Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Allgemeine Regel für Quoren

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Diskussion vor Start des MB[Quelltext bearbeiten]

Grund für die Unterstützung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mich als Unterstützer eingetragen, weil ich die vorgeschlagene Regelung aufgrund folgender Bedenken von @XenonX3: für die einzig Richtige halte. Zitat: Es muss schon deshalb eine Regeländerung bzw. -klärung her, weil ansonsten in der Zukunft die Möglichkeit bestehen könnte, dass jemand mit Absicht seine Stimme als Antragsteller streicht, um das Verfahren zu kippen (sich also von vorneherein mit diesem Ziel eingetragen hat). XenonX3 (A/B) – (☎) 13:43, 8. Mär. 2021 (MEZ) (Zitat Ende von A/A). Ich hielte es aber für sinnvoll, wie dort besprochen, die Vorbereitung BNR oder auf einer Unterseite wie WP:BSV/In Vorbereitung/Benutzer:xy Mustermann als verpflichtend vorzuschreiben, um der Community die Möglichkeit zu geben, daran zu partizipieren und ggf. Verbesserungsvorschläge zu machen oder formale Fehler zu beseitigen. Ansonsten wird die Community wie zuletzt mit unausgegorenen Verfahren konfrontiert, die a) unserem Ansehen schaden und b) für Aufregung in der Community sorgen. @Henriette Fiebig: bevor ich es vergesse. Was denkt Ihr kann man diesen Punkt in das MB aufnehmen? --Wienerschmäh Disk 09:33, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ach, entschuldige bitte, ich hatte vergessen Dir zu antworten :/ Ja, ich hielte es für sinnvoll die Vorbereitung im BNR möglichst verpflichtend zu machen (ganz abhalten davon diese starke Empfehlung doch zu umgehen oder ignorieren, kann man ja keinen). Ich würde es aber nicht unbedingt in das MB aufnehmen wollen: Es ist ganz einfach sinnvoll das zu tun – warum sollte man über übermittelbar nachvollziehbar sinnvolle Dinge noch großartig Bohei machen? (So gesehen kratzt auch dieses MB wg. eines Satzes bei mir schwer an der Grenze von "wozu das Ganze"? … mir kommt das ein bisschen so vor, als sei hier eine bereits bestehende Lösung auf der Suche nach einem Problem). --Henriette (Diskussion) 14:01, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
+1 zu Henriette. Siehe auch unten, Abschnitt "Nötig?" --Altaripensis (Diskussion) 14:14, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Frist noch[Quelltext bearbeiten]

Ich finde das vernüntig, es muss eine gewisse Planbarkeit geben. Man soll ja gut überlegen, ob man etwas unterstützt oder nicht (egal, wie man dann selber abstimmt - manchmal will man ja nur eine Entscheidung). Die Motivation der Rückzüge ist sicher unterschiedlich. "Guten Namen verlieren" oder ganz neue Argumente in letzter Minute. Mancher will vielleicht auch nicht mit "dem Letzten einer Liste" gemeinsam auftreten? Man könnte allenfalls zwischen dem Zeitpunkt "letzter fehlender Eintrag als Unterstützer erfolgt" und der Bekanntgabe des Starttermins noch eine 12-Stunden-Frist festlegen, in der man noch zurückziehen kann. Wenn das nicht praktikabel wäre, würde ich das aber auch so unterstützen. --GhormonDisk 09:39, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Siehe auch diese Diskussion -- Peter Gröbner -- 10:44, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Änderungen für Unterstützer von Meinungsbildern?[Quelltext bearbeiten]

Sollen die Regelungen für Unterstützer von Meinungsbildern durch den umseitigen Vorschlag ebenfalls geändert werden? Da wird der Startzeitpunkt ja vom Initiator festgelegt und das Meinungsbild startet nicht, wenn Stimmen zurückgezogen werden:

„Wurden die notwendigen zehn Stimmen erreicht, kann die Startzeit des Meinungsbildes vom Initiator (beziehungsweise bei mehreren Initiatoren von einem der Initiatoren) festgelegt werden. Die Abstimmungsphase sollte nicht weniger als eine Woche nach Festlegung des Termins beginnen. Weitere Unterstützerstimmen können auch nach Festlegung der Startzeit noch abgegeben werden.

Unterstützerstimmen können auch wieder zurückgezogen werden. Sinkt dadurch die Zahl der Unterstützer unter die Mindestzahl von zehn Stimmen, darf das Meinungsbild nicht gestartet werden – eine eventuell bereits festgesetzte Startzeit wird hinfällig. Stimmen, die nach dem Start des Meinungsbildes zurückgezogen werden, haben hingegen keine Auswirkung auf die Durchführung des Meinungsbildes.“

Wie auch immer gewünscht, es sollte explizit dargestellt sein, ob diese Regeln betroffen ist oder nicht. --Count Count (Diskussion) 14:15, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Kombiniert mit meiner Frage und für alle MB (BSV ist ja auch eins) gäbe es die Zeiträume:
  • Sammeln Unterstützer: Rückzug Stimme möglich
    Letzter notwendiger Unterstützer eingetrudelt: Rückzug möglich
    NEU: Karenzzeit bis Ankündigung Start (24 Stunden): Rückzug möglich
    Ankündigung Start, wenn noch genug da: ab dann immer kein Rückzug mehr.

Das hätte Sinn. Wenn am Ende der Karenzzeit andere, aber noch genug da sind: kein Einfluss; wenn nicht mehr genug da sind, geht es neu los. Es ist dann verbindlicher, alle können aber nochmal checken, wer alles unterstützt. --GhormonDisk 14:48, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Das Problem ist aber, dass es beim MB keine Fristzeit gibt, beim BSV schon (ist ja auch ein anderes Abstimmverfahren mit anderen Regeln, genauso wie das bei der Adminweiderwahl der Fall ist). Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 16:04, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die Frage war ja, ob wir das für MB gleich mit lösen? Denn das kann dort genauso auftreten. Es ist ja nicht das Abstimmverfahren betroffen, sondern nur das Zurückziehen würde geregelt. Die Eingriffe wären minimal und es scheint eine gute Zeit, das durchzubringen:

„Wurden die notwendigen zehn Stimmen erreicht, kann die Startzeit des Meinungsbildes xxx vom Initiator (beziehungsweise bei mehreren Initiatoren von einem der Initiatoren) festgelegt werden. Die Abstimmungsphase sollte nicht weniger als eine Woche nach Festlegung des Termins beginnen. Weitere Unterstützerstimmen können auch nach Festlegung der Startzeit noch abgegeben werden.

