Indigene Völker

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Indigene Völker oder autochthone Völker sind nach einer international gebräuchlichen Definition marginalisierte Bevölkerungsgruppen, die Nachkommen einer Bevölkerung vor Eroberung, Kolonisation oder der Gründung eines Staates oder einer Region sind, die sich selbst als eigenständiges Volk verstehen und ihre eigenen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen beibehalten. Zumeist weisen materielle und geistige Kulturen indigener Völker eine besondere Bindung an das von ihnen bewohnte oder genutzte Territorium auf.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Definition

Die heute meistgebrauchte Definition dieses Begriffs geht auf UN-Sonderberichterstatter José Martínez-Cobo zurück, der diesen 1986 in seiner grundlegenden Studie über Diskriminierung gegen Indigene Völker[1] an vier Kriterien knüpfte.

Der folgende Wortlaut weicht leicht von der Cobo-Definition ab und orientiert sich an der weiter präzisierten Fassung von Erika-Irene Daes, der langjährigen Vorsitzenden der UN-Arbeitsgruppe über Indigene Bevölkerungen.[2]

  • Zeitliche Priorität in Bezug auf die Nutzung oder Besiedlung eines bestimmten Territoriums: Indigene Völker sind relativ die „ersten“ Bewohner eines Gebiets.
  • Die freiwillige Bewahrung kultureller Besonderheit (engl. voluntary perpetuation of cultural distinctiveness), die die Bereiche Sprache, Gesellschaftsorganisation, Religion und spirituelle Werte, Produktionsweisen und Institutionen betreffen kann: Indigene Völker sind kulturell deutlich von der dominierenden Gesellschaft unterschieden.
  • Selbstidentifikation und Anerkennung durch andere als eine distinkte Gemeinschaft: Die Betroffenen müssen selbst mehrheitlich der Ansicht sein, dass sie einer distinkten Gruppe (einem Volk) angehören und dass dieses als „indigen“ anzusehen ist. Gleichzeitig muss diese Ansicht von anderen, etwa von Angehörigen anderer indigener Völker in nennenswertem Umfang geteilt werden.
  • Eine Erfahrung von Unterdrückung, Marginalisierung, Enteignung, Ausschluss oder/und Diskriminierung, wobei diese Bedingungen fortbestehen oder nicht: Der Grad der heute fortbestehenden Unterdrückung kann höchst unterschiedlich sein – von struktureller Benachteilung bei Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zu Zwangsvertreibung und Ausrottung. Als Gruppe erfahrene Unterdrückung ist in jedem Fall konstitutiv für das politische Selbstverständnis indigener Völker.

Diese vier Kriterien müssen nicht immer in gleicher Weise zutreffen, sondern es handelt sich hierbei um eine Arbeitsdefinition, die die Mehrzahl der Fälle angemessen beschreibt. Eine exklusive, „harte“ Definition des Begriffs „Indigene Völker“ kann und soll es nach Ansicht ihrer Vertreter, die aber auch von der UN-Arbeitsgruppe über Indigene Bevölkerungen geteilt wird, nicht geben.[3]

Es kann immer Fälle geben, in denen das Konzept indigen Anwendung findet, obwohl einzelne Kriterien nicht bzw. nicht mehr zutreffen. So kann die Selbstidentifikation als indigen fortdauern, auch wenn die erlittene Marginalisierung bereits (weitestgehend) überwunden ist, so etwa bei den Inuit Grönlands.

Ein zentrales Element der Unterscheidung indigener Gemeinschaften von der nicht-indigenen Mehrheitsgesellschaft ist oftmals die besonders enge Bindung indigener Kulturen an ihr jeweiliges Territorium sowie die besonders enge Beziehung zu diesem, die zumeist auch spirituelle Dimension besitzt.[4]

Zentral zum Verständnis des Begriffs ist der Aspekt des Kollektivs. Indigene Völker existieren als Gesellschaften, nicht als bloße Ansammlung von Individuen. Somit sind die Forderungen nach indigenen Rechten überwiegend Forderungen nach Kollektivrechten.

[Bearbeiten] Wortherkunft

Indigene Völker ist eine relativ junge Lehnübersetzung wahrscheinlich vom spanischen Pueblos indígenas und bezeichnet Gemeinschaften von Ureinwohnern einer Region oder eines Landes. Der Ausdruck „Indigene Völker“ hat in Lateinamerika als Sammelbezeichnung für alle Nachkommen der vorkolumbischen Bevölkerung die auf Kolumbus' Verwechslung mit Indien beruhenden Begriffe Indios/Indianer ersetzt.

