Hebamme

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Ágnes Geréb, ungarische Hebamme 2001

Hebamme (von althochdeutsch Hev(i)anna: „Ahnin/Großmutter, die das Neugeborene aufhebt/hält“; Silbentrennung: Heb-amme / Aussprache: ˈheːp-amə, ˈheːbamə), ist die Berufsbezeichnung für Frauen, die als Geburtshelferin während der Schwangerschaft, der Geburt, während des Wochenbetts und auch noch später, die Schwangeren bzw. Wöchnerinnen beraten und betreuen. Die Bezeichnung für Männer in diesem Beruf ist in Deutschland Entbindungspfleger, in Österreich Hebamme.

Geschichte

Altertum und Antike

Pharaos Tochter – Die Auffindung Moses von Edwin Long

Hebamme ist einer der ältesten Frauenberufe.[1] Tempelmalereien von der Drillingsgeburt der Pharaonenkinder des ägyptischen Sonnengottes Re aus dem dritten Jahrtausend vor Christus sind eines der ältesten Zeugnisse der Hebammenkunst. In den Erzählungen über den Auszug der Israeliten aus Ägypten unter der Führung des Mose auf dem Weg in das durch JHWH den Israeliten versprochene Land Kanaan heißt es im 2. Buch Mose in der Tora und im Alten Testament:

„Und Gott tat den Hebammen Gutes; und das Volk mehrte sich und wurde sehr stark. Und es geschah, weil die Hebammen Gott fürchteten, so machte er ihnen Häuser.“

In der Antike war es Brauch, dass nur Frauen Hebammen werden konnten, die selbst schon geboren haben, ihres Alters wegen aber selbst nicht mehr schwanger werden konnten. Durch diesen Brauch sollte sichergestellt werden, dass Hebammen jederzeit zur Verfügung standen und durch ihre eigene Geburtserfahrung befähigt waren, Geburtshilfe zu leisten. Zu den wesentlichen Aufgaben der Hebamme gehörten zu Lebzeiten des Sokrates neben der Anregung und Reduzierung der Wehen, der Entbindung des Kindes auch die Ehevermittlung sowie die Abtreibung. Sokrates nennt für alle diese Tätigkeiten Analoga in seiner pädagogischen Methode, der Mäeutik. Gemeint ist, dass man einer Person zu einer Erkenntnis verhilft, indem man sie durch geeignete Fragen dazu veranlasst, den betreffenden Sachverhalt selbst herauszufinden und so die Einsicht zu „gebären“. Sokrates verglich seine Gesprächskunst mit der Hebammenkunst, die seine Mutter Phainarete ausübte. Im Unterschied zu den Hebammen kommt laut Sokrates die Beurteilung der Frucht hinzu, ob sie am Leben bleiben und aufgezogen werden soll oder nicht – ein Recht, das zu dieser Zeit in Athen der Vater ausübt.[2][3] Auch bei den Römern bestimmten die Familienväter allein, ob das von der Hebamme zu seinen Füßen gelegte Neugeborene des Lebens würdig war. Hob er das Kind auf und ließ es mit den Füßen den Boden berühren, wurde es Mitglied der Familie und der Gesellschaft. Geschah dies nicht, so verfiel es der Aussetzung auf dem Aventinischen Hügel oder an der Columna Lactaria (dt. Milchsäule, auch Säuglingssäule genannt).[4][5] Griechen und Römern war die neue Kunstfertigkeit der Hebammen teuer. Wurde eine der zahlreichen Sklavinnen oder Tänzerinnen der Oberschicht schwanger, so achteten ihre Besitzer genau auf eine gute Entbindung. Denn Nachwuchs trieb den Preis der Frauen in die Höhe. Das erste Hebammenlehrbuch „Gynäkologie“ wurde um 117 von Soranos von Ephesos verfasst. Dieses Lehrbuch wurde um 220 vom griechischen Arzt Moschion erneut herausgegeben.[6] Es fasste erstmals Standards der Geburtshilfe zusammen und brachte damit das Fach maßgeblich voran. Es wird vermutet, dass Soranus sein Werk aus Überlieferungen von Hebammen zusammengestellt hat, schließlich durften Ärzte das weibliche Genital nicht berühren und keiner Geburt beiwohnen.

Das wohl um die Mitte des 2. Jahrhunderts nach Chr. verfasste Protevangelium des Jakobus berichtet anlässlich der Geburt Jesu, dass eine der beiden anwesenden Hebammen, Salome, die Jungfräulichkeit Mariae überprüfen wollte, wobei ihre Hand verdorrte, aber bei der Berührung der Windeln Jesu wieder verheilte – ein Motiv, das auch in der Kunst dargestellt wurde, z. B. um 543/553 auf einem Elfenbeinrelief an der Maximians-Kathedrale in Ravenna oder von Robert Campin um 1420/30.[7]

Mittelalter

Ende des 11. Jahrhunderts schreibt die Ärztin Trotula von Salerno mehrere Werke, u. a. Passionibus Mulierum Curandorum (auch als Trotula Major bekannt), eine Abhandlung über Gynäkologie und Frauenkrankheiten.[8] Im europäischen Mittelalter wurden Hebammen vermehrt verpflichtet, Glaubens-basierte Anforderungen zu erfüllen. Sie hatten die Pflicht, alle Neugeborenen persönlich zur Taufe zu bringen und im Fall eines Kindstodes unter der Geburt die Nottaufe vorzunehmen. Wurden sie zu einer ledigen Gebärenden gerufen, mussten sie die Abstammung des Neugeborenen ausforschen und melden. Holten sie ein behindertes Kind zur Welt, hatten sie die Mutter anzuzeigen. Ab 1310 wurde die Hebamme von der Kirche zur Taufe und per Eid zu einem christlichen Lebenswandel verpflichtet. Mit dem gleichen Eid verzichteten sie auf magische aber auch auf die Vergabe abtreibender Mittel. Dafür durften sie sowohl Tauf- als auch Sterbesakramente spenden. Im Eid der Hebammen der Stadt Aachen heißt es:

„Solange ich Weißfrau bin, soll ich meinem Herrn Proffion (Pfarrer) getreu und hold sein und alle heimlichen Kinder meinem Herrn Proffion und der heiligen Send ansagen und keine außerhalb der Stadt Aachen und anderswohin zur Taufe tragen.“[9]

Im ausgehenden Mittelalter entstanden Berufsordnungen für Hebammen. 1452 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung erlassen.[10] Darin wurde der Stand der geschworenen Hebamme geschaffen und eine einheitliche Ausbildung organisiert. Ab dieser Zeit regelten in immer mehr Regionen Verbote und Gebote die Arbeit der Hebammen. 1491 folgte die Ulmer Hebammenordnung, die eine Zulassung erst nach Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt:

„Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen; auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen.“[11]

