Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2005/08

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URV in existierenden Artikeln[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel Auferstehung enthält seit Version http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Auferstehung&oldid=1437900] drei Abschnitte und ein Satz, die von [1] übernommen sind. Die Nutzungsbedingungen der Quelle sind liberal (Zitat: Es ist selbstverständlich erlaubt, Kopien zu machen und sie zu verwenden, nur bitte ich Sie, darauf zu achten, dass Sie die Quellenangabe (Glossar: Grundbegriffe im Judentum: http://israel-information.net/glossar/) nicht vergessen.) aber nicht explizit GFDL o. äquivalent). Den ganzen Artikel deshalb zu löschen, wäre unangebracht, aber ihn in eine Liste einzutragen, die nicht abgearbeitet wird (Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen), ist ebenfalls unbefriedigend. Was ist derzeit die beste Lösung? 129.187.254.11 21:09, 27. Mär 2005 (CEST)

Trag den Artikel bitte trotzdem in die Liste Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen ein, sie wird derzeit nicht abgearbeitet, aber aus dem einfachen Grund, dass das Löschen von Artikeln, die vor dem 1.12.2004 erstellt wurden, wegen einer Komprimierung der Versionsgeschichten zwischenzeitlich nicht möglich ist. Das heißt, sobald das Löschen wieder möglich ist, wird auch die gesamte Liste wieder abgearbeitet werden. Danke, rdb? 09:58, 1. Apr 2005 (CEST)

Wie formuliere ich am sinnvollsten einen Genehmigungsantrag[Quelltext bearbeiten]

Hallo ihr alten Hasen, ich hätte eine dringende Bitte! Ich habe auszugsweise Informationstafeln eines Geologischen Lehrpfads abfotografiert und möchte diese Bilder mit Zustimmung der Urheber dieser Tafeln unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (oder eine andere geeignete Lizenz) stellen, damit ich sie in meine Artikel einbinden kann. Aus Unwissenheit habe ich dies - mit Sicherheit nicht ganz korrekt - schon gemacht (siehe Artikel Hesselberg). Kurz danach habe ich auch prombt einen entsprechenden Hinweis von Vlado bekommen, dass die Fotos bedenklich sind. (An dieser Stelle möchte ich mich bei Vlado nochmals für diesen Hinweis bedanken)! Also habe ich mich telefonisch mit der Bitte um entsprechende Zustimmung bei der zuständigen Gemeinde der Region gemeldet. Nach diesem ersten Gespräch habe ich das Gefühl, dass dieser Artikel durchaus positiv aufgenommen wird. Die Bilder kann ich bis zur entgültigen Entscheidung im Artikel belassen. Auf jeden Fall soll ich jetzt einen schriftlichen Genehmigungsantrag erstellen, damit die Freigabe der Bilder mit den Urhebern abgesprochen werden kann.

  • Daher meine beiden Bitten:
    • wie schreibe ich diesen Genehmigungsantrag mit möglichst großer Aussicht auf Erfolg (bitte hier und jetzt keine Hinweise und Erklärungen über Lizensen, Paragraphen und ähnlich gut Gemeintes, davon habe ich schon viel gelesen und wenig kapiert). Am liebsten währe mir ein kleines Musterschreiben, das für alle Beteiligten die nötigen und richtigen Informationen für eine Entscheidungsfindung allgemein verständlich beinhaltet - eben ganz im Sinne der Grundidee von Wikipedia!
    • wie gebe ich im Falle einer Genehmigung die Lizenzfreigabe genau an, bzw. wie lösche ich im Falle einer Nichtgenehmigung die entsprechenden Bilddateien aus der Wikipedia-Datenbank wieder heraus.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Euren Bemühungen --Osi 22:54, 30. Mär 2005 (CEST)

Guckstu hier: Wikipedia:Textvorlagen und suchst dir eine passende Vorlage raus und veränderst sie entsprechend. Und wenn du die Genehmigung nicht bekommst guckstu hier: Wikipedia:Urheberrechte beachten. --Timt 09:34, 31. Mär 2005 (CEST)


Wenn das ein öffentlicher Weg ist, guckstu bitte aber zuallererst Panoramafreiheit, vielleicht rätst du mal Vlado, das auch zu tun? --Historiograf 04:13, 1. Apr 2005 (CEST)

Danke euch für die schnelle Hilfe --Osi 20:05, 3. Apr 2005 (CEST)


Hallo, gibts Übersetzungen zu diesen Textbausteinen ins Englische und/oder Französische??? Habe schon rumgesucht, aber mein Englisch ist ziemlich dürftig... --Zirpe 09:50, 18. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Raytheon[Quelltext bearbeiten]

Hab mir jetzt mehrere Seiten die irgendwas mit Bilderrechten zu tun haben durchgelesen, bin mir aber immer noch nicht 100%-tig sicher, ob die Bilder von dieser Website der Firma Raytheon hier in der dt. Wikipedia verwendet werden dürfen (These photographs may be freely reproduced but credit should be given to 'Raytheon' ). Klingt meiner Meinung nach eigentlich nach GNU oder CC, steht aber nicht ausdrücklich dabei. Gruß Albion 04:48, 5. Apr 2005 (CEST)

Im Zweifel fragen. Basta --Historiograf 19:57, 5. Apr 2005 (CEST)

Sedisvakanzmünzen[Quelltext bearbeiten]

Wie schaut es mit der Abbildung von Münzen aus? Hätte eine (nicht selbst gemachte) Fotografie einer sogenannten Sedisvakanzmünze aus dem Jahr 1978 (die werden beim Tod eines Papstes herausgegeben und sind gesetzliches Zahlungsmittel (damals ja noch Lire)). Wie schaut hier die rechtliche Lage aus? Danke Gugganij 09:19, 5. Apr 2005 (CEST)

Es ist vom Urheberrechtsschutz der Darstellung auszugehen, ich würd die Finger davon lassen. Wir haben hier keine Rechtsabteilung für internationales Recht. --Historiograf 20:01, 5. Apr 2005 (CEST)

Mir ist aufgefallen, das in anderssprachigen Wikipedias, es mit dem Urheberrecht nicht sogenau genommen wird, Stichwort Fair Use. Warum verwenden wir diesen Lizenzstatus nicht?--FlapWings 10:23, 5. Apr 2005 (CEST)

Weil wir dazu ein Meinungsbild haben und weil es in Deutschland kein fair use gibt. Wurde schon hundertmal geklärt, suche bitte selbst die Seiten, wo das x-mal steht und diskutiert wird. --Historiograf 20:00, 5. Apr 2005 (CEST)

Entschuldigung!? --FlapWings 11:11, 6. Apr 2005 (CEST)
Nicht wundern, oder gar persönlich nehmen, das ist so seine Art mit Leuten umzugehen. Du hast gerade seinen heiligen Gral betreten und da versteht unser Prof keinen Spaß ;-) --85.74.12.36 12:07, 6. Apr 2005 (CEST)

Angenommen. --Historiograf 11:44, 6. Apr 2005 (CEST)


Liste mit gestellten Anfragen an Urheber[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Seite auf der man nachlesen kann, ob schon jemand einen, ich sag mal, Benutzerantrag an eine Behörder oder wen auch immer zum Benutzen von Bildern u.s.w. gestellt hat. Nicht das man den Leuten auf den Keks geht, weil alle paar Tage einer von uns Benutzern dort anfragt ohne zu wissen das schon angefragt wurde.
-- Jwnabd 15:26, 7. Apr 2005 (CEST)

Am ehesten dürfte da die Diskussionsseite des Artikels, der von der Anfrage betroffen wäre ein Anlaufpunkt sein. Wenn du dort keine Hinweise findest kannst du dort einfach mal nachfragen und dürftest innerhalb weniger Tage eine Antwort bekommen, da die meisten Autoren "Ihre" Artikel (inklusive Diskussionsseite) beobachten. --Timt 00:17, 8. Apr 2005 (CEST)
Mit der Diskussionsseite ist ja schlecht. Aber bei einigen Sachen müßte man dann auf mehreren Diskussionsseiten Anfragen stellen. Was teilweise aufwendig wäre.
Als Beispiel Wappen für Berlin und seine Bezirke. Es gibt jede Menge Artikel über Berlin und seine Bezirke.
-- Jwnabd 00:54, 8. Apr 2005 (CEST)

Welchen Autoren angeben[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich würde gerne einige tile von einem wikipedia Artikel auf under webseite einfügen. Unter dem artikel würde ich natürlich gerne neben dem hinweis auf die GNU FDL auch den namen des autors angeben! Unter dem "Versionen/Autoren" link des artikels finde ich nun ein ganze menge an nutzern. welchen ist nun am besten anzugeben?

Danke!

Hallo, schau mal auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische Anwendung in Online-Medien. Wenn Du diesen Text übernimmst und richtig verklinkst müsste alles in Ordnung sein. Gruß, JuergenL 11:07, 8. Apr 2005 (CEST)

Wappen der Stadt Welzheim[Quelltext bearbeiten]

Ich glaub da läuft was aus dem ruder. Kann jemand Benutzer:Fakie helfen? Der arme ist zwischen die fronten geraten. http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Historiograf#Wappen_der_Stadt_Welzheim --85.74.1.55 22:22, 8. Apr 2005 (CEST)

Ich glaube du versuchst hier Stimmung zu machen. Ich habe Fakie lediglich an Leibnizkeks verwiesen. EOD --Historiograf 00:34, 9. Apr 2005 (CEST)

PD-Bild aus en.wp[Quelltext bearbeiten]

Kann man dieses Bild auch in de verwenden?

