Diskussion:Muslim-Markt

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Gardini in Abschnitt Verurteilung wegen Volksverhetzung von Huseyin Özoguz
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Muslim-Markt“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Das Zitat eines Benutzers im Forum gehört nicht in den Artikel. Die Betreiber der Seite können nichts dafür, was andere Benutzer in ihr Forum schreiben. Im Sinne der Objektivität habe ich diesen Teil daher wieder gelöscht. - 212.99.195.122 01:47, 21. Aug 2005 (CEST)

Ein Enzyklopädieartikel muss objektiv gestaltet sein[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Aspekt "Aufruf zur Gesetzestreue" wieder eingefügt, weil die Auswahl der anderen Aspekte den Muslim-Markt zu einseitig darstellen. Im diese Einseitigkeit zu beheben, ist jener Aspekt ungemein wichtig, miterwähnt zu werden. Die Zitate habe ich allerdings nicht wieder eingefügt, da sie ohnehin in den betreffenden Links eingesehen werden können. Benutzer: 82.83.249.134 17:37, 26. Aug 2005

Das ist kein Aspekt sondern eine Stellungnahme des MM, in dieser Form gehört das vielleicht hier in den Diskussionsbereich aber sicher nicht in den Artikel. Es bleibt jedem unbelassen diese Stellungnahme artikelkonform umzuschreiben.62.178.137.216 18:27, 26. Aug 2005 (CEST)
Eben, dann aber bitte mit den von Benuter 82... wegzensierten Aussagen über die Zionismusunterstützung und Wohltätigkeitsvereine, die ein Gewehr im Emblem tragen. - Korny78 18:48, 26. Aug 2005 (CEST)

nicht mehr aktuell[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist POV und nicht mehr aktuell. http://www.zeit.de/online/2005/43/brief_muslimmarkt http://www.steinbergrecherche.com/raddatz.htm http://f25.parsimony.net/cgi-bin/topic-flat.cgi?Nummer=63498&Phase=Phase1&ThreadNummer=36596 http://f25.parsimony.net/cgi-bin/topic-flat.cgi?Nummer=63498&Phase=Phase1&ThreadNummer=36554

Wer ändert ihn bitte? --RoswithaC 11:59, 31. Okt 2005 (CET)

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist tendenziös und verallgemeinert Einzelfälle zu islamfeindlicher Propaganda. Er liefert dafür sogar Gegen-Propagande und unterscheidet nicht zwischen verfassungsrechtlich bedenklich und verfassunsfeindlich. Ist etwas verfassungsfeindlich, wird es nicht nur beobachtet, sondern verboten. Hier werden themenfremde Aspekte vermengt, berechtigte Kritik an Terrorismus mit ultrarechter-nationalreligiöser Propaganda gegen Palästinenser an sich vermischt. Bar Nerb 11:36, 25. Nov 2005 (CET)

Ich stimme zu und verweise auf meinen Eintrag vom 31.10.05, wo ich Ähnliches äußere. Ich habe auch Benutzer:Unscheinbar gerade gebeten, den Neutralitäts-Baustein nicht mehr einfach herauszunehmen, ohne dass die Seite überarbeitet wurde. Ich selbst möchte aus verschiedenen Gründen (die teilweise meiner Seite zu entnehmen sind) davon absehen, Änderungen vorzunehmen, weiß aber sehr wohl zu beurteilen, ob etwas tendenziös ist oder nicht. Falls du, Bar Nerb, den Artikel objektiv ändern kannst, möchte ich dich ermutigen, das baldmöglich zu tun. --RoswithaC 11:48, 25. Nov 2005 (CET)


Gegenrede zu Bar Neb:

Deine Argumentation ist nicht zutreffend, da es sich bei dem Thema Muslim-Markt eben um einen Einzelfall handelt und nicht um den Islam an sich geht. Die Feststellung an der Du dich hochziehst, beobachtung durch das Bundesamt für verfassungsschutz ist neutral und entspricht den Tatsachen, wie bei eine Reihe weiteren Organisationen wie z.B Pro Köln oder die MLPD

Trotzdem gehört nach meiner Ansicht der Artikel vollkommen neu gestaltet, weil er dem Muslim-Markt eine viel zu hohe Bedeutung einräumt und nicht das, was er in Wirklichkeit darstellt: ein Projekt zweier Brüder, die Khomeinei verherrlichen und deren Führer Khamenei ist. Auch unter Muslimen ist der Muslim-Markt eine absolute Randerscheinung und wird hart attackiert z.B: http://www.plattform-islam.org/shia/shia.htm. Da Vorwurf der Islamophobie ist somit an den Haaren herbeigezogen.