Hebammen und Hexenverfolgung

Manche Schriften haben Hebammen stigmatisiert: Nachdem Papst Innozenz VIII. im Jahr 1484 die Hexenlehre anerkannt hatte, stellte der Dominikaner Henricus Institoris in dem Buch Hexenhammer klar: „Keiner schadet der katholischen Kirche mehr als die Hebammen.“[12][13]

Entgegen landläufiger Meinung hat die wissenschaftliche Hexenforschung aber schon lange die These widerlegt, wonach im ausgehenden Spätmittelalter und in der Neuzeit vor allem weise Frauen, Heilerinnen und Hebammen Opfer der Hexenverfolgung wurden. Unter den weiblichen Opfern hatten Hebammen und Heilerinnen keinen höheren Anteil als andere Frauengruppen.[14] Nach dem Trierer Historiker Franz Irsigler wurden von den für das 16. und 17. Jahrhundert nachgewiesenen etwa 800 weiblichen Prozessopfern im Trierer Raum lediglich drei Hebammen als Hexen verbrannt.[15][16]

Renaissance

Abb. aus Kapitel 4: Eine Gebärende in einem Geburtsstuhl.

Von dem Arzt Eucharius Rösslin dem Älteren stammt das 1513 erschienene Werk Der schwangeren Frauen und Hebammen Rosengarten. Es ist das erste bedeutende Handbuch zur Geburtshilfe in Deutschland und beruht insbesondere auf Werken von Soranos von Ephesos.[17] Die 13 Kapitel enthalten 25 von Erhard Schön angefertigte Holzschnitte auf denen verschiedene Kindslagen und ein Gebärstuhl dargestellt werden. Das Buch wurde durch zahlreiche Neuauflagen für lange Zeit zum Standardwerk für Hebammen.[18] 1568 verfügte Preußen, Hebammen dürften nicht mehr betrunken arbeiten, da Geburten in der frühen Neuzeit oft Feste waren, bei denen kräftig gegessen und getrunken wurde. In der Spätrenaissance wurden die Hebammen wieder Opfer von Verfolgung. Allein in Köln etwa wurden zwischen den Jahren 1627 und 1639 nahezu alle Hebammen der Stadt als Hexen verbrannt. Als Begründung galt hier die Vorstellung vom Fötus als eine „unantastbare Frucht Gottes“. Der mögliche Einfluss der Hebamme auf den Fötus vor, während und nach der Geburt und die damit mögliche Berücksichtigung von Wünschen der werdenden Mutter, wie eine (späte) Abtreibung, widersprach dieser Vorstellung.

17. – 19. Jahrhundert

1608 veröffentlichte die französische Hebamme Marie Louise Bourgeois ein Lehrbuch zur Geburtshilfe (Hebammenbuch), das sie gegen ihre männlichen Ärztekollegen verteidigen musste. Als ihr dann auch noch eine Patientin am damals noch nicht namentlich benannten Kindbettfieber stirbt, muss sich die Hebamme, die dem französischen Thronfolger Ludwig XIII. auf die Welt geholfen hatte, zahlreichen Anfeindungen erwehren. Durch die wissenschaftliche Dokumentation der Methodik ihres Berufsstands bereitete sie so den Weg der Geburtshilfe aus dem Mittelalter in die Neuzeit.[19]

Ein weiteres bedeutendes Hebammenbuch des 17. Jahrhunderts veröffentlichte Justine Siegemundin unter dem Titel Die Kgl. Preußische und Chur-Brandenburgische Hof-Wehemutter 1690. Es erschien in mehreren Auflagen. In diesem ersten deutschen Lehrbuch für Hebammen beschrieb Justina Siegmund alle unnormalen Geburtslagen und zeigte Lösungen auf. Das Buch erreichte hohe Auflagen und galt aufgrund der Präzision und des prägnanten Stils seiner Verfasserin als Standardwerk der Hebammenlehre. Sie erfand den „gedoppelten Handgriff“, mit dem bei einer Querlage des Kindes die Geburt ermöglicht wird. Berühmt ist die Beschreibung und bildliche Darstellung der inneren Wendung des Kindes mit Hilfe einer Schlinge. Als die Siegemundin im 17. Jahrhundert über ihre Erfahrungen als Hebamme berichtete, war das eine ungewöhnliche Tat, die von den Ärzten der damaligen Zeit heftig diskutiert wurde.

Insbesondere in ländlichen Gebieten mangelte es noch im späten 18. Jahrhundert an qualifizierten Hebammen. So berichtete der Amtmann Carl Gottlieb Engel aus Birkenfeld 1784:

„Es ist bisher keine bestellte noch vielweniger eine unterrichtete examinirte und beeidigte Hebamme alhier gewesen, sondern es befinden sich 3 bis 4 Weiber hier, von welchen bald diese bald jene Gebährenden in Kindesnöthen beigestanden hätte. Doch sei inzwischen die tauglichste von diesen, nehmlich des Schuzverwand­ten Caspar Schippels Eheweib, zur Schulung nach Rentweinsdorf geschickt worden und sei laut dem Zeugnis des Ortsphysikus zur alleinigen Hebamme für die Ortschaften des hochfreiherrlich­en Amtes zu Birkenfeld zu empfehlen.“[20]

1784 mussten Hebammen bei dem Rentweinsdorfer Arzt Hoffmann eine aus der Armenkasse bezuschusste Ausbildung absolvieren. Nur wenige Frauen meldeten sich, unter anderem wegen der schlechten Zahlungsfähigkeit der kinderreichen armen Familien. Für die erste ausgebildete Hebamme des Orts, dem „Schipplischen Eheweib“ Maria Margaretha Schippel, wurde deswegen zur Existenzsicherung eine eigene Vorkassen-Regelung getroffen. Im benachbarten Wonfurt zahlte die Gemeinde der einzigen ausgebildeten Gemeindehebamme ein festes Gehalt und sorgte für Ausrüstung wie „Gebährstühle“.[21]

Im April 1779 begann in Jena die akademische Geburtsmedizin, als das Accouchierhaus (aus dem franz. accoucher de „von jdm./etw. entbunden werden“, im Sinn von „niederkommen, entbinden“) eröffnet wurde. Nach Göttingen war es in Deutschland das zweite Entbindungshaus. Dessen Einrichtung hatten im Jahr zuvor Herzog Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach (1757–1828), dessen Minister Johann Friedrich Hufeland der Ältere (1730–1782) und der Jenaer Medizinprofessor Justus Christian Loder (1753–1832) beschlossen.[22][23] 1817 eröffnete eine Hebammenschule in Eisenach. "Die Eröffnung der Entbindungsanstalten in Jena (1779) und Eisenach (1817) bedeutete eine in Sachsen-Weimar-Eisenach bis dahin nicht gekannte Zentralisierung der Hebammenausbildung. Eine Gegebenheit, die Mediziner und Staatstheoretiker gleichermaßen begrüßten."[24]

1818 regelte im Königreich Sachsen die erste Hebammenordnung das Hebammenwesen. Am 22. September 1890 fand der erste deutsche Hebammentag mit über 900 Frauen in Berlin statt. Hierbei ging es hauptsächlich um das Einkommen. Denn seitdem ab 1850 in Preußen für die Ärzte die Geburtshilfe ein Pflichtfach wurde, verdienten die Hebammen nur einen Hungerlohn. Auch forderte die Versammlung eine gründliche Desinfektion in Kreißsälen und Geburtszimmern. Kontaktinfektionen mit Bakterien durch die ungewaschenen Hände der Ärzte, die das gefährliche Kindbettfieber hervorrufen, wurden zwar schon 1846 durch Ignaz Semmelweis nachgewiesen, seine Erkenntnisse aber jahrzehntelang nicht anerkannt.