Nach unserem bisherigen Konsens ja. Begründung: einfach mal diese Seite von oben bis unten aufmerksam durchlesen. --Historiograf 17:42, 13. Apr 2005 (CEST)

was anfangen mit diesem Bild?[Quelltext bearbeiten]

Bild:Flag de-saarland 300px.png. Wurde mal als URV gekennzeichnet mit Angabe einer Quelle (die in der Ursprungsbeschreibung sogar drin steht). In Commons wird es nur auf einer Benutzerseitengalerie verwendet, scheinbar hat sich noch keiner das Bild angeschaut, weil es dort auch als GFDL gekennzeichnet ist. Was machen wir damit? in den Commons kenn ich mich nicht aus, wie man solche Bedenken vorbringen kann.. --BLueFiSH ?! 23:33, 13. Apr 2005 (CEST)

Keine Ahnung, was wir damit machen. Diese Seite beobachten zu wenige. Vielleicht fragst du mal Leibnizkeks oder Crux oder Steschke oder stellst die Frage bei Wikipedia:Wappen --Historiograf 17:01, 17. Apr 2005 (CEST)

Urheberrechte Bilder Malerei[Quelltext bearbeiten]

Bücher über Malerei müssen einen Bildnachweis führen. Wie ist das in der Wikipedia? Darf man bei den Malern Bilder einfügen, ohne die Rechte oder die Erlaubnis zu haben?--217.234.185.85 11:08, 17. Apr 2005 (CEST)Micha

Bitte lies dir Wikipedia:Bildrechte durch, danach kannst du eine präzise Frage auf der dortigen Diskussionsseite stellen. --Historiograf 16:58, 17. Apr 2005 (CEST)

wie sieht's aus? schützenswert?[Quelltext bearbeiten]

auf der internet-seite der marine sind bilder von den dienstgradabzeichen hier und vervendungseihenabzeichen und hier. erreichen diese bilder eigentlich eine schützenswerte kreativität? --Dirk <°°> 00:24, 22. Apr 2005 (CEST)

Eher nicht, aber sicher kann man da nie sein, ob nicht ein beknacktes Gericht das anders sieht. --Historiograf 00:29, 22. Apr 2005 (CEST)

also benutzen? --Dirk <°°> 00:38, 22. Apr 2005 (CEST)

Ich hab befürchtet, dass du nachfragst. Ich würds riskieren, aber ich bin nicht der einzige hier, der was dazu sagen kann. --Historiograf 00:40, 22. Apr 2005 (CEST)

vielleicht 'ne e-mail ans marineamt und nachfragen?--Dirk <°°> 00:42, 22. Apr 2005 (CEST)

joh frag doch mal nach; die haben bestimmt sowas wie ein Presseamt oder so ...Sicherlich Post 21:48, 23. Apr 2005 (CEST)

Songtexte - mögliches aus für Wiki?[Quelltext bearbeiten]

Angesichts der momentanen Abmahnwelle, was ist wenn Songtexte im context zu Bands oder Sängern hier veröffentlicht werden. Prinzipiell sind die Songtextseiten wie eine Wiki aufgebaut .. user stellen den inhalt hinein. Können nicht auch der Wikipedia solche Abmahnungen drohen? Der Inhalt kann ja auch hier nicht 100% auf Uhrheberrechts verletzungen kontrolliert werden.

Da ganze Songtexte sowieso nicht hier rein gehören und deshalb recht schnell enfernt werden oder, wo nötig, auf Zitatumfang gekürzt werden mache ich mir da recht wenig sorgen. Einzig Ausnahme wird soweit ich weiß bei Nationalhymnen gemacht. Durchrutschen kann natürlich immer was, aber gilt für alle anderen Texte ja auch. -guety 20:44, 23. Apr 2005 (CEST)
Aber wenn ich an einem Auszug (kein kompl. Songtext!) den Stil einer Band verdeutlichen will, ist das ok, oder ist es vorstellbar, dass das auch irgendwann problematisch wird, oder gar bereits ist?AlterVista 00:06, 31. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Siehe auch Songtexte --Historiograf 18:45, 27. Apr 2005 (CEST)

Bild im Artikel "amazon.de"[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Im Artikel über amazon.de (Amazon.de)befindet sich ein Screenshot (siehe hier) von eben jener Seite. Nun habe ich Zweifel, ob wir dieses Bild hier verwenden dürfen, denn schließlich sind amazon.de und der Internet Explorer urheberrechtlich geschützt. Ich habe den Benutzer auf seiner Diskussionsseite kontaktiert ([[2]]), bisher aber noch keine Antwort erhalten. Es wäre schon, wenn jemand einen Rat geben könnte. mfg --Mg22 20:36, 25. Apr 2005 (CEST)

Ich bastel da jetzt einfach mal einen Löschantrag rein. :) --Blaite 21:54, 25. Apr 2005 (CEST)

Urheberrecht bei Stadt-Wappen[Quelltext bearbeiten]

Brauche ich für das Einfügen eines Wappens einer deutschen Stadt, in diesem Fall Quedlinburg, ein Einverständtnis oder kann ich das einfach einfügen? Ich habe darüber bis jetzt nicht eindeutig was gefunden. Ilooe 11:35, 27. Apr 2005 (CEST)

Hallo, bei Wappen ist das leider nicht so einfach möglich. Schau mal auf Wikipedia:Wappen --JuergenL 14:29, 27. Apr 2005 (CEST)

Es ist hier umstritten, ob ein Einverständnis nötig ist. Nicht beanstandet werden Fotos aufgrund der Panoramafreiheit, die ein Stadtwappen im Straßenbild zeigen. --Historiograf 18:36, 27. Apr 2005 (CEST)

Ja, es ist umstritten, ob bezüglich des Wappenrechts ein Einverständnis der wappenführenden Körperschaft nötig ist, aber „kann ich das einfach einfügen“ klingt in meinen Ohren so nach Copy&Past von ngw.nl. Ich möchte Ilooe nichts unterstellen, aber wenn man es schon so formuliert. Gruß. --Blaite 16:24, 30. Apr 2005 (CEST)
Wenn jetzt das Stadtwappen sagen wir auf dem Feuerwehrhaus der Stadt XYZ abgebildet ist und ich dieses Haus fotografiere, sollte es doch problemlos möglich sein das Bild mit dem Kommentar "Das Stadtwappen am Feuerwehrhaus von XYZ" anzuführen, oder?AlterVista 00:12, 31. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Wie Historiograf bereits oben schreibt, werden Fotos, die ein Stadtwappen im Straßenbild zeigen, nicht beanstandet. --Blaite 15:03, 31. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Hi, ich bin mir beim Artikel Gerd Zacher nicht ganz sicher, ob das noch eine URV von hier ist. Es ist zwar ein wenig ersetzt worden, aber eben nicht ohne Textvorlage geschrieben. --ElRakı ?!

