Benutzer:Phil Buchenrauch/Thilo

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Oberlausitzer Grenzurkunde

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Alle Dörfer des Eigens sind sogenannte Waldhufendörfer und tragen deutsche Namen, was auf eine planmäßige Besiedlung im Verlauf der Deutschen Ostsiedlung hinweist; trotzdem finden sich auch Anzeichen für eine bereits deutlich früher erfolgte sorbische Besiedlung. So weist das Zinsregister des Klosters St. Marienstern 1374 eine, für Waldhufendörfer untypische, sehr starke Differenzierung der bäuerlichen Abgaben auf, was als Anzeichen einer bereits im 12. Jahrhundert erfolgten Besiedlung durch sorbische Bauern gedeutet werden kann. Die mit den höchsten Abgaben belegten Hufen lagen meist im Dorfkern, teils auch in der Nähe eines Burgwalls, weshalb sie als Besiedlungskern gedeutet werden. An diese schlossen sich dann weitere sorbische und später deutsche Siedler an, die von den deutschen Grundherren mit immer günstigeren Abgabenverpflichtungen ausgestattet wurden. Die charakteristische Siedlungsform der Waldhufendörfer entstand dann in einem bis ins 19. Jahrhundert andauernden Prozess, in dem sukzessiv die Bauern ihre Höfe auf ihr jeweiliges Flurstück verlegten.

Der Zusatz „auf dem Eigen“ macht deutlich, dass es sich bei dem Eigenschen Kreis nicht um ein Lehen handelt, sondern um Eigenbesitz (mittelhochdeutsch eigen: Eigentum, ererbtes Grundeigentum) des Klosters St. Marienstern.[1]

bezieht sich auf den seit 1261 nach und nach an das Kloster Marienstern gekommenen Eigenschen Kreis um Bernstadt, eine von der Pließnitz durchflossene Lößlandschaft.

HOV Bernstadt a. d. Eigen</ref> Muster:Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Hrsg. von Ernst Eichler und Hans Walther. Bd. 2: M–Z (= Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte. Bd. 21) Akademie-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003728-8, S. 561 f. (online als PDF bei SLUB – Qucosa).</ref>


Gerhard Billig zur Grenzurkunde

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  • S.134 Kittlitz 1161 einzige Erwähnung eines Herrensitzes in der Oberlausitz im 12. Jh. /

S.137 Kirche von Jauernick ist eine der ältesten Kirchen der Oberlausitz. Ib umschreibt die Pließnitzlandschaft, den Eigenschen Kreis, der vom Bistum Meißen in den Besitz des Klosters Marienstern gelangte. /S.139 Dem Bischof gelang keine dauernde Herrschaftsverwirklichung auf dem Gebiet des Eigen. / S.138 Das fortifikatorische Zentrum der im Eigen zu erkennenden Kleinregion bildet ohne Zweifel der ovale Ringwall auf dem Gipfel des Hutberges bei Schönau. Seine Funde belegen eine rund 500-jährige Nutzung vom ausgehenden 10. bis zum 15. Jahrhundert. /

  • S.140 Abschnitt II erfasst die Südostecke des alten Gaues Milska. / S.141 Das fortifikatorische Zentrum stellt im Norden des Gebiets der zweiteilige Burgwall auf dem Gipfel des Rotsteins dar. Der bischöfliche Besitz geht auf eine grundlegende Schenkung von Kaiser Heinrich II. im Jahr 1007 zurück, damals hieß der Burgward Ostrusna. Meiche und Jänecke erhärten die Identität Ostrusna-Dolgowitz durch die Kontinuität bischöflichen Besitzes und durch die Gauzugehörigkeit, die aus dem Ansprechen der Grenze zwischen Budissin und Zagost eindeutig hervorgeht. So (142) verbietet sich die Gleichsetzung mit Ostritz, das ursprünglich nicht zum Gau gehörte und zu dieser Zeit eindeutig böhmisch war, obwohl sie vom Namen her sprachlich möglich wäre.
  • S.146 des Burgwardmittelpunktes Seitschen mit dem Kern Kleinseitschen und der Erweiterung Großseitschen
  • enthält Wesentliches zu Mark, Gau, Burgwardbezirk, Nisan, Zagost, Teilung der Oberlausitz 1268(S.159 ff)
  • Burgbezirke als Untergliederung von Gauen (S.34) Die Burgwardorganisation brachte also die erste staatliche Herrschaftsstruktur, die bis in den Kleinraum vordrang. Sie knüpfte an die vorgefundene Raumeinteilung an, verband sich aber politisch-rechtlich mit deutsch-feudalen Prinzipien, die letztlich in karolingischen Mustern wurzelten. Im Blickpunkt ihrer Einführung in den südlichen Marken steht dabei das Datum der Bistumsgründungen in Merseburg, Zeitz und Meißen 968, wobei die dort waltenden Markgrafen mit Namen genannt werden. Die Bischofskirchen aller drei Diözesen liegen innerhalb der zentralen Burgen. Damit erweist sich neben der Missionierung der Funktionskomplex der Burgen mit militärischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben im Sinne des fränkischdeutschen Staatswesens wirksam. Beides setzte qualitativ einen Neubeginn. / Die Mark als erobertes Land war Königsland, der Markgraf persönlicher Träger der Herrschaft und Beauftragter des Königs. Die Durchsetzung der königlichen Herrschaft in voller Breite sicherte das territorial orientierte Netz der Burgwarde. Deren weitgehend anonyme Besatzung war wie das Amt des Markgrafen direkt auf den König bezogen und a priori nicht erblich.(S.35) // Die Wachkornabgabe aber wurzelt mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Burgwardorganisation und betrifft allgemein nur Orte des Altsiedelgebietes.(S.37) // Aus dem Normalbild der Burgwardverfassung heben sich die beiden frühen Landesburgen Meißen und Bautzen heraus. Ihre übergeordnete Stellung erhellt allein schon daraus, dass ihr Name auf die Landschaft übertragen wurde. Im Jahr 1046 heißt die Mark offiziell belegt march(i)a Missenensis. Als der Gauname Milska/Milzane allmählich aus dem Gebrauch verschwand, wurde die Oberlausitz als Land Bautzen, terra Budusin, bezeichnet.(S.39)

Max Jänecke: Die Oberlausitzer Herrschaften : spezielle und allgemeine Probleme aus ihrer Geschichte und historischen Topographie. Hrsg.: Lars-Arne Dannenberg, Gerhard Billig (= Beihefte zum Neuen Lausitzischen Magazin). Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften, Görlitz 2019, ISBN 978-3-9819612-2-5 (Reprint der Dissertation, Leipzig, 1923).

  • Zu Abschnitt VI: S.153 Abschnitt VI hat keine Überschrift. Zur Identifizierung des Priszez-Ortes ergeben sich Schwierigkeiten, die Alfred Meiche aufzeigte und mit Prischwitz lösen wollte; Max Jänecke hingegen — unter Vorrang der historisch-topographischen Verhältnisse — deutete auf Prietitz als Mittelpunkt eines hypothetischen Burgwards, aus dem ein letzter bischöflicher Bezirk hervorging, was jedoch im Gegensatz zu den vorangehenden Teilstücken die Urkunde selbst nicht vermerkt. // S.154: Die Nordgrenze des beschriebenen Bereichs wird durch die Urkunde für die Kamenzer Kirche von 1225 bestätigt, ist aber 1263 beseitigt — das heißt, nachkoloniale Veränderungen von Herrschaftsbereichen entwickeln sich über die Oberlausitzer Grenzurkunde hinaus weiter. Mit den agri antiquitus exculti ist der frühe Landesausbau urkundlich erwähnt. / S.156: Zu beachten ist für den Siedlungsablauf die Umlegung der Flur des offensichtlich alten Ortes nach Gelängeprinzip, was ähnlich auch Wiesa betrifft. Im Vergleich zu den Umlegungen auf dem Eigen (zweites Viertel 13. Jahrhundert) ist die Datierung des Wechsels der Besitzer zwischen 1241 und 1263 zu beachten. Der Wechsel in Prietitz erscheint kompliziert und vielfältig, das Ende der Befestigung des Burgwardmittelpunktes dadurch modifiziert und die Zuordnung der Funde mehrdeutig, weil auf dem Burgberg eine Georgenkapelle angelegt wurde. Walter Frenzel vermutet höheres Alter und denkt an eine Missionsstation.

aus Kaiserstraße

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Außerdem kann geschlussfolgert werden, dass die Kaiserstraße im 13. Jahrhundert eine Art „topografische Basis“ für die Grenzfestlegung in der Oberlausitz darstellte, die durch unklare Besitz- und Grenzverhältnisse als Folge der Ostsiedlung in diesem Gebiet notwendig geworden war. Eine Kommission aus 12 Vertrauensleuten des böhmischen Königs und des Meißner Bischofs bestimmte in den Jahren 1213 bis 1223 die strittigen Grenzen fest. Das Protokoll dieser Kommission war die Grundlage für die OL Grenzurkunde, mit der Wenzel I. 1241 diese Grenzen anerkannte. wurden in den Jahren 1213 und 1223 etappenweise durch königlich-böhmische und bischöflich-meißnische Beamte als Landvermesser neue Grenzfestlegungen getroffen, die in einem wichtigen Dokument, der „Oberlausitzer Grenzurkunde“ vom 7. Mai 1241, bestätigt wurden. Damit waren die Grenzen der nebeneinander liegenden böhmischen und meißnischen Burgwarde (Burgbezirke) endgültig fixiert worden.

