Diskussion:Personalausweis (Deutschland)/Archiv1

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"ggf. akademischer Grad (Dr., Prof.)"

der Professor steht doch nicht im Personalausweis, nur der Doktorgrad, oder? Terranic 16:00, 31. Okt 2004 (CET)

Das ist richtig: Nur akamedmische Grade! Prof. ist ein Titel bzw. eine Berufsbezeichnung und wird nicht eingetragen. --77.4.40.35 09:41, 9. Okt. 2008 (CEST)

Biometrisches Foto JA oder NEIN?

Ein Freund hat mir vor kurzem erzählt dass nun auch im Prersonalausweis das Lichtbild biometrisch sein muss, er weiß es wohl von den Beamten (!) bei denen er den Ausweis beantragt hat. Ich will lieber informiert sein wenn ich mir meinen (längst überfälligen) Perso hole. Lasse mich ungern vercheißern.

Wär vlt auch sinnvoll im Artikel zu ergänzen ob das bild biometrisch sein muss oder nicht...

Bislang ist die entsprechende Verordnung/Gesetz nicht so abgeändert worden, dass die Bilder biometriefähig sein müssen. Es genügt also ein Halbprofilbild, das sogar Schwarz/Weiß sein kann. --Emmridet 16:09, 22. Okt. 2007 (CEST)
Laut Bundesratsbeschluss zum Personalausweisgesetz vom 08.08.08 (http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6906/SharedDocs/Drucksachen/2008/0501-600/550-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/550-08.pdf) wird der elektronische Personalausweis ein biometrisch auswertbares Gesichtsbild enthalten (aufgdruckt und elektronisch gespeichert). Zitat aus dem Gesetzentwurf:
"Die hoheitliche Ausweisfunktion wird – wie schon beim elektronischen Reisepass – um biometrische Daten des Gesichts und auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger um Daten zweier Finger erweitert." (nicht signierter Beitrag von 87.78.23.167 (Diskussion | Beiträge) 10:06, 9. Mär. 2009)
Achtung! Das Vorstehende bezieht sich auf den künftigen elektronischen PA, nicht auf das derzeitige Modell. Hier sind biometrische Fotos nicht vorgeschrieben. --Detlef ‹ Emmridet 11:42, 9. Mär. 2009 (CET)

Bilder von Personaldokumenten

Unter www.bundesdruckerei.de kann man sich die Muster ([1]) herunterladen. Leider bin ich kein Experte was das Urheberrecht angeht. Kann einer feststellen, ob man die Bilder für Wikipedia verwenden kann? Copyrighthinweis der Bundesdruckerei hier: http://www.bundesdruckerei.de/de/presse/fotoarchiv/4_4_09.html

OK, zur Copyright-Diskussion:

  1. Die aktuellen Muster sind in einer "Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland" enthalten, die 1997 geändert wurde. Die Fundstelle der aktuellen Muster lautet: Bundesgesetzblatt 1997 I S. 33.
  2. § 5 des Urheberrechtsgesetzes lautet: "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."
  3. Logische Folge: Solange ein Personalausweis-Bild dem amtlich veröffentlichten Muster entspricht (das sind die "Erika Mustermann"-Bilder, kann Bundesdruckerei keinen urheberrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen.

es fehlt: seit wann gibt es PA in Deutschland? Wäre für den Artikel sehr wichtig! (Deswegen hab ich ihn mir gerade angeschaut, und vermisse die Angabe sehr...)


Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden.

Woraus geht das hervor? Was passiert eigentlich, wenn man keinen Personalausweis dabei hat? Was wenn man wohl aber z.B. einen Uniausweis mit Foto dabei hat. Muss ein durch Zeitablauf ungültig gewordener Reisepass auch beschlagnahmt werden?

Ein Uniausweiss,etc. ist kein amtlicher Ausweiss und somit nicht gültig. Wer sich also nicht ausweissen kann, der ist seine Pflicht sich ständig auszuweisen nicht nachgekommen. Diese Pflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Die Folge kann eine Geldbusse sein. Im schlimmsten Fall sogar Gewahrsam. Dick Tracy 14:42, 5. Jun 2005 (CEST)

Ein Studentenausweis einer Universität ist natürlich "amtlich", wenn die Universität - wie in Deutschland meistens - eine Behörde ist. Er ist auch gültig, wenn er echt ist und der Gültigkeitszeitraum nicht abgelaufen ist. Mit einem Studentenausweis allein genügt man allerdings nicht der Ausweispflicht. Diese beinhaltet nicht, "sich ständig auszuweisen", sondern - wie bereits angesprochen - einen Personalausweis (im Sinne des Personalausweises) zu besitzen, oder ersatzweise einen Reisepass zu besitzen (gilt für Deutsche, für Ausländer gelten abweichende Regelungen, siehe Pass (Dokument). Eine Mitführungspflicht besteht hingegen nicht. Es genügt, wenn man den Ausweis binnen angemessener Zeit vorlegen kann. Einige Stunden sind dabei nach der Rechtsprechung hinnehmbar. Es trifft natürlich zu, dass die Verletzung der Ausweispflicht (also des Nichtbesitzes oder der nicht rechtzeitigen Vorlage) bußgeldbewehrt ist. "Gewahrsam" droht aber nur, wenn eine Polizeibehörde berechtigt ist, erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen. Wenn sie zum Beispiel jemanden bei einer Straftat stellt, diese Person aber keinen Ausweis mit sich führt, ist die Polizei nach der Strafprozessordnung berechtigt, auf andere Weise die Identität zu sichern. Eine Freiheitsstrafe ist dies aber nicht, und dient auch nicht als Bestrafung.


"Ebenso wird vermehrt die Meinung vertreten, dass ein Mitführen des Ausweises unbedingt erforderlich sei. Es ist jedoch lediglich der Besitz vorgeschrieben." Falsch, es herrscht in Deutschland eine Ausweispflicht.

Ausweispflicht und Mitführpflicht ist etwas anderes. Matt1971 ♫♪ 02:33, 3. Apr 2006 (CEST)

Ausweispflicht in Deutschland.

In §1 Absatz 1 des Personalausweisgesetz steht: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden." und in §5 des gleichen Gesetzes steht, dass jemand der einer ermächtigten Behörde (z.B. der Polizei) den Ausweis nicht vorlegen kann eine Ordnungswidrigkeit begeht. Daraus lässt sich eine de-facto Ausweispflicht herleiten, denn man kann immer von einem Polizisten nach einem Ausweis gefragt werden. --Willicher 03:25, 6. Okt 2005 (CEST)

In den Polizeigesetzen der Länder sind aber genaue (von Land zu Land unterschiedliche) Vorgaben aufgenommen worden, unter welchen Voraussetzungen die Identität von Personen festgestellt werden darf. Außerdem genügt es nach der Rechtsprechung zur Erfüllung der Ausweispflicht, wenn man binnen elf Stunden den Ausweis der Behörde (also nicht dem individuellen Polizisten etc.) vorlegen kann.

Also das stimmt definitiv nicht! Die Identität einer Person darf immer durch Polizeibehörden festgestellt werden. Dick Tracy 00:22, 9. Okt 2005 (CEST)
So definitiv ist das nicht. Ohne Anlass darf die Polizei keine Maßnahmen treffen. Selbst für den Ausweis bedarf es einer Ermächtigngsgrundlage und sie steht wie o.a. in den Polizeigesetzen der Länder. Immerhin gibt es in Deutschland einen Status Negativus, wonach der Staat mich grundsätzlich in Ruhe zu lassen hat. --CJB 23:44, 30. Mai 2006 (CEST)
Eigentlich dachte ich auch bisher, dass man verpflichtet ist immer seinen Perso dabei zu haben. Jedes Bundesland hat aber scheinbar sein eigenes Ausführungsgesetz zum Personalausweisgesetz (z.B. hier: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/311-9-personal/personal.htm (Was hier in §1 Abs.1 unter "gewöhnlich Aufhalten" wohl zu verstehen ist? Egal!). Hab mir das Personalausweisgesetz (des Bundes) noch mal mit dem Vorsatz durchgelesen argumentieren zu müssen, dass ich nicht immer einen Perso dabei haben muss und dann kommt man tatsächlich zu der Frage wieviel Zeit denn zwischen der Aufforderung und dem tatsächlichen Vorlegen liegen darf. Dass dies unmittelbar oder sofort geschehen muss, steht jedenfalls nicht im Personalausweisgesetz ausdrücklich drin.
Schön wäre es, wenn jemand ein Beispiel für eine entsprechende Rechtsprechung oder eine Regelung in einem Polizei- oder Ausführungsgesetz angeben könnte. Was ich noch gefunden habe ist ein Paper einer hessischen Verwaltungsfachhochschule: kuckst Du hier: http://www.uni-giessen.de/~g11003/auslaenderr.pdf (auf S.13 oder einfach nach Mitführungspflicht suchen)
Da steht auch sinngemäß, dass es keine Mitführungspflicht gibt und dass es ausreicht die Vorlage in angemessener Zeit nachzuholen. In dem Paper geht es zwar um den Reisepass allerdings mit der gleichen Rechtsgrundlage wie beim Personalausweis.
Ich würde mich auch sehr über eine juristisch fundierte Erörterung freuen, die das Thema Ausweispflicht im Sinne von "was darf die Polizei wirklich" erläutert. Das steht sicher auf der Liste der Gründe, weshalb dieser Artikel konsultiert wird, recht weit oben. Schönen Dank schonmal im Voraus, denn das ist angesichts der Bundes- und Länder-Zuständigkeit sicher nicht trivial. --Wahrheitsministerium 20:28, 10. Jun 2006 (CEST)

Mitführungspflicht

Gab es nicht eine Regelung, daß in grenznahen Gebieten eine Mitführungspflicht gibt (also eine bestimmte Kilometeranzahl von der Landesgrenze) - oder ist das im Zuge der EU-Osterweiterung lieberaler geworden?

Davon weiß ich jetzt nicht, aber ich weiß, dass die Bundespolizei im Rahmen der Grenzfahndung auch an den alten EU-Binnengrenzen (z.B. zu den Niederlanden) wie auch die Landespolizei Identitätsprüfungen vornimmt. In den Grenzbezirken gelten aber keine strikteren Regelungen, als im Rest des Landes. --Willicher 23:42, 20. Okt 2005 (CEST)
Es gab früher Zollgrenzregionen, aber durch die EU sind die weggefallen. Dick Tracy 23:52, 20. Okt 2005 (CEST)
Negativ. Zollgrenzbezirke gibt es noch immer (Grenznaher Raum - 30KM ins Binnenland an der Landgrenze (wir haben ja noch die Schweiz, schon vergessen?) und 50 KM an der seeseitigen Grenze (Nord- und Ostsee), §14 Zollverwaltungsgesetz). Die Ausweispflicht im grenznahen Raum ist in §10 Absatz 1 ZollVG nachzulesen. --Hypnosekröte 12:48, 26. Okt 2005 (CEST)
Zollgrenzgebiete haben nichts mit der polizeilichen Sicherung des Grenzraums zu tun. Aufgabe des Zolls ist (in diesem Zusammenhang) die Sicherstellung der Entrichtung von Einfuhrabgaben (Zölle, Verbrauchsssteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Marktordnungsabgaben bei Agrarprodukten) und der sog. Verbringungsverbote (also Verbote der Einfuhr - absolut oder ohne Genehmigung). Sie gibt es also nur an den Außengrenzen der EU, die einen einheitlichen Zollraum darstellt. Es stimmt, dass die Bundespolizei im Grenzraum einige zusätzliche Befugisse besitzt. Die Befugnis, Identitätsüberprüfungen durchzuführen (die übrigens auch jede Landespolizei in unterschiedlichen, mehr oder minder ausgeprägter Weise besitzt) führt aber nicht zu einer Ausweismitführungspflicht, die es in Deutschland tatsächlich nicht gibt. In der Konsequenz bedeutet das aber: Wenn die Polizei die Befugnis hat, die Identität festzustellen (und die betreffenden Beamten diesen Aufwand - wohl zumeist nur wegen irgendeines Anlasses, den sie teils aus guten Gründen nicht offen legen werden - betreiben), muss es der Betreffende, der keine brauchbaren Ausweispapiere mit sich führt, hinnehmen, dass er fotografiert wird (etc.) und die dabei gewonnenen Fotos usw. dann daraufhin überprüft werden, ob die wahre Identität den gemachten Angaben entspricht. Werden die dabei gewonnenen Daten aber nicht für irgendeinen beschreibbaren Zweck benötigt, sind sie zu löschen (wegen der engmaschigen Kontrollen diverser Datenschutzbeauftragter und der formellen und informellen Konsequenzen unerlaubter Datenspeicherungen geschieht dies auch tatsächlich). Im Grunde war es dann also ein sehr umständliches, zeitraubendes, kostspieliges Verfahren, das nicht mehr als Ärger für die Kontrolleure und die Kontrollierten mit sich bringt, wenn nicht ein konkreter Anlass zu polizeilichem Einschreiten (Klassiker: unerlaubter Betäubungsmittelbesitz) gegeben war.

:::::Die Links, die Benutzer:Hypnosekröte angegeben hat, hast Du aber auch gelesen oder? Es geht nicht um die polizeiliche Sicherung des Grenzraums sondern um die zollamtliche Überwachung und das ist was anderes. --Rollo rueckwaerts 13:23, 23. Mär 2006 (CET) (Ist ok, so. --Rollo rueckwaerts 20:58, 19. Apr 2006 (CEST))

Mitführungspflicht nur in seltenen Ausnahmen? Für Arbeitnehmer bestimmter Wirtschaftszweige ist die Mitführung eines Ausweisdokumentes Pflicht. Ich hab das Merkblatt, was mir mein Arbeitgeber damals ausgehändigt hat, nicht mehr im Kopf, aber es betrifft wohl doch einige gemeinhin mit Schwarzarbeit in Verbindung gebracht werdende Wirtschaftszweige, so dass hier IMHO das Wort selten gestrichen gehört.--Rotkaeppchen68 01:29, 22. Jul. 2009 (CEST)

Personalausweis oder Bundespersonalausweis?

Wie lautet die offizielle Bezeichung? „Personalausweis“ oder „Bundespersonalausweis“?

Welche Begriff ist nun die offizielle Bezeichnung oder wo lässt sich diese erfragen? --Skyman gozilla 15:12, 24. Jun 2006 (CEST)

Na bei dieser Beweislage ist wohl klar, dass es sich um "Personalausweis" handelt. Das Ding wurde vom Bund geschaffen und wird im entsprechenden Gesetz als Personalausweis bezeichnet. -- sebmol ? ! 16:43, 24. Jun 2006 (CEST)

Das Auswärtige Amt verwendet immer noch die Bezeichnung "Bundespersonalsausweis". --87.161.228.93 19:13, 21. Jun. 2007 (CEST)

Die Bezeichnung "Bundespersonalausweis" wurde in den 50er Jahren und auch heute noch verwendet um zwei Dinge kenntlich zu machen. Der Ausweis ist ein Dokument des Bundes und nicht der ehemaligen Besatzungsmächte und auch nicht das Dokument eines (Bundes-)Landes, die ja auch berechtigt wären für ihre Staatsangehörigen einen Landespersonalausweis zu schaffen. Gruß --Willicher 18:01, 21. Mär. 2008 (CET)

Vorbestraftsein

Ich habe mal gehört, es ist auf dem Ausweis irgendwie kenntlich gemacht, ob man vorbestraft ist. Weiß darüber jemand mehr?

  • Ist mir nicht bekannt, würde mich sehr wundern (Datenschutz) - aber vielleicht gab es vor der Datenschutzwelle eine Markierung o.ä. (aber das wäre mir auch kaum denkbar) - Wem soll das etwas bringen? Die Polizei hat eh in Sekunden alle Straftaten auf dem Schirm. -- Matt1971 ♪♫♪ 14:56, 31. Jul 2006 (CEST)

Ich kann dazu beitragen, dass man als polnischer Staatsbürger vor Einreisen in die DDR ab 1972 einen Stempel der polnischen Volksmiliz im Perso benötigte, den man nur bekam, wenn man NICHT vorbestraft war. Wer in die DDR reiste, war also amtlich bescheinigter gesetzestreuer Bürger :-) (Quelle: Jajesniak-Quast, Dagmara / Stoklosa, Katarzyna: Geteilte Städte an Oder und Neiße. Frankfurt (Oder) – Slubice, Guben – Gubin und Görlitz – Zgorzelec 1945-1995, Berlin 2000, S. 78) Ob es sowas in der Bundesrepublik gab, bevor der Perso in Plastik eingeschweißt wurde, weiß ich allerdings nicht.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Alkhor (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 20:57, 13. Sep 2006 (CEST))

Das Eigentümeln eines Ausweisdokuments

Könnte sich jemand um den Abschnitt zum Thema Ausweispflicht unter der Überschrift Gerüchte und Legenden (Achtung, alte Version) kümmern ? Das Problem ist, dass nicht strikt zwischen Eigentum und Besitz unterschieden wird (bzw. nicht geschrieben wird). Selbst der Teil über freiheitsentzogene Personen lässt mich zweifeln (ist nicht eher Eigentum gemeint, zum dem diese Personen "nicht verpflichtet" sind ?). Der verpflichtende Besitz der aus einer Ausweispflicht resultieren würde, wäre ja nichts anderes als eine Mitführpflicht, sofern nicht "Ausweispflicht ist die Verpflichtung [...] einen gültigen Ausweis zu besitzen" im Sinne von Eigentum gemeint ist (Ausweispflicht). Verdammt, ist das verstrickt... -- Amtiss, SNAFU ? 23:54, 24. Okt. 2006 (CEST)
Nachtrag: Sogar die Gesetz ist für mich als professionellen Laien missverständlich [3], dort ist auch vom "besitzen" die Rede. Ich hoffe es klärt mich jemand darüber auf :-), ob es ein ungeschriebenes Gesetz gibt, nach dem das Verb besitzen im (rechtlichen) Sinne von Eigentum oder Besitz zu verstehen ist.

Der Abschnitt ist schon korrekt. Nach §1 Abs.7 S. 2 PersonalAuswG bleibt der Personalausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ausweispflichtige Personen können nur Besitz an dem Personalausweis begründen. Der Wortlaut von §1 Abs.1 PersAuswG meint also, was er sagt. Die Pflicht zum Besitz ist NICHT identisch mit einer Mitführungspflicht. Liegt der Personalauweis zuhause, während du z.B. unterwegs bist, bleibst du Besitzer, weil die Verkehrsanschauung den Personalausweis immer noch deinem tatsächlichen Herrschaftsbereich zuordnet und deinerseits kein Wille vorhanden ist den Besitz aufzugeben. Der Besitz ist nur gelockert (Auf ein Kfz-Besitzer bleibt Besitzer, wenn er nicht ständig neben seinem Wagen steht). --Sebastian Huber 13:13, 26. Okt. 2006 (CEST)
Okay, danke. Dann bin jetzt ein ganzes Stück weiter im Verständnis des rechtlichen Begriffs Besitz. Das der Eigentümer die BRD sein könnte, vermutete ich auch kurz, ich bin dem nur nicht nachgegangen. Allerdings hätte ich das in der digitalen Version des Gesetzes sicher schnell gefunden. Gruß, Amtiss, SNAFU ? 14:59, 27. Okt. 2006 (CEST)



es ist nicht richtig, dass man den personalausweis als ausnahme vor dem 16. lebensjahr bekommen lkann. ich bin jetzt 14 und habe meinen ausweis seit ich 13 bin. es ist kein vorläufiger, sondern ein vollwertiger personalausweis mit 5 jahre lange laufzeit.im rathaus wurde uns gesagt, dass man den personalausweis bereits ab dem 10. lebensjahr beantragen kann.

Neuer Ausweis Pflicht bei Adressänderung?

Muss der Perso neu beantragt werden, wenn sich die Adresse des Hauptwohnsitzes ändert? Ich wurde schon so oft gefragt, wusste aber selbst nie eine Antwort. Falls da jemand Details weiß, finde ich, dass diese mit in den Artikel sollten! --Emmeffgeh 22:05, 8. Feb. 2007 (CET)

Bei Wohnsitzänderung wird kein neuer Personalausweis beantragt. Statt dessen wird rückseitig ein Aufkleber mit der neuen Adresse von der zuständigen Meldestelle (mit Dienstsiegel) aufgeklebt. -- Emmridet 09:05, 9. Feb. 2007 (CET)

Spanien

"Die nächste Generation wird den Fingerabdruck in einem hoch gesicherten Chip auf der Karte speichern." Was soll das heißen?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.81.24.165 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 18:14, 21. Feb. 2007 (CET))

Sind wir Hellseher? Wer hat das wann und wo gesagt? Links? --Skyman gozilla Bewerte mich! 18:14, 21. Feb. 2007 (CET)

Nach dem Beschluss der EU sollen die Fingerabdrücke sowohl in Pässen wie auch Personalausweisen mittels EAC gesichert werden. Das bedeutet dass, die ausstellende Behörde dem Lesegerät eine seperate Erlaubniss mittels Zertifikat erteilen muss.

"hoch gesicherten Chip" halte ich doch für äußerst Relativ. Ähnliche Chips wurden zu Testzwecken schon in Prag eingesetzt und dort wurden aufgrund der extremen unsicherheit der Chips, einige Daten wieder vom Chip entfernt, da dieser zu leicht zu knacken war.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von De Mike 333 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 02:16, 16. Sep. 2007 (CEST))

Adler mit Kreuz unter UV-Licht sichtbar

Mit meiner UV-Röhre konnte ich die Adler sehr gut erkennen(auf Vorder- und Rückseite). Mit meiner LED-Lampe konnte man sie, warum auch immer, gar nicht sehen.

Hier meine Fotografien (UV-RÖHRE): [4] [5]

UV-LED-LAMPE (Adler nicht sichtbar): [6] (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Moetoolbande (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 15:53, 4. Apr. 2007 (CEST))

Wer kann das bestätigen? --Skyman gozilla Bewerte mich! 15:53, 4. Apr. 2007 (CEST)
Bei den Symbol handelt es sich in einen stilisierten Adler, der als Gebrauchsmusterschutz für die Bundesdruckerei eingetragen ist. Dieses Merkmal findet sich auch als Wasserzeichen auf dem Fahrzeugbrief und anderen hoheitlichen Dokumenten wieder. Es hat also keinerlei mystischen Hintergrund, sondern existiert bereits seit den Zeiten, als die Bundesdruckerei noch Reichsdruckerei hieß. --Emmridet 17:55, 4. Apr. 2007 (CEST)
Gibt es dazu auch ein Aktenzeichen? --Skyman gozilla Bewerte mich! 17:04, 6. Mai 2007 (CEST)

Es ist kein Gerücht mit den umgedrehten Kreuzen! Habe soeben mein Ausweis und das von 2 Bekannten unter eine Geldscheinprüflampe gehalten und es stimmt tatsächlich! Soweit mir bekannt ist arbeiten diese Lampen mit UV Licht, oder sollten die artikelschreiber eine andere UV Lampe haben?

Habe soeben meinen Ausweis unter eine Geldscheinprueflampe gehalten und es stimmt tatsaechlich nicht! Was stimmt ist, dass der untere Teil des Rumpfes wie ein umgedrehtes Kreuz aussieht, aber das ist auch nicht schwierig. Weiter oben ist ein Foto dieses Adlers verlinkt. Wenn Du das mit den umgedrehten Kreuzen in den Krallen nicht irgendwie belegen kannst, dann ist Deine Aenderung im Artikel falsch. --Zwiebeltuete 21:31, 7. Jul. 2007 (CEST)
Mal abgesehen davon, dass mit so einem Experiment kein Einfluss von Antichristen auf Deutschland nachweisbar ist. D.h. alleine deshalb wirst du schon deinem Namen gerecht. --Zwiebeltuete 21:32, 7. Jul. 2007 (CEST)
Liebe Zwiebeltüte:
Deine Bemerkung bezüglich meines Namens ist ein persönlicher Angriff, ich empfehle Dir nochmals die Benimmregeln durchzulesen.
mfg Destructivus
Ein Pseudonym bekommt man nicht per Geburt sondern sucht man sich selbst aus. Hier gibt es einige Abschnitte zum Kreuzthema in denen das anders gesehen wird und in denen sogar ein Foto verlinkt ist. Trotzdem aenderst du den Artikel einfach ab und schreibst, dass Deutschland von Antichristen manipuliert wird. Musst du nicht selbst zu geben, dass da der Verdacht naheliegt du haettest dir absichtlich ein Pseudonym zugelegt, das "zerstoererisch" bedeutet? --Zwiebeltuete 23:19, 19. Jul. 2007 (CEST)
Liebe Zwiebeltüte,
1.Mein Pseudonym stammt aus Asterix und hat nichts mit meiner psyche zu tun (hoffe ich).
2.Ich habe nie in diesem Beitrag geschrieben,daß Deutschland vom Antichristen manipuliert würde! Das war vorher schon dringestanden.
3. Mir geht es nur um das Aussehen des Ausweises unter UV Licht und würde gerne mehr darüber wissen, denn jetzt kommt meine persönliche Meinung, ein umgedrehtes Kreuz bleibt ein umgedrehtes Kreuz und ich hätte gerne gewußt ob das Absicht des Künstlers war, und wenn, warum.Das Herstellen dieses Ausweises war ja ein größerer Staatsakt, es waren ja Auftraggeber und Abnehmer da, die das Endergebnis geprüft haben.
mfg Destructivus
PS: Zu Deiner Beruhigung muß ich noch erwähnen das ich im Inet ausschließlich Pseudonyme aus Asterix verwende,zum Beispiel majestix,kannix,latraviata,verleihnix,gutemiene,troubadix, etc, um Dir nur einige meiner pseudonyme zu nennen.Ach ja obelix hab ich noch nicht aber kommt noch "grins"(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Destructivus (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 11:46, 25. Jul. 2007 (CEST))
Hallo Destructivus, abgesehen von der Missformulierung -- die einfache Entfernung einer Verneinung ging da halt bedeutungsmaessig in die Hose -- scheinst du ja ganz vernuenftig zu schreiben. Irgendjemand wird das Design sicherlich abgenickt haben, aber das kann durchaus vor vielen Jahrzehnten gewesen sein. Vielleicht war das Design auch mal technisch bedingt so einfach. Und wer achtet schon drauf ob man irgendwas als umgedrehtes Kreuz interpretieren kann? --Zwiebeltuete 01:38, 26. Jul. 2007 (CEST)

Für jedermann klar erkennbar wird es wenn man die richtigen Lichtquellen verwendet. ich benutzte dazu ein Geldscheinprüfgerät, erworben vor ca. 4 jahren.

