Deutsche Nationalhymne

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Das Lied der Deutschen
Land Deutschland Deutschland
Verwendungszeitraum 1922–1945, 1952 bis heute
Text August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Melodie Joseph Haydn
Notenblatt JPG
Audiodateien Instrumental, MIDI
Akustische Version der deutschen Nationalhymne

Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die Melodie stammt aus der früheren Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ von Joseph Haydn.

Text und Melodie

Das Lied der Deutschen (Faksimile der Handschrift August Heinrich Hoffmanns)

Der Text der Hymne ist die dritte Strophe des Gedichts Das Lied der Deutschen, verfasst von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf Helgoland.

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
|: Blüh im Glanze dieses Glückes,
   blühe, deutsches Vaterland! :|

Die Melodie entstammt dem Kaiserlied von Joseph Haydn (Hob XXVIa:43), komponiert 1796/97 in Wien.

Vorgeschichte

Als ältestes deutschsprachiges Lied mit Charakter einer Volkshymne kann Prinz Eugen, der edle Ritter, verfasst 1719, angesehen werden. Ein deutsches Vaterland, das alle Länder deutscher Zunge umfasst, forderte das vor der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 von Ernst Moritz Arndt (1769–1860) gedichtete Lied Was ist des Deutschen Vaterland? Es war ein Kampflied der deutschen nationalistischen Bewegung vor dem Deutschen Krieg von 1866. Beim Volk waren seit der durch französische Ansprüche ausgelösten Rheinkrise von 1840 die Rheinlieder beliebt wie Die Wacht am Rhein und auch das Lied Hoffmanns. Als 1871 nach dem Sieg über Frankreich das Deutsche Kaiserreich entstanden war, wurde die Hymne des preußischen Königs Heil dir im Siegerkranz auch Hymne des Deutschen Kaisers. Dessen Melodie, aus der britischen Nationalhymne God Save the Queen stammend, wurde und wird auch in Hymnen anderer Länder verwendet. Keines dieser Lieder wurde allerdings als Nationalhymne festgelegt; es gab keine offizielle Hymne. Bei offiziellen Anlässen wurde jedoch meist die Kaiserhymne gespielt, bei der Übergabe von Helgoland auch das dort verfasste Hoffmann’sche Lied. Dieses fand in der Folgezeit immer größere Verbreitung und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts vielfach schon als Nationalhymne angesehen, zumindest im Sinne einer Volkshymne (im Gegensatz zur Herrscherhymne).

Im Ersten Weltkrieg wurden verstärkt patriotische Lieder gesungen, umgetextet oder für Propagandazwecke vereinnahmt, so wie das Deutschlandlied mit dem Langemarck-Mythos.

Zwischen den Weltkriegen

Kaiserlied (Klavierfassung mit der ersten Strophe von Lorenz Leopold Haschka, Handschrift Joseph Haydns

Mit der Revolution von 1918 verlor die Kaiserhymne ihre Bedeutung. Die Suche nach einer neuen Hymne für die Weimarer Republik ging schleppend voran. Vorstöße etwa des Präsidenten der Nationalversammlung, Constantin Fehrenbach (Zentrum), des Reichswehrministers Otto Geßler (DDP) und des Reichsinnenministers Erich Koch (DDP) blieben ungehört. Erst auf eine Anfrage der britischen Botschaft hin, die auf Geheiß Lord George Curzons tätig geworden war, kam im Sommer 1920 Bewegung in die Hymnenangelegenheit. Es dauerte aber noch gut zwei Jahre bis zur amtlichen Proklamation der neuen Hymne. Dies lag zum einen an verschiedenen diplomatischen Verwicklungen, die ein Abwarten angezeigt erscheinen ließen, zum anderen aber auch daran, dass vor allem in der Mehrheitssozialdemokratischen Partei Vorbehalte gegen das favorisierte Deutschlandlied bestanden. Der Mord an Walther Rathenau (DDP) veranlasste Reichsinnenminister Adolf Köster (SPD) auf Anraten von Arnold Brecht, für eine rasche Lösung der Hymnenfrage zu sorgen. Die Verantwortlichen hofften darauf, die gemäßigte Rechte so an die Republik zu binden.