Die Oberlausitzer Grenzurkunde liegt in vier im Jahr 1241 von verschiedenen Händen geschriebenen Exemplaren im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, Signatur 00366a. Die vier Exemplare werden mit den Großbuchstaben A, B, C und D bezeichnet. Der Text des Exemplars A ist abgedruck im Codex diplomaticus Saxoniae regiae.[2] Die Ausfertigung D und einen Vergleich der vier Exemplare hat Richard Jecht 1919 publiziert.[3]:88–93

Text der Urkunde

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Der nachfolgende lateinische Text folgt der Fassung D von Richard Jecht. Die deutsche Übersetzung lehnt sich an die bei Klecker[4] angegebenen Übersetzung an, weicht aber ab, wo diese ungenau, fehlerhaft oder nicht zeilengenau ist. Bei topografischen Bezeichnungen wird in der Übersetzung der heutige Name angegeben, wenn die Zuordnung unzweifelhaft ist. Die Überschriften dienen der Gliederung und sind nicht Bestandteil der Urkunde. Die Anmerkungen sind so nummeriert, dass sie den Punkten in Alfred Meiches Karten [5] entsprechen, z. B. verweist Anmerkung IV,7 auf Punkt 7 im Grenzabschnitt IV.
Bei ausreichender Fensterbreite werden Original und Übersetzung nebeneinander angezeigt.

Eingangsprotokoll
† In nomine sancte et individue trinitatis. Amen
Wenzezlaus, dei gratia rex Boemorum quartus, omnibus
in perpetuum.
Cum clare memorie[Anm. 1] karissimus pater noster Otokarus
rex illustris cum venerabili domino Brunone Misnensis
ecclesie episcopo bona fide limites inter terras Zagost et Bvdissin
viris honestis Burkardo de Gnaswitz, Bernardo de
Kamentze, Reinhardo de Wichowe, Heidenrico de
Dobrvs, Friderico Wertes, Suickero de Ztraele,
Christano et Gerlaco, de Landeschrone, Rvdolfo de
Godowe, Hermanno de Lvbchowe, Florino de Gorlitz
et Heinrico de Woisitz sub debito prestiti sacramenti
commiserit distinguendos, quia idem viri burquardos terrarum
ipsarum vniformiter distinxerunt, nos factum idem gratum
habentes et ratum presentis scripti testimonio et sigilli nostri
munimine roboramus auctoritate nostra regia districte mandates,
vt eadem distinctio inuiolabiter obseruetur in cultis et colendis
et vniuersis pertinentiis subnotatis.

Eingangsprotokoll
† Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Amen.
Wenzeslaus von Gottes Gnaden vierter König[Anm. 2] von Böhmen, allen
für immer.
Als unser teuerster Vater Ottokar berühmten Angedenkens,
der erlauchte König, mit dem ehrwürdigen Herrn Bruno von Meißen,
Bischof der Kirche, um in gutem Vertrauen die Grenzen zwischen den Ländern Zagost und Budissin[6]
zu bestimmen, die ehrbaren Männer Burkhard von Gnaschwitz, Bernhard von
Kamenz[Anm. 3], Reinhard von Weicha, Heidenreich von
Doberschau, Friedrich Wertes, Suidger von Strehla,
Christian und Gerlach von der Landeskrone, Rudolf von
Göda, Hermann von Lubachau, Florin von Görlitz
und Heinrich von Woisitz unter der Verpflichtung des heiligen Eides
beauftragte, weil dieselben Männer die Burgwarde derselben Länder
einträchtiglich getrennt haben, halten wir diesen Sachverhalt für willkommen
und gültig durch das Zeugnis des vorliegenden Schreibens und bekräftigen es
durch die Befestigung unseres Siegels. Mit unserer königlichen Autorität weisen wir an,
dass die Festlegungen unverletzlich beachtet werden in bebauten, zu bebauenden
und allen Zugehörungen, die unten aufgeführt sind.

Grenzabschnitt Ia (Zeilen 19–24) ................................................
A Niza contra Poloniam: Per directum usque ad mon-
tem Yezwinche; abinde in cumulos Kamenikopkidua; inde in
angulum Nakuchipozkaki; inde in montem Tizowe; abinde
in Moztet; inde in sepulchrum Winichopez; inde in
riuum Qviz. Ibi distinctio est suspensa propter distinctionem
inter Zagost et Poloniam nodum factam.

Grenzabschnitt Ia (Meiche S.153–162)
Von der Neiße[Ia 1] gegen Polen: Geradewegs bis zum Berg
Yezwinche[Ia 2]; von dort zu den Hügeln Kamenikopkidua[Ia 3]; von dort zum
Winkel Nakuchipozkaki[Ia 4] von da zum Berg Tizowe[Ia 5], von da
zum Moztet[Ia 6]; von da zum Grabmal Winichopez;[Ia 7]; von da zum
Fluss Queis.[Ia 8] Dort ist die Festlegung ausgesetzt, weil die Trennung
zwischen Zagost und Polen noch nicht getroffen ist.

Grenzabschnitt Ib (Zeilen 25–31) ................................................
Item contra Boemiam: A montibus Snesnize in
Bischowe maiorem; inde in paruam Bischowe; inde in
Zvchidol; abinde in Rokitowikeren; abinde in sepulchrum
Droszowicoph; inde in riuum Koren; abinde in Nizzam;
Nizzam sursum, usque dum influit Kameniza, et usque
ad ortum eius. Omnia limitibus hiis inclusa episcopi sunt
Misnensis.

Grenzabschnitt Ib (Meiche S.162–174)
Desgleichen [d. h. von der Neiße] gegen Böhmen: Von den Bergen Snesnize[Ib 1]
zur großen Bischowe[Ib 2]; von da zur kleinen Bischowe[Ib 3]; von da
nach Zuchidol[Ib 4]; von da nach Rokitowikeren[Ib 5]; von da zum Grabmal
Droszowicoph[Ib 6]; von da zum Fluss Koren[Ib 7]; von da zur Neiße[Ib 8];
die Neiße aufwärts, bis zur Mündung der Kameniza[Ib 9], und bis
zu deren Ursprung[Ib 10]. Alles, was diese Grenzen einschließen, gehört dem Bischof
von Meißen.

Grenzabschnitt II (Zeilen 32–44) ................................................
Item de burquardo Dolgawitz: Ab eo loco, vbi influit
Lvbotna et Oztsniza, ad defluentem in Oztsnizam riuum
Peztowe et ortum eius; abinde in semitam Betozkaziza et in
montem Jelenihora; abinde in ortum Camenize et per decur-
sum eius usque ad distinctionem Zagost et Bvdissin; abinde
in riuum, qui Sprewa dicitur et defluit per Gerhartsdorf,
et decursum eius usque ad antiquam stratam contra Jawornik;
ab ipsa strata contra Bvdissin in Sprewam, que defluit per
villam Zalom, et per decursum eius in riuum Jedle et
quendam cumulum ex directo; inde in semitam, qua itur de
Glussina in vallem, et per eandem vallem in Lvbotam.
Omnis fundus terminis hiis inclusus ad Misnensem pertinet
episcopatum.

Grenzabschnitt II (Meiche S.174–181)
Desgleichen über den Burgward Dolgowitz: Von dem Ort, wo zusammenfließen
Lubotna[II 1] und Oztsniza,[II 2] zur Mündung in die Oztsniza des Baches
Peztowe[II 3] und zu dessen Ursprung[II 4]; von dort zum Pfad Betozkaziza[II 5] und zum
Berg Jelenihora[II 6]; von dort zum Ursprung der Kemnitz[II 7] und diese abwärts
bis zur Grenze zwischen Zagost und Budissin[II 8]; von da
zum Fluss, der Sprewa genannt wird und durch Gersdorf fließt[II 9],
diesen abwärts bis zur alten Straße gegen Jauernick[II 10];
von derselben Straße gegen Budissin zur Sprewa, die fließt durch
das Dorf Sohland[II 11], und an diesem Wasserlauf bis zum Fluss Jedla[II 12] und
geradeaus zu einem gewissen Hügel[II 13]; von da zu dem Pfad, der führt von
Glossen[II 14] in das Tal[II 15], und durch dieses Tal zur Lubota[II 16].
Aller Boden, der in diesen Grenzen eingeschlossen ist, gehört dem Meißner
Bischof.

Grenzabschnitt III (Zeilen 45–56) ...............................................
De burquardo Dobrus: Ab antiquo campo trans Sprewam
Daniberowobrod; abinde in antiquam semitam, qua itur
Weletin, et sic per eam usque in Sebnizam in locum, ubi
mansit antiquitus heremita. Item ex alio latere a cumulo,
qui est inter Kossiciz et Nowozodliz, in aquam, que dicitur
Zehohzere usque Dimin; inde in maiorem stratam contra
Niwenkyrchin usque in Ratolfis siffen et per decursum eius
in Wazownizam; abinde in Tyzowe et in montem Bvcko-
wagora; abinde ad summitatem montis, unde oritur riuus
Welewiza et Zlatwina; abinde in Sebnizam et per ascensum
eius usque ad locum heremite predicti. Ad Misnensem
episcopatum pertinet, que terminis includuntur.

