Jörg Kachelmann

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Jörg Kachelmann bei einem Auftritt im April 2016 in Erbach im Odenwald
Jörg Kachelmann (2016)

Jörg Andreas Kachelmann (* 15. Juli 1958 in Lörrach; heimatberechtigt in Schaffhausen[1]) ist ein Schweizer Moderator, Sachbuchautor, Journalist und Unternehmer mit Schwerpunkt Meteorologie.

Leben

Jörg Kachelmann wurde in Lörrach als Sohn eines aus Franken stammenden Oberinspektors der Deutschen Bundesbahn und einer Ostpreussin geboren. Er verbrachte seine Jugend in der schweizerischen Grenzstadt Schaffhausen. Das Schweizer Bürgerrecht erhielt er im Alter zwischen 18 und 20. Bereits als Kind wollte er nach eigenen Angaben Meteorologe werden und betrieb Wetterbeobachtungen und -aufzeichnungen als Hobby. Während der Schul- und Semesterferien arbeitete er für verschiedene Wetterdienste. Er studierte an der Universität Zürich Geographie, Mathematik und Physik sowie im ersten Nebenfach Meteorologie, brach das Studium jedoch 1983 ab und absolvierte ein Volontariat bei der Boulevardzeitung Sonntagsblick.[2] Anschliessend arbeitete er unter anderem beim Schaffhauser Lokalradio Radio Munot. Von dort wechselte er in die Wissenschaftsredaktion des Schweizer Fernsehens. 1988 wurde er stellvertretender Chefredakteur der Schweizer Illustrierten.

Dem Südwestfunk faxte er nach eigenen Angaben monatelang unaufgefordert Wettervorhersagen, bis diese angenommen wurden.[3] 1989 kaufte Jörg Kachelmann ein altes Bauernhaus in Bächli im Kanton St. Gallen und baute dieses in eine Wetterstation um. Er gründete 1991 die Meteomedia AG mit Sitz in Gais im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Zusammen mit der auf die Visualisierung von Wetterdaten spezialisierten Katja Hösli Media Design AG,[4] dem Unternehmen seiner ersten Frau Katja Hösli, von der er Mitte der neunziger Jahre geschieden wurde,[5] wurde auch der Zeitungsmarkt erschlossen.[6] Zwischenzeitlich, 1996, wurde Kachelmann Programmdirektor des Senders Wetter- und Reise-TV, der aber nach knapp zwei Jahren den Betrieb einstellte.

Kachelmann präsentierte Wettervorhersagen für die ARD, zunächst in Südwest 3 und seit 1994 auch in der Sendung Das Wetter im Ersten für Das Erste sowie in verschiedenen Radiostationen. Lässige Kleidung und ein etwas flapsiger Stil wurden dabei seine Markenzeichen.[7] Weiter moderierte er 1996 die Sendung Vorsicht Blöff, war von 1999 bis 2004 und von 2007 bis 2009 Moderator der Talkshow Riverboat[8] und versuchte sich 1998 an der Quiz-Show Einer wird gewinnen. Von 2002 bis 2008 war er Gastgeber seiner eigenen Talkshow im MDR mit dem Titel Kachelmanns Spätausgabe.[9]

Jörg Kachelmann (2008)

2001 wurde Kachelmann „Bootschafter“ der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.[10] 2008 erhielt er den „Preis der Deutschen Zipfel“. Ausserdem warb Kachelmann für Danone[11] und die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.[12]

Seit 2005 betreibt Jörg Kachelmann das Wetterunternehmen WeatherOK, Inc. in Oklahoma mit der Website weather.us.[13]

Im November 2010, während des Gerichtsverfahrens gegen ihn, kündigte Kachelmann an, nicht mehr im Fernsehen zu moderieren; er wolle sich vorerst aus der Öffentlichkeit zurückziehen.[14] Seit Januar 2011 moderiert er wieder teilweise Wettervorhersagen für den lokalen Schweizer Hörfunksender Radio Basel.[15] Seit dem 4. März 2011 präsentiert er in dem Aschaffenburger Privatradio Primavera an jedem Freitag und Samstag das Wochenendwetter.[16][17] Seit Januar 2012 präsentiert Kachelmann freitags die Wettervorhersage beim Regionalfernsehsender main.tv, der wie das Privatradio Primavera im Funkhaus Aschaffenburg produziert wird.[18]