Unterstützerstimmen können bis zum Zeitpunkt der Startankündigung auch wieder zurückgezogen werden. Sinkt dadurch die Zahl der Unterstützer bis dahin unter die Mindestzahl von zehn Stimmen, darf das Meinungsbild nicht gestartet werden – eine eventuell bereits festgesetzte Startzeit wird hinfällig. Stimmen, die nach dem Start des Meinungsbildes zurückgezogen werden, haben hingegen keine Auswirkung auf die Durchführung des Meinungsbildes.

xxx als Option wäre als zweites frühestens 24 Stunden nach erstmaligem Erreichen von 10 Stimmen'. --GhormonDisk 08:12, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ich würde es bevorzugen, Counts Frage mit Nein zu beantworten: keine Änderung in Bezug auf MB-Starts und Unterstützerunterschriften. Denn im Gegensatz zu BSV und AWW gibt es für die Unterstützerunterschriften bereits eine Regelung in Bezug auf das Zurückziehen, so dass dort keine Missverständnisse drohen. Entsprechend würde ich gerne den Vorschlagstext präzisieren: „Eine Veränderung der bestehenden Regel zu Unterstützern eines MB ist nicht Gegenstand dieser Abstimmung.

Wo gibt es eigentlich überall Abstimmungen mit Unterstützer-Unterschriften? MB (geregelt), BSV, AWW (hier adressiert), habe ich ein weiteres Verfahren übersehen? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:09, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Alco die Kandidaturen von Admins und Bürokraten, sowie die Wahlen von Checkuser, Oversighter und Schiedsrichter brauchen keine Unterstützerstimmen. Die jeweiligen Kandidaturen beantragen selber ihre jeweilige Abstimmung. Bei der AK und BK geht ja diese auch sofort los. Bei den Wahlen gibt es ja einen festgelegten Zeitraum, wo die Abstimmung stattfindet. Ich sehe übrigens Unterschiede zwischen MB, BSV und AWW. Eigentlich kann man BSV und AWW zusammensetzen und dem MB gegenüber stellen. Das MB hat ja Unterstützer, die an keiner zeitlichen Frist gebunden sind, solange das MB noch nicht gestartet ist. Und das geht erst, wenn neben der erforderlichen Stimmzahl der vom Initiator festgelegte Startzeitpunkt um ist. Werden hier nach dem Start Unterstützerstimmen gestrichen, ist das zu spät. Beim BSV und AWW ist das anders. Dort gibt es keinen Initiator und die Unterstützer sind hier Antragsteller. Dazu haben sie eine Frist, in der sie die geforderten Stimmen einreichen müssen, damit das jeweilige Verfahren wirksam werden. Beim BSV gibt es zudem 2 Abläufe, die erfüllt werden müssen. Der erste Ablauf ist, dass 5 Antragsteller innerhalb von 12 Stunden nach Antragstellung im Wikipedianamensraum (WNR) unterschrieben haben. Kommen keine 5 Antragsteller in dieser Frist zusammen, ist der Sperrantrag gescheitert. Schaffen es die 5 Antragsteller, dann ist der 1 Verfahrensablauf erfüllt und das Sperrverfahren zustande gekommen. Das bedeutet nun, dass ab nun gestrichene Stimmen keine Auswirkung mehr haben. Der 2 Verfahrensablauf ist dann die jeweilige Startfrist. Und auch beim AWW gibt es Fristen. 25 Benutzer müssen innerhalb von einen Monat oder 50 Benutzer innerhalb von 6 Monaten beim jeweiligen Admin die Wiederwahl beantragen ("auffordern"). Nur hier kann immer wieder die Stimme erneuert werden. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 16:57, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wichtig...[Quelltext bearbeiten]