Grenzabschnitt III (Meiche S.171–189)
Über den Burgward Doberschau: Von dem alten Feld[III 1] über die Spree
Daniberowobrod[III 2]; von da zum alten Pfad, der führt nach
Wilthen[III 3], und so auf diesem bis zur Sebnitz[III 4] zu dem Ort, wo
von alters her ein Einsiedler lebte[III 5]. Desgleichen von der anderen Seite des Hügels[III 6],
der zwischen Katschwitz und Weißnaußlitz liegt, zum Wasser, das genannt wird
Zehohzere[III 7], bis Diehmen[III 8]; von dort auf der größeren Straße[III 9] gegen
Neukirch bis zu Ratolfis siffen[III 10] und diese abwärts
bis zur Wesenitz[III 11]; von dort zur Tyzowe[III 12] und zum Berg
Buckowagora[III 13]; von dort zum Gipfel des Berges[III 14], wo entspringt der Fluss
Welewiza[III 15] und die Zlatwina[III 16]; von dort zur Sebnitz[III 17] und aufwärts
diese bis zum Ort des vorgenannten Einsiedlers[III 18]. Zum Meißner
Bistum gehört, was die Grenzen einschließen.

Grenzabschnitt IV (Zeilen 57–69) ..............................................
Item de burquardo Sizen: Per semitam de Sizen in
Godowizam; inde in cumulum Cossowe; ab illo in cumulum
prope viam, qua itur de Bvdissin Zocowe; ab eadem
via donec prope viam Gvnthersdorf; inde in riuum
Guzk et in maiorem riuulum; de Guzk in Radel; de Radel
in Camenahora; abinde ad summitatem montis inter Poren
et Lipowahora; abinde in Belipotoch et sic usque in
Wazownizam; abinde in Isenberch; abinde vbi
Lawan et Poliza confluent, per decursum Polize, usque dum
confluat cum Lozna; a Lozna in Sabnizam et ita usque
ad locum, ubi limites Tyzowe, Bvcowahora, Wele-
wiza in Sebnizam protenduntur. Omnia limitibus hiis inclusa
ad dominum regem spectant.

Grenzabschnitt IV (Meiche S.189–202)
Desgleichen über den Burgward Seitschen: Auf dem Pfad von Seitschen[IV 1] zum
Gödaer Wasser[IV 2]; von dort zum Hügel Cossowe[IV 3]; von dort zum Hügel[IV 4]
nahe dem Weg, der von Budissin nach Zockau führt; von diesem
Wege bis nahe an den Weg [nach] Günthersdorf[IV 5], von dort zum Bach
Gaußiger Wasser[IV 6], und zum größeren Bach[IV 7]; von Gaußig nach Radel[IV 8]; von Radel
zum Camenahora[IV 9]; von dort zum Gipfel des Berges zwischen Poren[IV 10]
und Lipowahora[IV 11]; von dort nach Belipotoch[IV 12] und so bis zur
Wesenitz[IV 13]; von dort zum Isenberch[IV 14]; von dort, wo
Lawa[IV 15] und Polenz[IV 16] zusammenfließen, die Polenz abwärts, bis
sie mit der Lozna zusammenfließt[IV 17]; von der Lozna zur Sebnitz[IV 18] und so bis
zu dem Ort, wo die Grenzen von Tyzowe, Bucowahora, Wele-
wiza bis an die Sebnitz reichen.[IV 19] Alles, was in diesen Grenzen eingeschlossene ist,
ist Besitz des Königs.

Grenzabschnitt V (Zeilen 70–83) ...............................................
Item hii sunt limites, qui distinguunt Godowe et
terram regis: A loco, vbi a semita de Syzen per limites
Radel, Camenahora, Belipotoch et decursum Lozine in
Sabnizam peruenitur, inde in ortum Lozine; abinde in ortum
Lezsne sicce et per decursum eius, donec defluat in
Wazowenizam; per decursum Weszonize ad Rvbum
Erlinum; abinde super montem Scutkowe usque in Visch-
pach; de Vischpach usque in Rederam, que fluit per
Saelinginstat et usque ad ortum eius; abinde in riuum, qui
fluit inter Frankintal et Herte; exinde in mediam paludem,
que est inter Ramnowe et Gisilbrehtisdorf; exinde in
Album Lapidam et usque in fontem prope Tvtzik; abinde in
veram Zrebernizam. Omnia infro hos limites contenta
ad Misnensem pertinent ecclesiam.

Grenzabschnitt V (Meiche S.202–215)
Ebenso sind dies die Grenzen, die trennen Göda und
das Land des Königs: Von dem Ort, wo der Pfad von Seitschen über die Grenzen
Radel, Camenahora, Belipotoch und die Lozina abwärts zur
Sebnitz verläuft, von dort zum Ursprung der Lozina[V 1]; von dort zum Ursprung
der trockenen Lezsna[V 2] und diese abwärts bis sie mündet in
die Wesenitz[V 3]; die Wesenitz abwärts zum Wald
Erlinum[V 4]; von dort über den Berg Scutkowe[V 5] bis nach/zum Fischbach[V 6];
von Fischbach bis zur Schwarzen Röder, die fließt durch
Seeligstadt[V 7] und bis zu ihrem Ursprung[V 8]; von dort zum Bach, der
zwischen Frankenthal und Großharthau fließt[V 9]; von dort mitten in den Sumpf,
der zwischen Rammenau und Geißmannsdorf[V 10] ist; von dort
zum Weißen Stein[V 11] und bis zur Quelle nahe Tutizk[V 12]; von dort zur
echten Zreberniza[V 13]. Alles innerhalb dieser Grenzen enthaltene
gehört zur Meißner Kirche.

Grenzabschnitt VI (Zeilen 84–97) ..............................................
Item inter Prisez et Camentze: Per antiquam stratam,
qua itur de Bvdissin contra Albeam, in antiquam vadum
trans Alestram et sic usque in Tiffindal; abinde in Polsnizam;
de Polsniza ad locum, vbi in eam defluit Lvsna, et
usque ad ortum Lusne; abinde in pedem montis Radebizk
et usque ad semitam Pribizlai; inde per descensum montis
et semite contra Bvdissin in maiorem Polsnizam; per
eandem semitam in minorem Polsnizam; abinde in riuum Tvssin
usque ad ortum eius; inde in Jawor et per decursum Jawor ad
agros antiquitus excultos.
In qibusdam autem locis, vbi limites contra terram
Bvdissin se extendunt, distinctionis mentio necessaria non
fuit, quia ea antiquitas obtinebat. Extremitates vero
propter noualia, que dubium generant, sunt distincte.

Grenzabschnitt VI (Meiche S.215–233)[Anm. 4]
Desgleichen zwischen Prisez und Kamenz: Über die alte Straße[VI 1],
die von Bautzen zur Elbe führt, zur alten Furt
durch die Elster[VI 2] und so bis zum Tiefental[VI 3]; von dort zur Pulsnitz[VI 4];
von der Pulsnitz zum Ort, wo die Lusna in sie mündet[VI 5], und
bis zum Ursprung der Lusna[VI 6], von dort zum Fuße des Keulenbergs[VI 7]
und bis zum Pfad des Pribislaus[VI 8]; von dort über den Abhang des Berges
und den Weg gegen Budissin zur großen Pulsnitz[VI 9]; über
denselben Pfad zur kleinen Pulsnitz[VI 10], von dort zum Bach Tussin[VI 11]
bis zu dessen Ursprung[VI 12]; von dort zum Jawor[VI 13] und vom Jawor abwärts bis
zu den seit alters kultivierten Äckern[VI 14].
Aber an bestimmten Orten, wo die Grenzen bis zum Land
Budissin reichen, war eine Erwähnung der Abgrenzung nicht notwendig,
weil diese seit alter Zeit festgelegt sind. Die Flurgrenzen aber,
die wegen der neuen Rodungen Zweifel erzeugten, sind tatsächlich entschieden.[VI 15]

Poenformel, Beglaubigung und Schlussprotokoll
Quia vero ad seruandam distinctionem predictam mouetur
fideliter nostra intentio et voluntas in bonis omnibus cultis
et incultis et pertinentiis vniuersis, que infra limites
prenotatos Misnensi noscuntur episcopatui pertinere, firmamus
per regium bannum pacem, sub obtentu gracie nostre distric-
tissime inhibentes, ne quis omnio Misnensem ecclesiam aut
rectores eius episcopos in posterum pertubare audeant
in eisdem, si indignationem nostram et proprii corporis et
rerum periculum voluerit euitare.
Testes huius rei sunt: Albertus illustris dux Saxonie,
Theodericus comes de Bren, Erkimbertus burch-
gruius de Strakinberch, Hogerus de Frideberch,
Heinricus de Barvth, Gvntherus et Rudolfus fratres
de Biberstein, Heinricus de Liebintal, Bernhardus de
Kamentze, Wilricus de Landischrone et alii quam plures.
Datum in Lapide Regis anno dominice incarnationis
MCCXLI. Nonas Maii, indictione quartadecima, pro-
xima die post festum beati Johannis ante portam Latinam.