Er betreibt einen Kanal auf der Videoplattform YouTube.[19] Dort stellt er seit dem 16. Juli 2011 regelmässig das kommende Wetter für Deutschland, die Schweiz und die Umgebung vor und erklärt verschiedene Klimasituationen.[20]

Im Februar 2013 schied Kachelmann aus dem von ihm gegründeten Unternehmen Meteomedia aus und ist seitdem nur noch als freier Berater für das Unternehmen tätig.[21] Am 29. August 2013 wurde bekannt, dass Meteomedia an den britischen Wetterdienst MeteoGroup verkauft wurde.[22]

Seit Mai 2015 ist Kachelmann wieder mit einer eigenen Wetter-Plattform im Internet zu finden. Über Kachelmannwetter lassen sich Messwerte und Wetterberichte abrufen, seit Dezember des gleichen Jahres stellt Kachelmann zusammen mit dem Deutschen Angelo D Alterio über die Unwetteralarm Schweiz GmbH Unwetterwarnungen bereit.[23]

Kachelmann heiratete am 9. März 2011 in dritter Ehe die Psychologiestudentin Miriam Kolbus (* 1986). Das Paar hat einen Sohn und lebt in der Schweiz.[24][25][26][27] Aus einer früheren Ehe hat Kachelmann zwei weitere Söhne, die jedoch beide nicht von ihm sind.[28]

Gerichtsverfahren

Am 20. März 2010 wurde Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Frau, zu der er eine intime Beziehung unterhalten hatte, festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob am 19. Mai 2010 beim Landgericht Mannheim Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.[29] Im Juni wurde ein Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls[30][31] vom Landgericht Mannheim zurückgewiesen.[32] Einer nachfolgenden Haftbeschwerde gab das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29. Juli 2010 jedoch statt, da kein dringender Tatverdacht mehr bestehe.[33]

Auf Empfehlung von Ralf Witte, der kurz zuvor in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, tauschte Kachelmann im November 2010 seinen Verteidiger Reinhard Birkenstock gegen den Hamburger Anwalt Johann Schwenn aus.[34][35][36] Am 31. Mai 2011 endete das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht Mannheim mit einem FreispruchIm Zweifel für den Angeklagten“.[37][38] Gegen den Freispruch legten die Staatsanwaltschaft[39] und die Nebenklägerin[40] zunächst Revision ein[41], die sie am 7. Oktober 2011 jedoch zurücknahmen. Der Freispruch vom 31. Mai 2011 ist damit rechtskräftig.[42][43] Am 28. Oktober 2011 wurde ein Urteil gegen die Ex-Freundin von Kachelmann bestätigt, welches ihr untersagt, die Vorwürfe öffentlich zu wiederholen.[44] Claudia D. ging dagegen vor dem Oberlandesgericht Köln in Berufung; damit scheiterte sie zunächst am 6. November 2012,[45] und vor dem Bundesgerichtshof; nach einer Verfassungsbeschwerde hob das Bundesverfassungsgericht diese Urteile jedoch auf.[46]

Im Juni 2012 reichte Kachelmann gegen seine ehemalige Geliebte eine Schadensersatzklage mit dem Zweck der Erstattung der Kosten in Höhe von 13.352,69 Euro ein, die für Gutachter im Prozess angefallen waren.[47] Am 23. Dezember 2013 wies die 18. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Klage in erster Instanz ab.[48][49] Kachelmann legte Berufung gegen das Urteil beim OLG Frankfurt ein.[50][51] Das Oberlandesgericht Frankfurt gab Kachelmann am 28. September 2016 Recht und verurteilte die Frau zur Zahlung von mehr als 7000 Euro. Die Kammer war davon überzeugt, dass sie ihn „vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte“.[52][53]

Mitte Juni 2014 wurde bekannt, dass Kachelmann gegenüber Medien wie Bild-Zeitung (Springer) und Bunte (Burda) Schmerzensgeld-Forderungen erhoben hat, da diese durch Persönlichkeitsrechtsverletzungen seinen Ruf und somit die berufliche Grundlage zerstört hätten.[54] Mit dem Burda-Verlag einigte Kachelmann sich aussergerichtlich auf eine öffentlich nicht genannte Summe.

