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Landgericht Heidenheim

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Das Landgericht Heidenheim war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Heidenheim im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Heidenheim errichtet. Dieses kam zunächst zum Altmühlkreis, ab 1810 zum Oberdonaukreis und ab 1817 zum Rezatkreis, der 1838 in Mittelfranken umbenannt wurde.

Das Landgericht Heidenheim grenzte im Norden an das Landgericht Gunzenhausen, im Nordwesten an das Landgericht Wassertrüdingen, im Osten an die Herrschaftsgerichte Ellingen und Pappenheim (später Landgericht Weißenburg), im Westen an das Stadt- und Herrschaftsgericht Oettingen (später Landgericht Nördlingen) und im Süden an die Landgerichte Wemding und Monheim.

Steuerdistrikte

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Das Landgericht wurde in 18 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Heidenheim verwaltet wurden, außer Steinhard, das vom Rentamt Oettingen verwaltet wurde:[1]

1818 gab es im Landgericht Gunzenhausen 13478 Einwohner, die sich auf 3332 Familien verteilten und in 2452 Anwesen wohnten.[1]

1820 gab es 1 Munizipal- und 22 Ruralgemeinden:[2]

In der Folgezeit wurden die Ruralgemeinden Spielberg und Wolfsbronn gebildet.

1840 hatte das Landgericht Heidenheim eine Fläche von 4 Quadratmeilen (≈224 km²) und 14757 Einwohner, darunter 12717 Protestanten, 1218 Katholiken und 822 Juden. Es gab 98 Ortschaften (4 Märkte, 18 Pfarrdörfer, 2 Kirchdörfer, 5 Dörfer, 9 Weiler und 60 Einöden) und 25 Gemeinden (4 Marktsgemeinden und 21 Landgemeinden).[3]

  1. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 15f. des zweiten Teiles.
  2. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 41f.
  3. E. Vetter: Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern 1846, S. 135.