Greiner Straße

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Landesstraße B119 in Österreich
Basisdaten
Gesamtlänge: 82 km

Bundesland:

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Landesstraße B119a in Österreich
Basisdaten
Gesamtlänge: 7,5 km

Bundesland:

Oberösterreich

Die Greiner Straße (B 119) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie hat eine Länge von 82 km und führt zunächst von Amstetten zur namensgebenden Stadt Grein an der Donau. Von hier setzt sie ihren Weg durch das Mühlviertel bis St. Georgen am Walde fort, bevor sie durch das Waldviertel führt. Hier verläuft die Greiner Straße über Groß Gerungs nach Weitra, wo sie am Fuß des Gratzener Bergland an der Gmünder Straße (B 41) endet.

Besonderheiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Berühmt ist diese Strecke vor allem wegen des sehr kurvigen Teils zwischen Grein und Dimbach, eine Strecke die im Sommer sehr gern von Motorradfahrern befahren wird. In diesem Abschnitt gab es auch schon zahlreiche schwere Unfälle mit Motorradfahrern, worauf seit September 2014 auf diesem Streckenabschnitt, ausschließlich für Motorräder, ein Tempolimit von 70 km/h erteilt wurde.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Straße von Grein bis zur niederösterreichischen Landesgrenze wird seit 1932 als Marchsteiner Straße bezeichnet.[1] Sie ersetzte die St. Georgen-Dimbacher Bezirksstraße, die seit 1866 als Bezirksstraße geführt wurde und in St. Nikola an der Donau endete.[2]

Die Ardagger Straße zwischen Amstetten und dem Donauufer bei Tiefenbach gehört seit dem 1. April 1959 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[3] Sie endete an der Drahtseilfähre bei Grein, die im Mai 1858 dem Verkehr übergeben und am 24. September 1967 durch eine Straßenbrücke ersetzt wurde.[4]

Die gesamte Strecke der Greiner Straße zwischen Weitra und Oiden gehört erst seit dem 1. Jänner 1972 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[5]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1931, betreffend die Neubenennung der wichtigeren öffentlichen Straßen in Oberösterreich, ausgenommen die Bundesstraßen. LGBl. Nr. 15/1932.
  2. Gesetz, wirksam für das Erzherzogthum ob der Enns, betreffend die Landes- und Bezirks-Straßen. LGBl. Nr. 2/1866.
  3. Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Bundesstraßengesetz neuerlich abgeändert wird, Verzeichnis H.
  4. Gustav Brachmann: Die Greiner fliegende Brücke. In: Oberösterreichische Heimatblätter 1/1953, ooegeschichte.at [PDF]
  5. Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1976 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Niederösterreich, BGBl. Nr. 337/1976.
 B119  Die Greiner Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.