Versagen
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Versagen bezeichnet zum einen eine Leistung, die unter der Anforderung oder Erwartung bleibt. Dieses Verständnis hat sich von einem technischen Zusammenhang seit dem 19. Jahrhundert in die menschlich-soziale Domäne übertragen.[1] Das Versagen als „Schiffbruch erleiden“ erweiterte sich dabei von einem hinzunehmenden Schicksalsschlag zu einem beeinflussbaren Ereignis, das wegoptimiert werden kann.[2] Zum anderen steht es für die Verweigerung einer Erlaubnis.
Unter der Erwartung bleibende Leistung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Versagen in der Technik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mechanisches Versagen: Materialversagen, Werkstoffversagen und Bauteilversagen beispielsweise durch Bruch
- Technisches Versagen, ein plötzlich und unerwartet eintretender Schaden in einem technischen System.
- Versagen des Bodens, siehe Grundbruch
Versagen in der Medizin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Organversagen wie Plötzlicher Herztod (Herzversagen), Leberversagen, Lungenversagen, Nierenversagen oder Multiorganversagen
- Kreislaufversagen, Aufhören des Blutkreislaufs
- Versagen von Verhütungsmethoden, siehe Empfängnisverhütung
Versagen eines Menschen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Nichterreichen eines Ziels, siehe Scheitern (Misserfolg)
- Menschliches Versagen, bei dem ein Mensch durch sein Handeln oder Nichthandeln Fehler begeht
Versagen in den Wirtschaftswissenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Staatsversagen oder Politikversagen: durch staatliche Eingriffe in den Markt verursachte suboptimale Ergebnisse
- Marktversagen, bei dem die Koordination über den Markt nicht zu einer effizienten Allokation der Ressourcen führt
Versagen von Staaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Schwacher Staat, der bestimmte Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bürgern unzureichend erfüllt
- Gescheiterter Staat, der seine grundlegenden Funktionen nicht mehr erfüllt
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Verweigerung von Erlaubnissen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Versagen einer Erlaubnis, siehe Erlaubnis #Rechtsfragen, beispielsweise im Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland)
- Verweigerung der Banklizenz, siehe Banklizenz #Versagen
- Versagen einer Konzession, siehe Konzession #Bewilligungspflicht in Deutschland, beispielsweise im Gaststättenrecht oder bei einer Privatklinik
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Versagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Nora Weinelt: Versagen - Rezensionsnotiz. In: Perlentaucher. 19. Mai 2025, abgerufen am 8. Februar 2026.
- ↑ Nora Weinelt: Versagen. Matthes & Seitz, Berlin 2025, ISBN 978-3-7518-3037-9 (matthes-seitz-berlin.de [PDF]).