Baulastträger
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Baulastträger im Straßenbau ist in der Bundesrepublik Deutschland die Institution, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist. In der Regel ist dies die öffentliche Hand (Staat, Gemeinde). Dem gegenüber stehen Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr, bei denen der Baulastträger eine nicht öffentliche Einrichtung ist. Deren Anzahl ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen.
[Bearbeiten] Einteilung
Baulastträger für Bundesfernstraßen, das sind Bundesstraßen (Abk.: B xy ) und Bundesautobahnen (Abk.: BAB xy ), ist der Bund, also die Bundesrepublik Deutschland. Für die Straßenkategorie Landesstraße (Abk.: L xy ) bzw. Staatsstraße (Abk.: St xy ) ist Baulastträger das betreffende Bundesland; für die Kreisstraße (Abk.: K xy ) der betreffende Kreis und für die Gemeinde-/ Stadtstraße innerhalb der Ortschaft die betreffende Gemeinde/ Stadt.
Bei überörtlichen Straßen in Ortschaften, so genannten Ortsdurchfahrten, ist Baulastträger die Gemeinde, wenn sie mehr als 80.000 Einwohner hat, ansonsten der jeweilige überörtliche Straßenbaulastträger.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Günter Wolf: Strassenplanung, Werner Verlag, 2005, ISBN 3-8041-5003-9