Wie sehr sich schon Anfang des 19. Jahrhunderts die Einstellung der Ärzte zur Geburtshilfe gewandelt hatte, zeigt ein Schreiben des Marburger Medizinprofessors Georg Wilhelm Stein aus dem Jahr 1801, in dem er erklärte, die akademischen Lehrer müssten den Hebammen die Grenzen ihres Handwerks deutlich machen.

20. Jahrhundert bis Gegenwart

Im 20. Jahrhundert wuchs die Geburtenquote in den Kliniken. Das Reichshebammengesetz von 1938 verfügte die staatliche Anerkennung der Hebammen und gab der Hausentbindung den Vorzug. Die Hebammen wurden (wie auch die Pädiater und die Entbindungsstationen in den Kliniken) verpflichtet, Fehlbildungen und Krankheiten von neugeborenen Kindern zu melden und die Familien zu beobachten.

1954 lud der englische Gynäkologe Grantly Dick-Read Hebammen, Ärzte und Journalisten in ein kleines Londoner Privatkino ein und zeigte ihnen einen Farbfilm von Patientinnen in der letzten Phase der „natürlichen Geburt“ in seiner Johannesburger Praxis. Dieser Film war der erste dokumentarische Beweis, dass Geburt nicht Schmerz ist, sondern Arbeit und ein ganz normaler und natürlicher Vorgang. Die Frauen brachten ohne Schmerzäußerungen, ohne Furcht und Unruhe ihre Kinder zur Welt. Auf der 6. Lindauer Psychotherapiewoche 1955 wurde unter dem Motto des Hamburger Frauenarztes Rudolf Hellmann ein „Mehr an Seele“ in der Geburtshilfe zur verbindlichen Forderung erhoben.[25]

Seit den 1950er Jahren hat die Zahl der Hausgeburten in Deutschland abgenommen. Ein wesentlicher Grund dafür war, dass seit 1968 die Kosten für die Geburt von den Krankenkassen übernommen werden.[26]

In den USA gründete die Hebamme Ina May Gaskin 1971 und andere Hebammen The Farm Midwifery Center, eines der ersten außerklinischen Geburtshilfezentren in den USA.[27] Die Methoden des Zentrums wurden auf Empfehlung des American Colleges of Obstetricians and Gynecologists entwickelt. Familienmitglieder und Freunde sind üblicherweise anwesend und werden ermutigt, eine aktive Rolle bei der Geburt zu spielen. Das Zentrum hat erwiesenermaßen eine extrem niedrige Rate von medizinischen Interventionen bei durchweg gutem Geburtsverlauf über inzwischen fast vierzig Jahre.

Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts sind von Hebammen betreute Hausgeburten in Deutschland eine Ausnahme. In einigen Industrieländern hat die Häufigkeit von Kaiserschnittgeburten in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2010 gab es in Deutschland 209.441 Kaiserschnittentbindungen, das entspricht 31,9 Prozent aller 656.390 Entbindungen im Krankenhaus.[28] Zum Vergleich: 1995 gab es 131.921 Kaiserschnittentbindungen und damit einen Anteil von 18 Prozent.[29] Im Jahr 2000 waren es schon 160.183 Kaiserschnittentbindungen von insgesamt 746.625 Entbindungen. Das entspricht einem Anstieg der Kaiserschnittrate bis 2010 um 31 Prozent, bei gleichzeitigem Rückgang aller Entbindungen um 12 Prozent.[30] Dabei gibt es regionale Unterschiede. In Sachsen kommt nur jedes fünfte Kind per Kaiserschnitt zur Welt, in NRW (wo im Jahr 2000 noch 22 Prozent der Kinder durch Kaiserschnitte zur Welt kamen) waren es 2012 bereits 32 Prozent.[31] Neue Studienergebnisse stellen fest, dass 2010 die Kaiserschnittrate der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland zwischen 17 % in Dresden und 51 % in Landau in der Pfalz (drei Mal so viel) variierte. In Österreich wird fast jedes dritte Baby per Kaiserschnitt zur Welt gebracht (31,5 Prozent), doppelt so oft wie noch vor 15 Jahren. In einigen Geburtskliniken liegt die Kaiserschnittrate über 50 Prozent.[32] Die 'Internationale Vereinigung der Gynäkologie und Geburtshilfe' (FIGO) äußerte sich 1998 kritisch zu dieser Entwicklung.

„Gegenwärtig ist aufgrund dessen, dass es keine eindeutigen Vorteile gibt, die Ausübung einer Kaiserschnittentbindung aus nicht-medizinischen Gründen ethisch nicht gerechtfertigt.“[33]

1995 wurde in Deutschland ein Lehrbuch von Hebammen für Hebammen herausgegeben (Hebammenkunde. Lehrbuch für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Beruf).[34] In Österreich wird seit dem Wintersemester 2006 und in der Schweiz seit 2008 die Hebammenausbildung als Studiengang angeboten.[35]

Seit dem Millennium sind die Prämien für die Berufshaftpflicht der freiberuflichen Hebammen an die Versicherer stark gestiegen und treiben die Hebammen in Existenznot.[36] Die Jahresbeiträge belaufen auf über 6800 Euro (Stand: August 2016). Eine Erhöhung auf 7600 Euro für das Jahr 2017 ist zu erwarten.[37] Die Beitragssteigerungen sind nicht auf vermehrte Schadenfälle zurückzuführen, sondern begründen sich „durch wesentlich höhere Schadenersatzsummen sowie Regressforderungen der Sozialversicherungsträger für medizinische Behandlungen, für Pflege und Rentenzahlungen“ bei deutlich längerer Lebenserwartung von Kindern mit Geburtsschäden.[38] Viele Hebammen beschränken sich mittlerweile auf die Geburtsvorbereitung und die Wochenbettbetreuung. Ein wichtiges Feld ihrer Arbeit, die Geburtshilfe, haben viele aufgegeben. Bereits heute fehlen überall in Deutschland Hebammen für die Wochenbettbetreuung, für die Vorsorge und die Geburtsbegleitung.[39] Unter anderem durch diese akute Unterversorgung ist auch das Recht auf freie Wahl des Geburtsortes eingeschränkt: Geburtenstationen und Geburtshäuser schließen, freiberufliche Hebammen geben auf (wie beispielsweise auf Sylt[40]).