Angaben laut Aufkleber auf der Rückseite:

ROGER ELECTRONIC PRODUCTS CO. LTD. Modell MD 1782 GS 230V-50Hz 20 W Lampentype F 6 T 5 B L B, 6Wx2

Parallel zu den persönlichen Daten auf der Vorderseite 10 Adler mit umgedrehten Kreuzen in den Krallen, Quer zur Schrift 4 Adler mit umgedrehten Kreuzen in den Krallen.

Auf der Rückseite 12 kleinere Adler ebenfalls mit umgedrehten Kreuzen in den Krallen. Mir sind die Theorien ob Christ oder Antichrist wurscht, hier geht es nur um nachprüfbare Tatsachen und diese sind zu prüfen . Ich bin gerne bereit das jedem vorzuführen, wir haben das mit mehr als ein dutzend Ausweisen bereits getan.

Mfg Destructivus

Hui, das hört sich ja ganz nach den Reichsdeutschen von der Kommissarischen Reichsregierung an! Ebel und Bradler lassen grüßen! Jetzt aber erstmal einen Gruß von mir. Gruß --Willicher 23:53, 8. Jul. 2007 (CEST)
Lieber willicher, danke für den link, ist zwar interressant hab aber nix zu tun mit diesen ewiggestrigen. mir geht es nur um diese blöden kreuze
mfg destuctivus
Mein Tipp: Benutz mal den Signatur-Button! Danke! --Willicher 16:45, 9. Jul. 2007 (CEST)
Dann mach mal ein Photo von Deinem UV-Bild mit den Krallen samt Kreuzen. Ansonsten ist für mich das Bild, das es hier in der Wikipedia bereits gibt, der richtige Stand: < http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Perso_unter_uv-r%C3%B6hre_Vorderseite1.jpg >. Keine Krallen da, die ein Kreuz halten könnten.

--Fipptehler 16:54, 9. Jul. 2007 (CEST)

Man sieht zwar keine Krallen, aber umgedrehte Kreuze unter UV.

Beim Bundesadler befinden sich die Krallen im Kreisbogen.

Gegen eine Verlängerung der Krallen nach unten sprechen schon ästhetische Gründe.Also schlußfolgere ich daß es umgedrehte Kreuze sind. Es wäre interessant zu erfahren wer das entworfen hat und was er sich bei der Gestaltung gedacht hat. Villeicht weiß jemand was darüber? Über eine Nachricht wäre ich dankbar.

Mfg. Destructivus(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.57.75.217 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 17:02, 11. Jul. 2007 (CEST))

Ich schreib' hier noch einmal das, was ich bereits am 4. April 2007 unter Punkt 17 (#Adler mit Kreuz unter UV-Licht sichtbar) verfasst habe:
Bei dem Symbol handelt es sich um einen stilisierten Adler, der als Gebrauchsmusterschutz für die Bundesdruckerei eingetragen ist. Dieses Merkmal findet sich auch als Wasserzeichen auf dem Fahrzeugbrief und anderen hoheitlichen Dokumenten wieder. Es hat also keinerlei mystischen Hintergrund, sondern existiert bereits seit den Zeiten, als die Bundesdruckerei noch Reichsdruckerei hieß. --Emmridet 11:39, 26. Jul. 2007 (CEST)
Ich schließ mich mal an, gleicher Ort, direkte Antwort auf deinen Beitrag:
Gibt es dazu auch ein Aktenzeichen? --Skyman gozilla Bewerte mich! 17:04, 6. Mai 2007 (CEST)
Gibt's mit Sicherheit beim Deutschen Marken- und Patentamt. Ich selbst kann da nicht weiterhelfen, mache mich aber mal sachkundig. --Emmridet 13:25, 26. Jul. 2007 (CEST)
Wäre schön! :-) Weil ich hab mal versucht, das zu finden und bin gescheitert. --Skyman gozilla Bewerte mich! 13:29, 26. Jul. 2007 (CEST)

Staatsangehörigkeit

Im Artikel steht "Der Personalausweis oder der deutsche Reisepaß sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit." Das Paßgesetz sagt aber: "Der Paß darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden." Also muß jeder Inhaber eines Passes Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein. Leider hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren in dem im Artikel verlinkten Text auch keine Begründig geliefert, in welchen Fällen dem nicht so sein könnte. Wer weiß mehr? --Linked 18:49, 4. Apr. 2007 (CEST)

Ich bin auch gerade darüber hinweggestolpert. Im Personalausweis steht "Staatsangehörigkeit - deutsch". Ich kenne niemanden der dort etwas anderes stehen hat. In Deutschland wohnende Ausländer haben einen Pass aus Ihrem Land - erst wenn Sie den Staatsangehörigkeit wechseln bekommen Sie einen deutschen Pass. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft haben meines Wissens einen ganz normalen deutschen Personalausweis.
Sollte es den deutschen Personalausweis auch mit einem anderen Aufdruck als "Staatsangehörigkeit - deutsch" geben, so würde der Absatz im Artikel ebenfalls nicht passen, da die Staatsangehörigkeit explizit aufgedruckt ist.
--217.7.172.162 11:33, 27. Apr. 2007 (CEST)
Der deutsche PA und der deutsche RP werden nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben. Im Prinzip könnte man den Zusatz „deutsch“ weglassen. Da die Aufteilung der Karte aber nach den Empfehlungen der ICAO erfolgte, ist der Zusatz international üblich, weil eine Vielzahl von Ländern (nämlich alle ICAO-konfromen) es so geregelt haben. --Emmridet 12:21, 27. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe im Antrag unter Staatsangehörigkeit "BRD" geschrieben, da ich keinen Staat kenne, der "deutsch" heißt. Auf dem Ausweis stand dann trotzdem "deutsch". Saxo 16:38, 8. Mai 2007 (CEST)

Das verbuch ich dann mal unter dem Kapitel "Erbsenzählen"? Im Sprachgebrauch, und wenigstens scheint sich Beamtendeutsch nicht total davon abgekoppelt zu haben, sagt man z.B. auch nicht "Ich bin Vereinigte Staaten Amerikaner" sondern eben "Amerikaner" - jeder weiß was gemeint ist, ein Kanadier, Mexikaner etc. wird dies nicht sagen. Ähnlich ist es mit "deutsch". Oder französisch, russisch, und so weiter. Ist in jedem Land dieser Welt so und Ausweisdokumente unterliegen zudem auch gewissen internationalen Standards und Vereinbarungen. Genug der Erklärung, der Herr BRD? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.155.76.197 (DiskussionBeiträge) Willicher 01:33, 14. Mär. 2008 (CET))

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach. Es kann theoretisch sein, dass jemanden die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. Der Einzug des Ausweisdokumente ist meist aufwendiger als der reine Staatsbürgerschaftsentzug. In vielen Fällen wird der Dokumenteneinzug durch den Betroffenen auch vereitelt. Wenn sich derjenige dann mit dem Ausweis ausweist und die Inhaberschaft den Beweis der Staatsbürgerschaft begründet könnte er sich auch gegenüber der Staatsangehörigkeitsbehörde als Deutscher ausweisen somit wäre der Entzug unmöglich. Bei der Vermutungstheorie ist diese Art der Rückerlangung der Staatsbürgerschaft nicht möglich. Gruß --Willicher 01:38, 14. Mär. 2008 (CET)

Als Anmerkung sei genannt: Grundgesetz Artikel 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

DDR-PA

Wäre doch auch einen eigenen Absatz wert? Dazu gibt es Bilder und auch sonst eine Menge zu sagen (besonders Stempel aller Art darin). Saxo 16:38, 8. Mai 2007 (CEST)

In der Tat wäre die DDR-Version des Perso einen eigenen Absatz hier wert, nicht jedoch einen eigenen Artikel.---<(kmk)>- 01:39, 9. Mai 2007 (CEST)

Richtlinien für's Ausweisfoto

Moin!

Ich suchte hier die Richtlinien, denen das Portrait genügen muss, die stehen hier leider (noch) nicht... Ich erinnere mich noch an folgendes:

  • Früher ging schwarz-weiss (bzw Graustufen) heute (seit ??) in Farbe.
  • Neutralgrauer (weisser?) Hintergrund
  • Noch was?

Oh, sehe gerade, dass ich nicht angemeldet bin: Benutzer:Krokofant..

--80.130.210.24 14:15, 25. Apr. 2007 (CEST)

Schau doch mal nach bei http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html (übrigens: Schwarz/weiß-Fotos sind OK) --Emmridet 14:26, 25. Apr. 2007 (CEST)

Beantragung Einverständnis d Eltern

Im Artikel steht die Einverständniserklärung der Eltern sei nicht notwendig, wenn der Antragsteller 15,5 Jahre alt ist. Das scheint jedoch regional anders geregelt zu sein, wir haben hier die Erfahrung gemacht, dass eine Einverständniserklärung von den Eltern unterschrieben werden musste. Bitte einen der rechtgemäßen Bearbeitung Kundigen das entsprechend zu ändern. Vielen Dank.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 172.177.154.130 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 10:38, 11. Mai 2007 (CEST))

Hab das mal vorläufig in „Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten kann notwendig sein.“ geändert. --Skyman gozilla Bewerte mich! 10:38, 11. Mai 2007 (CEST)

Schreib dazu: regionale Bestimmungen. eventuell. In anderen Orten ist es anders.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 172.181.182.252 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 00:57, 12. Mai 2007 (CEST))

Personalausweis?

Ich denke ich bin der deutschen sprache einigermaßen mächtig und frage mich wessen personal ich bin, wenn ich das ding in der hand halte. sollte es nicht personenausweis heißen?

destructivus

Ach ja da hab ich noch nen kleinen nachtrag für interessierte: In Ungarn heißen die "Personalausweise" Personvergleichsausweis


Tja, und in Preußen hieß die öffentlichkeit noch "Publicum". Da fragt man sich doch wessen Publikum und muss man Teil solchem auch Beifall klatschen, wenn z.B. die Polizei eine Gefahr für das Publikum beseitigt hat? Gruß --Willicher 02:18, 8. Jul. 2007 (CEST)
Nachtrag: Diese Frage von dem Autor zuvor erinnert mich an die Kommissarischen Reichsregierungen! Gruß --Willicher 02:28, 8. Jul. 2007 (CEST)

Aufräumthread

Ich finde es hier auf der Diskussionseite nach den letzten Eintragungen ein wenig unübersichtlich. Ein Aufräumen derart, daß die Artikel 25, 27, 28, 29 und 30 zusammengefaßt und als Thread geordnet werden. Ist jemand meiner Meinung oder dagegen? --Fipptehler 19:04, 23. Jul. 2007 (CEST)

Und 17 gehoert auch noch dazu. --Zwiebeltuete 23:55, 23. Jul. 2007 (CEST)

Noch eine Legende: Okkulte Symbolik

Nach Jack Chick finden sich auf der Rückseite des Personalausweises okkulte Symbole: http://www.chick-gospel.de/shop/tract_bt.php?nummer=1711(nicht signierter Beitrag von Wikibert (Diskussion | Beiträge) ) Nachtrag: Fragt sich halt, ob sowas in so einen Artikel gehört. Alternativ böte sich ein Eintrag im Artikel "moderne Legenden" an. --Wikibert 23:25, 26. Nov. 2007 (CET)

Gültigkeit und Sichherheitsmerkmale

Könnte jemand der sich mit der MAterie aukennt denArtikel um diese zwei Punkte erweitern. Dafür währen wahrscheinlich auc die beiden Punkte unter Reisepass Erscheinungsbild und Zusätzliche Sicherheitsmerkmale relevant. 84.147.226.192 13:13, 24. Sep. 2007 (CEST)

Steht doch bereits im Artikel drin. Habe eine Überschrift um die „Gültigkeit“ erweitert. --Emmridet 13:49, 27. Sep. 2007 (CEST)

Berliner Kriegsrecht

bis 1990: Das Mitführen des Ausweises war in beiden Teilen Berlins Pflicht (Kriegsrecht). Das Fehlen eines solchen Dokumentes hätte die Alliierten theoretisch berechtigt, die entsprechende Person nach dem noch immer geltenden Kriegsrecht zu erschießen, was aber in der Realität nie vorgekommen ist,

Hat jemand dafür eine Quelle? Sonst schmeiße ich es 'raus. Tim Landscheidt 00:12, 17. Dez. 2007 (CET)

Die Mitführungspflicht war im Berliner Personalausweisgesetz angeordnet, ob auf alliierten Wunsch, weiß ich nicht. Dies lässt sich sicherlich nur anhand der alten Gesetzgebungsmateialien nachvollziehen (Uni-Bibliothek). Das Recht zum Erschießen halte ich für eine urban legend, obwohl ich dies auch schon einmal gehört hatte. Sicherlich hätte ein GI, der jemanden ohen Ausweis erschossen hätte, ganz massive Probleme bekommen. --DanSchultz 00:46, 28. Dez. 2007 (CET)
Vor allem, in Berlin herrschte kein Kriegsrecht, sondern alliiertes Besatzungsrecht! Gruß --Willicher 03:01, 23. Mär. 2008 (CET)

Diese Urban Legend hörte man zu West-Berliner Zeiten gelegentlich. M.E. vermischen sich darin zwei Tatsachen zu einer Unwahrheit:

  • In West-Berlin galt die Pflicht zum Mitführen des Personalausweises.
  • In West-Berlin existierte die Todesstrafe (auf dem Papier, exekutiert wurde sie nie).

Anorak 01:04, 15. Jun. 2008 (CEST)

Ausweis erst ab 16?

Das stimmt definitiv nicht! Ich bin jetzt 15 Jahre alt und habe meinen Personalausweis seit ich 14 bin! Und dies ist ein vollwertiger Personalausweis! Keine "Kinderversion" oder soetwas. -->xXLOOSERXx

Wir sind alle furchtbar stolz auf dich, dass du seit 14 schon einen Perso hast. Meinen herzlichen Glückwunsch dazu. Englisch musst du aber wohl noch ein bischen üben, "loser" schreibt man nämlich mit nur einem "o". --C. Löser 21:10, 20. Dez. 2007 (CET)

Ich bitte um die Korrektur des Artikels, denn es stimmt nunmal nicht, dass der Personalausweis erst mit dem 16. Lebensjahr beantragt werden kann. (C.Löser ... Ich hoffe du kennst den Begriff Spitzname? (Kunstwort) ) -->xXLOOSERXx

Wenn ich mich mal einmischen darf: Der junge Freund hat insofern Recht, als dass Personalausweise seit dem 1.11.2007 generell quasi ab der Geburt beantragt werden können. Auch vor dem genannten Termin war es möglich, auf Antrag einen Personalausweis zu erhalten. Ich habe den Artikel aktualisiert. --Emmridet 21:30, 20. Dez. 2007 (CET)
Ich hatte den Artikel bereits unter Hinweis auf § 1 I 3 PersAuswG korrigiert, aber danke für die weitergehenden Infos. --C. Löser 21:45, 20. Dez. 2007 (CET)

Personalausweis vs. Reisepass in Österreich

Auf meinem soeben erhaltenen neuen österreichischen Reisepass finde ich keine Meldeadresse mehr. (Die austellende Behörde ist natürlich noch angegeben.) Der Personalausweis hat in dieser Hinsicht also keinen "Nachteil" mehr gegenüber dem Reisepass.

Überhaupt ist der erste Absatz irgendwie komisch: Dass der Personalausweis früher aus Papier war, ist ein Grund für seine geringe Verbreitung?? Seltsame These...

Vielleicht kann jemand hier Licht ins Dunkel bringen... Berntie 16:55, 29. Feb. 2008 (CET)

Die These mit dem Papier ist nachvollziehbar. Papier hat die Eigenschaft sehr schnell schmutzig zu werden und sich bei Kontakt mit Wasser aufzulösen. Auch verursachen Knicke im Papier eine erhebliche mechanische Belastung, die zur Zerstörung des Dokuments führen können. Demgegenüber steht z.B. der eingeschweißte deutsche Personalausweis, der vor Wasser und mechanischen Belastungen sowie Schmutz durch die Laminierfolie geschützt ist. Gruß --Willicher 14:46, 15. Jun. 2008 (CEST)

Bitte erneuert endlich das Bild!

Das ist ja grauenhaft veraltet! Gültigkeit bis 2011 bedeutet bei einer Person über 24 Jahre Ausstellung ca. 2001, also ist der Perso auf dem Bild bereits 7 Jahre alt! In diesen 7 Jahren hat sich einiges getan bei der Bundesdruckerei, so dass hier definitiv mal ein neues Bild her muss! -andy 85.176.237.143 21:11, 5. Jun. 2008 (CEST)

Also so viel scheint sich bei der Bundesdruckerei nicht getan zu haben, schließlich verwendet sie genau das analoge Bild in Sicherheitsmerkmale der Personalausweiskarte.
--Fipptehler 09:26, 8. Jun. 2008 (CEST)

Kritik: Weitere Kritikpunkte

Personalausweis#Kritik_an_der_Verwendung_kontaktloser_Chips ist bestimmt um weitere Einwände zu erweitern. Folgende sind aus der Zeit. Darin erörterte Probleme: Geheimnummer, Ausgrenzung, Anonymität, Rausschmiss.



Der Abschnitt "Kritik" bedarf meiner Meinung nach einer deutlichen Überarbeitung. zwei von drei Absätzen dort beziehen sich auf elektronische Reisepässe*, nicht auf den elektronischen Personalausweis, und haben daher hier nichts zu suchen. Und um der Nachfrage vorzubeugen, nein, die Technologie ist _nicht_ dieselbe und daher auch nicht vergleichbar - jedenfalls nicht ohne eine gründliche Erläuterung. Beim ePA wird ein anderes Authentisierungsverfahren verwendet als beim elektronischen Reisepass.

'*) und zwar nicht einmal auf Reisepässe der aktuell in Deutschland ausgegebenen zweiten Generation (mit EAC = Extended Access Control), sondern auf die einfachere erste Generation (mit BAC = Basic Access Control).

Der verbleibende, erste Absatz ist auch etwas unscharf. Zwar benennt er korrekt eine Sorge von Datenschützern - das mögliche Verlieren der Kontrolle über die eigenen Daten. Allerdings - wenn ich einen gedruckten Ausweis jemandem aushändige, und er eine Kopie davon macht, habe ich auch "die Kontrolle über meine Daten verloren". Zudem schränkt der Absatz die Sorge selbst mit dem Nachsatz ein: "...wenn kein entsprechender Schutz implementiert ist." Genau das ist aber hier der Fall. Der elektronische Personalausweis wird von den benutzten Protokollen und Kryptografieverfahren her wahrscheinlich das am stärksten geschützte eAusweisdokument weltweit. Damit wäre auch dieser erste Absatz nach seiner eigenen Aussage nahezu obsolet?

Vorschlag: wenn nicht bis zum 30.11. vernünftige Gegenvorschläge erscheinen, lösche ich den zweiten und Dritten Absatz von "Kritik..." (weil sie sich nicht auf den Gegenstand dieses Artikels beziehen) und formuliere den ersten um. Beste Grüße, --Himbeerkuchen 13:01, 30. Okt. 2009 (CET)

Soo - da im Laufe eines Monats keinerlei Kommentare eingetroffen sind, habe ich eine überarbeitete und meiner Meinung nach sachlichere Fassung des Abschnitts eingestellt. Gruß, -- Himbeerkuchen 08:12, 3. Dez. 2009 (CET)

Ausweispflicht

Hallöchen,

kann mir bitte jemand die Stelle nachweisen wo exakt steht das man einen gültigen Perso bestitzen muss? Im PersAuswG steht das nicht. Ist ein "abgelaufender" Ausweis automatisch ungültig? Er bleibt doch ein amtliches Dokument.

Gruss Frank

Die Details regelt bisher eine Mischung aus Länder- und Bundesgesetzen. Aus dem Gesetz über Personalausweise: „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.“
Weitere Dinge regeln die Länder. Da ist dann auch öfters mal die Rede von der Pflicht, sich bei Ende der Gültigkeit einen neuen zu beschaffen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich gehe davon aus, dass ein abgelaufener Ausweis eben ein ungültiger Ausweis ist und dann auch nicht mehr als solcher akzeptiert werden kann, und man damit der oben beschriebenen Pflicht nicht mehr nachkommt. --Hansbaer 15:26, 10. Nov. 2008 (CET)

Das ist erheblich einfacher: § 2 PAuswG regelt die Gültigkeitsdauer von Personalausweisen. Daraus ergibt sich, dass ein abgelaufener Ausweis natürlich ungültig ist.Tic-hl 11:54, 22. Nov. 2008 (CET)

Bundesadler

Kann jemand sagen, warum nicht der 'Deutsche Bundesadler' auf dem Personalausweis abgebildet ist? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.70.171.94 (DiskussionBeiträge) 11:45, 14. Dez. 2008)

Vielleicht ist es ja Deiner Aufmerksamkeit entgangen, aber der Bundesadler ist auf der Vorderseite im Unterdruck rechts eingearbeitet. Darüber hinaus ist er im Identigram enthalten und unter Halogenlicht relativ gut in Form eines Hologramms zu erkennt. Also: Augen auf! Gruß Detlef ‹ --Emmridet 11:56, 14. Dez. 2008 (CET)
Wenn die Frage auf den Vergleich „Reichsadler – Bundesadler“, den sieben oder sechs Schwingen und den anderen Schwachsinnsbehauptungen der KRRs abzielt, dann siehe zur ausführlichen Begründung hier. --Mannerheim 15:58, 20. Jan. 2009 (CET)

Auslagerung des Deutschen Teils

Hallo zusammen, ich wäre dafür, den deutschen Teil in dem Artikel nach Personalausweis (Deutschland) auszulagern. Auch Österreich und die Schweiz könnten ausgelagert werden. Gruß kandschwar 19:29, 29. Mai 2009 (CEST)

Nächstes mal machst du das aber bitte richtig mit der Versionsgeschichte, sodass diese nicht untergeht! --Mannerheim 14:26, 8. Jul. 2009 (CEST)

Hallo Mannerheim, ich habe es nach besten Wissen und Gewissen eigentlich gemacht. Oder gibt es da jetzt eine neue Möglichkeit? Ich habe die komplette Versionshistorie in den neuen angelegten Artikel unten hinzugefügt und dann in der nächsten Version wieder entfernt. Bezüglich Versionsgeschichte und Auslagerung von Artikelteilen, würde ich eh gerne vorschlagen, dass es neben "Seite verschieben" auch ein "Seite kopieren" gibt. So könnte man sich diesen ganzen "Ärger" ersparen. Gruß kandschwar 22:39, 8. Jul. 2009 (CEST)

Vorläufiger Pass/Personalausweis

was ist der Sinn eines vorläufigen Ausweises, wenn man die nur gleichezeitig beantragen muss und in 2-3 Wochen sowieso den "richtigen" erhält? Es gibt doch identitätsmässig nichts so superwichtiges was nicht auch mal 14 Tage warten könnte bis man ein richtigen Ausweis hat.

Ausserdem ist der normale Ausweis doch auch nur vorläufig in dem Sinne dass die Gültigkeitsdauer auf 6 bzw. 10 Jahre begrenzt ist. 78.51.163.121 01:45, 7. Nov. 2009 (CET)

Wenn man reisen muss und kein anderes Ausweisdokument hat vielleicht? --Hansbaer 12:46, 7. Nov. 2009 (CET)

link[20] ist nicht mehr aktuell (nicht signierter Beitrag von 92.224.204.230 (Diskussion | Beiträge) 18:23, 1. Dez. 2009 (CET))

Link 21 ist ebenfalls nicht mehr aktuell. (nicht signierter Beitrag von 79.213.84.251 (Diskussion | Beiträge) 16:44, 14. Dez. 2009 (CET))

Wahlvorlage

Wie schon weiter oben, von anderer seite erwähnt sind die die behauptungen im artikel, daß man bei einer/jeder wahl zwingend einen personalausweis vorlegen müsse, zumindest für münchen, und damit ganz bayern, definitiv falsch, und eher im bereich geschichten aus dem wienerwald einzuordnen. Das war vielleicht mal so, .... kurz nach der steinzeit. Aber da kann es das KVR wieder und wieder jedes mal jedem wähler extra auf die wahlbenachrichtigung schreiben, jedem wahlvorstand schriftlich vorbeten... Zwischen lesen und zur kenntnisnehmen oder gar wissen ist ein langer weg. Und das wort ,,wahlgesuch" sollte sich ja seit der verabschiedung des grundgesetzes von selbst verbieten. -- 194.113.40.219 10:45, 3. Jan. 2010 (CET)

Hilf mir mal bitte. Im Artikel steht folgender Absatz:
Zur Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerpflichten ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig, beispielsweise für die Wahrnehmung des Wahlrechts: Die Wahlvorstände sind verpflichtet, sich der Identität des Wahlwilligen durch Vorlage eines Ausweises oder Passes zu vergewissern, wenn der Wahlwillige nicht persönlich bekannt ist. Eine Nicht-Vorlage kann zur Zurückweisung des Wahlgesuches führen.
Ich lese hier nichts von „Wahlgesuch“. Außerdem ist der letzte Satz im Konjunktiv (also der Möglichkeitsform) geschrieben. Also, wie meinst Du Deinen Einwand? --Detlef Emmridet 18:35, 3. Jan. 2010 (CET)
"Kann" ist kein Konjunktiv, und "Wahlgesuch" ist in der Tat ein sehr unschönes Wort. In allem anderen befindet sich aber eher der Eröffner des Abschnitts im Winerwald. Ich habe gestern abend mal einen Blick in die entsprechenden Wahlgesetze und -vorschriften geworfen ([7]). Nach §56 Absatz 3 Satz 2 kann der Wahlvorstand bei einer Bundestagswahl (und damit auch in München) sehr wohl verlangen, dass der Wähler sich ausweist. In fast identischer Wortwahl schreibt dies auch §45 der Landeswahlordnung für die bayerischen Landtagswahlen vor. --Hansbaer 07:52, 4. Jan. 2010 (CET)
Ich habe den Absatz gemäß meiner Recherchen umgeschrieben. Die bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlordnung sagt übrigens auch, dass der Wahlvorstand einen Ausweis verlangen kann. --Hansbaer 08:02, 4. Jan. 2010 (CET)

Auf meinem Ausweis steht als Staatsangehörigkeit: Deutsch (da Deutsch eine Sprache ist, und kein Staat - habe ich demnach keine Staatsangehörigkeit), sollte hier nicht "Bundesrepublik Deutschland" stehen. Mein Arbeitskollege ist Österreicher, bei Ihm steht im Ausweis Staatsangehörigkeit "Österreich", er spricht jedoch auch Deutsch. Warum hat jeder Bürger im ID und Reisepass eine Sprache als Staatsangehörigkeit? (nicht signierter Beitrag von 78.43.128.85 (Diskussion | Beiträge) 13:28, 10. Jan. 2010 (CET))

Vielleicht, weil "deutsch" sich nicht nur auf die Sprache bezieht, sondern allgemein auf Deutschland? Ein deutsches Auto ist schließlich kein Auto, das deutsch spricht, sondern von einem deutschen Hersteller kommt. Die französische Staatsangehörigkeit steht ja auch für einen Bürger der Republik Frankreich und nicht für eine französisch sprechende Staatsangehörigkeit.--Hansbaer 15:45, 10. Jan. 2010 (CET)
Seit 1990 gibt es nur noch einen deutschen Staat, daher ist die Nennung des vollständigen Namens Bundesrepublik Deutschland redundant, siehe z.B. auch die deutschen Briefmarken seit 1990. Des weiteren ist DE die Länderkennung für die Bundesrepublik Deutschland nach ISO 3166, so dass eine Verwendung von Deutschland bzw. deutsch für den Staat und die Staatsangehörigkeit naheliegend sind.--137.138.4.19 11:29, 31. Mär. 2010 (CEST)

Infos zum Ausweis

Alle Infos zum Personalausweis findest man hier. Nur nicht das Gewicht und die Abmessungen! (nicht signierter Beitrag von 188.97.204.43 (Diskussion) 08:37, 2. Jul 2010 (CEST))

Kleiner Tipp: Einfach mal lesen, was unter Chronologie „seit 1. April 1987“ steht. Da wird das Format beschrieben. Das Gewicht sollte in der Beschreibung nicht so relevant sein. --Detlef Emmridet 12:04, 2. Jul. 2010 (CEST)

Belgien: Perso ab 75??