...finde ich aber den nun vorliegenden Vorschlag, die Stimmen können "nur vor Erreichen des Quorums zurückgenommen werden". Sollte sich ein Meinungsbild in Hinsicht des Antragstexts o.ä. in größerem Umfang verändern, finde ich es wichtig, dass man seine Stimme vor Erreichen des Quorums zurücknehmen kann, auch ohne, dass das dann aufscheint. ZB finde ich durchgestrichene Benutzernamen in dem Zusammenhang kontraproduktiv, da das Meinungsbild trotzdem gut sein kann, es aber dadurch an Legitimität verliert. -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 14:20, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt, ich wùrde sagen, bei Veränderung des Antragstexts soll die Frist sich verlängern, nur wie quantifiziert man "erheblichen Umfang"? --Wienerschmäh Disk 15:20, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hm... Ich weiß nicht, ob man das so durchsetzen kann. Schwierige Frage. -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 15:32, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Oder alle Unterstützer-Stimmen werden gestrichen und müssen sich dann erneut eintragen. Viel mehr Alternativen gibt es nicht. --Wienerschmäh Disk 15:34, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bleibt aber dann die Frage der Definition des "erheblichen Umfangs"... -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 16:09, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das dürfte eine philosophische Frage bleiben, deshalb geht es wahrscheinlich nur so, dass jede Veranderung, auch nur 1 Byte, diesen Mechanismus auslöst, oder man es auf orthographische Korrekturen beschränkt, die den Inhalt nicht wesentlich verändern. Sehr schwieriges Thema. --Wienerschmäh Disk 16:41, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
+1 -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 18:02, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich finde das überhaupt nicht schwierig: Wer sowas aufsetzt (egal, ob es einer ist oder viele daran mitarbeiten) hat auch die Verantwortung das Ding an einem – möglichst sinnvollen – Punkt für "rund" und fertig zu erklären. Ab diesem Zeitpunkt kann ich mir überlegen, ob ich das Ding, so wie es ist und vor mir liegt unterstützen kann und will. Oder halt nicht.
Wenn es mir wahnsinnig am Herzen liegt, dann helfe ich bei der Ausarbeitung (das ist auch schon eine Form von "Unterstützung" der Sache oder des Anliegens!). Wenn ich nur auf das Endprodukt warte, dann muß ich eben gut überlegen, ob ich das Endprodukt bis zum letzten Punkt und Komma vertreten kann und möchte. Dieses Herumgehampel mit Stimmen geben und dann zurücknehmen oder ändern, hab ich allerdings noch nie verstanden: Entweder ich will oder unterstütze etwas, weil ich davon überzeugt bin (von Admin bis BSV) oder ich will oder weiß es in diesem Moment noch nicht – dann muß ich warten bis eine klare Haltung entwickelt habe. --Henriette (Diskussion) 13:52, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Es ging ja jetzt darum was passiert, wenn der Abtragstext nachträglich verändert wird. --Wienerschmäh Disk 22:15, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Warum sollte er? Wenn die Initiatoren den Text für vollständig und rund erklären und dafür den Unterstützer-Segen von 5 Leuten haben wollen: Gut dem Dinge. Wenn der Text überzeugend ist, kriegen sie die Stimmen. Wenn er das nicht ist, dann nicht. Nochmal: Wo ist das Problem und wo ist das "schwierig"? --Henriette (Diskussion) 22:27, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Könnte doch sein, dass sich nur 4 Unterstützer eingetragen haben und jemand verändert nochmal etwas oder fügt etwas hinzu. --Wienerschmäh Disk 09:37, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Mögliche zusätzliche Fragestellung, Sockenstimmen[Quelltext bearbeiten]

Ein weiterer Aspekt könnte(!) im MB bearbeitet werden. Bis jetzt haben wir meines Wissens nach nicht klar geregelt, was mit aufgeflogenen Sockenstimmen bei Abstimmungen passiert (zum Glück kommt das ja nicht sehr häufig vor). Bei den vorhandenen Fällen wurden die betroffenen Stimmen nachträglich gestrichen, zwei knappe Adminwahlen wurden dadurch im Ergebnis verändert. Dieses MB bietet eine Gelegenheit, so etwas wie:

„Werden in einer Abstimmung nachträglich ungültige Stimmen erkannt, beispielsweise weil eine technisch ermittelte Mehrfachabstimmung vorliegt, so werden diese Stimmen gestrichen und wird das Abstimmungsergebnis bis zu FRIST nach Abstimmungsende korrigiert.“

Dabei ist FRIST ein noch festzulegender Zeitraum, hier wären Vorschläge: 30 Tage, 45 Tage, 90 Tage oder 180 Tage. Die 30 und 45 Tage halte ich für etwas sehr kurz vor dem Hintergrund von Verfahren wie CU und SGA, 180 Tage für mich zu lang für den Rechtsfrieden. Mein Favorit wären 90 Tage.

ABER: diese zusätzliche Fragestellung verkompliziert das MB, ich wäre aktuell dafür, sie nicht mit aufzunehmen. Wenn es gute Argumente zur Community-Befragung gibt, dann soll der Punkt aber natürlich mitgenommen werden! Insbesondere sind jetzt ja unsere Bürokraten angesprochen: @Emergency doc, Funkruf, Itti, MBq, XenonX3:. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:26, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Nötig?[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich bin ich immer dafür, Dinge klar zu regeln und wasserdicht zu formulieren. Das BSV vor kurzem hat eine Lücke aufgezeigt, das stimmt. In dem Zsh. möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass das umseitig verlinkte WP:Benutzersperrung/Fallvorlage nicht mehr mit dem Intro WP:BSV übereinstimmt. Dort wurde der Satz Das Verfahren gilt als eröffnet, sobald diese Voraussetzung erfüllt ist hinzugefügt. Frage: Muss diese Ergänzung wirklich durch ein MB inhaltlich bestätigt werden? Ich habe bisher noch keinen einzigen Protest dagegen gelesen. mMn ist das BSV damit eindeutig geregelt.

Wie sieht es nun bei WP:AWW aus? Da haben wir folgende Regelungen:

  • [...] Wenn 25 stimmberechtigte Benutzer innerhalb eines Monats oder 50 stimmberechtigte Benutzer innerhalb von sechs Monaten den Antrag unterstützen, muss der Admin sich einer Wiederwahl stellen [...].
  • [...] Wird sie [sc.: die hier festgelegte Anzahl von Unterstützern des Wiederwahlantrags] [...] erreicht, ist die Wiederwahl zwingend [...].

Damit ist sogar doppelt festgelegt, dass, wenn einmal 25 bzw. 50 Stimmen erreicht sind, die WW-Aufforderung gültig ist, selbst wenn eine Minute später eine Unterschrift zurückgezogen wird. Anders kann ich das Intro nicht auslegen. Besteht hier also wirklich ein Regelungsbedarf?--Altaripensis (Diskussion) 12:53, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die Vorlage ist nun am Intro angepasst. Es wäre trotzdem vielleicht nicht verkehrt, wenn hier durch Festlegung Klarheit besteht. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 13:35, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ein zusätzlicher Gedankengang meinerseits war, diesen Vorschlag einer Regelung möglichst allgemeingültig zu halten. Bis jetzt sind nur BSV und AWW von einer bestimmten und fristgerecht gesetzten Anzahl an Unterschriften abhängig. Da wir nicht wissen können, ob vielleicht in der Zukunft noch andere Verfahren mit einem Quorumsbedarf hinzukommen, empfiehlt sich eben diese Klarstellung von ein einmal erreichtes Quorum ist unwiderruflich gültig. Der Vorbehalt einer individuellen Regel wie bei den MB (streichbare Unterstützerstimmen mit Auswirkungen auf die Startfreigabe) ist und soll nicht verboten (werden), die allgemeine Schranke wäre dann entweder einfach anzuwenden oder würde als Erinnerung dienen, den Fall individuell und detailliert zu regeln. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:45, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich möchte die bisher in den MB-Entwurf gesteckte Arbeit nicht geringschätzen, sehe aber bei BSV (inzwischen) und AWW (schon immer) alles eindeutig geregelt. Ob andere Verfahren mit Quorum dazu kommen, wissen wir nicht, und wenn, dann wird im Verlauf deren Festlegung diskutiert, zumal das zurzeit völlig spekulativ ist. Natürlich wäre die Durchführung dieses MB nicht schädlich, aber ich erkenne keinen Regulierungsbedarf. Grüße zurück --Altaripensis (Diskussion) 15:18, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Zwang[Quelltext bearbeiten]

