Bahaitum

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Der Lotustempel in Neu-Delhi ist der meistbesuchte Sakralbau der Bahai
Schrein des Bab in Haifa
Schrein Bahāʾullāhs in Westgaliläa. Die Schreine der beiden Religionsstifter (siehe oben) sind die wichtigsten Pilgerstätten der Bahai und gehören zum Weltkulturerbe der UNESCO.[1]

Das Bahaitum[2] ist eine weltweit[3] verbreitete Religion mit rund acht[4] Millionen Anhängern, die sich auf die Lehren des Religionsstifters Bahāʾullāh (1817–1892) berufen und nach ihm als Bahai[5] bezeichnet werden. In ihrem Ursprungsland Iran bilden die Bahai zwar die größte nichtmuslimische religiöse Minderheit, sind aber systematischer staatlicher Verfolgung ausgesetzt.[6] Hauptverbreitungsgebiete heute sind Indien, Afrika, Süd- und Nordamerika.

Die ursprünglich aus dem Babismus hervorgegangene Universalreligion lehrt einen „abrahamitischen Monotheismus eigener Prägung“,[7] in dessen Mittelpunkt der Glaube an einen transzendenten Gott, die mystische Einheit der Religionen und die Einheit der Menschheit in ihrer Vielfältigkeit stehen. Die Bahai vertreten eine handlungsorientierte Ethik, die auf eine humanitäre Vision des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Entwicklung ausgerichtet ist.

Neben dem als Gottesoffenbarung betrachteten Werk Bahāʾullāhs zählen die Bahai auch die Heiligen Schriften anderer Weltreligionen zum gemeinsamen religiösen Erbe. Die verschiedenen Religionsstifter, die von den Bahai als Manifestationen Gottes angesehen werden, schöpfen demnach alle aus derselben göttlichen Quelle. Die unverkennbaren Unterschiede zwischen den Religionen seien primär historisch bedingt und Ausdruck unterschiedlicher Bedürfnisse und kultureller Prägungen.

Geschichte

Die Geschichte des Bahaitums geht auf das Wirken zweier Stiftergestalten zurück: Seyyed ʿAlī Muḥammad Širāzī (1819–1850), genannt „der Bab“ (arabisch: „das Tor“), und Mirzā Ḥusain-ʿAlī Nūrī (1817–1892), genannt „Bahāʾullāh“ (arabisch: „Herrlichkeit Gottes“). Der eigentliche Stifter ist Bahāʾullāh. Der Bab wird von den Bahai als dessen Wegbereiter und zugleich als eigenständiger Religionsstifter des Babismus betrachtet.[8]

Der Bab

Dass sich die Grabstätte des aus Shiraz (Iran) stammenden Bab heute in Haifa (Israel) befindet, hat historische Gründe.

Der Bab wurde 1819 in Schiras, Iran, geboren. Am Abend des 22. Mai 1844 erhob er erstmals den Anspruch einer göttlichen Offenbarung. Als Titel greift er den schiitisch-eschatologischen Begriff des „Bab“ auf. Er deutet ihn um als „Tor zu Gott“[9][10], d. h. als Anspruch einer nachkoranischen Offenbarung und als Wegbereiter einer weiteren Offenbarungsgestalt.

Der Babismus gewann schnell Anhänger aus dem schiitischen Umfeld.[11] Unter schiitischen Gelehrten und Geistlichen jedoch stießen der Offenbarungsanspruch des Bab und seine Interpretation des Islam auf Ablehnung; der Bab stellte insbesondere die Rolle der Religionsgelehrten in Frage und trat für die Rechte der Frau und größere gesellschaftliche Gleichheit ein. Anfang 1847 wurde er verhaftet.

Die formelle Trennung vom Islam erfolgte im Juli 1848 im Zuge einer Zusammenkunft im Dorf Badascht[12] in der Nähe des Kaspischen Meeres. Sie war das Ergebnis eines Konzils der einflussreichsten Anhänger des Bab. Eine der Wortführerinnen, Qurrat al-ʿAin, legte als Zeichen der Emanzipation der Frau erstmals in der Öffentlichkeit ihren Schleier ab.[13]

Die zunehmende Missionstätigkeit der Babi führte rasch zum Widerstand schiitischer Gruppen, bald zu (auch staatlich) organisierter Verfolgung der Gemeinde. Als Gegenreaktion kam es vereinzelt zu Revolten gegen die iranische Regierung. Schiitische Vorstellungen des Dschihad blieben unter den Babi zunächst erhalten.[14] Am 9. Juli 1850 wurde der Bab in Täbris öffentlich erschossen. Die Verfolgungen dauerten bis 1853 an. Tausende Anhänger des Bab wurden getötet.[15]

Seit 1848 hatten vor allem zwei der Anhänger des Bab an Bedeutung gewonnen: die Söhne eines Staatsministers in Teheran, die Halbbrüder Mirza Husayn Ali Nuri, später Bahāʾullāh genannt, und Mirza Yahya Nuri, später bekannt als Subh-e Azal. Wie vom Bab vorgesehen, übernahm nach seinem Tod nominell der kaum neunzehnjährige Subh-e Azal die Leitung der Babi-Gemeinde; er war dieser Aufgabe aber kaum gewachsen. Auf Anraten Bahāʾullāhs und anderer hatte ihn der Bab 1849 zum Sachwalter bestimmt für die Übergangszeit bis zum Auftreten „Dessen, den Gott offenbaren wird“, der im Babismus erwarteten messianischen Gestalt.[16]

Bahāʾullāh

Bahāʾullāhs Verbannungsweg

Bahāʾullāh wurde im Zuge der Verfolgungen 1852 in Teheran im Siyah-Chal („Schwarzes Loch“), einem berüchtigten Verlies, inhaftiert. Viele seiner Mithäftlinge wurden hingerichtet. Von einer Hinrichtung Bahāʾullāhs wurde abgesehen, da er großes öffentliches Ansehen genoss und sich westliche Botschafter für ihn einsetzten.[17] Bahāʾullāhs mystische Erlebnisse während dieser Kerkerhaft sehen die Bahai als die ersten Anfänge seiner prophetischen Sendung.[18]

Bagdad, Edirne und Istanbul

Nach den Monaten der Einkerkerung wurde Bahāʾullāh, mittlerweile schwer erkrankt, ins Exil geschickt. Er wählte Bagdad als Verbannungsort, wohin ihm sein Halbbruder und andere Anhänger des Bab folgten. In Bagdad kam es zu ersten Spannungen zwischen den Halbbrüdern. In der Folge zog Bahāʾullāh für rund zwei Jahre als Derwisch ins kurdische Bergland der Provinz Silêmanî, wo er sich Gebet und Meditation widmete, ehe er 1856 nach Bagdad zurückkehrte. Aus dieser Zeit stammen wichtige mystische Werke Bahāʾullāhs, wie Die Sieben Täler oder die Verborgenen Worte. Sein erstes theologisches Werk ist das 1862 veröffentlichte Buch der Gewissheit (Kitab-i-Iqan), in dem Bahāʾullāh das Konzept der Fortschreitenden Offenbarung und die Rolle des Bab als Stifter einer neuen Religion nach dem Islam erläutert.[19] Zurück in Bagdad gewann Bahāʾullāh rasch an Ansehen und Einfluss. Der persische Konsul in Bagdad suchte dem entgegenzutreten und bewirkte schließlich zusammen mit einigen Geistlichen vor Ort, dass Bahāʾullāh nach Istanbul beordert wurde.

Istanbul 1868

Unmittelbar vor seiner erzwungenen Abreise, am 8. April 1863 im Garten Ridvan, erklärte er vor einem kleinen Kreis seiner Anhänger, dass er der vom Bab Verheißene sei, „den Gott offenbaren werde“. Diesem Ereignis, bei dem Subh-e Azal nicht anwesend war, wird heute als Ridvanfest gedacht.