Am Vorabend des Verfassungstages, am 10. August 1922, erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert das Deutschlandlied mit allen drei Strophen zur Nationalhymne des Deutschen Reiches.[1] Am 17. August 1922 wies Ebert die Reichswehr an, das Deutschlandlied „als Nationalhymne zu führen“.[2] Eine allgemeinverbindliche Verordnung zur Proklamation der Nationalhymne erließ der Reichspräsident dagegen nicht. Vielmehr vermittelte die nunmehr offizielle Anerkennung dem Deutschlandlied endgültig gewohnheitsrechtliche Geltung.[3] Dies alles geschah nach Abschluss der Pariser Vorortverträge, die von Deutschland und Deutschösterreich die Abtretung von in der ersten Strophe genannten Randgebieten verlangten und die Vereinigung der beiden deutschsprachigen Länder verboten. Daher wird die Hymne, in erster Linie von Anhängern des rechten politischen Spektrums, auch als Erinnerung an die abgetretenen Gebiete sowie an eine verwehrte Einigkeit im Sinne von Einheit interpretiert.

Deutsche Münzen, die 1923 aus Aluminium in den Stückelungen 200 Mark und 500 Mark geprägt und als Inflationsmünzen der Weimarer Republik in Umlauf gebracht wurden, haben auf ihrer Rückseite den Reichsadler mit der Umschrift Einigkeit und Recht und Freiheit. Die aus Silber in den Prägejahren 1927 bis 1933 gefertigte 5-Reichsmark-Münze zeigt auf der Vorderseite einen Baum mit derselben Umschrift.

Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, direkt gefolgt vom Horst-Wessel-Lied, die zusammen anstelle einer einheitlichen Hymne genutzt wurden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Bundesrepublik Deutschland

„Einigkeit und Recht und Freiheit“: Briefmarke von 1957
Gedenktafel in einem hessischen Park (2011)

Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat den Gebrauch charakteristischer nationalsozialistischer oder militärischer Grußformen.[4] Auch wenn er dabei an ein Gesetz der amerikanischen Militärregierung anknüpfte,[5] betraf sein Verbot nicht das Deutschlandlied. In der amerikanischen Zone war auch lediglich dessen Singen in der Öffentlichkeit untersagt.[5] In der französischen Zone gab es überhaupt kein Verbot, ebenfalls nicht in der britischen Zone.[6] Eine Verordnung der Militärregierung vom 15. September 1945 verbot lediglich „das öffentliche Singen oder Spielen militärischer oder Nazi-Lieder oder Melodien“.[7] Sämtliche dieser Verbote hob die Alliierte Hohe Kommission im Jahre 1949 nach Gründung der Bundesrepublik auf.[8]

Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 22 des Grundgesetzes festgeschrieben wurde, gab es nach Gründung der Bundesrepublik keine gesetzliche Festlegung einer Nationalhymne. Nach der Verkündung des Grundgesetzes sangen die Mitglieder des Parlamentarischen Rates Hans Ferdinand Maßmanns Lied Ich hab mich ergeben / Mit Herz und mit Hand;[9] später wurde zu offiziellen Anlässen die erste Strophe von Schillers Gedicht An die Freude in der Vertonung von Ludwig van Beethoven aus dem vierten Satz der 9. Sinfonie als Ersatzhymne verwendet. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, als Neuanfang die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen.