Die Passage zur Gesetzestreue kann ich mir allerdings nur mit einem Hang zur Satire erklären:

in Grund für die Abschottung vieler Muslime liege auch darin, dass Hisbollah und Hamas vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden und nicht, wie vom Muslim-Markt beschrieben, als „an Wohltätigkeitsorganisationen und karitative Verbände gekoppelte Befreiungsorganisationen

Immerhin ist die Hizbollah vom EU-Parlament als Terrororganisation deklariert (13. März 2005), die Hamas seit 2003. Mein Vorschlag wäre das Ganze auf ein angemessens maß einzudampfen und dazu wären zehn Sätze ausreichend.

--Leilairva 00:30, 29. Nov 2005 (CET)

Nun, es wäre toll, wenn Du mit IP oder Namen unterschreiben würdest, dafür mußt am Ende einfach nur viermal diese Tilde ~ schreiben. Zu den beiden Brüdern ist zu sagen, daß die Verherrlichung Khomeinis an sich zwar Geschmackssache, aber nicht strafbar ist. Der Kult ist mit dem um den letzten oder diesen Papst sicher vergleichbar, wenn auch nicht ranggleich. Auch der letzte Papst rief zur Zerstörung des gottlosen Kommunismus auf, das war ebenfalls nicht strafbar. Hauptstreitpunkt ist der vermeintliche Mordaufruf. Jemandem zu wünschen, daß Gottes gerechte Strafe ihn bald ereilen möge, ist kein Mordaufruf, läßt aber sicher aufhorchen. Beim Aufhorchen sollte dann aber auch die Distanzierung des Muslim-Marktes nicht überhört werden. Danach gilt es weiter zu beobachten, ohne voreilige Verurteilungen zu fällen. Bar Nerb 00:32, 29. Nov 2005 (CET)

Die Verherrlichung Khomeinis geht über die Fragen des Geschmacks hinaus, wenn man sich mit der Ideologie Khomeinis (velayat-e faqih) eingehender beschäftigt, die in keinster Form mit deutscher Verfassung und Grundrechten in Einklang zu bringen ist und auch von den führenden Theologen der Shia abgelehnt wird (von den Sunniten ohnehin. Es handelt sich somit bei dem Muslim-Markt um ein politisch-ideologisches Portal mit islamischen Beiwerk, dessen Schaden für die in Deutschland lebenden Muslime höher ist als sein Nutzen, da Özoguz bewusst aus einer selbst gewählten Minderheitenposition(zur Shia khomeinischer Prägung konvertierter Sunnite) selbst innerhalb politischen Islam polarisiert, provoziert und segregiert, von seiner offen gezeigten Sympathie zur Hizbollah ganz abgesehen.

Trotzdem sollte selbstverständlich Dein Vorschlag aufgenommen sein, die Stellungnahmen des MM zu den im VS-Bericht genannten Vorwürfen aufzunehmenm, aber als persönliche Meinung der Betreiber gekennzeichnet sein.

Leilairva 11:07, 29. Nov 2005 (CET)

Ja, das meine ich doch. Allerdings muß ich Dich in Deinem Rundumschlag bremsen. Auch Kommunismus oder religiöses Sendungsbewußtsein Bushs sowie deutsche Unterstützer radikaler jüdischer Siedler, die die Ausrottung, zumindest doch die Deportation aller Palästinenser forden, sind nicht verfassungskonform, laufen aber trotzdem frei herum. Die Hisbollah pauschal als Terroristen einzustufen, mag aus europäischer Sichtweise logisch und konsequent sein, siehe Ewald Banse. Libanesen und Palästinenser sehen das vielfach anders, das macht sie aber nicht automatisch auch zu Terroristen. Die Verherrlichung Khomeinis, Stalins, Atatürks oder sonstwem ist zunächst erstmal nur Personenkult. Deine Auffassung, nicht die Mehrheit aller 12er-Schiiten würden dem folgen, muß unbewiesen bleiben. Zumindest waren sie ihm gefolgt, auch wenn das Sunniten nie verstanden haben. Ist aber Privat- und Geschmackssache. Meine privaten Geschmackssachen auszudrücken nennt man wiederum Meinungsfreiheit. Ohne eine solche gäbe es die Wikipedia auch nicht. Hier allerdings ist Neutralität gefragt, keine persönlich motivierten Verurteilungen. Mein Fall ist Khomeini auch nicht, der Muslim-Markt ist obendrein unwichtig, aber eine sachliche Neutralität muß ich trotzdem einfordern. Bar Nerb 11:53, 29. Nov 2005 (CET)