Von der osmanischen Hauptstadt Istanbul wurde Bahāʾullāh nach vier Monaten nach Edirne weiterverbannt. Öffentlich erhob Bahāʾullāh seinen Anspruch ab dem Frühjahr 1866, so in Sendschreiben an die einflussreichsten weltlichen und religiösen Führer seiner Zeit.[20] Subhi-i-Azal beantwortete dies mit dem Gegenanspruch, selbst der vom Bab Verheißene zu sein. Nach und nach bekannte sich die überwiegende Mehrheit der Babi zu Bahāʾullāh und verstand sich nun als Bahai. Die Anhänger Subh-e Azals (Azali) versuchten, die Bahai gegenüber der osmanischen Regierung als politisch subversiv darzustellen[21] und Bahāʾullāh zu beseitigen.[22] Die Intrigen Subh-e Azals sowie die zahlreichen Pilger aus Persien, die Bahāʾullāh sehen wollten, veranlassten die Behörden, Subh-e Azal 1868 nach Zypern und Bahāʾullāh in die Festungsstadt Akkon im heutigen Israel zu verbannen.[23] Der Babismus ist heute bis auf eine verschwindend kleine Gruppe mit etwa 2000 Mitgliedern (Azali-Babi) in der neuen Religion Bahāʾullāhs aufgegangen.[24]

Westgaliläa

Die Festungsstadt Akkon zählt heute zu den Pilgerzielen der Bahai

Während der mehr als zwei Jahrzehnte in Akkon und Umgebung entstand der größere Teil des umfangreichen Schrifttums Bahāʾullāhs in arabischer und persischer Sprache, worin die grundlegenden Lehren weiter ausgeführt werden, insbesondere der Gedanke der Einheit der Menschheit und die Versöhnung der Religionen. Der wichtigste Text der Bahai ist der Kitab-i-Aqdas, das Heiligste Buch, aus dem Jahr 1873.[25] Durch dieses Buch wurden die weltlichen Gesetze, die der Bab im Bayan festgelegt hatte, endgültig aufgehoben. Der arabische Text des Kitab-i-Aqdas ähnelt stilistisch dem klassischen Stil des Koran und bildet die Grundlage für Bahāʾullāhs Religionsgesetz und Gemeindeordnung. Am 29. Mai 1892 starb Bahāʾullāh in Bahji bei Akkon in Westgaliläa. Sein Schrein ist heute der wichtigste Wallfahrtsort der Bahai und bestimmt die Gebetsrichtung für die Pflichtgebete.

ʿAbdul-Baha' und die Folgezeit

Die Leitung der Gemeinde ging testamentarisch[26] auf Bahāʾullāhs ältesten Sohn ʿAbdul-Baha' (1844–1921) über. Dies impliziert auch die autoritative Auslegung seiner Schriften. Bis zur Jungtürkischen Revolution 1908 blieb ʿAbdul-Baha' in Akkon interniert. Seit 1892 bildeten sich erste Bahai-Gemeinden in Nordamerika und Europa. Diese Gemeinden besuchte ʿAbdul-Baha' zwischen 1910 und 1913, um für den Frieden unter den Religionen und Nationen zu werben.[27] Im Frühjahr 1913 besuchte er auch Deutschland. Durch sein humanitäres Engagement, vor allem während der Kriegsjahre (1914 bis 1918) in Haifa, erlangte er große öffentliche Anerkennung. Er starb 1921 in Haifa.

Die ersten Gärten am Bahai-Weltzentrum in Haifa wurden von Shoghi Effendi angelegt. Die Hängenden Gärten in ihrer heutigen Form wurden im Jahr 2001 eröffnet.

ʿAbdul-Baha' ernannte testamentarisch seinen Enkel Shoghi Effendi (1897–1957) zum „Hüter“ des Bahai-Glaubens. Shoghi Effendi übersetzte einige der wichtigsten Schriften Bahāʾullāhs ins Englische und war qua seines Amtes mit der obersten Lehrkompetenz ausgestattet. Aus der spirituellen Bahai-Bewegung wurde unter seiner Leitung eine hierarchisch organisierte Religionsgemeinschaft, die sich während seiner Amtszeit in nahezu alle Länder der Erde verbreitete.[28]

In seiner Amtszeit beginnt auch die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, wo die Internationale Bahá’í-Gemeinde seit 1948 offiziell als Nichtregierungsorganisation anerkannt ist.

Da Shoghi Effendi überraschend starb und keinen Nachfolger ernannte, wurde mit ihm die autoritative (verbindliche) Auslegung der Schriften Bahāʾullāhs abgeschlossen. Die Institution des „Hütertums“ ist seither unbesetzt. Das heißt, dass an die Stelle einer verbindlichen Lehrmeinung das individuelle Glaubensverständnis getreten ist. Um dieses zu fördern, ist es wünschenswert, dass gelehrte Bahai ihre unterschiedlichen Interpretationen zu Stellen der Heiligen Schriften vorlegen, damit sich alle Bahai ihre eigene Meinung bilden können.[29]

Da der „Hüter“ auch als Vorsitzender eines internationalen Führungsgremiums der Gemeinde vorgesehen war, war nach Shoghi Effendis überraschendem Tod zunächst umstritten, ob es dieses Gremium überhaupt ohne seine mit Vetorecht bedachte Funktion wird geben können. Nach einem über vier Jahre dauernden Interregnum wurde das Gremium schließlich doch noch gebildet und von einer Mehrheit der internationalen Gemeinde, allerdings mit reduzierten Kompetenzen, akzeptiert.

Das Gremium ist heute vor allem unter seiner englischsprachigen Bezeichnung Universal House of Justice bekannt und hat seinen Sitz in Haifa, wo sich auch der Schrein des Bab mit seiner 1953 fertiggestellten Goldkuppel befindet. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Bahai als Wallfahrtsort und „als heilige Stätten, die mit den beiden Gründern des Glaubens verbunden sind“, gehören die Grabstätten beider Religionsstifter und weitere Heiligen Stätten der Bahai in Haifa und Westgaliläa seit 2008 zum UNESCO-Welterbe.[30]

Demographische Entwicklungen

Bahai-Tempel im Stadtteil Langenhain in Hofheim am Taunus

Als Shoghi Effendi 1921 das Erbe seines Großvaters, ʿAbdul-Baha', antrat, hatte der Bahai-Glaube bereits in 35 Ländern der Welt Fuß gefasst: in zwei zu Lebzeiten des Bab, in 13 zu Lebzeiten Bahāʾullāhs und in 20 zu Lebzeiten ʿAbdul-Baha's. Nach Shoghi Effendis Amtszeit war der Glaube in 219 Ländern verbreitet.[31]

1954 gab es weltweit rund 213.000 Bahai, 94 Prozent davon im Iran und rund 10.000 in Europa und Nordamerika. Ab den sechziger Jahren kam es zu einer größeren Verbreitung in einigen Ländern der dritten Welt. 1968 gab es rund 1,1 Millionen Bahai, wovon 22 Prozent im Iran und 26 Prozent in Indien lebten, in Europa und Nordamerika rund 30.000. 1988 gab es weltweit rund 4,5 Millionen Bahai, davon 6 Prozent im Iran und 40 Prozent in Indien, rund 200.000 in Europa und Nordamerika.[32] 2008 gab es rund 7,8 Millionen Bahai, davon 2,1 Millionen in Afrika, 3,7 Millionen in Asien, 148.000 in Europa, 851.000 in Lateinamerika, 857.000 in Nordamerika und 133.000 in Ozeanien.[33]

2009 bekannten sich etwa 7,8[33] bis 8,1[34] Millionen Menschen zum Bahai-Glauben. Sie leben vor allem in Indien, dem Iran, in Afrika südlich der Sahara, Nord- und Südamerika. Die Bahá’í International Community gab 2008 rund 5 Millionen Gemeindemitglieder an, bestehend aus über 2100 ethnischen Gruppen in 189 Staaten.[35] Davon lebten rund 2,2 Millionen in der größte Bahai-Gemeinde der Welt: in Indien.[36] Die größte Anhängerzahl in den westlichen Industriestaaten verzeichneten im Jahr 2008 mit rund 670.000 die Vereinigten Staaten.[37] Nur ein Bruchteil davon gehört allerdings der offiziellen Gemeinde an.[38] Eine Schätzung des Bevölkerungsanteils der Bahai in ihrem Ursprungsland Iran ist aufgrund ihrer Verfolgung schwierig. Seit 1979 ist vermutlich über die Hälfte ins Ausland geflohen. Nach einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2000 werden Anhängerzahlen zwischen 150.000 und 500.000 geschätzt, wobei meist 300.000 angegeben wird – eine Zahl die letztlich nicht belegbar ist.[39]

Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland (K.d.ö.R.) bestand im Jahr 2013 laut eigenem Jahresbericht aus 6.019 registrierten Mitgliedern. Darüber hinaus geht der Brockhaus (2007) von einer Gesamtzahl von etwa 12.000 Bahai in Deutschland aus. Der erste europäische Bahai-Tempel befindet sich in Hofheim am Taunus (Ortsteil Langenhain) und ist seit 1987 hessisches Kulturdenkmal. Der ebenfalls dort angesiedelte Bahá’í-Verlag publiziert unter anderem die Offenbarungstexte im Original und in deutscher Übersetzung. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt.[35] Die Anfänge der deutschen Gemeinde gehen zurück auf das Jahr 1905. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Februar 1991, den Bahai-Beschluss, erlangte die Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit. Im November 2012 erkannte das Bundesverwaltungsgericht der Bahai-Gemeinde in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu.[40]

Lehre

Der neunzackige Stern ist das am häufigsten verwendete Symbol der Bahai

Die Bahai besitzen in den zahlreichen Originalschriften ihres Religionsstifters Bahāʾullāh eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Neben dem Heiligsten Buch und dem Buch der Gewissheit sind die mystischen Schriften (wie Die Sieben Täler oder die Verborgenen Worte) für die Gläubigen von großer Bedeutung. Als „Summa der Lehren Bahāʾullāhs“ wird der Brief an den Sohn des Wolfes bezeichnet, worin der Religionsstifter auch auf sein Leben zurückblickt.

