Bundesagentur für Arbeit
| Bundesagentur für Arbeit | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung der Behörde | selbstverwaltete Bundesoberbehörde |
| Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Rechtsaufsicht) |
| Gründung | 16. Juli 1927 als Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, am 10. März 1952 als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung neu errichtet |
| Hauptsitz | Nürnberg |
| Behördenleitung | Frank-Jürgen Weise (Vorstandsvorsitzender) |
| Anzahl der Bediensteten | 108.536 [1] |
| Haushaltsvolumen | 37,8 Mrd. Euro (2012)[2] |
| Website | arbeitsagentur.de |
Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit, umgangssprachlich Arbeitsamt) ist die Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).
Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs nach dem Einkommensteuerrecht und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.
Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 108.536 Mitarbeitern (davon etwa 3920 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.
Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als „Regionaldirektionen“ bezeichnet, auf lokaler Ebene als „Agenturen für Arbeit“.
Inhaltsverzeichnis |
Aufgaben und Zuständigkeiten[Bearbeiten]
Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsmarktberatung
- Berufsberatung (für Jugendliche und Erwachsene) in Berufsinformationszentren
- Arbeitsmarktbeobachtung (z.B. Herausgabe des monatlichen Stellenindex BA-X)
- Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Zahlung von Entgeltersatzleistungen[Bearbeiten]
- Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
- Insolvenzgeld
- Kurzarbeitergeld
- Saison-Kurzarbeitergeld
- Transferkurzarbeitergeld
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung[Bearbeiten]
- Eignungsfeststellung
- Eingliederungszuschuss
- Einstiegsgeld
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Gründungszuschuss für Existenzgründer
- Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- Lohnkostenzuschuss
- Personal Service Agenturen
- Strukturanpassungsmaßnahmen
- Vermittlungsbudget (früher: Unterstützung der Beratung und Vermittlung z. B. durch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten)
Förderung der Berufsausbildung[Bearbeiten]
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
- Ausbildungsmanagement (AMA)
Sonstige Aufgaben[Bearbeiten]
- Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, z. B. Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
- Erteilung von Arbeitserlaubnissen (seit 1. Januar 2005 Bestandteil des Aufenthaltstitels, den die kommunale Ausländerbehörde ausstellt).
- Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
- Rehabilitationsleistungen
- Schwerbehindertenrecht
Ferner tritt die Bundesagentur für Arbeit im Ausland als Partner in der internationalen Arbeitsvermittlung und -verwaltung auf.
SGB II[Bearbeiten]
Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld, jedoch nicht für die Kosten der Unterkunft) sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger (Jobcenter) oder in getrennter Aufgabenwahrnehmung erfolgen.
Innere Struktur[Bearbeiten]
Aufbau[Bearbeiten]
Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau.
Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Bis zum 31. Dezember 2003 lautete ihre Bezeichnung „Hauptstelle“.
