Boitze

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Wappen Deutschlandkarte
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Hilfe zu Wappen
Boitze
Deutschlandkarte, Position der Gemeinde Boitze hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 53° 9′ N, 10° 45′ OKoordinaten: 53° 9′ N, 10° 45′ O
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Lüneburg
Samtgemeinde: Dahlenburg
Höhe: 61 m ü. NHN
Fläche: 25,46 km2
Einwohner: 340 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 13 Einwohner je km2
Postleitzahl: 21368
Vorwahl: 05851
Kfz-Kennzeichen: LG
Gemeindeschlüssel: 03 3 55 010
Adresse der Verbandsverwaltung: Am Markt 17
21368 Dahlenburg
Bürgermeister: Udo Staacke
Lage der Gemeinde Boitze im Landkreis Lüneburg
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Karte

Boitze ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.

Geografie

Geografische Lage

Boitze liegt am Westrand des Naturpark Elbhöhen-Wendland. Die Gemeinde gehört der Samtgemeinde Dahlenburg an, die ihren Verwaltungssitz in dem Flecken Dahlenburg hat.

Gemeindegliederung

Die Ortsteile der Gemeinde sind: Ahndorf, Boitze, Fladen, Gut-Horn, Neetzendorf, Seedorf und Vindorf

Geschichte

Eingemeindungen

Am 1. März 1974 wurden die Gemeinden Ahndorf, Neetzendorf und Seedorf eingegliedert.[2]

Name

Alte Bezeichnungen des Ortes sind 1303 Boldewinus de Botz (Lüneburg), 1304 Ottho Botze (Lüneburg), 1316 in Boitze; Slavico Sedorpe et Boetze, 1347 Conradus de Botzom (Neubürger Lüneburg), 1363 Albertus van Botzen, Henneke van Botzen (Lüneburg), 16. Jahrhundert Boitze.

Das Wort Botze enthält wahrscheinlich das Wort "boke (Buche)", einer sprachlichen Erscheinung, bei der in diesem Gebiet das k zu z wurde. Wahrscheinlich ist von einem altsächsischen Ortsnamen *Bōk-ing- auszugehen, in dem niederdeutsch bōk "Buche" vorliegt und in dem der Wandel von –k- > -ts-/-tz-/-z- wie in den Ortsnamen Boitze (Kr. Lüneburg), Boitzen (Kr. Rotenburg/Wümme) und Boitzum (Kr. Hildesheim) dem Zetazismus anzulasten ist. Das ist ein Wandel, der im Altniederdeutschen erfolgt ist und in zahlreichen Ortsnamen seine Spuren hinterlassen hat: Celle, Zeven, Zellerfeld und andere. Der Ortsname bedeutet also "Buchenort".[3]

Politik

Die Gemeinde Boitze gehört zum Landtagswahlkreis 48 Elbe und zum Bundestagswahlkreis 38 Lüchow-Dannenberg – Lüneburg.[4][5]

Gemeinderat

Dem Gemeinderat gehören sieben Personen an. Der ehrenamtliche Bürgermeister Udo Staacke wurde am 9. September 2001 gewählt.

Wappen

Blasonierung: Das Wappen zeigt in einem von zwei von rechts unten nach links oben laufenden parallelen blauen Wellenbändern dreigeteilten gelben Wappenschild oben rechts ein rechtsblickender schwarzer Pferdekopf, zwischen den beiden Wellenbändern mit der Spitze schräg nach links oben vier grüne Buchenblätter, unten links mit der Spitze senkrecht nach oben drei grüne Buchenblätter.

Sehenswürdigkeiten

Die Megalithanlage von Seedorf ist ein erweiterter Dolmen mit der Sprockhoff-Nr. 718, der im Gemeindegebiet liegt. Das Hünenbett bei Boitze liegt etwa 750 m südlich des Ortes.

Verkehr

Straßenverkehr

Am Nordrand der Gemeinde, ungefähr 3 km nördlich des Gemeindehauptortes, verläuft die Bundesstraße 216 Lüneburg - Dahlenburg - Dannenberg (Elbe).

Schienenverkehr

Im Boitzer Gemeindeteil Neetzendorf befindet sich ein Haltepunkt der Wendlandbahn, die von Dannenberg nach Lüneberg führt.

Weblinks

Commons: Boitze – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Landesamt für Statistik Niedersachsen, LSN-Online Regionaldatenbank, Tabelle A100001G: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31. Dezember 2022 (Hilfe dazu).
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 233.
  3. Der Ortsnamenforscher auf NDR 1 Niedersachsen, Recherche Jürgen Udolph
  4. Landtagswahlkreise ab 16. Wahlperiode. Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag. Anlage zu § 10 Abs. 1 NLWG, S. 4. (PDF; 87 KB)
  5. Beschreibung der Wahlkreise. Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz. In: Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Anlage zu Artikel 1. Bonn 18. März 2008, S. 325. (PDF; 200 KB)