Menschenbild

Nach dem Glauben der Bahai steht der Mensch von allen Schöpfungswerken Gott am nächsten, da er mit einem freien Willen, mit Vernunft, einer unsterblichen Seele und der Fähigkeit ausgestattet wurde, Gott zu erkennen und einen Bund mit ihm einzugehen. Das Leben im Diesseits wie im Jenseits wird als eine kontinuierliche mystische Reise zu Gott betrachtet. Himmel und Hölle sind für die Bahai Symbole für die Nähe oder Ferne zu Gott. Eine gewisse „Einheit“ mit Gott kann der Mensch bereits zu Lebzeiten erlangen.[41] Das Leben in dieser Welt ist dazu bestimmt, geistige Fähigkeiten zu entwickeln, die für das Leben im Jenseits benötigt werden. Als geistige Fähigkeiten gelten Tugenden wie die Nächstenliebe, Dankbarkeit, Vertrauenswürdigkeit, Gottvertrauen, Demut und Geduld.[42] Selbstkasteiung, „Einsiedelei und harte Askese[43] werden ebenso abgelehnt wie ein hedonistisches Leben im Überfluss. Bahāʾullāh empfiehlt, das „rechte Maß“ zu halten, und sieht im „Dienst am ganzen Menschengeschlecht“ das Kriterium wahren Menschseins.[44] Gesellschaftliches Engagement und soziale Verantwortung, die aktive Gestaltung der Welt, werden als natürliche Folge individueller Spiritualität betrachtet und sind von dieser nicht zu trennen. Bettelei[45] und Beichte[46] sind den Bahai verboten; beides gilt als Erniedrigung des Menschen vor anderen Menschen.[47]

Der menschlichen Vernunft wird eine große Bedeutung zugemessen, auch wenn sie allein in die Irre führen kann. Das Wesen des Menschen ist seine unsterbliche Seele. Der Körper wird als der Tempel des Menschen[48] bezeichnet, dem ebenfalls Wertschätzung entgegengebracht wird, was sich in den Reinheits- und Hygienegeboten Bahāʾullāhs, aber beispielsweise auch im Verbot der Feuerbestattung[49] zeigt.

Gottesbild

Die arabische Kalligrafie „O Herrlichkeit des Allherrlichen!“ (Yā Bahāʾul-Abhā / يا بهاء الأبهى) drückt einen Lobpreis Gottes aus. „Herrlichkeit“ (bahā' / بهاء) gilt den Bahai als der größte Name Gottes.

Die Gottesvorstellung der Bahai ist monotheistisch. Sie glauben an „die Existenz und die Einheit eines persönlichen Gottes, der unerkennbar, unerreichbar, Quell aller Offenbarung, ewig, allwissend, allgegenwärtig und allmächtig ist“.[50]

In seiner absoluten Transzendenz bleibt das Wesen Gottes dem Menschen verborgen. In der Schöpfung aber spiegeln sich die göttlichen Eigenschaften wider und können vom Menschen erkannt werden. Eine besondere Rolle kommt den Manifestationen Gottes zu, durch die sich Gott dem Menschen gegenüber im je größtmöglichen Maße offenbart. Gleichwohl bleibt das vollständige Wesen Gottes dem Menschen verborgen.

Gott gilt den Bahai als Schöpfer aller Dinge. Alles geht aus Gott und durch Gott hervor, allerdings unter der Wahrung des freien Willens Gottes, der Nichtenthaltung der göttlichen Substanz in der Schöpfung und der Nichtablehnung der Schöpfung aus dem Nichts. Damit stehen die Bahai einer emanatistischen Position nahe.[51] Die Schöpfung ist ein ständig fortschreitender Gnadenakt Gottes, der durch die göttliche Liebe motiviert ist und mit der fortschreitenden Offenbarung Gottes korreliert.

Religionsverständnis

Das kalligraphische Ringsymbol (بهاء bahā', DMG bahāʾ ‚Herrlichkeit, Anmut, Glanz, Schönheit‘, Bahai-Transkription Bahá) zeigt drei Ebenen: die Ebene Gottes, die Ebene der Religionsstifter und die Ebene der Menschheit. Diese Ebenen werden durch die Offenbarung miteinander verbunden.

Ein zentraler Grundsatz der Bahai ist, dass Religion nicht der Vernunft und der Wissenschaft widersprechen dürfe.[52] Als wichtigstes Element der Religion bezeichnete ʿAbdul-Baha' die Nächstenliebe. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle ihren Zweck, und es sei besser, ohne sie zu leben.[53]

Im Mittelpunkt des Religionsverständnisses der Bahai steht eine dreifache Einheit: die Einheit Gottes, die mystische Einheit der göttlichen Offenbarer und die Einheit der Menschheit.[54]

Theologischer Angelpunkt der Bahai-Lehre ist das heilsgeschichtliche Paradigma der fortschreitenden Offenbarung: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv und zyklisch wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen göttliche Offenbarer (Manifestation Gottes) schickt. Folglich sind die großen Religionen allesamt göttliche Stiftungen, die seine Botschaft in jeweils abgewandelter äußerer Form wiedergeben.[55] Nach dem Glauben der Bahai brachte Bahāʾullāh die jüngste dieser göttlichen Offenbarungen, aber nicht die letzte. Nach ihm werden im Abstand von etwa tausend Jahren weitere Offenbarer erwartet. Nach dem Glauben der Bahai wurde Bahāʾullāh von allen großen Religionen verheißen und verkörpert den Beginn eines neuen Abschnitts in der Entwicklung der Menschheit, der schließlich in einen weltlichen und geistigen Frieden münden werde.[56] Seine Gebote sollen die Grundlage für eine solche Gesellschaft bilden und dazu führen, dass „dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.[57]

Ethische Grundsätze

Im Jahr 1912 hob ʿAbdul-Baha' in seinen Ansprachen in Paris zwölf ethische Grundsätze aus den Lehren Bahāʾullāhs besonders hervor. Diese zentralen Lehrsätze der Bahai dominierten bis in die 1980er Jahre die Rezeption der Religion im Westen, die vor allem als humanitäre Friedensbewegung wahrgenommen wurde. Die spirituellen und philosophischen Lehren Bahāʾullāhs erfuhren erst später ein größeres Interesse.

Glaubenspraxis

Die Bahai-Religion schreibt kaum Riten vor, individueller Gestaltungsfreiraum ist gegeben und Inkulturation wird begrüßt. Adressat fast aller Gebote ist das Individuum, nicht die Gemeinde. Einen unmittelbar erlösenden oder heilsbringenden Charakter haben die Riten nicht. Was zählt, ist die geistige Grundhaltung und nicht die äußere Form. Eine Etablierung kultischer Traditionen jenseits der von Bahāʾullāh vorgeschriebenen Riten wird aufgrund der Gefahr der „Verkrustung der Religion“ abgelehnt.[58]

Die Institution des Mashriqu’l-Adhkár nimmt eine zentrale Rolle im Gemeindeleben der Bahai ein. Sie soll dem Prinzip der Einheit von Gottesverehrung und Dienst an der Menschheit Ausdruck verleihen. Als neunseitige Kuppelbauten mit neun Eingängen gestaltete Bahaitempel sollen idealerweise von Gärten und sozialen Einrichtungen umgeben sein. Die Gottesdienste sind reine Andachten ohne Liturgie oder Predigt. Neben den heiligen Schriften des Bab und Bahāʾullāhs werden Schriften aus allen Weltreligionen vorgetragen. Als musikalisches Element dienen gesungene Rezitationen und Gebete, Soloimprovisationen sowie Chorgesang. Musikinstrumente sind nicht vorgesehen, da die Tempel allein dem Wort Gottes und der menschlichen Stimme vorbehalten sind.[58]

Eine große Bedeutung haben auch die Fastenzeit und das individuelle Gebet, insbesondere die Pflichtgebete, die in drei unterschiedlichen Längen und Formen zur Auswahl stehen.[59] Gefastet wird an 19 Tagen im Jahr (dem letzten Monat des Bahai-Kalenders). Fasten bedeutet für die Bahai völlige Enthaltung von Speise und Trank zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Vom Fasten ausgenommen sind Reisende und alle, die aus gesundheitlichen Gründen nicht fasten sollten.

Weitere wichtige Gebote Bahāʾullāhs sind das tägliche Lesen in den Heiligen Schriften sowie die tägliche 95-malige Rezitation des Größten Namens.[58]

Bahāʾullāh verbietet den Bahai im Kitab-i-Aqdas, zu konsumieren, was sie ihres Verstandes beraubt; ausgenommen sind medizinisch notwendige Medikamente.[60] Wie an anderer Stelle erläutert wird, sind damit auch Glücksspiel, alkoholische Getränke und Drogen gemeint.[61]

Die Heiratszeremonie, welche als Form nur eine einfache Trauformel kennt,[62] ist nur zwischen Frau und Mann möglich[63] und erfordert die Zustimmung aller noch lebenden Elternteile, was vor allem die Einheit innerhalb der Familie stärken soll.[64] Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe werden abgelehnt.[65]

Den Bahai ist auferlegt, die Gesetze ihres jeweiligen Landes zu respektieren,[66] Shoghi Effendi empfahl jedoch, sich der Parteipolitik zu enthalten.[67] Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und Umweltschutzbewegungen und dergleichen außerhalb der Bahai-Gemeinde, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.