.. Ist es nicht. Einmal abgegeben, kann die Rücknahme der Stimme das Verfahren nicht mehr aufhalten, darum muss man es sich überlegen, bevor man seine Stimme abgibt @TheTokl: das hat nichts mit Zwang zu tun. Und wer ist "erhoffen wir uns"? Diese Formulierung kommt doch recht seltsam daher, deshalb habe ich es zurückgesetzt. Pardon! --Wienerschmäh Disk 17:54, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

@Wienerschmäh: Naja, "erhoffen wir uns" kann man auf jeden Fall umformulieren. Aber die aktuelle Formulierung "Aus dem genannten Grund erfordert es eine intensive inhaltliche Beschäftigung (...)" ist einfach falsch. Der Unterstützer kann theoretisch immer noch seine Stimme abgeben, ohne sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist zwar nicht klug, aber möglich. -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 16:41, 23. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe eine sprachlich wahrscheinlich glattere Version mit sehr ähnlicher Bedeutung eingesetzt: Spezial:Diff/210129019/210129888. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 17:06, 23. Mär. 2021 (CET)Beantworten
@Grand-Duc: gut gemacht, nur fehlt mir noch der Bezug zum vorherigen Punkt, der ja den nachfolgenden erklärt. --Wienerschmäh Disk 17:30, 23. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ups, das hatte ich gar nicht erkannt, für mich waren das eigenständige Argumente. Da ich aber eh nochmal dran war, habe ich den kompletten Pro-Punkt umgegliedert: Spezial:Diff/210129888/210130987. Mir gefällt es besser, wenn die Erwähnung von Missbrauchspotentialen am Ende steht, schon vom Prinzip des AGF und so. Zusätzlich sollte jetzt eine Art Rangfolge abgebildet sein: Neutraler Ernst ("Klarheit") > Mahnung, nicht un-ernst oder unproduktiv zu werden ("Bitte um Beschäftigung mit der Sache, kein Jux") > Missbrauchspotential und Verfahrensstörung. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 17:40, 23. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Damit geht der mgliche Mißbrauch völlig verloren,siehe Diskussion oben. --Wienerschmäh Disk 05:25, 24. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ausrufer[Quelltext bearbeiten]

Hi Leute, wieso erscheint dieses Meinungsbild in Vorbereitung eigentlich nicht im Ausrufer, wäre doch super, wenn es mehr Aufmerksamkeit bekäme. --Wienerschmäh Disk 18:11, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Meinungsbild-Vorbereitung werden nicht in Beteiligungs-Vorlagen gepackt. Und daher kommt nicht der Ausrufer. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 18:20, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
danke für deine Antwort Funkruf, mir war so, als wäre letzte Woche ein Meinungsbild in Vorbereitung im Ausrufer gestanden, deshalb dachte ich, es bestünde eventuell die Möglichkeit. --Wienerschmäh Disk 22:19, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Du meinst sicher dieses Meinungsbild. Dass war genau am 15. März um 0:00 Uhr gestartet und wurde daher auch von mir nach dem Start in der Beteiligten-Vorlage vermerkt. Und das auch noch rechtzeitig, kurze Zeit später kam der GiftBot, der den Ausrufer macht. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 22:31, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich verstehe von der technischen Seite nichts Funkruf, für mich ist das Fachchinesisch. Jedenfalls liegt mir daran, dass dieses MB hier auch Beachtung geschenkt bekommt, momentan stagniert die Unterstützung schon seit längerer Zeit. ☺️ --Wienerschmäh Disk 07:32, 23. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Starttermin[Quelltext bearbeiten]

Hallo,jetzt sind es endlich zehn, wann kann es losgehen? Lg. --Wienerschmäh Disk 20:01, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