Na und ob. Nicht nur die konkrete Wortwahl macht das eigene geschützte Werk aus, sondern IMHO auch die Auswahl der Fakten, die man in einer bestimmten Reihenfolge nennt. Durch Satzumstellungen und Weglassen/Hinzufügen von Appositionen fertigt man IMHO nur eine veränderte Kopie an, woran der Urheber des Ursprungstextes IMHO Anprüche nach UrhG hat. --Blaite 16:28, 30. Apr 2005 (CEST)
Okay, danke. Habe es als URV gekennzeichnet und den Einsteller informiert. --ElRakı ?! 16:39, 30. Apr 2005 (CEST)
Können wir uns vielleicht darauf einigen Blaite, dass du deine unmaßgebliche Meinung nicht absolut setzt? Informiere dich bitte in den maßgeblichen Urheberrechtskommentaren, dass Fakten nicht geschützt sind. Insbesondere in einem Lebenslauf ist der Speilraum für eigene Kreativität gering, da die Abfolge der Lebensstationen und Tätigkeiten keinen Schutz begründet. @ElRaki, schade, dass du auf einen solchen "Experten" hörst. --Historiograf 23:44, 30. Apr 2005 (CEST)
Der erste Satz war samt Hervorhebung mal wieder überflüssig… Der Inhalt des hinteren Teils des zweiten Satzes ist mir sehr wohl bekannt. Insbesondere wenn man ein Werk „kopiert“, hat man bei der Wahl der Wortumstellungen usw. einen sehr geringen Spielraum. Schade, dass du nicht verstehst, dass dies nur meine Meinung dazu war, und dass du ElRaki nicht zutraust damit entsprechend umzugehen.
So, und ich als „Laie“ habe noch diese Webseite gefunden. Er hat aus diesem Text ganze Sätze kopiert.
Ich würde den Artikel abschließend als URV bezeichnen, da er abwechselnd Sätze aus den beiden genannten Webseiten kopiert hat und sich anschließend mit dem Einfügen/Ändern von ein, zwei Wörtern nicht besonders viel Mühe gegeben hat.
Dass insbesondere bei einem Lebenslauf der Spielraum für eigene Kreativität nicht gering sein muss, zeigt sich, wenn man die beiden Webseiten untereinander vergleicht. Obwohl man sicherlich sofort anmerken kann, dass der eine Text Fakten erwähnt, auf die der andere nicht wirklich eingeht, so ist die unterschiedliche Wahl von Formulierungen und Fakten gut zu sehen.
ElRakı, höre bitte nicht nur auf meine Interpretation oder nur auf Historiografs „Anmerkungen“, sondern sieh dir auch die beiden Webseiten an und entscheide dann selbst. Du musst dich dann aber möglicherweise mit einen interessanten Kommentar von Historiograf abfinden.
Gruß an ElRakı. Historiograf, gute Besserung! --Blaite 01:05, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Hier noch was hübsch buntes. besonders der letzte Satz beendet diese Diskussion hier: copyscape --BLueFiSH ?! 01:15, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
der Vollständigkeit wegen: [3] --BLueFiSH ?! 01:17, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich bezweifle, dass die angeblich "kopierten" Texte überhaupt die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Man hätte sich vielleicht mehr Arbeit machen sollen, aber letztlich muss man Lebensstationen (er war Kantor in XYZ, bestimmt nicht urheberrechtlich geschützt, auch wenn man dafür wirkte, tätig usw. sagen kann) nicht zwanghaft umbenennen, damit URV-Panaoiker wie Blaite (dem eher gute Besserung zu wünschen wäre als mir) hier nicht durchdrehen. Können wir bitte die Kirche im Dorf lassen und nur eindeutige Copy&Paste-Aktionen verfolgen? --Historiograf 01:33, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Danke. Ich war deswegen schon bei verschiedenen Ärzten, aber die konnten mir auch nicht weiterhelfen. Hm, im Gegensatz zu deinem neuesten Beitrag auf der Löschkandidatenliste für Bilder darf man sich hier wieder über konstruktive Worte freuen. Ein einzelner Satz erreicht sicherlich nicht die nötige Schöpfunghöhe. Ich hoffe auch, dass es nicht so missverstanden wurde. Aber die beiden Texte in ihrer Gesamtheit doch schon, oder? Falls nicht, warum? Zu wenig Zeichen als ein Dokument verpackt? Der Benutzer hat jedenfalls beide Texte samt Formulierung und Struktur satzweise abwechselnd ineinander geschoben. Dass er nun ein, zwei Wörter geändert hat, ist IMHO irrelevant. So, und jetzt erstmal den nachfolgenden Leckerbissen verschlingen. Historiograf, danke dafür. Gruß. --Blaite 02:29, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Hier ein bisschen Fortbildung: "Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.06.2002 - Der Senat (AZ: 20 U 144/01; Volltext unter http://www.jurpc.de; JurPC Web-Dok. 231/2002) verneinte zwar ebenfalls einen Unterlassungsanspruch aus § 97 I UrhG (und damit auch weitergehende Ansprüche), allerdings mit entscheidenden Variationen in der Begründung, wenn er auch ebenfalls von einer fehlenden Schutzfähigkeit der auf der betreffenden Website veröffentlichten Textstellen ausging, allerdings die Schutzfähigkeit entsprechender Artikel selbst elegant offen ließ. Letztlich geht auch der Senat davon aus, dass journalistische “Gebrauchstexte“ Urheberrechtsschutz genießen, gemessen am geistig-schöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung in einem Gesamtvergleich gegenüber vorbekannten Gestaltungen. Jedenfalls kann Fachzeitenschriftenartikeln nach der Auffassung des erkennenden Senats grundsätzlich Urheberrechtsschutz zukommen (insoweit im Anschluss an, BGH, GRUR 1997, 460 f - CB-Infobank I). Eine grundsätzliche Vermutung für das Bestehen des Urheberrechtschutzes derartiger Artikel lehnt der Senat allerdings ab. Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass Zeitschriftenartikel nicht in jedem Falle stets den Anforderungen des § 2 II UrhG genügen und stellt auf die Umstände des Einzelfalles ab. Der Senat konnte diese Grundsatzfrage offen lassen, weil es auf die Schutzfähigkeit der auf der betreffenden Website entlehnten Textstellen ankommt, die nach gefestigter Rechtsprechung selbst Werksqualität haben müssen (so etwa, OLG Frankfurt/Main, GRUR 1996, 125 – Tausendmal berührt; OLG Köln, NJW-RR 2001, 904 – Suchdienst für Zeitungsartikel; eingehend, Schricker/Loewenheim, UrhR, § 2, Rdnr. 66 m.w.N.). Die Entlehnung muss unter diesen Voraussetzungen noch einen schutzfähigen Inhalt ausdrücken. Ist der entlehnte Textteil selbst nicht schutzfähig, kann der Urheber gegen die Entlehnung keine urheberrechtlichen Einwände vorbringen." http://www.kanzlei-hansen.de/explorer5.htm --Historiograf 01:43, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

schönes Fachchinesich. Es geht nicht um ein schnödes "war Kantor in", dagegen hätte ich auch nichts. Wenn man's mal wortwörtlich vergleicht, dann müsste die Farbe im ersten von mir angegebenen Link eigentlich ab der Hälfte komplett gleich sein. Ab "Santiago de Chile" wurde dieser nämlich von der Webseite kopiert mit minimalster Veränderung. Irgendwoher hab ich als Laie mal aufgeschnappt, dass wenn man zitiert, dieses sich im Vergleich zur Quelle aber im Rahmen halten muss. >50% ist für mich deutlich zuviel zitiert und von Urheberrechtsverletzungen haben wir hier wirklich mehr als genug. --BLueFiSH ?! 02:18, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Können wir festhalten, dass es euch nicht mehr um die Sache, sondern wie gehabt nur noch ums Rechthaben geht. Ich denke ich kann beurteilen, wann eine eindeutige URV vorliegt im Gegensatz zu euch. Lebenserfahrung. --Historiograf 02:27, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

na sicher gehts mir um die Sache, aber du hast oben mit "war Kantor in" -> "ist erlaubt" argumentiert und ich habe geschrieben, dass weit mehr kopiert wurde. Was sagst du zu 90%-Kopien? Ach ja: (Zitat) "Können wir bitte [...] nur eindeutige Copy&Paste-Aktionen verfolgen?". Wie eindeutiger möchtest du es noch? --BLueFiSH ?! 02:44, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich hätte schon ganz gern, dass jemand endlich mal begründet, wieso urheberrechtlich geschütztes übernommen wurde. --Historiograf 02:58, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

kannst du haben, steht im Impressum: "Alle Inhalte (Texte, Scripts, Bilder und/oder sonstige Media-Files) dieser Seiten sind weltweit urheberrechtlich geschützt.". --BLueFiSH ?! 03:05, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Falls Inhalte/Werke urheberrechtlich geschützt sind, so muss man es zumindest in Deutschland nirgends erwähnen. Ist ein Werk geschützt, so kann sich ein Dritter nicht darauf berufen, dass ein Hinweis darauf fehlte. Ist ein Werk nicht geschützt, so ist ein Hinweis nichtig. Historiograf, daran ist jetzt aber nichts auszusetzen, oder? *hoff* --Blaite 03:20, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Historiograf, begründe du doch einfach, weshalb die Übernahmen urheberrechtlich nicht geschützt sind. Auch ohne die von dir zur Fortbildung erwähnten Texte, ist mir klar, dass nicht jeder Text sofort urheberrechtlich geschützt sein muss. Ich fände interessant zu wissen, ob du den beiden Texte, die der Benutzer offensichtlich nutzte, die nötige schöpferische Höhe zu- oder absprichst, und warum? --Blaite 03:20, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Schön, wir kennen uns beim Rechthaben aus, das will ich gern anerkennen. Ich hatte euch gebeten zu begründen, wieso die übernommenen Texte geschützt sind. Wer eine URV behauptet, muss begründen, nicht umgekehrt. EOD. --Historiograf 03:57, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Kann man den ersten Satz jeder deiner Diskussionsbeiträge eigentlich per Softwarefunktion filtern? Ich behauptete bzw. vermutete eine URV in der Annahme, dass die beiden Texte urheberrechtlich geschützt sind. Sind sie es, so sehe ich den Artikel als URV, da die Übernahmen wesentlich bzw. komplett erfolgten. Sind sie es nicht, so ist ja egal, was übernommen wurde. --Blaite 04:18, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
So egal wäre das auch wieder nicht: Zum einen kann selbst das Kopieren eines nicht urheberrechtlich geschützten Textes u. U. unlauterer Wettbewerb sein.
Zum anderen besteht, wenn man Texte von fremder Leute Websites zusammenklaubt, natürlich auch ein Prozessrisiko: Schließlich kann sich der Autor, der seinen Text ohne Quellenangabe in der Wikipedia findet, auch dann an einen Anwalt wenden und rechtliche Schritte einleiten, wenn er nicht in seinen Rechten verletzt wurde. – Und der Gedanke, Recht zu haben, hilft dem WP-Benutzer, dem z. B. eine Abmahnung ins Haus flattert, auch nicht unbedingt weiter (vgl. Benutzer:Asb). --kh80 •?!• 05:35, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Mal so nebenbei, die Diskussion hier wegen diesem einen Artikel müsste, wenn man den Ausführungen von Historiograf folgt, für jeden Artikel in der URV-Diskussion in diesem Umfang stattfinden. Dazu fehlt nun wirklich die Zeit. Entweder es ist kopiert, dann soll sich der Einsteller äußern ob er dies durfte oder nicht. oder es nicht kopiert, dann haben wir auch keine URV und keine Probleme. Ein bisschen Pragmatismus bitte. --BLueFiSH ?! 12:01, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Das sagt der richtige. Es wäre Pragmatismus gewesen, den Mini-Artikel stillschweigend ein wenig umzuformulieren und die angebliche, nach wie vor völlig unbewiesene URV ohne grosses Aufsehen in der Versionsgeschichte zu versenken. Stattdessen geben sich hier die Mega-Rechthaber ein Stelldichein und machen aus einer Mücke einen Elefanten. --Historiograf 00:27, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