Gemeinde

Sitz des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, des höchsten Gremiums des organisierten Teils der Bahai-Gemeinde, in Haifa, Israel
Symbole verschiedener Religionen auf einem Pfeiler des Bahai-Tempels in Wilmette, Illinois, Vereinigte Staaten, zeigen die Offenheit der Bahai gegenüber den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften.

Die wichtigsten Festtage der Bahai-Gemeinde sind Naw-Ruz (Neujahrsfest am 21. März), Ridvan (die Verkündigung Bahāʾullāhs vom 21. April bis zum 2. Mai), die Verkündigung des Bab (am 23. Mai), das Hinscheiden Bahāʾullāhs (am 29. Mai), der Märtyrertod des Bab (am 9. Juli), der Geburtstag des Bab (am 20. Oktober) und der Geburtstag Bahāʾullāhs (am 12. November).[68]

Die örtliche Gemeinde trifft sich alle 19 Tage zu ihrer monatlichen Versammlung, welche von den Bahai Neunzehntagefest genannt wird. Der Bahai-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Das Neunzehntagefest markiert den Monatsbeginn. Das Fest besteht aus drei Teilen: einem besinnlichen Andachtsteil, bei welchem aus den heiligen Schriften gelesen wird, einem Beratungsteil, bei welchem die Gemeinde über ihre Tätigkeiten berät, und einem geselligen Teil, welcher mit einem Festmahl einhergeht.[52][69]

Mancherorts werden öffentliche Andachten veranstaltet, welche gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei Gebeten der Weltreligionen rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften. Als verbindendes Element dient die Musik. Weitere Veranstaltungen der Bahai sind u. a. Gebetsversammlungen, Lesungen aus religiösen Schriften, Studienkurse, Kinderklassen, Vorträge oder Tagungen.

Einen Klerus gibt es nicht. Jeder offiziell erklärte Bahai kann ab dem 21. Lebensjahr grundsätzlich jedes Amt bekleiden. Bei Verstoß gegen eine administrative Regel oder bei offensichtlichem Verstoß gegen zentrale Glaubensgebote in der Öffentlichkeit können allerdings die administrativen Rechte zeitlich begrenzt entzogen werden. Das bedeutet, dass man in dieser Zeit von der Teilnahme im Neunzehntagefest ausgeschlossen ist und sein aktives und passives Wahlrecht in der Gemeinde verliert. Spaltungsversuche und massive interne Angriffe, die das Gemeindeleben ernsthaft gefährden würden, können durch das Universale Haus der Gerechtigkeit als Bundesbruch festgestellt werden. Folge sind der vollständige Ausschluss aus der Gemeinde und der Abbruch aller Kontakte zum Bundesbrecher. Fälle von Bundesbruch gab es in Europa sehr selten.

Die Struktur der Gemeindeordnung unterteilt sich in zwei Bereiche: In einen gewählten und in einen ernannten Zweig. Die gesamte Ordnung basiert auf dem Beratungsprinzip und der freien, geheimen und unabhängigen Wahl.[70]

Entscheidungsträger sind die gewählten Gremien mit neun Mitgliedern, welche die Aktivitäten der Gemeinde leiten und koordinieren.[71] Der ernannte Zweig besteht aus verschiedenen Stufen von Beratern, welche von den gewählten Gremien ernannt werden; diese haben keine Entscheidungsgewalt.[70]

Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf nationaler Ebene wählen. Der internationale Rat, das Universale Haus der Gerechtigkeit in Haifa, wird alle fünf Jahre durch die männlichen und weiblichen Mitglieder aller nationalen Räte aus der Gesamtheit aller männlichen Gläubigen gewählt.

Sowohl die Wahl der Gremien als auch das Prinzip der Beratung sind für die Bahai ein Ideal. Eine Bahai-Wahl ist ein Akt demokratischer Willensbildung; sie ist allgemein, frei, gleich und geheim, enthält aber auch einen spirituellen Charakter. Qualität des Charakters wird als wichtiger angesehen als intellektuelle Qualifikation. Dem Alter, Geschlecht oder gesellschaftlichen Stand soll keine Bedeutung zugemessen werden. Interessenvertretung, Empfehlungen, Kandidaten, Parteien und Wahlkampf sind untersagt.[70]

Das Beratungsprinzip soll sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so ʿAbdul-Baha', „kann der Funke der Wahrheit sprühen.“[72] Bei Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden. Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat – je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist. Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.

Die Gemeinde finanziert sich über freiwillige und anonyme Spenden, die ausschließlich von Bahai angenommen werden.[73]

Eine Regel der Bahai in den Vereinigten Staaten, welche einige intellektuelle Bahai als interne Zensur kritisieren, ist, dass dort schriftliche Arbeiten über den Bahai-Glauben vor der Publikation einer internen Prüfung unterzogen werden. Diese Praxis, die noch aus der Zeit Shoghi Effendis stammt, wird heute kontrovers diskutiert.[74]

Beziehung zu anderen Religionen

Das Ziel von Religion ist nach den Bahai-Lehren „das Wohl des Menschengeschlechts zu sichern, seine Einheit zu fördern und den Geist der Liebe und Verbundenheit unter den Menschen zu pflegen“.[75] Religion soll „nicht zur Quelle der Uneinigkeit und der Zwietracht, des Hasses und der Feindschaft werden“.[75] Konflikte aus religiösen Gründen sind demnach nicht im Einklang mit den Bahai-Lehren.

Zu anderen Religionen besteht vonseiten der Bahai nicht nur aufgrund dieser Aufrufe ein gutes Verhältnis, sondern auch weil sie in Gott den „Herrn aller Religionen“[76][77] sehen. So gelten unter anderem Adam, Abraham, Moses, Zarathustra, Krishna, Siddhartha Gautama, Jesus Christus, Mohammed, der Bab und Bahāʾullāh als Manifestationen Gottes.[78]

Gemäß dem Wort Bahāʾullāhs „Verkehret mit den Anhängern aller Religionen im Geiste des Wohlwollens und der Brüderlichkeit“[79] wirken Bahai beim interreligiösen und interkulturellen Dialog mit.[80] Sie gehören seit 1998 dem Runden Tisch der Religionen in Deutschland an und sind im Abrahamischen Forum[81] in Deutschland vertreten. In zahlreichen deutschen Großstädten sind Bahai in den dort bestehenden Räten der Religion Mitglied, so derzeit u. a. in Frankfurt, Hannover, München, Köln, Nürnberg und Stuttgart. Im weltweiten Aktionsbündnis Religions for Peace sind sie auf lokaler, nationaler wie auch auf internationaler Ebene engagiert.

Verfolgung

Geschändeter Bahai-Friedhof in Yazd, Iran

Die Verfolgungsgeschichte der Bahai in ihrem Ursprungsland Iran beginnt mit den Anfängen ihrer Religion. Bereits in den 1850er Jahren wurden in einem Religiozid zahlreiche Anhänger des Bab massakriert, einige Quellen sprechen von über 20.000.[82] Der Bab selbst wurde 1850 öffentlich hingerichtet. Der Religionsstifter Bahāʾullāh war bis zu seinem Lebensende im heutigen Israel ein Verbannter und Gefangener. Theologisch betrachtet gelten Bahai im orthodoxen Islam als Abgefallene. Ihre Religion wurzelt im schiitischen Islam, hat sich aber von ihm gelöst. Die Bahai betrachten Mohammed, entgegen der Auffassung des islamischen Klerus, nicht als den letzten Propheten.[83] Im Gegensatz zu Christen, Juden und Zoroastriern sind die Bahai im Iran nicht als geschützte religiöse Minderheit anerkannt. Damit werden Repressionen legitimiert und legalisiert.[84] Im Kampf um Einfluss und Macht innerhalb des Iran dienten und dienen die Bahai, zu Erzfeinden des Schiitentums und des Nationalstolzes stilisiert, immer wieder als Sündenböcke, die instrumentalisiert werden, um die emotionale Unterstützung der Massen zu gewinnen.[85][86] In der iranischen Öffentlichkeit wird die Verfolgung mit angeblicher „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ begründet.[87] Dabei stellen die Bahai im Iran eine Religionsgemeinschaft dar, die sich gemäß den Lehren ihres Glaubens nicht in die iranische Politik einmischt und das Prinzip der Gewaltlosigkeit praktiziert.[88]

Seit der Islamischen Revolution hat sich die Situation der Bahai im Iran wieder verschlechtert. Seit 1981 wurde den Bahai bis heute die Aufnahme in Bildungseinrichtungen verweigert, Angestellten im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente gekündigt, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Bahai-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Bahai-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt. Immer wieder kam es zu Pogromen: Geschäfte, Büros und Fabriken wurden geplündert, Vieh abgeschlachtet, die Ernte enteignet oder gestohlen. Wohnhäuser wurden überfallen und in Brand gesteckt, die Bewohner massakriert, lebendig verbrannt oder gewaltsam gezwungen, zum Islam zu konvertieren.[89] Bis 1985 war praktisch die gesamte gewählte Führung der Bahai durch 210 Hinrichtungen ausgelöscht.[82] Vermutlich mindestens 10.000 Gläubige sind ins Exil geflohen.[90]