In internationalen politischen Kontexten ist Indigene Völker/Indigenous Peoples/Pueblos Indígenas die übliche Sammelbezeichnung für Ureinwohnervölker aller Kontinente, während im nationalen Rahmen oft andere Sammelbegriffe verwendet werden (z. B. Aborigines, Native Americans, First Nations, Adivasi).

[Bearbeiten] Synonyme Ausdrücke

[Bearbeiten] Autochthone Völker

Der Begriff autochthon Völker (von Altgriechisch αὐτός autós „selbst“ und χθών chthōn „Erde“, also etwa „einheimisch“, „eingeboren“ oder „alteingesessen“) ist ein Synonym zu „indigene Völker“, das v.a. im Französischen häufiger verwendet wird („peuples autochtones“). Als Gegenteil wäre allochthon „von fremder Herkunft“ zu sehen.

[Bearbeiten] Unterscheidung von anderen Begriffen

[Bearbeiten] Ureinwohner, Urbevölkerung

Ureinwohner und Urbevölkerung für Indigene Völker ist ein ethnologisch wenig brauchbarer Begriff: Er impliziert, diese Gruppe wäre schon immer dort ansässig gewesen, und eine Form von „Originalbevölkerung“, was nur in vereinzelten Ausnahmen gilt. In Europa wären als solches vielleicht einzig die Basken zu bezeichnen (aber auch das ist unklar), anthropologisch korrekt müsst man den Ausdruck wohl auf die Neandertaler anwenden.

[Bearbeiten] Eingeborene

Die deutsche Entsprechung des Begriffs indigen wäre „eingeboren“, doch findet das Wort Eingeborene aufgrund seines kolonialen oder romantisierenden Beiklangs heute wenig Verwendung. Es lässt sich wertneutral kaum verwenden.

[Bearbeiten] Naturvölker

Der romantisierende Begriff Naturvolk wird im Deutschen oft synonym mit „Indigene Völker“ verwandt. Dieser Begriff kennt keine englische Entsprechung und ist nur im deutschen Sprachraum bedeutend.

Während indigen eine politische Kategorie ist, bezieht sich „Naturvolk“ auf das romantische Ideal des Edlen Wilden, der in vollkommener Harmonie mit der Natur lebe. Dabei wird übersehen, dass auch „naturverbundene“ menschliche Gemeinschaften stets auch Kultur hervorbringen. So sind beispielsweise auch die tropischen Regenwälder und die Tundren des russischen Nordens Kulturlandschaften, die durch indigene Völker geprägt wurden und werden.

„Indigene Völker“ bezieht sich zentral auf den Umstand der Benachteiligung und fordert die Verwirklichung und Achtung von Rechten ein. Anhänger des „Naturvolk“-Begriffs streben dagegen die Konservierung einer vermeintlich oder tatsächlich naturnahen, nicht-technisierten Lebensweise an, was die Gefahr des Paternalismus birgt. Dagegen schließt das Konzept „indigene Völker“ v.a. das Recht der Betroffenen ein, selbst über die eigene Entwicklung zu bestimmen, unabhängig davon, ob das Ergebnis dem Klischee vom Edlen Wilden entspricht oder nicht. Insbesondere fordert das „Indigene Völker“-Konzept aber auch, die vormalig vorhandenen rechtlichen Systeme dieser Völker als gültig anzuerkennen, und in Bezug auf Rechtsnachfolge in moderne Rechtskonzepte einzubinden. Darum hat dieses Konzept, das letztlich in der Aufhebung rechtlicher Benachteiligung münden soll, häufig eine Kollision mit Rechtskonzepten der Indigenen zur Folge. Eine häufig umstrittene Frage ist das Recht am Land, das in europäisch geprägten, liberalen Gesellschaften individuell verstanden wird, bei vielen Indigenen aber kollektiv. Das Land eines „indigenen Volkes“ gilt dann als unveräußerlich. Dies wiederum führt zu Konflikten mit Verwertungsinteressen, vor allem externen, aber auch internen. Hier wird der Begriff „Naturvolk“ als Begriff kritisiert, der ein Verharren in einem vorkulturellen, „rechtlosen“ Zustand nahe legen will.