Für das diplomatische Protokoll wurde aber eine offizielle Hymne benötigt. Bundeskanzler Konrad Adenauer empfand es als peinlich, dass zum Beispiel bei einem deutsch-belgischen Fußballspiel in Köln nach der belgischen Hymne der Karnevalsschlager „Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien“ gespielt wurde; er selbst war bei einem Staatsbesuch in Chicago mit „Heidewitzka, Herr Kapitän“ empfangen worden,[10] das ebenfalls von dem Krätzchensänger Karl Berbuer stammte. Im April 1950 forderte Adenauer bei seinem ersten Besuch als Kanzler in Berlin seine Zuhörer im Titania-Palast dazu auf, die dritte Strophe des Deutschlandliedes zu singen. Sicherheitshalber hatte er vorher auf die Sitzreihen Textblätter legen lassen. Damit löste er einen Eklat aus; denn während sich das Auditorium zum Gesang von seinen Plätzen erhob, blieben die drei anwesenden Stadtkommandanten ostentativ sitzen.[11] Die meisten der anwesenden SPD-Politiker reagierten empört und verließen die Veranstaltung. Eine Ausnahme war der damalige Oberbürgermeister von West-Berlin Ernst Reuter.[12] Einige SPD-Politiker sprachen darauf von einem „Handstreich“,[13] während Kurt Schumacher sich positiv zum Deutschlandlied als Hymne äußerte.[12] Das Echo im Ausland war ausgesprochen negativ: Das Londoner Foreign Office und das französische Außenministerium sprachen von Takt- und Geschmacklosigkeit. Eine französische Zeitung wertete den Gesang als Indiz für das „Fortbestehen einer nationalistischen Gesinnung“.[11] Adenauer rechtfertigte sich später gegenüber den Hohen Kommissaren mit der Behauptung, dass das Singen der dritten Strophe ja „unter den Nazis verboten war“.[14]

Bundespräsident Heuss gab schließlich dem Drängen des Bundeskabinetts nach, die dritte Strophe zur Nationalhymne zu machen. Eine „feierliche Proklamation“ lehnte er jedoch ab. Er machte stattdessen einen Formulierungsvorschlag für einen Brief Adenauers an ihn und für seine Antwort darauf. Danach sollte der Bundeskanzler das „Ersuchen der Bundesregierung, die dritte Strophe des Hoffmann-Haydn’schen Liedes als Nationalhymne anzuerkennen“ an Heuss richten. In seiner Antwort gestand Heuss ein, „den Traditionalismus und sein Beharrungsbedürfnis unterschätzt“ zu haben, und fuhr fort: „Wenn ich also der Bitte der Bundesregierung nachkomme, so geschieht das in der Anerkennung des Tatbestandes“. Der Entwurf wurde vonseiten der Bundesregierung dahingehend geändert, dass Adenauer die „Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydn’sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen“ äußerte und hinzufügte: „Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden“. Diese Abweichung von seinem Vorschlag nahm Heuss hin, und so wurden die beiden Briefe, datiert auf den 29. April 1952 und den 2. Mai 1952, am 6. Mai 1952 im Bulletin des Bundespresseamtes veröffentlicht.[15][16] Damit wurde das Lied der Deutschen mit Hervorhebung der dritten Strophe die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.

Mit seiner widerstrebenden Zustimmung machte Bundespräsident Heuss als Träger der Ehrenhoheit des Bundes von seiner Befugnis Gebrauch, Staatssymbole – dazu zählt auch die Nationalhymne – zu bestimmen, soweit dem verfassungsrechtliche (Art. 22 GG) oder gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Dies ist ein ungeschriebenes Recht, das dem Amt des Staatsoberhauptes innewohnt.[17]

Die Wahl der dritten Strophe zeigte in der Praxis, in der meist nur Musik per Kapelle oder Tonträger gespielt wurde, zunächst kaum Auswirkungen. Die Annahme der Hymne in der Öffentlichkeit zeigte sich eher bei Sportveranstaltungen durch den Grad der Beteiligung des Publikums per Mitsingen. Bei der Siegerehrung nach dem Gewinn der Fußball-Weltmeisterschaft 1954 wurde im Wankdorf-Stadion vernehmlich der noch allen gewärtige Text der ersten Strophe angestimmt. Vor allem ab den 1980er Jahren wurde die Hymne bei offiziellen Anlässen meist nur instrumental gespielt, da aufgrund der größtenteils akzeptierten Teilung Deutschlands der Text als politisch unpassend empfunden wurde. Dies änderte sich in der Wendezeit. Laut Helmut Berschin hatte die Hymne ihre „historische Stunde“ am 9. November 1989, als nach Bekanntwerden der Maueröffnung die an einer regulären Sitzung teilnehmenden Abgeordneten des Bundestages sich alle erhoben und spontan die Nationalhymne sangen.[18]

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurde bereits am 5. November 1949 das von Johannes R. Becher getextete und von Hanns Eisler vertonte Auferstanden aus Ruinen (die sogenannte „Becher-Hymne“) zur Nationalhymne bestimmt. Es folgt bis auf den Schluss dem Versmaß der Kaiserhymne. Die Texte beider deutschen Hymnen harmonieren also jeweils mit der Melodie der anderen Hymne und können (bis auf den Schluss) wechselseitig gesungen werden.