Aus einem Anfang 1993 von den Vereinten Nationen veröffentlichten Geheimpapier des Obersten Islamisch-Revolutionären Kulturrates aus dem Jahr 1991 ging hervor, dass Bahai auf allen Ebenen diskriminiert werden sollten, um ihren Fortschritt und ihre Entwicklung zu verhindern.[91] Das bedeutet unter anderem, dass sie auf niedrigem Bildungs- und Existenzniveau gehalten werden sollen und die Angst vor Inhaftierung und Folter geschürt werden soll. Auch für die Bahai im Ausland müsse „ein Plan entwickelt werden, um ihre kulturellen Wurzeln außerhalb des Landes anzugreifen und zu zerstören“. Das Memorandum sollte damit einen Kurswechsel vorgeben: weg von den blutigen Verfolgungen der Vergangenheit, die zur internationalen Isolierung des Iran beigetragen hatten, hin zu verdeckten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechtsverletzungen der iranischen Bahai, die unterhalb der internationalen Aufmerksamkeitsschwelle stattfinden sollten. Wirklich aufgegangen ist diese Strategie allerdings nicht, wie unter anderem die Reaktionen der internationalen Staatengemeinschaft einschließlich der Vereinten Nationen zeigen.[92]

Die Bahai im Iran sind von verschiedenen Menschenrechtsverletzungen betroffen. Die internationale Bahai-Gemeinde meldete eine deutliche Zunahme an willkürlichen Inhaftierungen, horrende Kautionszahlungen, Folter, Beschlagnahmungen, Schikanen und Drangsalierungen von Kindern und Jugendlichen.[93] Übergriffe auf Bahai, welche unbestraft bleiben, werden durch gezielte Hetzkampagnen geschürt.[94] Im Jahr 2004 wurden mehrere mit der frühen Bahai-Geschichte im Iran verbundene heilige Stätten, darunter das Geburtshaus Bahāʾullāhs, zerstört.[95] In einigen Städten kam es in der jüngsten Zeit zu Zerstörungen von Bahai-Friedhöfen, so zuletzt 2018 in Isfahan. Nach wie vor werden die Bahai von weiterführender Bildung und dem Besuch von Universitäten ausgeschlossen. Eine Beschäftigung in öffentlichen Einrichtungen wird ihnen verwehrt. Geschäfte werden regelmäßig durch Behörden versiegelt, wenn sie an Bahai-Feiertagen geschlossen sind.

Die systematische und staatlich angeordnete Verfolgung der Bahai ist zu unterscheiden von verschiedenen Formen der Diskriminierung wie lokale Feindseligkeiten oder Beschränkung religiöser Aktivitäten von Bahai in einigen weiteren islamisch geprägten Ländern. Allerdings zeichnet sich im Jemen für die Bahai eine in vielerlei Hinsicht dem Iran analoge Verfolgungslage ab. Die seit 2013 durch die Huthi-Miliz im Jemen betriebene Verfolgung der Bahai folgt einem ähnlichen Muster wie im Iran. Die von Huthi-Führer Abdul-Malik al-Huthi medial übertragenen Hassreden sind mit denen des Obersten Führers Khamenei vergleichbar. Die Inhaftierungen und Willkürurteile werden ebenfalls mit Spionage für Israel aber auch mit Apostasie begründet und sind Ausdruck tiefgreifender religiöser Vorurteile. Der Einfluss des Iran auf die Nationale Sicherheitsbehörde und die sondergerichtliche Staatsanwaltschaft der Huthis wird von Journalisten, Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen Experten der Region, wie dem UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, bestätigt. In einer Erklärung vom 22. Mai 2017[96] beschreibt er die auffällige Ähnlichkeit der jüngsten Verfolgung der Bahai im Jemen mit der der Bahai im Iran wie folgt: „Die jüngste Eskalation des anhaltenden Verfolgungsmusters der Bahai-Gemeinde in Sana’a spiegelt die Verfolgung der im Iran lebenden Bahai wider.“ Er fügte hinzu, dass sich „die Belästigung der religiösen Minderheit der Bahai als religiöse Verfolgung im Jemen, wenn nicht sogar in noch schlimmerem Ausmaß, fortzusetzen scheint.“

Am 26. September 2018 äußerte sich die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Bärbel Kofler zur Verfolgung der Bahai im Jemen und forderte ihre Freilassung.[97] Sie forderte zuletzt in einer Presseerklärung vom 31. Januar 2020 den Iran auf, die „massive Diskriminierung der Bahai“ einzustellen.[98]

Rezeption im deutschsprachigen Raum

In der religionswissenschaftlichen Forschung wird das Bahaitum als „abrahamitischer Monotheismus eigener Prägung“[7] und als eigenständige Universalreligion betrachtet.[99]

In der älteren Forschung sah dieses Bild teilweise noch anders aus, da die frühen Darstellungen über das Bahaitum im deutschsprachigen Raum überwiegend von christlichen Apologeten verfasst wurden.[100] Zu den gängigsten Fehleinschätzungen zählte die Einordnung als „islamische Sekte“, die darauf zurückzuführen ist, dass das Bahaitum in einem islamischen Kulturraum entstand. Dies wurde durch den unkritischen, unwissenschaftlichen und zum Teil apologetischen Gebrauch des Wortes Sekte begünstigt. Verkannt wurde, dass sich das Bahaitum auf eigene heilige Texte stützt, einen eigenen universalen Anspruch hat und das islamische Religionsgesetz innerhalb der neuen Gemeinde bereits 1848 aufgehoben wurde.[100] Während der in den 1970er Jahren einsetzenden generellen Sektendebatte in Deutschland musste sich auch die deutsche Bahai-Gemeinde gegen eine Stigmatisierung als Sekte zur Wehr setzen. Hierzu trug nicht unerheblich eine Publikation[101] der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) bei. Dieser trat die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland mit der Veröffentlichung einer umfassenden Erwiderung[102] entgegen, die der Religionswissenschaftler Manfred Hutter trotz ihres apologetischen Charakters als wichtigen Beitrag zur kritischen Erforschung der Bahai-Religion bezeichnet hat.[103] Dabei wurde die Authentizität verschiedener Bahai-Schriften bekräftigt und die fehlerhafte Darstellung theologischer, rechtlicher und ethischer Aspekte des Bahaitums korrigiert.[104] Darüber hinaus wurden aber auch bisher unbehandelte historische, rechtliche und theologische Fragestellungen von den Autoren in den Blick genommen.[105] Eine sachgerechtere Gesprächsbasis entstand somit in den 1990er Jahren unter veränderten Rahmenbedingungen. Zwischen der EZW und der Bahai-Gemeinde entwickelte sich in der Folge eine durch interreligiösen Dialog geprägte Zusammenarbeit.[106] Das von der Bahai-Gemeinde vertretene „Einheitsparadigma“ – die Einheit der Menschheit in ihrer kulturellen und religiösen Vielfalt – begegnete dabei nach wie vor kritischen Fragen nach der Vereinbarkeit mit pluralen Vorstellungen über Religion und Gesellschaft. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund einer autoritär geführten Gemeinde und den daraus immer wieder resultierenden Spannungen zu verstehen.[107] Vertreter des Bundes für Freies Christentum sehen in diesem Zusammenhang Widersprüche zwischen dem – seinem Wesen nach liberalen, wissenschaftsbejahenden und fortschrittsfreudigen – Bahaitum und seiner hierarchisch organisierten Weltgemeinde, die ihre Mitglieder zu Gehorsam gegenüber ihren religiösen Instanzen verpflichte und so versuche, die „Einheit“ innerhalb ihres bisher überschaubaren Mitgliederbestandes zu sichern. „Visionäre Kraft“ stehe hier neben „illusionärer Schwäche“.[108]

Wichtige aktuelle Beiträge in der sich im deutschen Sprachraum noch zögerlich anbahnenden religionswissenschaftlichen Forschung über das Bahaitum sind vor allem das Handbuch Bahāʾī[109] des Religionswissenschaftlers Manfred Hutter und sein Beitrag zur Vorlesungsreihe „Weltreligionen: Verstehen. Verständigung. Verantwortung“[110] der 10. Johannes-Gutenberg-Stiftungsprofessur an der Universität Mainz, ferner eine umfassende Einleitung[111] zu Bahāʾullāhs Brief an den Sohn des Wolfes in der kommentierten Übersetzung des Orientalisten Armin Eschraghi.

