Pulkautal Straße

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Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/AT-B
Landesstraße B45 in Österreich
Karte
Verlauf der B 45
Basisdaten
Gesamtlänge: 60,3 km

Bundesland:

Niederösterreich

Straßenverlauf
Bezirk Horn
Waldviertler Straße B2 E49
Taffa
Horn B4
Kamptalbahn
Kamptalbahn
Bahnstrecke Wien - Gmünd
Sigmundsherberg
Bezirk Hollabrunn
Retzer Straße B35
Vorlage:AB/Wartung/Leer Gemeinsame Streckenführung mit B35
Pulkau
Retzer Straße B35
Zellerndorf
Nordwestbahn
Thayatal Straße B30
Pernersdorf
Weinviertler Straße B303 E59
Haugsdorf
Nordbahn, Zweigstrecke nach Zellerndorf
Alberndorf im Pulkautal
Hadres
Nordbahn, Zweigstrecke nach Zellerndorf
Bezirk Mistelbach
Laaer Straße B6
Laa an der Thaya
Staatzer Straße B46

Die Pulkautal Straße (B 45) ist eine Landesstraße B in Österreich. Sie hat eine Länge von 60,3 km und führt größtenteils entlang der namensgebenden Pulkau. Die Straße beginnt in Horn und führt zunächst nach Pulkau. Hier trifft sie ihren Namensgeber und folgt ihm durch das nördliche Weinviertel bis zu seiner Mündung in die Thaya bei Laa an der Thaya.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Anschluss Österreichs wurde diese Straße im Zuge der Vereinheitlichung des Straßensystems am 1. April 1940 in eine Landstraße I. Ordnung umgewandelt und als Teil der L.I.O. 1 geführt. Am 23. März 1942 wurde der Streckenabschnitt zwischen Horn und Pulkau durch einen Erlass des Generalinspekteurs für das Deutsche Straßenwesen zum Bestandteil der Reichsstraße 343 erklärt.[1]

Die Pulkautal Straße gehört seit dem 1. April 1959 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[2]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Niederdonau, Jg. 1940, S. 179 u. Jg. 1942, S. 168.
  2. Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Bundesstraßengesetz neuerlich abgeändert wird, Verzeichnis H.
 B45  Die Pulkautal Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.