Energy Sharing

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Energy Sharing

Energy Sharing (Energieteilung) ist ein lokales und partizipatives Energiekonzept. Mit Energy Sharing wird ein neuer Marktrahmen geschaffen, mit dem Mitglieder von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ihren gemeinschaftlich erzeugten Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen über das regionale Verteilnetz vergünstigt nutzen können.[1] Für das Konzept des Energy Sharing existiert eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018.

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerechtigkeit und Teilhabe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Energy Sharing ist eine Form der Bürgerbeteiligung an der Energiewirtschaft. Menschen und Gemeinschaften ohne eigenen Besitz an Immobilien und Flächen können mittels Energy Sharing die Nutzung erneuerbarer Energien mitgestalten und durch reduzierte Strompreise vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren. Dies fördert die Akzeptanz und damit Beschleunigung der Energiewende und ist ein Beitrag zur Demokratisierung der Energiewirtschaft. In Energy-Sharing-Gemeinschaften werden demokratische Strukturen und Aushandlungsprozesse gestärkt. Bürgerenergiegenossenschaften erhalten die Möglichkeit, ihre Mitglieder mit Ökostrom aus eigenen Anlagen zu versorgen. Die Mitglieder der Energy-Sharing-Gemeinschaften teilen sich die Aufwendungen und Investitionen. Gleichzeitig leisten sie mit den Investitionen einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emission und zur Beschleunigung der Energiewende.[2][3]

Energy Sharing eröffnet Möglichkeiten, die Erlöse aus der lokalen Wertschöpfung lokal zu halten und den ländlichen Raum miteinzubeziehen. Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können kommunale Flächen erschließen und zusätzliche Einnahmen für die Kommunen generieren. Damit werden Kommunen zu Akteuren der Energiewende und sorgen für eine breite Akzeptanz in der Kommune.

In der 2023 formulierten Ergänzung betreffs Energ Sharing zur EU-Verordnung 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt wird in Absatz 2 die besondere, insbesondere finanzielle Unterstützung von energiearmen und schutzbedürftigen Haushalten gefordert, so dass auch diese Zugang zu Energiegemeinschaften haben.[4]

Akteursvielfalt und Dezentralisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die das Konzept des Energy Sharing durch gemeinsame lokale Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien[5] umsetzen, werden neue Zielgruppen aktiviert, womit die Energiewende beschleunigt wird. Kleinteilige Flächen, die für Energiekonzerne wirtschaftlich unattraktiv sind, werden zusätzlich für die Energiegewinnung erschlossen. Privatpersonen sowie KMU erhalten mit Energy Sharing wirtschaftliche Anreize zu Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen. Durch Nutzung lokaler oder regionaler Energiequellen wird die Region unabhängiger von Energieimporten.[6]

Sektorenkopplung, Ressourceneffizienz und Netzdienlichkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die für die Energiewende notwendige effiziente Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors wird durch Nutzung lokal erzeugter Elektrizität erleichtert. Lokale Wärmenetze mit Wärmespeichern sowie bidirektionales Laden von Batteriespeichern dienen der Einsparung von Ressourcen. Beispielsweise werden beim erzeugungsgerechten Laden von Elektroautos oder dem flexiblen Betrieb von Wärmepumpen dezentrale Flexibilitätspotenziale gehoben, womit der Bedarf an Regelleistung zur Sicherung der Versorgungsqualität in Stromnetzen reduziert wird. Durch an die lokale Stromerzeugung mittels intelligenter Zählertechnik angepasste lokale Laststeuerung können öffentliche Ausgaben für den Netzausbau und Entschädigungsleistungen zur Abregelung von Anlagen im Falle eines Netzengpasses reduziert werden. Dies führt beim Endverbraucher zu geringeren Netznutzungsentgelten und damit niedrigerem Strompreis. Ob durch Energy Sharing die Stromnetze entlastet und so ggf. der Netzausbau (zumindest des Übertragungsnetzes) reduziert werden kann, kann derzeit auf der Basis quantitativer Daten noch nicht eindeutig beantwortet werden. Aufgrund einer qualitativen Analyse wird prognostiziert, dass die Antwort auf diese Frage regional unterschiedlich ausfallen wird.[7] Wichtig ist hingegen, dass durch Energy Sharing die netzdienliche Nutzung von EE-Strom stimuliert und so Abregelung vermieden wird.[8]

In einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstellten dena-Studie aus dem Jahr 2022, die auf die der Digitalisierung des Energiesystems fokussiert, wird Energy Sharing diskutiert neben anderen innovativen Geschäftsfeldern der Beteiligung von Energiegemeinschaften am Energiemarkt, wie Aggregation, Regionalstrom (Herkunftsnachweise), Peer-to-Peer Energy Trading und Flexibilitätshandel.[9] In dieser Studie wird betont, dass in Abgrenzung zum Peer-to-Peer Energy Trading (Energiehandel), wobei es in der Regel um Eigennutzenmaximierung geht, beim Energy Sharing die Energieverbraucherinnen und -verbraucher ihre überschüssige Energie mit anderen hierarchisch gleichen Energieverbraucherinnen und -verbraucher teilen, um den Nutzen einer Gemeinschaft zu verbessern. „Der wirtschaftliche Nutzen stellt dabei nicht den einzigen Anreiz zur Beteiligung an einer Energy-Sharing-Gemeinschaft dar. Ebenso wichtig sind gemeinschaftliche Ziele: regionale Versorgung, Minimierung der Gemeinschaftsstromkosten, Verringerung der CO2-Emissionen der Gemeinschaft, Reduktion von Spitzenlasten, verbesserte Netznutzung und Systemstabilität sowie Verringerung von Energieimporten.“ In der 2023 ergänzten EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt wird gefordert, dass Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber Daten über den ausgetauschten Strom mindestens monatlich messen, validieren und den Endkunden zur Verfügung stellen und dass die Staaten eine Koordinationsstelle für Energy Sharing einzurichten haben.[4]

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung schätzte im März 2022 für Deutschland ein, dass Energy Sharing 42 %[10] bzw. 35 %[11] der Ausbauziele für erneuerbare Energien (des Koalitionsvertrags von November 2021 bzw. des Bundeskabinetts von April 2022) bis 2030 beitragen kann.

Rechtlicher Rahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Grundgedanke von Energy Sharing ist in Art. 22 der europäischen Erneuerbare-Energien-Rlichtlinie (EE-RL) verankert.[12] Die dort genannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften) dürfen nach EU-Recht aus eigenen, regionalen Anlagen Erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen sowie die innerhalb der EE-Gemeinschaft produzierte Erneuerbare Energie gemeinsam nutzen, also das so genannte Energy Sharing. Gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) vom 11. Dezember 2018 mussten die Mitgliedsstaaten bis 30. Juni 2021 sicherstellen, dass die Rechte der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in nationales Recht umgesetzt sind. Im März 2023 wurde der EU-Verordnung 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt ein §15a hinzugefügt, der die Ausgestaltung des Energy Sharing spezifiziert.[4]

Diese Umsetzung in nationales Recht ist in unterschiedlichem Maße geschehen, wie Studien aus den Jahren 2019 bis 2022 zeigen.[13][14][15][16][17][9] In Belgien (Flandern), Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Portugal und Spanien ist Energy Sharing rechtlich geregelt. In Deutschland, Lettland, den Niederlanden und Norwegen ist Energy Sharing rechtlich bisher nicht oder nur teilweise geregelt. In fast allen Fällen unterliegen die rechtlichen Bestimmungen Veränderungen von Jahr zu Jahr.

In Österreich ist es seit 2017 möglich, mittels einer „Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“, den Strom, der auf einem Gebäude erzeugt wird, allen Bewohnern/Mietern innerhalb des Gebäudes zur Verfügung zu stellen. Energiegemeinschaften – nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) vom 7. Juli 2021 – gehen darüber hinaus und erlauben im Sinne des Energy Sharing die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes über den Hausnetzanschluss hinaus.[18][19] In Österreich wird Energy Sharing angereizt über den Entfall von verbrauchsabhängigen Ökostromförderbeiträgen für die verbrauchten Stromanteile aus der Gemeinschaft sowie über die Reduktion der Netzentgelte. Wirtschaftlich besonders günstig ist dies im lokalen Nahbereich, in dem die Mitglieder der Energiegemeinschaften ausschließlich über die Niederspannungs-Ortsnetzleitungen, die alle an einer Trafostation angeschlossen sind, verbunden sind – im Unterschied zum regionalen Nahbereichen, in denen die Verbindung auch über Mittelspannungsleitungen zwischen mehreren Trafostationen in Anspruch genommen wird.[20]

Auch in Portugal sind die Netzentelte für das Energy Sharing entsprechend den verschiedenen Spannungsebenen gestaffelt.