Am Welthebammentag 2010 startete der Deutsche Hebammenverband eine öffentliche E-Petition. Die Forderungen lauteten:

  • Erhalt der wohnortnahen und niedrigschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der Versorgung von Müttern und Neugeborenen,
  • Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes für Frauen,
  • Erhalt und Ausbau der Versorgung mit Hebammenhilfe,
  • Anhebung der Honorare und Gehälter auf ein Niveau, das der hohen Verantwortung entspricht, die Hebammen übernehmen.

Nach Ablauf der Zeichnungsfrist am 17. Juni 2010 gab es 105.386 elektronische und 80.970 schriftliche Unterschriften. Der Deutsche Bundestag erhielt noch lange nach Zeichnungsfrist Post aus allen Teilen der Bevölkerung, insgesamt unterstützten über 200.000 Menschen die Hebammen in ihren Forderungen,[41] für eine öffentliche E-Petition.

Es bildeten sich deutschlandweit Unterstützergruppen (wie Hebammenunterstützung, Rettet die Hebammen oder Elternprotest), diverse Demonstrationen, Mahnwachen folgten in den letzten Jahren. Weit über 430.000 Menschen zeichneten seit dem 20. Dezember 2013 eine weitere Petition an die Bundesregierung und den Gesundheitsminister Hermann Gröhe „Retten Sie unsere Hebammen“.[42] Doch obwohl die „flächendeckende Geburtshilfe“ und eine „angemessene Vergütung der Hebammen“ Anliegen der Großen Koalition sind,[43] konnte die Haftpflichtproblematik bisher nicht gelöst werden. Für 2016 liegt derzeit kein Angebot einer Versicherung vor (Stand: Nov. 2014) und dies käme einem Berufsverbot für die freiberuflichen Hebammen gleich.[44] Neben den Hausgeburtshebammen sind auch alle freiberuflichen (Beleg-)Hebammen, die in Geburtshäusern und Kliniken arbeiten, betroffen.

Die Zahl der Hebammen und Entbindungspfleger stieg in Deutschland zwischen 2001 und 2011 von rund 16.000 auf rund 21.000. Dabei stieg der Anteil der Teilzeit im Krankenhaus Beschäftigten an. 2013 waren insgesamt rund 17.700 Hebammen freiberuflich tätig, davon boten 5.410 (auch) freiberuflich Geburtshilfe an. Im Jahr 2012 waren rund 2.000 freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger in Krankenhäusern tätig. In einer Befragung gaben rund zwei Drittel der Hebammen und Entbindungspfleger an, ausschließlich klinische Geburtshilfe anzubieten.[45]

Bei 99,2 Prozent der Klinikgeburten in Deutschland war 2013 eine Hebamme anwesend. Davon waren 88,8 Prozent Klinik- und 11,2 Prozent externe Hebammen.[46]

Zur Namensbildung

Datei:DBP 1956 243 Hebamme.jpg
Briefmarke (1956) der Serie Helfer der Menschheit

Im Zuge einer geschlechtergerechten Sprache wird immer wieder auf diesen Beruf Bezug genommen, da er eine der wenigen Bezeichnungen trägt, die nicht nur ein generisches Femininum tragen, sondern von denen sogar kein Maskulinum existiert. Das Wort steht althochdeutsch heb(i)ana, mittelhochdeutsch heb(e)amme, von hevan „heben“ und anaAhnin“, und bezeichnet die Großmutter des Neugeborenen.[47]

In Deutschland wurde daher 1987 Entbindungspfleger als Maskulinum eingeführt für Personen, die als Hebamme tätig sind. Der § 1 Hebammengesetz in Österreich schreibt dagegen Hebamme auch für männliche Berufsausübende vor: „Die Berufsbezeichnung Hebamme wird daher für beide Geschlechter gelten“,[48] da kein konstruktiver Vorschlag für eine männliche Berufsbezeichnung gefunden wurde, und da der explizite Hinweis auf die Gültigkeit für beide Geschlechter wegen Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (Gleichheitssatz) und wegen der Gleichbehandlungsrichtlinie der EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg geboten schien. Formen wie „Hebammer“ sind nicht zulässig.

Aufgabengebiete

Schwangerenvorsorge

Bis auf Ultraschalluntersuchungen können Hebammen bei einer komplikationsfrei verlaufenden Schwangerschaft die ganze Bandbreite der üblichen Schwangerschaftsvorsorge durchführen, wie sie auch von Gynäkologen angeboten werden, d. h. von der Feststellung der Schwangerschaft über das Ausstellen des Mutterpasses bis hin zu Untersuchungen mit dem CTG oder dem Pinard-Rohr, Abstrichen, Beratung usw. Darüber hinaus bieten Hebammen den Schwangeren vielseitige Beratung und Hilfestellungen bei Schwangerschaftsbeschwerden. Dazu zählen beispielsweise Rückenschmerzen, Schlaflosigkeit, Aufarbeitung traumatischer Geburtserlebnisse sowie allgemeine Ängste und Befürchtungen der Schwangeren im Zusammenhang mit der Geburt. In Geburtsvorbereitungskursen geben Hebammen vielfältige Informationen und führen mit den Schwangeren praktische Übungen zu Entspannungs- und Atemtechniken durch, die bei der Geburt hilfreich sein können.

Geburtshilfe

Eine Hebamme leitet die regelrechte Geburt ab Wehenbeginn völlig selbständig ohne Arzt (nach § 4 Abs. 1 Satz 2 (HebG/D) und nach § 3 Abs. 1–2 Hebammengesetz (HebG/Ö)). Nach diesen Gesetzen besteht die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme. Das heißt, ein Arzt darf nur im Notfall eine Geburt ohne Hebamme durchführen.[49] In einem Hospital mit Frauenklinik jedoch muss ein Arzt bei der Geburt anwesend sein, um den Anforderungen der Leitlinien gerecht zu werden.

In Österreich besteht lt. § 3 Abs. 1 HebG/Ö die sog. Hinzuziehungspflicht jedoch für die Schwangere und nicht für den Arzt.

Die Hebamme unterstützt die gebärende Frau bei der Verarbeitung der Wehen und muss erkennen, wenn der Geburtsverlauf pathologisch wird und ggf. entscheiden können, ob ein medizinisches Eingreifen nötig wird. Bei einer Spontangeburt sollte die Hebamme beim regelrechten Verlauf in der Lage sein, auf besondere Wünsche, z. B. die „Geburtsstellung“ der Gebärenden, einzugehen. Bei Regelwidrigkeiten der Geburten muss die Hebamme in Notfällen in der Lage sein, eigenständig Hilfe zu leisten (z. B. bei Schulterdystokie) oder ggf. dem Arzt zur Seite zu stehen, auch bei Kaiserschnittgeburten.