@Grand-Duc: ich kann bestätigen das die Unterstützer zum Zeitpunkt der Stimmabgabe alle allgemein stimmberechtigt sind und damit ihre Berechtigung haben. Du musst nun einen Termin auswählen. Der sollte bitte frühstens in einer Woche sein. LG, Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 20:14, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Uh, meine Überlegungen gingen dahin, dass ich mir einen Starttermin überlegt hätte, wenn 11 oder 12 Unterstützer da sind. Aber das scheint jetzt nicht mehr sinnvoll zu sein.
Mein Vorschlag für den MB-Start lautet jetzt: Samstag, den 17. April, 20:00. Hintergrund: Am Wochenende dürfte die Autoren-Aktivität höher als unter der Woche sein, und das MB landet noch ziemlich frisch im Ausrufer. Ich würde das so eintragen, wenn bis morgen Abend keine Gegenrede kommt; als Info an die eingetragenen Unterstützer: AltesHasenhausTheToklWienerschmähKoenraadRiepichiepMan77Bernd BergmannGhormonDruckerKKpt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 20:45, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
OK, du bleibst bei den "üblichen" 2 Wochen? Würde ich empfehlen. 1 ist zu kurz und 3 zu lang (Eswatini). --GhormonDisk 20:50, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Eigentlich finde ich ja, eine Woche reicht. Um unnötige Kontra-Stimmen zu vermeiden, wäre ich daher trotzdem für 2 Wochen (leider). --Riepichiep (Diskussion) 20:56, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Früher hätte man gesagt, dass die Leute manchmal im Urlaub sind, die heute immer kürzer werden :-) Was waren das noch für Zeiten! --GhormonDisk 21:05, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Das Urlaubsargument? Na dann bin ich für drei Wochen, weil Leute Leute auch zwei Wochen (+ 1 Wochenende) Urlaub machen. --Riepichiep (Diskussion) 21:13, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Bloss nicht :-) Selbst im August war das Bild nach einer Woche fix. 3 Wochen waren ätzend lang. Jetzt hat kaum jemand 2 Wochen - bzw. Dauerurlaub. --GhormonDisk 21:20, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ich bin diesbezüglich neutral und richte mich nach der Mehrheit und den üblichen Gepflogenheiten der Wikipedia. Gruß --KKpt (Diskussion) 21:38, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Mir war es gar nicht in den Sinn gekommen, von den üblichen zwei Wochen Laufzeit abzuweichen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:58, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Ich halte drei Wochen für angemessen. Denn je mehr, umso demokratischer ist es. (Zwei Wochen akzeptiere ich auch, aber nur zähneknirschend.) --Bernd Bergmann (Diskussion) 00:14, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Bin auch dabei, da mich die damalige Situation auch befremdet hat und ich an der Diskussion teilgenommen habe. Ich unterstütze den 2-Wochen-Vorschlag, denn: Urlaub? Was ist Urlaub (im Sinne von Bora-Bora und kein Netz o.ä.)? Wer ist aktuell in den zwei Wochen ab Startdatum nicht in der Lage, bei einem veröffentlichten Abstimmungsaufruf abstimmen zu können? VG --Dk1909 (Diskussion) 01:10, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde, ich würde für zwei Wochen plädieren. Lg. --Wienerschmäh Disk 16:32, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
@Grand-Duc: passt für mich so, zwei Wochen finde ich gut. -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 17:10, 8. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Korinthenkackerei[Quelltext bearbeiten]

Hi Leute, ich weiß das klingt jetzt vielleicht a bisserl pedantisch aber was passiert, wenn das Quorum erreicht wurde und ein Unterstützer sich einen Fauxpas erlaubt, der zum unbefristeten Ausschluss aus dem Projekt führt oder verstirbt, hat das einen Einfluss auf die Gültigkeit des Verfahrens? So oder so, ist es sinnvoll, diese Eventualität wenigstens zu erwähnen? --Wienerschmäh Disk 14:26, 11. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Nein. Denn solange ein Benutzer ordnungsgemäß abgestimmt hat und es kein Sperrantrag oder eine Sperre vor seiner Stimme gab, ist da nichts einzuwenden. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 16:11, 11. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
auch wenn die Abstimmung noch nicht begonnen hat? Ok.. na gut! 😊 --Wienerschmäh Disk 08:10, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Bei den Unterstützerstimmen gilt immer der Zeitpunkt der Stimmabgabe, ob der Benutzer allgemein stimmberechtigt ist. Und einer der Vorraussetzungspunkte ist, dass der Benutzer zu diesem Zeitpunkt nicht für die Abstimmung gesperrt ist, also Vollsperre oder partielle Sperre in Wikipedia. Trifft einer der beiden linken genannten Sperren zu, kann er ja eh nicht abstimmen. Allerdings könnte er es, wenn er wegen einer Sperrprüfung oder Schiedsgerichtanfrage (aufgrund einer Sperre) freigegeben wurde. Doch hier zählt er trotzdem als gesperrter Benutzer. Er hat also keine allgemeine Stimmberechtigung. Und dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die nachträglich zum SB-Entzug führen kann. Und zwar, wenn zu dem Zeitpunkt der Stimmabgabe ein Sperrantrag (also BSV) vor der Abstimmung läuft und er erfolgreich ist. Dann wird dem Benutzer rückwirkend die Stimmberechtigung zu diesem Zeitpunkt aberkannt und er darf nicht abstimmen, also wird die Stimme gestrichen. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 13:51, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Letzteres ist vielleicht gemeint: wenn ein Sperre nachträglich als ungültig erkannt wird (meist ja später, wenn MB schon gestartet oder beendet ist). Dann wären es nachträglich ggf. nicht mehr genug Stimmem. Adminwahlen sind bei Nichtzählung von Socken ja schon anders ausgefallen. Ob man das in eine Regel packen muss, weiss ich auch nicht, da ja selten. "Eine Befürworterstimme zählt weiter, wenn sie gültig abgegeben wurde und daraufhin der Start angekündigt wurde oder bereits erfolgt ist - auch wenn dem Benutzer seine Stimmberechtigung danach verliert (auch rückwirkend)". --GhormonDisk 18:43, 12. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Und nochmal eine goldene Brücke, da der Starttermin naht: Wir beschliessen ja, dass Unterschriften nicht zurückgezogen werden können nach Erreichen des Quorums. Sprich dass es der Benutzer nicht selber machen kann. Sollte aufgrund der Entscheidung Dritter bzw. später sich die Sachlage ändern, ist das "höhere Gewalt" und Einzelfall. Niemand würde dann wohl auf die Idee kommen, das insgesamt als ungültig zu erklären, wenn die Community bereits abgestimmt hat. Und MB sind ja ausdrücklich nicht betroffen (@DWI). --GhormonDisk 08:05, 13. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
+1 -- {TheToklDiskE-MailHilfe} 15:43, 13. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

ok danke für die Antworten, ich lasse es mir Mal durch den Kopf gehen. Wienerschmäh Disk 14:37, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Diskussion nach Start des MB[Quelltext bearbeiten]

"nachträglich"?[Quelltext bearbeiten]

Unterliegt ein Verfahren innerhalb der deutschen Wikipedia der Voraussetzung des Erreichens, innerhalb einer definierten Frist, eines bestimmten Quorums an unterstützenden, qualifizierten Unterschriften, so können zunächst geleistete Unterschriften nur vor Erreichen des Quorums zurückgenommen werden. Grundsätzlich möge gelten: Die Wirksamkeit eines einmal erreichten Quorums kann nicht nachträglich durch das Zurückziehen von Unterschriften widerrufen werden.

