Typhus

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Klassifikation nach ICD-10
A01.0 Typhus abdominalis
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Typhus (auch Typhus abdominalis, Bauchtyphus, typhoides Fieber oder enterisches Fieber) ist eine Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Salmonella Typhi (Salmonella enterica ssp. enterica Serovar Typhi) hervorgerufen wird.

Der Krankheitsverlauf ist durch stufenförmigen Fieberanstieg, Bauchschmerzen, Darmverstopfung (Obstipation) und einen für die hohe Körpertemperatur eher langsamen Herzschlag (relative Bradykardie) gekennzeichnet. Unbehandelt kann die Krankheit gefährlich verlaufen und zum Tode führen. In Deutschland, Österreich und in der Schweiz[1] sind sowohl ein Verdacht auf als auch Erkrankung an und Tod durch Typhus meldepflichtig.

Als Paratyphus bezeichnet man ein abgeschwächtes Krankheitsbild des Typhus, dessen Erreger nicht Salmonella Typhi, sondern Salmonella Paratyphi ist.

Wortherkunft und Bezeichnungen

Der Name Typhus leitet sich vom altgriechischen τῦφος typhos ab, was ‚Dunst‘, ‚Nebel‘, ‚Rauch‘, ‚Dampf‘, aber auch im übertragenen Sinne ‚Schwindel‘ oder ‚benebelter Geisteszustand‘ bedeutet.[2] Dies bezieht sich auf die neurologischen Symptome der Krankheit.

Im internationalen Sprachgebrauch, wie z. B. im Englischen, ist die Krankheit unter dem Namen typhoid fever bekannt, während das Wort typhus die im Deutschen Fleckfieber genannte, durch Rickettsien verursachte Krankheit bezeichnet.[3][4] Das Fleckfieber wurde früher auch als Typhus levissimus oder Typhus ambulatorius bezeichnet. Das DIMDI folgt der internationalen Nomenklatur und bezeichnet die hier beschriebene Krankheit als „typhoides Fieber“.

Geschichte

Typhus-Impfung 1913

Typhus ist seit dem Altertum verbreitet. 1546 wurde er von Girolamo Fracastoro unter dem Namen morbus lenticularis bekanntgemacht, der auch die Übertragungsgefahr von Mensch zu Mensch erkannte. Diese Annahme bestätigte sich 1556 durch Epidemien in Neapel und in Ungarn. Eine genauere Beschreibung des Krankheitsbildes erfolgte 1659 durch Thomas Willis.[5] Erst 1760 schlug Boissier de Sauvages den Namen Typhus vor. Im Jahre 1837 wurde durch William Jenner die Unterscheidung von Typhus und Fleckfieber gesichert. Almroth Wright führte 1897 eine Impfung ein.

Deutschland

Über die Infektionsherde für Typhus war man sich lange Zeit im Unklaren. Der Bazillus wurde in den 1880er Jahren von Carl Joseph Eberth und Georg August Gaffky entdeckt, doch seine Verbreitungswege blieben zunächst unbekannt. Nach der verheerenden Choleraepidemie in Hamburg 1892 und der Typhusepidemie in Gelsenkirchen 1901 schenkte man aber dem Trinkwasser als Verbreitungsweg ansteckender Krankheiten erhöhte Aufmerksamkeit.

Der Südwesten Deutschlands, in dem Typhus überdurchschnittlich stark verbreitet war, wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts Versuchsgebiet der Medizin. Malstatt-Burbach, Ottweiler und Hülzweiler etwa waren in den 1880er und 1890er Jahren Schauplätze größerer Epidemien, bei denen zahlreiche Menschen starben. Neben den im Bergbau beschäftigten Menschen, die meist unter hygienisch bedenklichen Verhältnissen in überbelegten Quartieren hausten, war auch das Militär gefährdet. Im 70. Infanterieregiment in Saarbrücken starben zum Beispiel 1898 40 Personen an Typhus, den ein Mannschaftskoch verbreitet hatte, der einen Kartoffelsalat zubereitet hatte, nachdem er zuvor eine Kloake gesäubert und sich dann die Hände nicht gründlich genug gereinigt hatte. Bei der Typhusepidemie von Lebach im Saarland erkrankten im Winter 1902/1903 weitaus mehr als 50 Menschen.

Da man davon ausging, dass die Kreisärzte allein nicht in der Lage sein könnten, umfassende Untersuchungen über diese Seuchen anzustellen, wurde die Untersuchungskommission eingesetzt, die aus Fachleuten des Reichsgesundheitsamts und des Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin bestand. Zunächst im Trierer Raum tätig, wurde diese Kommission 1902 erweitert. Teile des Regierungsbezirks Koblenz wurden neben dem Bezirk Trier untersucht, und in Saarbrücken wurde eine zweite Untersuchungsstation eingerichtet. Später wurde der Apparat noch deutlich erweitert. Hauptaufgabe war das Untersuchen verdächtigen Materials und das Nachvollziehen der Ausbreitungswege der Epidemien. Unterstützt wurde diese Arbeit durch das preußische Seuchenschutzgesetz vom 28. August 1905, eine Sonderanweisung bezüglich des Typhus aus dem Jahr 1906 und finanzielle Unterstützung durch die Reichsregierung. 1914 ging aus den bakteriologischen Untersuchungsstationen das Staatliche Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten in Saarbrücken hervor.

Hatten zunächst die hygienischen Verhältnisse in den Städten Anlass zur Sorge gegeben, traten um die Jahrhundertwende ländliche Ortschaften wie im Raum Lebach in den Vordergrund des Interesses der Behörden. Das Hauptaugenmerk der Mediziner galt der Wasser- und Abwasserbehandlung in den betroffenen Gebieten. Medizinalrat Schlecht aus Trier klagte etwa: „Die Zahl der Aborte ist gering, die Defäkation findet im Viehstall, auf der Düngerstätte vor dem Hause, im Garten hinter dem Hause, im Hofraum oder sogar im Keller statt. Eine ordnungsgemäße Abortgrube ist kaum zu finden; die Abortgruben werden selten geleert; der Abort und die Abortgrube befinden sich häufig in einem Zustand, der die Benutzung [...] nicht zuläßt.“[6] Auch die Wasserversorgung gab Anlass zur Klage, da nicht nur zahlreiche Brunnen häufig verunreinigt waren, sondern wie im Falle der Lebacher Typhusepidemie viele Menschen ihr Trink- und Brauchwasser aus offenen Wasserläufen entnehmen mussten.

Zwar wurden im Untersuchungszeitraum zwischen 1903 und 1914 in Südwestdeutschland zusätzliche 39 Krankenhäuser, davon 34 mit Isolierabteilungen, eingerichtet und 132 Desinfektionsapparate angeschafft sowie Desinfektoren und Gemeindeschwestern ausgebildet,[7] hauptsächlich aber drang man auf eine hygienisch unbedenkliche Versorgung der Bevölkerung mit Wasser. Im Jahr 1900 wurden die Landräte darauf aufmerksam gemacht, dass ein Erlass bestand, der es der Polizei ermöglichte, zwangsweise den Bau von Wasserleitungen zu verfügen. 1904 wurden darüber hinaus die Kreisärzte verpflichtet, regelmäßige Ortsbesichtigungen vorzunehmen. Schließlich trat der Erlaß vom 23. April 1907, betreffend die Gesichtspunkte für Beschaffung eines brauchbaren, hygienisch einwandfreien Wassers in Kraft.

Doch beispielsweise im Regierungsbezirk Trier bestand auch im Anschluss an die staatliche Typhusbekämpfungskampagne noch keine flächendeckende zentrale Wasserversorgung; die Verhältnisse besserten sich vorrangig in den größeren Ortschaften mit mehr als 1000 Einwohnern. Kleinere Ortschaften waren bei der Umsetzung meist auf Finanzhilfe durch die Provinz oder die preußische Regierung angewiesen. Viele Gemeinden mussten daher noch jahrzehntelang auf eine zentrale Wasserversorgung warten.

Auch verhielten sich traditionsbewusste Befürworter des alten Brunnensystems häufig ablehnend gegenüber der Planung einer zentralen Wasserversorgung; andere waren mit dem Anschluss ihres Grundstücks an eine zentrale Wasserversorgung zwar prinzipiell einverstanden, wollten jedoch gleichzeitig die Nutzung ihres bisherigen Brunnens nicht aufgeben. Der Fall der Witwe Wacht-Thiel aus Söst bei Saarburg, die ihr Vieh weiterhin mit Brunnenwasser tränken wollte, ging bis vor das Königlich Preußische Oberverwaltungsgericht in Trier.[8] Auch einige Großbauern aus Berschweiler widersetzten sich der zwangsweisen Versorgung mit unbedenklichem Trinkwasser. Sie konnten tatsächlich die Erhebung der Gebühren weitgehend gerichtlich abwehren.[9] Der Streit um die Erhebung von Gebühren für die Entnahme von Trinkwasser führte in einigen Gemeinden dazu, dass erst in den 1950er Jahren Pauschalregelungen aufgehoben und Wasseruhren in den einzelnen Häusern installiert wurden. In Schwemlingen etwa geschah dies erst 1956.[10]

Erreger und Übertragung

Erreger ist das Typhusbakterium (Salmonella enterica subsp. enterica Serovar Typhi), ein gramnegatives, begeißeltes Bakterium. Es wird fäkal-oral übertragen, also beispielsweise durch verunreinigte Nahrungsmittel oder verschmutztes Wasser.

Verbreitung

Heutzutage ist Typhus vor allem ein Problem der Entwicklungsländer. Weltweit erkranken jährlich etwa 32 Millionen Menschen.

Fälle in Industrienationen sind die Ausnahme; ein Großteil der hier auftretenden Typhuserkrankungen hängt mit Fernreisen der Betroffenen in Länder mit geringem hygienischem Standard zusammen. Bei Reisen in tropische Gebiete (z. B. Indien) sollte eine Impfung erwogen werden, auch wenn diese nur einen partiellen Schutz bietet.

Klinisches Bild

Krankheitsstadien

Die Inkubationszeit beträgt, in Abhängigkeit von der Menge der aufgenommenen Erreger, in der Regel 1–3 Wochen, Extremwerte können jedoch auch zwischen 3 und 60 Tagen liegen.[11][12]

1. Woche (Stadium incrementi): Es kommt zunächst zu unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Mattigkeit, Kopfschmerzen, Verstopfung sowie zu einem treppenförmigen Fieberanstieg.

Roseolen auf der Brust eines an Typhus erkrankten Patienten

2.–3. Woche (Stadium fastigii): Nach ca. 8 Tagen wird ein Stadium von anhaltendem hohem Fieber erreicht (Fieberkontinuum mit 40 bis 41 °C), das über Wochen andauern kann. Weitere Symptome:

  • Relative Bradykardie, also ein für Fieber ungewöhnlich langsamer Herzschlag. Fieber geht sonst häufig mit einem schnelleren Herzschlag (Tachykardie) einher.
  • Mangel an weißen Blutkörperchen (Leukopenie). Dies ist bei einer bakteriellen Infektion ebenfalls die Ausnahme.
  • Hinzu kommen bisweilen Bewusstseinsstörungen (daher der Name), Milzschwellung sowie rötlich-fleckförmiger Hautausschlag am Oberkörper und – häufig an der Bauchhaut – Roseolen.
  • Typisch ist die sogenannte Typhuszunge, die in der Mitte deutlich grau-weißlich belegt ist, an den Rändern und der Zungenspitze jedoch freie rote Ränder zeigt.
  • Durch die Zerstörung der Peyer-Plaques im Dünndarm entsteht der charakteristische erbsenbreiartige Durchfall, der erst nach etwa 14 Tagen auftritt, aber auch völlig fehlen kann. Dabei können starke Schmerzen im Nierenbereich und Unterbauch einsetzen.
  • Darmperforationen, Haarausfall, Knocheneiterungen, Erbrechen und Hirnhautentzündung sind möglich.

Während der langen Genesungsphase (Stadium decrementi) sinkt das Fieber stufenweise ab.

Dauerausscheider

In der Folge scheiden ca. 10 % der unbehandelten Erkrankten für bis zu 3 Monate Typhusbakterien mit dem Stuhl oder Urin aus; 5 % der unbehandelten Erkrankten werden zu sogenannten Dauerausscheidern (Ausscheidung >1 Jahr) der Salmonellen, da die Erreger in der Gallenblase und den Gallenwegen persistieren können (siehe: Mary Mallon). Begünstigt wird dies durch Anomalien der Gallenwege, z. B. Gallensteine. Die Dauerausscheider können, ohne selbst Krankheitszeichen zu zeigen, andere Personen anstecken.[13]

Personen, die an Typhus abdominalis oder Paratyphus erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nicht beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sein oder beschäftigt werden.[14]

Diagnose

Die Stellung der Diagnose stützt sich auf die typische Klinik, die Anamnese (Reise in tropische Regionen, vor allem Indien, Nepal und Indonesien) und labormedizinische und bakteriologische Befunde.

In der Untersuchung des Blutes lässt sich eine Verminderung der Anzahl weißer Blutkörperchen nachweisen (Leukopenie). Charakteristisch ist auch das Fehlen eosinophiler Leukozyten (Eosinopenie), einer Untergruppe der weißen Blutkörperchen.

Der bakteriologische Erregernachweis mithilfe von Blutkulturen gelingt in den ersten zwei Wochen der Krankheit und sichert die Diagnose. Nur initial im frühesten Erkrankungsstadium und nach zwei Wochen lässt sich der Erreger auch aus dem Stuhl züchten.

Die vom Immunsystem des Organismus gebildeten Antikörper, die sich gegen spezielle Bakterienantigene richten (Antikörper gegen O/h Antigen), lassen sich etwa ab Ende der ersten Krankheitswoche serologisch mithilfe des Gruber-Widal-Antikörper-Nachweises nachweisen. Erst ab der dritten Krankheitswoche werden hohe Titer an Antikörpern erreicht (1:400–800). Bei initial begonnener Therapie mit Antibiotika kann der Nachweis von Antikörpern misslingen.[15]

Behandlung

Die Therapie der Typhusinfektion erfolgt mit Antibiotika. Vor Beginn der Therapie werden Blut- und Stuhlproben entnommen, um den Erreger nachzuweisen und – nach gelungener Anzucht des Erregers – eine Resistenzbestimmung gegenüber gebräuchlichen Antibiotika durchzuführen. Antibiotika der Wahl bei Erwachsenen sind neuere Chinolone wie Ciprofloxacin oder Ofloxacin für sieben bis zehn Tage. Alternativ können Cephalosporine der 3. Generation wie Ceftriaxon für ein bis zwei Wochen eingesetzt werden. Falls die genannten Substanzen aufgrund von Gegenanzeigen nicht eingesetzt werden können oder die Erreger resistent sind, kann die Therapie mit Cefixim, Azithromycin, Ampicillin, Cotrimoxazol oder Chloramphenicol durchgeführt werden. Insbesondere gegen die drei zuletzt genannten Wirkstoffe bestehen jedoch häufig Resistenzen.[16][17]

Prophylaxe

Hygiene ist der beste Schutz. Die auf Tropenreisen üblichen Maßnahmen, wie beispielsweise der Verzicht auf unzureichend gegarte Speisen und Leitungswasser, sollten auf jeden Fall beachtet werden.

Eine Impfprophylaxe gegen Typhus kann sowohl mit Tot- als auch mit Lebendimpfstoffen durchgeführt werden. Der Lebendimpfstoff (Vivotif; in Deutschland Typhoral) enthält nicht-krankheitserregende (apathogene) Salmonella-typhi-Bakterien, die das Immunsystem zur Bildung von schützenden Antikörpern anregen. Der Lebendimpfstoff wird oral in magensaftresistenten Kapseln verabreicht, ist gut verträglich und schützt etwa 60 Prozent der Impflinge in Endemiegebieten für mindestens ein Jahr. Bei Reisenden wird eine Auffrischimpfung nach einem Jahr empfohlen. Der Totimpfstoff enthält ein Polysaccharid der Kapsel von Salmonella typhi, welches ebenfalls beim Impfling zur Bildung von Antikörpern führt. Der Impfstoff wird intramuskulär oder subkutan appliziert, ist gut verträglich und bietet etwa 60 Prozent der Geimpften einen Schutz für maximal drei Jahre.[18][19]

Weblinks

Wiktionary: Typhus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Typhus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Vorlage:RKI

Einzelnachweise

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Bundesamt für Gesundheit (BAG): Meldepflichtige Übertragbare Krankheiten für Ärztinnen und Ärzte (PDF; 24 kB)
  2. Wörterbuch und Lexikon Altgriechisch - Latein. Abgerufen am 12. September 2011.
  3. Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, englische Version
  4. Typhus: MedlinePlus Medical Encyclopedia. Abgerufen am 12. September 2011.
  5. Horst Kremling: Historische Betrachtungen zur präventiven Heilkunde. Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 24, 2005, S. 222–260, hier S. 230
  6. zitiert nach Hans-Henning Krämer, Vom Dorfbrunnen zum Wasserwerk. Geschichte der Trinkwasserversorgung an der Saar, Gollenstein Verlag 1999, ISBN 3-933389-07-0, S. 139
  7. Krämer 1999, S. 145
  8. Krämer 1999, S. 170
  9. Krämer 1999, S. 171 f.
  10. Krämer 1999, S. 179
  11. Gerd Herold: Innere Medizin. Köln 2009, S. 808.
  12. IMPP Staatsexamen Medizin, Frühjahr 2007: Fallstudie 3.1, Frage 3.48
  13. Hahn, Kaufmann, Schulz, Suerbaum: Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie. 6. Auflage. Springer Verlag, Heidelberg, 2009.
  14. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), § 42
  15. M. Classen, V. Diehl, K. Kochsiek (Hrsg.):Innere Medizin. 5. Auflage. Urban & Fischer Verlag, München, 2004. S. 966.
  16. W. Caspary, M. Kist, J. Stein (Hrsg.): Infektiologie des Gastrointestinaltraktes. 1. Auflage. Springer, Heidelberg 2006. S. 212.
  17. E. Hohmann, S. Calderwood, E. Baron: Treatment and prevention of typhoid fever. In: UpToDate, Rose, BD (Ed), UpToDate, Waltham, MA, 2008.
  18. W. Caspary, M. Kist, J. Stein (Hrsg.): Infektiologie des Gastrointestinaltraktes. 1. Auflage. Springer, Heidelberg 2006. S. 437.
  19. RKI-Ratgeber für Ärzte: Typhus und Paratyphus Stand: August 2011, zuletzt eingesehen am 24. Juni 2014