Ista SE

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ista

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Rechtsform SE
Gründung 1957
Sitz Essen, Deutschland
Leitung Hagen Lessing[1]
Mitarbeiterzahl >6.000 (2024)[2]
Umsatz 1,171 Mrd. Euro (2023)[2]
Branche Energie- & Immobiliendienstleister
Website www.ista.com
Stand: 26. Juni 2024

Die Ista SE (Eigenschreibweise ista) ist ein weltweit vertretener Dienstleister zur Abrechnung von Energiekosten mit Sitz in Essen.

Daten und Kennzahlen

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Rund 6.000 Mitarbeiter erfassen und berechnen mit etwa 43 Millionen vernetzten, internetfähigen Geräten[3] den individuellen Energieverbrauch von über 14 Millionen Nutzeinheiten (Wohnungen und Gewerbe) weltweit. Prognosen zufolge wird die Anzahl der funkbasierten Geräte in den nächsten 5 Jahren auf 50 Millionen steigen.[4]

Ista-Gesellschaften sind in 20 Ländern tätig, die Kernmärkte sind Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Dänemark.

Das Unternehmen belegt Platz 50 auf der Liste der Top 100 klimabewussten Unternehmen Deutschlands, die im Rahmen einer Untersuchung des Wirtschaftsmagazins Capital und der Datenplattform Statista erstellt wurde.[5]

Das Geschäftsmodell besteht im sogenannten Sub-Metering.[6] Dies beinhaltet die individuelle Erfassung und Abrechnung von Verbrauchsdaten für Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Immobilien. Während Energieversorgungsunternehmen den Gesamtverbrauch der einzelnen Gebäude als Kosten in Rechnung stellen, erfassen Energiedienstleister wie ista mit Messtechnik, wie sich diese Kosten innerhalb des Gebäudes verteilen. Im "wettbewerbslosen Oligopol"[7][8] und "Zähler-Kartell"[9] hatte das Geschäftsfeld Submetering im Jahre 2014 in Deutschland ein Umsatzvolumen von rund 1,47 Mrd. Euro. Die Europäische Kommission schätzt das Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor durch Sub-Metering auf 15 bis sogar 30 Prozent und forderte deshalb im Rahmen der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED)[10] von den europäischen Mitgliedsstaaten, eine entsprechende gesetzliche Grundlage, ähnlich zu den in Deutschland existierenden Regelungen, zu schaffen.

ista veröffentlichte im Januar 2019 zusammen mit der Deutschen Telekom eine Studie über NB-IoT-fähige Geräte. Dazu stellte die Deutsche Telekom ihr NB-IoT Netz und ista ihre fernablesbaren Geräte zur Verfügung. Dabei kam heraus, dass NB-IoT-fähige Geräte in 99,75 % der Fälle ohne Fehler arbeiten und eine schnelle Datenübertragung ermöglichten.[11]

Ista wurde 1957 von Johannes Schultz und Karl Völker in Mannheim gegründet. 1990 wurde das Unternehmen von Raab Karcher übernommen. 1994 wurde es mit Clorius unter dem Namen Raab Karcher Energieservice zusammengeschlossen. 1997 expandierte Raab Karcher Energy in die USA und in die Volksrepublik China, 1998 war es in fast allen Ländern Europas vertreten.[12]

1999 fusionierte Raab Karcher mit VEBA Immobilien zur Viterra AG. Raab Karcher arbeitete in dem neuen Unternehmen unter dem Namen Viterra Energy Services weiter. 2000 stieg Viterra Energy Services mit der Übernahme des spanischen Unternehmens Incatema in das spanische und brasilianische Metering-Geschäft ein. Im selben Jahr wurde es Marktführer in Tschechien.[12]