Regionaldirektionen[Bearbeiten]
Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus. Gleichzeitig halten sie den Kontakt zu den Landesregierungen und stimmen sich mit diesen über Fragen der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik ab. Die zehn Regionaldirektionen decken das Bundesgebiet wie folgt ab:
- Baden-Württemberg (in Stuttgart)
- Bayern (in Nürnberg)
- Berlin-Brandenburg (in Berlin)
- Hessen (in Frankfurt)
- Niedersachsen-Bremen (in Hannover)
- Nordrhein-Westfalen (in Düsseldorf)
- Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, in Kiel)
- Rheinland-Pfalz-Saarland (in Saarbrücken)
- Sachsen (in Chemnitz)
- Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle)
176 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit 610 Geschäftsstellen die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um. Um der besonderen Aufgabe der Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, ist in allen Arbeitsagenturen ein sog. Berufsinformationszentren (BiZ) mit Informationen zur Berufs- und Studienwahl, Stellen- und Ausbildungsplatzsuche sowie zum Thema Weiterbildung eingerichtet.[3][4]
Besondere Dienststellen[Bearbeiten]
Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
- Führungsakademie der BA
- IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit
- BA-Service-Haus (BA-SH)
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Familienkasse
- Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
Mitglieder der obersten Leitung[Bearbeiten]
Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt und nicht in Sozialwahlen bestimmt. Darin unterscheidet sie sich von den anderen Sozialversicherungsträgern in Deutschland.[5]
Präsidenten 1952 bis 2002[Bearbeiten]
An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit (1951-1969 Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:
- 1952–1957: Julius Scheuble
- 1957–1968: Anton Sabel
- 1968–1984: Josef Stingl
- 1984–1993: Heinrich Franke
- 1993–2002: Bernhard Jagoda
Bekannte Vizepräsidenten:
- 1968-1975: Walter Henkelmann
- 1975-1984: Helmut Minta
- 1984-1990: Ursula Engelen-Kefer
- 1990-1998: Klaus Leven
- 1998-2000: Otto Semmler
- 2001-2002: Heinrich Alt
Vorstände ab 2002[Bearbeiten]
Nach den Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit keinen Beamtenstatus mehr innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten beziehen.
Die Mitglieder des Vorstands werden für jeweils fünf Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt (§ 382 SGB III).
Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:
- 2002–2004
- Vorstandsvorsitzender: Florian Gerster
- Finanzen: Frank-Jürgen Weise
- Operative Aufgaben: Heinrich Alt
- 2004–2006
- Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
- Finanzen: Raimund Becker
- Operative Aufgaben: Heinrich Alt
- 2006-2012
- Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
- Vorstand SGB III: Raimund Becker
- Vorstand SGB II: Heinrich Alt
- seit April 2012-
- Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
- Vorstand SGB III: Raimund Becker
- Vorstand SGB II: Heinrich Alt
Verwaltungsrat[Bearbeiten]
Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung Bundesagentur für Arbeit. Er besteht drittelparitätisch aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Seine Hauptaufgaben sind:[6]
- die Überwachung der Arbeit des hauptamtlichen Vorstands,
- die Beratung des Vorstands in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes,
- die Feststellung des jährlich vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes der BA,
- die Genehmigung des jährlichen Geschäftsberichts, den der Vorstand dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorlegt.
Vorsitzende des Verwaltungsrates: 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 Annelie Buntenbach
Stellvertretender Vorsitzender: Peter Clever
Finanzierung[Bearbeiten]
Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erbracht. „Mini-Jobber“ zahlen keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein, erwerben aber auch keine Ansprüche. Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen. Bis 2012 erhielt die BA abweichend von diesem Versicherungsprinzip jährlich einen Betrag aus den Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes, zuletzt im Jahr 2012 in Höhe von 7,238 Milliarden Euro. Diese Finanzierungsbeteiligung war zum 1. Januar 2007 im Zuge der Beitragssenkung von 6,5 auf 4,5 Prozent eingeführt worden (§ 363 Abs. 1 SGB III a.F.), wurde aber durch Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013[7] zum 1. Januar 2013 wieder aufgehoben.
Während die Bundesagentur 2010 noch einen Verlust in Höhe von 8,14 Mrd. Euro machte[8], erzielte sie im Haushaltsjahr 2011 einen leichten Überschuss von 39,91 Mio. Euro.[9] Für das Jahr 2012 erwartete die Arbeitsgentur einen Überschuss von 2,1 Mrd, Euro.[10]
Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung lag 2010 bei 2,8 Prozent, 2011 erhöhte er sich auf 3,0 Prozent.
Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld II) entstehen.
Nach § 364 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.