Du brauchst mich nicht zu bremsen, das mache ich schon selbst. Es geht mir auch nicht um die Internierung von den Brüdern Özoguz, sondern um die Sachlichkeit des Artikels und es geht mir im Generellen darum, das nicht jede Kritik an Muslimen und ihrem Verhalten von einer virtuellen Islamophobiekeule erschlagen wird. Auch hier möchte ich auf das Recht der Meinungsfreiheit und der sachlichen Richtigkeit hinweisen und nicht künstliche Schranken errichtet sehen. Davon haben wir in Iran genug, wo die Kritik am System mit dem Tod bedroht ist, siehe Eshkevary, Ganji, Haschem Aghadscheri. Wenn jemand so massiv für ein System eintritt bei dem Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit an der Tagesordnung sind, muss Kritik möglich sein und wenn diese kritik nicht im Artikel warum auch immer möglich ist, dann habe ich immerhin im Diskussionsbereich meinen anteil daran geleistet. Zur Hisbollah - es geht um die Einstufung durch das europäische Parlament, nicht darum was ein Teil der Libanesen und nicht ein Teil der Palästinenser davon hält. Auch das ist eine sachliche Feststellung, wohingegen Deine Behauptung auf eine Vermutung stützt.

Die Shia, ist weitaus komplizierter organisiert als Du dir das vorstellst genauso wie die Rolle Khomeinis bei der islamischen Revolution von einer Legendenbildung umgeben ist. zum besseren Verständnis der Marjaiya unter Einbezug der schiitischen Theologen: www.haberlah.com/islam/marjaiya.pdf

Mir geht es gerade dabei um die Neutralität und das macht es auch so schwer das Phänomen Muslim-Markt zu greifen, deswegen wäre weniger mehr Leilairva 18:29, 29. Nov 2005 (CET)

Ich revertiere die Aenderungen von Nur1oh. Weite Teile, die er geloescht hat, sind belegbar, oder werden sogar im Artikel belegt. Der Absatz Selbstmordattentaeter etwa laesst sich ganz einfach auf dieser Seite nachlesen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz wird normalerweise im Artikelanfang erwaehnt (vgl. Junge Freiheit) - warum sollte das hier nicht passieren. Es ist durchaus interessant zu erfahren, dass das Gericht die Machenschaften des Muslim marktes kritisierte, und nicht nur, dass das Verfahren eingestellt wurde. Wenn die Neutralitaet umstritten ist, muessen und sollen betreffende Passagen veraendert werden (so koennte man beispielsweise Heroisierung durch ein anderes Wort ersetzen). Loeschen ist - wo es sich doch um Tatsachen handelt - keine Loesung. --Hoheit (¿!) 17:27, 29. Nov 2005 (CET)

Gut, so lange der Unterschied zwischen Beobachtung und Verbot herauskommt, angeblicher Mordaufruf einschließlich Distanzierung und Gerichtskritik einschließlich Verfahrenseinstellung enthalten sind. Heroisierung kann hier einfach mit Sympathisierung ausgetauscht werden usw. Würdest Du es versuchen? Wenn ich Zeit finde, helfe ich gern. Bar Nerb 17:55, 29. Nov 2005 (CET)

Wir können gern jeden einzelnen Punkt diskutieren... --Nur1oh 18:31, 29. Nov 2005 (CET)