Poenformel, Beglaubigung und Schlussprotokoll
Weil aber unsere Absicht und unser Wille aufrichtig bedacht sind auf die Einhaltung
der vereinbarten Grenzfestlegung in allen bebauten und
unbebaute Gütern und allem dazugehörenden, das innerhalb der
vorbenannten Grenzen zum Meißner Episkopat gehört, bekräftigen wir
mit dem königlichen Bann den Frieden, unter dem Schutz unserer Gnade
verhängen wir strengstens, dass niemand die gesamte Meißner Kirche oder
ihre leitenden Bischöfe in Zukunft zu stören wagen soll,
wenn er unserer Entrüstung und der Gefahr für Körper und
Eigentum entgehen will.
Zeugen dieser Sache sind; Albrecht, erlauchter Herzog von Sachsen,
Theodoricus Graf von Brehna[Anm. 5], Erkimbert Burg-
graf von Starkenberg, Hoyer von Friedeburg[Anm. 6],
Heinrich von Baruth, Günther und Rudolf Gebrüder
von Biberstein, Heinrich von Liebethal, Bernhard
von Kamenz, Wilrich von Landeskrone und viele mehr.
Gegeben auf dem Königstein im Jahre der Menschwerdung des Herrn
MCCXLI. Am neunten Mai, in der 14. Indiktion, am Tag nach
dem Fest des heiligen Johannes vor dem lateinischen Tor.

Das doppelseitige Wachssiegel trägt auf der Vorderseite das Bild des Königs Wenzel mit der Umschrift + PAX REGIS WENCEZLAI IN MANV SANCTI WENCEZLAI, auf der Rückseite das Bild des heiligen Wenzel mit der Umschrift + SANCTUS WENCEZLAUS BOEMORUM DUX. Die Siegel aller vier Ausfertigungen sind einheitlich.[3]:67

Anmerkungen zur Urkunde

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  1. „clare memorie“ fehlt in den Ausfertigungen A und B, Jecht sieht darin den Beweis für eine Textfassung von 1228, also vor Otokars Tod, die 1241 übernommen wurde
  2. In der Reihe böhmischer Herrscher war Wenzel erst der vierte König, viele seiner Vorgänger waren nur Herzöge, Klecker übersetzt fälschlich „Wenzel IV.“
  3. Bernhard II. von Kamenz, Vater des späteren Meißner Bischofs Bernhard III. von Kamenz
  4. Die Deutung dieses Abschnitts hat alle Forscher vor große Schwierigkeiten gestellt: 1) Da eine Zuordnung zu Böhmen oder Meißen fehlt, kann der Grenzverlauf nicht aus alten Besitzurkunden erschlossen werden. 2) Wird eine lineare Grenze oder die Umrandung eines Gebiets beschrieben? 3) Steht hier wie bei den anderen Abschnitten ein Burgward im Mittelpunkt? Kamenz wurde 1225 noch als Burgward beschrieben, in Prietitz gibt es noch eine Schanze, in Prischwitz deutet der Flurname Ratkow auf einen Burgplatz hin. Meiche S.215–217
  5. Christine Klecker nennt hier Dietrich von Brehna
  6. der erste bekannte Besitzer der Burg Hoyerswerda

Anmerkungen zu Grenzabschnitt Ia

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  1. Punkt Ia,1: Neiße nördlich von der Wittig-Mündung bei Radmeritz, Meiche S. 154, Wittigmündung
  2. Punkt Ia,2 Yezwinche: Richter-Berg bei Ober-Rudelsdorf (polnisch Wrociszów Górny) nordöstlich von Seidenberg, Meiche S. 159, Richter-Berg
  3. Punkt Ia,3 Kamenikopkidua: Doppelhügel nördlich Altseidenberg, Meiche S. 161, Kamenikopkidua
  4. Punkt Ia,4 Nakuchipozkaki: Katzenwinkel nahe der Katzbach-Quelle, Meiche S. 156, Katzenwinkel
  5. Punkt Ia,5 Tizowe: Höllen-Berg (polnisch Piekielna) nahe dem Katzenwinkel, Meiche S. 157, Höllen-Berg
  6. Punkt Ia,6 Moztet: Brücke über das Rothwasser bei Nieder-Ullersdorf, Meiche S. 157, Moztech
  7. Punkt Ia,7 Grabmal Winichopez: slawischer Begräbnisplatz am Ur-Berg (polnisch Grodziszcze)südlich Ober-Linda, Meiche S. 158, Ur-Berg
  8. Punkt Ia,8: Queisbrücke in Örtmannsdorf, Meiche S. 158, Queisbrücke

Anmerkungen zu Grenzabschnitt Ib

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  1. Punkt Ib,1 Snesnize: Kuppenlandschaft um den Großen Berg bei Großhennersdorf, Meiche S.163, Goßer Berg
  2. Punkt Ib,2, Große Bischowe: Petersbach südlich [[Herrnhut] als größerer Quellbach der Pließnitz, Meiche S.164–168, Petersbach
  3. Punkt Ib,3 Kleinen Bischowe: Strahwalder Bach, Meiche S.166 Karte
  4. Punkt Ib,4 Zuchidol: Kemnitztal südlich des Dorfes Kemnitz, Zuchidol übersetzt Meiche als dürres Tal, der Grenzverlauf wird hier durch die Grenze von Abschnitt II mitbestimmt, Meiche S.169, Kemnitztal
  5. Punkt Ib,5 Rokitowikeren: Buschbach im Nonnenwald, Meiche S.170, Wald-Bach
  6. Punkt Ib,6 Droszowicoph: Ringelberg am Scheidebach nördlich Berzdorf, Meiche S. 170, Karte
  7. Punkt Ib,7 Koren: Niechaer Bach, Meiche S.172, Niechaer Bach
  8. Punkt Ib,8: Mündung der Pließnitz in die Neiße, Meiche S.171–172, Karte
  9. Punkt Ib,9: Mündung des Steinbachs (Kameniza) in die Neiße bei Feldleuba, Meiche S.163, Steinbach-Mündung
  10. Punkt Ib,10: Quellgebiet des Steinbachs, Meiche S.163, Karte

Anmerkungen zu Grenzabschnitt II

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  1. Punkt II,1 Libotna: Löbauer Wasser bei Kleinradmeritz, Meiche S.174
  2. Punkt II,2 Oztsniza: Rosenhainer Wasser, Meiche S. 174 Karte
  3. Punkt II,3 das Grundwasser mündet bei Wendisch-Paulsdorf, Meiche S.175, Karte
  4. Punkt II,4: Quelle des Grundwassers am Jäckel-Berg zwischen Ebersdorf und Herwigsdorf, Meiche S.175, Jäckel-Berg
  5. Punkt II,5 Betozkaziza: nicht mehr vorhandener Weg von Löbau am Jäckel-Berg vorbei zum Zuckmantel, Meiche S.175–176, Zuckmantel
  6. Punkt II,6 Jelenihora: Hirsch-Berg, Meiche S.175, Hirsch-Berg
  7. Punkt II,7: Quelle der Kemnitz, Meiche S.176, Kemnitzquelle
  8. Punkt II,8: Burgberg nördlich Altbernsorf, Meiche S.176, Burgberg
  9. Punkt II,9 Sprewa: Weißer Schöps entspringt im Großen Nonnenwald, Meiche S.177–178, Karte
  10. Punkt II,10: Nordspitze der Sohländer Gemarkung, Meiche S.178, Karte
  11. Punkt II,11 Sprewa: Schwarzer Schöps
  12. Punkt II,12 Jedla: das Bächlein, das bei Gut Goßwitz in den Schwarzen Schöps mündet, Meiche S.179, Karte
  13. Punkt II,13: Petschkenberg, Meiche S.179, Petschkenberg, Meiche S.179
  14. Punkt II,14: südöstlich Glossen, Meiche S. 179
  15. Punkt II,15: Tal des Löbauer Wassers
  16. Punkt II,16 Lubota: Löbauer Wasser, Meiche S.179