Im Abschnitt über den Personalausweis in Belgien steht, dass allle Belgier ab dem 75. Lebensjahr bekommen. Ist das richtig so? Kommt mir ziemlich komisch vor... (nicht signierter Beitrag von 80.144.125.1 (Diskussion | Beiträge) 15:43, 22. Mär. 2006 (CET))

Ab 75 Jahre gilt der ausgestellte Personalausweis lebenslang, d. h. er braucht nicht mehr erneuert zu werden. -Toshi. 17:11, 22. Mär 2006 (CET)

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Warum steht auf dem deutschen Ausweis, staatsangehörigkeit: Deutsch? Ich meine, ist dass nicht klar genug, wenn eine Person eine Deutscheausweis hat, dass er "Deutsch" ist? Oder dürfen auch Ausländer eine Deutsche Ausweiss besitzsen, und deswegen die möglichkeit "staatsangehörigkeit" auf dem Ausweis? (nicht signierter Beitrag von Miproyecto (Diskussion | Beiträge) 10:10, 6. Feb. 2007 (CET))

z.B. jene mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Staatenlose (nicht signierter Beitrag von 84.166.62.101 (Diskussion | Beiträge) 08:23, 8. Apr. 2008 (CEST))

Bildwarnungen

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

-- DuesenBot 03:24, 12. Mär. 2007 (CET)

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

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-- DuesenBot 16:46, 1. Apr. 2007 (CEST)

volker pispers: fingerabdruck bei franco und hitler...

Hallo, ich habe einen Auftritt Pispers gesehen, wo dieser behauptet, Schily hätte sich den fingerabdruck von den spaniern abgeschaut, die das schon seit 30 jahren hätten (von franco) und auch unter hitler wäre der fingerabdruck im ausweis gewesen. Gibt es dafür verifizierbare quellen? (nicht signierter Beitrag von 78.50.88.148 (Diskussion | Beiträge) 01:03, 3. Okt. 2008 (CEST))

ja das ist richtig hier in Wikipedia ist ein solcher Ausweis auch abgebildet (Naziausweis mit Fingerabdruck) (nicht signierter Beitrag von 88.76.41.98 (Diskussion | Beiträge) 20:54, 5. Dez. 2008 (CET))

Überarbeiten

Personalausweis#Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) sollte etwas übersichtlicher (klar Gliederung der neuen Funktionen etc.) geschrieben werden. Beim BMI gibt es eine schöne Matrix (über den angegebenen ref-Link). --09:41, 9. Okt. 2008 (CEST) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 77.4.40.35 (DiskussionBeiträge) 09:41, 9. Okt. 2008 (CEST))

Verlust

Man sollte vielleicht erwähnen, was bei Verlust des Ausweises zu tun ist. Bei Diebstahl: Polizei, das ist klar... Ansonsten muss man laut http://www.stadt-koeln.de/bol/themen/geldboerse/ eine Verlustanzeige stellen und die bei der Meldebehörde abgeben, wo man dann vermutlich einen neuen Ausweis und einen vorläufigen Ausweis beantragen kann/muss. Subwy 19:35, 9. Dez. 2008 (CET)

Laut www.misterinfo.de/publish/auskunft-und-infos/allgemeine-tipps/dies-und-das/personalausweis-verloren-so-machen-sie-alles-richtig wiederum muss man immer zur Polizei, damit man überhaupt einen neuen Ausweis beantragen kann... Subwy 19:41, 9. Dez. 2008 (CET)
Gang zum KVR reicht. Subwy 23:19, 20. Dez. 2008 (CET)

Bundesadler fehlt

"Der Personalausweis, den (West-) Berliner Bürger vor 1990 erhalten haben, enthielt keinen Bundesadler, da dies auf einen Vorbehalt seitens der alliierten Schutzmächte Berlins stieß." lt. BMI http://www.krr-faq.net/bundesadler.php. Das steht nicht im Artikel .. --217.189.248.87 23:15, 18. Jul. 2010 (CEST)

Doch, jetzt schon ;-)   --Detlef Emmridet 13:25, 19. Jul. 2010 (CEST)

Perso Verloren

wird dieser bei meldung ungültig? (nicht signierter Beitrag von 84.146.252.106 (Diskussion | Beiträge) 21:28, 5. Mär. 2007 (CET))

Der verlorene Personalausweis wird umgewidmet. Er ist sodann ein falscher Ausweis. --Willicher 21:35, 5. Mär. 2007 (CET)
sodann. Mensch, welch feiner Sprach du dich bedienst ;-) (nicht signierter Beitrag von 84.155.76.197 (Diskussion | Beiträge) 11:26, 13. Mär. 2008 (CET))

"Gerüchte und Legenden"

Fast alle Punkte in o.gen. Abschnitt sind unbelegt. Wenn es keine zuverlässigen Quellen für die Existenz der "Gerüchte" gibt, gehören sie entfernt. (Die belegbaren "Richtigstellungen" könnten meinetwegen als "Trivia" im Artikel bleiben.) --Roentgenium111 14:23, 23. Jul. 2010 (CEST)

erledigtErledigt--Roentgenium111 23:42, 6. Aug. 2010 (CEST)

Zumindest der Mythos, dass die letzte Ziffer die Anzahl der Personen angibt, ist definitiv weit verbreitet, dass ergibt eine einfache Google Suche nach "Ausweis letzte Ziffer", hat es sogar schon ins Zeit Wissen Ressort geschafft: http://www.zeit.de/1998/35/199835.stimmts_perso_.xml Wäre insofern dafür, zumindest diesen Mythos wieder aufzunehmen. --RabbitsDad 11:04, 15. Aug. 2010 (CEST)

Mit Beleg gerne. --Roentgenium111 19:15, 17. Aug. 2010 (CEST)
Und wie könnte ein solcher aussehen? Ich wüsste nicht, wie. Ich halte aber einen solchen Abschnitt für durchaus sinnvoll. --Hansbaer 09:21, 18. Aug. 2010 (CEST)
Der genannte Zeit-Link ist ja ein Beleg, dass das Gerücht existiert. Nur für das "weit verbreitet" bräuchte man noch weitere Belege. --Roentgenium111 23:59, 18. Aug. 2010 (CEST)
MMh, dann sollte man sich einfach nicht zur Aussage aufschwingen, dass es weit verbreitet ist. Ein oder zwei Sätze, dass es existiert und falsch ist, würden ja auch reichen. Das könnte man unter Verschiedenes einbringen. --Hansbaer 08:51, 19. Aug. 2010 (CEST)

Neue Legende: Als Hologramm getarnter RFID Chip im Passbild?

Neulich erzählte mir jemand das kleine kreisförmige Hologramm im unteren linken Bereich des Passbildes, wäre ein RFID Chip. Beim genaueren Betrachten scheint man tatsächlich die von RFID Chips bekannten Antennenschlingen erkennen zu können. Ich glaube selbst nicht daran da im Gegenlicht kein Stromkreis sichtbar ist aber wer weiß wie weit die Technik im Bereich der transparenten Leiter ist. Vieleicht wird diese Legende ja bei entsprechender Verbreitung ihren weg in den Artikel finden? Ich habe ein bisschen nachgeforscht. Es handelt sich hierbei um ein sog. Identigramm, es ist maschinenlesbar und beinhaltet keine persönlichen Daten. laut: http://www.bundesdruckerei.de/de/iddok/2_1/2_1_6.html

Das Identigramm wurde nach den Terroranschlägen des 11. September im November 2001 im deutschen Ausweis und Reisepass eingeführt und hat keine elektronischen Bestandteile. Es handelt sich um holo- und kinegrafische Elemente: Lichtbild, Bundesadler, versetzte Klarschriftlesezone und ein maschinenverifizierbares Merkmal – nämlich den besagten roten Punkt. In diesem Punkt sind optische Strukturen enthalten, die eine Auslesung mittels Prüfgerät ermöglichen. Hierbei wird nur eine Antwort in Form von „erkannt“ oder „nicht erkannt“ vom Prüfgerät gegeben. --Emmridet 07:26, 5. Sep. 2007 (CEST)

An alle die skeptisch sind. Und dazu trägt natürlich auch bei, dass ich auf die oben angegebene Bundesdruckereiunterseite nicht zugreifen konnte weil diese offensichtlich gar nicht mehr existiert! Jedenfalls habe ich diesen angeblichen "Nicht-RFID" meines rund ein Jahr alten Personalausweises mal mit 1200 DPI eingescannt und siehe da, tatsächlich kam die RFID-typische Schneckenantennengeometrie zum Vorschein. Das allein hätte mich allerdings noch gar nicht beunruhigt, denn die Reichweite der offiziell gelisteten Standard-RFID-Systeme ist natürlich frequenzabhängig begrenzt. Leider kam aber bei der genaueren Betrachtung des Bereiches direkt rechts neben dem "Nicht-RFID" eine sechseckige Wabenstrukturkaskade zum Vorschein. Jede dieser auf den ersten Blick identischen Einzelwaben hat einen Umfang von rund 3,6 cm. Geht man einmal rein hypothetisch davon aus dass die einzelne Wabe jeweils eine auf die Zielfrequenz optimierte Antenne ist, die irgendwie mit dem "Nicht-RFID" gekoppelt ist, sieht das Ganze dann schon ganz anders aus!

Dann pack halt deinen Ausweis in Alu oder lass ihn einfach zu hause.--Riverrats 22:32, 14. Dez. 2009 (CET) Denn bei einer auf die Zielfrequenz optimierten Dipolantenne beträgt deren Länge genau ein viertel der Wellenlänge der verwendeten Strahlung. Die Formel: Lichtgeschwindigkeit = Wellenlänge x Frequenz ermöglicht dann die Umrechnung von Wellenlänge in Frequenz. Im betrachteten Fall würde sich also eine Wellenlänge von rund 14,4 cm und eine Frequenz von ungefähr 2,1 GHz ergeben. Und die wäre dann identisch mit der Downlink-Arbeitsfrequenz von UMTS(2,10 – 2,17 GHz)! Implementiert man nun heimlich und natürlich absolut illegal ein RFID-Datenlesesystem in die entsprechenden UMTS-Antennenpackete hätte man auch schon ein absolut kostengünstiges, deutschlandweites Personentrackingsystem zur Bevölkerungskontrolle. Besonders vertauenerweckend ist da natürlich nicht, dass ausgerechnet die Firma Siemens als größter deutscher Mobilfunktechnikproduzent gerade zusammen mit dem Halbleiterhersteller NXP ein Verwaltungssystem für 800 RFID-markierte Objekte pro Sekunde entwickelt(bei 500/sec ist man derzeit schon)! (nicht signierter Beitrag von 90.136.37.86 (Diskussion | Beiträge) 20:43, 26. Nov. 2009 (CET))

Niedliche Theorie, und jetzt erklär uns bitte, wie man mit einem 2km entfernten Sendemast nen winzigen RFID-Chip ohne eigene Energieversorgung auslesen können soll. --82.83.211.241 22:23, 10. Sep. 2010 (CEST)

Auslandsdeutsche

"Bisher müssen Auslandsdeutsche nach Deutschland reisen, um Personalausweise zu beantragen." Verstehe ich nicht. Selbst wenn der Auslandsdeutsche nach Deutschland reiste, ein PA wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde ausgestellt, d.h. man muss in Dtl. wohnen, um einen solchen zu erhalten. Und außerhalb nimmt man doch ohnehin seinen Pass, und den kann man sich beim Konsulat holen. Kar98 06:08, 24. Aug. 2010 (CEST)

Die bisher gültigen Personalausweisgesetze der Länder enthalten alle eine Vorschrift, die besagt, dass für Deutschen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben (sprich Auslandsdeutsche), die Ausweisbehörde zuständig ist, in deren Zuständigkeitsgebiet er sich "aufhält". In anderen Worten: theoretisch ist jede Passbehörde im Bundesgebiet zuständig, wenn man sich als Auslandsdeutscher dorthin begibt. Ein Wohnsitz in Deutschland ist nach diesen Gesetzen nicht erforderlich. In der Praxis wird es meist dennoch verweigert, weil das so eine Art Kann-Vorschrift ist, die sehr schwammig bleibt. Wenn man Erfolg damit hat, dann wird häufig "kein Wohnsitz im Inland" o.ä. als Wohnsitz eingetragen. Ab 1. November wird nun mit dem Übergang auf den Bund festgeschrieben, dass deutsche Passbehörden für Auslandsdeutsche zuständig sind, bis ab 2013 auch Auslandsvertretungen Personalausweise ausgeben dürfen. Natürlich hat man als Auslandsdeutscher früher oder später einen Pass, aber es geht hier auch um die Alltagsnutzbarkeit. Man kann nicht immer seinen Pass mit sich herumtragen. Der ist nicht gerade geldbeuteltauglich, aber Grenzpendler sollten ihn theoretisch dabei haben. Es ist auch ein bisschen absurd, dass einem Schengen so viel Freiheit mit einem Personalausweis erlaubt, aber ausgerechnet diejenigen, die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen, ein solcher Ausweis nur unter erheblichen Schwierigkeiten ausgestellt wird. --Hansbaer 09:48, 24. Aug. 2010 (CEST)
I see ;) Meinen Pass trage ich nun jedenfalls nicht mit mir herum, sondern den lokalen Führerschein, und die Aufenthaltsgenehmigung im Kreditkartenformat. Für einen Personalausweis habe ich keine Verwendung. Aber ich sehe, was du mit dem Schengen-Raum meinst und meine Frage hat sich damit beantwortet. Kar98 04:12, 1. Okt. 2010 (CEST)

Beschlagnahme abgelaufener Personalausweise?

Ich möchte an die bisherige Diskussion anknüpfen zu dem Satz: "Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden." Woraus soll das hervorgehen? Ist jemandem eine konkrete Rechtsgrundlage bekannt? Ansonsten rege ich die Löschung an. (nicht signierter Beitrag von DanSchultz (Diskussion | Beiträge) 23:23, 27. Aug. 2005 (CEST))

Das ist irgendwo im Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes (AGPersPaßG) normiert. Wenn Du willst, stöbere ich mal bei Gelegenheit Matt1971 ♫♪ 02:33, 3. Apr 2006 (CEST)
Bitte mach das mal, denn die jetzige Grammatik schmerzt schon vom lesen und ich wüsste schon gerne genau inwiefern man den Satz korrigieren müsste! Imrahil (nicht signierter Beitrag von 217.233.200.43 (Diskussion | Beiträge) 23:29, 8. Apr. 2006 (CEST))
Siehe § 8 des NRW-Personalausweisgesetz [8] Gruß --Willicher 14:54, 15. Jun. 2008 (CEST)
Mein 2006 abgelaufener Perso wurde per Durchstanzung entwertet und dann konnte ich ihn behalten. --217.85.171.30 20:31, 28. Okt. 2010 (CEST)
Das ist ein allgemein üblicher Vorgang: Der Bürger behält sein altes Dokument als Souvenir und die Behörde spart sich die Entsorgungskosten. --Detlef Emmridet 08:16, 29. Okt. 2010 (CEST)

Bußgeld-Gerüchte

Es gehen die Gerüchte um, dass man bei einem abgelaufenen Personalausweis pro überfälligem Monat 5 bis 10 EUR Bußgeld entrichten müsste. Ich lese jedoch immer wieder, dass das nicht wahr sei. Vielleicht könnte sich jemand, der sich mit der Situation gut auskennt, einen Zusatz machen. Danke. --Phoque 13:10, 24. Apr 2006 (CEST)

Ich arbeite im Einwohnermeldeamt und kann sagen, dass eine solche Behauptung hanebüschener Unsinn ist. Wenn eine Behörde sowas verlangt, ist das rechtswidrig. --Willicher 16:25, 24. Apr 2006 (CEST)
Ich zeige soetwas dauernd an, und die zuständige Bußgeldstelle erläßt regelmäßig Bußgeldbescheide (so um die 20 EUR). Rechtsgrundlage ist das Personalausweisgesetz. Eine Staffelung ist vorstellbar; näheres ist mir aber nicht bekannt. -- Matt1971 ♪♫♪ 19:42, 30. Mai 2006 (CEST)
Es sind keine Gerüchte. Wer vorsätzlich oder leichfertig es unterlässt sich einen obligatorischen Ausweis ausstellen zu lassen, kann gem. § 5 PersAuswG mit ener Geldbuße belegt werden. Der o.a. Automatismus €/Monat ist jedoch rechtswidrig, da es sich um einen Ermessensfehler handelt. --CJB 23:38, 30. Mai 2006 (CEST)
Zur Verständlichkeit vielleicht einfach mal das Gesetz heranziehen: § 1 PersAuswG: „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.“ Der von dir angegebene §5 regelt wiederum ebenfalls unmissverständlich: „[...]vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,[...]“. Man ist aber gemäß §1 nur dann verpflichtet, wenn man keinen Reisepass hat. (nicht signierter Beitrag von Coredump (Diskussion | Beiträge) 18:40, 31. Mai 2006 (CET))
Nur ist leichtfertig die juristische Schranke für eine Bußgeldbelastete Ordnungswidrigkeit. Jemand, dem der Ausweis im Geldbeutel abläuft, handelt nicht leichtfertig, nur weil ihm das nicht auffällt. Er besitzt außerdem einen Ausweis der zur Identifikation verwendet werden kann. Die Behörde muss nachweisen, weshalb dieser Ausweis diesen Zweck nicht mehr erfüllen sollte, nur weil das Datum ein Jahr überfällig ist. Wegen dieses Datums entzieht sich die beschuldigte Person nicht leichtfertig der Ausweispflicht, was ihm die Behörde aber unterstellt, um das Bußgeld zu kassieren. Leichtfertig würde man ihm nachweisen können, wenn er Aufforderungen der Behörde ignorieren würde, einen Ausweis mit aktuellem Datum zu bestellen.

Wer einen gültigen Ausweis besitzt, ist nicht verpflichtet einen abgelaufenen Personalausweis ab zu geben. Aber in allen deutschen Bundesländern (denn hier geht es um Landesrecht) gibt es Vorschriften, die besagen dass man abgelaufene Personalausweise, die nicht verlängert werden, umgehend an die zuständige Behörde zurück geben muss. (nicht signierter Beitrag von Friedels-home.com (Diskussion | Beiträge) 20:14, 23. Jul. 2006 (CEST))

Aus aktuellem Anlass ;) hab ich ein wenig gegoogelt und folgendes gefunden:
Das PersAuswG, in dem eben in §1 (siehe oben) nicht steht, dass der Personalausweis gültig sein muss, sondern nur, dass man einen besitzen muss.
In der owiz (Zeitschrift für Ordnungswidrigkeiten) (wie seriös die auch immer ist) steht:
Eine Ahndung nach § 5 Bundespersonalausweisgesetz kann für die Nichtverlängerung des Personalausweises nicht zur Ahndung herangezogen werden. Zu den dort beschriebenen bußbaren objektiven Tatbeständen gehört nicht das Unterlassen der Verlängerung seines Ausweises. Nach dem Analogieverbot im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (keine Strafe ohne Gesetz) lässt sich § 5 Bundespersonalausweisgesetz nicht analog auf das Unterlassen der Verlängerung anwenden.
Eigentlich wird der auch nicht verlängert, sondern ein neuer beantragt ...
Im LPAuswG von Baden-Württemberg steht folgendes:
§ 7
Pflichten des Ausweisinhabers
(1)
Der Inhaber eines Personalausweises ist verpflichtet, spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Personalausweises einen neuen zu beantragen, sofern er zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet ist.
(2)
Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,
1. einen neuen Ausweis zu beantragen, wenn der alte Ausweis aus anderen Gründen als wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer ungültig geworden oder abhanden gekommen ist, sofern er zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet ist,
2. seinen alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben, [...]
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Ausweisinhaber einer seiner Pflichten nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 nicht nachkommt,
2. durch falsche Angaben die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises bewirkt.
Es fehlt also § 7 (1), und es ist keine Ordnungswidrigkeit (nach LPAuswG), wenn man den Perso nicht neu beantragt.
Im LPAuswG von Berlin steht:
§ 6 Pflichten des Ausweisinhabers,
(1) Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises
1. beantragt spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Ausweises einen neuen Ausweis, sofern er zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet ist, [...]
§ 10 Ordnungswidrigkeiten,
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Ausweisinhaber einer seiner Pflichten nach § 6 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,
2. durch falsche Angaben die Ausstellung eines Ausweises bewirkt.
Also ist es in Berlin eine Ordnungswidrigkeit.
Vorsicht, ich habe keine Ahnung davon, also nicht auf meine Argumentation verlassen und nicht zu arg hauen, wenn's nur Blödsinn ist.
--Vulture 15:42, 23. Mai 2007 (CEST)
Bundesrecht bricht Landesrecht. (GG) --87.161.228.93 19:16, 21. Jun. 2007 (CEST)
Bußgeldbescheid über 80 € für knapp ein Jahr abgelaufenen Perso. Behörde war nicht willens nachvollziehbar zu belegen, inwieweit sich diese erhebliche Höhe rechtfertigt. Es gibt keine Dokumente, Amtsblatt, Bußgeldkatalog oder dergleichen, in denen das geregelt ist. Ein Vergleich mit dem Bußgeldkatalog im Straßenverkehr lässt aufhorchen: Ein Jahr TÜV vergessen kostet die Hälfte, dabei ist TÜV nur zwei Jahre gültig! Behörde verweist stur darauf, dem Bürger stehe der Rechtsweg offen. Was nützt die feststellung jenes Ermessensfehlers angesichts der Verfahrenskosten? Hier wird sich am Bürger bereichert -- wehrt Euch! Bei drei bis vier "Förmlichen Zustellungen" und ein paar Stunden Diskussion mit Vorgesetzten dürfte sich das nicht mehr rentieren.
Auch ein abgelaufener Perso ist ausgestellt. Der Perso ist Eigentum des Statts, der Staat entscheidet, das ein heute gültiger Perso mörgen ungültig ist. Daher sei es Aufgabe des Staates einen gültigen neu zu beschaffen, ohne den Bürger mit Buße zu belegen, wenn es ihm entgeht. (nicht signierter Beitrag von 130.133.8.114 (Diskussion | Beiträge) 19:42, 5. Feb. 2008 (CET))
Es gibt Personen, die von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit sind. Bei Wahlen ist auch ein abgelaufener Personalausweis ein Lichtbildausweis, der zur Teilnahme an der Wahl berechtigt (der Führerschein geht da auch). Es wäre ein starkes Stück, wenn irgendein Besserwisser auf die Idee käme, bei einer Wahl Menschen mit abgelaufenem Dokument zu erfassen. -- wefo 08:09, 22. Apr. 2009 (CEST)
Dafür gäbe es auch keine rechtliche Grundlage. Es wäre höchstwahrscheinlich sogar rechtswidrig, wenn eine Wahl dazu benutzt würde, Verstöße gegen die Ausweispflicht aufzudecken - Wahlhelfer sind keine Hilfspolizisten und es liegt auch nicht in ihren Kompetenzen. Ich habe mal in der Bundeswahlordnung nachgeschaut. Dort heißt es nur "Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen." - wenn einem Wahlhelfer ein (evtl. schon uralter) Führerschein oder ein abgelaufener Ausweis genügt, dann liegt das in seinem Ermessen. Jedoch kann ich daraus nicht ersehen, dass er verpflichtet ist, jeden Ausweis zu akzeptieren. Wenn er Zweifel hat, dass eine Person wahlberechtigt ist, dann kann der Wahlvorstand darüber abstimmen. Ein abgelaufener und damit ungültiger Ausweis ist also nicht zwingend zu akzeptieren. Selbst wenn eine Person von der Ausweispflicht ausgenommen ist, ist der Wahlhelfer schließlich dazu angehalten, zu überprüfen, ob eine Person wahlberechtigt ist.
Nach dem neuen Personalausweisgesetz, das im November 2010 inkraft tritt, gibt es keine Verpflichtung, sich rechtzeitig einen neuen Personalausweis ausstellen zu lassen. Jedoch gilt (mit bestimmten Ausnahmen) die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen - und ein Verstoß dagegen kann mit bis zu 5000 € Bußgeld belegt werden. --Hansbaer 08:52, 22. Apr. 2009 (CEST)
Der Wahlhelfer muss einen von einem Amt ausgestellten Lichtbildausweis dann anerkennen, wenn das Bild die vor dem Wahlhelfer stehende Person zeigt. Die Entscheidung ist natürlich manchmal schwierig, aber das Abgelaufensein alleine ist kein Grund für eine Abweisung, ebensowenig, wie ein nichtabgelaufener Ausweis mit offenkundig zur Person nicht passendem Bild zu der Verpflichtung führt, den Stimmzettel auszugeben. -- wefo 12:03, 22. Apr. 2009 (CEST)

Also zusammenfassend: Man benötigt ein Dokument, mit dem man sich ausweisen kann. Das ist entweder ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis. (nicht signierter Beitrag von 130.133.8.114 (Diskussion) 04:04, 5. Okt. 2010 (CEST))

Kosten

Im Artikel steht, der (alte) Perso koste 8 Euro, bei Verlust 13. Ich habe heute einen neuen beantragt, ohne meinen alten Ausweis verloren zu haben. Der alte wird noch knapp 6 Monate gelten. Ich mußte 10 Euro bezahlen dafür. Die Beamtin sagte, die Gebührenfestlegung sei Ländersache, und hier (MeckPom) liege die Grenze von 10 zu 8 Euro bei 3 Monaten vor Ablaufdatum.