  • Punkt 1: Solange keine Quelle für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz genannt wird, bleibt der bitteschön draußen. Seite 246/47 stimmt jedenfalls nicht. --Nur1oh 10:32, 30. Nov 2005 (CET)
Gerne, hier ist die Quelle (Die Seite ist 239-240), nicht wie im Artikel angegeben:
verfassungsschutz.de - Verfassungsschutzbericht 2004 (Abschnitt über den Muslim-Markt auf S. 239) --Gunter Krebs Δ 10:49, 30. Nov 2005 (CET)
  • Ok, dann würde mich interessieren warum im Artikel verschwiegen wird, daß der angebliche Mordaufruf in das offene Forum gepostet, und nicht von den Betreibern veröffentlicht wurde. --Nur1oh 11:15, 30. Nov 2005 (CET)
Na dann schreibs doch einfach rein. --Gunter Krebs Δ 11:29, 30. Nov 2005 (CET)
Hab ich. Du hast es doch gelöscht! --Nur1oh 11:33, 30. Nov 2005 (CET)
Sorry, diese Änderung hatte ich glatt übersehen, als ich die Verfassungsschutzsache wieder hergestellt hatte. War keine Absicht --Gunter Krebs Δ 13:58, 30. Nov 2005 (CET)

Das ist ein guter Ansatz, Jungs. Diskutiert es Punkt für Punkt und ergänzt das Ergebnis dann jeweils. Viel Erfolg im Interesse eines neutralen Artikels. Bar Nerb 13:19, 30. Nov 2005 (CET)

gekürzt[Quelltext bearbeiten]

schaut euch meinen letzten edit mal an, ich habe versucht das ganze ein bißchen mehr auf's wesentliche zu reduzieren. man könnte da imho noch wesentlich weiter gehen. -- 20:50, 2. Dez 2005 (CET)

War OK, imho noch wesentlich weiter gehen: Stimmt. Der Artikel ist wikipedisch stark überholungsbedürftig - die inhaltliche Bewertung ist noch mal ganz was anderes. Mal sehn, ob ich's mir bei Gelegenheit antue...:-( --tickle me 05:09, 3. Dez 2005 (CET)

Zum 11. September[Quelltext bearbeiten]

Zur Thematik des 11. September werden Links mit aussagekräftigen Überschriften wie bspw.( "WTC: Jeder Turm hätte mehrere Flugzeuge aushalten müssen", "Chavez: USA selbst inszenierten 9/11" oder auch "Washingtons 9/11-Legende platzt" ) bereitgehalten.

Kann den Text jemand der sich auskennt verbessern? Nichts gegen eine kritische Einstellung gegenüber Muslimmarkt, aber ein bisschen kritische sollte auch die Kritik vermerkt sein. Was ist mit dem Inhalt? Man kann nicht als einzigen Kommentar hier anführen, dass ein paar Überschriften schreierisch sind (ähnliche Überschriften wird man in JEDER Zeitung finden) - da muss schon auch was an Inhalt folgen. Es tut auch dem Artikel keinen Abbuch, einige Meinungen der Seite anzuführen, die nicht zu Gewalt aufrufen oder Radikale in ein gutes Licht rücken. --Arabist 19:15, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Dummerweise sind diese Link-Überschriften für besagte Seite repräsentativ,- sie haben alle denselben Tenor. --Carolus.Abraxas 15:55, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Wiedergabe der Webseite ist noch keine Theoriefindung.

Habe "Haltung" dennoch in "Aussagen" verändert,- wenn die Formulierung Dir nicht gefällt, verbessere sie.

Neuer Artikel im Spiegel zum Thema[Quelltext bearbeiten]

http://www.spiegel.de/spiegelspecial/0,1518,543213,00.html --tickle me 15:24, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Regierungskontakte[Quelltext bearbeiten]

Die Gebrüder Özoguz haben ja kürzlich mit einigen deutschen politischen Extremisten eine Reise in den Iran organisiert und prompt auch eine Treffen mit Achmadinedschad zustandegebracht. Da müssen die Leute von dort beste Beziehungen zur iranischen Führung haben. Ist darüber näheres bekannt?--Antemister (Diskussion) 21:17, 24. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Die bestehenden Kontakte der Özoguz-Brüder zum islamistischen Regime im Iran sollten unbedingt erwähnt werden.--95.114.66.55 12:23, 14. Dez. 2013 (CET)Beantworten

bpb-Artikel[Quelltext bearbeiten]

Sollte gelegentlich eingebaut werden, vor allem zur Funktion als Hilfs- und Ratgeberportal. --JosFritz (Diskussion) 11:20, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten

OR-Inhalte entfernt.[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Abschnitte entfernt, die auf eigener Recherche beruhen. Bitte Sekundärliterarur verwenden. Grüße, --JosFritz (Diskussion) 12:10, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:06, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Kategorie:Antisemitische Website ?[Quelltext bearbeiten]