Anmerkungen zu Grenzabschnitt III

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  1. Punkt III,1 altes Feld: Meiche kannte den Flurnamen „Altes Feld“, der auf der rechten Spreeseite in der Nähe von Doberschau lag, Meiche S.182
  2. Punkt III,2 Daniberowobrod: Danibor-Furt über die Spree, nahe der „Böhmischen Brücke“ in Obergurig, über die der „Wilthener Steig“ als Teil des Böhmischen Steigs führte, Meiche S.182 Böhmische Brücke
  3. Punkt III,3: alter Pfad: der Böhmische Steig, der östlich von Wilthen, Weifa, Steinigtwolmsdorf und am Hutberg vorbeiführte und weiter über Hilgersdorf und Lobendau, Meiche S. 182 Karte
  4. Punkt III,4 bis zur Sebnitz: Nach Meiche heißt das „bis zum Lobendauer Quellbach der Sebnitz“, gemeint ist der Heimichbach, der bei Obereinsiedel in die Sebnitz mündet, Meiche S.182
  5. Punkt III,5 Ort des Einsiedlers: Der Einsiedler soll am Spitzenberg bei Obereinsiedel (Horni Poustevna) gelebt haben, Meiche S.183, Spitzenberg
  6. Punkt III,6 Hügel: die Urkunde springt hier zurück zum Ausgangspunkt bei Doberschau, Meiche hält den Hügel (Höhe 261,2 m) in Weißnaußlitz für möglich, wählt in der Karte aber den Tschelentsy, Meiche S.183–184, Tschelentsy
  7. Punkt III,7 Zehohzere: Der Quellbach des Langen Wassers, der von Arnsdorf nach Dretschen und Diehmen fließt, Meiche S.184
  8. Punkt III,8 Diehmen
  9. Punkt III,9: größere Straße: Straße über den Kleebusch nach Neukirch
  10. Punkt III,10 Ratolfis siffen: ein Bächlein, das zwischen Lämmerberg und Galgenberg entspringt und in Neukirch in die Wesenitz mündet (von „siefen“ mhd. für tröpfeln), Meiche S.185, ‹Ratolfs Siefe›
  11. Punkt III,11: Mündung von Ratolfs Siefe in die Wesenitz, hier lag noch lange die Grenze zwischen den meißnischen und dem lausitzischen Teil Ober-Neukirchs, Meiche S.185
  12. Punkt III,12 Tyzowe: Das sei der damalige Name des Ringenhainer Wassers gewesen, das erst seit Ende des 16. Jahrhunderts als Oberlauf der Wesenitz angesehen wird, Meiche S.186–187, Tyzowe
  13. Punkt III,13 Buckowagora: Buchberg nordwestlich von Ober-Hilgersdorf, Meiche S.187, Buchberg
  14. Punkt III,14: Hoher Hahn im Hohwald, Meiche S.188–189, Hoher Hahn
  15. Punkt III,15 Welewiza: Seifenbach (Bublava), der an der Südostseite des Hohen Hahns entspringt, Meiche S.188
  16. Punkt III,16 Zlatwina: [[Luční potok (Sebnitz)|Heimichbach (tschechisch Luční potok)]], der an der Nordseite des Hohen Hahns entspringt , Meiche S.188–189
  17. Punkt III,17 zur Sebnitz: südlich des Spitzenbergs trifft der Heimichbach auf den Frohnbach und fließt in die Sebnitz, Meiche S.189, Karte
  18. Ort der Einsiedlers, siehe Punkt III,5

Anmerkungen zu Grenzabschnitt IV

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  1. Punkt IV,1 Pfad: der Weg von Kleinseitschen am Langen Wasser entlang nach Göda, Meiche S.190
  2. Punkt IV,2: Die Bezeichnung Gödaer Wasser galt für das Lange Wasser früher erst ab Göda und für den von Kleinförstchen über Preske zufließenden Bach, im Messtischblatt deuten „L.S.“ für Lausitzer Seite und „M.S.“ für Meißner Seite noch auf die Grenze hin, Meiche S.190, Gödaer Wasser
  3. Punkt IV,3 Hügel Cossowe: eine unscheinbare Erhebung zwischen Seitschen und Birkau, Meiche S.191–192, Karte
  4. Punkt IV,4: der etwa 258 m hohe Hügel liegt da, wo die Fluren von Zockau, Günthersdorf und Kleingaußig zusammenstoßen, Meiche S.192, Karte
  5. Punkt IV,5 der Weg von Budissin führte über Techritz, Drauschkowitz, Brösang nach Zockau, der Weg nach Günthersdorf ist entweder der von Zockau oder der von Seitschen kommende Weg, die Grenze läuft nordöstliche an dem bischöflichen Günthersdorf vorbei, Meiche S.192
  6. Punkt IV,6 Gusk: der kleinere bei Günthersdorf entspringende Bach, Meiche S.192
  7. Punkt IV,7 Größerer Bach: der bei Naundorf entspringende Quellbach des Gaußiger Wassers, Meiche S.192
  8. Punkt IV,8 Radel: Raubschloss am Gickelsberg, die Grenze verlief über den Liskenhübel zum Radel, Meiche S.192–193, Raubschloss
  9. Punkt IV,9 Camenohora: Steinberg, die Grenze verlief nördlich des Steinbergs und über den Fuchsstein-Rücken, Meiche S. 193
  10. Punkt IV,10 Berg: der Hohe Hahn zwischen Niederneukirch und Tröbigau, Poren deutet Meiche wenig überzeugend als Klosterberg, Meiche S.193–195, Hoher Hahn
  11. Punkt IV,11 Lipowahora: Linzberg südlich des Hohen Hahns (in Karten nicht auffindbar), Meiche S.193–195
  12. Punkt IV,12 Belipotoch: das Rinnsal am Südhang des Hohen Hahns, das die Grenze zwischen den meißnischen Oberputzkau und dem lausitzischen Niederneukirch bildet, Meiche S.195
  13. Punkt IV,13 Wesenitz: Mündung des Rinnsals vom Hohen Hahn in die Wesenitz
  14. Punkt IV,14 Isenberch: Aus topographischen Überlegungen schließt Meiche, dass Isenberch der Valtenberg ist, Meiche S.195–199, Valtenberg
  15. Punkt IV,15 Lawa: Berthelsdorfer Lohe oder Loh-Bach, Meiche S.200, [1]
  16. Punkt IV,16: die Mündung der Lohe in die Polenz, Meiche verweist auf Besitzverändrungen schon bald nach 1241, Meiche S.200
  17. Punkt IV,17 Lozna: Loß-Bach, Meiche S. 200–201, [2]
  18. Punkt IV,18: Der Unterlauf der Polenz nach dem Zusammenfluss mit der Lozna hieß 1241 noch Lozna; darum heißt es hier „von der Lozna zur Sebnitz“, Meiche S201–202, Polenznmündung
  19. Damit ist der Grenzpunkt III,17 des Burgwards Doberschau gemeint. Weil der Burgward Seitschen im Süden nur an böhmisches und nicht an bischöfliches Gebiet grenzte, gab es hier keine Grenzstreitigkeiten und die Grenze musste nicht im Detail festgelegt werden. Die Grenzen des Burgwards Seitschen sind somit nicht wirklich geschlossen. Die nachfolgende Schlussformel ist deshalb so zu verstehen, dass alles Land östlich der Grenzkurve Großseitschen - Losse und westlich vom Burgward Doberschau zum Burgward Seitschen und damit zur königlichen Oberlausitz gehört. Meiche S.201–202

Anmerkungen zu Grenzabschnitt V

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  1. Punkt V,1 Quelle des Loß-Bachs: Meiche wählt die Quelle im Langen Busch bei Rückersdorf, Meiche S.203, Loß-Bach-Quelle. Die am Anfang stehende kurze Rekapitulation der Grenzlinie des Burgwards Seitschen (Punkt III,1 – III,17) macht diese zur Ostgrenze des Burgwards Göda
  2. Punkt V,2 Letschwasser bei Stolpen, Meiche S.203–204, Letschwasser
  3. Punkt V,3: Mündung in die Wesenitz im Stolpener Ortsteil Altstadt, Meiche S.206, Mündung
  4. Punkt V,4 Erlenbusch: Meiche lokalisiert den nicht mehr vorhandenen Erlenbusch beim Rennersdorfer Neudörfel, Meiche S.205–206, Erlenbusch
  5. Punkt V,5 Viehwegberg, Meiche S.207, Viewegberg
  6. Punkt V,6 Ob der Ort Fischbach oder das Fischbacher Dorfwasser gemeint ist, lässt die Urkunde offen, Meiche S.207–208 wählt die Quelle des Fischbacher Dorfwassers
  7. Punkt V,7 Mündung des Fischbacher Dorfwassers in die Röder. Die Urkunde bleibt in dieser Gegend vage, was Meiche damit erklärt, dass bischöfliches Gebiet hier an die Mark Meißen grenzt und diese Abgrenzung nicht Aufgabe der Kommission war, Meiche S.208
  8. Punkt V,8 Quelle der Schwarzen Röder zwischen Frankenthal und Bretnig, Meiche S.208, Röderquellgebiet
  9. Punkt V,9 der Grunabach fließt von Fankenthal nach Großharthau, Meiche S.209, Grunabach
  10. Punkt V,10: ehemaliger Sumpf am Rammenauer Niederteich, wo auch der Grunabach entspringt, Meiche S.209, Sumpf
  11. Punkt V,11 Weißer Stein: Meiche schwankt zwischen Butterberg und dem dicht daneben liegenden Scherfling, Meiche S.211, Butterberg/Scherfling
  12. Punkt V,12: Quelle nahe dem ehemaligen Dorf Teutitz oder Teupitz am südöstlichen Abhang des Butterbergs, in der Karte „Die Deubitz“; das Wassers fließt ins Silberwasser, Meiche S.210–211, Quelle
  13. Punkt V,13 Silberwasser: die unechte Zreberniza könnten seine nördlichen Zuflüsse sein, als echte Zreberniza ist dann das Silberwasser etwa ab Wölkau anzusehen. „Das Silberwasser mit seiner Fortsetzung, dem Schwarzwasser, bildete um 1241 im äußersten Nordwesten des Gödaer Bezirks sozusagen die Basislinie einer bischöflich-meißnischen Grauzone gegenüber der königlichen Oberlausitz.“ Meiche S.211–215, Silberwasser