Literatur

Grundwissen

Selbstdarstellungen

Einführungen und Monographien

  • Manfred Hutter: Handbuch Bahā’ī. Geschichte – Theologie – Gesellschaftsbezug. Kohlhammer, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-17-019421-2 (Inhaltsverzeichnis, Verlagsmeldung).
  • Manfred Hutter: Heilige Schriften der Bahā’ī. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften. Eine Einführung. Verlag der Weltreligionen, Frankfurt am Main, Leipzig 2008, ISBN 978-3-458-72007-2, S. 364–381.
  • Manfred Hutter: Die Bahā’ī-Religion im globalen Kontext. Ihre Lehre über die fortschreitende Offenbarung als Grundlage für ethisch-soziales Engagement in einer Welt vielfältiger Kulturen. In: Karl Kardinal Lehmann (Hrsg.): Weltreligionen: Verstehen. Verständigung. Verantwortung. Verlag der Weltreligionen, Frankfurt am Main, Leipzig 2009, ISBN 978-3-458-71025-7, S. 205–228.
  • Armin Eschraghi: Einleitung. Das Leben Baha’ullahs – Die heiligen Schriften der Bahai – Zentrale Lehraussagen. In: Armin Eschraghi (Hrsg.): Baha’ullah, Brief an den Sohn des Wolfes (Lauḥ-i Ibn-i Dhi’b). Verlag der Weltreligionen, Berlin 2010, ISBN 978-3-458-70029-6, S. 145–353.
  • Ulrike Elsdörfer: Globale Religionen. Ein Lesebuch zum interreligiösen Gespräch: Bahá’i, Christentum, Islam. Ulrike Helmer Verlag, Königstein 2008, ISBN 978-3-89741-261-3, S. 15–68.
  • Peter Smith: An Introduction to the Baha’i Faith. Cambridge University Press, New York, Cambridge 2008, ISBN 978-0-521-68107-0.

Artikel

  • Fereydun Vahman: Baha’ismus. In: Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 5. Walter de Gruyter, Berlin, New York 1980, ISBN 3-11-007739-6, S. 115–132.
  • Manfred Hutter: Bahā’īs. In: Lindsay Jones, et al. (Hrsg.): Encyclopedia of Religion. 2., völlig neu erstellte Auflage. Band 2. Macmillan Reference USA, Thomson Gale, New York, u. a. 2005, ISBN 0-02-865735-7, S. 737–740.
  • John Walbridge: Baha’i Faith. In: Richard C. Martin, et al. (Hrsg.): Encyclopaedia of Islam and the Muslim World. Band 1. Macmillan Reference USA, Thomson Gale, New York, u. a. 2004, ISBN 0-02-865604-0, S. 100–101.
  • Juan Ricardo I. Cole: Baha’i. In: David Levinson, Karen Christensen, et al. (Hrsg.): Encyclopedia of modern Asia. Band 1. Charles Scribner’s Sons, Thomson Gale, New York, u. a. 2002, ISBN 0-684-31242-5, S. 217–220.
  • Todd Lawson: Bahā’ī. In: John L. Esposito, et al. (Hrsg.): The Oxford Encyclopedia of the Modern Islamic World. Band 1. Oxford University Press, New York, Oxford 1995, ISBN 0-19-509612-6, S. 177–182.
  • Robert Stockman: Bahá’í Faith. In: Thomas Riggs, et al. (Hrsg.): Worldmark Encyclopedia of Religious Practices. Band 1. Thomson Gale, Detroit, u. a. 2006, ISBN 0-7876-6612-2, S. 23–45.
  • Ulrike Elsdörfer: Menschenbilder Menschenrechte. Kontroversen in Bahá'i, Christentum und Islam. Ulrike Helmer Verlag, Sulzbach 2009, ISBN 978-3-89741-291-0, S. 95–103, 111–133.

Nachschlagewerke

  • Peter Smith: A Concise Encyclopedia of the Bahá’í Faith. Oneworld Publications, Oxford 2008, ISBN 978-1-85168-184-6.
  • Hugh C. Adamson: Historical Dictionary of the Bahá’í Faith. Scarecrow Press, Lanham (Maryland) 2007, ISBN 978-0-8108-5096-5.
  • Wendi Momen: A Basic Bahá’í Dictionary. George Ronald Press, Oxford 1989, ISBN 0-85398-231-7.

Theologische Werke

  • Babak Farrokhzad: Der Fluss der Wahrheit. Endzeiterwartungen und Wahrheitsbeweise des Christentums und des Islam in Bahá’u’llás Kitáb-i-Íqán. Studien zum Bahá’ítum. Band 4. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2004, ISBN 3-87037-409-8.
  • Udo Schaefer: Heilsgeschichte und Paradigmenwechsel. Zwei Beiträge zur Bahá’í-Theologie (= Studien zum Bahá’ítum. Band 1). 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2002, ISBN 3-87037-389-X.
  • Nader Saiedi: Logos and Civilization. Spirit, History and Order in the Writings of Bahá’u’lláh. University Press of Maryland, Bethesda 2000, ISBN 1-883053-63-3.
  • Moojan Momen: Relativism, A Theological and Cognitive Basis for Bahá’í. Ideas about God and the Spiritual World (= Lights of ‘Irfán. Band 12). 2011, S. 367–399 (irfancolloquia.org [PDF; 312 kB]).

Geschichte

  • Johann Christoph Bürgel, Isabel Schayani (Hrsg.): Iran im 19. Jahrhundert und die Entstehung der Bahā’ī-Religion. Georg Olms Verlag, Hildesheim, Zürich, New York 1998, ISBN 3-487-10727-9 (books.google.de – Voransicht).
  • Moojan Momen: Bahá'u'lláh – eine Kurzbiographie. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2013, ISBN 978-3-87037-499-0.
  • G. Cameron, W. Momen: A Basic Bahá’í Chronology. George Ronald, Oxford 1996, ISBN 0-85398-404-2.
  • Peter Smith: The Bahá’í Faith. A Short History. Oneworld Publications, Oxford 1999, ISBN 1-85168-208-2.
  • Peter Smith: The Babi and Baha’i Religions. From messianic Shi’ism to a World Religion. Cambridge University Press, Cambridge 2008, ISBN 978-0-521-31755-9.
  • Nationaler Geistiger Rat der Bahá’í in Deutschland (Hrsg.): 100 Jahre Deutsche Bahá’í-Gemeinde. 1905–2005. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2005, ISBN 3-87037-436-5.
  • Nationaler Geistiger Rat der Bahá’í in Deutschland (Hrsg.): Die Bahá'í im Iran. Dokumentation der Verfolgung einer religiösen Minderheit. Bahá’í-Verlag, Hofheim 1985, ISBN 3-87037-170-6.
  • Rudolf Fischer: Religiöse Vielfalt im Vorderen Orient: eine Übersicht über die Religionsgemeinschaften des Nahen Ostens. Ed. Piscator, Oberdorf, Schweiz 1988, ISBN 3-906090-20-5, Babismus / Bahaismus, S. 54–55 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Kai Merten: Untereinander, nicht nebeneinander: Das Zusammenleben religiöser und kultureller Gruppen im Osmanischen Reich des 19. Jahrhunderts. Band 6 von Marburger religionsgeschichtliche Beiträge. LIT Verlag, Münster 2014, ISBN 978-3-643-12359-6, 14. Die Bābī/Bahā'ī im Osmanischen Reich, S. 358–372 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Gemeindeordnung

  • Tajan Tober: Ein neues Ius Divinum? Zur Theologie des Rechts der Bahá’í (= Schriften zum Staatskirchenrecht. Band 40). Peter Lang, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-631-56235-2.
  • Emanuel V. Towfigh: Die rechtliche Verfassung von Religionsgemeinschaften. Eine Untersuchung am Beispiel der Bahai (= Ius Ecclesiasticum. Beiträge zum evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht. Band 80). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-148847-4 (books.google.de – Voransicht).
  • Udo Schaefer: Grundlagen der Gemeindeordnung der Bahá’í (= Studien zum Bahá’ítum. Band 3). Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-404-7.

Periodika

  • Gesellschaft für Bahá’í-Studien für das deutschsprachige Europa (Hrsg.): Schriftenreihe der Gesellschaft für Bahá’í-Studien. Bahá’í-Verlag, Hofheim (2003–2006).
  • Gesellschaft für Bahá’í-Studien für das deutschsprachige Europa (Hrsg.): Zeitschrift für Bahá’í-Studien. Bahá’í-Verlag, ISSN 1865-5955 (2007–2012).
  • Association for Bahá’í Studies – North America (Hrsg.): The Journal of Bahá’í Studies. (bahai-studies.ca – ab 1988, Inhaltsübersicht und Onlineartikel).
  • Association for Bahá’í Studies for UK (Hrsg.): Bahá’í Studies Review. (intellectbooks.co.uk – ab 1991, Inhaltsübersicht).
  • Christopher Buck; Ismael Valesco (Hrsg.): Online Journal of Bahá’í Studies. (oj.bahaistudies.net – 2007–2008, Inhaltsübersicht und alle Artikel Online).
  • ‘Irfán-Kolloquium (Hrsg.): Beiträge des ‘Irfán-Kolloquiums. ‘Irfán-Studien zum Bahá’í-Schrifttum. Bahá’í-Verlag, Hofheim (ab 2004).
  • ‘Irfán Colloquia (Hrsg.): Lights of ‘Irfán. Papers Presented at the ‘Irfán Colloquia and Seminars. Bahá’í Distribution Service, Wilmette (ab 2000).