Das Tätigkeitsfeld direkt nach der Geburt umspannt die Beurteilung des Neugeborenen, die Pflege und alle erforderlichen Untersuchungen von Mutter und Neugeborenem unmittelbar nach der Geburt, einschließlich der Kindervorsorgeuntersuchung U1.

Wochenbettbetreuung

Pflege und Überwachung im gesamten Wochenbett von Wöchnerin und Kind umfassen die Beratung und Hilfe zur angemessenen Pflege und Ernährung des Neugeborenen, Hilfe beim Stillen/Stillberatung, Behandlung von Stillproblemen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Überwachung der Rückbildungsvorgänge sowie der Wundheilung von geburtsbedingten Dammverletzungen. Darüber hinaus bieten Hebammen Rückbildungsgymnastik, Beratung bei sozialen Problemen sowie Vorbeugung und Erkennung von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Geburtsvorgang (Wochenbettdepressionen) an.

Familienhebamme

Ein spezielles Aufgabengebiet für Hebammen ist die Betreuung von Familien mit medizinischen und/oder sozialen Risikofaktoren. Diese Hebammen nennen sich „Familienhebammen“ und betreuen Familien in besonderen Lebenslagen. Das können zum Beispiel Familien mit minderjährigen Müttern/Eltern sein, aber auch etwa solche mit Suchtproblematik oder mit Alleinerziehenden. Familienhebammen betreuen Kinder über den üblichen Betreuungszeitraum einer Hebamme bis zum ersten Geburtstag hinaus. Hintergrund dieser Arbeit ist die Vermeidung einer potentiellen Kindeswohlgefährdung.

Diese Hebammen werden seit 2006 in Fortbildungslehrgängen (auf Bundesländerebene) auf ihre zusätzlichen Aufgaben vorbereitet. Sie sind bei Gesundheitsämtern, Trägern freier Wohlfahrtspflege, Stiftungen etc. angestellt oder arbeiten freiberuflich auf Honorarbasis als Mitarbeiterinnen des Jugendamtes.

2012 gab es in Deutschland rund 1.500 Familienhebammen. Die Bundesregierung unterstützte in den Jahren 2012 bis 2015 die Arbeit von Familienhebammen mit 177 Millionen Euro. Dies gilt als eine der sinnvollsten Maßnahmen zur Unterstützung armer Eltern.[50]

Sonstiges

Ein weiteres Tätigkeitsfeld vor der Geburt ist die Aufklärung und Beratung zu den Methoden der Familienplanung, teilweise werden Hebammen auch gerne auf freischaffender Basis von Schulen für den Aufklärungsunterricht engagiert. Zum Tätigkeitsgebiet der Hebamme im Krankenhaus gehören auch Hilfeleistung und Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen, Fehl- und Totgeburten dazu. Auch auf dem Gebiet der Ernährungsberatung nimmt die Bedeutung der Hebamme immer mehr zu. Die vielseitigen Erfahrungen durch den Besuch unterschiedlichster Familien ermöglichen eine gute Beratung der Frauen. Viele Hebammen wenden heutzutage alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie zur Schmerzbehandlung vor, während oder nach der Geburt an. Auch eine Ersteinschätzung, ob ein Neugeborenes als „Schreikind“ gilt, wird von Hebammen erwartet. Einfühlsame, stärkende und gefühlvolle Betreuung gehören zu den Aufgaben der Hebamme.

Da die Geburt und das Mutter-Kind-Verhältnis eine sehr tiefgreifende Veränderung im Leben einer Frau bzw. eines Paares ist, die zu vielseitigen Änderungen und auch Problemen führen kann, ist es empfehlenswert und oft notwendig, dass Frauen eine umfassende frühzeitige Betreuung durch die Hebamme in Anspruch nehmen.

Der Arbeit der Hebammen in den 1950er Jahren in England nimmt sich die BBC-Fernsehserie Call the Midwife – Ruf des Lebens an.

Arbeitsverhältnis

Die freiberufliche Hebamme

Freiberufliche Hebammen arbeiten frei praktizierend in Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuung und Stillhilfe. Die Vergütung für diese Tätigkeit übernehmen die Krankenkassen, mit denen die Hebammen direkt abrechnen. Außerdem kann die freiberufliche Hebamme als Beleghebamme tätig sein. Dabei arbeitet sie, vergleichbar mit Belegärzten, in einer Klinik. Ein stetig wachsender Arbeitsbereich ist die Schwangerschaftsvorsorge zum Teil in Kooperation mit Frauenärztinnen und -ärzten in einer Praxisgemeinschaft. Weiterhin bestehen Geburtshäuser, von Hebammen betreute selbständige außerklinische Einrichtungen.

60 Prozent der Hebammen in Deutschland sind freiberuflich tätig.[51]

Vertragsverhältnis zu den Kostenträgern in Deutschland

Das Vertragsverhältnis zu den Kostenträgern in Deutschland ist im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V geregelt. Vertragspartner sind die beiden Hebammenverbände Deutschlands (Bund Deutscher Hebammen e. V. in Karlsruhe (neu: DHV=Deutscher Hebammenverband) und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. in Frankfurt/Main) einerseits und die Spitzenverbände der Krankenkassen andererseits. Die neueste Version dieses Vertrags ist vom 1. August 2007.

Er regelt:

  • die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten mit abrechnungsfähigen Leistungen der Hebammenhilfe
  • die Vergütung der Hebammenleistungen
  • die Abrechnung von Hebammenleistungen
  • eine Vereinbarung über den Einsatz und die Vergütung von Materialien und Arzneimitteln
  • die Teilnahme der Hebammen an diesem Vertrag

Er gilt für alle Hebammen, die Mitglied in einem der beiden Verbände sind, sowie für Nichtmitglieder, wenn sie eine Beitrittserklärung zum Vertrag abgegeben haben.[52]

2010 erhöhten die Haftpflichtversicherungen ihre Beiträge von ca. 450 €/Jahr auf ca. 3700 €/Jahr. Grund seien die gestiegenen Kosten für Personenschäden. Der Berufsstand der Hebammen gerät dadurch in Gefahr, da diese Versicherungssummen in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehen. Der Hebammenverband und andere Interessierte reichte eine Petition an den Bundestag ein.[53] Von mehr als 4000 freiberuflichen Hebammen haben etwa zehn Prozent ihre Versicherungen Anfang 2011 gekündigt.[54] Ab 1. Juli 2012 stiegen die Kosten noch einmal und betragen 4200 €/Jahr. Selbst nach erfolglosen Verhandlungen mit den Krankenkassen sah das Bundesgesundheitsministerium 2012 keinen „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“.[36] Die steigenden Versicherungsprämien sollen freien Hebammen in vollem Umfang erstattet werden.[55] Zum 1. Juli 2013 erhöhten sich die Prämien für die BfHD-Mitglieder erneut um 10 Prozent. Sie beträgt damit jährlich 4.480 Euro. Zum 1. Juli 2014 müssen auch die rund 18.000 Hebammen des DHV mit einer Steigerung im zweistelligen Prozentbereich rechnen.[56]