der oben genannte nutzer hat heute mal wieder ein paar wenige bilder hochgeladen, bei denen der rechtestatus zumindest mal sehr fraglich ist, im artikel zu linkin park hat er in der versionshistory ein paar links angegeben, die auf die quelle schließen lassen, die so gar nicht nach gfdl aussehen... wie schon andere nutzer habe ich dem herrn eine nachricht auf seiner disku hinterlassen, möchte mich aber weiter nicht darum kümmern (56k, zeit,...). ich bitte darum, dass da jemand mal einen blick darauf hat, ob da noch überzeugende infos zu den bildrechten nachkommen oder nicht (=> löschen, ist klar). --JD 02:46, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Bitte Beiträge signieren! Und die edlen Bildlöscher Benutzer:Crux oder Benutzer:Leibnizkeks in Kenntnis setzen, hier bringt das wenig. --Historiograf 02:54, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
JD hat signiert [4], allerdings aus Versehen mit 5 Tilden. ich hab das mal grad nachgetragen. Werd auf die Bilder ein Auge haben. MfG --BLueFiSH ?! 02:59, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
danke und ja, da habe ich wohl zu nächtlicher stunde vier mit fünf tilden verwechselt... --JD {æ} 12:02, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo! Irgendwo hab ich hier mal gelesen, daß das Einstellen von Banknoten nicht so ohne weiteres machbar ist. Stichworte Größe, SPECIMEN etc... Wie sieht das denn mit einem Ausschnitt daraus aus. Konkret geht es darum, daß ich gerne im Artikel Sebastian Münster dem Porträt von Amberger das Bildnis von der alten 100-DM-Banknote, das von ersterem abgeleitet ist, entgegenstellen würde... --Momo 14:05, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Wenn man sich analog an die Abbildungsvorschriften für Euro-Banknoten hält, sollte man keinen Ärger bekommen können. Ansonsten gibt es auch noch die Abbildungsvorschriften für DM-Noten, die aber etwas schwammig sind. (Die Bundesbank selbst hat bei der 100-DM-Note einfach "Muster" drüber geschrieben.) Da die Bundesbank ausdrücklich darauf hinweist, dass sie für den konkreten Einzelfall Auskünfte erteilt: Einfach mal nachfragen. --kh80 •?!• 15:46, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Übersetzungen aus dem Englischen[Quelltext bearbeiten]

Als Autor eines Text hat man normalerweise auch das Recht an den Übersetzungen. Wenn ich einen Text aus der englischen (bzw. einer anderssprachigen) Wikipedia übersetze, müsste es da nicht einen Hinweis auf das Original im Sinne der GFDL geben? Gibt es dazu Bausteine oder sonstige Richtlinien? --Thomas G. Graf 18:05, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ja, die Bedingungen der GFDL müssen erfüllt werden. Ich würde auf der Diskussionsseite einen Hinweis smit Links auf die verwendete Artikelversion und auf die Versionsgeschichte hinterlassen. Einen Baustein dafür kenne ich jedoch nicht. Gruß. --Blaite 18:30, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches#Dürfen Artikel aus anderssprachigen Wikipedias übersetzt eingefügt werden?. Ein Hinweis in der Zusammenfassung, dass es sich um eine Übersetzung aus en: handelt, wäre aber sicher auch angebracht. --kh80 •?!• 21:30, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Bitte nicht nur einen willkürlichen Link angeben, das Problem wurde hier verschiedentlich diskutiert, u.a. auf den Kandidaten der Exzellenten. --Historiograf 00:29, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Falls die FAQ nicht den Konsens widerspiegeln oder sonst in irgendeiner Weise falsch sein sollte, wäre es nett, wenn jemand die betreffenden Stellen ausbessern (bzw. löschen) könnte. --kh80 •?!• 15:54, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Bilder von privaten Häusern[Quelltext bearbeiten]

Hallo, bis jetzt habe ich nur selbst fotografierte Landschaftsbilder hochgeladen - also völlig unkritisch. Nun bin ich auf eine Frage gestoßen, wo ich mir nicht sicher bin, ob ich irgendwelche privaten Rechte verletze, wenn ich das mache. Ich schreibe im Moment einen Artikel über die Familie Waldthausen und werde dort einen Abschnitt über die zahlreichen Immobilien der Waldthausens ergänzen. Es sind schöne, architektonisch erwähnenswerte und denkmalgeschützte Villen dabei - die zum Glück teilweise auch den Krieg überstanden haben.

z.B. http://www.cliolink.de/denkmalliste/bezirk09/bredeney/000000952212cbd53.html

Ich habe das Haus fotografiert, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:P5010508_Villa_Fritz_von_Waldthausen.JPG

Kann man das Bild in der Form gemäß GNU im Artikel hinterlegen? Ich habe es von der Straße aus - ohne Verrenkungen - fotografiert. Schöne Grüße -- HHHoffmann 21:58, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Bitte den Artikel Panoramafreiheit und http://www.jurawiki.de/SachFotografie lesen. BGH Friesenhaus erlaubt Fotos von öffentlichem Grund. --Historiograf 00:23, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Habe den Text von den Links von Historiograf nicht gelesen aber mir kommt noch etwas anderes in den Sinn. Seit ca. 1,5 Jahren gibt es ein Gesetz nach dem man nicht auf fremde Privatgrundstücke (von außen und innen?) filmen oder fotografieren darf. Soll gegen Voyeurismus sein. Wo die Grenzen liegen weiß ich nicht.

Solche Latrinenparolen sind nicht hilfreich. Es gibt auch kein Gesetz gegen das Fotografieren von fremden Privatgrundstücken. --Historiograf 13:22, 14. Jun 2005 (CEST)

Copyright von DDR-Büchern ???[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Kannst mir jemand sagen,

bei wem das Copyright für Bücher liegt die 1950 in der DDR verlegt wurden?

Es handelt sich dabei um eine Enzyklopädie über die SU welche ich mir zugelget habe.

Verlegt wurde sie im Verlag Kultur und Fortschritt, mit Sitz in Berlin/Ost

Möchte gerne einzelne (längere) Abschnitte übernehmen
und weis nicht wo ich nach einer Genehmigung anfragen kann.

Grüße --Francis McLloyd 17:47, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Wozu aus einem veralteten Werk Abschnitte übernehmen? Solche Fragen kann hier niemand beantworten, du kannst gern einen Rechtsanwalt für ein paar hundert Euro mit einer Rechteklärung beauftragen. Grundsätzlich gilt das gegenwärtige deutsche Urheberrecht, wobei bei Fragen des Urhebervertragsrechts (siehe u.a. § 31 IV UrhG) vor 1965 natürlich auch das DDR-Recht von Bedeutung sein kann. Alles viel zu aufwändig. Ach ja: Hierzuland gibts kein Copyright, sondern ein Urheberrecht. --Historiograf 18:10, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Gute Frage, Kai. In der DDR galten wie in der BRD bis 1965 die gleichen Gesetze, nämlich - so weit ich das sehen kann - KUG und LUG. 1965 haben sich dann BRD und DDR jeweils eigene Gesetze gegeben.
Seit der Wiedervereinigung gilt das westdeutsche Recht auch in Ostdeutschland. Es läuft also auf 70 Kalenderjahre ab Tod des Autoren bwz. aller Autoren hinaus. Kennt man diesen nicht, ist der Verlag der Ansprechpartner.
Jetzt kann es gut sein, dass der Verlag nicht mehr existiert. Vielleicht war er volkseigen und vielleicht gehört er jetzt immer noch dem deutschen Staat, vielleicht wurde er auch für einen Appel und nen Ei an irgendeinen westdeutschen großen Verlag vertickt. Verlag Kultur und Fortschritt wäre also hierbei ein interessanter Artikel, um herauszufinden, wer heute die Rechte besitzt. -- Simplicius 11:23, 6. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo und Danke erstmal Simplicius.
so wie ich das sehe ist dann erst mal das LUG für das Buch zuständig, das ich in Händen halte. Wäre aber schön bestätigt zu bekommen, (von jem. mit fundierten rechtlichen Kenntnissen) dass hier das LUG Anwendung findet und nicht das Urheberrecht.
Wie kann ich aber nun erfahren, ob der Verlag Verlag Kultur und Fortschritt erloschen oder für eine Mark verkauft worden ist? --Francis McLloyd 01:41, 7. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Nein, es gilt laut Einigungsvertrag grundsätzlich das UrhG auch für ältere Werke, besorge dir dazu in einer Bibliothek Schricker, UrhR ²1999, S. 1648 ff.. Bei Fragen des Urhebervertragsrechts kann ggf. dem LUG oder dem DDR-Urheberrecht Bedeutung zukommen, desgleichen auch einem Verlagsgesetz der DDR, falls es so etwas gab. Zum Verlag: ruf beim Börsenverein des deutrschen Buchhandels an. Im übrigen: das Ganze ist viel zu komliziert, als dass wir das so ohne weiteres klären könnten. Frag einen Rechtsanwalt. Im übrigen ist die Frage unbeantwortet: warum Wissen aus einem veralteten Werk importieren???? --Historiograf 17:25, 7. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]


Google spuckt aus, dass Kultur und Fortschritt der Verlag der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft war, 1964 mit dem Verlag Volk und Welt vereinigt wurde und bis 1972 sein eigenes Programm behielt ([5]). --kh80 •?!• 03:59, 7. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Verlag Volk und Welt. Gegründet 1947, erste Verlagsadresse Glinkastraße 13-15, Berlin Friedrichstadt. Entwickelte sich zum führenden Haus bei der Herausgabe ausländischer Belletristik des 20. Jahrhunderts in der DDR. 1996 Umzug in den Stadtbezirk Kreuzberg, Oranienstraße 164, D-10969 Berlin, Tel.: 0049-30-6168-9530, Fax: 0049-30-6168-9540.