In der Bundesrepublik wurden Plagiatsvorwürfe laut, nach denen Eisler die ersten Noten des Stücks Goodbye Johnny von Peter Kreuder übernommen habe; ein Versuch Kreuders, bei der UN-Urheberrechtskommission Tantiemen für sein Stück zu erwirken, scheiterte jedoch daran, dass beide Titel große Ähnlichkeiten mit Ludwig van Beethovens Bagatelle op. 119 Nr. 11 aufwiesen.[19] Bechers Text wurde ab etwa 1970 auf Weisung der SED nicht mehr gesungen, denn die DDR hatte mittlerweile die deutsche Einheit aufgegeben. Die Zeile „Deutschland, einig Vaterland“ passte nicht mehr zur neuen Richtlinie, die DDR-Bevölkerung als eigenständige „sozialistische Nation“ aufzufassen.

Vereinigtes Deutschland

Notenbild der Nationalhymne

Im Vereinigungsprozess setzten sich einige Bürgerinitiativen und verschiedene Medien erfolglos für die Kinderhymne Brechts als neue deutsche Nationalhymne ein.

Während der Verhandlungen zum Einigungsvertrag 1990 schlug Lothar de Maizière, Ministerpräsident der DDR, vor, die dritte Strophe des Deutschlandliedes mit dem Becher-Text Auferstanden aus Ruinen zu verbinden.[20] Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erklärte Bundespräsident Richard von Weizsäcker in einem Brief an Bundeskanzler Helmut Kohl am 19. August 1991 ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur offiziellen Nationalhymne; Kohl stimmte dem in seinem Antwortschreiben vom 23. August zu.[21]

„Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk.“

Aus dem Brief von Bundespräsident v. Weizsäcker an Bundeskanzler Kohl vom 19. August 1991

„Der Wille der Deutschen zur Einheit in freier Selbstbestimmung ist die zentrale Aussage der 3. Strophe des Deutschlandlieds. Deshalb stimme ich Ihnen namens der Bundesregierung zu, daß sie Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist.“

Aus dem Antwortschreiben des Bundeskanzlers Helmut Kohl an den Bundespräsidenten Richard v. Weizsäcker, 23. August 1991

In der Praxis wird bei manchen Gelegenheiten das Abspielen auf wenige Takte verkürzt.

Im Rahmen der in Deutschland ausgetragenen Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde nicht nur die Verwendung der Flagge beliebter, sondern auch die der Hymne. So war während des Spieles gegen Schweden, als die deutsche Mannschaft deutlich in Führung lag, vom Publikum anstatt üblicher Schlachtengesänge auch Blüh im Glanze dieses Glückes zu hören.

Strafrechtlicher Schutz des Deutschlandliedes

Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.

Mit Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Briefwechsel zwischen Adenauer und Heuss nicht ausdrücklich zu entnehmen ist, dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte. Eindeutig, so das Bundesverfassungsgericht weiter, ist jedoch darin festgelegt worden, dass bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe gesungen werden solle, und dies entsprach bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses einer jahrzehntelangen allgemeinen Praxis. Jedenfalls im strafrechtlichen Sinne – für den Adressaten des § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland) – geht der erkennbare Wortsinn des Begriffs „Hymne der Bundesrepublik Deutschland“ daher nicht über die dritte Strophe des Deutschlandliedes hinaus (BVerfGE 81, 298 ff.[22]). Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei. Dieser Ansicht folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.