Der Springer-Verlag wurde Ende September 2015 vom Landgericht Köln zu einer Schmerzensgeldzahlung von 635.000 Euro verurteilt, nachdem Vergleichsgespräche gescheitert waren.[55] In zweiter Instanz wurde diese Summe im Juli 2016 auf 395.000 Euro reduziert.[56]

Positionen und Kontroversen

Disput mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD)

Am 26. Februar 2002 verursachte der Orkan Anna in Norddeutschland mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 180 km/h schwere Schäden. Nachdem der Deutsche Wetterdienst (DWD) im Gegensatz zu Kachelmanns Unternehmen Meteomedia vor Anna aufgrund einer Kommunikationspanne[57] nicht bzw. nicht in ausreichendem Masse gewarnt hatte und insbesondere die öffentlich-rechtlichen Medien für die fehlenden Warnungen stark kritisiert wurden, entschloss man sich bei der ARD, zukünftig auch auf die Wettervorhersagen von Kachelmanns Meteomedia zurückzugreifen. Seit April 2002 wurden einige der Wettervorhersagen in der ARD auch von Meteomedia produziert. Kachelmann präsentierte im Wechsel mit Claudia Kleinert, Sven Plöger und Alexander Lehmann kurz vor der Tagesschau und nach den Tagesthemen das Wetter im Ersten. Vorher hatte ausschliesslich der Hessische Rundfunk mit den Daten des DWD die Wettervorhersage im deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen produziert. Im März 2006 erliess das Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung, die dem DWD untersagte zu behaupten, Kachelmann warne unnötig oft vor Unwettern.[58]

Kritik an Justiz und Medien

Im Oktober 2012 trat Kachelmann gemeinsam mit seiner Ehefrau Miriam Kachelmann in der ARD-Sendung Günther Jauch[25] auf. Beide bezogen Stellung zum Verhalten der Justiz und der Medien im Verlauf des Prozesses gegen ihn. Der Begriff Opfer-Abo, den Kachelmann im Laufe des Jahres 2012 unter anderem im Spiegel verwendete[59], wurde 2013 in Deutschland zum Unwort des Jahres gewählt. Das Ehepaar Kachelmann verteidigte die Formulierung später.[60]

Am 8. Oktober 2012 erschien das Buch Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz, das Kachelmann mit seiner Ehefrau geschrieben hat. Das Buch arbeitet die Untersuchungshaft und den Prozess aus deren Sicht auf. Am 10. Oktober 2012 erwirkte Claudia D. per einstweiliger Verfügung, dass der Verlag das Buch vorläufig nicht weiter verbreiten dürfe, solange darin ihr voller Name genannt werde.[61][62][63] Am 26. Oktober 2012 hob das Landgericht Mannheim die einstweilige Verfügung wieder auf.[64]

Kachelmann übte auch anderweitig Kritik an den Medien, so am 10. Juni 2014, als er den WDR und seinen Intendanten Tom Buhrow beschuldigte, mitverantwortlich für die sechs Toten durch das Unwetter über Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2014 zu sein, da sie seine Stunden vorangegangenen Warnungen konsequent ignoriert hätten.[65] Der WDR bestritt Versäumnisse; man habe „ab 6 Uhr morgens durchgehend Unwetterwarnungen und Schlechtwetterprognosen gemeldet“.[66]

FAZ.net veröffentlichte im September 2015 nach dem Urteil des LG Köln einen Kommentar von FAZ-Redakteur Reinhard Müller. Dieser schrieb unter anderem, es gebe eine kollektive gesellschaftliche Feigheit vor vermeintlichen Tugendwächtern; dagegen helfe kein Gericht. Müller warf die Frage auf, warum Fernsehsender, Geschäftspartner und Kunden nicht die Zusammenarbeit mit einem Freigesprochenen wiederaufnehmen.[67]