Die Kategorie:Antisemitische Website wurde 2013 von Benutzer Agathenon ohne Begründung eingefügt. Welche Quelle soll das denn belegen? --Nuuk 13:31, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Die Bezeichnung des Holocaust als „Märchen“ ist also nicht antisemitisch? [1]--Feliks (Diskussion) 15:06, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Das kannst du im Artikel Ali Chamene’i erörtern, die Rede stammte von ihm. Im Grunde müsste der Abschnitt "Prozess wegen Volksverhetzung" gelöscht werden, wenn das Verfahren eingestellt wurde. Und was soll der Link auf Mini-Auszüge (nichtmal ganze Sätze) bei Google-Books? Eine ordentliche Quellenangabe fehlt. --Nuuk 15:17, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Interessant zu sehen, dass du Holocaustleugnung anscheinend nicht für Antisemitismus hältst. Antisemitismus an sich übrigens ist nicht strafbar, denn sonst müssten ja gut 20% der Deutschen verurteilt sein. --Feliks (Diskussion) 15:21, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Jaja, was du wieder alles über mich zu wissen glaubst... --Nuuk 15:22, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Nur zur Information: mein um 13:31 Uhr verlinkter Edit war lediglich eine Präzisierung von Kategorie:Antisemitisches Werk in deren Unterkat Kategorie:Antisemitische Website, keine Neueinordnung von Muslim-Markt als antisemitisch. Zu letzterer hat Feliks alles Notwendige gesagt, und eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage findet nur dann statt, wenn tatsächlich eine Straftat verübt wurde. Ohne Straftat gibt's direkt eine Einstellung ohne Geldauflage oder (im Fall vorheriger Anklageerhebung) Freispruch, was beides nicht vorliegt. Zu Chameneis Antisemitismus siehe (rein hilfsweise) auch dort. fg Agathenon 18:56, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wobei wir die Latte nicht unnötig hoch hängen wollen: eine einschlägige Verurteilung oder etwas Entsprechendes ist nicht erforderlich, um Antisemit zu sein, da Antisemitismus kein Straftatbestand ist. --Feliks (Diskussion) 07:46, 20. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M: Eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ist nicht gerade ein Freispruch. --Hardenacke (Diskussion) 12:10, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Erbetene 3M: Die Erwähnung des gegen Auflage eingestellten Verfahrens ist hier ebenso regelkonform wie unter Sebastian Edathy, Franz-Peter Tebartz-van Elst und Volker Beck (soweit belegt) und generell so legitim wie die Darstellung eines Freispruchs oder einer Verurteilung. Es muß halt den Fakten entsprechen, dann ist das kein Problem. fg Agathenon 12:24, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Nach alledem kann die Kategorie also bleiben.--Gustav (Diskussion) 13:04, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Die 3M kann ruhig länger als 2 Stunden laufen. --Nuuk 13:11, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt ist seit zwei Tagen hier, die 3. M. hast Du eben erst angestrengt. Es wiederholt sich. Man sollte auch nicht auf jede, häufig noch öffentlichkeitswirksame Provokation oder Aktion [2] Nuuks länger als nötig eingehen, bestehen die Manöver doch oft genug darin, vordergründig Quellen zu kritisieren, wo er irgendwelche Inhalte löschen will, während an anderen Stellen wiederum die Qualität von Quellen nicht angezweifelt wird. --Gustav (Diskussion) 14:34, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich äussere mich hier, weil 3M gefordert wurde. Drei Punkte:
  1. Ist die Website zur Zeit oder in absehbarer Zeit antisemitisch o. Ä? Eine kleine Google-Suche hat ergeben, dass von rund 4'460 indexierten Seiten 15,5 % der Seiten in irgendeiner Weise mit Juden zu tun haben (jude OR juden OR judentum OR jüdisch), 10,4 & mit Zionismus (zionistisch OR zionismus OR zion OR zionist OR zionisten), 18,4 % mit Israel (israel OR israelis OR izraelis OR izrael OR israelit OR israeliten). Ohne den Begriff Israel, aber mit dem Begriff Jude sind es 7,7 %, wenn man den Begriff Zionist weglässt sogar 6,3 %. Ich konnte trotz längerem rumklicken ausser scharfer Zionismus Kritik nichts derartiges finden. Wenn der Begriff Jude gebraucht wird, dann zu meist stellvertretend für Zionist. Ich denke die sind jetzt sauber; ist nach dem Skandal auch wahrscheinlicher, als das Gegenteil. Ich bin der Meinung, dass Seiten, welche seit Jahren nicht mehr solche Inhalte aufweisen (2003 ?) und den Grossteil der Zeit auch nicht aufwiesen (2003 bis 2016 ?), nicht in die Liste gehören. Ich erwarte etwas anderes, wenn ich die Kategorie durchsuche.
  2. Die anderen Websites in der Kategorie sind eindeutig ein anderes Kaliber. Die meisten Seiten scheinen sich intensiv und ohne Relativierungen mit dem Thema zu beschäftigen und machen keinen Hehl aus ihrer Gesinnung. Passt deshalb nicht in die Liste.
  3. Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei dem Vorwurf um einen Einzelfall (?) und betrifft nur sehr wenige und klar definierte Inhalte (?). Wegen eines Einzelverstosses ist so ein negativ konnotierter Begriff unangebracht. Einmal falsch Parken rechtfertigt auch noch nicht zum Gebrauch des Begriffs Krimineller.
Ich kenne mich mit der Organisation nicht aus, deshalb könnte es durchaus sein das die von mir in Frage gestellten Behauptungen falsch sind (siehe ?). Falls aber niemand die genannten Fakten in Frage stellt, plädiere ich gegen die Kategorisierung. --BošnjakArmin (Diskussion) 20:36, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Zu 1: Dass die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Kategorie auch gegenwärtig oder in Zukunft erfüllt sein müssen, ist nicht Bedingung für die Listung in der Kategorie.
Zu 2: Dass es ggf. schlimmere Hassseiten gibt, mag sein. Es spricht aber nicht gegen die Aufnahme dieser Seite.
Zu 3: Das Gleichsetzen von Holocaustleugnung mit Falschparken schrammt schon an der VM entlang. Abgesehen davon: Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit, selbst wer ein Leben lang täglich falsch parkt, ist nie ein Krimineller, wer aber einmal raubt, der ist ein Verbrecher. Darum geht es hier aber gar nicht, denn Antisemitismus ist nach deutschem Recht (das inzwischen insoweit sogar sensibler ist als andere Rechtsordnungen) an sich noch kein Verbrechen. --Feliks (Diskussion) 09:12, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M: Ein Gerichtsverfahren kann man (egal on Einstellung, Freispruch oder Schuldspruch) erwähnen, aber es ist im Zweifelsfall nicht maßgeblich für die Kategorisierung und Beschreibung im Artikel, maßgeblich ist stattdessen der überwiegende Tenor in der Fachliteratur und in der seriösen Presse.