Viterra Energy Services gehörte ab 1999 dem Energiekonzern E.ON. Im April 2003 übernahm der britische Finanzinvestor CVC Capital Partners das Unternehmen für 930 Millionen Euro. Am 1. Januar 2003 nahm das Unternehmen den Namen ista Deutschland GmbH an. Im Sommer 2007 übernahm der britische Finanzinvestor Charterhouse Development Capital die Mehrheit an der Ista-Gruppe, veräußerte diese aber sechs Jahre später für 3,1 Milliarden Euro wieder zurück an CVC Capital Partners.[13]

Ista wuchs international durch mehrere Zukäufe, darunter Incatema (2000 übernommen), Utiliread (2001 übernommen), Comptage Immobilier Services (2006 übernommen) und Azureenne de Comptage (2013 übernommen). Damit wurde das Unternehmen mit deutlichem Vorsprung zum Marktführer in Europa und weltweit.[14]

Im Juli 2017 verkaufte CVC Ista erneut, diesmal für 4,5 Milliarden Euro an ein Konsortium um die Cheung Kong Property Holdings Limited (CKP) und CK Infrastructure Holdings Limited (CKI). Die zwei Unternehmen sind im Besitz der in Hongkong ansässigen Familie des Milliardärs Li Ka-shing.[15][16] Im September 2022 wurde aus der ista Deutschland GmbH und der ista International GmbH die ista SE mit der Alleinaktionärin Trionista SE.[2]

Kartellrechtliche Aspekte des Submetering-Geschäfts

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Im Mai 2017 veröffentlichte das Bundeskartellamt eine „Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz-und Wasserkosten“ mit dem Ergebnis, dass im Markt der Ablesedienste für Heiz- und Wasserkosten erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols vorliegen, dem zumindest die beiden Marktführer Techem und Ista, möglicherweise aber auch Minol Messtechnik W. Lehmann, Kalorimeta und Brunata-Metrona angehören. So beherrschen wenige große Unternehmen den Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten (auf die beiden größten Anbieter Techem und Ista entfallen zusammen 50 % Marktanteil, die größten fünf Anbieter kommen zusammen auf 70 %).[17][18][19]

Laut Bundeskartellamt führen die vorgefundene Marktstruktur sowie das Wettbewerbsgeschehen zu „Einschränkungen des tatsächlichen und potentiellen Wettbewerbs. Die Möglichkeit der Marktgegenseite, auf andere Unternehmen auszuweichen, ist […] eingeschränkt.“ In Summe stellt das Bundeskartellamt „verhältnismäßig hohe“ Renditen der Submetering-Unternehmen fest, die aus einem durchschnittlichen Umsatz pro Wohneinheit und Jahr von rund 74 Euro (mit deutlichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Anbietern) her rühre.[17][18]

Kritikpunkte des Bundeskartellamts

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Hauptkritikpunkte äußerte das Bundeskartellamt sowohl an Strukturmerkmalen als auch an bestimmten Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter, die das Ziel haben, „dem Kunden einen Anbieterwechsel zu erschweren und damit geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern zu begrenzen“.[17][18]