Kann das jemand verifizieren und evtl. in den Artikel einbauen?

MfG —[ˈjøːˌmaˑ] 21:02, 5. Okt. 2010 (CEST)

Änderung vom 15. Oktober 2010, 23:52 Uhr -- "Entrümpelung"

Nach WP:NPOV sollten Meinungen so gut wie möglich der Person zugeordnet werden die diese Meinung äußert, die Löschung der Namensnennung verstößt somit WP:NPOV und verschlechtert die Qualität des Artikels. Ich werde diese Änderungen wieder zurücknehmen. Auch werde ich die Verkürzung der Meinung des Städtetages wieder zurücknehmen, da es für das Verständnis der Kritik wichtig ist, zu erwähnen dass Open Source Andwender Städte gibt, die ohne Neukauf von Microsoft Software die Änderungsterminals nicht anbinden können.--Flegmon 12:22, 26. Okt. 2010 (CEST)

Zertifizierung Ausweis-App, nPA sichere Signaturerstellungseinheit und Komfort-Leser

Sollte am 1. November beim BSI bzw. bei der Bundesnetzagentur keine Bestätigung für diese Produkte vorliegen, werde ich das im Artikel anmerken. Bei der Ausweis-App besteht ja noch Hoffnung, dass sie rechtzeitig fertig wird.--Flegmon 12:22, 26. Okt. 2010 (CEST)

Es ist auch die zertifizierung eines Komfort-Kartenleser geplant: http://www.ccepa.de/public/kartenleser.htm--Flegmon (13:29, 29. Okt. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

weitere Kosten beim neuen Personalausweis

Was kostet es wenn man alle Funktionen des neuen Personalausweises nutzen will, also ein Zertifikat für die Unterschrift und ein Lesegerät für den PC braucht? --Chuck die Bohne 12:42, 29. Okt. 2010 (CEST)

Ich habe bis jetzt folgende Informationen gefunden:
  • Basis-Leser „cyberJack“ (Reiner SCT) ohne separate Tastatur, 34,90 Euro
  • „Chipdrive IT-Sicherheitskit“ (SCM Microsystems) mit Basis-Lesegerät, 24,95 Euro
  • Standard-Leser „cyberJack“ (Reiner SCT), 68,50 Euro
  • Komfortleser „cyberJack“ (Reiner SCT), 159,90 Euro
Als Quelle habe ich nur www.reiner-sct.com oder die Bildzeitung (wenn das eine Quelle ist ;) ), leider werden auf der Herstellerseite keine Preise genannt.
Ein Zertifikat soll so um die 50,- Euro pro Jahr kosten, leider habe ich dafür auch noch keine Quelle gefunden. --Chuck die Bohne 12:34, 30. Okt. 2010 (CEST)

Da es biher keine Anbieter für Zertifikate gibt, gibt es auch noch keine Preise. Ich selbst befürchte das es mehr als die 50 Euro werden die man jetzt für eine Signaturkarte aufgerufen werden, weil scheinbar die Anforderungen für den ePA viel höher sind.
-- Seglerverein 09:30, 1. Nov. 2010 (CET)

Chronologie

Personalausweise gab's definitiv schon vor 1938. Mein aeltesteter duerfte der vom 13. Februar 1921 sein. Bei den Ausweisen der 1920er sind die Dienstsiegel auch haeufig mit Luecken an denen z. B. ein "kgl." entfernt wurde. Bemerkenswert sind auch die biometrischen Daten wie Gestalt, Haarfarbe, Augenfarbe, Gesichtsform und gelegentlich auch Fingerabdruck. Besonders sinnvoll ist Gestalt nicht, da dort fast immer "mittel" steht. Ausserdem gibt es noch die kaiserzeitlichen Reisepaesse, die eigentlich nur fuer eine Reise gedacht waren, aber zu einer Art Ausweis umfunktioniert wurden. Referenzen, ausser den mir vorliegenden Originaldokumenten, liegen mir nicht vor. -- Zwiebeltuete 01:56, 26. Sep. 2010 (CEST)

In der Chronologie steht ja zum ganz alten BRD-Personalausweis als Zeitangabe "Bis 31. März 1987". Das ist trivial, da es sich aus der Einführung des nächsten Perso von selbst ergibt, und auch inkonsequent, da alle anderen Zeitangaben in der Form "Ab xxxx" vorliegen. Als Datum zur Einführung dieses alten BRD-Perso meine ich den 1. Januar 1951 ausgemacht zu haben, siehe Personalausweisgesetz. Den DDR-Perso könnte man auch mit einer Zeitangabe 1. November 1953 versehen, hier habe ich als Beleg das hier gefunden. Allerdings scheint es in der DDR laut diesem Text zuvor noch einen, wenn auch nur kurzlebigen, "Deutschen Personalauswweis" gegeben zu haben, und es ist die Frage, wer diesen "DPA" ausgegeben hat und ob dieser Ausweis ab 1.11.1953 nur eine Art Aktualisierung war oder ein neues Kapitel, ähnlich wie in der BRD der 1987er-Übergang? --Axel1963 12:03, 15. Nov. 2010 (CET)

Quailifizierte elektronische Signatur

kann derzeit noch nicht genutzt werden weil es keinen Anbieter gibt, der dies anbietet.

Meine Anfragen an die laut BMI akkreditierten Anbieter wurden folgt beantwortet:

_____________
das Trustcenter der DPAG wird mittelfristig keine nachladbaren Signaturzertifikate für den neuen deutschen Personalausweis anbieten.


Mit freundlichen Grüßen

Supportteam
Deutsche Post Com GmbH
Geschäftsfeld Signtrust
_____________
TC TrustCenter ist ein akkreditierter Zertifizierungs- Diensteanbieter und insofern grundsaetzlich berechtigt, Qualifizierte Elektronische Zertifikate auch fuer den neuen Personalausweis auszustellen.

Zum 01.11.2010 wird TC TrustCenter dies jedoch noch nicht unterstuetzen. Eine Einführung ist in den Folgemonaten vorgesehen, so dass voraussichtlich ab Anfang 2011 auch bei TC TrustCenter entsprechende Zertifikate fuer den neuen Personalausweis beantragt und erworben werden koennen.
_____________
Zertifikate für den neuen Personalausweis werden von uns derzeit nicht angeboten.

Best regards
Mit freundlichen Grüßen
SOC Telesec Support Team
T-Systems Internatinal GmbH
_____________
für die medienbruchfreie Identifizierung, Beantragung und Ausstellung eines Zertifikats für die qualifizierte elektronisch auf den nPA gibt es aktuell noch offene technischen und juristischen Fragestellungen, die bei den entsprechenden staatlichen Stellen in der Klärung sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr S-TRUST Team


Auch das Bundesverwaltungsamt bestätigt per Mail das es nicht geht. Nur auf der Homepage vom neuen Perso, in der Presse und auch hier wird was anderes vermittelt.

Zitat:
vielen Dank für Ihre Anregung. Es trifft zu, dass derzeit noch keine Angebote zum Nachladen der elektronischen Signatur auf den Neuen Personalausweis vorliegen. Wir werden die Informationen auf www.personalausweisportal.de ergänzen. Sobald ein von der Netzagentur zugelassenes Trustcenter die Möglichkeit anbietet, werden wir es veröffentlichen. Die Entscheidung über die Markteinführung liegt bei den Trustcentern.

Mit freundlichen Grüßen
PG VfB nPA
Postadresse: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Das die Entscheidung scheinbar nicht bei den Trustcentern liegt, hat der SParkassenverlag ja angedeutet.
Sollte das nicht wenigstens im Wiki berücksichtigt werden?
-- Seglerverein 08:19, 29. Okt. 2010 (CEST)

Ich würd sagen dass wir damit noch bis zum 1. November warten. Wenn dann kein Komfort-Kartenleser zertifiziert ist, ist es eigentlich sogar unwichtig ob Zertifikate angeboten werden, da sie so oder so nicht genutzt werden können. Trotzdem ist es sicherlich erwähnenswert, aber die Emails können leider nicht als Quelle benutzt werden. Eine Vermutung warum noch keine QES möglich sind findet man hier: http://blog.kooptech.de/2010/09/innenministerium-legt-sich-ein-ei/--Flegmon 13:29, 29. Okt. 2010 (CEST)
Ich würde sogar bis zum 9. November warten, weil an diesem Tag der erste nPA offiziell an den Innenminister übergegeben werden soll. --Detlef Emmridet 13:41, 29. Okt. 2010 (CEST)
Hast du dafür eine Quelle? Dann kann ich auch gerne noch mit der obigen Anmerkung bzgl. eID Funktion warten.--Flegmon 14:20, 29. Okt. 2010 (CEST)

Soll ich mal die Anfrage per Post an die Signaturanbieter senden? Vielleicht antworten die dann auch schriftlich?
Bei den Kartenlesern komm ich jetzt nicht mit? Siganturkarten werden schon seit Jahren angeboten, natürlich auch von allen vier der genannten Anbieter. Diese Karten sind anerkannt und es werden ganz normale Kartenleser wie Reiner SCT eingesetzt. Jeder der über Datev Onlinebanking betreibt benötigt dafür eine Signaturkarte, wie auch derjenige der elektronisch signierte Rechnungen versendet.
-- Seglerverein 19:07, 29. Okt. 2010 (CEST)

Was die Auskunft angeht, so ist eher das Problem, dass du auch eine Erlaubnis brauchst, die Auskunft zu veröffentlichen. Aber was den Zeitrahmen angeht, so ist diese Quelle ganz hilfreich, die März 2011 angibt.
Was den Kartenleser angeht, so sind bis jetzt nur Kartenleser für Kontakt-Chipkarten zertifiziert, aber bis jetzt halt noch keine für kontaktlose RFID-Chips wie sie im Ausweis verbaut sind ...--Flegmon 12:02, 31. Okt. 2010 (CET)

Ist für mich schon etwas obskur. Dafür das die Funktionen da sind, reicht eine inhaltsleere Pressemitteilung, dafür das die Funktion nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen wird, braucht man was schriftliches was auch veröffentlicht werden darf?
Man sollte doch wirklich den Artikel um die Info ergänzen das bisher keiner der zertifizierten Anbieter eine Signatur anbietet. Dies kann man ja ändern, wenn zweifelsfrei (Quelle??) feststeht das es das gibt!
-- Seglerverein 09:16, 1. Nov. 2010 (CET)

Ich hatte es ja auch schon eingefügt, aber Benutzer:Pikdame fand die Information, dass die Quelle für eine einfache Tatsachenbehauptung nicht 'relevant' genug ist ... Aber für den Termin März 2011 gibt es ja eine Quelle, was ich bald in den Artikel einarbeiten werde.--Flegmon 12:47, 1. Nov. 2010 (CET)

Ob der "heise" Artikel als echte Quelle herhalten kann? Zitat: "bisher einzigen beiden Zertifikats-Dienstleister Bundesdruckerei und Deutsche Post weitergeleitet"
Wie kommt man zu den zwei? Spannend find ich ja das gerade bei der Bundesnetzagentur die Seite überlastet ist. Während das BMI immer noch dieser Schwachsinn:
"Bei einigen Signaturanbietern können Sie ihr Signaturzertifikat sogar komplett von zu Hause auf ihren Ausweis nachladen. Da jeder Anbieter hierfür sein eigenes Verfahren verwendet, beachten Sie hierfür bitte die Anleitungen des jeweiligen Anbieters. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres Personalausweises eingeschaltet sein muss und dass Sie Ihre eID-PIN nach Erhalt des Ausweises bereits neu gesetzt haben."
verbreitet.
Meine Hoffnung das hier Wikipedia besser ist, und nicht wie die Presse alle Veröffentlichungen einfach weiter verbreitet, hat sich nun nicht erfüllt.
Hier gibts noch ne bessere Quelle VDI. Die wissen ohne einen Anbieter benennen zu können sogar den Preis fürs Zertifikat.
Ich behaupte immer noch, das die Möglichkeit der digitalen Signatur nicht durch Quellen belegbar und somit keine Tatsache ist. Man kann höchsten schreiben das an dieser Lösung gearbeitet wird. Wenn die Mail vom Sparkassenverlag der Wahrheit entspricht, es dazu noch Gesetzesänderungen bedarf, dann zweifle ich auch am März 2011.
Aber ich gebs jetzt auf.
ach und der Link zum blogtech ist tot
-- Seglerverein 13:41, 1. Nov. 2010 (CET)

Wenns auch im Wiki nicht steht, das BMI hat nun eingesehen das es Schwachsinn schreibt und hat seinen Text geändert.
Dort steht jetzt Bislang bietet noch keiner der :zugelassenen Anbieter das Nachladen eines Signaturzertifikates auf den neuen Personalausweis an.
-- Seglerverein 18:23, 3. Nov. 2010 (CET)

Nutzwert des Fingerabdrucks im neuen BPA

Gibt es irgend einen erkennbaren Nutzen des Fingerabdrucks im neuen BPA? Warum sollte ein Ausweisinhaber die Fingerabdrücke speichern lassen? --Pikdame 13:44, 2. Nov. 2010 (CET)

http://www.heise.de/ct/artikel/ePerso-Alltag-Wieder-nur-Zweiter-1128599.html --Flegmon 16:42, 2. Nov. 2010 (CET)

Da ja Artikel im web gern mal verschwinden... hier die Antwort. Um einfacher prüfen zu können ob der Ausweis zur vorlegenden Person gehört. In dem dann der Fingerabdruck der Person mit dem auf dem Ausweis gespeicherten abgeglichen wird. Zum Beispiel bei Grenzkontrollen oder Razzien durch den Zoll/Polizei
-- Seglerverein 09:44, 3. Nov. 2010 (CET)

Danke. --Pikdame 18:52, 8. Nov. 2010 (CET)

9. November 2010: Die erste nachgewiesene Sicherheitslücke

Die Update-Funktion kann Schadsoftware einspielen:

Grüsse 77.181.74.136 07:29, 10. Nov. 2010 (CET)

Das ist tatsächlich kein Pappenstiel; derartig massive und dilletantische Fehler dürfen nicht passieren. Das System ist damit völlig kompromitiert. --Kandiszucker 08:36, 10. Nov. 2010 (CET)
Nachtrag: +1 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Personalausweis-AusweisApp-mit-Luecken-Update-1133376.html --Kandiszucker 09:44, 10. Nov. 2010 (CET)
Nachtrag: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,728543,00.htmlSimplicius 09:16, 12. Nov. 2010 (CET)
Das sind Probleme der AusweisApp, nicht des Ausweises an sich. Ist daher besser im entsprechenden Artikel aufgehoben. --BerntieDisk. 19:12, 12. Nov. 2010 (CET)
Naja die Kritik des CCC die im Artikel schon enthalten ist, wurde ja vom BSI zurückgewiesen, weil man mit installierter Firewall und Virenscanner angeblich keine Schadsoftware auf dem PC bringen kann. Nun hat die Sicherheitslücke gezeigt, dass man dank der AusweisApp eventuell auch trotz Virenscanner Schadsoftware auf den Rechner bringen kann, die die Sicherheit der elektronischen Funktionen des Ausweis allgemein gefährden. Falls es eine relevante Quelle gibt, die das kritisiert, so könnte man das vieleicht auch im Artikel erwähnen. Da die AusweisApp noch nicht zertifiziert ist, die Sicherheitslücke nach nur einem Tag gefunden wurde und auch noch keine qualifizierte Signatur möglich ist, könnte man dies als Argument anführen, dass die Einführung des ePA eventuell verfrüht ist. Aber solange es für Beides keine Quellen gibt, denk ich dass die jetzige Formulierung im Artikel gut ist und Details zur Sicherheitslücke schon in den Artikel AusweisApp gehören.--Flegmon 10:26, 13. Nov. 2010 (CET)
hier ein Kommentar auf heise online dazu: http://www.heise.de/ct/artikel/ePerso-Alltag-Treffer-versenkt-1134910.html --Flegmon 13:31, 14. Nov. 2010 (CET)

Ich hab mal versucht entsprechend WP:WEB die Weblinks auszusortieren. Hier mal der Vollstandigkeithalber die alten Weblinks:

  • Gesetzestext des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (gültig ab 1. November 2010)
Neuer Personalausweis
Sicherheitsmerkmale
Prüfziffern auf Personalausweisen
Bestimmungen für das Passbild
Biometrischer Personalausweis
Informationen zur AusweisApp / Authentisierung im Internet

Der Gesetzestext ist im Artikel verlingt, die Beiden Offiziellen Webseiten zum nPA und zur AusweisApp und die Master Arbeit gehören meiner Meinung auf jeden Fall in die Weblinks bei dem Rest hab ich oberflächlich nach Qualität und weiterführende Informationen entsprechend WP:WEB so aussortiert, dass fünf übrig bleiben. Bessere Vorschläge für die fünf Weblinks können aber gerne gemacht werden.--Flegmon 17:14, 17. Nov. 2010 (CET)

Warum sollten die Weblinks entsprechend WP:WEB aussortiert werden? Warum sollen maximal fünf übrig bleiben, weil es so unter WP:WEB steht oder weil es Sinn macht? Was soll der Vorteil sein wenn nur fünf Weblinks übrig bleiben? Ich habe es erst mal rückgängig gemacht und jetzt bitte erklären warum welche Links gelöscht werden sollten. Oberflächlich nach Qualität und weiterführenden Informationen entsprechend WP:WEB aussortieren nur damit fünf übrig bleiben? Na dann besser doch erstmal sinnvoll begründen. --Chuck die Bohne 05:38, 18. Nov. 2010 (CET)
Nein ich bestehe darauf dass DU dir die Arbeit machst und begründest warum entgegen den Richtlinien in WP:WEB diese Links wichtig sind. Auch wenn ich nicht jeden Link bis zum Detail gelesen habe, so hab ich mir im Gegensatz zu dir wenigsten alle angesehen, wenn du dass auch gemacht hättest, so hättest du gesehen das du sogar zwei tote Weblinks eingefügt hast und alle keine Weiterführenden Informationen enthalten oder 'vom feinsten sind'. Ich werde deinen Revert wieder rückgängig machen.--Flegmon 12:18, 18. Nov. 2010 (CET)
Richtig ich hatte gar keine Zeit und Lust mir alle Links anzusehen, ich habe hier auch nichts gelöscht und ich habe auch gar kein Interesse mir die Mühe zu machen irgendwelche Links zu bearbeiten, warum auch? Bei so einer Menge von Weblinks die ohne richtige Diskussion gelöscht werden revidiere ich erst mal und dann kann man weiter sehen. Tote Links haben natürlich nichts in der Wikipedia zu suchen und wenn ich einen zufällig finde lösche ich diesen auch. Ob du hier auf irgendwas "bestehst" ist mir eigentlich ziemlich egal! Ob die Links "vom feinsten sind", naja das ist Ansichtssache. Worum geht es dir? Um Informationen oder das nicht mehr als maximal 5 Weblinks im Artikel stehen (Regelfetischismus!)? Erkläre doch mal warum du die Weblinks (außer die Toten) löschen möchtest, ich bin hier ja nicht aktiv geworden. Warum sollte ich was begründen? Das Löscher sollte seine Löschaktion begründen. Also... warum hast du die Links gelöscht? Und jeden bitte einzeln. --Chuck die Bohne 15:41, 18. Nov. 2010 (CET)

Ich hätte gerne eine Quelle dafür, dass die in den Weblinks aufgeführten Bestimmungen für das Passbild beim nPA nicht verpflichtend sind. Denn wenn die Standards nicht eingehatlen werden, wäre die Speicherung des Bildes für die Ausweiskontrolle zum Beispiel am Flughafen sinlos.--Flegmon 17:21, 17. Nov. 2010 (CET)

Die Anforderungen an das Lichtbild sind in der Personalausweisverordnung, Anhang 3, geregelt. Sie sind identisch mit den Anforderungen an das Passbild nach Passverordnung, Anlage 8. Habe die Weblinks entsprechend geändert. --Holgado 02:12, 20. Nov. 2010 (CET)
Danke.--Flegmon 14:01, 20. Nov. 2010 (CET)

Geschichte

"Ab 1. April 1987 erfolgte die Ausgabe der fälschungssicheren Personalausweise..." Fälschungssichere Dokumente gibt es genau so wenig wie schusssichere Westen und unsinkbare Schiffe. --Harald Meier 22:40, 19. Nov. 2010 (CET)

Der Einwand ist korrekt. Die Bezeichnung klingt besser, stimmt aber nicht. Fälschungssicher sollte sich von der Politikseite besser anhören. Korrekt wäre fälschungserschwerend. --77.4.76.226 12:10, 21. Nov. 2010 (CET)
erledigtErledigt: Differenzierung. --Detlef Emmridet 19:35, 21. Nov. 2010 (CET)

Änderung der Vorgehensweise bei mehreren Vornamen

Laut Monitor ist es nicht mehr möglich Rufnamen festzulegen: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/1118/ausweis.php5 Vieleicht kann man das ja auch in den Artikel einarbeiten... --Flegmon 14:04, 20. Nov. 2010 (CET)

Ja, habe ich auch mitbekommen. Demnach steht in der "maschinenlesbaren Zone" des neuen Ausweises grundsätzlich immer der erste Vorname und das kann Ärger geben, wenn jemand mehrere Vornamen hat und der übliche Rufname nicht diesem ersten Vornamen entspricht. Beispiel: Marc Niklas Schmidt, meist "Niklas" gerufen, hat unter dem Namen Niklas Schmidt online ein Flugticket bestellt. Beim Einchecken schiebt er seinen Personalausweis in den Automaten. Der Automat liest von dem Ausweis "Marc Schmidt" - und weist ihn ab. Na toll :-( . --Axel1963 11:23, 21. Nov. 2010 (CET)
Das BMI hat das inzwischen klargestellt: Auf dem neuen Perso stehen in der MRZ alle Vornamen in derselben Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde (wenn es nicht so viele sind, dass die letzten nicht mehr reinpassen ...). Auf dem alten Perso steht aber nur ein Vorname in der MRZ, und zwar der Rufname, wenn jemand mehrere Vornamen hat. Weil einige Bürgerämter ihre Software schon vor dem 1. 11. umgestellt hatten, wurden die Rufnamen nicht mehr erfasst und auf diesen bis zum 30. 10. gedruckten (alten) Ausweisen steht nur der erste in der Geburtsurkunde genannte Name. Grüße. --Holgado 16:13, 2. Dez. 2010 (CET)

fehlende Quellen bei Vorteile, Nachteile und Kritik

Nach WP:QA sind Pro- und Kontra-Listen nicht sinvoll. Wenn es keine Quellen für die Absätze gibt, werd ich sie bei Gelegenheit hierher verschieben.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)

Vorteile

Der angegebene Einzelnachweis deckt nicht Behauptung, es wird sogar ausreichender Schutz der Daten bezweifelt. 'Nach Medienberichten' ist eine nicht genau genug zugeordnete Meinung.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)

Aus dem Artikele entfernt wegen fehlender WP:Quellen(--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)):

Die Einführung eines neuen Personalausweises ermöglicht es, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Mittels optional nachrüstbarer, qualifizierter elektronischer Signatur in Verbindung mit einem Personalausweis kann für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit bezüglich seiner Vertragspartner erreicht werden. Das Datenschutzrecht<ref>Vgl. Anforderungen des Datenschutzes bei ePass: „Virtuelles Datenschutzbüro“</ref> soll nach Medienberichten eingehalten werden. In der Praxis wird die Verwendung der eID-Funktion durch Behörden und Unternehmen angestrebt. Damit entsteht mit dem neuen Personalausweis eine neue Art ‚Zertifikat‘ zwischen fortgeschrittenem und qualifiziertem elektronischen Zertifikat, welches das hauptsächlich aus Kostengründen beim Bürger unbeliebte QEZ auf Chipkarten technisch durchaus ersetzen kann.

Für Diensteanbieter wird es möglich, nicht nur Altersprüfungen, sondern auch Wohnortprüfungen datenschutzgerecht zu gestalten. So war es bisher rechtlich problematisch, Videoübertragungen aus dem Stadtrat im ganzen Internet zu veröffentlichen. Nun können Einwohner gezielt durch die Kommune versorgt werden, ohne dass diese ihre Identität offenbaren müssen. Der Zugang zu Websites von Online-Spielen kann von einer Altersprüfung abhängig gemacht werden, ohne dass das Geburtsdatum oder auch nur das tatsächliche Alter genannt werden müssen. Datenschutzgerecht ist auch die Pseudonymisierungsfunktion, die das Sammeln von Profildaten über mehrere Websites durch Verwendung diensteanbieterspezifischer Merkmale verhindert.