Ansonsten kann man zwar aus Holocaustleugnung auf Antisemitismus schließen, aber aus einer verneinten Holocaustleugnung kann man nicht auf die Nichtexistenz von Antisemitismus schließen, sowas ist ein klassischer logischer Fehlschluss (korrekt ist stattdessen von den keinem Antisemitismus auf die Nichtexistenz einer Holocaustleugnung zu schließen).--Kmhkmh (Diskussion) 11:29, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3MGerichtsverfahren kann natürlich erwähnt werden, gerade weil eine Strafbarkeit (wenn auch relativ geringe) festgestellt wurde (sonst keine Einstellung gegen Strafzahlung). Wenn die Begründung des Gerichts dafür Antisemitismus war, kann auch die Kategorie so bleiben. Richtig relevant ist ja auch nicht die Kategorie sondern die Einordnung im Text. Und aus der geht hervor, dass die Seite einzelne antisemitische Inhalte zeigte, aber wohl nicht komplett antisemitisch ist. Gravierender ist hier denke ich die Verwendung der MM Seite selbst als Quelle über das Urteil. Das geht in dem Fall gar nicht. Gibt es da keine Sekundärquellen? Aus denen gehen dann eventuell auch noch mehr Details über die Strafe und die Begründung hervor. Wichtig bleibt aber, dass aus Holocaustleugnung nicht zwingend auf Antisemitismus geschlossen werden kann. Man kann auch aus revisionistischen Gründen den Holocaust leugnen. Bei Chamene’i ist das aber denke ich nicht der Fall. Wichtig ist auch zu beachten, dass Antisemitismus oft als Antizionismus getarnt wird, wobei ich nicht weiß ob diese Seite das macht. Gibt es keine Sekundärquellen, die bewerten ob die Seite noch mehr Antisemitische Inhalte aufweist? Gruß FaktenSucher (Diskussion) 12:17, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe gerade zwei Stimmen zum Antisemitismus der Muslim-Markt-Betreiber ergänzt und etwas Ordnung in den Artikel gebracht sowie Aussagen Personen zugeordnet. Auch Claudia Dantschke, die schon bisher etwas versteckt im Artikel erwähnt worden ist, spricht vom islamistischem Antisemitismus des Muslim-Markts, ebenso Michael Kiefer und Günther Jikeli. Auch wenn meine Formulierungen gern überprüft und geändert werden können, sollte sich die Debatte damit erübrigen. --Andropov (Diskussion) 13:17, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Danke dafür! – (BK) „Revisionismus“ ist kein Grund, sondern ein Euphemismus für Holocaustleugnung. Die ist wiederum eine Form von Antisemitismus, außerhalb der Wissenschaft stehend und keineswegs um Revision (Fehlerbereinigung), sondern genau um das Gegenteil (Erzeugung von Fehlern) bemüht; mit entsprechenden Folgen für diesen Artikel und die Kategorie. Es grüßt Agathenon 14:31, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Grammatik[Quelltext bearbeiten]