Was bedeutet denn "nachträglich"
a) nach Erreichen des Quorums aber vor Ablauf der Frist?
Das wäre doch absurd? Hab ich mich geirrt und war meine Stimme zufällig die entscheidende zum Erreichen des Quorums, kann ich das auch nach 1s nicht widerrufen, selbst wenn die Frist noch 3 Monate läuft? Es kann doch nur gelten: Am Ende der Frist wird geschaut, ob das Quorum erreicht ist. Jeder hat das Recht auf Irrtum bis zur Deadline.
b) nach Ablauf der Frist?
Das wäre auch absurd.

Oder verstehe ich etwas ganz falsch? --AchimP (Diskussion) 21:10, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Momentan gibt es 3 Verfahren, die:
  • eine Abstimmung zu einem Sachverhalt umfassen;
  • ein bestimmtes Quantum an Unterschriften von stimmberechtigten Wikipedianern erfordern, bevor weitere Verfahrensschritte beginnen (können);
  • und eine Fristenregelung beinhalten.
Das sind: WP:AWW, WP:BSV und Meinungsbilder. Nur für Meinungsbilder gibt es eine Vorgabe, wie mit gestrichenen Unterstützerstimmen zu verfahren ist.
Also, ja zu a). Wenn beispielsweise deine Unterschrift die fünfte der Unterstützer eines BSV-Antrags ist und etwa nach der 4. Stunde nach Eröffnung des BSV gesetzt wurde, dann ist das Quorum erreicht und das Verfahren geht weiter, auch wenn noch rund 8 Stunden für die Frist übrig wären. Du und die 4 anderen Unterzeichner könnten nach der Neuregelung dann nicht mehr wirksam ihre Unterschrift zurückziehen. Wobei natürlich die Möglichkeit der Korrektur eines Irrtums innerhalb von wenigen Minuten nach dem Edit unkontrovers sein dürfte, aber so etwas müsste dann eindeutig sein (bsp. Editkommentar: "Irrtum") und eben sehr zeitnah erfolgen. Vorteil: so gibt es eine kodifizierte Verfahrenssicherheit; ich sehe darin keine Absurdität. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:38, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Jetzt mag die Korrektur innerhalb von wenigen Minuten nach dem Edit vielleicht unkontrovers sein. Wenn das Meinungsbild aber angenommen ist, steht nichts davon in der Regel. Ob das dann (ggf. erst in ein paar Jahren) immer noch so gesehen wird, ist eine andere Frage. Und selbst wenn, bedeutet das noch lange nicht, dass ein solcher Fehler tatsächlich korrigiert werden kann. So wäre es möglich, dass das mit einer Begründung wie „du hast zwar recht, es steht aber so in den Regeln“ abgelehnt werden wird. Sooo anders als beim letzten BSV wäre das nicht (auch wenn ich der Entscheidung dort zustimme). --Senechthon (Diskussion) 12:30, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ich bin der Ansicht, dass es eine ausreichende Klärung über Irrtümer im allgemeinen Zusammenleben gibt (vgl. z.B. Irrtumslehre, Anfechtung, Unverzüglichkeit u.a.). Da die Möglichkeit, einen Irrtum zu korrigieren, bereits als gesellschaftliche Vereinbarung (-> Real Life) gegeben wird, muss das meiner Meinung nach hier nicht mehr extra aufgeschrieben werden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 12:39, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ach, das ist gemeint, Danke. Es geht um Dinge, die nicht erst nach Ablauf der Frist gestartet werden, sondern schon mit dem Erreichen des Quorums losgehen. Aber bei Deinen drei genannten Verfahren steht das doch schon jeweils dabei, wenn ich das richtig sehe? WP:AWW: "Nach Erreichen des Quorums bleiben dem Admin ..." Das ist doch eindeutig? Da steht nicht "Es sei denn, es werden Stimmen nachträglich wieder gestrichen." Quorum erreicht ist Quorum erreicht. Dito WP:BSV: "Das Verfahren gilt als eröffnet, sobald diese Voraussetzung erfüllt ist" Eröffnet ist eröffnet. Und auch bei WP:Meinungsbilder/Regelungen: "Wurden die notwendigen zehn Stimmen erreicht, kann die Startzeit des Meinungsbildes vom Initiator [...] festgelegt werden" Da steht "wurden" und nicht "solange zehn Unterschriften dort eingetragen sind". Also ab den Zeitpunkt t, an dem die zehnte Stimme dort eingetragen wird, kann der Initiator loslegen, unabhängig davon, ob Stimmen danach wieder gestrichen werden, während er überlegt.
Wo ist jetzt die Änderung zum Status quo? --AchimP (Diskussion) 14:12, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Das eine Diskussion wie z.B. bei Wikipedia:Benutzersperrung/Mr._bobby nicht wieder passiert. --Riepichiep (Diskussion) 14:26, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Nö. Die passiert auch weiterhin. Es wird immer Sturköppe geben, die die Regeln nicht lesen, aber sehr schnell eine eigene Meinung haben. Der Sachverhalt war auch damals absolut klar. MBxd1 (Diskussion) 14:30, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Bei MBs ist es üblich, alle Unterstützer nach Erreichen des Quorums anzupingen, um sie um Startfreigabe zu bitten. Das verhindet zu einen, dass Änderungen ungeprüft durchkommen, zu anderen kann man so auch Irrtümer erkennen. --Morten Haan 🦧 Wikipedia ist für Leser da 🧊 Übersichtliche Artikelkriterien 22:24, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Szenario des "Erschleichens" von Zustimmung[Quelltext bearbeiten]