Missbrauch der Inhalte von Wikipedia?![Quelltext bearbeiten]

Die folgende Seite nutzt Inhalte von Wikipedia mit der Möglichkeit, diese dort weiter zu bearbeiten. Links zum Wikipedia sind auch nicht gesetzt (im Artikel nur die Namensnennung).

Definition-Info.de

Dies müsste doch einen Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen darstellen. Weiß leider nicht, wo ich dies sonst posten kann.

-- Oliverkoch 01:25, 6. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Die richtige Seite dafür ist Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen. Ich habs dahin verschoben. -- Timo Müller 00:04, 8. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Moin! Das Bild Bild:Kim-il-sung.jpg ist eine Briefmarke von 1976 und wurde als PD gekennzeichnet. Das halte ich für fragwürdig, was meinen die Experten? -- iGEL (+) 14:19, 7. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Also auf der Bildbeschreibungsseite findet sich dazu nur dieser Baustein mit den Worten „Dieses Bild wurde von seinem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben oder erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Das Bild ist damit gemeinfrei („public domain“).“ Man könnte ja den Hochladenden fragen, welcher der beiden Gründe zutrifft. Wurde es von seinem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegen, oder erreicht es einfach nicht die nötige Schöpfunghöhe, um geschützt zu sein? Und überhaupt, wer ist der Urheber? Wo kommt das Bild her? --Blaite 14:35, 7. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Wie kann ich zu einem bestehenden Artikel einen Web-Link anfügen?[Quelltext bearbeiten]

Versoben nach Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Wie kann ich zu einem bestehenden Artikel einen Web-Link anfügen?

Ich wollte mal generell fragen wie das mit Statistiken ist. Solche die man in Zeitschriften findet zum Beispiel. Angenommen Zeitschrift X hat jetzt eine Statistik die mit Quelle Y angegeben wird. Darf man die verwenden, oder nicht? Mir ist klar dass ich die Grafik als solche nicht einscannen und verwenden darf. Was ist aber mit reinem Übertragen der Werten von der Grafik in Textform? Sollte/muss die Quelle dann direkt im Artikel selber angegeben werden oder unter Zusammenfassung/Quelle?

Ich bin etwas skeptisch. Ich denke mal so nahezu jeder bezieht seine Informationen hier doch aus einem anderen Medium, sei es Internet oder einem Buch/Zeitschrift/etc. Natürlich wird halt in vielen Fällen eine Zusammenfassung von mehreren Quellen gemacht und das ganze in eigenen Worten gefasst, so wie ich das normalerweise auch mache. Bei Stastiken gibt es jedoch nicht sehr viel umzuformulieren.

Kurz: Ich sehe für die Wikipedia eher ein Problem wenn man die Quelle (im Falle Statistik) angibt, als sie ganz weglässt. Wenn der Zeitschriftenverlag oder die Stelle welche die Statistik erhoben hat beispielsweise durch Googlen auf Wikipedia mit den Zahlen ihrer eigenen Statistik kommt, würde/könnte dass doch Probleme geben. Ausser solche Statistiken unterstehen nicht dem Copyright, was ich aber nicht glaube. Ist es dann nicht besser die Quelle gleich weg zu lassen? --Nightwish62 18:36, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Wir sollten nicht irgendwelche unbelegten Statistiken übernehmen und daher unsere Quellen nachweisen. Das ist gerade bei Statistiken besonders wichtig, da hier unsinnige Daten in die Wikipedia eingeführt werden können, ohne dass man diese auf Anhieb überprüfen kann. Statistiken sind nicht urheberrechtlich als Werke geschützt, da reine Daten keine persönliche geistige Schöpfung sind. --Historiograf 00:15, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
reine Daten keine persönliche geistige Schöpfung - tja, glaube ich nämlich nicht. Das zusammentragen oder wie man bei Statistiken ja auch sagt, die Erhebung von Statistiken kann sehr wohl geistiges Eigentum sein - oder halt eine Arbeit die jemand gemacht hat und geschützt werden kann. So auch das erstellen von Listen. --Nightwish62 02:31, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht informierst du dich einfach mal über die Grundlagen des Urheberrechts? Was du glaubst oder nicht, ist schnurz. Es heisst persönliche Schöpfung und nicht Leistung. Du findest hinreichend Online-Fortbildungs-Lektüre unter http://archiv.twoday.net/stories/36386/ --Historiograf 18:40, 18. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel Nopaste stammt von [6], dort steht „frei zur Wikipedia Verwendung“. Ist das GFDL-kompatibel? --Ahellwig 20:36, 20. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich meine ja, aber im Zweifel nachfragen. --Historiograf 20:45, 20. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Fotos von Buchcovern - Habe ich das so richtig verstanden?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist klar, daß die Antwort irgendwo in der Wikipedia bereits stehen wird. Ich habe auch schon so einiges hier herumgelesen, aber es ist hier nicht grade übersichtlich und mitunter sehr verwirrend. Daher frage ich einfach mal nach ob ich das so richtig verstanden habe:

Fotos von Buchcover (sowie zB. Cover von Zeitschriften, Comics, Schallplatten etc.), deren Gestaltung ansich urheberrechtlich geschützt ist und eventuell auch markenrechtlich geschützte Charaktere zeigen, wären in der Wikipedia und anderen Webseiten rechtlich im Grunde legal, weil es sich nur um ein Produktfoto handelt, ABER sie dürfen trotzdem nicht in die Wikipedia eingestellt werden, weil sie den deutschen Wikipedia-Lizenzen nicht entsprechen, die auch ein Bearbeiten der Bilder erlaubt und es zB nicht legal wäre wenn jemand aus einem Foto von einem Micky-Maus-Heft einfach nur die Comiczeichnung ohne Titelschriftzug ausschneidet und dieses Bild dann einzeln verwendet (womöglich gar kommerziell).

Habe ich das soweit richtig verstanden? --84.133.250.222 12:31, 29. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

So in der Richtung ist es richtig. --ST 12:39, 29. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Nein, nur im Ergebnis. Ob nur Produktfoto oder nicht macht keinen Unterschied. Als einzige gesetzliche Ausnahme akzeptieren wir (mehrheitlich) die Panoramafreiheit. Wenn du also ein erworbenes Buchcover fest an deiner Hauswand verankerst, darfst du es fotografieren und hier einbringen. Es sollte dann aber auch alle Ewigkeit (genauer: 70 Jahre nach dem Tod des Buchcovergestalters) dort bleiben. Wenn du sonst irgendein urheberrechtlich geschütztes Objekt hier abbilden möchtest, brauchst du nach derzeitigem Meinungsbild die Genehmigung des Urhebers, sonst sprechen wir salopp von einer URV. --Historiograf 02:16, 30. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

selbstgedrehtes Video auf einem Musikfestival[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit Videos? Konkret habe ich auf einem Musikfestival, wo dies erlaubt war, mehrere Videoschnipsel mit meiner Digicam mitgeschnitten. Ist es rechtlich irgendetwas anderes Videos in Wikipedia einzubringen als Bilder? Ich habe zu Videos bisher kaum etwas auf Wikipedia gefunden.

  1. Vorfrage: Ist es überhaupt erwünscht diese Einzubinden?
  2. Vorfrage: Wie binde ich diese ein?
  3. Werden Videos rechtlich exakt so behandelt wie Bilder?

AlterVista 00:16, 31. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Das riecht nach einer gravierenden URV - Finger weg! Ohne ausdrückliche Zustimmung der Künstler und ggf. weiterer Rechteinhaber läuft nichts. Eine Erlaubnis bezieht fast immer nur auf private Nutzung. --Historiograf 03:26, 31. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Copyright vs GNU-Lizenz[Quelltext bearbeiten]

In der Diskussion des Artikels über das | Kurhaus Baden-Baden hat der Autor folgenden Eintrag gemacht: Text Kurhaus Baden-Baden stammt von www.bad-bad.de. Ich, Wolfgang Peter, habe das Copyright dazu. Wolfgang Peter und Rika Wettstein Herausgeber www.bad-bad.de. Ist dieser Eintrag, mal abgesehen von der Eigenwerbung, rechtlich eigentlich nicht überlüssig, weil der Text durch die Freigabe für die Wikipedia unter der GNU-Lizenz steht? - joachim

Dieser Hinweis ist obligatorisch, da ansonsten angenommen wird, dass es sich bei dem Artikel um eine unrechtmäßige Übernahme der Inhalte handelt. So hat der Urheber/Rechteinhaber die Lizenzierung als rechtens dargestellt. --Blaite 12:07, 4. Jun 2005 (CEST)

Wann wird ein Lexikon "public domain"?[Quelltext bearbeiten]

Gilt die "Gemeinfreiheit" für Meyers Konversationslexikon von 1888-90 auch für andere Nachschlagewerke, also meinetwegen eine ebenso alte Ausgabe des Brockhaus, der Allgemeinen Deutschen Biographie oder was auch immer? Oder ist Meyers Lexikon ein Sonderfall? --Bender235 08:28, 8. Jun 2005 (CEST)