By the way: Ich würde nicht "Der Muslim-Markt behauptet ...." etc. schreiben. Am Ende handelt es sich trotz des (seltsamen) Namens nicht um einen "Markt" sondern schlicht um eine Internetseite bzw. am Ende um die zwei Gründer. Richtiger (aus meiner Sicht) wäre also eine eine Verwendung wie "Muslim-Markt sagt", "nach Meinung von Muslim-Markt" etc. Im Augenblick wird das sehr uneinheitlich im Artikel gehandhabt. Gruß FaktenSucher (Diskussion) 13:57, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Hm, gute Frage, ich bin mir da auch unschlüssig; wahrscheinlich wäre es auch hier das beste, Personen direkt zu benennen. Allerdings ist es durchaus üblich, Der Spiegel schreibt ... zu formulieren, ohne damit das reflektierende Material selbst zu meinen; will sagen: Die metaphorische Bezeichnung allein sollte uns nicht hindern, einem Publikationsorgan Autorschaft/Agency zuzuschreiben. Ob da immer nur die beiden schreiben, weiß ich schlicht nicht. --Andropov (Diskussion) 14:10, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Für mich klingt das vor allem so komisch, weil es sich ja nicht um einen Markt handelt. Wenn ich von der Firma Bauhaus spreche sage ich ja auch nicht "das Bauhaus sagt". Also, "Muslim-Markt behauptet ...", klingt für mich auf jeden Fall richtiger. Grammatikalisch begründen kann ich das aber nicht. Macht einfach so, wie ihr denkt, aber am Besten einheitlich im Ganzen Artikel. Gruß FaktenSucher (Diskussion) 14:31, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Website[Quelltext bearbeiten]

Website ist alles, wer mehr will, hat zu belegen. Hinweis: als Portale wurden dmoz oder das frühe Yahoo schon mal bezeichnet, hier ist das völlig daneben. Erst informieren wäre eine Idee.--Tohma (Diskussion) 12:49, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Theoriefindung[Quelltext bearbeiten]

Bitte die Grundlagen der Wikipedia beachten und keine Wikipedia:Theoriefindung betreiben. Konkret heißt das, sich auf Fakten die sich in zitierfähigen Sekundärquellen finden, beschränken und nicht selbstständig irgendwelche Internetseiten (in dem Fall Muslim Markt selbst) interpretieren und deren Inhalt beschreiben. FaktenSucher (Diskussion) 00:59, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Schester Aydan[Quelltext bearbeiten]

Warum steht hier keine Info über ihre Schwester Aydan Saliha Özoğuz, die Politikerin ? (andersrum schon)

Verfassungsschutz[Quelltext bearbeiten]

Hat der Verfassungsschutz gar kein Auge mehr auf die Aktivitäten? (nicht signierter Beitrag von 188.101.84.88 (Diskussion) 10:49, 1. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Taucht im Verfassungsschutzbericht 2019 nicht mehr auf. --X2liro (Diskussion) 16:12, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Aber im Niedersächsischen. --2A02:908:1347:800:80F4:2E27:68C8:48F1 12:06, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Verfassungsschutz II[Quelltext bearbeiten]