  1. Lange Vertragslaufzeiten, unter anderem durch unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten.
  2. Die Kosten für das Ablesen werden in der Regel vom Mieter getragen, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes trifft hingegen der Vermieter („Dreiecksvertragsverhältnis“). Hierdurch ist die Preissensibiltät des Auftraggebers nur schwach ausgeprägt.
  3. Die Kosten der Ablesung sind für die Nutzer teilweise schwer oder gar nicht nachvollziehbar, da sie in den Nebenkostenabrechnungen nur aggregiert ausgewiesen werden.
  4. Ein Wechsel des Anbieters wird durch fehlende Interoperabilität von Zählersystemen erschwert. Durch legislative Eingriffe zeichnet sich hier jedoch eine Entwicklung hin zu mehr interoperablen Systemen ab, die Anbieterwechsel zukünftig erleichtern könnte.
  5. Eine geringe Vergleichbarkeit von Preisen und der Qualität der angebotenen Leistungen erschwert die Auswahl alternativer Dienstleister.
  6. Stillschweigende Koordinierung: Insbesondere die führenden Unternehmen Techem und ista haben es aufgrund ihrer Stellung im Markt vergleichsweise einfach, über die Bedingungen einer stillschweigenden Koordinierung Einvernehmen zu erzielen. Unter anderem erlauben der hohe Konzentrationsgrad, die hohe Stabilität der Nachfrage sowie das Auseinanderfallen von direkter Nachfrage und den Zahlungsströmen (Dreiecksvertragsverhältnis) unkontrollierbare Verhaltensspielräume, da zentrale Wettbewerbsparameter wie Preissetzung und Anbieterwechsel ihre disziplinierende Wirkung auf den Submetering-Märkten nicht in ausreichendem Maße entfalten können.
  7. Lieferverweigerungen von Zubehör und Ersatzteilen: In der Untersuchung des Bundeskartellamts gaben 46 befragte Marktteilnehmer an, dass sie in bestimmten Fällen Schwierigkeiten hatten, wenn ein Submetering-Kunde vom aktuellen Anbieter zu ihnen wechseln wollte. Diese Schwierigkeiten bestanden oftmals in der Verfügbarkeit von Ersatzteilen für übernommene Zähler.
  8. Einsatz proprietärer Software und Zugang zu Schnittstellen: Submetering-Anbieter gewähren ihren Wettbewerbern üblicherweise keinen Zugang zur Schnittstelle ihrer Zähler.

Empfehlungen des Bundeskartellamts

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Das Bundeskartellamt empfiehlt folgende „Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs bei Ablesediensten“:[17][18]

  1. die Förderung der Interoperabilität von Zählern (Ansätze dafür sind bereits im MsbG angelegt).
  2. eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler, damit ein Submetering-Kunde möglichst einfach nach einer bestimmten Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter wechseln kann.
  3. Aufweichen des „Dreiecksvertragsverhältnisses“ (Submetering-Unternehmen, Submetering-Kunde, Nutzer), um die Kosten für Submetering der Partei aufzuerlegen, die das Submetering-Unternehmen beauftragt. Zusätzlich eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten.

Die ista hat im Jahr 2017 mit der DENA eine Studie über die monatliche Verbrauchsinformation für Mieter durchgeführt. Ergebnis war dort, dass Mieter, die monatlich über ihr Heizverhalten informiert wurden, am Ende des Jahres über 10 % weniger Energie verbrauchten, als die, die nicht informiert wurden.[20]

Im Jahr 2020 führte ista in Zusammenarbeit mit der TU Dortmund eine Studie zu Mehrfamilienhäusern in Deutschland durch.[21] Demnach ist ein Mehrfamilienhaus in Deutschland durchschnittlich etwa 40 Jahre alt, wird mit Erdgas geheizt und hat Nachholbedarf bei der Energieeffizienz.

Zusammen mit der DIW veröffentlicht ista jährlich den Wärmemonitor, bei dem die Heizkostenabrechnungen von über 300.000 Mehrfamilienhäusern witterungs- und klimabereinigt ausgewertet werden.[22]

2022 führte das Unternehmen zusammen mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov eine repräsentative Befragung zum Thema Nebenkostennachzahlungen. Dabei kam heraus, dass sich mehr als zwei Drittel vor hohen Nebenkostennachzahlungen sorgt, jedoch mehr als die Hälfte der Haushalte unvorbereitet auf die Nachzahlungen zusteuert. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) wünschen sich höhere Vorauszahlungsabschläge, um einer höheren Nachzahlung vorzubeugen.[23]