In Italien wird der Eigenverbrauch bei Energy Sharing mit einer Prämie von 0,11 €/kWh für 20 Jahre angereizt. Allerdings ist die zulässige Leistung beschränkt (auf 200 kW bzw. künftig 1 MW).

In Frankreich ist Energy Sharing auf eine maximale Leistung von 3 MW und einen Umkreis von 2 km Durchmesser beschränkt, in Einzelfällen sind auch 20 km möglich. Teilnehmer, die dieselbe Umspannstation nutzen, können dynamische Netzentgeltregime nutzen. Darüber hinaus gibt es keine speziellen Anreize für Energy Sharing.

In Polen können die EEG-, Strom- und KWK-Umlage für das Energy Sharing entfallen, wenn die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft in der Lage ist, mindestens 70 Prozent des Stromverbrauchs seiner Mitglieder zu produzieren.

In Spanien ist eine kollektive Stromversorgung möglich, wenn diese über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt einspeist. Die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes innerhalb dieser Energiezellen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Betreiber von Solaranlagen müssen dann keine Umlagen, Abgaben oder Steuern zahlen.[21]

In Deutschland existiert bisher kein Förderrahmen für Energy Sharing. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) hat am 6. August 2021 Beschwerde bei der Europäischen Kommission über einen Verstoß gegen das EU-Recht durch die Bundesregierung Deutschland eingereicht und fordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.[22]

Der Koalitionsvertrag der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP infolge des Ergebnisses der Bundestagswahl 2021 gebildeten Regierung sieht erstmals die Schaffung der Rahmenbedingungen für ein Energy Sharing in Deutschland vor, um „die Bürger-Energie als wichtiges Element für mehr Akzeptanz“ zu stärken.[23]

Energy Sharing soll als neue Veräußerungsform in Anlehnung an die derzeitige Marktprämie im EEG verankert werden. Zusätzlich sollen Mitglieder von EE-Gemeinschaften für Strom, den sie aus Anlagen ihrer EE-Gemeinschaft beziehen, Vergünstigungen bei Netzentgelten, Steuern und Umlagen erhalten – sofern ihre EE-Gemeinschaft die notwendigen Kriterien erfüllt.

Im EEG 2023 wird die Bürgerenergiegesellschaft (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft), die auch für das Energy Sharing berechtigt sein soll, im Umkreis von 50 km um die Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie definiert.

Für den finanziellen Anreiz zum Energy Sharing gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Reduktion der Stromnebenkosten oder die Zahlung einer Prämie (wie in Österreich) oder eine Förderung (wie in Italien). Es wird damit gerechnet, dass ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3000 kWh jährlich 117 Euro Stromkosten sparen kann.[24] In Deutschland ist die Ausgestaltung eines finanziellen Anreizes auch im Jahr 2022 politisch noch nicht geklärt. In einem Schreiben aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an das MDR Fernsehen vom 17. Oktober 2022 wird erklärt, dass das EU-Recht keine Privilegierung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vorsieht und „die verbraucherschützenden Regelungen des EnWG durch europäisches Recht zwingend vorgegeben sind und daher die Möglichkeiten der Privilegierung beschränkt sind.“[25]

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Sinne des Energy Sharing haben die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) im Jahr 2017 das Modellprojekt „Post-EEG-Stromgemeinschaften“ begonnen. Im kleinen Rahmen werden digitale Lösungen erprobt, um Stromflüsse netzdienlich zu regeln. Elektromobilität, elektrische Wärmeerzeugung über Wärmepumpen oder Heizstäbe sollen mit der Solarstromerzeugung zusammengeführt werden, um die Energiesektoren Strom, Wärme und Verkehr flexibel zu koppeln. Das Modellprojekt der EWS wurde beim Bundeskongress Genossenschaftliche Energiewende des DGRV im März 2020 mit einem Innovationspreis ausgezeichnet.[26]