[Bearbeiten] Nationale Minderheiten

Vertreter indigener Völker legen großen Wert auf die Unterscheidung zwischen nationalen Minderheiten, Volksgruppen und indigenen Völkern. Zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen gehören die spezifische Bindung indigener Völker an ihre jeweiligen Territorien, der Umstand der politischen und ökonomischen Marginalisierung, sowie der größere kulturelle und soziale Abstand zur jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Außerdem umfasst der Begriff „nationale Minderheit“ auch Gruppen, die selbst eine Vorbevölkerung überlagert haben, oder sekundär zugewandert sind.

Eindeutig um nationale Minderheiten handelt es sich bei Angehörigen einer Ethnie, die in einem anderen Staat die Titularnation stellt, also etwa Ungarn in Rumänien, Dänen in Schleswig-Holstein, Serben in Kroatien oder Polen in Litauen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Dänen, Friesen, Sorben und Roma und Sinti deutscher Staatsbürgerschaft als nationale Minderheiten anerkannt. Als territorial nicht gebundene Minderheit sind in der Schweiz "Fahrende" anerkannt. Inwieweit diese Gruppen dan unter den Begriff indigen, hat mit dem Minderheiten-Status keinen Zusammenhang.

Volksgruppe ist im rechtlichen Kontext in Österreich Synonym zu nationale Minderheit, sonst aber nicht, und kann sich auch auf polyethnischen Gesellschaften beziehen, und ist auch sonst wenig spezifisch.

[Bearbeiten] Konfliktfelder

[Bearbeiten] Land- und Ressourcenkonflikte

Da viele indigene Völker in enorm ressourcenreichen Gebieten der Erde leben, sind Konflikte, v.a. um Landnutzung und -rechte, ein generelles Problem dieser Völker. Ein Großteil der Uran-, Erdöl-, Gold- und Kohleförderung der Erde findet in den Gebieten indigener Völker statt. Ähnliches gilt für einen großen Teil der Atomtests der letzten Jahrzehnte, für Atommüllendlager und Großstaudämme. Dabei ziehen die Aktivitäten transnationaler Konzerne oftmals Militarisierung, Gewalt und bewaffnete Konflikte nach sich, so etwa auf der zu Papua-Neuguinea gehörenden Insel Bougainville, bei der ein Bürgerkrieg um eine Kupfermine des Konzerns Rio Tinto Group etwa 10 000 Menschen das Leben kostete.[5]


[Bearbeiten] Der Streit um das kleine 's'

Der „Streit ums kleine 's'“, also die Frage, ob es indigenous peoples (Völker) oder nur indigenous people (Menschen) gibt, gehört zu den bis heute am heftigsten umkämpften Fragen.

Aus diesem Grund heißt die zuständige UNO-Arbeitsgruppe bis heute Working Group on Indigenous Populations (UN-Arbeitsgruppe über Indigene Bevölkerungen (UNWGIP) und nicht „Working Group on Indigenous Peoples“. Ebenso heißt ein neu eingerichtetes UN-Gremium in New York, das ursprünglich den Namen „Permanent Forum on Indigenous Peoples“ erhalten sollte, nun Permanent Forum on Indigenous Issues (Ständiges Forum über indigene Angelegenheiten).

Der ernsthafte Hintergrund dieses Streits ist, dass das Völkerrecht mit dem Begriff Volk weit reichende spezifische Rechte verbindet, zuallererst das Recht auf Selbstbestimmung (Selbstbestimmungsrecht der Völker), was die freie Verfügung über Land und Ressourcen einschließt. Da indigene Völker häufig in ressourcenreichen Regionen leben, fürchten zahlreiche Regierungen, im Falle einer Anerkennung dieses Rechts, die Kontrolle über diese Bodenschätze zu verlieren. Weiterhin besteht in Ländern, wo gewaltsame Konflikte zwischen Regierungen und indigenen Völkern stattfinden, mitunter die Befürchtung einer Sezession der letzteren.

Historisch gibt es jedoch zahlreiche Beispiele dafür, dass Kolonialmächte indigene Völker als souveräne Rechtssubjekte anerkannt haben. Dies dokumentieren zuallererst zahlreiche historische Verträge, die etwa zwischen der englischen oder spanischen Krone oder der US-Regierung und indigenen Völkern in Nordamerika abgeschlossen wurden.