Die Nürnberger Versicherung hat im Februar 2014 angekündigt, sich zum 1. Juli 2015 aus den letzten beiden Versicherungskonsortien für Hebammen zurückzuziehen. Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsmarkt zusammenzubrechen droht. Ohne Berufshaftpflichtversicherung dürfen die Geburtshelferinnen jedoch nicht arbeiten.[57] Zur Lösung des Problems schlägt der Deutsche Hebammenverband die Einführung eines staatlich finanzierten Haftungsfonds vor.[58] Des Weiteren ist eine generell höhere Entlohnung für Hebammen im Gespräch. Vor allem Gesundheitsminister Herrmann Gröhe fordert diese, um die steigenden Kosten für die Haftpflichtversicherung zu kompensieren.[59]

Zum 1. Juli 2015 steigen die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, auf 6.274 Euro jährlich an. Der Deutsche Hebammenverband zählt bereits im Juni 2015 150 freiberufliche Hebammen, die ihren Beruf aufgegeben haben.[60]

Nach Angaben des Verbands der deutschen Versicherungswirtschaft wurden in den Jahren 2006 und 2011 in Deutschland etwa 100 Personenschäden gegen freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger geltend gemacht. Die Zahl der Personengroßschäden, mit einem Schaden von mehr als 100.000 Euro pro Jahr, wurde dabei mit durchschnittlich 12 beziffert. Zwischen 2003 und 2012 sei der mittlere Schadensaufwand von Personengroßschäden bei Geburtsschäden um durchschnittlich 6,6 Prozent auf zuletzt 2,6 Millionen Euro gestiegen.[45]

Die angestellte Hebamme

Sie arbeiten meist im Dreischichtbetrieb in Kliniken. Hauptgebiet ist hier der Kreißsaal, aber auch auf der Wochenbettstation und in der Kinderklinik werden Hebammen oft eingesetzt.

Die Vergütung der Hebammen wird im Tarifvertrag geregelt. Dieser variiert je nach Träger des Krankenhauses und bewegt sich etwa auf dem Gehaltsniveau einer Krankenschwester.

Männer im Hebammenberuf

Seit 1985[61] dürfen in Deutschland und in Österreich auch Männer den Hebammenberuf ausüben; deren offizielle Berufsbezeichnung lautet in Deutschland Entbindungspfleger. In Österreich aber ist die Berufsbezeichnung Hebamme auch für Männer gesetzlich vorgesehen.

In der Schweiz ist die Ausbildung und Berufsausübung für Männer ebenfalls möglich.[62]

In Österreich gibt es seit 2016 einen Hebammen-Studierenden, in Deutschland gibt es (Stand: Januar 2013) drei praktizierende männliche Entbindungspfleger.[63] In Belgien sind es wenigstens zehn.[61] In den Niederlanden sind es mehr als 50.

Ausbildung

Österreich

In Österreich erfolgte im Zuge des Bologna-Prozesses die Umstellung auf eine Ausbildung an der Hochschule mit akademischem Abschluss. Im Wintersemester 2006 starteten an der FH Joanneum, der Fachhochschule Salzburg sowie an der Fachhochschule Krems die ersten Jahrgänge. Im Jahr darauf begannen der erste Jahrgang an der FH Campus Wien mit dem Bachelorstudium Hebammen.

Deutschland

Es gibt in Deutschland 58 Hebammenschulen, die jeweils an eine Klinik angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus einem 1.600-stündigen Theorie- und einem 3.000-stündigen Praxisteil. Der schulische Theorieteil besteht u. a. aus Geburtshilfe, Anatomie, Physiologie und Pädiatrie. Der praktische Teil der Ausbildung findet hauptsächlich in der Klinik im Kreißsaal, auf der Wochenstation, in der Kinderklinik und im Operationssaal statt. Einer Krankenschwester oder einem Krankenpfleger ist es möglich, die Ausbildung auf zwei Jahre zu verkürzen.

Nach einer Gesetzesänderung vom 19. Juni 2008 gibt es kein Mindestalter für die Aufnahme an einer Hebammenschule mehr.[64]

Die Ausbildung endet mit dem staatlichen Examen. Dieses Examen besteht aus je einer mündlichen, schriftlichen und einer praktischen Prüfung (unter anderem der Examensgeburt). Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder die mittlere Reife.

Zurzeit laufen von Seiten der Hebammen Bestrebungen, die Ausbildung auf Hochschulniveau anzuheben.

Die Arbeit einer freiberuflichen Hebamme lernen die Auszubildenden bisher nur in einem zwei- bis vierwöchigen Externat kennen. Deshalb wird häufig ein Praktikum bei einer selbständigen Hebamme nach der Ausbildung empfohlen, insbesondere, wenn Hausgeburten angeboten werden sollen. Über den genauen Ausbildungsverlauf und die Vergütung, die sich nach den gültigen Tarifverträgen richtet, informieren Arbeitsämter und Hebammenschulen.

Schweiz

Die Hebammenausbildung der Schweiz wurde auf die Tertiärstufe überführt und umfasst seit Herbst 2008 ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule. Ausbildungsorte sind Bern, Genf, Lausanne und Winterthur. Wer das Bachelorstudium erfolgreich absolviert, ist berechtigt, den Titel Bachelor of Science [FH] Hebamme zu tragen. Das Bachelordiplom ist in der Schweiz anerkannt, europakompatibel und gilt international als Hochschulabschluss.[65]

Zuvor war die Ausbildung zur Hebamme an höheren Fachschulen, die letzten Ausbildung begannen 2007[66] und laufen aus (Stand: 2010).[67][68] „Aufholkurse“ werden angeboten, so dass auch HF-Absolventinnen der Weg zum Fachhochschulabschluss offensteht.[69]

Siehe auch

Literatur

Zum Berufsbild heute:

  • Angelica Ensel: Hebammen im Konfliktfeld der pränatalen Diagnostik – zwischen Abgrenzung und Mitleiden. Hebammengemeinschaftshilfe, Karlsruhe 2002, ISBN 3-934021-10-7.
  • Angelika Ensel, Silke Mittelstädt: Pränataldiagnostik und Hebammenarbeit. Ethische Fragen und Konfliktfelder in der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen. 1999.
  • Shirley R. Jones: Ethik und Hebammenpraxis. Huber, Bern 2003, ISBN 3-456-83931-6.
  • Eva M. König: Pränatale Diagnostik. Eine Arbeitshilfe für Hebammen und alle, die Schwangere beraten. Hebammengemeinschaftshilfe Karlsruhe e. V., 2000.
  • Christine Lammert: Psychosoziale Beratung in der Pränataldiagnostik. Ein Praxishandbuch. Hogrefe, Verlag für Psychologie, Göttingen 2002, ISBN 3-8017-1645-7.
  • Barbara Maier: Ethik in Gynäkologie und Geburtshilfe. Entscheidungen anhand klinischer Fallbeispiele. Springer, 2000, ISBN 3-540-67304-0.
  • Eva Schneider: Familienhebammen. Die Betreuung von Familien mit Risikofaktoren. Mabuse-Verlag, Frankfurt 2006, ISBN 3-935964-53-6.