Im Main-Taunus-Kreis wird seit 2018 ein Strombilanzkreis-Modell mit wirtschaftlichem Erfolg praktiziert, mit dem kommunale Liegenschaften Strom untereinander austauschen können und somit Dächer auf wirtschaftliche Weise komplett mit Photovoltaikanlagen bestücken können, auch wenn unter dem jeweiligen Dach der Eigenverbrauch unzureichend ist. Dies Modell ist noch nicht geeignet für Energiegemeinschaften, enthält aber bereits Elemente des Energy Sharing.[27]

In einer Studie wurden per Computersimulation verschiedene Mechanismen des Energy Sharing untersucht und damit gezeigt, dass der Lastgang von großer Bedeutung für die Gewinnverteilung unter den Mitgliedern der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist.[28]

In einem Quartier in Kaiserslautern wird erprobt, wie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen künftig Ökoenergie teilen, wobei regulative Hürden zutage treten.[21]

Die Carlo-Ratti-Associati erforscht Energy Sharing mit dem weltweit größten städtischen Solarpark für die Expo 2030 in Rom.[29]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bündnis Bürgerenergie: Was ist Energy Sharing? 2. Mai 2022, abgerufen am 11. Oktober 2022.
  2. Michaela Haas: Die Lösung für Alles: Geteilter Strom ist doppelter Strom. Wie können sich einzelne Haushalte unabhängig machen vom Energiemarkt? Antworten findet man in einem Ort im Schwarzwald, wo ein Pilotprojekt zum »Energy Sharing« wegweisend für ganz Deutschland werden könnte. In: sz-magazin.sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung Magazin, 14. Juli 2022, abgerufen am 17. Juli 2022.
  3. Quartierstrom | Der erste lokale Strommarkt der Schweiz. Abgerufen am 10. Oktober 2022 (britisches Englisch).
  4. a b c Regulation of the European Parliament and the Council amending Regulations (EU) 2019/943 and (EU) 2019/942 as well as Directives (EU) 2018/2001 and (EU) 2019/944 to improve the Union’s electricity market design. (PDF; 0,7MB) Europäische Kommission, 14. März 2023, abgerufen am 18. März 2023.
  5. Katrin Bohlmann: Der Traum vom eigenen Strom: Energy Sharing. Photovoltaik-Anlagen auf dem eigenen Dach sind derzeit sehr gefragt. Aber bis die PV-Anlage läuft, ist es ein langer, komplizierter Weg. Viele können es sich gar nicht leisten. Eine mögliche Lösung: Energy Sharing. In: www.br.de. Bayerische Rundfunk (BR), 15. Juni 2022, abgerufen am 19. Juni 2022.
  6. Schweiz aktuell - ETH-Pilotprojekt Quartierstrom: Nachbarn handeln untereinander - Play SRF. Abgerufen am 10. Oktober 2022.
  7. Anna Pechan: Welche Auswirkungen haben Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften auf das Stromverteilnetz, wenn sie Energy Sharing betreiben? (PDF; 0,94 MB) EERA consulting GmbH, 2022, abgerufen am 4. Januar 2023.
  8. Simon Schreck, Kirsten Kleis, Tessa-Sophie Schrader: Auswirkungen von Energy Sharing auf die Stromnetze. Ergebnisse des Perspektivwechsel-Workshops am 13.10.2022. (PDF; 0,15 MB) Germanwatch e.V., November 2022, abgerufen am 4. Januar 2023.
  9. a b Linda Babilon, Manuel Battaglia, Moritz Robers, Melanie Degel, Katrin Ludwig, Carolin Kahlisch, Jennifer Meyer, Britta Oertel: Energy Communities: Beschleuniger der dezentralen Energiewende. (PDF; 4,6 MB) Deutsche Energie-Agentur (dena), März 2022, abgerufen am 19. Februar 2023.
  10. Astrid Aretz, Nesrine Ouanes, Jan Wiesenthal, Kristin Petrick, Bernd Hirschl: Energiewende beschleunigen: Stromnetz für gemeinschaftliches Energy Sharing öffnen. In: IÖW Impulse. Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, März 2022, abgerufen am 31. März 2022.