Ich habe mal versucht, mir die Frage selbst zu beantworten. Auf Wikipedia:FAQ Rechtliches findet man: Grundsätzlich erlischt die Urheberrechtliche Schutzfrist nach dem deutschen Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (bzw. 70 Jahre nach Erscheinen bei anonymen Werken, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde). Wenn ich richtig kombiniere ist damit auch die Allgemeine Deutsche Biographie (erschienen 1875-1912) oder etwa die Brockhaus Enzyklopädie bis zur 14. Auflage (1892-95) gemeinfrei. Hab ich richtig kombiniert? --Bender235 08:13, 9. Jun 2005 (CEST)
Wenn alle Autoren der Allgemeinen Deutschen Biographie vor 1935 und alle Autoren der 14. Auflage der Brockhaus Enzyklopädie vor 1935 verstorben sind, dann sind die beiden Werke IMHO ganz sicher gemeinfrei. --Blaite 14:40, 12. Jun 2005 (CEST)
Warum zwingend alle Autoren? Warum nicht blos der Autor eines Artikels (also des Artikels, den man verwenden will)? --Bender235 23:21, 12. Jun 2005 (CEST)

Wenn man zB die ADB als Ganzes verwenden will, müssen alle Urheber (und Herausgeber) 70 Jahre tot sein (ist sicher nicht der Fall), beim einzelnen Artikel kommt es auf das Todesjahr des jeweiligen Autors an. Hier wie auch beim Meyers gilt: das ist kein brauchbares aktuelles Wissen, das man 1:1 hier reinsetzen sollte. Der Bearbeitungsaufwand, einen ADB-Artikel zu aktualisieren, ist der gleiche oder sogar grösser als einen Artikel aufgrund aktueller Quellen neu zu schreiben. --Historiograf 00:54, 13. Jun 2005 (CEST)

Das würde ich so nicht unbedingt sagen. Ich glaube nicht, dass sich unsere Kenntnisse über bspw. den preußischen Minister Robert Freiherr von Patow (1804-1890) oder den Schriftsteller Max Letteris (1804-1871) in den letzten 100 Jahren so grundlegend änderten, dass das Wissen aus der ADB heute absolut unbrauchbar ist. Bei den meisten werden sicherlich nur Kleinigkeiten zu ändern sein. --Bender235 14:45, 13. Jun 2005 (CEST)

Ob du das nicht sagen würdest, ist nicht relevant. Ich denke, als Wissenschaftler kann ich das besser beurteilen. Es gibt sicher Artikel, bei denen der Forschungsstand sich nicht gravierend geändert hat, aber es wäre auf jeden Fall sinnvoller, bei allen Artikeln erst einmal die NDB einzuarbeiten, bevor man meist obsolete Infos aus der ADB importiert. Wir brauchen hier Biographien auf dem aktuellen Stand. Dazu muss man in Bibliotheken recherchieren und kann sich nicht auf diejenigen Quellen beschränken, die zufällig online sind und möglicherweise gemeinfrei. Ein Link auf die ADB genügt in der Regel. Lieber umformuliertes aktuelles Wissen als freies veraltetes Wissen. Du darfst aber gern die Wikipedia ganz anders verstehen, it's a Wiki mit dem Recht, den allergrössten Unsinn einzustellen. --Historiograf 17:24, 13. Jun 2005 (CEST)

So eine Aussage, Herr Wissenschaftler, ist nun vollkommen irrelevant. Wir wollen doch die Gemeinde dazu anregen, mitzuwirken, also muß immer ein Anfang gemacht werden, auch mit einem noch nicht erschöpfenden Artikel. Die Artikel aus älteren Enzyklopädien, können eine sehr gute und profunde Grundlage dazu sein. Aber das ganze hat ja wohl garnichts mit der Ureheberrechtsfrage zu tun. Und außer dem Urheberrecht besteht auch nach das Verlagscopyright. es muß also ersteinmal geklärt werden ob F.A. Brockhaus nicht die Verlagsrechte an der 14. Auflage oder 15. Auflage der Brockhaus Enzyklopädie besitzt, oder am Meyer, der ihnen ja jetzt auch gehört. Ich bin überzeugt davon, daß der Verlag seine Rechte wahrnimmt. (Ob jemand Wissenschaftler ist oder ncith hat mit der Frage nach der Wahrheit nur sehr bedingt zu tun.)

So so. Dann bitte ich untertänigst um Verzeihung, dass ich dir als Wissenschaftler widersprochen habe. Lassen wir die ADB also wo sie ist.
P.S.: Wenn die Karikatur vom Akademiker im Elfenbeinturm je auf einen zutraf, dann auf dich. I'm out, zusammen mit der Diskussions-Kultur. --Bender235 20:52, 13. Jun 2005 (CEST)
Wie dem auch sei, ich hab das "Konzept" am Artikel Theodor Bibliander mal in die Tat umgesetzt. --Bender235 17:46, 15. Jun 2005 (CEST)

Bilder aus gemeinfreiem Film[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ist es eigentlich zulässig, Einzelbilder aus Filmen, die unter einer Public Domain-Lizenz stehen zu verwenden? archive.org bietet Filme an, die unter dieser Lizenz stehen. Konkret geht es um die Filme The Great Gabbo und Die Nacht der lebenden Toten [7]. Viele Grüsse,--Michael --!?-- 13:36, 11. Jun 2005 (CEST)

US-Urheberrecht ist für uns nicht relevant. Wann kapiert ihr endlich, dass es keine weltweite PUBLIC DOMAIN gibt, sondern nur nationale Gemeinfreiheit? Hierzulande sind diese Filme alle geschützt (und zwar 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Mitwirkenden, der einen schöpferischen Beitrag geleistet hat). --Historiograf 00:57, 13. Jun 2005 (CEST)

Ich gelobe Besserung. Herzlichen Dank für die Antwort und viele Grüsse,--Michael --!?-- 08:50, 13. Jun 2005 (CEST)

Foto zu Oskar Schindler[Quelltext bearbeiten]

Hallo allerseits, beim Artikel "Oskar Schindler" habe ich das Foto "Bild:110505_Frankfurt_am_Main-gedenktafel-oskar-schindler_1-861x1610.jpg" das ich selbst fotografiert habe eingefügt. Nun sehe ich beim aufrufen aber ständig die Fehlermeldung "Zu diesem Bild fehlen ausreichende Angaben über die Quelle...". Was muss ich noch beachten? mfg Nelson Correia

Du musst auf der Bildbeschreibungsseite z. B. {{Bild-GFDL}} eintragen. Siehe Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder#Angaben_zu_Bildern. Gruß --ST 02:15, 12. Jun 2005 (CEST)
Ich habe das jetzt gerade erledigt, da du, Nelson Correia, ja schon GNU-FDL als Lizenz nachgetragen hattest. --Blaite 02:17, 12. Jun 2005 (CEST)

Bilder von Logos/Wahrzeichen/Firmen[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte die Möglichkeit, dass Bayerkreuz der Fa. Bayer zu fotografieren. Darf man das einfach so, oder ist dazu die Erlaubnis des Konzerns/der Firma nötig? --Rhododendronbusch 09:17, 14. Jun 2005 (CEST)

Wir haben bereits den Mercedes-Stern. Angesichts Panoramafreiheit von meiner Seite keine urheberrechtlichen Bedenken, Markenrecht ist sowieso etwas anderes. --Historiograf 19:00, 15. Jun 2005 (CEST)
Dann mach ich das mal... --Rhododendronbusch 09:45, 16. Jun 2005 (CEST)
Schön das Ihr den Stern habt! Aber auch hier ist strikte Vorsicht geboten. Firmen, Marken, schützen auf Grund Ihres Captives Ihre Logos, Schrift -und Textzüge indem Sie Abmahnverfahren einleiten, gleichgültig der Gesetzeslage. So hat eine Leasinggesellschaft, unter Verwendung des BMW-Logos, dieses auf Ihrer Website veröffentlicht; ohne Namensnennung oder Hinterlegung eines Verweises ! Prompt ging eine Abmahnung mit Kostennote der Rechtabteilung ein. Der Hinweis auf die Panoramafreiheit ist hier doch sehr schlicht gehalten, da der Verwendungszweck nicht eindeutig aus deiner Anfrage hervorgeht.

Eine Anfrage bei Bayer AG ist immer hilfreich, besser noch, die hierfür notwendige Schriftform - Erfordernis strikt einzuhalten, um ggfls., eine dir zum Nachteil gereichte Abmahnung zu ersparen. Freie Anwälte sind hier meist überfordert. --

Sicherheitsmerkmale von Banknoten[Quelltext bearbeiten]

Ich habe auch die Möglichkeit, Geldscheine vergrößert aufzunehmen, so dass nur die Sicherheitsmerkmal sichtbar sind. Laut dem Artikel Bildrechte darf man Bilder veröffentlichen, in denen weniger als 1/3 der Note zu sehen ist. Gilt das auch für die Sicherheitsmerkmale? --Rhododendronbusch 09:27, 14. Jun 2005 (CEST)

Ist bekannt, ob in den Vatikanischen Museen fotografierte Bilder kommerziell genutzt werden dürfen? Es gibt dort kein generelles Fotografierverbot, aber es ist möglich, dass es Nutzungseinschränkungen gibt - das weiß ich eben nicht. Ich habe einige gute Fotos dort gemacht (Laokoon, Torso von Belvedere) und würde die gerne auf Commons hochladen, wenn das legal ist. Kennt sich jemand aus? --Fb78 09:49, 16. Jun 2005 (CEST)

Benutzer Richardfabi hat auf meine Bitte hin in Italien (aber nicht bei den Vat. M.) angefragt, wie die Rechtslage bei Innenaufnahmen ist. Die Bedenkenträger vom Portal Recht würden abraten, ich würde zuraten. Vielleicht kann jemand von der Wikipedia:Botschaft mal die it Seiten sichten, ob dergleichen mal thematisiert wurde oder eine Anfrage auf it stellen. --Historiograf 17:04, 16. Jun 2005 (CEST)