Historische-kulturelle Auseinandersetzung:

  • Silke Amberg: Hebammenordnungen in deutschen Städten um 1500. (PDF; 680 kB) Freiburg 2003. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Hebammen und der Hebammenordnungen um 1500.
  • Sibylla Flügge: Hebammen und heilkundige Frauen: Recht und Rechtswirklichkeit im 15./16. Jahrhundert. 2000, ISBN 3-86109-123-2.
  • Rosalie Linner: Immer unterwegs. Erinnerungen einer Landhebamme. Rosenheimer, 1993, ISBN 3-475-52765-0.
  • Angela Gehrke da Silva: Als Hebamme in Brasilien. Das abenteuerliche Leben einer mutigen Frau. Verlag Urachhaus, Stuttgart 2003, ISBN 3-8251-7418-2.
  • Kirsten Tiedemann: Hebammen im Dritten Reich. Über die Standesorganisation für Hebammen und ihre Berufspolitik. Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main, 2001, ISBN 3-933050-69-3.
  • Marianne Grabrucker: Vom Abenteuer der Geburt – die letzten Landhebammen erzählen. Lebens- und Arbeitsberichte der letzten Landhebammen. Fischer, 1989, ISBN 3-937524-17-7.
  • Dominik Groß: „Deprofessionalisierung“ oder „Paraprofessionalisierung“? Die berufliche Entwicklung der Hebammen und ihr Stellenwert in der Geburtshilfe des 19. Jahrhunderts. In: Sudhoffs Archiv, 83/2, 1998, S. 219–238
  • Martina Fahnemann, Gereon Schäfer, Dominik Groß: Die Entwicklung des Hebammenberufs unter dem Eindruck wissenschaftlicher, ärztlicher und ideologischer Einflussnahmen (1800–1945). In: Dominik Groß, Gertrude Cepl-Kaufmann, Gereon Schäfer (Hrsg.): Die Konstruktion von Wissenschaft. Beiträge zur Medizin-, Literatur- und Wissenschaftsgeschichte, Kassel 2008 (= Studien des AKWG, 3), ISBN 978-3-89958-418-9, S. 213–237.
  • Hans-Christoph Seidel: Eine neue ‚Kultur des Gebärens‘: die Medikalisierung von Geburt im 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland. (Phil. Dissertation Bielefeld) Franz Steiner, Stuttgart 1998 (= Medizin, Gesellschaft und Geschichte, Beiheft 11), ISBN 3-515-07075-3.