  11. Jan Wiesenthal, Astrid Aretz, Nesrine Ouanes, Kristian Petrick: Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse. (PDF; 2,56 MB) Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), Mai 2022, S. 39, abgerufen am 4. Mai 2022.
  12. Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, abgerufen am 15. März 2022 – Neufassung (RED II). In: Amtsblatt der Europäischen Union.
  13. Horizon 2020 Bridge Task Force Energy Communities: Energy Communities in the EU - Task Force Energy Communities. (PDF; 2,25 MB) Dezember 2019, abgerufen am 15. März 2022.
  14. Dorian Frieden, Andreas Tuerk, Camilla Neumann, Stanislas d'Herbemont, Josh Roberts: Collective self-consumption and energy communities: Trends and challenges in the transposition of the EU framework. (PDF; 1,345 MB) Working paper des Projekts "Integrating community power in energy islands – COMPILE". 2020, abgerufen am 9. Mai 2022.
  15. Karina Standal, Stine Aakre: Assessment Report on Technical, Legal, Institutional and Policy Conditions in the COME RES countries. (PDF; 3,8 MB) COME RES, Februar 2021, abgerufen am 15. März 2022.
  16. Barbara Dröschel, Katherina Grashof, Eva Hauser: Stand der Umsetzung der RED II-Richtlinie in Deutschland mit Blick auf die Bürgerenergie. (PDF; 1,3 MB) Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme, 21. Juli 2021, abgerufen am 9. Mai 2022.
  17. Roland Tual, Viola Theesfeld, Malte Zieher: Energy sharing regulation in the EU. REScoopVPP first policy and market recommendations. 15. Juli 2022, abgerufen am 13. Oktober 2022.
  18. Energiegemeinschaften in Österreich. Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, abgerufen am 10. Juli 2022.
  19. pv-energiegemeinschaft. Abgerufen am 10. Juli 2022.
  20. Konzeptbeschreibung: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. (PDF; 0,529 MB) Abgerufen am 10. Juli 2022.
  21. a b Niels Hendrik Petersen: Mein Strom, dein Strom. Viele Experten fordern, dass die Energiewende nicht nur von Haus zu Haus, sondern in ganzen Wohnvierteln gedacht werden sollte. Wie das klappen kann, zeigen zwei Modellprojekte. In: Süddeutsche Zeitung. Band 232, 8. Oktober 2022, S. 42 (sueddeutsche.de).
  22. EU-Beschwerde eingereicht: Aktuelle energiewirtschaftliche Studie zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf. 6. August 2021, abgerufen am 15. März 2022.
  23. Koalitionsvertrag 2021-2025.pdf. (PDF) 24. November 2021, abgerufen am 15. März 2022.
  24. Thoralf Cleven: Es geht auch anders. In: Frankfurter Rundschau. Band 78, Nr. 141, 21. Juni 2022 (fr.de [abgerufen am 25. Juni 2022]).
  25. Matthias Toying: Energiegenossenschaften: Warum "Energy Sharing" in Deutschland so kompliziert ist. mdr Umschau - ARD Mediathek, 25. Oktober 2022, abgerufen am 6. November 2022.
  26. Das EWS Modellprojekt. Reallabor der Bürgerenergie. Abgerufen am 25. März 2022.
  27. Kris Kunst, Daniel Philipp und andere: Strom selbst produzieren und gebäudeübergreifend verbrauchen. Mit Hilfe von „Strombilanzen“ die Stromkosten deutlich senken! LEKA MV, 7. Dezember 2022, abgerufen am 8. März 2023.
  28. Francesco Demetrio Minuto, Andrea Lanzini: Energy-sharing mechanisms for energy community members under different asset ownership schemes and user demand profiles. In: Renewable and Sustainable Energy Reviews. Band 168, Oktober 2022, S. 112859, doi:10.1016/j.rser.2022.112859.
  29. Daniele Belleri: The world's largest urban solar farm: Master plan for Expo 2030 in Rome explores energy sharing. (DOC; 0,015 MB) 21. Dezember 2022, abgerufen am 19. Januar 2023.