Künstliche Wetterbeeinflussung

Kachelmann positioniert sich als ausdrücklicher Gegner der Chemtrail-Verschwörungstheorie.[68] 2011 bezeichnete er die Anhänger der Verschwörungstheorie in E-Mails, Youtube-Videos und Twitter-Beiträgen als „Nazis“, „Verrückte“ und „Chemtraildeppen“. Im März 2012 wies das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung zurück; das Gericht sah die Aussage, dass Anhänger der Verschwörungstheorie „Neonazis und Verrückte“ seien, durch die Meinungsfreiheit gedeckt.[69] Er schrieb das Vorwort in Jörg Lorenz' Das Chemtrailhandbuch, das die Chemtrail-Theorie und die Argumente der Verfechter analysiert und die Phänomene aus meteorologischer und aviatischer Sicht erklärt.[70]

Kachelmann ist erklärter Kritiker der Hagelabwehr durch Wolkenimpfung: Seiner Meinung nach ist es widersinnig, zu glauben, dass eine aus einem Flugzeug verbreitete Chemikalie eine Wolkenformation beeinflussen könne, die den Energiegehalt mehrerer Atombomben hat.[71] Sein Artikel im Oberbayerischen Volksblatt, in dem er unter anderem schrieb, eine „Gewitterwolke wäre wahrscheinlich mehr beeindruckt, wenn man das Geld direkt in sie hineinstreuen würde“, löste eine tagelange Debatte über den Sinn der Hagelfliegerei aus.[72]

Veröffentlichungen

Hörbuch

  • mit Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit. Ein Märchen aus der Provinz. (gekürzte Lesung). München: Random House 2012. ISBN 978-3-8371-1795-0

Literatur

Weblinks

Commons: Jörg Kachelmann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikinews: Kachelmann – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. moneyhouse.ch: Handelsregister- und Firmendaten. Abgerufen am 10. Oktober 2012
  2. Jörg Kachelmann im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  3. Interview mit drehscheibe, (Archiv-Version) (Memento vom 8. Juni 2011 auf WebCite)
  4. moneyhouse.ch: Handelsregister- und Firmendaten Abgerufen am 26. März 2011
  5. Martin U. Müller, Barbara Schmid: Unappetitliche Details. In: Der Spiegel. Ausgabe 34/2010. 23. August 2010.
  6. Verheerender Karriereschaden für Kachelmann. In: Tages-Anzeiger. 24. März 2010, archiviert vom Original am 7. Juli 2015; abgerufen am 20. Oktober 2010.
  7. Dirk von Gehlen: Jörg Kachelmann: Volldepp oder Nett?. In: jetzt.de. 1. März 2006.
  8. dpa/dh: Jörg Kachelmann hört bei „Riverboat“ auf. In: T-Online.de. 31. Januar 2009.
  9. Uwe Müller, Miriam Hollstein: Jörg Kachelmann sprach mit MDR über neue Talkshow. In: Welt Online. 23. August 2010, abgerufen am 8. September 2010.
  10. DGzRS: Jörg Kachelmann: «Bootschafter» seit 2001
  11. Y&R Germany setzt Jörg Kachelmann für Danone Actimel ein (Memento vom 23. März 2009 im Internet Archive) in: medienhandbuch.de vom 12. Dezember 2007, Archiv-Version
  12. Werbung für INSM-Kampagne. (Memento vom 28. Oktober 2010 im Internet Archive) Archiv-Version
  13. Stefan Schmitt: Jörg Kachelmann: Stehende Gewitter. In: Die Zeit. 9. Juni 2016, abgerufen am 14. Juni 2016.
  14. APN/DPA: Nie mehr Blumenkohlwolken-Onkel. In: Stern.de vom 3. November 2010.
  15. Kachelmann moderiert im Schweizer Radio Spiegel Online vom 22. Januar 2011
  16. Kachelmann moderiert bei deutschem Radiosender. Spiegel Online vom 24. Februar 2011
  17. www.primavera24.de: Wochenendwetter mit Kachelmann
  18. Schwegler, Petra: Comeback bei main.tv: Kachelmann macht nun Regional-Fernsehen. 25. Januar 2011, abgerufen am 24. Februar 2011.
  19. Jörg Kachelmann (Meteomedia) auf Youtube
  20. Julia Niemann: Kachelmann goes Youtube in: taz.de. 22. Juli 2011.
  21. Iwan Städler: Jörg Kachelmann ist bald nur noch «freier Berater» bei Meteomedia. In: Der Tagesanzeiger. 2. Februar 2013.
  22. Einstige Meteomedia wird an Meteogroup verkauft. In: Blick. 29. August 2013.
  23. unwetteralarm.com: Über Angelo D Alterio
  24. Nach 41 Verhandlungstagen – Beweisaufnahme im Kachelmann-Prozess beendet. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung, 11. Mai 2011, abgerufen am 31. Mai 2011.
  25. a b Unsere Gäste. Jörg und Miriam Kachelmann auf der Website der Sendung Günther Jauch vom 14. Oktober 2012, abgerufen am 14. Oktober 2012
  26. Kurzbiografie bei der Verlagsgruppe Random House. Abgerufen am 15. Oktober 2012
  27. Gisela Friedrichsen: Wahrheit ist, was Richter glauben. In: Der Spiegel 26/2014 vom 23. Juni 2014, S. 40.
  28. Sabine Rückert, Stefan Willeke: „Mich erpresst niemand mehr“. Interview in: Die Zeit 24/2011 vom 9. Juni 2011, abgerufen am 14. Oktober 2012
  29. Staatsanwaltschaft Mannheim: Anklage gegen Moderator Jörg Kachelmann erhoben.
  30. Landgericht Mannheim (7. Juni 2010): Verteidiger von Herrn Kachelmann stellt Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls.
  31. Spiegel Online (7. Juni 2010): Gericht prüft Freilassung von Kachelmann
  32. Landgericht Mannheim: Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann.
  33. Oberlandesgericht Karlsruhe: Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg. Pressemitteilung vom 29. Juli 2010
  34. Sabine Rückert: Anklage wegen Vergewaltigung: Schlacht um Kachelmann, Die Zeit, 20. Dezember 2010, Abgerufen am: 30. September 2013.
  35. Überraschender Abgang eines Anwalts in: Spiegel Online vom 30. November 2010
  36. Kachelmann unterliegt vor Gericht seinem Ex-Verteidiger in: Spiegel Online vom 28. November 2012
  37. Landgericht Mannheim: Freispruch für Jörg Kachelmann. Pressemitteilung vom 31. Mai 2011
  38. Freispruch für Kachelmann. In: Spiegel Online vom 31. Mai 2011. Abgerufen am 1. Oktober 2013
  39. landgericht-mannheim.de: Pressemitteilung vom 6. Juni 2011
  40. Landgericht Mannheim: Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann. Pressemitteilung vom 8. Juni 2011
  41. Staatsanwaltschaft legt Revision ein, abgerufen am 6. Juni 2011
  42. Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann. In: Landgericht Mannheim vom 7. Oktober 2011.
  43. Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Kachelmann-Verfahren zurück. In: Staatsanwaltschaft Mannheim vom 7. Oktober 2011.
  44. APA: Kachelmann gewinnt: Vorwürfe dürfen nicht wiederholt werden. dieStandard.at, 10. November 2011, abgerufen am 12. November 2011.
  45. handelsblatt.com: Kachelmann erringt Erfolg gegen Ex-Geliebte
  46. Thomas Stadler: BVerfG: Zurückpöbeln war im Fall Kachelmann erlaubt. In: Internet-Law. 3. Mai 2016, abgerufen am 4. Mai 2016: „Das BVerfG hat ein Urteil des OLG Köln aufgehoben, durch das die Ex-Geliebte des Wettermoderators verurteilt worden war, verschiedene Äußerungen zu unterlassen (Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 1 BvR 2844/13).“
  47. spiegel.de 20. Juni 2012: Kachelmann verklagt Ex-Geliebte
  48. spiegel.de / Gisela Friedrichsen: Kachelmann verliert Schadensersatz-Prozess: Ein Gericht macht es sich einfach
  49. Schadenersatz-Prozess: Kachelmann verliert gegen frühere Geliebte, FAZ, vom 23. Dezember 2013. Abgerufen am 28. September 2016.
  50. Klage abgeschmettert: Kachelmann und der "mieseste Freispruch aller Zeiten", auf Focus Online, vom 23. Dezember 2013. Abgerufen am 28. September 2016.
  51. Schadensersatz-Prozess gegen Ex-Geliebte Kachelmann legt Berufung ein, auf Spiegel Online, vom 13. Januar 2014. Abgerufen am 28. September 2016.
  52. Kachelmann mit Schadenersatzklage gegen Ex-Geliebte erfolgreich, FAZ, 28. September 2016
  53. Thomas Fischer: Fischer im Recht - Kriege und Frieden. (Kolumne) In: Internet-Law. 11. Oktober 2016, abgerufen am 12. Oktober 2016 (deutsch, Neues aus dem Rechtsstaat): „Claudia (…) will weitermachen. Zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht. (…) eine eher suboptimale prozessuale Drohung (…) Denn zum einen: Was heißt schon "notfalls"? Welche Not muss eintreten? (…) Das Bundesverfassungsgericht ist aber nicht der Ausputzer für den Notfall, dass man rechtskräftig einen Prozess verloren hat. Es ist keine Rechtsmittel-"Instanz", kein aller-, alleroberstes Berufungs- oder Revisionsgericht. (…) Paragraf 164 StGB (Falsche Anschuldigung), seit 130 Jahren im Gesetz (…)“
  54. W&V am 26. Juni 2014: Jörg Kachelmann fordert Millionen-Schmerzensgeld. Abgerufen am 26. Juni 2014.
  55. Rekord-Schmerzensgeld: Springer muss Kachelmann mit 635.000 Euro entschädigen. In: Spiegel online. 30. September 2015, abgerufen am 30. September 2015.
  56. "Bild" muss Kachelmann 395 000 Euro zahlen. In: SZ Online. 12. Juli 2016, abgerufen am 2. Oktober 2016.
  57. Vorhersage-Streit: Wetterdienst als "Privat-DDR". In: Stern. 13. März 2006, abgerufen am 17. Juli 2016.
  58. Unwetter bei den Wetterdiensten, Sächsische Zeitung, 13. März 2006
  59. Thomas Tuma: Kollektiver Blutrausch. In: Der Spiegel. Nr. 41, 2012 (online – Gespräch mit Jörg und Miriam Kachelmann).
  60. Jörg Kachelmann steht zu seinem «Unwort des Jahres». In: Tages-Anzeiger. 15. Januar 2013, abgerufen am 12. Februar 2013.
  61. Welt online am 12. Oktober 2012: Kachelmann: „In mir und uns wohnen weder Wut noch Hass“. Abgerufen am 12. Oktober 2012.
  62. Frankfurter Rundschau online am 11. Oktober 2012: Heyne-Verlag verteidigt Kachelmann-Buch. Abgerufen am 12. Oktober 2012.
  63. Landgericht Mannheim am 11. Oktober 2012: Pressemitteilung im Verfahren Claudia D. ./. Verlagsgruppe Random House GmbH Abrufdatum: 21. Oktober 2012
  64. Spiegel Online am 26. Oktober 2012: Kachelmann darf Namen seiner Ex-Geliebten wieder nennen. Abgerufen am 26. Oktober 2012.
  65. Kachelmann gibt WDR die Schuld an Unwetter-Toten in NRW. inside-digital.de. Abgerufen am 13. Juni 2014.
  66. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/kachelmann-fordert-ruecktritt-von-tom-buhrow-12981754.html
  67. FAZ.net 30. September 2015: Der Fall Kachelmann ist ein Warnsignal
  68. Marcel Keiffenheim: Ein Himmel voller Verschwörer. In: greenpeace magazin. Nr. 5, 2004 ISSN 1611-3462 (online).
  69. Welt online: Kachelmann darf mit „Neonazi“ Meinung sagen, 28. März 2012
  70. JMB Verlag: [1]
  71. Kachelmann räumt mit Mythos Hagelflieger auf. Südkurier, 14. Januar 2003
  72. Mitten ins Schwarze. Süddeutsche Zeitung Magazin, Heft 37/2011