Haushaltsentwicklung[Bearbeiten]
| Jahr | Haushalt | Beitragssatz |
|---|---|---|
| 2005/2006 | 43,70 Mrd. | 6,5 % |
| 2007 | 43,70 Mrd. | 4,2 % |
| 2008 | 43,26 Mrd. | 3,3 % |
| 2009 | 45,60 Mrd. | 3,0 % |
| 2010 | 54,08 Mrd. | 2,8 % |
| 2011 | 42,00 Mrd. | 3,0 % |
| 2012 | 47,80 Mrd. | 3,0 % |
Reform der Arbeitsverwaltung[Bearbeiten]
Interne Reformprojekte[Bearbeiten]
Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.
- Interne strukturelle Reformen:
- Bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand), das Projekt „Arbeitsamt 2000“ wurde in der Einführungsphase als nicht praxisgerecht abgebrochen
- Einführung des „Arbeitgeber-Service“ und damit Trennung der Kundenbetreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
- Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
- Steigerung der Effizienz durch:
- Abflachen der internen Hierarchien
- Teamorientierte Organisation
- Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
- Ausgliederung/Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes in das „BA-Service-Haus“
- Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
- Modernisierung der IT-Infrastruktur durch Ausgliederung der IT aus dem Zentralamt und der Hauptstelle als „BA-IT-Systemhaus“
- Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
- Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“ (VAM)
- Vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Bessere Integration privater Stellenbörsen.
- Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.
- Einführung der telefonisch erreichbaren „Service Center“ (Call-Center), um es Vermittlungsfachkräften zu ermöglichen, sich mit terminiertem Zugang besser auf die Kundenbetreuung zu konzentrieren.
- Einführung der SAP Business Suite (Vollanbindung ab 1. Januar 2011)
- Einführung der elektronischen Akte (eAkte)
Die BA plant bis 2015 17.000 Stellen zu streichen. Schon im Dezember 2012 wurde bekannt, dass bereits 8.000 Stellen davon gestrichen wurden.
Reform der BA durch Gesetz[Bearbeiten]
Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.
Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern vielmehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte das soziale Sicherungssystem entlastet werden.
Da private Arbeitsvermittler ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, konnte auf diese Art eine zusätzliche Hilfe am Arbeitsmarkt etabliert werden. Die Vergütung der privaten Arbeitsvermittler wird unter bestimmten Voraussetzungen von der BA durch Vermittlungsgutscheine übernommen.
Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.
- Inhalte des Hartz-III-Gesetzes, die die Struktur der BA betreffen:
- Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
- Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
- Selbstverwaltung:
- Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
- Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
- die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
- Haushalt der BA:
- Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
- Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zugute.
- Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
- Kontraktmanagement:
- Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein „Agency-Modell“.
- Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
- Dasselbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
- Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
- Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
- Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
- die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) durch Prüfungen vor Ort wird von der Zollverwaltung übernommen.
- die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, der keine Außenprüfungen erfordert, obliegt weiterhin der BA.
Des Weiteren enthält das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.
Kritik an der Bundesagentur für Arbeit[Bearbeiten]
Bereits nach der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des Vorsitzenden der BA, Florian Gerster, erhoben einige Politiker wie z. B. Guido Westerwelle, Dirk Niebel (FDP) die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob eine zentrale (wie die Bundesagentur für Arbeit) oder eine dezentrale (wie kommunale Träger) Organisationsstruktur besser geeignet sei, um auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Zum Teil wird auch die völlige Privatisierung des Vermittlungsbetriebes gefordert. Diese Option hat aber durch die geringen Vermittlungserfolge privater Träger zunächst einen Dämpfer erhalten.
Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahre 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Bewerber waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im BA-Aufsichtsrat, öffentlich die große Bedeutung erfolgreicher Vermittlung Arbeitsloser auf gemeldete offene Stellen für die Existenzberechtigung der BA heraus und bezeichnete die noch immer zu schlechte Vermittlungsleistung als die Achillesferse der BA (woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde). Die Bundesagentur für Arbeit kann natürlich selbst keine Arbeitsplätze schaffen, wohl aber den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt beschleunigen und passgenauer organisieren.