Inwieweit ist der Muslim-Markt noch islamistisch? Er wird ja nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet. Islamismus aber bedeutet, dass die FDGO bekämpft wird. --2A02:908:1347:800:209C:E109:C65F:2B7C 00:45, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Welche reputable Quelle berichtet von Änderungen?--Tohma (Diskussion) 04:53, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Moin. Ich habe den Muslim-Markt im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2022 (S. 261) gefunden, sorry. Das sollte dann aber im Artikel aktualisiert werden! --2A02:908:1347:800:80F4:2E27:68C8:48F1 11:57, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Letzte Änderung[Quelltext bearbeiten]

Der Muslim-Markt wird nach wie vor beobachtet, wieso wird meine Bearbeitung revertiert? --2A02:908:1347:800:34CA:6F5C:E346:DC17 18:38, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Das kannst du gern ergänzen - bitte aber die belegte Vergangenheit nicht entfernen - das riecht nach Whitewashing. Ein für jeden nachvollziehbarer Online-Beleg statt einer Offline-Behauptung hätte auch weniger Geschmäckle... Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 19:32, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Moin. Zumindest die Einleitung sollten wir ergänzen, da das ansonsten irreführend ist: ", die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wurde und aktuell vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet wird." Wäre das für dich in Ordnung? HIER (S. 261) die Quelle. Der Leser könnte ansonsten denken, dass die Beobachtung passé ist und die Seite nicht mehr so islamistisch ist. --2A02:908:1347:800:34CA:6F5C:E346:DC17 20:02, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
OK, --Schotterebene (Diskussion) 20:45, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Da das nach der erhofften Einigung aussieht, habe ich den Seitenschutz wieder aufgehoben. (Der Artikel bleibt aber vorerst auf meiner Beobachtungsliste.) --GardiniRC 💞 RM 09:53, 28. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Verurteilung wegen Volksverhetzung von Huseyin Özoguz[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir gerade nicht sicher ob das hier hingehört oder ob man dafür jetzt schon eine eigene Seite erstellen sollte. Aber Huseyin wurde Ende 2023 wegen Volksverhetzung verurteilt. Quelle.. Er selbst https://youtu.be/68zpGnInsqw bzw. der Journalist Tobias Huch https://youtu.be/Tq70dSdYw-g in wie weit soll oder kann das verwendet werden.

Ich wollte deshalbn da nicht einfach so das reinbrettern aber mal die community dazu hören. --Nimbrod (Diskussion) 21:49, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Die beiden YouTube-Links habe ich mir nicht angesehen und sind als Belege auch nicht geeignet. Als Daumenregeln würde ich sagen, dass das Urteil dann relevant für diesen Artikel ist, wenn es um volksverhetzende Äußerungen ging, die mit der Seite Muslim-Markt in Verbindung stehen. Grüße --X2liro (Diskussion) 22:00, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Wenn ich das richtig sehe macht der halt mittlerweile auch sein eigenes Ding unabhängig von Muslim-Markt, ob und wie weit er da noch als Foren-Admin unterwegs ist weiß ich nicht. Mir persönlich wäre auch eine bessere Quelle aka. Zeitungsbericht oder vielleicht sogar Urteilspublikation lieber aber die konnte ich noch nicht recherchieren. Inhaltlich arbeitet er halt weiterhin meiner Meinung nach dem Muslim-Markt Profil, streng an Mullah Regime-Nahe Auslegung und Agitation. Volksverhetzung ging über Homosexuelle und als Referenz nutze er wohl eine Studie des Mullah Regimes. Er betreibt halt seinen Youtube Kanal und Telegramm-Chanel. Wie gesagt ich wollte erstmal eine Diskussion anstoßen bevor ich was editiere oder einen Fork anlege um eine Personenseite anzulegen. adm. entfernt wg. WP:WQ/WP:DISK --Gardini 19:15, 27. Jan. 2024 (CET) --Nimbrod (Diskussion) 23:58, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Administrativer Hinweis: Auch in einer Diskussion über ein islamistisches Hetzportal bitte gegenüber den anderen Kolleginnen und Kollegen hier die Wikiquette wahren. --Gardini 19:15, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten