Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Deutsche Länder

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Länder statt Bundesländer?[Quelltext bearbeiten]

Die offizielle Bezeichnung ist ja (z.B. laut Grundgesetz) Land und nicht Bundesland, siehe auch Bundesland_(Deutschland). Daher sollten wir vor allem in einer Navi-Leiste das auch so bezeichnen, oder ? --Mevsfotw 19:45, 24. Jul 2005 (CEST)

Ich stimme dir zu, und habe es korrigiert. 02:08, 1. Nov 2005 (CET) (nicht signierter Beitrag von 83.109.186.155 (Diskussion) )
Wer begriffliche Konflikte völlig im Geiste Eurer Argumentation vermeiden möchte (essentiell für Lexika), der muss diese Navigationsleiste, etwa in "Länder der Bundesrepublik Deutschland" umbenennen. Gruß! GS63 (Diskussion) 13:01, 17. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Größe der Flagge in der Navileiste[Quelltext bearbeiten]

Hier kann man die Größe der Flaggen im Vergleich sehen:

Vorlage:Navigationsleiste Gaue im Dritten Reich

N3MO 10:12, 18. Jul 2006 (CEST)

Und was hat man jetzt davon?--Tilla 21:10, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Warum sind diese ehemaligen Deutschen Länder denn nicht in dieser Navigationsleiste enthalten, wenn es dort doch extra eine Rubrik für "ehemalige Deutsche Länder" gibt. Natürlich ergibt es wenig Sinn sie doppelt zu führen, wenn es doch extra andere Navigationsleisten dafür gibt, aber das führt schlicht zu dem Schluss, dass die Rubrik eigentlich "ehemalige Länder der Bundesrepublik Deutschland" meint. Wieso heisst sie dann aber nicht so? Wer begriffliche Konflikte vermeiden möchte (essentiell für Lexika), der muss dementsprechend im Übrigen auch diese Navigationsleiste, etwa in "Länder der Bundesrepublik Deutschland" umbenennen. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:58, 17. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Alte Länder[Quelltext bearbeiten]

sollen/dürfen/können auch alte länder in diese leiste aufgenommen werden? bis 1952 gabs ja noch paar mehr...

Eigentlich gehören die drei ex-Südwest-Länder schon auch hier rein. Schließlich waren das mal Länder der Bundesrepublik. Die drei Länder in einer abgesetzten Zeile untendrunter würden die Leiste jetzt auch nicht signifikant vergrößen. --188.110.124.166 05:16, 27. Mär. 2012 (CEST)[Beantworten]

West-Berlin ein ehemaliges Land?[Quelltext bearbeiten]

1950 wurde das Land Berlin gegründet, anders als diejenigen in Westdeutschland konnte es bis 1990 aber nicht der Bundesrepublik Deutschland beitreten und war deshalb bis dahin kein Bundesland. Das Land Berlin beinhaltete aber stets ganz (Groß-)Berlin! Aus Gründen des alliierten Besatzungsrechts war dessen Wirksamkeit auf die Bezirke des Ostsektors jedoch ausgesetzt und diese natürlich auch des Einflusses der Senatsverwaltung (Landesverwaltung) entzogen. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins 1990 endete das Besatzungsrecht und das Land Berlin wurde automatisch auch für die östlichen Bezirke wirksam, während es gleichzeitig Mitglied der BRD wurde. Am Status des Landes Berlin selbst hat sich dadurch also nichts geändert, ein neues oder anderes Land Berlin entstand damals nicht. Es ist also falsch von einem ehemaligen Land Berlin oder gar ehemaligen Land West-Berlin zu sprechen, soetwas gibt bzw. gab es nicht! Geregelt wurde das alles im alliierten Besatzungsrecht (siehe "Kategorie:Rechtsquelle (Alliiertes Besatzungsrecht in Deutschland nach 1945)"), der Verfassung von Berlin (1950), dem Zwei-plus-Vier-Vertrag und dem Deutschen Einigungsvertrag. Gruß! GS63 (Diskussion) 14:03, 18. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Innerhalb von 9 Monaten konnte keine Begründung erbracht werden, unter welchem Gesichtspunkt ein de-facto-Land West-Berlin existiert haben soll, das sich je vom Land Berlin unterschieden hätte. Daher soll die Navigationsleiste nun entsprechend bereinigt werden. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:49, 17. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]