//Kommentar zu Chaddys Stimme bei Kontra//
Dieses Worst-Case-Szenario eines manipulativen Komplettumbaus dürfte meiner Meinung nach spätestens in der inhaltlichen Abstimmung durchfallen. Ansonsten ist ja gerade das MB-Verfahren von der vorgeschlagenen Regelung ausgenommen! Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:55, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Hm, ok, das mit den Unterstützungsstimmen bei MBs hatte ich falsch interpretiert.
Zu „Sockenpuppen sind noch nie stimmberechtigt gewesen“ - das ist klar. Aber Sockenpuppen werden bei Abstimmungen ja meist verwendet, um die Abstimmung zu manipulieren. Sie werden dann natürlich verdeckt eingesetzt und fallen nicht sofort auf, sondern vielleicht erst im Nachhinein. Wenn dann aber im Nachhinein die Sockenstimmen gestrichen werden, kann es durchaus passieren, dass das Quorum doch nicht mehr erfüllt wird. Was passiert dann? Das geht vielleicht nochmal ein bisschen über das hinaus, was hier geregelt werden soll, aber es ist doch ein ziemlich deutlich damit zusammenhängendes Problem. -- Chaddy · D 23:45, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ja, das Problem der Sockenstimmen ist klar. Allerdings hat sich im Vorfeld niemand weiter oben genau zu diesem Punkt geäußert. Mir als Initiator war es dann doch lieber, nur eine Fragestellung im MB zu behandeln, zugunsten der Einfachheit. Wenn sich die Gelegenheit und der Bedarf an einer Regelung dazu auftun, auf mit dem Hintergrund des Falls "Liesbeth" von vor bald 9 Jahren, ist ein zweites, ebenso einfaches MB sicherlich zügig aufgesetzt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:59, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
In einem solchen Fall kann man problemlos die übliche Praxis der Abstimmungsrevision anwenden, bisher nur für Adminwahlen bekannt, da wird nach CUA-Ergebnis bis zu einem Jahr revidiert. Bei einem Antragsrecht wäre die Tatsache des erreichten Quorums ebenfalls nach CUA-Ergebnis zu overrulen, allerdings nur bis zur Wirksamkeit des Antrags, d. h. bis zum Start der Wiederwahl (alternativ die 30 Tage) bzw. bis zum Start des MB. Da es sich lediglich um ein Antragsrecht handelt, ist ausgeschlossen, dass sich eine durch Socken verstärkte Minderheit letztlich durchsetzt. MBxd1 (Diskussion) 11:09, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Könnte nicht jemand umgekehrt einfach behaupten, Stimmen, die ihm persönlich nicht passen, sind die von Sockenpuppen und die von ihm unerwünschten Stimmen einfach als Sockenpuppen löschen und so das Ergebnis nach seinen Wünschen manipulieren? Ich denke, ob da wirklich eine Sockenpuppe vorliegt, das müsste ja dann im Einzelfall ermittelt und bewiesen werden. Ansonsten ist Manipulation Tür und Tor geöffnet. --Maxl (Diskussion) 13:30, 19. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Das muss bewiesen werden. Es muss also offensichtlich sein, dass derjenige eine Socke ist und Manipulation begehen möchte. Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 14:41, 19. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Stimmabgaben werden ausschließlich nach Checkuserabfrage oder Eingeständnis entfernt, dann auch mit allen Stimmen, nicht nur mit den unberechtigten.
Die Manipulationsgefahr liegt woanders, nämlich in der Verzögerung durch Sockenentfernung. Wenn bei einer Adminwiederwahlantragsseite laufend Einträge eingehen, streue man zwei Socken ein, dann wird die Seite bei 25 Einträgen geschlossen, die Socken werden erkannt und entfernt, die Wiederwahlseite wird aber nicht mehr voll, und bald verfallen die Einträge fürs 25er-Limit. Manipulation gelungen. MBxd1 (Diskussion) 20:55, 19. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Wenn es wirklich einen Grund für eine Wiederwahlaufforderung gibt, dann kommen die 25 Stimmen schon wieder zusammen, wenn sich nur deshalb keine weiteren Leute eingetragen hatten, weil druch Sockenpuppen das Quorum scheinbar erreicht war. Und wenn die Stimmen wegen Zeitablauf verfallen, dann was die Aufregung vermutlich nur temporär.
Ansonsten: Ungültige Stimmen werden normalerweise von Bürokraten entfernt bzw. diese haben die letzte Entscheidung, ob das geschieht. Ich vertraue allen unseren Bürokraten, dass sie das sorgfältig tun. Im Zweifel kann man eine CU-Abfrage beantragen, wenn es wirklich Indizien gibt, die auf Mehrfachabstimmung hindeuten, wird die normalerweise durchgeführt werden. -- Perrak (Disk) 00:29, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Nein, nach aller Erfahrung kommen sie nicht mehr zusammen. Die Differenzierung nach "wirklichen Gründen" und "temporärer Aufregung" ist nicht sachgerecht. Faktisch führt fast nur letzteres zu Wiederwahlen, daneben gibt es fast nur noch die Fälle von kurz nach Öffnung gefüllten Wiederwahlseiten. Das Limit von 25 ist zu hoch, um ohne gebündelte Aufmerksamkeit zur wirksamen Wiederwahlaufforderung zu führen. Die Abläufe zur Entfernung ungültiger Stimmen und zu CUA ändern nichts am Problem. Hilfreich wäre es, die Wiederwahlseiten nach dem 25. Eintrag noch einige Stunden offenzulassen und somit weitere Einträge zu ermöglichen. Wenn dann erst mal 28 Einträge da sind, greift keine Trickserei mehr. MBxd1 (Diskussion) 11:29, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten
An sich ist die Sperre nur dann legitim, wenn damit das Quorum als erreicht erklärt wird. Dann dürfte auch eine nachträglich als ungültig erkannte Stimme nicht mehr daran ändern. Aber es wäre vermutlich sinnvoll, erst bei 28 oder 30 Stimmen zu sperren.
Dass die WW-Grenzen recht hoch sind, sehe ich auch so. Es gibt aber meinem Eindruck nach genug andere, die sie für eher zu niedrig halten, insofern ist eine Änderung nicht zu erwarten. -- Perrak (Disk) 20:20, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten
In der Praxis läuft das gar nicht so formal. Die Feststellung des erfüllten Quorums macht ein einfacher Benutzer, bevorzugt derjenige, der den 25. Eintrag gemacht. Die Sperre ist zwar administrativ, aber keine Prüfung der vollendeten Wiederwahlaufforderung. Ungültige Stimmen würden sofort auffliegen (eigentlich sollte das der 25. prüfen), Socken nicht. Und da Stimmentfernung nur nach CUA geht, dauert das. Es wäre tatsächlich am einfachsten, nach korrekt geprüftem Quorum das Ergebnis für unanfechtbar zu halten und nach CUA prinzipiell nicht mehr zu revidieren. Letztlich macht es nicht wirklich einen Unterschied, ob da nun 25 Einträge sind oder nur 23. Der Haken daran ist die theoretische Missbrauchsgefahr. Jemand könnte 20 Socken aufbauen und damit Wiederwahlseiten fluten und bei Erreichen der 25 selbst die Wirksamkeit der Wiederwahlaufforderung feststellen. Natürlich fällt das auf, ändert aber nix, ist ja wirksam. In diesem Fall wäre ein Vetorecht der Bürokraten angebracht. Ich fürchte aber, dass selbst der simple Fall einer einzigen Doppelstimme zu einem wüsten Gezeter führen würde, wenn man dann die Wiederwahlaufforderung nicht revidiert. MBxd1 (Diskussion) 21:21, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten

„Unklare Nebenwirkungen“[Quelltext bearbeiten]

// Kommentar zur Enthaltungs-Stimme von Kmhkmh – „Nicht auf BSV beschränkt und mir damit zu allgemein mit potenziell unklaren Nebenwirkungen. Kann es Unterstützer des Quorums später trotzdem gegen den Vorschlag stimmen?“//

Was für eine Art Nebenwirkungen, die für dich unklar sind, befürchtest Du denn? Zur Abstimmung steht hier ein Angebot, um zwei aktuelle und mögliche zukünftige Verfahrensprozesse zu ordnen und (insbesondere) mutwillige Störversuche zu unterbinden. Insbesondere das BSV setzt ja voraus, dass bei fehlendem Vermittlungsausschuss „der Antrag von fünf Benutzern gestellt werden, die innerhalb von zwölf Stunden ab Erstellung des Sperrantrags im Wikipedia-Namensraum und Verlinkung des Sperrantrags im Abschnitt #Sperranträge unterzeichnet haben müssen.“ gestellt werden kann. Die Klarstellung, dass ein einmal erreichtes Quorum in so einer Konstellation (Unterschriftenzahl erreicht innerhalb von Zeit X → Verfahrensschritt erreicht) nicht durch das Zurückziehen von Unterschriften revidiert werden kann, scheint stand jetzt von einer sehr deutlichen Mehrheit unterstützt zu werden. Eine Vorschrift zu inhaltlichen Abstimmungen (KALP, Umfragen, KEB, Postenwahlen...) ist nicht Gegenstand dieses MB. Also: ja, natürlich und selbstverständlich können Verfahrensbefürworter weiterhin die inhaltliche Fragestellung ablehnen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 12:15, 27. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Ja, aber in der vorgeschlagenen Formulierung steht doch nichts vom BSV, sondern nur allgemein die Behandlung von Quoren, womit dann z.B. andere Quorenregelungen (z.B. erzwungene Adminwiederwahl oder Ähnliches auch betroffen sein können). Wenn es nur um BSV gehen soll, dann sollte das explizit im Formulierungsvorschlag stehen.--Kmhkmh (Diskussion) 14:20, 27. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Klar, für die AWW gilt das auch. Ansonsten haben wir keine Quoren, wo das Erreichen des Quorums einen Ablauf startet. In beiden Fällen kann man nachträglich seine Meinung ändern, das kommunizieren und entsprechend abstimmen, aber man kann nicht nachträglich den Ablauf des Prozesses aufhalten.
Galt eigentlich vorher schon, war aber nicht so deutlich formuliert, dass das jeder so gesehen hat, insofern ist die Klarstellung sinnvoll. -- Perrak (Disk) 00:35, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Deutsche Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Der Vorschlag spricht von einer deutschen Wikipedia, die jedenfalls wir nicht sind. Ich hoffe, das lässt sich bei Umsetzung ohne neues MB korrigieren - und bitte um ebendies. Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 22:45, 30. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Du kannst dies auch selber korrigieren (WP:SM). Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 23:02, 30. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Oh, heftig, war mir gar nicht aufgefallen. Ich habe das korrigiert. -- Perrak (Disk) 05:31, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Im Schwesterprojekt konnte ich mich mit diesem Anliegen noch nicht durchsetzen: wikt:Vorlage_Diskussion:Wikipedia#„Deutscher_Wikipedia-Artikel_…“. Unterstützung dortselbst würde mich freuen. Gruß, Peter Gröbner -- 12:23, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Danke @Perrak; @Funkruf: auch wenn die Änderung eher formal war wollte ich bei allem Mut anstandshalber nicht in ein laufendes MB eingreifen, gegen das ich gestimmt habe. Wenn die Änderung allgemein akzeptiert wird - umso besser. Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 12:48, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ich als Initiator habe gerade auf "Danken" bei Perraks Edit gedrückt - die sprachliche Korrektur ist für mich sehr willkommen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:14, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Und Du warst nicht der einzige ;-)
Ich sehe das wie einen offensichtlichen Tippfehler, es ändert nichts inhaltlich, da es kein Projekt außer der de-WP gibt, das gemeint gewesen sein könnte. -- Perrak (Disk) 20:20, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten