Bint ʿamm

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Parallelkusinenheirat)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bint ʿamm (arabisch بنت عم „Tochter des Vaterbruders“) bezeichnet in der arabischen Sprache die vaterseitige Cousine einer Person, genauer: die Tochter (bint) des Bruders des Vaters dieser Person, also des Onkels väterlicherseits (ʿamm, auch Brüder früherer Vätergenerationen). Eine besondere Bedeutung hat die bint ʿamm im arabischen Kulturraum und darüber hinaus, weil sie bevorzugt als Ehepartnerin eines Mannes gewählt wird, vor allem bei traditionellen (Groß-)Familien. Die Bint ʿamm-Heirat ist bei Beduinen-Stämmen und bei traditionellen jüdischen und kurdischen Familien verbreitet sowie bei einigen verstreuten Turkvölkern.[1] Im europäischen Kulturraum findet sie sich mitunter als Parallelcousinenheirat bei Adels- und Bürgerfamilien (siehe unten). Die Ethnologie findet Eheschließungen zwischen Parallelcousinen bei vielen ethnischen Gruppen und indigenen Völkern.

Konzept[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ethnosoziologie kennzeichnet das Verhältnis zwischen einem Vater und seinem Bruder als Parallelverwandtschaft, weil sie dasselbe Geschlecht haben; davon abgeleitet sind sämtliche Nachkommen der beiden parallel miteinander verwandt (im 1. Grad), unabhängig von ihrem jeweiligen Geschlecht. Parallel verwandt als mutterseitige Cousins und Cousinen sind auch die Kinder der Schwester der Mutter (selbes Geschlecht). Eheschließungen zwischen parallel verwandten Cousins und Cousinen werden als Parallelcousinenheirat bezeichnet (gegenüber der Kreuzcousinenheirat der Tochter des Mutterbruders oder der Vaterschwester). Die Bint ʿamm-Ehe mit der väterseitigen Parallelcousine ist dabei eine bevorzugte Heiratsregel, die darüber hinaus auch die Tochter oder (Ur-)Enkelin eines entfernteren männlichen Blutsverwandten (2. oder entfernteren Grades) aus der üblicherweise vaterrechtlichen Großfamilie des Mannes als erwünschte Ehefrau ansieht.

Das folgende Schaubild zeigt die für den Sohn (links unten) als Ehepartnerinnen interessanten Parallelcousinen:

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Großvater 
 
 
 
 
 
 
 
 Bruder des Großvaters
Parallel-Großonkel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Mutter
 
Vater  
 
  Bruder des Vaters
Parallel-Onkel
 
Schwester des Vaters
Kreuz-Tante
 
Parallel-Onkel
2. Grades
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tochter:
Kreuzcousine
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sohn
(Parallelcousin)
 
 
 
TochterBint ʿamm
Parallelcousine 1. Grades
 
 
 
 
 
TochterBint ʿamm
Parallelcousine 2. Grades
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Schwester des Sohnes wiederum wäre eine bint ʿamm für alle Brüder der Parallelcousinen. Im Schaubild wird angedeutet, dass tendenziell auch die Mutter (♀) des Sohnes (entfernt) zu seiner vaterseitigen Abstammungsgruppe gehört. Eine fortgesetzte Verwandtenheirat innerhalb derselben Familie ist in entsprechenden Gruppen und Gesellschaften nicht ungewöhnlich. In einigen hat ein Sohn das eindeutige Vorrecht auf die Tochter seines Vaterbruders: Niemand darf seine bint ʿamm heiraten, ohne ihn um seine Zustimmung zu fragen; bisweilen ist ihm für das Abtreten dieses Vorrechts auf seine Cousine sogar eine Entschädigung zu zahlen.[1]

Verbreitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zunächst nur in Zentralarabien übliche Heiratsregel der Bint ʿamm-Ehe verbreitete sich mit der Islamisierung in den ganzen Nahen Osten und später darüber hinaus. Allerdings wird sie von der Heiligen Schrift des Islam in keiner Weise empfohlen, der Koran verbietet in der 4. Sure an-Nisāʾ („Die Frauen“) in Vers 23 sogar Onkel-Nichten-Verbindungen (siehe auch Islamisches Eherecht).[2] Allerdings verheiratete der Prophet Mohammed seine Tochter Fātima an seinen Cousin Ali, sie war dessen Nichte 2. Grades.

Als Teil der alten arabischen Stammesgesellschaften findet sich die Bint ʿamm-Heirat ebenfalls im konservativen und im orthodoxen Judentum, bereits im 1. Buch Mose (Genesis) wird sie in der Vätergeschichte als selbstverständlich beschrieben (siehe unten).[3] Viele Beduinen-Stämme und kurdische Gemeinschaften sowie Teile der Turkvölker pflegen diese Form der Eheschließung noch heute.[1]

Über eine Milliarde Menschen leben in Ländern, in denen Cousinenheiraten üblich sind (siehe dazu Verwandtenheirat). Die Bint ʿamm-Heirat ist in einem Gebiet verbreitet, das sich in Form eines Gürtels von Marokko im Norden Afrikas über Vorderasien bis nach Südasien erstreckt. Dort grenzt das Verbreitungsgebiet an einen Kulturraum, in dem einige Völker traditionell die entgegengesetzte Form der Kreuzcousinenheirat praktizieren. Hier ist die Tochter der Vaterschwester oder (seltener) des Mutterbruders die bevorzugte Ehefrau (Kreuzverwandtschaft: Nachkommen von Geschwistern unterschiedlichen Geschlechts).[4]

Viele der weltweit 1300[5] ethnischen Gruppen und indigenen Völker sehen ihre parallelen Cousins und Cousinen als gleichgestellt zu den eigenen Geschwistern.[1] Entsprechend selten findet sich bei ihnen die Parallelcousinenheirat[6] – im Unterschied zu Kreuzcousinenheiraten, durch die oft Allianzen zwischen unterschiedlichen Abstammungsgruppen geschlossen oder verstärkt werden.[7] Während die Bint ʿamm-Heirat eine endogame Verbindung darstellt (innerhalb der eigenen Gruppe), ist die Eheschließung mit der Kreuzcousine eine exogame Heiratsregel, weil die Cousine einer anderen sozialen Gruppe zugeordnet ist als ihr Kreuzcousin.

Genetische Beratungsstellen weisen auch in den betroffenen Ländern darauf hin, dass Kinder von eng blutsverwandten Paaren das größere Risiko einer Erbkrankheit oder Behinderung haben als Kinder von nicht verwandten Paaren. Dieses Risiko ist bei einer Verbindung zwischen Cousin und Cousine 1. Grades mit 6 Prozent doppelt so hoch und steigt durch wiederholtes Heiraten der blutsverwandten Nachkommen untereinander (siehe dazu Erbkrankheitsrisiken).[8][9]

Zweck der Bint ʿamm-Heirat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die innerfamiliäre, endogame Eheschließung mit der bint ʿamm dient vor allem dazu:[10][11][12]

  • das Eigentum im Familienverband beisammenzuhalten
  • den üblichen Brautpreis des Ehemannes an den Vater der Cousine einzusparen oder gering zu halten
  • die „Reinheit“ der väterseitigen Abstammungslinie zu bewahren, ein Selbstanspruch vor allem der Völker im Nahen Osten
  • das familiäre Zusammenleben zu harmonisieren, im Unterschied zu einer „fremden Frau“ im Haus
  • möglichen Streitigkeiten zwischen den beiden Familiengruppen vorzubeugen, weil alle eng miteinander verwandt sind
  • die Bindung zu stärken zwischen den beiden Brüdern (Onkeln), deren Kinder einander heiraten
  • die Bindung zwischen dem Ehemann und seinen Cousins zu stärken, denn zu den Brüdern seiner Ehefrau (Söhne seines Onkels) entstehen Allianzbeziehungen, welche die Solidargemeinschaft der Großfamilie noch verstärken

Wenn in der folgenden Generation der eigene Sohn die Tochter des eigenen Bruders oder die Enkelin des eigenen Onkels heiratet, setzt sich der enge Familienzusammenschluss fort.

Bint ʿamm-Ehen in der Bibel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die drei abrahamitischen Religionen Judentum, Christentum und Islam beziehen sich auf den Stammvater Abraham. Der Erzelternerzählung im biblischen Buch Genesis zufolge heiratete Abrahams Sohn Isaak seine bint ʿamm Rebekka.[13][3] Sie war die Enkelin des Onkels von Isaak und somit seine parallele Nichte 2. Grades. Der Onkel, Nahor, hatte seinerzeit auch eine parallele Nichte geheiratet: Milka, die Tochter seines und Abrahams Bruders Haran. Milka wiederum war über ihren Sohn Betuël die Großmutter Rebekkas. Rebekka war die Urenkelin von Haran und folglich auch eine Großnichte 2. Grades von Isaak.

In der Vätergeschichte finden sich weitere Beispiele für eng verflochtene Verwandtenheiraten, die in den Stammesgesellschaften des Nahen Ostens im 1. vorchristlichen Jahrtausend verbreitet waren. Auch das später folgende Mosaische Gesetz der Tora („fünf Bücher Mose“) erlaubte grundsätzlich die Ehe zwischen Onkel und Nichte, während sie im Islam verboten ist (Koran, 4. Sure, Vers 23).[2] Dennoch wird sie bei manchen traditionellen Beduinen-Stämmen bis heute praktiziert.

Den jüdischen Schreibern der Vätergeschichte diente die Vernetzung der Heiratsbeziehungen vorrangig als Ursprungsmythos oder Erklärungssage, um die Verbundenheit der „12 Stämme Israels“ abzuleiten. Gemeinsame Abstammungslinien vom Stammvater Abraham sollten das Wir-Gefühl der Stämme stärken und ihre Identität gegenüber anderen Volksgruppen um sie herum abgrenzen.

Parallelcousinenheiraten im europäischen Adel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in anderen Kulturräumen finden sich vaterseitige Parallelcousinenheiraten, um den familiären Zusammenhalt zu stärken und den gemeinsamen sozialen Status sowie Privilegien zu bewahren (Isogamie: Gleichgestelltenheirat), besonders in patrilinearen Herrscherfamilien. Einige prominente Beispiele aus dem europäischen Hochadel, bei denen die Tochter des Vaterbruders geheiratet wurde:

Eine doppelte Parallelcousinenheirat war 1846 die Ehe zwischen Königin Isabella II. von Spanien und Franz d’Assisi von Bourbon-Spanien, deren beider Väter Brüder (aus dem Hause Spanien) und beider Mütter Schwestern waren (aus dem Hause Neapel-Sizilien). Zwei Brüder hatten zwei Schwestern geheiratet und verheirateten wiederum ihre Kinder miteinander, was von der katholischen Kirche verboten war, aber trotzdem ihren Segen erhielt (siehe Ehehindernis im kanonischen Recht, Blutschande).

Auch aus deutschen Bürgerfamilien sind einige Beispiele bekannt, so pflegte die jüdische Privatbankiersfamilie der Rothschilds Cousinenheiraten über viele Generationen, wie auch die Nachkommen des hanseatischen Unternehmers Johann Henry Schröder.

Beispiel für die Heirat der Tochter der Mutterschwester (Tante):

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Fakhri Khalik: Gruppenpsychotherapeutische Erfahrungen mit Ärzten aus dem Nahen Osten. In: Marianne Leuzinger-Bohleber, Paul-Gerhard Klumbies (Hrsg.): Religion und Fanatismus. Psychoanalytische und theologische Zugänge (= Schriften des Sigmund-Freud-Instituts. Band 11). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010, ISBN 978-34518-4-7, S. 215–228, hier S. 216–218: Unterkapitel Strukturwandel der arabischen Familie (Seitenansichten in der Google-Buchsuche).
  • Michael Mitterauer: Warum Europa? Mittelalterliche Grundlagen eines Sonderweges. 4. Auflage. Beck, München 2004, ISBN 3-406-50893-6, S. 70–108, Kapitel 3: Gattenzentrierte Familie und bilaterale Verwandtschaft, hier S. 98–104 (Vergleich islamischer, europäischer und chinesischer Verwandtschafts- und Heiratssysteme; eingeschränkte Seitenansichten in der Google-Buchsuche).
  • Gabriele Paleczek: Einige Bemerkungen zur Problematik der Parallelcousinenheirat. In: Mitteilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Band 120, Wien 1990, S. 199–216.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Cousinenheirat (cousin marriage) – Sammlung von Bildern und Mediendateien
  • Gabriele Rasuly-Paleczek: Patrilaterale Parallel-Cousin Marriage („Bint-Amm-Heirat“). (PDF: 853 kB; 52 Seiten) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation (Teil 3/5). Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 2011, S. 138/139, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; (Unterlagen zu ihrer Vorlesung im Sommersemester 2011).
  • Helmut Lukas, Vera Schindler, Johann Stockinger: Parallelkusinenheirat. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 1997; (das ansonsten umfangreiche Glossar bietet wenig hierzu).
  • Brian Schwimmer: Lineage Endogamy / Parallel Cousin Marriage. In: Tutorial: Kinship and Social Organization. Department of Anthropology, University of Manitoba, Kanada, 2003; (englisch, das ansonsten umfangreiche Verwandtschaftstutorial bietet wenig hierzu).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Gabriele Rasuly-Paleczek: Begriff Cross-Cousin Marriage (Kreuzbasen-Heirat) + Patrilaterale Parallel-Cousin Marriage („Bint-Amm-Heirat“). (PDF: 853 kB; 52 Seiten) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation (Teil 3/5). Universität Wien, 2011, S. 128–129 und 138, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 21. September 2018: „Zum anderen bewirkt das verwandtschaftsterminologische System, welches in den meisten Fällen die Parallelcousins terminologisch mit den Geschwistern gleichsetzt (vgl. z. B. Iroquois-, Crow- und Omaha-System), daß diese Parallel-Cousins infolge des Inzesttabus als Heiratspartner nicht in Frage kommen, somit lediglich die Cross-Cousins, die nicht dem Inzesttabu unterliegen als Ehepartner möglich sind. (vgl. SCHUSKY 1965:S.60).“ S. 138: „In den meisten Gesellschaften werden die Parallel-Cousins mit den Geschwistern gleichgesetzt (vgl. z. B. Crow- und Omaha-System) und unterliegen damit dem Inzestverbot und können daher nicht geheiratet werden.“ S. 138: „[…] die Heirat mit der patrilateralen Parallel-Cousin[e], die viel Aufmerksamkeit erregt hat, auch wenn sie nur in sehr wenigen Gesellschaften, z. B. im Nahen Osten (bei den Kurden, Arabern, Teilen der Turkvölker) vorkommt. (vgl. VIVELO 1981:S.243 und SEYMOUR-SMITH 1986:S.215) […] Bei der Patrilateralen Parallel Cousin Marriage heiratet ein Mann seine Vater-Bruder-Tochter (arab. Bint-amm). Diese Heirat kann sowohl in einer präskriptiven wie auch in einer präferentiellen Form vorkommen. In einzelnen Gesellschaften hat der VaBrSo [Vater-Bruder-Sohn] ein Anrecht auf seine VaBrTo [Vater-Bruder-Tochter]. (vgl. VIVELO 1981:S.243) Niemand anderer kann sie heirate[n,] ohne ihn um seine Zustimmung zu fragen. Bisweilen ist ihm für die Abtretung seines Rechts auf die VaBrTo auch eine Entschädigung zu zahlen.“
  2. a b Rudi Paret: Koran Sure 4: „Die Frauen“ (Vers 23). In: koransuren.de: Deutsche Koran Übersetzung. 1966, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Februar 2014; abgerufen am 21. September 2018 (Paret war ein deutscher Islamwissenschaftler, von ihm stammt die in Wissenschaftskreisen maßgebliche Übersetzung des Korans ins Deutsche; die Internetseite bietet den Vergleich zwischen 4 Übersetzungen): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits oder mütterlicherseits, die Nichten, […]“.
    Siehe auch: Kurt Rudolph: Der Koran – Kapitel 4 – Vierte Sure: „Die Frauen“ (Vers 23). In: Projekt Gutenberg-DE. 1970, abgerufen am 21. September 2018: „Verwehrt sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vatersschwestern und Mutterschwestern, eure Bruderstöchter und Schwestertöchter, […]“.
  3. a b Brian Schwimmer: Sagas of the Hebrew Patriarchs: Genealogy of the Hebrew Patriarchs and Matriarchs. In: Tutorial: Kinship and Social Organization. University of Manitoba, 2003, abgerufen am 21. September 2018 (englisch): „These well known legends provide illustrations of some basic principles of the ancient Hebrew social order along with some contradictory evidence on the dynamics of endogamy, inheritance, and succession. […] The delineation of the Israelites as a favoured peoples is determined through a process of lineage endogamy (inmarriage) […]“.
  4. Michael Mitterauer: Warum Europa? Mittelalterliche Grundlagen eines Sonderweges. 4. Auflage. Beck, München 2004, S. 102 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche): „Die Heiratspräferenzen islamischer Gesellschaften wurden nicht als religiöse Empfehlungen im Koran formuliert. Die wichtigste von ihnen, die «bint amm»-Ehe mit der Tochter des Vaterbruders oder eines anderen nahen Agnaten, ist hier erwähnt. […] Schon vor Mohammed war die «bint amm»-Ehe in Mekka stark vertreten. Mit der Expansion des Islam verbreitete sie sich in einen Großraum, der von Marokko bis Südasien reicht. Ihr steht in Asien ein anderer Großraum gegenüber, in dem die Präferenz für die Kreuzcousinenehe eine weit zurückreichende Tradition hat.“
  5. Ende 2012 waren im Ethnographic Atlas weltweit genau 1300 Ethnien erfasst, von denen oft nur Stichproben ausgewertet wurden, beispielsweise im internationalen HRAF-Projekt. Begründet wurde der Ethnographic Atlas Anfang der 1950er vom US-amerikanischen Anthropologen George P. Murdock (1897–1985) zur standardisierten Daten-Erfassung sämtlicher Ethnien weltweit.
  6. Brian Schwimmer: Lineage Endogamy / Parallel Cousin Marriage. In: Tutorial: Kinship and Social Organization. University of Manitoba, 2003, abgerufen am 21. September 2018 (englisch): „[…] there are a few marked cases of preferential marriages between fellow members of the same lineage. They are normally organized though the practice of parallel cousin marriage, usually between the children of two brothers, who are both members of their fathers’ patrilineage.“
  7. Lukas, Schindler, Stockinger: Allianzsystem. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien, 11. Oktober 1997, abgerufen am 21. September 2018: „Allianzsystem: Ein Beziehungssystem, das mittels über mehrere Generationen wiederholte Heiraten zwischen unilinearen Deszendenzgruppen oder anderen Verwandtschaftsgruppen festgesetzte und dauerhafte Heiratsbeziehungen produziert bzw. durch diese ausgedrückt wird.“
  8. Hansjakob Müller u. a.: Medizinische Genetik: Familienplanung und Genetik. In: Schweizer Medizin Forum. Jahrgang 5, Nr. 24, Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, Basel 2005, S. 639–641, hier S. 640 (PDF-Datei: 123 kB, 3 Seiten auf medicalforum.ch (Memento vom 29. März 2018 im Internet Archive));
    Tabelle 2: Genetische Risiken bei Verwandtenehen: „Verwandte 1. Grades (Vater-Tochter, Bruder-Schwester): 50 % | Cousin–Cousine 1. Grades: 6 % | Cousin–Cousine 2. Grades: 4 % [Anmerkung: Risiko für nicht blutsverwandte Paare: 3 %] […] Studien haben gezeigt, dass die gemeinsamen Nachkommen von Verwandten höhere genetische Risiken tragen als diejenigen von Nicht-Verwandten. Bei Cousin und Cousine 1. Grades ist das Risiko für körperliche und geistige Behinderungen im Vergleich zum Risiko in der normalen Bevölkerung noch doppelt so gross. […] Die schwere degenerative Nervenkrankheit Tay-Sachs tritt in der ashkenasim-jüdischen Bevölkerung häufiger auf als anderswo. Entsprechend gross ist das Risiko für das Auftreten dieser Krankheit mit autosomal-rezessivem Erbgang bei Paaren dieser Herkunft.“
  9. Janine Flocke: Migranten: Verwandt, verlobt, verheiratet! In: Zeit Online. 27. März 2007, abgerufen am 21. September 2018: „Denn oft ist das Risiko einer Fehlbildung auch unter Cousin und Cousine höher als gedacht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Vorfahren des Paares auch schon miteinander blutsverwandt waren. »Manche Familien heiraten seit Generationen nur untereinander«, sagt [Yasemin] Yadigaroglu. Der Berliner Gynäkologe und Experte für Pränataldiagnostik Rolf Becker hat festgestellt, dass rund 8 Prozent der Kinder von behandelten Migrantinnen geistig oder körperlich behindert waren.“ (Anmerkung: 3 Prozent bei nicht blutsverwandten Eltern.)
  10. Gabriele Rasuly-Paleczek: Patrilaterale Parallel-Cousin Marriage („Bint-Amm-Heirat“). (PDF: 853 kB; 52 Seiten) In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation (Teil 3/5). Universität Wien, 2011, S. 139, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Oktober 2013; abgerufen am 21. September 2018.
  11. Gabriele Paleczek: Einige Bemerkungen zur Problematik der Parallelcousinenheirat. In: Mitteilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Band 120, Wien 1990, S. 199–216.
  12. Gabriele Rasuly-Paleczek: Patrilaterale Parallel-Cousin Marriage („Bint-Amm-Heirat“). (PDF: 705 kB; 206 Seiten) In: Einführung in die Ethnosoziologie (Teil 2/2). Universität Wien, 2006, S. 318, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. Oktober 2008; abgerufen am 21. September 2018 (ausführlichere Version von 2006).
  13. 1. Buch Mose (Genesis) 24,15 EU, Zitat: „Rebekka […] war dem Betuël geboren worden, dem Sohn der Milka, die die Frau Nahors, des Bruders Abrahams, war.“