Weiterhin wird aber diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte.
Auch die Tatsache, dass ein direkter Kontakt zwischen Arbeitgebern und Sachbearbeitern aus der Betreuung der Arbeitssuchenden grundsätzlich nicht möglich ist, erschwert eine Vermittlung nachhaltig. Oft würde nämlich der persönliche Eindruck von der Lernbereitschaft und dem Engagement der Arbeitssuchenden einen Arbeitgeber überzeugen, ihm auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber ausdrücklich nicht vorgesehen und kann nur auf dem informellen Wege erfolgen.
Das ARD-Fernsehmagazin Monitor kritisierte in der Sendung vom 13. August 2009, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft würde, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik, zudem wird die Bundesagentur finanziell entlastet. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden stieg von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008.[12]
Die Bundesagentur für Arbeit war 2009 mit 108.781 Bediensteten[13]einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Ähnlich viele Mitarbeiter haben BASF (104.779) und BMW (96.230).
Geschichte der Arbeitsverwaltung[Bearbeiten]
Die Arbeitsvermittlung in Deutschland blickt auf eine bewegte Vergangenheit zurück, in der sie nicht immer unumstritten war. Eine zentrale Organisation zur Arbeitsvermittlung gab es in Deutschland zunächst nicht, es wurden lediglich regionale Strukturen z.B. durch sog. Arbeitsnachweisämter geschaffen. Obwohl bereits im 1. Weltkrieg seitens des Militärs gefordert, um die Arbeitsprozesse fern der Front zu erhalten, wurde erst am 4. Oktober 1918 das Reichsarbeitsamt geschaffen, welches für Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz, nicht aber für Arbeitsvermittlung zuständig war. Es bestand nur kurz und wurde am 13. Februar 1919 in das Reichsarbeitsministerium umgewandelt, der Vorstand des Reichsarbeitsamtes, Staatssekretär Gustav Bauer, wurde Reichsarbeitsminister. Am 15. Januar 1920 folgte die Errichtung des Reichsamts für Arbeitsvermittlung, seit 1922 in der Reichsarbeitsverwaltung als Mittelbehörde des Reichsarbeitsministeriums organisatorisch eingegliedert. Erster Präsident des Reichsamtes war der Geheime Regierungsrat Dr. Friedrich Syrup. Die Organisationsstruktur war bereits in 13 Landesarbeitsämter und 361 Arbeitsämter als regionale Stellen aufgeteilt. Am 16. Juli 1927 ging dies Amt mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in die neu gegründete Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RAfAuA) über, in deren Aufgaben der Zusammenschluss von Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung festgelegt wurde. Präsident blieb Dr. Friedrich Syrup. Die RAfAuA enthielt Organe der Selbstverwaltung. 1938 wurde sie wieder weitgehend in das Reichsarbeitsministerium eingegliedert und die Selbstverwaltung aufgehoben, 1945 praktisch aufgelöst. Die Nationalsozialisten missbrauchten die Arbeitsvermittlung zur Rekrutierung von Personal für ihre Rüstungsbetriebe.