Weblinks

Portal: Bahai – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Bahai
Commons: Bahá'í Faith – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bahá’i Holy Places in Haifa and the Western Galilee. Abgerufen am 29. Mai 2012.
  2. In der aktuellen Fachliteratur findet sich neben Bahaitum auch der Begriff Bahāʾī-Religion, insbesondere dort, wo zwischen dem Bahaitum als übergeordnetem kulturellen Phänomen und der Religion der Bahai als Teil davon differenziert wird (analog zu Judentum und Jüdische Religion); der Duden kennt auch noch den veralteten Begriff Bahaismus; arabisch البهائية al-bahā'iyya, englisch Bahá’í Faith, Bahaism.
  3. Ausnahmen sind der Vatikan und (vermutlich) Nordkorea. Siehe Peter Smith: An Introduction to the Baha’i Faith. Cambridge University Press, Cambridge 2008, S. 95.
  4. Classification of religions: Conclusion. In: Encyclopedia Britannica. (britannica.com [abgerufen am 5. Dezember 2016]).
  5. Deutsche Schreibweise nach Duden, persisch بهائی bahāʾī, Bahai-Transkription Bahá’í, zu deutsch: von Baha, Baha zugehörend, wobei Baha für den religiösen Titel des Religionsstifters steht und zu deutsch Herrlichkeit bedeutet.
  6. Christopher Buck: Islam and Minorities: The Case of the Bahá’ís. In: Studies in Contemporary Islam. Band 5, Nr. 1–2, 2003, S. 83–106 (christopherbuck.com [PDF]).
  7. a b Christian Cannuyer: Les Baha'is, Peuple de la triple unité. Editions Brepols, 1987.
  8. Frank Aheimer: Die Zwillingsoffenbarung in der Bahai-Religion: Vom Báb zu Baha'u'llah. Deutschlandfunk, 26. Februar 2020, abgerufen am 26. Februar 2020.
  9. Siehe etwa Armin Eschraghi: Der Anspruch des Bab in seinen frühen Schriften. In: Beiträge des Irfan-Kolloquiums 2004. Hofheim 2005, ISBN 3-87037-437-3, S. 47–81.
  10. Todd Lawson: The Terms ‘Remembrance’ and ‘Gate’ in the Bab’s Commentary of the Sura of Joseph. In: Moojan Momen (Hrsg.): Studies in the Babi and Baha’i Religions. Band 5. Los Angeles 1988, S. 1 ff.
  11. Siehe Abbas Amanat: Resurrection and Renewal. The Making of the Babi Movement in Iran, 1844-1850. Cornell University Press, Ithaca/London 1989, ISBN 0-8014-2098-9.
  12. Stichwort (Memento vom 30. Dezember 2008 im Internet Archive) in Encyclopædia Iranica.
  13. Abbas Amanat: Qurrat al-'Ayn: The Remover of the Veil. In: Resurrection and Renewal. The Making of the Babi Movement in Iran, 1844–1850. Kap. 7.
  14. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C. H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 106.
  15. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. Rowohlt, 1998, ISBN 3-499-22338-4, S. 87.
  16. Theologische Realenzyklopädie, Band 5, Stichwort Baha’ismus, S. 117; zum Ganzen: Nicola Towfigh: Einige Aspekte der Babi- und Baha’i-Geschichte. In: Udo Schaefer et al. (Hrsg.): Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia (= Religionswissenschaftliche Texte und Studien. Band 6). Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X, S. 478 ff., 503 ff.
  17. Kent Beveridge: Frühe Begegnungen Mitteleuropas mit der Baha’i-Geschichte (= Schriftenreihe der Gesellschaft für Bahá’í-Studien. Band 1). Hofheim 1995, ISBN 3-87037-311-3, S. 9 f.
  18. Alessandro Bausani: Stichwort Bahā Allāh. In: Encyclopaedia of Islam. Band 1. Brill, Leyden/London 1960, S. 911.
  19. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 261 f.
  20. Artikel Bahāʾ-Allāh (Memento vom 30. Dezember 2008 im Internet Archive) In: Encyclopædia Iranica. S. 426 der gedruckten Ausgabe (Band 3); siehe insbesondere Baha’u’llah: Súratu’l-Mulúk und die Súratu’l-Haykal. In: Anspruch und Verkündigung. Sendbriefe aus Edirne und ’Akká. Hofheim 2007, ISBN 978-3-87037-419-8.
  21. Paula Hartz: Baha’i Faith. World Religion Series. Zweite Auflage. Facts On File, New York 2006, ISBN 0-8160-6608-6, S. 44.
  22. Zum Ganzen: Stephan A. Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha’i-Religion. Ein Überblick. München 2005, ISBN 3-7892-8163-8, S. 43.; vgl. Udo Schaefer, et al.: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia (= Religionswissenschaftliche Texte und Studien. Band 6). Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X, S. 492 ff., 534 ff.
  23. Theologische Realenzyklopädie, Band 5, Stichwort Baha’ismus.
  24. Monika Gronke: Geschichte Irans. Von der Islamisierung bis zur Gegenwart. Zweite Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-48021-7, S. 94 f.
  25. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 264 ff.; siehe auch Artikel Kitab-i-Aqdas
  26. vgl. Bahāʾullāh, Kitab-i-Ahd, in Botschaften aus Akka, Hofheim 1982; siehe auch Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 266 f.
  27. Seine Ansprachen auf diesen Reisen sind in mehreren Büchern gesammelt, vgl. Artikel ʿAbdul-Baha'
  28. Stichwort Expansion. In: Peter Smith (Hrsg.): A Concise Encyclopedia of the Bahá’í Faith. Oxford 2000, ISBN 1-85168-184-1.
  29. Manfred Hutter: Heilige Schriften der Baha’i. In: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften, Eine Einführung. S. 268 f.
  30. WHC UNESCO: Examen des propositions d’inscription et des modifications des limites des biens naturels, mixtes et culturels inscrits sur la liste du Patrimoine Mondial - Bahá'i Holy Places in Haifa and Western Galilee (ISRAEL). Abgerufen am 12. Oktober 2020 (englisch).
  31. Ministry of the Custodians Absatz 13
  32. Manfred Hutter: Die Bahá’í. Geschichte und Lehre einer nachislamischen Weltreligion. In: Religion in der Gegenwart. Religionswissenschaftliche Einführung. Band 2. Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e.V., Marburg 2006, ISBN 3-9802994-5-7, S. 30.
  33. a b The World Almanac and Book of Facts. World Almanac Books, New York 2008, ISBN 1-60057-072-0, S. 711.
  34. CIA (Hrsg.): The World Fact Book 2009. (CIA World Factbook: Online (englisch)). 0,12 % von 6,790 Milliarden Menschen Weltbevölkerung.
  35. a b Bahá’í International Community (Hrsg.): The Bahá’í World Community. 2008 (Online). Online (Memento vom 18. Dezember 2008 im Internet Archive)
  36. National Spiritual Assembly of the Bahá’ís of India (Hrsg.): Welcome to the Official Website of the Bahá’ís of India. 2008 (Online).
  37. The World Almanac and Book of Facts. World Almanac Books, New York 2008, ISBN 1-60057-072-0, S. 710.
  38. Der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in den USA, der nur die Mitglieder seiner eigenen Gemeinde zählt, gibt im Jahr 2014 eine Mitgliederzahl von 175.000 an: Statistik des Nationalen Geistigen Rats der Bahá’í in den USA von 2014 (Memento vom 11. Juni 2014 im Internet Archive)
  39. Eliz Sanasarian: Religious Minorities in Iran. Cambridge 2000, S. 53
  40. Bahá´i-Gemeinde in Deutschland kann Körperschaft des öffentlichen Rechts werden Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts, 28. November 2012
  41. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C. H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 110.
  42. Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe Teil 1, Band. V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 122. Siehe auch: Michael Paul Gollmer: Dein Name ist meine Heilung. Beim Sterben eines Bahai. In: Angelika Daiker, Anton Seeberger (Hrsg.): Zum Paradies mögen Engel dich geleiten. Rituale zum Abschiednehmen. Schwabenverlag, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7966-1321-0, S. 169 f.
  43. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 61
  44. Baha’u’llah, Shoghi Effendi: Ährenlese. Eine Auswahl aus den Schriften Baha’u’llahs, zusammengestellt und ins Englische übertragen von Shoghi Effendi. 5. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-379-2. Vers 117
  45. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 147
  46. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 34
  47. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 34
  48. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 155
  49. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 149
  50. Shoghi Effendi: Gott geht vorüber. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2001, 8:26.
  51. Moojan Momen: Relativism, A Theological and Cognitive Basis for Bahá’í Ideas about God and the Spiritual World. In: Lights of ‘Irfán. Band 12, 2011, S. 367–397.
  52. a b Brockhaus Enzyklopädie, Band 3. 21. Auflage. F.A. Brockhaus, Leipzig/Mannheim 2006, ISBN 978-3-7653-4103-8, S. 125–126
  53. ‘Abdu’l-Bahá: Ansprachen in Paris. Bahá’í-Verlag, Hofheim 1983, ISBN 3-87037-062-9. Vers 39.17