Bei allen Nutzungen der eID-Funktion im Internet hat der Nutzer immer die volle Kontrolle über seine Daten. Jeder Zugriff muss explizit genehmigt werden. Diensteanbieter müssen für verschiedene Anfragen (Registrierung, Login, …) verschiedene Berechtigungszertifikate vorlegen, die durch den Herausgeber dieser aufgrund der Angaben des Diensteanbieters vorab geprüft werden. Die Gültigkeit der Berechtigungszertifikate ist zeitlich eng begrenzt, damit die Prüfung von Zertifikaten vereinfacht wird.

Aus Datenschutzsicht ist der elektronische Personalausweis ein enormer Fortschritt gegenüber der herkömmlichen Übertragung von Benutzername und Passwort. Hier muss neben dem „Wissen“ auch physischer „Besitz“ nachgewiesen werden, was Angriffe im Internet ins Leere laufen lässt.

Nachteile

Aus dem Artikele entfernt wegen fehlender WP:Quellen(--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)):

Der elektronische Personalausweis hätte als getrennter eID-Ausweis realisiert werden können, was insbesondere Gegnern die Akzeptanz der eID-Funktion erleichtert hätte, da diese separat im Tresor liegen könnte.

Das Aufbringen von (optionalen) Fingerabdrücken ist derzeit nicht notwendig. Zumal die Nutzung dieser nur im hoheitlichen Umfeld erlaubt ist. Hier soll der Bürger schrittweise an die Verwendung biometrischer Merkmale im Alltag gewöhnt werden. Denkbar ist zukünftig bspw. der selbstständige elektronische Grenzübertritt oder Zugangsgewährung zu öffentlichen Einrichtungen (wo PIN-Eingaben zu unsicher oder zu zeitaufwendig wären).

Bestehende Chipkartenlesegeräte ohne RFID-Funktion, die bisher z. B. für das HBCI Online Homebanking verwendet wurden, können nicht für den RFID basierten Personalausweis verwendet werden. Es muss also ein neues Lesegerät mit RFID-Funktion erworben werden.

Die gegenwärtige technische Auslegung ermöglicht neue Gefährdungen (siehe Kapitel Kritik an der Verwendung kontaktloser Chips) und Sicherheitsprobleme (siehe Kapitel Sicherheitslücken).

Kritik

'Kritiker' und 'Befürworter' sind nicht genau genug zugeordnet. Es fehlen bei Beiden Absätzen die Quellen. Ansonsten gehören 'Längere Lebensdauer' und 'Auslese Protokoll' wohl nicht wirklich in einen Abschnitt 'Kritik an Kontaktlosen' Chips.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)

Kritik an der Verwendung kontaktloser Chips

Aus dem Artikele entfernt wegen fehlender WP:Quellen und wegen nicht genau zugeordneter Meinungen(--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)):

Ab dem 1. November 2010 neu ausgegebene Personalausweise im Scheckkartenformat werden mit einem Chip zur Datenspeicherung ausgestattet sein. Dieser basiert auf dem RFID-System und wird kontaktlos nach ISO/IEC 14443 ausgelesen. Die drei Anwendungen auf dem Chip sind dabei mittels verschiedener Authentisierungsprotokolle gesichert.

Nach Ansicht von Kritikern birgt die Verwendung eines Chips auf dem Ausweis die Gefahr von Datenschutzrisiken. Es sei dem einzelnen Bürger damit nicht mehr ohne Weiteres möglich, das Lesen seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren und zu steuern. Als Belege werden dabei verschiedene – teils erfolgreiche – Versuche von Hackern und Universitäten angeführt, Daten aus anderen mit kontaktlosen Chips ausgestatteten Identitätsdokumenten (Reisepässen, Personalausweisen anderer Länder etc.) auszulesen, diese zu kopieren oder zu verfälschen.

Befürworter führen hingegen an, dass die Protokolle zur Sicherung der Daten auf dem neuen elektronischen Personalausweis einen starken Schutz gegen unbefugtes Auslesen bieten. Das PACE-Protokoll, das vom BSI eigens für den Personalausweis entwickelt wurde, biete einen bei elektronischen Identitätsdokumenten bislang unerreichten Schutz der persönlichen Daten. Ferner hätten alle bisher gezeigten erfolgreichen Angriffe viel weniger stark gesicherte elektronische Dokumente zum Ziel gehabt, wie zum Beispiel Reisepässe der ersten Generation, die ausschließlich das BAC-Verfahren nutzen. Zudem sei die Auslesereichweite konstruktionsbedingt auf wenige Zentimeter beschränkt.<ref name="Newsletter4">Newsletter des Bundesministeriums des Innern „Neuer Personalausweis“ Nr. 4 (20. Mai 2010)</ref> Trotz dieser Bekundungen ist es dem Chaos Computer Club laut Medienberichten vom 24. August 2010 gelungen, die PIN abzufischen.

Das BMI spricht zudem von einer längeren Lebensdauer kontaktloser Chips gegenüber kontaktbehafteten, der Zukunftsfähigkeit, da Mobiltelefone und PDAs mit einem Lesegerät ausgestattet werden können, und der Sicherung staatlicher Investitionen, weil für den nPA keine neuen Lesegeräte angeschafft werden müssten, da der ePass dieselbe Technologie hat.<ref> Warum plant das Bundesministerium des Innern die Einführung des elektronischen Personalausweises mit kontaktlosem Chip…</ref>

Ein Lesevorgang mittels BAC-Verfahren wird auch beim elektronischen Personalausweis möglich sein,<ref>Biometrie-Chips erstmals „gecrackt“, ORF,</ref><ref>Chaos Computer Club</ref> bietet aber nur Zugriff auf zwei Datengruppen (die MRZ-Datei und das Gesichtsbild). Alle weiteren Datengruppen sind stärker gesichert. So wird es für Lesevorgänge erforderlich sein, dass der Benutzer eine sechsstellige PIN eingibt. Für die Verwendung der Signaturanwendung ist eine zweite PIN nötig.

Der Absatz Das BMI spricht zudem... ist belegt, macht aber alleine keinen Sinn, falls er aber irgendwo im Artikel passt könnte man ihn vieleicht an einer anderen Stelle wieder einfügen.--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)

Erstwohnsitz Kennzahl

Unter Aufbau der Personalausweisnummer werden die ersten 4 Ziffern der Nummer als "Erstwohnsitz Kennzahl" bezeichnet. Ist das eine offizielle Bezeichnung? Wenn nicht, sollte man sie ändern, denn sie ist zumindest irreführend. Diese Zahl gibt ja die ausstellende Behörde an, nicht den Erstwohnsitz. Bei einem Umzug (Änderung des Erstwohnsitzes) wird diese Zahl nicht verändert. --friedels-home.com 17:46, 9. Apr 2006 (CEST)

Behördenkennzahl stimmt, steht auch im Artikel. Harry8 13:46, 10. Dez. 2010 (CET)

Informationen auf dem Personalausweis

Fehlt da nicht die Personalausweisnummer? Sie steht seperat zu der maschinenlesbaren Datenzone.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Mindrg (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 23:08, 15. Jun. 2007 (CEST))

Die Frage bezieht sich auf die alten Personalausweise. Harry8 13:47, 10. Dez. 2010 (CET)

Unübersichtlicher Artikel - neue Gliederung des Artikels?

Ich habe versucht den Artikel durchzulesen und finde ihn sehr unübersichtlich gestaltet bis beinahe nicht lesbar. Ich würde daher vorschlagen aus dem Artikel "Personalausweis" eine Begriffsklärungsseite zu machen, eine allgemeine Definition "Personalausweis" einzufügen und dann auf folgende Artikel zu verweisen:

  1. Personalausweis (Deutschland)
  2. Identitätskarte (Schweiz)
  3. Personalausweis (Österreich)
  4. Personalausweis (EU-Staaten) ... etc.

Betbuster 11:26, 25. Jun. 2007 (CEST)

Dieser Artikel bezieht sich nur auf Deutschland. Harry8 13:48, 10. Dez. 2010 (CET)

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird.

Diese Aussage ist definitiv falsch. Ich habe von meiner Meldestelle einen vorläufigen Personalausweis erhalten, ohne einen endgültigen Personalausweis beantragen zu müssen!!! (nicht signierter Beitrag von 79.220.142.176 (Diskussion | Beiträge) 01:03, 8. Mär. 2008 (CET))

Oh unbekannter Nutzer: Nur in begründeten Fällen kann die Meldestelle so verfahren, wie von Dir beschrieben (z.B. wenn ein Reisepass vorliegt). Ansonsten ist da wohl was schiefgelaufen. --Detlef ––Emmridet–– 09:45, 8. Mär. 2008 (CET)
Negativ. Ich konnte mein Vorläufigen Perso auch beantragen ohne den endgültigen gleich mit zu beantragen. Ich hatte nicht genug geld mit. Die Dame im Bürgeramt teilte mir zwar mit dass das eher unüblich, aber durchaus möglich ist. Entropie 19:40, 6. Dez. 2010 (CET)
Entropie hat Recht, das ist - wenn - ein fehlerhaftes Vorgehen. Das steht nämlich nirgends im PersAuswG oder im AGPersPaßG --77.4.37.102 19:46, 6. Dez. 2010 (CET)

Archivierung älterer Diskussionen

Diese Seite wird langsam unhandlich, spricht was gegen Hilfe:Archivieren#Automatische Archivierung auf dieser Seite.--Diwas 01:11, 7. Dez. 2010 (CET)

Gute Idee: do it! --Detlef Emmridet 14:40, 7. Dez. 2010 (CET)

Nach WP:WEB sollten sich in einem Artikel nur 5 Weblinks befinden, dementsprechend müsste man die Weblinks mal ausmisten.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)

Alle zum Auswertigen amt sind sowieso 404 --Mpeg 14:41, 18. Jan. 2011 (CET)

Ein Witz oder ein Fehler

"Das Bundesministerium des Innern empfiehlt dem Benutzer, regelmäßig das Betriebssystem zu erneuern" Welches Betriebssystem kommt denn nach Windows 7? Linux hatte ich schon ;) Sicherlich ist gemeine: ein regelmäßiges Update des Betriebssystems vorzunehmen. --Bin im Garten 12:36, 30. Dez. 2010 (CET)

Habe jetzt „aktualisieren“ statt „erneuern“ geschrieben. Gruß --Holgado 00:13, 4. Jan. 2011 (CET)

Abschnitt "Kritik" oder "Fehler" erstellen? ; Updates

Imo wäre es sinnvoll, einen Abschnitt zu Fehlern/Kritik zum Ausweis zu erstellen. Updates wären atm:
Eine aktualisierte Software ist mittlerweile für Windows verfügbar, Mac und Linux soll später kommen.
Laut [9] soll der Ausweis die Systeme der Änderungsterminals zum Absturz bringen, wenn der Name des Inhabers diakritische Zeichen enthält. -- kr51-2 22:18, 21. Jan. 2011 (CET)

Meiner Meinung nach würde das die Qualität des Artikels senken, da diese Punkte lieber an der richtigen Stelle im Fließtext eingearbeitet werden sollten. Für die AusweisApp gibt es einen extra Artikel, wo ich diese Informationen schon eingefügt habe. Was die Sonderzeichen angeht, so gehört das meiner Meinung, in einen Absatz über die Änderungsterminals der entweder in Personalausweis_(Deutschland)#Beantragung oder in Personalausweis_(Deutschland)#Probleme_bei_der_Einführung eingefügt werden könnte.--Flegmon 16:31, 22. Jan. 2011 (CET)

Rechtsgrundlagen

Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen
Durch das "entweder" bedeutet der Satz, dass es nicht erlaubt ist sowohl Perso als auch Reisepass zu besitzten ... --92.76.248.228 01:34, 29. Apr. 2011 (CEST)

erledigtErledigt: Ist ja eigentlich logisch, dass man beide Dokumente haben kann, hab es trotzdem in den Text eingearbeitet. --Detlef Emmridet 13:42, 29. Apr. 2011 (CEST)

Wortherkunft

Da die Bezeichnung "Personalausweis" ja etwas seltsam klingt, sollte auch etwas über die Wortherkunft gesagt werden. Soweit mir bekannt, kam diese Bezeichnung erst in der Nachkriegszeit auf und war zunächst tatsächlich nur so etwas wie ein Beschäftigungsnachweis, weil beispielsweise alliierte Soldaten kontrollierten, wer in den Fabriken ein und ausging, worauf dann die schnelle Entwicklung zum allgemeinen Identitätsnachweis in sämtlichen Zonen erfolgte.-- 80.141.194.17 22:14, 3. Mär. 2011 (CET)

Hallo IP, nach meinen Recherchen war der Begriff "Personalausweis" bereits Anfang des 20. Jahrhunderts in Gebrauch und bezeichnete anfangs genau das, was er auch heute bezeichnet, also einen Ausweis eines Staatsbürgers, nicht den Ausweis eines Bediensteten. siehe Statistiken des Ngram Viewer hier. Dass man heute unter Personal vorrangig Beschäftigte eines Unternehmens in bestimmten Berufszweigen versteht geht auf die Geschichte des Wortes zurück. Das Wort stammt von lat. personalis "persönlich" ab, das im Mittelalter eine Bedeutungserweiterung erfuhr: unter mittellat. persona verstand man zunehmend "Diener" statt bloß Person (Mensch). --Christianju 15:09, 26. Apr. 2011 (CEST)
"personal" ist nicht nur ein Substantiv, sondern auch ein Adjektiv (aus lat. personalis, persönlich) Das Adjektiv "personal" bedeutet also "eine Person betreffend". Bei "personal" bzw. "Personal" sind Adjektiv und Substantiv exakt gleich, im Gegensatz zu anderen Wörtern wie "kalt" (Adjektiv) und "Kälte" (Substantiv). Ein anderes Beispiel für diese Verwendung von "personal" besteht bei "Personalpronomen", welches ein "persönliches Fürwort" und kein "Beschäftigtenfürwort" ist. Andersrum ist beispielsweise ein "Hochseil" nicht das Seil eines Hochs (meteorologisch), sondern ein hochgelegenes Seil.--91.46.185.252 19:37, 3. Jun. 2011 (CEST)

"Fälschungssicherer" Personalausweis von 1987

Er war keinesfalls fälschungssicher da die Stasi ihn schon 1989 nachmachen konnte. Seine Einführung wurde nur unter dem Slogan "fälschungssicher" beworben.--Iclandicviking 09:36, 7. Jun. 2011 (CEST)

Naja, die Profis eines staatlichen Geheimdienstes krieg(t)en mit den Mitteln, die zu ihrer Verfügung standen, wohl jeden Ausweis dieser Welt annehmbar gefälscht. --Axel1963 12:29, 7. Jun. 2011 (CEST)

Kritik an neuen Perso mit Sicherheitschip

Im Grunde fände ich ein Sicherheitschip des elektronische Personalausweis nicht schlecht. Als Authifizierung bei Banken, anstelle einer HBCI-Karte, für sichere Email, als Altersnachweiß, als elektronischen Unterschrift, an Stelle für Postident,... Und dann hätte irgendwann jeder deutsche Bürger einen.
Nur heutige Sicherheitskarten, HBCI, Telefonkarten, Krankenversicherungskarten, Geldkarte, selbst Handys haben alle Karten mit Kontakten und solche Lesegeräte sind schon weit verbreitet
Der elektronische Personalausweis wird aber diese RFID-Chips haben und braucht andere Lesegeräte als HBCI/Krankenkassenk./Geldkarten.
Also wird eine Verwendung als Signaturkarte erschwert.
J-g-s 17:15, 4. Mai 2010 (CEST)


Besteht da nicht die Gefahr, daß man überwacht wird, und Bewegungsprofile erstellt werden? (nicht signierter Beitrag von 91.52.156.1 (Diskussion) 02:57, 21. Jul 2011 (CEST))

Foto

Das Foto im Artikel zeigt keinen Personalausweis, sondern die laminierte Seite des deutschen Reisepasses. Sieht man zum einen in der Kodierzeile, da diese mit P beginnt (beim Personalausweis beginnt diese mit I), zum anderen steht es auch in der Bildbeschreibung. Vuenv 21.50, 5. Nov 2004 (CET)

Jetzt steht dort der neue Ausweis. Harry8 10:54, 10. Dez. 2010 (CET)
Foto erfüllt die Anforderungen nicht! Denn das Gesicht soll ernst und neutral wirken. Die grinst ja einwenig... -- 87.171.43.12 16:37, 11. Sep. 2011 (CEST)

Kein Alternativbesitz mehr

Der Reisepass genügt nicht mehr der Ausweispflicht nach §1. Dieser Satz wurde 2010 restlos gestrichen. Habe schon eine EPetition in Prüfung. (nicht signierter Beitrag von StefanKY (Diskussion | Beiträge) 19:19, 12. Sep. 2011 (CEST))

So ganz richtig scheint diese Äußerung nicht zu sein, denn unter § 1 Abs. 2 steht: „Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.“ --Detlef Emmridet 14:32, 13. Sep. 2011 (CEST)

Historie

Schon in den 1920ern gab es Ausweise. Auf den meisten stand etwas wie:

nur gültig
für den Durchgangsverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland *)
für den Verkehr mit dem besetzten Gebiete *)
  • ) Das Nichtzutreffende ist zu streichen.

Es gibt aber auch Ausweise ohne solche Vermerke. Kennt sich damit jemand aus, kann darueber was sagen und dann auch entsprechend einen Eintrag in der Historie machen? -- Zwiebeltuete 20:59, 17. Jun. 2007 (CEST)

Der abgebildete DDR-Personalausweis hatte möglicherweise bis zur Wiedervereinigung keine Gültigkeit,denn es gab später ein kleineres Format mit einem Schutzumschlag und einer Gültigkeit von 20 Jahren( ca. in den 70er Jahren eingeführt). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der abgebildete eine Gültigkeit bis 1990 erreichen konnte, denn diese waren nur 10 Jahre gültig. Dmicha 14:03, 16. Nov. 2011 (CET)

Gültigkeitsbereich

Ich kann nirgendwo erkennen, in welchen Ländern der deutsche Personalausweis gültig ist (EU+Schweiz+Norwegen+...)!! Das ist auf jeden Fall wichtiger, als irgendwelche Legenden des PA zu erzählen...Einzelnachweis Nr. 6, der eine Antwort liefern könnte, geht übrigens nicht.-Stefan040780 21:43, 10. Nov. 2007 (CET)

„Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“ Das ist m. E. Unfug, denn gültig ist der Ausweis ja überall – er wird nur nicht von allen Ländern der Welt als ausreichend zum Grenzübertritt anerkannt. --DeMonsoon 19:56, 21. Mai 2011 (CEST)
Guckst Du → hier. --Detlef Emmridet 22:28, 21. Mai 2011 (CEST)
Danke für den Hinweis, aber was ist dann der Sinn des Absatzes „Gültigkeitsbereich“? Besteht da nicht eine thematische Überschneidung? --DeMonsoon 20:11, 2. Jun. 2011 (CEST)

In der DDR bekam man bereits mit vollendetem 14. Lebensjahr einen Personalausweis. Dmicha 14:05, 16. Nov. 2011 (CET)

Kopierverbot / Sicherungskopie

Im Text zum Kopierverbot steht "Unstrittig ist hingegen die Anfertigung einer ‚Sicherungskopie‘ durch den Inhaber, die im Falle des Verlustes die Neubeantragung erleichtert." Wo kommt diese Aussage her? Bei meiner Nachfrage über www.personalausweisportal.de wurde mir gegenüber das Recht zur Sicherungskopie verneint. -- Wzlbrmf 09:11, 9. Dez. 2010 (CET)

Hab einen Einzelnachweis hinzugefügt. Damit erledigt, oder? --Flegmon 23:17, 9. Dez. 2010 (CET)
Den Heise-Artikel habe ich auch gelesen. Allerdings scheint dies die einzige Quelle zu sein. Wenn man nach den Zitaten aus „der heise online vorliegenden ergänzenden ‚Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Vervielfältigung von Ausweisdokumenten‘“ sucht, bekommt man immer nur den Heise-Artikel. Ganz so unstrittig kann es nicht sein, ansonsten hätte ich vom BMI keine gegenteilige Aussage erhalten.
Meine Anfrage lautete u.a. „Einige Anbieter werben mit einem Online-Safe, in dem man Scans wichtiger Dokumente hochladen kann. Häufig sind dort explizit die Ausweispapiere genannt. Auch dies ist für den Personalausweis nicht mehr zulässig (für den Pass schon).“ Antwort: „Das in meinem Antwortschreiben vom 16. November 2010 [Anm.: Kopierverbot mit Ausnahme Geldwäschegesetz, Telekommunikationsgesetz, Signaturverordnung] dargestellte Vervielfältigungsverbot gilt sowohl für Personalausweise als auch für Reisepässe, da auch Pässe im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen. Das grundsätzliche Vervielfältigungsverbot besteht unabhängig davon, ob die Kopie als Kopie erkennbar ist oder nicht und dürfte auch in den von Ihnen skizzierten Einzelfällen einschlägig sein. Ausnahmevorschriften sind nicht ersichtlich.“ -- Wzlbrmf 16:18, 10. Dez. 2010 (CET)
Wenn du dafür eine Quelle vorlegen kannst, kommts definitiv raus. Vorher sollte man den Satz im Artikel relativieren: 'XYZ schreibt auf Heise Online, dass das BMI gesagt hat, dass ...', oder vieleicht rausnehmen, bis es weitere Quellen gibt.--Flegmon 17:09, 4. Jan. 2011 (CET)
Allerdings muss man beispielsweise bei der Agentur für Arbeit und Soziales beim Antrag auf ALG II eine Kopie des Personalausweises mit abgeben, somit muss es Ausnahmevorschriften geben. --87.169.210.57 11:38, 10. Feb. 2011 (CET)
Ich kann mich an eine Ausnahmeregelung für Banken erinnern, ob es eine für die Arbeitsagentur gibt, weiß ich nicht. Die Tatsache das jemand bei der Arbeitsagentur eine Kopie verlangt, muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass es auch rechtens ist :-) --Flegmon 16:13, 10. Feb. 2011 (CET)
Ich halte -- wie geschrieben -- den ganzen Abschnitt für Geschwurbel, und zwar deswegen, weil der tragende Begriff "Kopie" nicht klar ist. Eine Kopie einer elektronisch auslesbaren Irgendwiekarte ist in meinen Augen etwas anderes als eine schlichte Fotokopie ihres Aussehens. Es macht (andere Karte, zugegeben) einen erheblichen Unterschied, ob einer meine EC-Karte photographiert oder ob er den Magnetstreifen kopiert.
Solange also nicht klar ist, was mit "Kopie" gemeint ist, ist der ganze Abschnitt sinnlos.
--80.187.97.79 11:24, 5. Apr. 2011 (CEST)
Im Artikel steht: "Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."--Flegmon 12:35, 5. Apr. 2011 (CEST)

Verboten ist jedenfalls, einen Personalausweis (Vor- und Rückseite) farbig zu kopieren und dann so einzuschweißen, daß Verwechselungsgefahr mit dem Original besteht (dann Urkundenfälschung). Banken, Sparkassen, Autovermietungen, Fahrschulen, und zum Teil auch Fitness-Center, sowie potentielle Arbeitgeber (bei Einstellungsgesprächen) verlangen dagegen zur Begründung von Geschäftsbeziehungen recht häufig eine einfache schwarz-weiß Fotokopie des Personalausweises. Und sogar staatliche und kommunale Behörden machen schwarz-weiß Kopien von Papieren der Bürger. Wenn das wirklich so total kategorisch verboten wäre, müßte man eine Menge Leute bestrafen. (nicht signierter Beitrag von 91.52.156.1 (Diskussion) 02:57, 21. Jul 2011 (CEST))
So heute Post vom BMI bekommen. Die Schreiben:
Für das Anfertigen von Kopien des Personalausweises gelten aus sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen strenge Maßstäbe. Sofern das Anfertigen einer Kopie gesetzlich nicht ausdrücklich zugelassen ist (z.B. im Geldwäsche oder im Telekommunikationsgesetz), sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
• Die Erstellung einer Kopie muss erforderlich sein. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob nicht die Vorlage des Personalausweises und ggf. die Anfertigung eines entsprechenden Vermerks (z.B.: "Personalausweis hat vorgelegen") ausreichend ist.
• Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken verwendet werden.
• Die Kopie muss als solche erkennbar sein.
Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von den Betroffenen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Die Betroffenen sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen.
• Die Kopie ist vom Empfänger unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
• Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach dem PAuswG unzulässig.
Die gestellte Frage war:
Wer darf eine Schwarz-Weiß-Kopie des Ausweises fordern. Was ist die Folge wenn ich eine Kopie des Ausweises erstelle und weitergebe obwohl ich das nicht darf?
Alle möglichen, wie Notare, Telefondienstleister, Banken, Arbeitsagenturen, Behörden usw. , fordern regelmäßig eine Kopie meines Ausweises. Bei Übergabe des Ausweises wurde mir gesagt, daß dieser nicht kopiert werden darf.
Wer darf denn nun eine Kopie bekommen? --Seglerverein 12:19, 13. Dez. 2011 (CET)

Gültigkeit

Wann würde die Gültigkeit von 5 auf 6 Jahre raufgesetzt (für unter 24-jährige) -- Honza 11:37, 14. Jul. 2011 (CEST)

Mit Einführung des nPA am 1. November 2011. --Detlef Emmridet 19:30, 14. Jul. 2011 (CEST)
Bist du dir da ganz sicher? -- ST 22:47, 1. Jan. 2012 (CET)
Die Gültigkeit für unter 26-/24-Jährige änderte sich am 1. November 2007: Änderungen dokumentiert bei buzer.de. Schöne Grüße, Holgado 23:00, 1. Jan. 2012 (CET)
Ah prima und danke. -- ST 23:09, 1. Jan. 2012 (CET)