[Bearbeiten] Forderungen indigener Völker

Zentrale Forderung der meisten Organisationen indigener Völker ist die verbindliche und uneingeschränkte Anerkennung ihrer Menschenrechte, beginnend mit dem Recht auf Selbstbestimmung, wie es in den ersten Artikeln der Internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte, also der beiden wichtigsten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsdokumente ausdrücklich anerkannt wird.

Dabei ist Selbstbestimmung keineswegs gleichbedeutend mit Sezession (obwohl das Sezessionsrecht als Teil des Selbstbestimmungsrechtes der Völker diskutiert wird) und der Gründung eines eigenen Staates, sondern es geht um die prinzipielle Anerkennung eines Rechts.

In Fällen, wo z.B. transnationale Konzerne große industrielle Vorhaben (z.B. Bau von Großstaudämmen, Erdöl- oder Uranförderung, Atomtests, Entsorgung von Giftmüll) auf von indigenen Völkern genutzten oder bewohnten Territorien planen, fordern indigene Völker, dass dies nur nach einer Freien, Vorherigen und Informierten Zustimmung[6] geschehen darf.

In einigen Ländern ist die Forderung nach Free, Prior and Informed Consent bereits gesetzlich verwirklicht, so etwa auf den Philippinen.

Auf der Ebene des internationalen Rechts gehörten die Verabschiedung einer Erklärung der Rechte indigener Völker, am 13. September 2007, über 20 Jahre nachdem die entsprechende Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung begonnen hatte, von der UN-Generalversammlung verabschiedet [7], sowie die Ratifierung des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation.[8] zu den Hauptforderungen.

[Bearbeiten] Indigene Völker weltweit

Die Gesamtzahl der Angehörigen der indigenen Völker der Erde wird auf etwa 350 Millionen Menschen geschätzt. Dabei existieren v.a. in Asien und Afrika erhebliche Unsicherheiten. Denn in diesen beiden vormals fast vollständig kolonisierten Kontinenten stellen sich zahlreiche Regierungen auf den Standpunkt, dass die gesamte Bevölkerung gleichermaßen indigen sei, wobei sie jedoch übersehen, dass „echte“ indigene auch in einer postkolonialen Ära oftmals einer fortdauernden Unterdrückung ausgesetzt sind, von der die Mehrheit nicht mehr betroffen ist. Indigene Völker werden daher oft auch als innere Kolonien oder Vierte Welt bezeichnet.

Siehe auch:

[Bearbeiten] Literatur

  • John H. Bodley, Der Weg der Zerstörung. Stammesvölker und die industrielle Zivilisation, München: Trickster Verlag, 1983
  • Indigenous Peoples and Environmental Issues: An Encyclopedia, by Bruce E. Johansen. Westport, CT, Greenwood Press, 2003. 506p., illus., bibliog., index., ISBN 0-313-32398-4.
  • Erdöl-, Erdgas-, Bauxit-, Kohle- und Goldförderung auf indigenen Territorien, Hrsg. v. Klima-Bündnis /Alianza del Clima e.V / Nationale Indianer-Organisation Kolumbiens / Zentrum z. Kooperation mit d. Indianern, Kassel University Press, 2005, ISBN 978-3-89958-523-0

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Draft United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples

[Bearbeiten] Quellen

  1. Jose-Martínes Cobo: Discrimination against indigenous people. UN-Dokument Nr. E/CN.4/Sub.2/1986/87
  2. Working Paper by the Chairperson-Rapporteur, Mrs. Erica-Irene A. Daes, on the concept of indigenous people. UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/AC.4/1996/2 (Webdokument, unhchr.ch)
  3. vgl.UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/AC.4/1996/2
  4. vgl. Indigenous Peoples and their Relationship to Land, Working paper by the Chairperson-rapporteur, Mrs. Erika-Irene Daes, UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/2001/21 (Webdokument, unhchr.ch)
  5. Für eine allgemeine Analyse siehe auch das Arbeitspapier Indigenous Peoples and Conflict Resolution(Internetarchiv), UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/AC.4/2004/2, von Miguel Alfonso Martínez, dem gegenwärtigen Vorsitzenden der UNWGIP (pdf)
  6. UN-Website zu Free, Prior and Informed Consent im Internetarchiv
  7. United Nations adopts Declaration on Rights of Indigenous Peoples (www.un.org)
  8. Text des Übereinkommens auf der Website der deutschen Kampagne für eine Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 169.
Dieser Artikel existiert auch als  Audiodatei.
Persönliche Werkzeuge