Sonstiges

Im Zuge der Debatte über Integration von Zugewanderten wurde 2006 mit Verweis auf die spanische Version der amerikanischen Nationalhymne ins Gespräch gebracht, die Nationalhymne ins Türkische zu übersetzen. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele aus dem Bezirk Berlin-Kreuzberg mit hohem türkischstämmigen Einwohneranteil erklärte, er habe dies, anders als von einigen Medien berichtet, nicht vorgeschlagen, unterstütze es aber. Er wies darauf hin, dass es Übersetzungen schon seit längerer Zeit gebe.[23]

Siehe auch

Weblinks

Wikisource: Lied der Deutschen – Quellen und Volltexte
Commons: Das Lied der Deutschen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Winfried Klein: Wer sind wir, und was wollen wir dazu singen?, FAZ vom 5. September 2012, S. N4.
  2. Heeres-VOBl. 4. Jg., Nr. 47 vom 23. September 1922, S. 407 (Nr. 590) und Marine-VOBl. 53. Jg., H. 22 vom 1. Oktober 1922, S. 365 (Nr. 376)
  3. So auch Günter Spendel, JZ 1988, S. 744 ff.
  4. Kontrollratsgesetz Nr. 8 vom 30. November 1945, Amtsblatt des Kontrollrats 1945, Nr. 2, S. 33.
  5. a b Gesetz Nr. 154 der amerikanischen Militärregierung über „Ausschaltung und Verbot militärischer Ausbildung”, Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Amerikanisches Kontrollgebiet, 1945, S. 52.
  6. G. Clemens: Britische Kulturpolitik in Deutschland 1945–1949. Stuttgart 1997, S. 143, 144
  7. Art. II Ziff. 2 lit. d) der Verordnung Nr. 8 vom 15. September 1945, Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet 1945, S. 7.
  8. Gesetz Nr. 16 vom 16. Dezember 1949, Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission in Deutschland 1949, Nr. 7.
  9. Die Melodie dieses Liedes wurde 1991 für die Nationalhymne Patriots of Micronesia der Föderierten Staaten von Mikronesien, deren Territorium am Anfang des 20. Jahrhunderts zur deutschen Kolonie Deutsch-Neuguinea gehörte, herangezogen. Auch der Text ist ersichtlich an dieses Lied angelehnt, da er unter anderem an der entsprechenden Stelle eine wörtliche Übersetzung der Wendung „mit Herz und mit Hand“ enthält Quelle).
  10. Deutschland sucht die Superhymne, einestages, 19. August 2011.
  11. a b Henning Köhler: Adenauer – Eine politische Biographie, Propyläen, Berlin 1994, S. 582.
  12. a b Benjamin Ortmeyer: Argumente gegen das Deutschlandlied (PDF; 1,8 MB).
  13. Georg Ismar: Adenauers Hymnen-Handstreich, in: Frankfurter Rundschau vom 15. Mai 2009.
  14. Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland. Adenauer und die Hohen Kommissare 1949–1951, bearb. von Frank-Lothar Kroll und Manfred Nebelin, Oldenbourg, München 1989, S. 199.
  15. bundesarchiv.de: Kabinettsprotokolle online
  16. Das Deutschlandlied ist Nationalhymne – Ein Briefwechsel zwischen Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 51 vom 6. Mai 1952, S. 537;
    spätere Online-Veröffentlichung durch das Bundesinnenministerium: Briefwechsel zur Nationalhymne von 1952
  17. „Der Aktuelle Begriff“ Nr. 22/96 vom 21. Oktober 1996 (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)
  18. Helmut Berschin: Das Lied der Deutschen (Videoausschnitt: [1]).
  19. DDR-Hymne – ein gestohlenes Lied?, in: Der Spiegel 11/1977 vom 7. März 1977; Unschuldige Diebe, in: Weltwoche, 25. März 2004, Ausgabe 13/04.
  20. Helmut Kohl: Erinnerungen 1990–1994. Droemer 2007
  21. Bekanntmachung der Briefe des Bundespräsidenten vom 19. August 1991 und des Bundeskanzlers vom 23. August 1991 über die Bestimmung der 3. Strophe des Liedes der Deutschen zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland vom 19. November 1991 (BGBl. I S. 2135)
  22. BVerfGE 81, 298
  23. Christian Ströbele zum Vorschlag einer türkischen Übersetzung