Anmerkungen zu Grenzabschnitt VI

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  1. Punkt VI,1: Die alte Handelsstraße von Bautzen zur Elbe führte durch Prischwitz und Kamenz. Die Grenze beginnt bei Prischwitz, folgt der Straße bis Kamenz und schließt damit an die Grenzen des Burgwards Göda an. Zwischen Wendischbaselitz und Kamenz gibt es zwei mögliche Straßenverläufe. Meiche S.217–220, Prischwitz
  2. Punkt VI,2 Elsterfurt bei Kamenz: Die Furt lag damals außerhalb der Stadt, wo heute die Breite Straße über die Elster führt, Meiche S.220, Elsterfurt
  3. Punkt VI,3 Tiefes Tal: Die Grenze folgte zwischen Gelenau und Lückersdorf dem Marktweg, schwenkte südwestlich Schwosdorf auf die alte Poststraße ein und traf zwischen Reichenau und Königsbrück das Tiefe Tal, Meiche S.220, Tiefel Tal
  4. Punkt VI,4 Die Grenze überquert die Pulsnitz im Tiefen Tal
  5. Punkt VI,5 Lusna: Meiche hält unter den links in die Pulsnitz mündenden Bächen sowohl das Keulenflüsschen in Reichenau als auch das Gräfenhainer Dorfwasser für möglich. Meiche S.220–222, Keulenflüsschen
  6. Punkt VI,6: Keulenflüsschen und Gräfenhainer Dorfbach entspringen beide am Keulenberg.
  7. Punkt VI,7 Radebizk: ist der Keulenberg, Meiche S.222–224
  8. Punkt VI,8 Pfad des Pribislaus: nicht mehr auffindbarer Weg, Meiche setzt ihn mit dem Mönchsweg (Mönchsmauer) gleich, der vom Heiligen Berg nordöstlich Gersdorf zum Sibyllenstein führte, und nimmt an, dass er schon am Keulenberg begann und über Bischheim zum Heiligen Berg verlief. Meiche S.224–225 und S.229–230
  9. Punkt VI,9 Pulsnitz bei Niederlichtenau
  10. Punkt VI,10: Als kleine Pulsnitz wurde der Haselbach bezeichnet, der durch Obersteina, Mörsdorf, Gersdorf, Bischheim fließt und bei Reichenau in die Pulsnitz mündet, Meiche S.225, Weißbachmündung
  11. Punkt VI,11 Tussin: Weißbach
  12. Punkt VI,12: Weißbachquelle in Niedersteina, Meiche S.227, Weißbachquelle
  13. Punkt VI,13 Jawor: wurde vielfach als Fluss Jauer angenommen (auch bei Klecker), diese Deutung verwirft Meiche aus mehreren Gründen; er identifiziert Jawor mit dem Höhenzug zwischen Ohorner Steinhübel und Hochstein/Sibyllenstein, Meiche S.226−228, Steinhübel
  14. Punkt VI,14: schon in slawischer Zeit kultivierte Äcker in der Flur von Rammenau oder Burkau; die ebenfalls mögliche Übersetzung der Zeile mit „ehemals kultivierte Äcker“ würde auf Wüstungen in der Gegend von Oberrammenau führen, Meiche S.231–232, Oberrammenau
  15. Diese abschließende Feststellung bezieht sich wahrscheinlich auch die gesamte Grenzfestlegung.

Die Festlegung der Grenze

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Die Besiegelung der Urkunde durch König Wenzel I. 1241 auf dem Königstein stellte den Abschluss eines längeren Prozesses dar, den Richard Jecht akribisch rekonstruiert hat.[3]:72-73

  1. Im Jahre 1213 führten 12 Männer eine Scheidung der Burgwarde innerhalb der Länder Zagost und Budissin durch.
  2. Im Jahre 1223 unternahmen dieselben Männer, im Auftrag des Königs Otakar und des Kronprinzen Wenzel, der damals dux Budissinensis war, sowie des Bischofs Bruno von Meißen, eine neue Berainung ähnlichen Inhalts. Sie fertigten darüber ein Protokoll an, das sich auch auf ihre frühere Arbeit von 1213 stützte und in die spätere Grenzurkunde einging. Es enthielt etwa 100 Geländemerkmale, die den Grenzverlauf bestimmten. Am häufigsten wurden Wasserläufe genannt, die die Grenzlinie über eine längere Strecke definierten, gefolgt von Bergen und Hügeln.
  3. Auf der Grundlage dieses Berainungsprotokolles von 1223 wurden 1228 durch Vermittlung des Mainzer Bischofs Siegfried II. von Eppstein zwei Urkunden zur Besiegelung durch die beiden böhmischen Könige ausgestellt, die jedoch nicht vollzogen wurden.
  4. Erst 1241 wurde die Urkunde von König Wenzel vollzogen.

Richard Jecht vermutet, dass die Urkunde 1228 nicht ratifiziert wurde, weil die böhmische Seite mit dem Ergebnis unzufrieden war. Nach der Schlacht bei Liegnitz am 7. April 1241 befürchtete König Wenzel jedoch mongolische Einfälle in Mähren und der Oberlausitz und suchte Verbündete. Deshalb unterzeichnete er am 7.Mai 1741 auf dem Königstein im Beisein des Meißner Bischofs Konrad die Urkunde. Die Tatsache, dass vier Ausfertigungen der Urkunde überliefert sind, die sich in einigen Passagen deutlich unterscheiden, erklärt Jecht folgendermaßen: Nachdem Wenzel seine Zustimmung zur Ratifikation gegeben hatte, gab Bischof Konrad seiner Kanzlei den Auftrag, zwei Ausfertigungen anzufertigen — eine für das bischöfliche und eine für das königliche Archiv. Die bischöfliche Kanzlei nahm die nicht bestätigte Urkunde von 1228 als Grundlage, ließ aber den Anfang von 1228 stehen, ersetzte jedoch den Schluß (Zeugen und Datierung) nach den geänderten Verhältnissen vom Mai 1241. Die Kanzlei Wenzels fand in diesen Urkunden, die durch ihren Anfang und ihr Ende eine Zwittergestalt hatten, keinen Fehler und versah A und B mit dem königliche Siegel. Danach aber bemerkte man, dass man zwei in sich ganz widersprüchliche Urkunden bestätigt hatte, ließ zwei neue, einwandfreie Urkunden C und D ausfertigen und mit zwei gleichen Siegeln versehen.

Oberlausitzer Grenzurkunde Karte 1 (östlicher Teil) von Alfred Meiche
Oberlausitzer Grenzurkunde Karte 2 (westlicher Teil) von Alfred Meiche

Die Grenzurkunde beschreibt sechs Gebiete, von denen vier dem Bischof von Meißen zugeordnet werden:

  1. Das Gebiet zwischen Neiße und Queis (Ia) und der Eigensche Kreis (Ib) - meißnisch.
  2. Das Gebiet um den ehemaligen Burgward Dolgowitz (II) - meißnisch.
  3. Das Gebiet um den ehemaligen Burgward Doberschau (III) - meißnisch.
  4. Das Gebiet des ehemaligen Burgward Seitschen und das Gebiet östlich einer Grenzlinie entlang der Sebnitz, Polenz und Wesenitz bis zur Elbe (IV) - böhmisch.
  5. Das Gebiet zwischen Prietitz und Kamenz (VI) - ohne Herrschaftszuordnung.

Die Frage nach dem genauen Verlauf der 1241 festgelegten Grenzen beschäftigte die Historiker seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Im Jahre 1908 veröffentlichte Alfred Meiche eine umfassende Interpretation der Urkunde, die bis heute weitgehend anerkannt ist.[5] Die Deutung der Grenzurkunde wird vor allem dadurch erschwert, dass für die Geländemerkmale alte, längst verschwundene Namen verwendet werden. Oft sind sie nur nach dem Hörensagen aufgeschrieben wie z. B. Nakuchipozkaki im Grenzabschnitt Ia, was Meiche als eine phonetische Wiedergabe des slawischen na kuči po kački deutete und als im Winkel an der Katzbach übersetzte, da die Katzbach auch Kočka hieß. Außerdem benutzte Meiche historische Urkunden über Schenkungen und Dienst- bzw. Abgabepflichten, die für einzelne Orte darüber Auskunft geben, ob sie unter meißnischer oder böhmischer Herrschaft standen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass in der Urkunde nur die groben Eckpunkte der Grenzen angegeben sind, weshalb sich Meiche zusätzliche „auf topographische Untersuchungen [stützt], die zeigen, dass sich die alten Herrschaftsgrenzen zumeist dem Laufe heutiger Flurgrenzen anschmiegen.“[5]:155 Die nebenstehenden Karten zeigen den von Meiche rekonstruierten Grenzverlauf.


Die Grenze folgte von der Elbe kommend dem Sebnitzbach aufwärts, ging dann bei Sebnitz nach Norden Richtung Langburkersdorf, wandte sich von dort nordwestlich nach Frankenthal, wo sie ein Stück der Schwarzen Röder folgte. Die Grenze verlief dann weiter über den Keulenberg hinweg nach Pulsnitz. Von da an bildete das gleichnamige Flüsschen bis zu seiner Mündung in die Schwarze Elster die Grenzmarkierung.

Der Burgward von Doberschau mit den Dörfern Schwarznaußlitz, Singwitz, Blumenthal, Obergurig und Mönchswalde gehörte dem Bistum Meißen, war aber von böhmischem Gebiet umschlossen. Auch die meißnische Enklave Bischdorf östlich von Löbau wird in der Grenzurkunde erwähnt.