Petruskreuz

Ich habe vorhin versucht, die Passage "Die Stilisierung der Adler auf der Vorderseite des Ausweises, die nur unter UV-Licht sichtbar sind, ist so gewählt worden, dass der untere Teil wie ein Petruskreuz erscheint." zu löschen. Der Grund dafür ist folgender: Die momentane Formulierung lässt vermuten, dass dies mit Absicht geschah, d.h. dass die Designer der Ausweises oder irgendwelche Behörden absichtlich den Adler so stilisiert dargestellt haben, dass man ein Petruskreuz assoziieren kann. Für diese Aussage wären Belege erforderlich. Wenn allerdings dieses nicht gemeint ist, sondern einfach nur, dass viele Leute im stilisierte Adler ein Petruskreuz sehen, dann ist das natürlich etwas anderes. Dann wäre natürlich interessant, wieviele Leute das so sehen, ob es eine große Diskussion darüber gab, Zeitungsartikel, etc. . Aber dann wäre ich doch für eine andere Formulierung als so. Viele Grüße, -- 130.83.2.27 16:21, 8. Dez. 2011 (CET)

Ich hab's mal umformuliert, obwohl ich im Prinzip diesen Punkt löschen würde, weil es irgendwie Theoriefindung ist. --Detlef Emmridet 18:45, 9. Dez. 2011 (CET)
Vielen Dank, so klingts zumindest schonmal nicht nach Vorsatz des Designers. Ich wäre allerdings auch eher fürs Löschen, weil es wie Theoriefindung klingt (außer natürlich jemand kommt mit Belegen.) Vielleicht kann man ja mal ein paar Tage abwarten und wenn dann keiner hier für den Erhalt des Petruskreuzes argumentiert, können wirs löschen? --130.83.2.27 11:46, 12. Dez. 2011 (CET)
So sollten wir verfahren! --Detlef Emmridet 15:15, 12. Dez. 2011 (CET)
Ich denke, dann ist es wohl soweit. Ich schmeiße das Petruskreuz jetzt auf den Müll. (hat schon eine andere IP versucht, aber scheinbar ohne Erfolg) --130.83.2.27 16:53, 20. Dez. 2011 (CET)

Infos auf der Vorderseite

Wieso ist hier nicht auch die Seriennummer angegeben? Auf meinem (neuen) PA stehen sogar 2 Nummern (oben rechts und eine andere unten rechts, neben dem Gültigkeitsdatum). Ich hielte es für sinnvoll, dies zu ergänzen und klarzustellen, welche der beiden Nummern nun die Seriennummer ist. Habe dazu leider keine eindeutigen Infos im Netz gefunden... (nicht signierter Beitrag von 74albia (Diskussion | Beiträge) 10:33, 22. Dez. 2011 (CET))

Oben rechts steht die Seriennummer (Ausweisnummer), die sich auch hinten in der maschinenlesbaren Zone mit Prüfziffer findet; unten rechts ist die sogenannte Zugangsnummer. Steht beides im Artikel, wenn auch nicht besonders deutlich. Infos auf der offiziellen Infoseite zum PA. Schöne Grüße, Holgado 22:43, 1. Jan. 2012 (CET)
Lieber Holgado, ich muss Dir leider widersprechen: Im Abschnitt "#Vorderseite" sind diverse enthaltene Informationen mit
Aufzählungspunkten genannt, aber eben NICHT die Seriennummer, die wohl iedentisch mit der Ausweisnummer zu sein scheint. In
DIESER Aufzählung fehlt aber genau der Punkt "Ausweisnummer". Stattdessen steht dort nur die "Zugangsnummer". Nur darum ging es
mir. Auch wenn es im Text aufgelöst wird, ist die Aufzählung ja so unvollständig. Werde das mal ergänzen. --74albia 16:32, 26. Jan. 2012 (CET)
Gut, ich hab die Ergänzung noch zurechtgebogen. Schöne Grüße, Holgado 19:47, 27. Jan. 2012 (CET)

Rechtsgrundlagen für Gewahrsam zur Personalienfeststellung

Im Artikel steht: "Allerdings können Stellen, die zur Feststellung der Identität befugt sind (vorrangig die Polizei), eine Person unter Umständen in vorläufigen Gewahrsam nehmen, sollte diese sich nicht ausweisen können". - Hierfür wäre es m.E. angebracht, die Rechtsgrundlagen etwas zu elaborieren, denn weder in Polizeigewahrsam noch in Personengewahrsam finde ich etwas zur Ausweispflicht. -- Seelefant (Diskussion) 19:18, 11. Mär. 2012 (CET)

Das hast du möglicherweise missverstanden. Es geht hier nicht darum, dass jemand gegen die Ausweispflicht verstößt, sondern um die Identitätsfeststellung einer Person. Wenn die Identität in einer konkreten Situation nicht per Ausweis und auch nicht anders festgestellt werden kann, dann darf die Person festgehalten werden. Ich hab den Satz jetzt mal umformuliert ... --Holgado (Diskussion) 17:20, 13. Mär. 2012 (CET)

Abschnitt 5.5.3 Schaltjahrproblematik

Hat dazu jemand eine Quelle? Zu den „vordatierten Ausweisen“ und der Ungültigkeit? --Holgado (Diskussion) 17:20, 13. Mär. 2012 (CET)

Die Quelle wurde inzwischen nachgetragen, danke. Wo bekommt man diesen Rundbrief, ist er öffentlich zugänglich? Der Abschnitt wirft einige Fragen auf: An wen richtet sich dieser Rundbrief? Warum und wann werden Ausweise vordatiert? Wurden die fehlerhaften Ausweise an Bürger ausgegeben? Oder hat möglicherweise schon die Bundesdruckerei die Ausweise einbehalten (der Brief ist schließlich schon vom 22.)? --Holgado (Diskussion) 21:01, 17. Mär. 2012 (CET)

Deutsche Rechtschreibung und »nPA« oder »eID«

Staatliche Stellen müssen sich an die (neue) Rechtschreibung halten. Und da gibt es genausowenig wie »eMail« einen »nPA« oder eine »eID«. H-Milch schreibt auch keiner als »hMilch«! Wenn sich schon staatliche Stellen nicht an ihre eigenen Vorschriften halten, so bäte ich doch, dass hier in der Wikipedia dergleichen modische Modernitäten wegfallen: entweder ausschreiben oder die Abkürzung weglassen. Selbst eine Abkürzung zu erfinden, etwa N-PA, mag formal korrekt, aber wenig hilfreich sein. Bei Gesetzen à la »PAuswG« mag’s ja noch hingehen, das ist lang schon so üblich, und wird wohl auch meist voll ausgesprochen, oder was meint die Gemeinde? – Fritz Jörn (Diskussion) 12:44, 28. Mär. 2012 (CEST)

E-Mail und H-Milch sind Zusammensetzungen mit Einzelbuchstaben, da schreibt § 40 (1) der amtlichen Rechtschreibregeln den Bindestrich vor. Aber nPA und eID sind keine Zusammensetzungen, sondern Abkürzungen. Zu deren Schreibweise gibts keine festen Regeln. Vielleicht störst du dich weniger an dem kleinen Buchstaben direkt vor den großen, wenn du an pH-Wert denkst.--Holgado (Diskussion) 13:36, 28. Mär. 2012 (CEST)
Vom Grundsatz her hat Fritz Jörn schon recht diese Frage zu stellen. Aber frei nach Radio Eriwan muss man sagen: „Im Prinzip ja, aber…“
Bedauerlicherweise verselbstständigen sich bestimmte Abkürzungen so stark, dass sie sich einfach in die Alltagssprache einnisten. Und genau das ist mit dem „nPA“ und dem „eID-Service“ geschehen. Beim „E-Pass“ (der vorher „ePass“ hieß)hat sich die Dudenredaktion ja schon in der mir vorliegenden 24. Ausgabe des Dudens (S. 372) entsprechend geäußert. Ich weiß, dass es inzwischen die 25. Ausgabe gibt. Möglicherweise kann dort mal nachgesehen werden, was die Kameraden aus Mannheim hierzu sagen. Solange es aber keine verbindliche Aussage hierzu gibt, sollten wir diese Schreibweise erstmal tolerieren. --Detlef Emmridet 13:42, 28. Mär. 2012 (CEST)
Wie gesagt, die Schreibweise von Abkürzungen ist nicht verbindlich geregelt. Wenn die Abkürzung nPA in dieser Schreibweise verbreitet ist, dann wird diese Abkürzung halt so geschrieben, einen anderen Grundsatz gibts nicht. E-Pass ist wieder eine Zusammensetzung, wie E-Mail und E-Gitarre (wobei die amtlichen Regeln nur den Bindestrich vorschreiben, nicht etwa den Großbuchstaben).--Holgado (Diskussion) 20:01, 28. Mär. 2012 (CEST)
Nachtrag: Den Zusatz in Klammern muss ich wohl wieder zurücknehmen, nach § 55 (2) werden die Einzelbuchstaben großgeschrieben, „sofern sie nicht als Kleinbuchstaben zitiert sind“. Das gilt aber eben nur für Zusammensetzungen mit Bindestrich, also wenn ein Einzelbuchstabe mit einem Wort verbunden wird (Pass, Milch, Mail, Gitarre). Wenn ein Wort mit einer Abkürzung verbunden wird, bleibt die Abkürzung unverändert: pH-Wert, dpa-Meldung, eID-Service.--Holgado (Diskussion) 12:15, 29. Mär. 2012 (CEST)

Reisepass alleine genügt

Nachdem jemand ein Template mit Bitte um Nachweis eingefügt hat:

Personalausweisgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html): Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen. (Abschnitt 1, §1, Nr. 2) -- 77.11.34.191 20:14, 4. Jul. 2012 (CEST)

Passgesetz = Personalausweisgesetz? Bitte auf die Begrifflichkeiten achten.
§ 1 Abs. 2: "Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute..." Das hat mit der Frage bzgl. des Reisepasses nichts zu tun.
Der springende Punkt ist folgender: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen..." (§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG) "Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis." (§ 2 Abs. 1 PAuswG) Damit ergibt sich für mich vice versa, dass allein der Reisepass nicht ausreicht, denn dieser ist kein Ausweis im Sinne des PAuswG. --Asperatus (Diskussion) 16:10, 8. Jul. 2012 (CEST)
Eieiei, warum denn so kompliziert, lies den "Binnenschiffer-Satz" doch bitte bis zum Ende durch und denk noch mal genau nach:
Personalausweisgesetz, Abschnitt 1, §1, Nr. 2: "Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."
Heißt: wenn ich einen gültigen Pass gemäß § 1 Abs. 2 des Passgesetzes (also einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass) besitze und diesen der Behörde auf Anfrage vorlegen kann, komme ich ebenso meiner Ausweispflicht nach. -- Skeptical (Diskussion) 20:29, 9. Jul. 2012 (CEST)

Bausteine

Siehe meine Begründung hier:

  • Zum Baustein Lückenhaft: In dem Artikel fehlt ganz eindeutig eine Liste von den elektronisch auf dem Ausweis gespeicherten Daten (nicht die, die aufgedruckt sind) - das ist Fakt, daran ist nichts "Unsinn". Und wenn du schon mit der Begründung kommst "Wikipedia ist keine Rohdatensammlung", dann frage ich dich zwei Dinge: 1. warum wird dann ein paar Zeilen weiter unten eine Liste von den Daten angegeben, die aufgedruckt sind? - ist das dann nicht auch unnötig? und 2. findest du wirklich, dass diese Informationen so unbedeutend sind, dass sie als "Rohdaten" nicht in den Artikel gehören, oder sollte der Leser in einem Artikel über den Personalausweis vielleicht doch erfahren können, was auf dem überhaupt alles gespeichert ist? Bis das nicht ergänzt wird, ist der Artikel also eindeutig lückenhaft.
  • Zum Baustein Veraltet: StG1990 begründet diesen Baustein schon fast selber in diesem Revert: "wollte ist eindeutig Vergangenheit, vielleicht mal lernen, was das Präteritum ist". Genau; In dem Artikel steht, dass die FDP das Gesetz stoppen wollte. Gut. Das war aber 2010 - was ist also daraus geworden? Hat sie es gemacht, oder nicht? Das ist das, was mit dem Baustein gemeint ist. Die Info, dass sie es 2010 stoppen wollte ist ja schön und gut; wir leben aber inzwischen im Jahre 2012 und ich frage mich: Ist dieses Gesetz denn nun - wie der Text es mir suggeriert - tatsächlich durch die FDP bis 2020 ausgesetzt worden, oder nicht? Wenn diese Info ergänzt wird, kann der Baustein natürlich wieder weg - bis dahin ist der Text aber veraltet.

- Daher möchte ich die Bausteine bis zur Behebung der Mängel bitte wieder einfügen. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 18:59, 24. Sep. 2012 (CEST)

Zum Baustein "Lückenhaft"

Der Abschnitt heißt: Informationen auf dem Personalausweis. Das Bedeutung des Wortes auf impliziert, dass sich die Informationen auf der Oberfläche des Ausweises befinden und nicht unsichtbar im Inneren. Die elektronischen Daten werden dann im Abschnitt zum neuen Ausweis bereits auführlich erläutert. Somit wären diese Daten oben nicht nur redundant, sondern auch falsch. --StG1990 Disk. 19:46, 24. Sep. 2012 (CEST)

Hä? Was hat das denn jetzt mit der Überschrift zu tun, dass die Informationen fehlen?! Ich möchte doch bitte einfach nur eine Auflistung von Daten, die im Ausweis elektronisch gespeichert werden - was ist daran so schwer? Grüße Alleskoenner (Diskussion) 23:44, 24. Sep. 2012 (CEST)
Die Daten sind bereits im Artikel enthalten, weiter unten. --StG1990 Disk. 08:59, 25. Sep. 2012 (CEST)

@Alleskönner: unabhängig davon ob die Daten schon enthalten sind: der Lückenhaft Baustein wurde von dir nur als Nebelbombe gesetzt um den unsinnigen Veraltet Baustein (s.u.) durchzudrücken. Du hast den Lückenhaftbaustein erst in der Konfliktsituation gesetz.

Lückenhaft meint, das ein Artikel in einer bestimmten "Beschreibungstiefe" Lücken aufweist. Das das Gesamtbild des Artikel nicht schlüssig ist. Lückenhaft meint nicht, das die Erklärungstiefe unendlich tief sein soll. Irgendwelche Infos kann immer irgendwer nachfordern. Wieviel Byte stehen für welche Daten zur Verfügung? Welcher Zeichensatz steht zur Verfügung? ist das Geb. Jahr 2 oder 4stellig? Low- Highbyte bei Zahlen? Reichweite des Funkchip? Verschlüsselung? Mit welchen techn. Verfahren werden Änderungen vorgenommen? Werden bei Verschl. alle daten gleich behandelt? Zulässiiger Temperaturbereich (Betieb(Lagerung)? Luftfeuchte? Datensicherheit bei Strahlung (Röntgen, Höhenstrahlung...)? Giftigkeit bei Verbrennen etc? Und und und Lücken über Lücken. Die Lücken hören nie auf ... und auf diesen §Lücken hören nie auf Effekt" setzt du auf bekannten Gründen. -- 188.97.4.18 10:32, 25. Sep. 2012 (CEST)

@IP: Ganz einfach: Blödsinn. Wirst du mir natürlich nicht glauben, aber - ja - Blödsinn, glaubs mir. Es geht mir in keinster Weise darum, die WP mit Bausteinen vollzuklatschen - ganz und gar nicht. Und da du morgens ja eh immer als aller erstes meine Beitragsliste aufrufst, dürftest du mitbekommen haben, dass ich im Durchschnitt mehr Mängelbausteine entferne, als dass ich neue hinzufüge. Keine Ahnung, ob du dachtest, ich will die WP mit Mängelbausteinen spicken, darum hier diese Klarstellung. Aktionen wie das MB haben für mich nicht den Sinn, noch mehr Mängelbausteine in die Artikel zu streuen, sondern die QS und vor allem die Abarbeitung von Mängelbausteinen zu erleichtern. Kannst du mir ebenfalls glauben, oder nicht - es ist aber so. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 00:13, 26. Sep. 2012 (CEST)
@Alleskönner: deine Beteuerung klingt echt - nur die Fakten sprechen dagegen. Aktuellstes Beispiel sind diese beiden Vorlagen. Bei #Baustein "Veraltet" direkt hier drunter schreibst du: "Es geht hier um einen blöden Popel-Satz der einfach unglücklich formuliert ist". Nemen wir an, das es nur ein Popelsatz war (ich bin nach wie vor der Meinung das da garnichts zu beanstanden war) - dann warst du also bereit, wegen einem popeligen Satz eine dicke fette Vorlage zu setzten anstatt den Popel einfach wegzueditieren. Das widerspricht deiner Äusserung oben, dass es dir nicht um das Reinklatschen von Vorlagen ginge. Aber ich will mich nicht an dem Beispiel aufgeilen ... die Zukunft wird zeigen wie ernst es dir mit dem sparsamen Einsatz von Vorlagen ist. Das zeigt nur die Praxis und da zählt für mich mehr die zukünftige Praxis als die Vergangene. Gute Nacht! -- 188.97.4.18 02:10, 26. Sep. 2012 (CEST)
PS: mach doch mal ab heute eine kl. Liste in der du aufführst, wo du Mängelbaust. gesetzt und gelöscht hast ... selbst wenn sich dein Verhalten bereits beim Aufbau der Liste ändert wäre es okay. -- 94.219.216.177 10:36, 26. Sep. 2012 (CEST)

Zum Baustein "Veraltet"

Ein Gesetzt tritt Ende 2010 planmäßig in Kraft - so steht es im angemerkten Absatz. Anfang 2010 wollte die FTP das inkrafttreten des Gesetzes auf 2020 verschieben - so steht es ebenfalls im angemerkten Absatz. Nun die Spannende Frage: hatte die FTP Erfolg? Wer die richtige Lösung weiss, schreibt sie bitte Alleskönner auf seine Disk. Dank! -- 188.97.1.47 19:27, 24. Sep. 2012 (CEST)

Ich weiß die Antwort. :-D Die FDP hatte natürlich keinen Erfolg, sonst würde es den nPA immer noch nicht geben, sondern erst 2020. Das weiß natürlich jeder der sich schon mal mit einem Personalausweis beschäftigen musste. --StG1990 Disk. 19:46, 24. Sep. 2012 (CEST){{Zukunft|dieser Absatz muss im Jahr 2021 umformuliert werden}}
Richtig - aber das wollten wir doch auf die Disk von AK schreiben. -- 188.97.1.47 19:54, 24. Sep. 2012 (CEST)
Ich hoffe noch darauf, dass er ein Weiteres mal den Weg auf diese Seite findet. --StG1990 Disk. 19:56, 24. Sep. 2012 (CEST)
Ooh, hahaha, hehehe, höhöhö, wir sind ja alle so lustig und backen uns ein Eis. Es geht hier um einen blöden Popel-Satz der einfach unglücklich formuliert ist. Wenn ihr alle so unkonstruktiv seid und nur Stammtischgequatsche auf die Disk bringt, erledige ich diese Kleinigkeit morgen gerne. Die Disk würde ohnehin zu lange dauern. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 23:48, 24. Sep. 2012 (CEST) PS @IP: Ist ja schön, dass du einen netten Kumpanen gefunden hast - aber das nette Stammtischgequatsche dann doch bitte nicht auf meiner Disk, ja? ;-)

Wortherkunft "Personal"

Hatte gehofft das die Frage schon gestellt wurde, anscheinend aber wohl nicht. Gibt ja so einige Verschwörerseiten die ihren BRD GmbH-Mythos versuchen aufrecht zu erhalten (einige Infos da sind gar nicht so falsch, aber diese konkrete Behauptung ist natürlich Nonsens), jedoch begründen die ihren Mythos auch mit der gar nicht blöden Tatsache, dass wir alle einen "Personalausweis" bekommen... woher stammt dieser Begriff, der ja tatsächlich eher auf ein Firmenmitglied, als auf ein Staatsmitglied hinweist? --Patchouly (Diskussion) 22:38, 15. Dez. 2012 (CET)

Doch, das Thema gab es schon mal. Siehe →hier. --Detlef Emmridet (Diskussion) 22:49, 15. Dez. 2012 (CET)

Bedeutung der Sicherheitssymbole auf dem Ausweis

Dieser Abschnitt im Artikel fehlt hier ganz. Zb ist auf der Rückseite, wenn man den Ausweis um 180° dreht, eindeutig ein Ziegen- oder Stierschädel zu erkennen. Ich finde, die Bedeutungen der verschiedenen Symboligen auf dem Ausweis sollten im Artikel ebenfalls erklärt werden. Wo sonst in Wikipedia bekomme ich Auskunft über den Sinn eines Stierschädels, noch dazu 180° gedreht, auf einem Personalausweis.--Voyager2 (Diskussion) 22:46, 17. Jan. 2013 (CET)

Ich bin kein Experte, vermute aber stark, dass es bei dem Stierschädel nicht um ein mit Absicht eingebautes Symbol handelt, sondern dass dieser zufällig aus der Maserung entstanden ist. Etwa so, wie man auch in Wolken oder an einem Sternenhimmel oder beim Bleigießen immer wieder Figuren und ähnliches erkennen kann, ohne dass ein Mensch diese mit Absicht eingebaut hätte. Aber wie gesagt, ich bin kein Experte.--Cosine (Diskussion) 13:18, 18. Jan. 2013 (CET)
Ich schließe mich hier Cosine an. Googlen bringt nur Verschwörungstheorien ans Licht, letztendlich muss man wohl die Bundesdruckerei fragen. Angeblich hat dies ein Forenmitglied (letzter Eintrag auf Seite 1) getan. Extra für Wikipedia noch einmal nachfragen, das per OTRS-System dokumentieren und als Quelle einbauen, halte ich für Unsinn, da Wikipedia ja nicht dafür da ist, die fehlende Bedeutung von etwas zu dokumentieren. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 20:42, 18. Jan. 2013 (CET)

Kopierverbot

In der c't 24/2012 findet sich im Artikel "Selbstschutz - Passwortklau verhindern, Accounts retten" auch eine Anmerkung zum Kopierverbot. Dort hat die c't Redaktion beim Bundesinnenministerium nachgefragt und die Antwort erhalten, dass auch im privaten Bereich eine Ausweiskopie erlaubt sei, jedoch nur zu Identifikationszwecken und einige Stellen geschwärzt werden sollten (Zugangs- und Seriennummern und maschinenlesbare Zone).

Das entspricht ja eigentlich dem § 20 Abs. 1 PAuswG, jedoch finde ich, dass der Artikel diesen Fall nicht genug betont. Im ersten Satz des Abschnitts wird erklärt, dass viele private Institutionen eine Ausweiskopie verlangen und danach kommt sofort die Erwähnung der Reglementierung / klarstellenden Regelung. Es ist nichts falsch im Artikel, jedoch habe ich beim ersten Lesen eben das Fazit gezogen, dass mein Ausweis nicht einfach so von privaten Stellen kopiert werden darf, was aber nicht stimmt, solange es um die Identitätsfestellung geht, was wohl der häufigste Fall sein wird.

Bin ich da jetzt nur kleinlich oder sehen andere das auch so?

Viele Grüße, --ThE cRaCkEr (Diskussion) 15:01, 2. Jan. 2013 (CET)

Ein generelles Fotokopierverbot gibt es wohl nicht, daher halte auch ich die Überschrift für irreführend. --Carl B aus W (Diskussion) 13:30, 23. Feb. 2013 (CET)
Ich hab es mal angepasst. --Detlef Emmridet (Diskussion) 14:17, 23. Feb. 2013 (CET)

Verpflichtend?

Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.

Wirklich? (nicht signierter Beitrag von 79.252.191.78 (Diskussion) 15:47, 19. Jul 2011 (CEST))

Ja korrekt!

Ich denke nicht vollkommen korrekt. Im §1 des einschlägigen Gesetzes wird auf die Verpflichtung einen Ausweis zu besitzen verwiesen. soweit korrekt. Es ist aber nicht richtig das es auch ein Reisepass tut. Im §2 des gleichen Gesetzes wird in der Begriffsbestimmung ausgeführt das nur ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis dem Gesetz genügt.

Der Satz sollte also heißen: Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises verpflichtet.

--Unispa (Diskussion) 20:56, 23. Mai 2013 (CEST)

In §1 Absatz 2 [10] des Gesetzes wird ausdrücklich gesagt, dass "Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen" - also genügt auch ein Pass. --Hansbaer (Diskussion) 22:22, 23. Mai 2013 (CEST)

Rechtschreibung

Ob das hier zu diskutieren ist? Als Freund deutscher Rechtschreibung stoßen mir ePass, nPA und dergleichen orthographische Unerlaubtheiten sauer auf. Selbst H-Milch hat’s zu einer sauberen Rechtschreibung geschafft. Ich bitte also, orthographisch falsche Ausdrücke immer ausnahmslos in Anführungszeichen zu setzen, oder sonst (auch gegen modische Marketing-Tricks um aufzufallen) richtig zu schreiben, also »nPA« oder NPA oder von mir aus N-PA. — Fritz Jörn (Diskussion) 09:32, 10. Jan. 2014 (CET)

Die Diskussion hattest du vor zwei Jahren schon mal angestoßen ... Aus meiner Sicht hat sich seitdem nichts geändert. --Holgado (Diskussion) 17:39, 10. Jan. 2014 (CET)

Adelstitel

Im Artikel steht "Adelstitel sind in Deutschland Teil des Familiennamens", das ist so leider falsch formuliert. Adelstitel können Teil des Familiennamens geworden sein (ab Ende der Monarchie 1918) müssen aber noch lange nicht. Genauso war es im Gesetz verankert, sie können Teil des Nachnamens werden. Viele Adelige haben aber darauf verzichtet. Es gibt genug Beispiel aus dem damaligen deutschen Hochadel die nach 1918 einen ganz normalen Nachnamen hatten, ein Graf, Herzog oder dergleichen ließen sie einfach weg. Wichtiger war vielmals die alten Adelsbriefe und Abstammungsurkunden aufzubwahren. Viele die sich heute mit einem Adelstitel im Nachnamen schmücken sind Blender und zweitgeborene Söhne denen dieses Recht zu alten Zeiten der Monarchie gar nicht zu gestanden hätte, das aber nur am Rande. Also für den Artikel wichtig, Nachname ist KEIN Adelstitel, war es auch nie. Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.15.95 (Diskussion) 00:39, 26. Feb. 2014 (CET))

"Adelstitel" sind in Deutschland Bestandteil des Nachnamens. Es kann natürlich sein, dass eine Familie, die zu monarchischen Zeiten einen Adelstitel hatte, diesen heute nicht mehr im Nachnamen trägt. Das beweist aber nicht, das der Adelstitel nicht Teil des Nachnamens ist; es bedeutet lediglich, dass diese Familie eben mittlerweile einen Nachnamen angenommen hat, in dem der alte Titel nicht mehr auftaucht, während das bei anderen Familien anders sein mag. Wo aber so ein "Titel" vorkommt, ist er schlichtweg Teil des Nachnamens, nicht mehr und nicht weniger. SchnitteUK (Diskussion) 16:21, 25. Mai 2014 (CEST)

"Auch Staatenlose erhalten gemäß Staatenlosenabkommen einen Personalausweis."

Das ist falsch und der Beleg dafür findet sich in der zitierten Quelle:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Dem in New York am 28. September 1954 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. [...] 2. Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt."

"Artikel 27 Personalausweise Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus."

Es gibt viele Verschwörungstheoretiker die in Unkenntnis des genauen Gesetzestextes aus "Personalausweis an Staatenlose" -> "jeder mit Personalausweis ist staatenlos" schlussfolgern und andere merkwürdige Schlüsse ziehen. Hier wäre es schön wenn nicht auch noch auf Wikipedia dieser Unsinn steht! --78.55.2.136 21:47, 26. Mai 2014 (CEST)

Vielen Dank für den Hinweis! Habe es eingearbeitet ... --Holgado (Diskussion) 12:48, 27. Mai 2014 (CEST)

Verschwörungstheoretiker hin oder her. Das Staatenloseneinkommen wurde von vielen Staaten ratifiziert und die Frage warum gerade die Bundesrepublik Deutschland den Artikel 27 des Übereinkommens nicht anwendet ist die eigentliche Frage, deren Beantwortung die Sachlage hilft zu klären ... -- (nicht signierter Beitrag von 194.39.218.10 (Diskussion) 12:26, 4. Jul 2014 (CEST))

Name in Prägeschrift

„Neben zahlreichen drucktechnischen und materialseitigen Absicherungen befindet sich senkrecht neben dem Lichtbild der Name des Inhabers in Prägeschrift (Laserbeschriftung).“

Beim alten PA könnte das so gewesen sein (habe gerade keinen zur Hand), aber auf dem aktuellen ist das zumindest bei mir (ausgestellt 2013) nicht der Fall. -- Thoroe (Diskussion) 17:24, 1. Aug. 2014 (CEST)

Danke für den Hinweis, ich habe das Sicherheitsmerkmal aktualisiert. --Detlef Emmridet (Diskussion) 23:10, 1. Aug. 2014 (CEST)

Staatsangehörigkeit

Vielleicht mache ich einen Denkfehler: Dem Artikel entnehme ich, dass der Personalausweis kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit ist, sondern dass es hierzu ein separates Dokument gibt, das wiederum keine Ausweisfunktion hat. Warum bekommt dann nicht jeder einen Personalausweis? -- Euroklaus (Diskussion) 13:23, 11. Mär. 2012 (CET)

Zunächst einmal bekommt niemand einfach so einen Personalausweis, sondern dieser muss (auch wenn es eine Ausweispflicht gibt) erst beantragt werden. Sodann sind nach internationaler Übung Pässe und Passersatzpapiere Reisepapiere, was bedeutet, dass sie die Identität einer Person bescheinigen und zugleich den Staat, der sie ausgestellt hat, verpflichten, die Personen, die dessen Pässe bzw. Passersatzpapiere besitzen, wieder einreisen zu lassen. Immerhin macht der Besitz eines deutschen Passes oder Passersatzpapieres glaubhaft, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Zweifelsfall aber braucht es den Staatsangehörigkeitsausweis, der gerade diesen und nur diesen Sachverhalt beurkundet. Weiter ist es auch so, dass Pass-ähnliche Ausweise von einem Staat auch an Ausländer ausgegeben werden. Dazu gehören heute nicht nur die verschiedenen Aufenthaltstitel, die neben einem Pass oder Passersatzpapier eines ausländischen Staates ausgestellt werden, sondern auch die Reiseausweise für Flüchtlinge und Staatenlose, die in Deutschland leben, sowie ggf. Pässe für Personen mit unklarer Staatsangehörigkeit oder auch für Ausländer, die in Deutschland leben und aus einem besonderen Grund keinen Pass oder ein Passersatzpapier besitzen, aber dringend darauf angewiesen sind. Für Flüchtlinge und Staatenlose ist dies in internationalen Abkommen ausdrücklich geregelt, auch die Pflicht, diese wieder einreisen zu lassen. Reiseausweise für Ausländer werden hilfsweise z. B. ausgestellt, wenn ein Ausländer, der legal in Deutschland lebt, seinen Pass oder Passersatz verloren hat (was ja schon einmal vorkommt), aber zum Beschaffen eines neuen ausreisen muss (weil das Land z. B. kein Konsulat bzw. keine Botschaft in Deutschland hat o. dgl.). Andernfalls wäre der Aufenthalt plötzlich illegal, aber eine Ausreise ebenfalls nicht möglich. Da alle diese Dokumente heute wegen Normung (meist nach der ICAO-Richtlinie für maschinenlesbare Reisedokumente) einander recht ähnlich sehen und daher schon einmal verwechselt werden können, ist die Angabe einer Staatsangehörigkeit durchaus sinnvoll, abgesehen davon auch durch die erwähnten Normen und Richtlinien ausdrücklich vorgesehen. Dass nur der Staatsangehörigkeitsausweis den Beweis der tatsächlichen Staatsangehörigkeit erbringt, ist zudem gesetzlich so festgelegt. Das könnte der deutsche Gesetzgeber durchaus ändern, allerdings müsste dann wohl die Ausstellung der Pässe und Personalausweise um eine Prüfung der Staatsangehörigkeit erweitert werden, wodurch sich diese erheblich verteuern könnten. PSW --80.187.97.111 22:26, 20. Jan. 2015 (CET)

Abs. Verschiedenes: "Sollbruchstellen"

"Die Sollbruchstanzungen sind in Form von Schlitzperforationen im Ausweis als feine Linien sichtbar."

Wo? Ich habe alle meine alte PA, nPA und den neuen ePA daraufhin untersucht, kann sie aber beim besten Willen nicht entdecken. Auch eine Google-Suche lieferte dazu keine weiteren Erkenntnisse bzw. gar Erwähnungen.

Ich schlage vor, den Satz aus dem Artikel zu löschen.

--Henkob (Diskussion) 16:23, 22. Mär. 2015 (CET)

Die Sollbruchstanzungen waren nur in dem bis 31. Oktober 2010 ausgegebenen Dokument enthalten. Auf den nPA (identisch mit dem ePA) sind sie nicht, weil die Kunststoffkarte kein Papierinlett hat wie der alte PA. Nur weil Du sie nicht findest, heißt es ja nicht, dass sie nicht drin waren. Zu erkennen sind die feinen Linien im Lichtbildbereich (siehe Abbildung). Also: Satz drin lassen! --Detlef Emmridet (Diskussion) 18:36, 22. Mär. 2015 (CET)
MustermannPA.jpg
Hallo Detlef, danke für Deine Antwort. Mit PA meinte ich den ursprünglichen, noch ohne Kinegramm und "rotem Punkt", mit nPA dann den mit Kinegramm und rotem Punkt und ePA dann den im Scheckkartenformat. Ich habe mich da wohl falsch ausgedrückt. Ich habe diesen Absatz im übrigen auf den vorhergehenden Absatz bezüglich der Entwertung bezogen, im Sinne einer Entwertung durch "Durchbrechen der Karte oder abbrechen einer Ecke entlang einer Sollbruchstelle". Nach erneuter Lektüre und Betrachtung des von Dir angefügten Bildes vermute ich aber nun, dass mit "Sollbruchstellen" die Beschaffenheit der Laminierfolie gemeint ist. Ich würde gerne anregen, den Satz dann etwas deutliche zu formulieren. Ich sucher gerade auf den alten Seiten der Bundesdruckerei, wie diese Strukturen damals offiziell genannt und beschrieben wurden. --Henkob (Diskussion) 21:56, 23. Mär. 2015 (CET)
Hallo Henkob, als ehemaliger Mitarbeiter der Bundesdruckerei, der auch mit der Technik des Personalausweises befasst war, kenne ich den Aufbau des Ausweises im DIN A7-Format: Die Sollbruchstellen befinden sich im Papierinlett des Dokumentes, allerdings nur im Bereich des Lichtbildes. Sie sollen verhindern, dass bei einer Delaminierung der Folie das Foto in einem Stück ausgetauscht werden kann. Es sind also tatsächlich "Sollbruchstellen" im Sinne des Wortes. Ich hoffe, ich konnte zum Verständnis beitragen. Viele Grüße --Detlef Emmridet (Diskussion) 22:11, 23. Mär. 2015 (CET)
Ich kann dazu auch eine kleine Geschichte beitragen: Ich hatte vor einigen Jahren einen Ausweis gesehen, der versehentlich mitgewaschen worden war. Das Bild darin war wie ein Puzzle in einzelne Teile zerfallen und diese bewegten sich in der unversehrten Hülle. Vielleicht ist das der Grund, warum die Produktion verändert wurde.

--132.199.152.129 09:21, 12. Aug. 2015 (CEST)

Quelle für Kopie durch Banken

Es steht geschrieben: "Kopien durch Banken zum Zweck der Aufzeichnung der Überprüfung einer Identität im Rahmen der Pflichten, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben, sind erlaubt." Was ist die Quelle für diese Angabe? Ds77 (Diskussion)

Steht im Geldwäschegesetz (siehe auch →hier). --Detlef Emmridet (Diskussion) 22:58, 26. Jul. 2014 (CEST)

Also ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass der Satz "Privatpersonen weisen sich in der Regel mittels Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung aus." den Banken erlaubt, eine Kopie zu erstellen. Wo genau soll das denn nun stehen? SvenKH (Diskussion) 18:20, 17. Dez. 2015 (CET)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) - § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht - (1) Soweit nach diesem Gesetz Sorgfaltspflichten bestehen, sind die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen über Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen aufzuzeichnen. In den Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Art, die Nummer und die ausstellende Behörde des zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokuments aufzuzeichnen. Die Anfertigung einer Kopie des zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokuments nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und die Anfertigung einer Kopie der zur Überprüfung der Identität vorgelegten oder herangezogenen Unterlagen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 gelten als Aufzeichnung der darin enthaltenen Angaben;--158.64.4.213 11:22, 24. Feb. 2016 (CET)

Amtliche Dokument?

Der Personalausweis der BRD GmbH ist kein amtliches Dokument, da er nicht von einem Amt ausgestellt wird. Auch verfügt die BRD GmbH über keinerlei Ämter, da sie ja kein Staat ist. Siehe hierzu auch das Urteil vom OLG Braunschweig. Als amtliches Dokument müsste der Adler als Wappentier sechs Schwingen an jedem Flügel haben, er hat aber sieben ... (nicht signierter Beitrag von 217.228.91.71 (Diskussion) 19:21, 2. Mai 2016 (CEST))

Falls du mit „BRD GmbH“ die Bundesdruckerei meinst, dann solltest du von der „BDr GmbH“ sprechen. Diese wiederum stellt im Auftrag von rund 6000 kommunalen Ämtern und Behörden in Deutschland den Personalausweis her. Was das OLG Braunschweig hierzu sagt, hättest du uns vielleicht auch mal mitteilen sollen, denn das ergibt sich nicht zwangsläufig. Und wo steht, dass ein stilisierter Bundesadler immer sechs Schwingen haben muss? Fazit: Alles in allem sehr unausgegoren und Theoriefindung, auf die wir hier alle verzichten können. --Detlef Emmridet (Diskussion) 21:44, 2. Mai 2016 (CEST)

Qualifizierte elektronische Signatur

Die Nutzung von QES ist inzwischen möglich. In dem betreffenden Abschnitt wird auf zwei Webseiten verwiesen, die beide einen 404-Fehler ausgeben. (nicht signierter Beitrag von 78.43.136.162 (Diskussion) 16. Januar 2015, 00:14 Uhr)

Die Aussage "Das Erstellen von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) ist aber derzeit noch nicht möglich." sollte entfernt, bzw. aktualisiert werden. "Derzeit" ist immer blöd, wenn man es schreibt. --132.199.152.129 09:21, 12. Aug. 2015 (CEST)

Dann tut's doch!
Ich habe die veraltete Passage gerade entdeckt und ändere sie jetzt. Mit Stand von April 2017 gibt es wegen der Java NPAPI Anwendung des sign-me Onlineportals der Bundesdruckerei und der auslaufenden Unterstützung von NPAPI (Java Applet) durch Webbrowser nur Safari unter iOS, Internet Explorer 10 und 11 unter Windows und Firefox 52 ESR (Windows und Linux), mit denen der Service funtioniert. Es wird weiterhin Entwicklung in den Details geben.--KWie (Diskussion) 18:47, 17. Apr. 2017 (CEST)

Umlaute / ß ?

Im Text steht "Umlaute, diakritische Zeichen sowie der Buchstabe „ß“ im Namen werden entweder umschrieben (z. B. Müller → MUELLER". Bei meinem wenigen Wochen alten Ausweis ist alles (Vorder- und Rückseite) in Großbuchstaben geschrieben; insofern ist dieses Beispiel falsch. Wahrscheinlich gilt "MÜLLER → MUELLER"; aber was fürs ß gilt ist fraglich. Wird hier das kleine ß inmitten von Großbuchstaben verwendet oder gar das kürzlich eingeführte große ẞ?
Mangels Umlaute / Sonderzeichen in meinem Ausweis kann ich die Frage nicht selber beantworten.

Übrigens findet sich die textgleiche Passage beim Schweizer Pass...
2001:7F0:1:5:0:0:0:8 18:24, 1. Aug. 2017 (CEST)

Bisher wurde ß in doppel-S oftmals umgeschrieben. Seit neusten gibt es ß aber auch als Großbuchstaben in der deutschen Rechtschreibung, ebend um das Dilemma zu umgehen: siehe Spiegel
Im internationalen Unicode gibt es das große ß schon seit 2008 Großes ß --Natsu Dragoneel (Diskussion) 18:30, 1. Aug. 2017 (CEST)
In Bezug auf "kürzlich eingeführtes Großes ß" meinte ich folgende Info: "Es ist seit dem 29. Juni 2017 Bestandteil der amtlichen deutschen Rechtschreibung", die möglicherweise auch bei amtlichen Dokumenten Verwendung findet :)
Bleibt die Frage ob der Name "Groß" als "GROSS" oder "GROß" auf der Vorderseite des PA geschrieben wird.
2001:7F0:1:5:0:0:0:8 18:41, 1. Aug. 2017 (CEST)
Da kann ich dir leider momentan auch keine Antwort geben. Das wird wohl erst die Zeit zeigen, ob das große ß genommen wird. Ich weiß jetzt auch nich ob Österreich und Schweiz mitziehen wird. Zwischen der D-deutschrechtschreibung, der A-deutschrechtschreibung und der CH-deutschrechtschreibung bestehen ja unterschiede.--Natsu Dragoneel (Diskussion) 18:48, 1. Aug. 2017 (CEST)

Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Aus dem Artikel:

Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig [...]. Durch die zentrale Herstellung des Personalausweises in der Bundesdruckerei dauert es einige Wochen, bis der neue Ausweis verfügbar ist. Wenn sofort ab Antragstellung ein Ausweis benötigt wird, stellen inländische Behörden vor Ort einen vorläufigen Personalausweis aus. Die Gebühr beträgt 10 Euro.

Meines Wissens ist das Gültigkeitsende das Datum der Beantragung plus zehn Jahre. Da der Ausweis jedoch erst mit Fertigstellung nach ein paar Wochen existiert/verfügbar ist, ist meines Erachtens die Gültigkeitsdauer praktisch geringer. --Brevity (Diskussion) 12:40, 30. Aug. 2017 (CEST)

erledigtErledigt. Anm.: Das hättest Du mit dem Eintrag „ab dem Datum der Beantragung“ im Artikel und einer kurzen Erklärung in der Zusammenfassungszeile selbst erledigen können. --Detlef Emmridet (Diskussion) 14:14, 30. Aug. 2017 (CEST)

Perso-Besitzpflicht alternativ durch Reisepass nachkommen: Landesrecht!

Es steht z.Zt. im Artikel (Abschnitt Pflichten des Ausweisinhabers):

„Manche Landesgesetze verpflichten Ausweisinhaber ausdrücklich dazu, einen neuen Personalausweis zu beantragen, bevor der bisherige seine Gültigkeit verliert.[44] Einerseits ergibt sich dies indirekt aus der Ausweispflicht, andererseits gibt es gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG keine generelle Pflicht zum Besitz eines Personalausweises: Wer alternativ einen gültigen Reisepass besitzt, muss nicht zusätzlich einen Personalausweis besitzen, also auch keinen neuen beantragen. Die Praxis einiger Kommunen, ein Bußgeld zu verhängen, wenn versäumt wurde, den Personalausweis vor Ablauf der Gültigkeit zu erneuern,[45] ist daher fraglich.“

Der fett markierte Satz kann zu Missverständnissen führen: Für Bürger in einem Bundesland, dessen Landesrecht eine Personalausweispflicht vorschreibt, ist der Reisepass keine Alternative, richtig? Dann sollte der Artikel dies bitte betonen, sofern ein Jurist hier meine Einschätzung bestätigt. Gruß --Liaskian (Diskussion) 21:03, 25. Aug. 2017 (CEST)

Als Beispiel wird ja das Thüringer PAuswG genannt, das in § 1 Absatz 5 den Pass als Alternative angibt. Außerdem kann ein Landesrecht – soweit ich weiß – nicht eingeschränkter gefasst sein als das Bundesrecht, denn das Bundesrecht gilt ja vorrangig. Wenn also der Bund den Pass als Alternative zulässt, dann muss das Land das auch tun.
Mir kommt aber der letzte Satz dieses Abschnitts seltsam vor. Wenn die Kommunen tatsächlich ein Bußgeld verlangen, obwohl die Personen einen gültigen Pass besitzen, dann ist das meiner Meinung nach nicht „fraglich“, sondern rechtswidrig. Fraglich sind deshalb zunächst einmal die Medienberichte. Der letzte Satz des angegebenen WAZ/Der-Westen-Artikels lautet: „Rechtlich sind kassierende Kommunen auf der sicheren Seite. Ungültige Ausweise sind ordnungswidrig. Das Ausweisgesetz lässt Strafen bis zu 3000 Euro zu.“ Welche Rechtsgrundlage ist denn da gemeint? Dass Persos durch Zeitablauf ungültig werden, das besagt § 28 PAuswG Absatz 1 Punkt 3. Aber dass der Besitz eines solchen Ausweises ordnungswidrig wäre, davon steht in § 32 PAuswG nichts, soweit ich das sehe. Ich formuliere den fraglichen Satz mal um. --Holgado (Diskussion) 22:24, 15. Mai 2019 (CEST)

Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige.

Wie kommt es dass hier ein Wiederspruch zum Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis#cite_note-2 steht? Im Artikel Personalausweis wird erwähnt "Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden." Hier aber Steht "ist eine amtliche Urkunde als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige. ". Interpretiere ich das nur falsch oder ist das nicht etwas wiedersprüchlich? Zumindest bietet Bayern einen die Möglichkeit einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/92109883264 Wenn man davon ausgeht dass ein Perso schon als Urkunde reicht würde es kein Sinn ergeben ein extra Dokument auszustellen welche das selbe aussagt.

Ich werden in den kommmenden Tage mal die Gesetze dazu genauer anschauen und ggf. einen änderungsvorschlag einbringen. --193.197.148.126 10:08, 28. Aug. 2020 (CEST)

Nachtrag: Falscher Link Kopiert https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis#Deutschland (nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 28. Aug. 2020, 10:21 Uhr)
Ich sehe keinen Widerspruch. Die Wort "für deutsche Staatsangehörige" bedeutet nur, dass die ausstellende Behörde davon ausgeht, dass der Betreffende deutscher Staatsbürger ist. Dadurch wird der Personalausweis bzw. der Reisepass aber noch nicht zum Nachweis der Staatsangehörigkeit. Nachgewiesen wird mit dem Personalausweis nur die Identität, also wer der Ausweisinhaber ist. --Digamma (Diskussion) 13:59, 29. Dez. 2020 (CET)
Hier liegt kein Widerspruch vor. Die Identität eines Menschen und die Staatsangehörigkeit sind rechtlich zwei Paar Schuhe. Der Perso begründet lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsbürger ist, ist aber kein Nachweis. Der Staatsangehörigkeitsausweis, der tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft nachweist, zieht auch eine ganz andere Überprüfung nach sich, als die Ausstellung des Personalausweis, denn hierfür werden die Bestimmungen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit angewandt, was den Einbezug z.B. der Eltern zur Folge hat. Für die Ausstellung des Persos begnügt sich der Staat mit der Vermutung, dass der Antragssteller deutscher Staatsbürger ist, durch Vorlage der Geburtsurkunde. Anders formuliert würde die Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit bei jedem Antragssteller eines Persos zu unzähligen unnötigen, zeitintensiven und teuren Verwaltungsverfahren führen. -213.211.225.10 00:50, 29. Jun. 2021 (CEST)

Graues Ausweisbuch nicht ab 1951

Die Angabe, der graue Bundespersonalausweis in Buchform sei 1951 eingeführt worden, kann so nicht stimmen. Noch Anfang der 1960er-Jahre wurden mehrseitige, faltbare Ausweise ausgegeben. Das Material entsprach etwa dem der noch in den 1970er-Jahren ausgegebenen Führerscheine. Das Ausweisbuch kam erst später in den 1960er-Jahren. --Frau Olga 15:58, 3. Nov. 2015 (CET)

Auch nach fast sechs Jahren steht noch immer der Unfug von dem angeblich seit 1951 ausgegebenen Ausweisbuch im Artikel. Hier mal eine Abbildung des noch in den 1960er-Jahren ausgegebenen faltbaren Personalausweises. Faltbarer Personalausweis der 1960er-Jahren. --Frau Olga (Diskussion) 20:09, 29. Jun. 2021 (CEST)

Lage des Hinweises auf "Gültigkeit des Personalausweises als Reisedokument" innerhalb der Wikipedia-Seite IMHO falsch

"Der Personalausweis ist in 33 Staaten Europas als Reisedokument gültig" steht in normaler Schriftgröße im Abschnitt "Österreich", fehlt aber im Abschnitt "Deutschland". Zudem ist "Deutschland" in der Länderliste nicht als Link enthalten, sondern nur normaler Text, daher Vermutung, daß die Aussage gar nicht für den österreichischen Personalausweis gedacht ist. Daher Empfehlung: Verschieben dieses Satzes in den Abschnitt für Deutschland. Zusatzfrage: Hat der österreichische Personalausweis die gleiche Funktion ? Rolf Hemmerling 17:52, 24. Aug. 2007 (CEST)

Biometrische Daten ab 2006...

... (unter "Historie") halte ich für ein Gerücht - wo sollten die denn gespeichert/dargestellt sein? Das bezieht sich wohl auf den Reisepaß oder den ePaß (ab 2008). --Rmeier 20:30, 28. Aug. 2007 (CEST)

Wo?

vllt. sollte in dem ganzen Text auch mal erwähnt werden wo man den Personalausweis überhaupt her bekommt bzw. beantragen kann/sollte, insbesondere im Zusammehang mit Erst-/Zweitwohnsitz oder längerer Aufenthalt bzw. Leben im Ausland (jeweiliges deutsches Konsulat/Botschaft). Das wäre sicher sehr interessant... -- 82.113.106.144 19:48, 11. Apr. 2009 (CEST)

Künstlername

Der Künstlername ist im neuen Perso sehr wohl möglich! (nicht signierter Beitrag von 91.66.221.37 (Diskussion) 14:52, 10. Sep. 2010 (CEST))

Ersatz für Tagesschau Artikel über ePass

Durch die Löschung alter Tagesschau-Artikel durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, hier zwei Ersatz-Links zum Thema ePass, 2005:

Würde es direkt im Artikel verbessern, aber ich habe nicht die Kompetenz die aktuelle Änderung zu sichten (geht um die Rechtslage der eID-Funktion). (nicht signierter Beitrag von Solphusion (Diskussion | Beiträge) 13:15, 19. Sep. 2010 (CEST))

Zum Adler und zum Kreuz

Oben wurde ja schon darüber gesprochen. Mich aber stört die quellenlose Suggestion im Artikel, es sei ein absichtliches, implizit »böses« umgedrehtes Kreuz (ein per-verses Petruskreuz). Der Hinweis im Artikel sagt explizit (aber ohne Beleg), es sei als umgedrehtes Kreuz festgelegt worden. Dabei ist es doch nur der eckig-stilisierte Bürzel/Vogelschwanz des von Starship Troopers geklauten Logos (siehe hier, hier oder hier). Liege ich falsch, so müsste es irgendwo stehen und referenziert werden – und vielleicht doch ins mystizistische abrutschen -- Gohnarch 15:57, 5. Nov. 2010 (CET)

2007

2007 wurde das Portrait von Erika Mustermann auf dem Personalausweis nochmals geändert. --91.61.0.236 10:57, 31. Mai 2011 (CEST)

Datei:Mustermann nPA.jpg

Das was in D aktuell tatsächlich als Ausweis ausgegeben wird unterscheidet sich an zahlreichen Stellen deutlich im Layout. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 08:02, 23. Jun. 2011 (CEST)

Datei:Personalausweis-nummer.png

Die Seriennummer wie in diesem Bild angegeben stimmt nicht mit der offiziellen Seite überein. Laut http://www.personalausweisportal.de/DE/Der_Neue_Ausweis/Steckbrief/Daten-auf-dem-Ausweis/daten_ausweis_node.html ist die Seriennummer im ePA oben-rechts auf der Vorderseite auf diesem Bild jedoch auf der Rückseite.