Danke dir für die Hilfe. Auf den Seiten des Vatikans findet sich zu dieser Frage leider nichts. --Fb78 20:06, 16. Jun 2005 (CEST)
Nachtrag: Benutzer:Rdb hat inzwischen in der it-Wikipedia nachgefragt (it:Discussioni_aiuto:Copyright#Immagini_fatti_nei_Musei_Vaticani) - bisher leider noch ohne Antwort. Ich gebe auch zu bedenken, dass die Rechtslage im Vatikanstaat anders sein kann als in Italien. Der Vatikan verbietet z.B. Aufnahmen in den Geheimarchiven und anderen Orten. --Fb78 16:27, 20. Jun 2005 (CEST)

Wiki Offine auf einer Versanstaltung mit 500 Teihlnemer[Quelltext bearbeiten]

Hallo in Münchner Jugendart planenn wir übernächten Sonntag eine Veranstatung dabie soll es auch PC Terminals geben diese sind nicht ans Internet angbeunden darum stelle ich 2 Server auf jetzt wollte ich wissen ob ich die Wiki DB in der Media Wiki Softwer zuverfügunbg stellen darf und was ich alles rechtlich beachten muss ---Uli Effinger

unter Wikipedia:MediaWiki findest du, dass die software unter der GNU General Public License läfut ...Sicherlich Post 09:01, 17. Jun 2005 (CEST)
Das Problem ist das ich die Autoren nicht nennen werde das sie in der 300 MB grossen Datei nicht mit drin stehen. Und der Münchner Jugendrat hat noch eine Jugendorganistaion einer Partei als Freind die nur auf ein Chasse warten uns mit eine Fehler von uns Fertig zu machen ---Uli Effinger

Ein Fehler? In den zwei Beiträgen sind ja schon > 20, da werden die sicher was finden. SCNR. Das Problem klingt ein bisschen konstruiert, ist aber wohl schon eins. Schon dass diese Datei ohne die Autoren überhaupt zum Download angeboten wird, ist eigentlich etwas sonderbar. --AndreasPraefcke ¿! 10:39, 23. Jun 2005 (CEST)

Modifikation eines urheberrechtlich geschützen Artikel[Quelltext bearbeiten]

Hi Folks,

ein von mir verfasster Artikel zu einem statistischen Analyseverfahren ist vor kurzem in einer Fachpublikation veröffentlicht worden. Die Rechte an diesem Artikel sind damit auf den Verlag der Zeitschrift übergegangen, dennoch würde ich meinen Artikel gerne auch in wikipedia veröffentlichen. Meine Frage: da ich meinen ursprünglichen Artikel für eine Veröffentlichung in wikipedia sowieso noch ändern müsste (um ca. 60% kürzen), bin ich mir nun nicht sicher, inwieweit sich die Rechte des Verlags auf die von mir geplante Version erstrecken.

Weiß jemand Rat?

Viele Grüße,

Peter

Ich würde das mit dem Verlag abstimmen. -- tsor 15:14, 20. Jun 2005 (CEST)

Also die Theorie habe ich mittlerweile mehr oder minder versanden, aber mich würden jetzt genaue Angaben zur Praxis interessieren: Ich habe am Tag nach der Eröffnung des Holocaust-Mahnmales in der Berliner Innenstadt ein paar Fotos desselben gemacht. Diese sollten ja auf Grund der Panoramafreiheit Lizenzfrei (Es sind keine Personen, nur das Denkmal darauf zu sehen) sein und mir, als Urheber die Möglichkeit bieten diese zu veröffentlichen. Ich möchte als eines dieser Fotos auf Wikipedia uploaden und anschließend zu einem Artikel hinzufügen. Die Uploadseite hab ich schon und wie ich ein Bild in eine Seite einfüge weiß ich auch, aber wie!?!?!?!?! mach ich das mit der Lizenz! Wenn das jemand weiß, wäre mir eine Schritt für Schritt Angae sehr hilfreich!!! herzlichen Dank, --- Philipalcazar 22:41, 26. Jun 2005 (CEST)

Prinzipiell siehe Wikipedia:Bilder und Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder (der Link dazu steht in dem großen roten Kasten, der erscheint, wenn man auf "Hochladen" geklickt hat.)
Ausgerechnet der Artikel Denkmal für die ermordeten Juden Europas (Berlin) hat aber nun schon mehr als genug Bilder. Ich schlage vor, du lädst deine Bilder in Wikimedia Commons hoch (Anmeldung dort ist erforderlich) und fügst sie auf der Seite commons:Denkmal für die ermordeten Juden Europas ein, die allen Wikipedias zur Verfügung steht. Für die Bildlizenzen siehe dort commons:Commons:Copyright Tags.
Ganz konkret: Du suchst eine Lizenz aus - in deinem Fall wäre das wahrscheinlich commons:Template:Cc-by-sa-2.0-de - und fügst den Text {{cc-by-sa-2.0-de}} in das Textkästchen auf der Upload-Seite oder nach dem Hochladen in die Bildbeschreibungsseite ein. --Fb78 23:14, 26. Jun 2005 (CEST)

Quellenangaben[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ein Verlag, bei dem ich vor einiger Zeit einen Artikel zu einer statistischen Auswertungsmethode veröffentlicht habe, hat mir das OK gegeben, einen Teil dieses ursprünglichen Artikels hier in der wikipedia veröffentlichen zu dürfen. Der Verlag möchte aber, dass mein Artikel hier mit einem Verweis á la "der Eintrag stellt einen Auszug aus einem Kapitel dar, der in der Ausgabe X der Zeitschrift Y veröffentlicht worden ist." gekennzeichnet wird.

Meine Frage dazu: ist so ein Hinweis üblich bzw. OK in der Wikipedia? Und wenn "Ja": gibt es bestimmte Formalia, die bei der Verwendung einer solchen Quellenangabe zu beachten sind? Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, eine solche Angabe als assoziativen Verweis unterzubringen? Wäre das in Ordnung?

Danke und Gruß, Peter.

Ich würde es in die Zusammenfassung ganz kurz ("auch in Zeitschrift xyz, Ausgabe abc veröffentlich") erwähnen, und dann in einem oder zwei Sätze auf der Diskussionsseite. -- da didi | Diskussion 12:12, 27. Jun 2005 (CEST)

bild aus commons für buchcover[Quelltext bearbeiten]

hallo!

ich möchte für die titelseite eines buches gerne das Bild:Michelangelo Caravaggio 065.jpg aus den commons verwenden. das original ist mittlerweile public domain. diese abbildung ist laut dortigen angaben unter gfdl lizensiert. ich habe schon einmal geschaut, aber zwei widersprüchliche aussagen gefunden.

  1. angabe der gnu fdl: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendungen_in_Print-Medien
  2. verwenden des bildes ohne angabe: Wikipedia:Bildrechte#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29

sollte ersteres zutreffen: genügt es, einfach den link zur bildquelle mit verweis auf lizenz anzugeben? da das buch nur einen umfang von 130 seiten hat, würde es keinen sinn machen, wenn ich die gesamte gnu fdl abdrucken müsste, wie dort u.a. zu lesen!

sollte zweiteres zutreffen: bedeutet dies, dass dann gar keine quelle angegeben werden muss?

würde mich über aufklärung freuen

Orac 18:58, 29. Jun 2005 (CEST)

Wer Rechteklärungen betreibt, sollte genau lesen. Die Abbildung ist nicht unter GFDL lizensiert, sondern Public Domain. Richtig ist, dass die gesamte Sammlung des Yorck-Projekts in Commons unter GFDL lizensiert ist. Das steht dort ausdrücklich im Rechtevermerk. Bei PD ist keinerlei Quellenangabe erforderlich (nett wäre sie im Impressum aber allemal). BTW: würde es keinen Sinn machen: wer sich nicht an die GFDL hält, kann halt kein solches GFDL-Bild im Druck verwenden (oder er muss den Urheber um eine andere Lizenz bitten). Die GFDL passt im Kleinstdruck sicher auf eine Seite, das wäre auch bei 130 Seiten drin. --Historiograf 20:51, 29. Jun 2005 (CEST)


vielen dank für die schnelle antwort. die quelle, von der ich das bild beziehe, werde ich natürlich angeben. hätte ich jedoch die gesamte gfdl abdrucken müssen, so wäre dies wohl nicht in frage gekommen, da ich - um dies wie vorgeschlagen im kleinstdruck auf einer seite unterzubringen - bei din a 5 schriftgröße 3 hätte verwenden müssen! Orac 16:19, 30. Jun 2005 (CEST)

ja und? Schau doch mal, was dich bei professionellen Bildagenturen ein Coverfoto kostet. --Historiograf 00:51, 1. Jul 2005 (CEST)

GNU-Hinweis bei eigenen Texten?[Quelltext bearbeiten]

Mal ne vermutlich ganz dumme Frage: Wenn ich für die Wikipedia einen Text schreibe (somit unters GNU stelle) und diesen später irgendwo anders verwenden will, muß ich dann auch die ganzen GNU-Hinweise angeben, obwohl es mein eigener Text ist? Und wie sieht die Sache aus, wenn jemand anderes den Text benutzen will, reicht da mein OK oder muß er trotzdem die GNU-Hinweise mit angeben?