Vorgeschichte der Grenzurkunde

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Aus den unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Formulierungen in den vier Exemplaren der Grenzurkunde hat Richard Jecht ihre Entstehung rekonstruiert:[3]:72-73

  1. 1213 fand durch 12 Männer eine Scheidung der Burgwarde innerhalb der Länder Zagost und Budissin statt.
  2. Darauf unternahmen 1223 dieselben Männer, offiziell von dem König Otakar und dem Kronprinzen Wenzel, der damals dux Budissinensis war, sowie von dem Bischof Bruno beauftragt, eine neue Berainung ähnlichen Inhalts. Sie fertigten darüber ein Protokoll, das sich auch auf ihre frühere Arbeit von 1213 stützt und uns in den späteren schriftlichen Niederschlägen erhalten ist.
  3. Auf Grund dieses Berainungsprotokolles von 1223 wurden 1228 durch Vermittlung des Bischofs Siegfrid von Mainz behufs Vollziehung durch die beiden böhmischen Könige zwei Urkunden ausgefertigt, sie wurden aber nicht vollzogen.
  4. Im Jahre 1241 wurde endlich die (erhaltene) Urkunde von dem König Wenzel vollzogen.

Um die Sache noch mehr zu veranschaulichen, wollen wir die einzelnen Abschnitte der Urkunde auf die in Frage kommenden Jahre verteilen. Ich betone zuvor noch einmal, daß die 4 Exemplare vom Anfang bis zum Ende 1241 niedergeschrieben sind. Von ihren Teilen aber entstammen ursprünglich den Jahren 1241 a) am Eingange nur die Worte in C und D (Nos) Wenzeslaus dei gracia rex Boemorum quartus omnibus in perpetuum. Cum clare memorie; b) der Schluß, nämlich die Zeugenreihe und die Datierung mit der Indiktion in D und A. 1228 a) Der gesamte erste Teil der Urkunde bis Zeile 18 pertinentiis subnotatis mit den wenigen Ausnahmen unter 1241. b) Wohl die Worte gegen den Schluß hin, Zeile 98—106: Quia vero bis voluerit evitare1. 1223 a) Der ganze Kern, d. h. das eigentliche Grenzprotokoll der distinctores von Zeile 19—97: A Niza bis Extremitates — sunt distincte; b) die Indiktion in C und wahrscheinlich auch in B. 1213 Teile des Kerns von 1223. Will man demnach der Grenzurkunde ein Jahr zufügen, so kann das nur 1223 sein.

Jecht vermutet, dass 1228 die böhmischen Könige die Urkunde nicht ratifizierten, weil sie mit dem Ergebnis unzufrieden waren. Aber nach der Schlacht bei Wahlstatt am 7.April 1241 König Wenzel Einfälle der Mongolen in Mähren und der Oberlausitz fürchtete, Verbündete brauchte und deshalb am 7.Mai 1741 die Urkunde auf dem Königstein unterzeichnete gemeinsam mit dem Meißner Bischof Konrad.

  • Nr. 121. 1241. 7. Mai - K[önig] Wenzel von Böhmen bestätigt zur Beseitigung fernerer Streitigkeiten die von Eingesessenen der Oberlausitz festgestellten Grenzen der bischöflichen Güter und der der böhmischen Krone. In: Ernst Gotthelf Gersdorf (Hrsg.): Codex diplomaticus Saxoniae regiae (= Hauptteil II - Die Urkunden der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen). Band 2 - Urkundenbuch des Hochstifts Meißen. Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 109–112 (isgv.de – Text von Original A im Hauptstaatsarchiv Dresden).
  • Krzysztof Fokt: Terrra Zagozd - Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der Oberlausitz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte. Band 84, 2014, S. 223–239, doi:10.52411/nasg.Bd.84.1013.S.223-239. // S.226 Eine Entscheidung, ob der Name *Zagozd einen ganzen Gau oder lediglich Besitzungen der Bischöfe bezeichnet, „ist möglich, weil der uns überlieferte Text dieser Quelle grundsätzlich aus zwei Hauptschichten besteht. Das sind nämlich die eigentliche Grenzurkunde, die Ergebnis der kommissarischen Güterumrainung war,14 und die Bestätigungsurkunde, die zur Bekräftigung der 1223 durchgeführten Grenzscheidung diente. Dieser Zweischichtigkeit der Oberlausitzer Grenzurkunde verdankt die bisherige Forschung nicht nur zwei höchst interessante Zeugenlisten,15 sondern auch zwei unterschiedliche Begriffe von *Zagozd. … Es stellt sich demnach heraus, dass die Grenzscheidung von 1223 zwischen der bischöflichen und königlichen Herrschaft im Rahmen der bereits vorhandenen Territorialeinheiten Bautzen und *Zagozd erfolgte.“ S.227-229 Fehlinterpretation Meiches bei Abschnitt Ib der Grenzurkunde. Richtig ist nach Fokts Ansicht, den Abschnitt Ib als Südgrenze gegen Böhmen zu verstehen, sie endete westlich der Neiße, um Ostritz oder südlich von Zittau. Dass die Westgrenze der Gebiete meist nicht beschrieben wird, erklärt sich daraus, dass sie nicht umstritten waren. // S. 231 Grenze zwischen Zagost und Budissin lag vor Arbeit der Berainungskommission fest, wahrscheinlich schon bei Ersterwähnung von Zagost 1144, und entsprach vermutlich dem Jauernicker Urpfarrprengel, der sich demnach an Neiße, Pließnitz und Weißem Schöps ausdehnte, von Tauchritz im Süden bis Kunnersdorf im Norden (etwa 17 km). // S.231 „Vermutung, dass es die ganze Ostoberlausitz sei, die sich in den Jahren 1144 bis 1228 unter dem Begriff *Zagozd versteckt hat, wird auch dadurch untermauert, dass nach Aussage der Urkunde Königs Konrad III. von 1144 es dort nicht nur bischöfliche Besitzungen gab, sondern auch landesherrliche.“ // S.236 „Dieses Ergebnis deutet darauf hin, dass der Wald (*gozd), hinter dem Gau *Zagozd lag, sich westlich von dem Altsiedelland um Görlitz, Jauernick, Nieda und Ostritz erstreckte und eine Abgrenzung des Neißegebiets (*Zagozd) von dem Spreegebiet (Bautzener Land) bildete. Einen solchen Grenzwaldstreifen hat bereits 1923 Max Jänecke auf siedlungsgeschichtlichen Grundlagen rekonstruiert. Er soll sich im Süden über die Wasserscheide von Neiße und Spree und weiter nördlich von Weißem und Schwarzem Schöps ausgebreitet haben. Überreste dieses vermuteten Grenzwaldes sind bis heute erhalten: die Wälder um Kottmar und Sonnenhübel, der Berthelsdorfer Forst, der Große Nonnenwald, die Königshainer Berge. Der Verlauf dieses Grenzstreifens entsprach vermutlich im Wesentlichen der einstigen Grenzzone zwischen *Milcane und *Bûžuncane. … Dafür sprechen wenigstens siedlungsgeschichtliche Hinweise, die auf dem Gebiet der späteren Oberlausitz zwei Siedlungsinseln, auf dem Bautzener Gefilde sowie an der Neiße und an deren Zuflüssen (um Görlitz, Nieda, Ostritz und Seidenberg), rekonstruieren lassen, zwischen welchen sich ein Waldstreifen ausbreitete.“ // S.237 „Vermutlich erst die aus den Bedürfnissen der Landesverwaltung resultierende Neuschöpfung der Pfiemysliden, die nach 1142 auf Konrad den Großen übergegangen ist, wurde unter diesem neuen Landesherrn mit Bezug auf den um Bautzen üblichen Sprachgebrauch umbenannt. Bei der Ersterwähnung von *Zagozd 1144 wurde der Restteil des Reichslehens Milska als Miltse bezeichnet.“ // S. 238 Urkunden der Bischöfe von Meißen und Herrscher von Böhmen aus dem 12. und 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts, die Gebiete der späteren Oberlausitz betreffen, können uns für diesen Landstrich nur zwei Territorialbezeichnungen übermitteln, nämlich Bautzen und *Zagozd. Erst ab 1268 treten an ihre Stelle die bei einer Erbteilung der Askanier entstandenen Länder Bautzen und Görlitz. // zweite Přemyslidenherrschaft in Bautzen und Görlitz (1158–1253)
  • Alfred Meiche: Die Oberlausitzer Grenzurkunde vom Jahre 1241 und die Burgwarde Ostrusna, Trebista und Godobi. In: Neues Lausitzisches Magazin. Band 84, 1908, S. 145–251 ([6]).
  • Albert Schiffner: Die zwischen der Krone Böhmen und dem bischöflichen Meißnischen Stuhle in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts aufgerichtete vorzüglich die Oberlausitz betreffende Grenzbestimmungsurkunde. In: Neues Lausitzisches Magazin. Jahrgang 1834 Hefte I.,II.,III. Görlitz 1834, S. 42–69, 195–226, 320–355 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 7. Mai 2024]).
  • Jecht schreibt auf S.71 „Somit ist ganz sicher als Jahr, in welchem die Berainungskommission ihr Protokoll aufnahm, das Jahr 1223 erwiesen.“ „Somit kann kein Zweifel sein, daß die Männer schon vor ihrer Berainungsarbeit von 1223, die ihnen von den zwei Parteien anvertraut wurde, die Grenzen der Burgwarde innerhalb beider Länder [Zagost und Budissin] festgestellt haben.“ S.72: „Fassen wir unsere Ergebnisse zusammen:[3]
  1. 1215 fand durch 12 Männer eine Scheidung der Burgwarde innerhalb der Länder Zagost und Budissin statt.
  2. Darauf unternahmen 1223 dieselben Männer, offiziell von dem König Otakar und dem Kronprinzen Wenzel, der damals dux Budissinensis war, sowie von dem Bischof Bruno beauftragt, eine neue Berainung ähnlichen Inhalts. Sie fertigten darüber ein Protokoll, das sich auch auf ihre frühere Arbeit von 1213 stützt und uns in den späteren schriftlichen Niederschlägen erhalten ist.
  3. Auf Grund dieses Berainungsprotokolls von 1223 wurden 1228 durch Vermittlung des Bischofs Siegfried von Mainz behufs Vollziehung durch die beiden böhmischen Könige zwei Urkunden ausgefertigt, sie wurden aber nicht vollzogen.“ Jecht vermutet, dass 1228 die böhmischen Könige die Urkunde nicht ratifizierten, weil sie mit dem Ergebnis unzufrieden waren. Aber nach der Schlacht bei Wahlstatt am 7.April 1241 König Wenzel Einfälle der Mongolen in Mähren und der Oberlausitz fürchtete, Verbündete brauchte und deshalb am 7.Mai 1741 die Urkunde auf dem Königstein unterzeichnete gemeinsam mit dem Meißner Bischof Konrad. (Zeugen der Unterzeichnung s.S.77, Namen der Scheideleute S. 78)