Erst im Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 wurde wieder die paritätische Beteiligung der Sozialpartner und der Vertreter der öffentlichen Körperschaften, neben Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen, an der Selbstverwaltung festgelegt. Hier wurde der Grundstock für die heutige Bundesagentur für Arbeit (BA) gelegt. Die B.f.A.u.A. erhielt mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes am 1. Juli 1969 einen neuen Namen: Bundesanstalt für Arbeit. Zusätzlich zur Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde den Arbeitsämtern die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zugewiesen, es trat also die Vorsorge für einen quantitativen und qualitativen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in den Vordergrund. 2003 traten die Hartz-I und Hartz-II-Gesetze in Kraft. Ab 1. Januar 2004 ist der gültige Name Bundesagentur für Arbeit. 2004 trat das Hartz-III-Gesetz in Kraft, das den Umbau der Arbeitsverwaltung zu einer "modernen, kundenorientierten Dienstleistungsbehörde" vorsah. 2005 trat das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz IV genannt, in Kraft.[14]
Siehe auch[Bearbeiten]
- Arbeitslosenstatistik
- Arbeitsmarkt
- Arbeitsvermittler
- Explorix, Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung der Berufsberatung
- Kindergeld (Deutschland), Kinderzuschlag
- Sozialversicherung
- Sozialstaat
- Sozialabbau
- Verfolgungsbetreuung
Vergleichbare Ämter in anderen Ländern:
- Arbeitsmarktservice, Österreich
- Regionales Arbeitsvermittlungszentrum, Schweiz
- Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Belgien
- Pôle emploi, darin aufgegangen ist die ANPE - Agence national pour l'emploi, Frankreich[15][16][17]
- Employment agency, England
Weblinks[Bearbeiten]
- Website der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit, bei statistik.arbeitsagentur.de
- Kurzbericht des IAB zum Drei-Säulen-Modell, bei doku.iab.de, (PDF-Datei, 509 KB)
- Medienberichte
- „Die generelle Linie war richtig“, BA-Vorstandsvorsitzender Weise zieht positive Zwischenbilanz seiner Arbeit, Interview im Deutschlandradio Kultur, 24. Juni 2006
- Kommunen lehnen Auflösung der BA ab, netzeitung.de, 26. Juni 2005
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Geschäftsbericht 2012 der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 21. Mai 2013 (PDF-Datei, 6659 KB, Seite 51).
- ↑ Pressemitteilung: Haushalt der BA für 2012 setzt wichtige Schwerpunkte. Bundesagentur für Arbeit, 11. November 2011, abgerufen am 2. Februar 2013.
- ↑ Berufsinformationszentren BiZ der Arbeitsagenturen
- ↑ Aufbau und Organisation
- ↑ „Wegen der Staatsnähe werden alle Mitglieder der Selbstverwaltung ernannt. Eine Wahl findet damit nicht statt.“, Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aufgerufen am 25. Februar 2011
- ↑ Bundesagentur für Arbeit: Selbstverwaltung, bundesagentur.de, aufgerufen am 27. Februar 2011
- ↑ Haushaltsbegleitgesetz 2013 vom 20. Dezember 2012, BGBl. I S. 2781
- ↑ Geschäftsbericht 2010 der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2. Februar 2013 (PDF-Datei, 4985 KB, Seite 59).
- ↑ Geschäftsbericht der Bundesagentur für Arbeit 2011, S. 54
- ↑ Agentur für Arbeit: BA erwartet mehr Überschuss als gedacht. In: Handelsblatt, Online-Ausgabe. 18. Oktober 2012, abgerufen am 2. Februar 2013.
- ↑ Haushaltsplang 2012 (PDF; 3,9 MB), Seite 7, Haushaltsplan 2010 - 2012
- ↑ wdr.de, Monitor, 13. August 2009: Behindert nach Aktenlage: Wie Langzeitarbeitslose aus der Statistik verschwinden (Version vom 7. Februar 2013 im Internet Archive) (27. Februar 2011: link tot, Beitrag nur noch als Thema in der Übersicht: wdr.de, Monitor, Rückschau, 2009: Sendung vom 13. August 2009, Sendung bei YouTube abrufbar, abgerufen am 2. Februar 2012
- ↑ Geschäftsbericht 2011 der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2. Februar 2013 (PDF-Datei, 4,9 MB, Seite 53).
- ↑ www.arbeitsagentur.de - Kurze Chronik der Bundesagentur für Arbeit
- ↑ Pôle emploi website
- ↑ Antwort auf Anfrage von Mme Brigitte Gonthier-Maurin im französischen Senat (fr.)
- ↑ Gesetzestext zur Schaffung von Pôle emploi (fr.)