Mit der Lizenzierung unter der GFDL räumst du nur einfache Nutzungsrechte und nicht exklusive Nutzungsrechte ein. Dein eigenes Werk darfst du also nach der Lizenzierung unter GFDl auch bedingungslos jemanden anderen zur Verfügung stellen. Wird dein Text, den du unter der GFDL lizenziert hast allerdings von einem Dritten weiterbearbeitet, so müsste auch dieser zustimmen, wenn du den neuen Text anders als in der GFDL beschrieben verwenden/weitergeben möchtest. --Blaite 6. Jul 2005 12:45 (CEST)
Genau. Du darfst also deinen eigenen Text überall weiterverwenden, ohne auf die GNU-Lizenz hinzuweisen. (Dieser Hinweis wäre aber natürlich sehr zuvorkommend.) Dabei gilt eine Einschränkung: Sobald an dem Text auch andere Autoren beteiligt waren (passiert in der Wikipedia ja sehr schnell), müssen diese mit angegeben sein. In dem Falle aber muss auch die GFDL mit angegeben werden. --Fb78 6. Jul 2005 13:03 (CEST)

Und gleich noch ne dumme Frage hinterher: Wenn ich meinen Text dann auf meiner eigenen Seite - ohne Hinweis auf die GNU - abändere, steht diese Änderung nicht unterm GNU, oder?

Es ist dein Text. Damit kannst du machen, was du willst. Solange kein anderer daran mitgeschrieben hat. --Fb78 7. Jul 2005 03:06 (CEST)

GNU-Bilder auf Gegenständen[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich ein unter der GNU-Lizenz stehendes Bild veröfentlichen will muß ich die komplette Lizenz mit angeben, das ist mir klar. Aber muß die in demselben Objekt drinstehen oder darf sie auch nur beiliegen? Beispiel: wenn ich ein GNU-Bild auf ein Tshirt drucken will wäre es ja sehr unpraktisch den kompletten Text mit aufs Tshirt zu drucken (und er wäre wohl kaum lesbar). Gleiches gilt auch für Mousepads, Kaffeetassen, Schlüsselanhänger und andere Objekte, die man mit Bildern bedrucken könnte. Reicht des dann rechtlich auch einen A4-Zettel mit der GNU-Lizenz dem Tshirt/Mousepad... beizulegen?

NIEMAND kann eine solche Frage beantworten. Jeder Urheber kann unabhängig von unseren Gentlemen Agreements Klage gegen dich einreichen, wenn er die GNU FDL anders auslegt als wir. Unpraktisch ist kein jur. Argument, halt die an die GNU oder lass die Verwertung fremden geistigen Eigentums ohne Zustimmung des Urhebers. In solchen Fällen: lieber den Fotografen fragen. --Historiograf 02:36, 11. Jul 2005 (CEST)

Links von Songtexten[Quelltext bearbeiten]

Da es ja offenbar kritisch bzw. unangebracht ist, Songtexte in Artikel einzuarbeiten, wäre meine Idee, dann unten in einem Link auf eine externe Seite mit dem Text zu verweisen( hab ich auch schon gesehen, dass das gemacht worden ist). Ist das möglich bzw nicht gegen die Lizenzbestimmungen?

Gegen die Lizenzbestimmungen ist es wohl nicht, aber manche sehen es als illegal an, auf eine illegale Seite hier zu verlinken (die meisten Songtextseiten sind illegal; SIEHE Kampf um Songtexte) --Historiograf 02:37, 11. Jul 2005 (CEST)

Grundrisspläne[Quelltext bearbeiten]

Darf ich folgende Grundrisspläne in einen Artikel einbauen: 1.) Grundrissplan um 1700 erstellt, Original jedoch verschollen. In meiner Literatur ist eine Fotografie des Plans abgedruckt. Diese Aufnahme ist von 1930. 2.) Ein Grundrissplan von 1905 (in Literatur abgebildet). Gruß --Suse 10:37, 10. Jul 2005 (CEST)

Zu 1.) Ja; zu 2.) nur dann, wenn der Urheber des Plans vor 1935 gestorben ist. --Fb78 17:34, 10. Jul 2005 (CEST)
Zu 2.) Werde einen Plan von 1790 nehmen. Danke für die Hilfe. --Suse 18:56, 10. Jul 2005 (CEST)

Allgemein 70 Jahre pma: also 2006 vor 1936 gestorben usw. --Historiograf 02:40, 11. Jul 2005 (CEST)

Verwendung anhand Quelle selbst erstelltes Schaubild[Quelltext bearbeiten]

Anhand einer Quelle habe ich ein Schaubild einer Nervenzelle erstellt und zusätzlich die Quelle angeben. Ist dieses Schaubild in Wikipedia verwendbar? Oder handelt es sich so um ein Plagiat? --Chrislb 01:08, 11. Jul 2005 (CEST)

Mit diesen Angaben kann das NIEMAND, nicht einmal ein RA beurteilen. Wissenschaftlich-technische Darstellungen genießen zwar Urheberrechtsschutz, ihr Schutzumfang ist aber in Anbetracht der Wissenschaftsfreiheit eng zu bemessen. Ob das eine zulässige freie Bearbeitung ist, müsste ein RA anhand der konkreten Bilder überprüfen. Wende dich bitte an eine Kanzlei deines Vertrauens --Historiograf 02:32, 11. Jul 2005 (CEST)

Was für ein einzelnes, einfaches Bild überdimensioniert ist. Ich würde gerne wissen, wie bisher damit umgegangen worden ist, falls überhaupt und was gängige Praxis ist. Ein einfaches RTM mit entsprechendem Hinweis ist völlig ausreichend. Ich kann auch gerne das Bild mit Original zeigen, was hier wohl aber nicht weiterhilft. --Chrislb 14:28, 11. Jul 2005 (CEST)

Wikipedia-Logo neben Links im ZUM-Wiki?[Quelltext bearbeiten]

Darf ich in einem anderen Wiki (konkret dem ZUM-Wiki) eine Mini-Version des Wikipedia-Logos (20x20 oder 15x15 Pixel) neben Links zu Artikeln aus der Wikipedia einfügen, um so die Wikipedia-Artikel einheitlich und leicht erkennbar zu kennzeichnen? --Karl.Kirst 09:23, 11. Jul 2005 (CEST)

Die E-Mail an info@wikipedia.de kann ich ja dann löschen wenn du hier scon fragst.. --da didi | Diskussion 09:31, 11. Jul 2005 (CEST)
Ich war mir nicht sicher, wo der richtige Art für meine Frage ist, und habe deshalb zweimal gefragt. Ich nehme an, dass du besser weißt, welcher Ort für meine Frage besser geeignet ist. - Mittlerweile habe ich einen Link zur Wikipedia im ZUM-Wiki mit dem Wikipedia-W aus dem favicon.ico gekennzeichnet. Ich hoffe, dass dies auch gestattet ist. (Ansonsten würde ich das W umgehend wieder entfernen.) --Karl.Kirst 10:02, 11. Jul 2005 (CEST)
Ich weiß es nicht, aber ich denke, das ist okay. Bei der Bildbeschreibung sollte vielleicht noch rein, dass das Logo nicht unter der GNU FDL freigegeben ist sondern einem Copyright der Wikimedia Foundation unterliegt. Auf Commons gibts ne Vorlage dafür.. --da didi | Diskussion 10:39, 11. Jul 2005 (CEST)
Ich denke, die Nutzung sollte in dieser Form (zumindest bis auf Weiteres) problemlos sein. Eine verbindliche Policy zu diesem Thema gibt es zwar noch nicht, aber immerhin existiert schon ein Entwurf. -- akl 11:09, 11. Jul 2005 (CEST)
Vielen Dank für die Rückmeldungen. - Nur zur Sicherheit noch eine Nachfrage: Gelten eure zustimmenden Äußerungen auch für den Fall, dass ich das Wikipedia-Logo nutze und nicht nur das "W"? - Ich arbeite noch an der Formulierung des Copyright-Vermerks im ZUM-Wiki. Für einen Blick darauf wäre ich sehr dankbar. --Karl.Kirst 11:23, 11. Jul 2005 (CEST)
Ein erster Link im ZUM-Wiki, neben dem das von mir verkleinerte Wikipedia-Logo steht, auf der Seite Deutsch unter Fachportale Deutsch. --Karl.Kirst 11:31, 11. Jul 2005 (CEST)
Mit meiner oben genannten Einschränkung (bis auf Weiteres) sollte auch die verkleinerte Puzzle-Kugel kein Problem sein. -- akl 11:43, 11. Jul 2005 (CEST)
Vielen herzlichen Dank für die Auskunft! - Ich habe mir die Policy-Seite mittlerweile auch durchgelesen und die unterstützt mein Vorgehen ja auch. - Undletztlich amchen wir im ZUM-Wiki damit ja auch Werbung für die Wikipedia, was ja sicherlich im Sinne der Wikimedia-Foundation sein sollte. --Karl.Kirst 11:49, 11. Jul 2005 (CEST)

Hubble-Bilder[Quelltext bearbeiten]

Sind Hubble-Bilder linzenzrechtlich unbedenklich bei der Copyright-Auslassung: [8]? Gruß --Philipendula 23:40, 11. Jul 2005 (CEST)

Ein bißchen mehr Hintergrund müsste sein, wir sind keine Hellseher. NASA-Bilder sind in den USA PD und werden hier nicht beanstandet, wo ist denn jetzt das Problem, das über diese banale und allbekannte Festellung hinausgeht? --Historiograf 00:31, 12. Jul 2005 (CEST)

*soifz* Es gibt halt Leute, die sich nicht Tag und Nacht mit diesem Thema befassen. --Philipendula 01:04, 12. Jul 2005 (CEST)