[Die 4 erhaltenen Exemplare der Grenzurkunde wurde alle 1241 niedergeschrieben, Teile daraus entstammen aber Niederschriften aus den Jahren 1228, 1223 und 1213.]

  1. Im Jahr 1241 wurde endlich die (erhaltenen) Urkunden von dem König Wenzel vollzogen.“
  • S.84: Aufgabe der Grenzkommission war es, die Grenzen zwischen den Ländern Zagost und Budissin sowie die bischöflich meißnischen Grenzen zu bestimmen. Nach einhelliger Auffassung ist Zagost der Queiskreis, die Herrschaft Seidenberg und Friedland und das Weichbild Zittau. Der Zagost stand zunächst ganz unter der Herrschaft des Bischofs. 3 vollständig umzirkte Gebiete: Eigen, Dolgowitz und Doberschau.
  • S.85-86 Die Urkunde lässt erkennen, dass die Grenzfeststellung durch die als Folge der zunehmenden Kolonisation neugegründenten und nue zu gründenden Dörfer veranlasst ist. Deshalb vermeidet die Urkunde Ortschaften als Grenzscheiden anzugegeben. Unter den etwa 100 angegebenen Umrainungspunkten sind am häufigsten Wasserläufe (größere Bäche, kleine Rinnsale und deren Quellen), nämlich 45, dann folgen 20 Berge und Hügel, 12 Straßen, Wege und Steige,
  • S.87 Der König von Böhmen und der Meißner Bischof standen sich damals als zwei sich gleich dünkende Oberherrschaften gegenüber.
  • S.88-94 bringt den Wortlauft der Oberlausitzer Grenzurkunde mit Anmerkungen zu den Unterschieden zwischen den 4 Fassungen.

Domstift / Domkapitel Bautzen

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Das Domkapitel (obersorbisch Tachantski kapitl oder Domstift (obersorbisch Tachantstwo) Bautzen war die Leitungskörperschaft des Doms St. Petri zu Bautzen in administrativen und liturgischen Fragen. Es wurde zwischen 1213 und 1218 vom Meißner Bischof Bruno II. als Kollegiatstift gegründet. An der Spitze des Kapitels standen der Dompropst und sein Stellvertreter, der Domdekan. Das Domstift in Bautzen war nach dem Meißner Domstift die wichtigste Einrichtung des Bistums Meißen. Eine besondere Bedeutung erhielt es mit Einführung der Reformation als einzige weiter bestehende katholische Institution. Der letzte Bischof Johann IX. von Haugwitz ernannte vor seinem Rücktritt 1559 den Dekan des Bautzner Domstifts Johann Leisentrit zum Administrator der beiden zu Böhmen gehörenden Lausitzen und der Reste des Bistums Meißen, 1567 wurde Leisentrit durch den Papst in diesem Amt bestätigt. Bis zur Wiedereinrichtung des Bistums Meißen im Jahr 1921 hatte der Administrator seinen Sitz im Domstift Bautzen.

Das Ensemble der Domstifts-Gebäude in Bautzen wird verkürzt auch einfach als Domstift bezeichnet.

Hermann Kinne: Das Kollegiatstift St. Petri zu Bautzen von der Gründung bis 1569. In: Das (exemte) Bistum Meißen. Band 1. De Gruyter, Berlin 2014, ISBN 978-3-11-033223-0 (germania-sacra.de).

  • Die 1569 dem Bautzener Kapitel übertragene geistliche Administratur auf römisch-katholische Teile der Oberlausitz sicherte dem Stift den Fortbestand bis in die Gegenwart und zugleich die geschlossene Erhaltung seines Urkunden- und Aktenbesitzes. Der schriftlichen Überlieferung lassen sich detaillierte Informationen zum Stiftungswesen, dem Verhältnis zur Stadt, zum Landesherrn und zu anderen geistlichen Einrichtungen entnehmen. Nicht zuletzt dem Weiterbestehen des Bautzener Kollegiatstiftes unter Dekan Johannes Leisentritt verdankt die Oberlausitz ihre besondere Stellung als bikonfessionelles Nebenland der böhmischen Krone. Ein umfangreicher Besitzkatalog und die Viten der Dignitäre und Kanoniker bieten eine breite Materialbasis auch für weitergehende Fragestellungen.



Feudalwirtschaft, Geldwirtschaft im MA

  • Pfründe = Praebende, Tafelgut = Kammergut = Mensalgut
  • Abgaben: Gebühren für kirchliche Akte: z.B. Cathedraticum geht an den Bischof = Altarzins auch Gebühr für Priesterweihe, Spenden, Kollekten
  • Pachten, Feudalrente, Feudalabgaben
  • Zehnt, Zehntherrschaft: Das Recht auf Zehnterhebung wurde verpachtet, verkauft und verschenkt. Zehntherrschaft wurde ürsprünglich nur von Klöstern (Klosterzehnt), kirchlichen Stiftungen oder Domkapiteln ausgeübt. Zehnthof, Zehnscheuer, Großzehnt wird auf Großvieh erhoben, Kleinzehnt wird auf Feldfrüchte und Kleinvieh erhoben, Kreuzugszehnt zeitlich befristete Abgabe zur Finanzierung eines Kreuzzugs, Bergzehnt im Bergbau
  • Ablass, Stiftungen: Memorialwesen speziell Memorialstiftungen.
  • Kauf auf Zehnt (mit Rückkaufsrecht)
  • Zinskauf = Tausch eines Geldbetrags gegen ein jährliches Einkommen, galt eher als ein Kauf denn als ein Kredit
  • Rentenkauf, Ewiggeld
  • Steuer wurde meist vom weltlichen Landesherrn festgesetzt
  • Ämter mit Archidiakonen zur Verwaltung der Territorien des Hochstifts und der Einnahmen Amt (historisches Verwaltungsgebiet)

Einzelnachweise

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  1. Eintrag: Bernstadt a.d. Eigen in Ernst Eichler, Hans Walther (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. I A–L. Akademie-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003728-8, S. 63 ([3] online als PDF).
  2. Nr. 121. 1241. 7. Mai - K. Wenzel von Böhmen bestätigt zur Beseitigung fernerer Streitigkeiten die von Eingesessenen der Oberlausitz festgestellten Grenzen der bischöflichen Güter und der der böhmischen Krone. In: Ernst Gotthelf Gersdorf (Hrsg.): Codex diplomaticus Saxoniae regiae (= Hauptteil II - Die Urkunden der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen). Band 2 - Urkundenbuch des Hochstifts Meißen. Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 109–112 (isgv.de).
  3. a b c d e Richard Jecht: Neues zur Oberlausitzer Grenzurkunde. In: Neues Lausitzisches Magazin. Band 95. Görlitz 1919, S. 63–94 ([4] [abgerufen am 6. Mai 2024]).
  4. Christine Klecker: Die Oberlausitzer Grenzurkunde. Landesausbau im Spannungsfeld von Landschaft und Herrschaftsbildung. In: Rainer Aurig u. a. (Hrsg.): Landesgeschichte in Sachsen. Tradition und Innovation. Studien zur Regionalgeschichte. 10. Bielefeld 1997, ISBN 3-89534-210-6, S. 29–40.
  5. a b c Alfred Meiche: Die Oberlausitzer Grenzurkunde vom Jahre 1241 und die Burgwarde Ostrusna, Trebista und Godobi. In: Neues Lausitzisches Magazin. Band 84, 1908, S. 145–251 ([5]).
  6. Tatsächlich werden Grenzen IN den Ländern Zagost und Busdissin bestimmt, nicht die Grenzen ZWISCHEN ihnen.