Einzelnachweise

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  1. ista Management
  2. a b c Fortschrittsbericht 2023/24. (PDF) Abgerufen am 26. Juni 2024.
  3. ista Fortschrittsbericht 23/24. 26. Juni 2024, abgerufen am 26. Juni 2024.
  4. PresseBox (c) 2002-2021: Neuer CEO Hagen Lessing will CO2-Emissionen von ista bis 2030 auf null senken, ista International GmbH, Pressemitteilung - PresseBox. Abgerufen am 23. August 2021 (deutsch).
  5. Deutschlands klimabewusste Unternehmen. 21. Januar 2022, abgerufen am 20. Juli 2022 (deutsch).
  6. ista: Submetering: Intelligente Erfassungssysteme. ista.com, abgerufen am 24. März 2016.
  7. Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten. www.bundeskartellamt.de, 4. Mai 2017, abgerufen am 15. November 2023.
  8. Anja Nehls: Auf dem Rücken der Mieter: 50 bis 100 Euro im Jahr zahlen Mieter für das Ablesen ihrer Heizung. Die auf den ersten Blick unscheinbare Ablesedienstleistung ist ein Milliardengeschäft, das sich zu rund zwei Dritteln in der Hand von nur drei Großunternehmen befindet. Das Mietrecht kommt ihnen dabei sogar entgegen. Deutschlandfunk, 2. Januar 2018, abgerufen am 15. November 2023.
  9. Carsten Hoefer: Bund tut bisher nichts gegen Zähler-Kartell: Das Bundeskartellamt hat im Mai 2017 vor der Marktmacht der Zähler-Firmen gewarnt. Bislang ist nichts geschehen, um daran etwas zu ändern. Saarbrücker Zeitung, 12. November 2018, abgerufen am 15. November 2023.
  10. Richtlinie 2012/27/EU (PDF)
  11. https://www.pressebox.de/inaktiv/ista-deutschland-gmbh/NarrowBand-IoT-ueberzeugt-bei-Praxistest-im-Gebaeude/boxid/937459
  12. a b Historie | ista. Abgerufen am 30. Juni 2021.
  13. JUVE: Überraschung: CVC übernimmt mit Hengeler wieder das Ruder bei ista
  14. Florian Langenscheidt, Bernd Venohr (Hrsg.): Lexikon der deutschen Weltmarktführer. Die Königsklasse deutscher Unternehmen in Wort und Bild. Deutsche Standards Editionen, Köln 2010, ISBN 978-3-86936-221-2.
  15. FAZ.net vom 22. September 2017: Ista wird zum teuersten Private-Equity-Deal in Deutschland
  16. Messkonzern Ista nach China verkauft. Süddeutsche Zeitung, 28. Juli 2017, abgerufen am 7. August 2020.
  17. a b c d Pressemitteilung: Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz – und Wasserkosten. (PDF) Bundeskartellamt, 4. Mai 2017, abgerufen am 4. Januar 2018.
  18. a b c d Sektoruntersuchung Submetering – Darstellung und Analyse der Wettbewerbsverhältnisse bei Ablesediensten für Heiz-und Wasserkosten. (PDF) Bundeskartellamt, 4. Mai 2017, abgerufen am 23. Februar 2020.
  19. Stefan Buchen: Kartell: Wie sich Ablesedienste an Mietern bereichern. Norddeutscher Rundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts, 10. Juli 2019, abgerufen am 23. Februar 2020.
  20. https://www.dena.de/themen-projekte/projekte/gebaeude/modellvorhaben-bewusst-heizen-kosten-sparen/
  21. PDF Mehrfamilienhausstudie,https://www.ista.com/fileadmin/twt_customer/countries/content/Germany/Images/Content_Hub/20200805_Content-hub_Studie_Mehrfamilienhaus_Web_final.pdf
  22. https://www.diw.de/de/diw_01.c.599126.de/themen_nachrichten/waermemonitor_2017_haushalte_profitieren_von_weiter_sinkenden_heizkosten_stagnierender_verbrauch_fuehrt_zu_stillstand_beim_klimaschutz.html
  23. Heizkosten: Mehr als die Hälfte der Haushalte steuert unvorbereitet auf Nachzahlungen zu. Abgerufen am 20. Juli 2022.