Weblinks

Commons: Hebammen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Hebamme – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Charlotte Franke: Geschichte der Hebamme. Als Heilige verehrt, als Hexen verteufelt. In: Süddeutsche Zeitung, 29. Juli 2012
  2. Manuel Sattler: Sokrates als Hebamme!? Abgerufen am 24. Februar 2014.
  3. Gernot Böhme: Der Typ Sokrates; Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988; ISBN 3-518-57925-8; S. 134
  4. L. Höpfner: Deutsche Encyclopädia oder Allgemeines Realwörterbuch aller Künste und Wissenschaften, 6. Band. Barrentrapp Sohn und Wenner, Frankfurt a.M. 1781
  5. F. Stadelmann: Erziehung und Unterricht bei den Römern. Verlag F.H. Schimpff, Triest 1891
  6. Maria Paula Segoloni: Gynaeciorum Muscionis concordantiae. In: Alpha – Omega: Reihe A, Lexika, Indizes, Konkordanzen zur klassischen Philologie. Olms-Weidmann, Hildesheim / Zürich 1993, ISBN 3-487-09787-7, S. 149
  7. Marlies Buchholz: Anna Selbdritt: Bilder einer wirkungsmächtigen Heiligen. Langewiesche Nachf. Köster, Königstein i. Taunus 2005; ISBN 3-7845-2113-4; S. 58–70.
  8. Karin Maringgele: Trotula. In: Verein für Sozialgeschichte der Medizin (Hrsg.): Virus – Beiträge zur Sozialgeschichte der Medizin 3; LIT-Verlag Wien, 2004, ISSN 1605-7066
  9. H. J. Groß: Beiträge zur Geschichte des Aachener Reiches. Kaatzer Verlag, Aachen 1894
  10. A. Schneider: Staatsbürger-, Gesetzes- und Berufskunde für Fachberufe im Gesundheitswesen. 6. Auflage, Springerverlag, Berlin 2003
  11. Ilse Schulz: Schwestern – Beginen – Meisterinnen. Hygieias christliche Töchter im Gesundheitswesen einer Stadt. Ein Beitrag zur Geschichte der Pflege und Heilkunde. 30 Dokumente. Universitäts-Verlag Ulm, Ulm 1992. ISBN 3-927402-61-3
    Ilse Schulz: Verwehte Spuren. Frauen in der Stadtgeschichte. Süddeutsche Verlagsgesellschaft, Ulm 1998. ISBN 3-88294-264-9
  12. Werner Tschacher: Kramer, Heinrich (Henricus Institoris). In: Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt (Hrsg.): Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung. In: historicum.net; Juli 2008
  13. J. Hansen: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mittelalter. Bonn 1901; Neudruck Hildesheim 1963
  14. Walter Rummel: Weise Frauen als Opfer der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen?
  15. Hans Ottomeyer, Rosmarie Beier-de Haan, Hexenwahn, Vorwort zu Ausstellung im Deutschen Historischen Museum, Berlin
  16. Franz Irsigler: Hebammen, Heilerinnen und Hexen
  17. Britta-Juliane Kruse: Neufund einer handschriftlichen Vorstufe von Eucharius Rößlins Hebammenlehrbuch „Der schwangeren Frauen und Hebammen Rosengarten“ und des „Frauenbüchleins“ Pseudo-Ortolfs. In: Sudhoffs Archiv 78, 1994, S. 220–236.
  18. Eucharius Rößlin: Gynaecia Mustionis, der Hebammenkatechismus des Mustio (deutsch und lateinisch) & Eucharius Rösslin’s „Rosengarten“, Bände 1 und 2. Hrsg. von Helmut H. Hess. Haag und Herchen, Frankfurt a. M. 1997. ISBN 3-86137-568-0
  19. Martha Schad: Frauen die die Welt bewegten. Pattloch Verlag, München 2000. ISBN 3-629-01628-6
  20. Günther Geiling: Flurnamen-Karte hat Pilotcharakter. In: mainpost.de, 3. April 2013.
  21. Zitiert nach Thomas Schindler: Zeitreisen durch die Haßberge und das Maintal. Historischer Verein Landkreis Haßberge e. V., Beiheft 8, ISBN 3-938438-16-9; S. 25
  22. Vom Accouchierhaus zum Perinatalzentrum; (Memento vom 25. April 2012 im Internet Archive) Universität Jena, abgerufen am 24. Februar 2014.
  23. Stefan Wolter: "...zwinget mich nicht dahin zu gehen, wo ich aller Schamhaftigkeit vergeßen sein soll" Aus den Anfängen der Jenaer Entbindunsganstalt, in: Christine Loytved (Hrsg.); Von der Wehemutter zur Hebamme. Die Gründung von Hebammenschulen mit Blick auf ihren politischen Stellenwert und ihren praktischen Nutzen.(Frauengesundheit, Bd. 1), Osnabrück 2001, S. 79–96.
  24. Ebd., S. 81
  25. Grantly Dick Read: Geburt ist Arbeit. In: Der Spiegel. Nr. 23, 1955, S. 30–37 (online).
  26. Melanie B. Weber: Die 10 besten Gründe für eine Hausgeburt. zehn.de.Die Besten Listen; 11. Oktober 2011
  27. Vorträge des 1. Congresses der Deutschen Hebammen Zeitschrift (DHZCongresses) vom 7. bis 8. September 2012 in Hannover
  28. Fast ein Drittel aller Krankenhausentbindungen per Kaiserschnitt; Pressemitteilung Nr. 098 des Statistischen Bundesamtes vom 19. März 2012
  29. Anteil der Entbindungen durch Kaiserschnitt steigt auf fast 30 %. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Februar 2007
  30. Faktencheck Kaiserschnitt. Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und regionale Verteilung. Bertelsmann Stiftung, 2012
  31. Düsseldorf: Zahl der Kaiserschnitte nimmt zu. dpa-Artikel auf RP-Online vom 23. Dezember 2013.
  32. Jede dritte Geburt mit Kaiserschnitt. Der Kaiserschnitt wird immer beliebter, doch er birgt Folgeprobleme für Mutter und Kind. In: Kurier.at, 23. November 2012.
  33. FIGO, Komitee für die ethische Aspekte der menschlichen Fortpflanzung und Gesundheit der Frauen: Statement des Komitees zur Veröffentlichung der vorliegenden ethischen Richtlinien 1998. In: Geburtshilfe und Frauenheilkunde, 59, 1999, S. 123–127
  34. Christine Geist, Ulrike Harder, Gisela Kriegerowski-Schröteler, Andrea Stiefel: Hebammenkunde. Lehrbuch für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Beruf. Walter de Gruyter. Berlin / New York 1995. ISBN 3-11-013764-X. 5. Auflage Oktober 2012
  35. hebamme.ch
  36. a b Hebammen: Schuften für die Haftpflicht. Spiegel Online, 25. Juni 2012.
  37. Hebammen fordern Hilfe. br.de, Beitrag vom 14. August 2016
  38. Versicherungskosten für Hebammen. Bundestag.de, 18. März 2014.
  39. Landkarte der Unterversorgung mit Hebammenhilfe. Hebammenverband.de, 26. Juni 2014.
  40. Geburtshilfe: Juristen erobern den Kreißsaal. FAZ.de, 11. Mai 2014.
  41. Erfolgreiche E-Petion: Mehr als 200.000 Menschen unterstützen Hebammen in ihren Forderungen
  42. Lieber Herr Gröhe (@gröhe) Retten Sie unsere Hebammen
  43. Sorge um flächendeckende Geburtshilfe In: Bundestag.de, 20. März 2014.
  44. Die Geburtshilfe steht vor dem Aus In: Die-Tagespost.de, 7. November 2014.
  45. a b Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/738 – Wirtschaftliche Lage der Hebammen und Entbindungspfleger. Nr. 18/900, 21. März 2014, ISSN 0722-8333, S. 4, 12, 13 (bundestag.de (PDF)).
  46. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2249 – Entwicklung der Kaiserschnittrate. Band 18, Nr. 2365, 18. August 2014, ISSN 0722-8333, S. 11 (bundestag.de (PDF)).
  47. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 31, S. 1168; nach Allmer
  48. RV 1461, XVIII GP, Seite 27
  49. § 4 Abs. 1 Satz 2 HebG/D
  50. Die Chancenlüge. In: Der Spiegel. Nr. 20, 2015, S. 66–73 (online).
  51. Viele Hebammen in prekärer Situation. Ärztezeitung, 1. Mai 2012.
  52. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Deutschland) (PDF; 58 kB)
  53. Hebammenverband, abgerufen am 2. Februar 2012.
  54. Claus Peter Müller: Hebammen: Gebären helfen lohnt nicht mehr. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. Juni 2010; abgerufen am 2. Februar 2012.
  55. Meldung auf welt.de vom 28. Juli 2012, abgerufen am 28. Juli 2012.
  56. „Lassen Sie den Worten Taten folgen, Herr Gröhe!“ Presseerklärung des Deutschen Hebammenverbandes vom 20. Februar 2014.
  57. Hebammen fürchten um Existenz: Haftpflichtversicherung vor dem Aus. 17. Februar 2014, abgerufen am 2. April 2014.
  58. Noch keine Lösung für Hebammen in Sicht. Abgerufen am 2. April 2014.
  59. Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen
  60. Haftpflichtprämien erneut gestiegen. Hebammen in Existenzangst. Bei: Tagesschau.de. 2. Juli 2015, abgerufen am 6. Juli 2015.
  61. a b „Du bist nicht das, was sie erwarten“. In: Hebammenforum, ISSN 1611-4566, S. 619–622.
  62. Hebamme mit Bart: In der Schweiz sind erste Entbindungspfleger in Ausbildung. Neue Zürcher Zeitung, 20. März 2005
  63. Kinder holen mit kühlem Kopf
  64. Hebammenforum, 8/2008
  65. Website des Schweizerischen Hebammenverbands – Abschnitt Ausbildung.
  66. Ausbildung zur Hebamme ab 2008 an der Fachhochschule (PDF; 142 kB)
  67. Berner Fachhochschule, 16 Hebammen HF diplomiert (PDF; 29 kB)
  68. Fachhochschulen in der Schweiz
  69. Ursina Hulmann: Weiterbildung Hebammen auf Aufholkurs. Interview Regula Hauser. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, abgerufen am 24. Februar 2014.