  54. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C. H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 108.
  55. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. 2. Auflage. C. H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50865-3, S. 108–110.
  56. Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 115
  57. Abdu’l Baha: Briefe und Botschaften 16:5
  58. a b c Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 126.
  59. Zur Wahl stehen das lange Pflichtgebet (einmal in 24 Stunden), das mittlere Pflichtgebet (zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, zwischen Mittag und Sonnenuntergang und zwischen Sonnenuntergang und zwei Stunden danach) und das kurze Pflichtgebet (zwischen Mittag und Sonnenuntergang).
  60. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 119
  61. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterung 144
  62. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Fragen & Antworten 3
  63. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 63
  64. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 65
  65. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 19; Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Erläuterungen 134
  66. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Inhaltsübersicht D,1,m
  67. Shoghi Effendi: Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit. Bahá’í-Verlag, Frankfurt a. M. 1969. Vers 9:6
  68. Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 130
  69. Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 129–130
  70. a b c Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 128f.
  71. Theologische Realenzyklopädie, Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 128–129
  72. Vgl. 'Abdu'l-Bahá: Briefe und Botschaften. Bahá’í-Verlag, Hofheim-Langenhain 1992, S. 44:1.
  73. Bahai.de (Memento vom 29. März 2015 im Internet Archive): Häufig gestellte Fragen Wie finanzieren sich die Bahá’í?
  74. Barney Leith: Baha’i Review – Should the “red flag” law be repealed?
  75. a b Baha’u’llah, Shoghi Effendi: Ährenlese. Eine Auswahl aus den Schriften Baha’u’llahs, zusammengestellt und ins Englische übertragen von Shoghi Effendi. 5. Auflage. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-379-2. Vers 110
  76. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 31
  77. Baha’u’llah: Kitab-i-Aqdas. Das heiligste Buch. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2000, ISBN 3-87037-379-2. Kapitel 36
  78. Peter Smith: Art. Manifestations of God. in: Peter Smith: A Concise Encyclopedia of the Bahá’í Faith. Oneworld Publications, Oxford 1999, ISBN 978-1-85168-184-6, S. 231.
  79. Baha’u’llah: Ährenlese. Bahá’í-Verlag, Hofheim 2003, ISBN 3-87037-406-3. Vers 43:6
  80. Interreligiöser Dialog (Memento vom 16. April 2016 im Internet Archive) bahai.de
  81. https://abrahamisches-forum.de/
  82. a b Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. Rowohlt, 1998, ISBN 3-499-22338-4, S. 87
  83. Isabel Schayani: Tödlicher Glaube. In: Der Tagesspiegel, 21. April 2008
  84. Bericht der Internationalen Liga für Menschenrechte von 1995, S. 10ff.
  85. Nikki Keddie: Roots of Revolution. An Interpretive History of Modern Iran. New Haven 1981, S. 53
  86. Mehrzad Boroujerdi: Iranian Intellectuals and the West. A Tormented Triumph of Nativism. New York 1996, S. 96
  87. vgl. Nafisa Tehrani: Die falsche Religion. taz, 17. Mai 2006
  88. Susanne Schaup: Die Erde ist nur ein Land. Der Bahai-Glaube kennt die Vision von einer geeinten Menschheit und einem Lebensstil, der niemandem Gewalt antut. In Gott und die Welt – Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, Leitartikel vom 31. Dezember 1993
  89. vgl. Harald Vocke: Persien, du Herrliche, du Schreckliche ... In der islamischen Republik des Ayatollah Khomeini sind die Anhänger der Bahai-Religion Freiwild. Die Welt, 3. Januar 1981, Titelartikel „Geistige Welt“
  90. Vgl. Iran setzt auf den Tourismus (Memento vom 16. Juni 2007 im Internet Archive)
  91. Dr. Seyyed Muhammad Golpaygani, Sekretär des Obersten Revolutions-Kulturrates: Memorandum zur "Bahai-Frage". 25. Februar 1991, abgerufen am 10. Februar 2020.
  92. UN-Resolution zur Menschenrechtslage im Iran. 30. Oktober 2019, abgerufen am 10. Februar 2020 (englisch).
  93. Vgl. bahai.org
  94. Philipp Wittrock: Wie die Mullahs Andersgläubige drangsalieren, Der Spiegel, 5. Juni 2006
  95. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. C. H. Beck Wissen, München 2005, ISBN 3-406-50865-0, S. 118
  96. Yemen must stop persecution of Bahá’í community, urges UN expert on freedom of religion. Vereinte Nationen, Hochkommissariat für Menschenrechte, 22. Mai 2017, abgerufen am 10. Februar 2020 (englisch).
  97. Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verfolgung der Baha’i in Jemen. Auswärtiges Amt, 26. September 2018, abgerufen am 2. Oktober 2020.
  98. Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Diskriminierung gegen Baha’i und andere nicht anerkannte Religionen in Iran. Auswärtiges Amt, 31. Januar 2020, abgerufen am 10. Februar 2020.
  99. Vgl. etwa Gerhard Müller et al. (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 130 f. Manfred Hutter: Die Weltreligionen. S. 105 (vgl. Literaturangaben). Religion in Geschichte und Gegenwart. Band 1. Mohr Siebeck, Tübingen 1998, ISBN 3-16-146941-0, S. 1061 f. Evangelisches Kirchenlexikon Band=Erster Band. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1986, ISBN 3-525-50128-5, S. 352 ff. The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Band I. E. J. Brill, Leiden (Niederlande) 1986, ISBN 90-04-08114-3, S. 911, 915 ff. Metzler Lexikon Religion. Band 1. Verlag J.B. Metzler, Stuttgart / Weimar 1999, ISBN 3-476-01551-3, S. 122 ff. The Encyclopedia of Religion. Band 2. Macmillan Publishing Company, New York/London 1987, ISBN 0-02-909710-X, S. 40 ff.
  100. a b Gerhard Müller et al. (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Studienausgabe, Teil 1, Band V. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-013898-0, S. 130 f.
  101. Francesco Ficicchia: Der Bahā’ismus – Weltreligion der Zukunft? Geschichte, Lehre und Organisation in kritischer Anfrage. Hrsg.: Eine Publikation der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen. Quell Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3-7918-6009-7 (vergriffen). Viele seiner damaligen Thesen hat Ficicchia später revidiert.
  102. Udo Schaefer, Nicola Towfigh, Ulrich Gollmer: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia. In: Religionswissenschaftliche Texte und Studien. Band 6. Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, ISBN 3-487-10041-X.
  103. Vgl. Manfred Hutter: Rezension von „Desinformation als Methode“; in: Journal of Contemporary Religion 12,3 (1997); S. 437–439 (PDF; 83 kB), S. 439
  104. Vgl. Christian Cannuyer: Rezension von „Desinformation als Methode“; in: Mélanges de Science Religieuse, T 54/1, 1997, online (PDF; 96 kB), S. 2
  105. Vgl. Manfred Hutter: Rezension von „Desinformation als Methode“; in: Journal of Contemporary Religion 12,3 (1997); S. 437–439 (PDF; 83 kB), S. 438
  106. Ulrich Dehn in „Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW)“, 1/1997, S. 14–17: „Baha’i und EZW“; diese spiegelte sich auch auf einer Tagung der hannoverschen Landeskirche 2013 zum Thema „Die Bahai-Religion – Religion der Zukunft für eine multireligiöse Welt?“ wider: Tagungsband von Friedmann Eißler und Jürgen Schnase (Hrsg.): Bahai. Religion, Politik und Gesellschaft im interreligiösen Kontext, EZW-Texte 233, Berlin 2014
  107. Vgl. Christian Cannuyer: Rezension von „Desinformation als Methode“; in: Mélanges de Science Religieuse, T 54/1, 1997, online (PDF; 96 kB), S. 3
  108. Vgl. Andreas Rössler: Rezension zu Wolfgang Pfüllers „Ein Gott, eine Religion, eine Menschheit. Visionen und Illusionen einer modernen Weltreligion“, online auf der Verlagsseite (bautz.de)
  109. Manfred Hutter: Handbuch Baha’i. Geschichte – Theologie – Gesellschaftsbezug. Kohlhammer, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-17-019421-2.
  110. Karl Kardinal Lehmann (Hrsg.): Weltreligionen: Verstehen. Verständigung. Verantwortung. Verlag der Weltreligionen, Frankfurt 2009.
  111. Armin Eschraghi: Einleitung. Das Leben Baha'ullahs – Die heiligen Schriften der Bahai – Zentrale Lehraussagen. In: Armin Eschraghi (Hrsg.): Baha’ullah, Brief an den Sohn des Wolfes (Lauḥ-i Ibn-i Dhi'b). Verlag der Weltreligionen, Berlin 2010, ISBN 978-3-458-70029-6, S. 145–353.