Ist in der Tat etwas irreführend, denn die Seriennummer des nPA ist sowohl auf der Vorderseite (oben rechts) wie auch innerhalb der maschinenlesbaren Zone auf der Rückseite aufgebracht. --Detlef Emmridet 16:17, 27. Sep. 2011 (CEST)

Pseudonymfunktion

  1. "Ohne personenbezogene Daten" ist nicht korrekt. Die Anwendung besteht ja gerade darin, die Person (sicher) wiederzuerkennen. Besser also "ohne weitere personenbezogene Daten".
  2. Es bleibt offen, ob es dem Anbieter möglich ist, mehrere mit einem Ausweis angelegte pseudonyme Konten als solche zu erkennen.

Rainald62 23:52, 23. Jun. 2011 (CEST)

Chronologie

In der Chronologie haben sich m. E. zwei Fehler eingeschlichen:

1. BRD: Der graue PA in Buchform wurde nach meiner Erinnerung nicht schon mit dem Inkrafttreten des PA-Gesetzes am 1.1.1951 ausgegeben. Davor gab es einen grauen Leinenausweis in länglichem Querformat, der zweimal gefaltet wurde auf ca. A 6. Dieser Ausweis wurde herabsetzend "Bundeslappen" genannt. Der graue Ausweis in Buchform kam erst in den 60er Jahren.

2. BRD: Es trifft nicht zu, daß mit dem laminierten Ausweis erstmals eine Ausstellungsgebühr erhoben wurde. Nach dem PA-Gesetz von 1950 war nur die erstmalige Ausstellung eines PA und die einmalige Verlängerung gebührenfrei. In allen anderen Fällen konnten auch schon füher nach Landesrecht Gebühren erhoben werden, wovon auch Gebrauch gemacht wurde.

--Wolfgang Fieg (Diskussion) 10:47, 25. Mär. 2012 (CEST)

Abs. Personalausweis (Deutschland)#Der elektronische Personalausweis (nPA)

Am Anfang des Abs. "Der elektronische Personalausweis (nPA)" könnte geklärt werden, wie die off. Bezeichnung des Ausweises und dessen Abk. ist

  • elektronischer Personalausweis
  • neuer elektronischer Personalausweis
  • neuer Personalausweis
  • nPA
  • ePA

... oder sonstwas. Die off. Bez. und deren Abk. könnten nach meinem Dafür auch fett (sowas stösst aber nicht bei Jedermann auf Gegenliebe). Auch der Name der Überschrift sollte ggf. korrigiert werden. Und falls es eine off. Abk. gibt sollte sie im ersten Satz Verwendung finden. -- 188.97.1.47 18:46, 24. Sep. 2012 (CEST)

Geschlecht

Diesem http://www.pruefziffernberechnung.de/R/Reisepass-DE.shtml Link entnehme ich, dass im Reisepass (falls es stimmt) immer noch kodiert das Geschlecht angegeben wird. Im Personalausweis kann ich das jedoch nicht erkennen. War das schon immer so? Wurde das mal geändert? Das fände ich sehr interessant. Vigala Veia (Diskussion) 12:52, 4. Nov. 2013 (CET)

geb.

http://www.sueddeutsche.de/reise/durcheinander-im-reisepass-gestatten-dr-geb-1.2157126 ist ein echtes Problem und sollte im Text genannt werden. Vermutlich wird dieser Quatsch dank EU-Recht bald verschwinden https://www.change.org/p/dr-thomas-de-maizi%C3%A8re-mind-the-geb-the-birth-name-should-be-marked-with-an-internationally-comprehensible-word-and-not-with-the-german-geb-in-the-german-passport/u/8330644 (nicht signierter Beitrag von 2003:45:4950:AB03:112D:EC0C:F737:3F1A (Diskussion | Beiträge) 20:55, 27. Nov. 2014 (CET))

Verwendete Zeichen

@FrTi: Zu diesem Edit: Das scheit mir unter "Probleme" falsch einsortiert. Bitte ggf. erläutern, wieso das dort doch eine Bereicherung des Artikels darstellt. --sj 18:43, 11. Mär. 2016 (CET)

Unverständlicher Satz

"Bei bettlägerigen Personen kann die Neubeantragung des Ausweises auf Schwierigkeiten stoßen. Angehörige oder Betreuer können die Befreiung von der Ausweispflicht beantragen. Da diese Personen eine Meldebescheinigung mit dem Vermerk „von der Ausweispflicht befreit“ erhalten, sind sie faktisch nicht geschäftsfähig."

Dass es nicht so einfach ist eine bettlägerige Person ins Rathaus zu zerren ist mir klar, aber ich verstehe nicht, was mit "faktische Geschäftsunfähigkeit" gemeint ist und inwiefern diese mit der Befreiung von der Ausweispflicht zusammenhängt. Die Geschäftsfähigkeit im Sinne des Gesetzes ist nicht vom Besitz eines deutschen Personalausweises abhängig. Im Übrigen können einen Antrag auf Befreiung nur Betreuer mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung oder Vorsorgebevollmächtigte stellen, und nicht einfach jeder Angehörige, so wie es der Satz suggeriert. -- 79.223.76.27 21:45, 7. Feb. 2017 (CET)

Der Satz ist inhaltlich falsch. Geschäftsfähigkeit bzw. deren Gegenteil wird in Par. 104 BGB definiert. Die Befreiung von der Personalausweispflicht greift nicht in die Geschäftsfähigkeit ein, weder faktisch noch unfaktisch 79.193.52.241 18:49, 2. Aug. 2021 (CEST)

Mikroschriftzeilen

„Auf der Vorderseite werden die beiden schwarzen Linien innerhalb der maschinenlesbaren Zone als Mikroschriftzeilen mit dem Text ‚BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND‘ dargestellt.“

Befindet sich die maschinenlesbare Zone nicht auf der Rückseite? Welche beiden schwarzen Linien? --Seth Cohen 22:50, 27. Mär. 2017 (CEST)

Virenscanner

Es wird ohne Beleg behauptet, dass Virenscanner die Sicherheit erhöhen. Tatsächlich weisen die vielen in jüngster Vergangenheit in Virenscannern gefundenen Sicherheitslücken (siehe z.B. die Arbeit von Tavis Ormandy) darauf hin, dass sie die Sicherheit durchaus senken können, während die Effektivität in der Virenbekämpfung aufgrund geringer Erkennungsraten äußerst fraglich ist. --141.2.102.50 14:37, 18. Mai 2017 (CEST)

Muss eID-Client-Software in technischer Hinsicht zertifiziert sein?

Die Artikel zu AusweisApp & Co. weisen darauf hin, dass diese Programme durch das BSI zertifiziert sind. Ist das eine Zertifizierung in dem Sinne eines (unverbindlichen) Gütesiegels, oder prüft der Personalausweis, ob (auch) die Client-Software ein Zertifikat einer bestimmten CA vorweisen kann? Sprich: Kann jeder eine eID-Client-Software entwickeln und nutzen, oder benötigt diese eine Freigabe durch das BSI? --Tim Landscheidt (Diskussion) 00:51, 22. Mai 2017 (CEST)

Wahrnehmung von Bürgerrechten und -pflichten

    "Zur Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerpflichten ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erwünscht oder notwendig. Bei einer Bundestagswahl beispielsweise kann der Wahlvorstand verlangen, dass der Wähler sich ausweist. Dies soll insbesondere dann geschehen, wenn der Wähler keine Wahlbenachrichtigung vorlegen kann.[41] Für andere Wahlen auf Landesebene und kommunaler Ebene gelten ähnliche Vorschriften."

Der letzte Teil ist mit dem BWO §56 belegt, die aber nur sagt

     "(6) Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der (1a).sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweisen kann oder die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigert,""

Die Wahlbenachrichtigung ist nur ein Zettel mit Infos über die Wahl, den Abstimmort und Briefwahlmöglichkeiten. Interessant für die Wahlhelfer ist nur, dass im die Position im Wählerverzeichnis ebenfalls vermerkt ist. Die Liste ist nach Straßenzügen geordnet. Ausweisen muss sich jeder, der dem Wahlvorstand nicht bekannt ist, aber es reicht ein beliebiger Lichtbildausweis. Egal ob Perso, Pass oder Führerschein. Keine Persospezialität. Ich würde den hinteren teil komplett Löschen, weil teils falsch, teils irrelevant. --Dirk1981 (Diskussion) 19:31, 26. Jun. 2017 (CEST)

QES schon wieder abgeschaltet?

Folgende Info von der Website der Bundesdruckerei (D-Trust):

sign-me card Abschaltung
Die Neubeantragung eines sign-me card Zertifikats für den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel ist seit Ende Juni 2017 nicht mehr möglich.
Bereits auf den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel geladene Zertifikate sind dadurch nicht eingeschränkt und können weiterhin, bis zu ihrem regulären Ablaufdatum, für das qualifizierte Signieren genutzt werden.
Zukünftig stellt die Bundesdruckerei eine eIDAS-konforme Fernsignatur auf Basis der Identifizierung mit der Onlineausweisfunktion von Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel zur Verfügung.

Zum alternativen Verfahren ("Fernsignatur auf Basis der Onlineausweisfunktion") konnte ich keine Informationen finden.--149.217.1.5 15:40, 5. Okt. 2017 (CEST)

Laut telefonischer Auskunft von D-Trust wird es keine QES-Lösung unter Verwendung des nPAs mehr von D-Trust geben.--149.217.1.5 15:57, 5. Okt. 2017 (CEST)

Kopiereinschränkungen - falsch, da nicht auf neustem Gesetzesstand

Was dort geschrieben steht stimmt nicht mehr. Siehe https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/ §20 des Gesetzes wurde im Juli geändert: http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Prinzipiell ist nun Kopieren wieder defakto ohne Einschränkung für jeden erlaubt. --Nabrufa (Diskussion) 21:15, 16. Okt. 2017 (CEST)

eID: Belege für Pflicht zur Bestätigung?

In der aktuellen Fassung heißt es (Hervorhebung durch mich):

„Bei der Beantragung des neuen Personalausweises erhält der Antragsteller Informationsmaterial zum elektronischen Identitätsnachweis. Der Empfang des Informationsmaterials ist schriftlich zu bestätigen.

„Mit der Antragstellung ist der Antragsteller darüber zu informieren, dass der Ausweishersteller ihm nach der Produktion des Ausweises einen PIN-Brief auf dem Postwege zusenden wird. Der Erhalt des PIN-Briefes ist vom Ausweisinhaber schriftlich zu bestätigen.

Im PAuswG finde ich nichts über diese Pflicht, den Empfang von Informationsmaterial und PIN-Brief zu bestätigen. Gibt es dafür Belege? --Frozen Hippopotamus (Diskussion) 15:42, 20. Sep. 2018 (CEST)

Unter weblinks wird auf die ausweis-app-Seite verwiesen. Dort werden jedoch nur die folgenden Hieroglyphen angezeigt. LoKiLeCh 20:44, 22. Feb. 2019 (CET)

"Vor-Ort-Auslesen" fehlt derzeit im Artikel

Der nPA kann auch "Vor-Ort" genutzt werden. Die Funktion wird leider viel zu selten genutzt. Im Artikel wird es derzeit gar nicht erwähnt. Bin derzeit mobil unterwegs, daher nur der Kommentar. Mehr Infos hier: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/vor-ort-auslesen/vor-ort-auslesen-node.html Win a 2 (Diskussion) 14:05, 15. Mai 2021 (CEST)

Warum wurde der Fingerabdruck nach 1945 wieder rausgenommen?

--Wikiseidank (Diskussion) 10:45, 21. Mai 2021 (CEST)

unseriöse Quelle KRR

in Sachen behelfsmäßiger PA in Berlin(West) bis 1990 wird eine Quelle aus dem Reichsbürgermillieu verwendet... bitte eine andere für die Angabe verwenden 79.193.52.241 18:29, 2. Aug. 2021 (CEST)

Ausweiszwang

"Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges eingeführt." - Gibt es derzeit etwa keinen Ausweiszwang und damit Fingerabdruckzwang? (nicht signierter Beitrag von 79.248.247.131 (Diskussion) 09:48, 3. Aug. 2021 (CEST))

Inkrafttreten der letzten Änderung der PAuswV einschließlich der Ausgabe der neuen Personalausweise

Hallo @Emmridet: Du hast das Inkrafttretensdatum auf den 02.09.2021 geändert. Was hat dich dazu veranlasst? Ich habe gerade nochmal in der Historie der PAuswV nachgesehen: Inkrafttreten war der 01.09.2021. Ich meine, das bisherige Datum war daher richtig. --Opihuck 19:58, 25. Okt. 2021 (CEST)

Hallo @Opihuck: Zum einen steht das Datum im Absatz Chronologie. Viel wichtiger ist aber die Festlegung hier: Am 2.9.2021 trat die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft. Übrigens: Als ehemaliger Mitarbeiter in der Bundesdruckerei habe ich noch meine Kontakte dorthin und habe mir den Termin bestätigen lassen.
Grüße --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 21:07, 25. Okt. 2021 (CEST)
Dort steht aber der 2. August, nicht der 2. September. Unabhängig davon: Aussehen und Inkrafttreten des deutschen Personalausweises legt nicht die EU fest. Maßgeblich ist diesbezüglich allein das deutsche Recht - ggf. eben (mal wieder) mit einer zu späten Umsetzung. Wenn der deutsche Verordnungsgeber das Inkrafttreten für den 01.09.2021 festlegt, dann gibt es dafür möglicherweise einen Rüffel aus Brüssel (einen mehr), aber dann ist das dann eben so. Wir können nicht Regelungen, die im Bundesgesetzblatt stehen, einfach ändern. Was die Bundesdruckerei möglicherweise im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Regelung macht, ist juristisch unerheblich. Das neue Muster ist erst am 01.09.2021 in Kraft getreten. Ich halte deine Änderung daher nicht für richtig. Grüße nach Berlin --Opihuck 08:33, 26. Okt. 2021 (CEST)
Ja, das mit dem Monat habe ich verbumbaselt, korrekt ist der August. Die Fertigungsumstellung der Ausweise fand am Montag, dem 2. August 2021 statt. Formal kann deshalb wegen des Sonntags aus meiner Sicht der 1. August als Inkrafttretungsdatum drin bleiben. Grüße --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 13:13, 26. Okt. 2021 (CEST)
Anmerkung: Habe die Daten korrigiert, Danke für Deinen Einspruch in dieser Sache, den wir klären konnten!!! --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 13:22, 26. Okt. 2021 (CEST)
Sorry, mein Einspruch bleibt aufrechterhalten, wir reden möglicherweise aneinander vorbei. Erstens: Die VERORDNUNG (EU) 2019/1157 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben gibt keine Muster für Personalausweise vor, sondern regelt die inhaltlichen Anforderungen. Schau dir den verlinkten Verordnungstext an; dort findest du keine Muster, nicht mal Rahmenmuster. Die Verordnung gilt zwar unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Wo sie aber keine Regelungen enthält, kann auch nichts direkt gelten.
Zweitens: Für die Gültigkeit der Vordruckmuster kommt es nicht darauf an, wann die Bundesdruckerei die Fertigung umgestellt hat. Da die Umstellung des Fertigungsprozesses einige Zeit in Anspruch nimmt, aber auch darauf geachtet werden muss, dass nicht nach dem Inkrafttreten der neuen Muster am 01.09.2021 noch Ausweise mit altem Muster ausgehändigt werden, liegt es nahe, schon einige Zeit früher mit dem Umstellungsprozess zu beginnen. Wie viel Zeit so etwas üblicherweise in Anspruch nimmt, weißt du wahrscheinlich besser als ich. Klar ist aber auch, das diese Ausweise von der örtlichen Personalausweisbehörde nicht vor dem 01.09.2021 an den Inhaber ausgegeben werden durften, denn vor dem 01.09.2021 waren sie (formal juristisch) ungültig. Deswegen erscheint mir deine Änderung - hier geht es um das Inkrafttreten der Rechtsänderung, nicht der Fertigungsumstellung - nicht richtig. Es bestehen aus meiner Sicht aber keine Bedenken, wenn in den Artikel eingearbeitet wird, dass die Bundesdruckerei schon früher mit der Fertigungsumstellung begonnen hat, falls das wirklich eine relevante Information sein sollte. Bei früheren Umstellungen wird das nicht viel anders gewesen sein, aber davon lesen wir auch nichts im Artikel. Jedenfalls wäre ich dir für ein Überdenken deiner Änderung dankbar. Möglicherweise konnte ich dich überzeugen. --Opihuck 15:54, 26. Okt. 2021 (CEST)
OK, jetzt hab ich’s verstanden: Der ursprünglich geplante Termin war der 2. August, der durch das Gesetzgebungsverfahren auf den 1. September verschoben wurde. Dann macht das hier alles auch Sinn. --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 18:49, 26. Okt. 2021 (CEST)
Prima! Danke dir. Abendlichen Gruß an dich und zugleich in meine alte Heimatstadt. --Opihuck 21:58, 26. Okt. 2021 (CEST)

Hallo Zusammen, Opihuck schrieb: Klar ist aber auch, das diese Ausweise von der örtlichen Personalausweisbehörde nicht vor dem 01.09.2021 an den Inhaber ausgegeben werden durften, denn vor dem 01.09.2021 waren sie (formal juristisch) ungültig. Ich bin nicht sicher, ob diese Aussage haltbar ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (Bundesrat Drucksache 408/21, Artikel 2) trat am 2. August 2021 in Kraft. Daher möchte ich vorschlagen, die Textpassagen in der ab 1. September 2021 ausgegebenen Fassung zu ändern in in der ab 2. August 2021 ausgegebenen Fassung. Viele Grüße! Olli1800 (Diskussion) 18:00, 30. Nov. 2021 (CET)

Ohje, der nächste... Was ist eine Verwaltungsvorschrift? Sie gibt Anweisungen vom Kopf der Verwaltung (Minister) an die nachgeordneten Bediensteten, wie etwas zu behandeln ist, wie Rechtsnormen (z. B. unbestimmte Rechtsbegriffe) zu verstehen sind, wie Handlungsspielräume der Behörde (vor allem Ermessen) auszufüllen sind. Verwaltungsvorschriften sind kein materielles Recht. Können Verwaltungsvorschriften gegen Rechtsnormen verstoßen? Aber hallo, natürlich. Verwaltungsvorschriften sind Interpretationshilfen für die behördeninterne Rechtsanwendung und geben nur die Meinung des Ministers, der Dienstaufsicht, wieder. Der Minister ist aber nicht unfehlbar; er kann sich irren. Und er irrt sich häufiger, als man glaubt. Konsequenz: Die Verwaltungsgerichte verwerfen Verwaltungsvorschriften als ministerielle Falschinterpretationen der Rechtslage. Sie müssen sie nicht mal aufheben, sondern beachten sie einfach nicht. Schlussfrage: Sind Verwaltungsvorschriften in der Lage, die Rechtslage (Gesetz, Rechtsverordnung) irgendwie zu ändern? Du kannst diese juristische Frage (auch als Ingenieur) jetzt wahrscheinlich selbst beantworten. Andernfalls: Nein, können sie nicht. Natürlich nicht. Kein Jurist würde so einen Unsinn behaupten. Was das Inkraftreten einer Rechtsnorm angeht, ist es völlig belanglos, was in einer Verwaltungsvorschrift steht, wie es genauso belanglos wäre, was du dazu in einem Zeitungsartikel schreiben würdest (= auch nur eine Meinung von vielen). Für das Inkrafttreten von Recht kommt es allein auf das an, was in einem Gesetz oder einer auf Gesetz beruhenden Rechtsverordnung steht. Im Streitfall entscheiden darüber die Verwaltungsgerichte, nicht der Minister mit seiner Verwaltungsvorschrift. And this is the end of the matter, sorry. --Opihuck 19:40, 30. Nov. 2021 (CET)
Hallo Opihuck, vielen Dank für Deine Rückmeldung und Deine Ausführungen zu allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Ich finde ein sicheres Auftreten gut und freue mich, dass ein Volljurist kritisch auf den Wikipedia-Artikel blickt.
Es mag sein, dass ich nur ein Ingenieur bin, aber ich beschäftige mich gern mit Quellen. Von daher sieh mir bitte nach, dass ich mir erlaube, zu Deinen Ausführungen Stellung zu nehmen.
Du schreibst:Für das Inkrafttreten von Recht kommt es allein auf das an, was in einem Gesetz oder einer auf Gesetz beruhenden Rechtsverordnung steht.
Ich denke, da kommen wir zusammen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift bedarf offenbar der Zustimmung durch den Bundesrat.
Die Bundeskanzlerin und der Innenminister haben dem Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vorgelegt mit der Bitte um Zustimmung. Konkret wurde der Präsident des Bundesrates, derzeit Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff am 12. Mai 2021 gebeten, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 84 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Im Vorfeld haben der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Familien und Senioren dem Bundesrat empfohlen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zuzustimmen.
Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit kleinen Änderungen/Ergänzungen am 25. Juni 2021 beschlossen.
"Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am 2. August 2021 in Kraft." Unterzeichnet haben die Bundeskanzlerin und der Innenminister.
Für mich sieht das so aus, dass die Bundesdruckerei ab dem 2. August 2021 keine „alten“ Personalausweise mehr herstellen und die Behörden keine „alten“ Personalausweise mehr ausgeben durften.
Daher halte ich es für vertretbar, den 2. August 2021 als Datum zu nennen, ab dem die neuen Personalausweise ausgegeben wurden. Olli1800 (Diskussion) 10:29, 1. Dez. 2021 (CET)
Sorry, Olli1800, nein. Es kommt - siehe oben - nicht darauf an, wann die Bundesdruckerei mit dem Umstellungsprozess beginnt, sondern ab wann die neuen Musterformulare gültig sind. Das war - eindeutig - erst am 01.09.2021 der Fall. Dass der Bundesrat zu Verwaltungsvorschriften zustimmen muss, ändert nichts daran, dass sie nicht die Qualität von Rechtsvorschriften haben und die Rechtslage nicht ändern können. Die Beteiligung des Bundesrates an Verwaltungsvorschriften ist nach Art. 84 Abs. 2 GG erforderlich, weil die Länder das PersAuswG und die PersAuswV ausführen (keine bundeseigene Verwaltung) und sie deswegen ein Mitspracherecht darüber haben, was der Bund ihnen sonst (allein) bei der Rechtsanwendung auferlegen könnte. Im Übrigen deckt sich doch das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift gewissermaßen mit dem, was Emmridet oben schon gesagt hat: Die Umstellung bedarf eines technischen Vorlaufs. Wenn das BMI sagt, ab 02.08.2021 wird nur noch nach neuem Muster produziert, ist das für den den Innenbereich o. k. Es ändert aber nichts an dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage erst am 01.09.2021.
Die Erwähnung deines Berufs sollte keine Herabwürdigung sein; ich hab deiner Benutzerseite einfach nur entnommen, dass du kein Jurist bist und ich bei dir höchstwahrscheinlich keine jur. Fachkenntnisse voraussetzen kann. Der nächste Hinweis ist ebenfalls gutgemeint und keinesfalls belehrend, sondern soll dir lediglich eine Sachinformation mit passendem Link zum Nachlesen geben: Die neuen Muster wurden nicht durch Verwaltungsvorschrift, sondern durch Art. 3 Nr. 22 der Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 20.08.2021 (BGBl. I S. 3682) eingeführt. Art. 3 Nr. 22 trat gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung am 01.09.2021 in Kraft. Ich hoffe, die Sache ist nun geklärt. --Opihuck 14:07, 1. Dez. 2021 (CET)
Hallo Olli1800, hallo Opihuck, selbst das sicherste Auftreten und die größte Expertise bewahren nicht vor einem Tunnelblick. Die Ausführungen bezüglich des Rangs von Verwaltungsvorschriften sind zwar korrekt, trotzdem gelten die neuen Muster seit dem 2.8.21. Die neuen Muster wurden nicht mit der o.g. Verordnung bestimmt, sondern schon davor - siehe https://www.buzer.de/gesetz/9461/l.htm Die letzte Änderung verschiebt nur die Adressänderungsaufkleber in einen eigenen Anhang und die Ausweismuster selbst verbleiben - in der Gestaltung unverändert, nun exklusiv - in Anhang 1. --46.114.38.222 17:58, 19. Dez. 2021 (CET)
Das ist ein völlig neues Argument, das mich sofort überzeugt. Mit „Tunnelblick“ hat das eher gar nichts zu tun, denn die Diskussion drehte sich bisher um die Frage, ob Europarecht oder Verwaltungsvorschriften die deutsche Personalausweisverordnung ändern können. Dass die Änderungen bereits früher vorgenommen wurden, hat bisher niemand behauptet. Dem wäre ich sofort nachgegangen, so wie jetzt auch.
Ich habe mir die Historie der Personalausweisverordnung nochmals angesehen. Der Gesetzgeber hat die Muster in der Tat bereits mit der 9. Änderung der Verordnung (durch Art. 15 des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 [BGBl. I S. 2744]) mit Wirkung vom 02.08.2021 eingeführt.
Die spätere zum 01.09.2021 in Kraft getretene 11. Änderung der Verordnung (Fundstelle siehe oben) hat die Muster nicht mehr materiell verändert (ich sehe jedenfalls auf den ersten Blick keine Unterschiede), sondern sie nur noch in eine neue Reihenfolge im Zusammenhang mit einer weiteren Änderung gebracht. Richtiges Inkrafttretensdatum für die neuen Muster ist daher der 02.08.2021. Es kommt zwar immer wieder mal vor, dass Änderungen von anderen Änderungen überholt werden, aber solche Fälle in so kurzer Zeit sind eher ungewöhnlich und dieser Fall ist es erst recht. Shit happens. Ich habe kein Problem damit, einen Fehler zuzugeben, und das war einer. Allein wichtig ist, dass der Text stimmt. Danke für deinen Hinweis; ich habe deine Änderung soeben gesichtet. --Opihuck 18:48, 20. Dez. 2021 (CET)
Nachdem nunmehr Klarheit über den Ausgabetag der neuen Dokumente per 2.8.2021 herrscht, sollte dieser Termin imho auch in der Historie gewürdigt werden. --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 23:43, 20. Dez. 2021 (CET)
Na klar. Gerade geschehen. --Opihuck 17:58, 21. Dez. 2021 (CET)