Bundeshaushaltsplan (Deutschland)
Der Bundeshaushaltsplan in Deutschland wird gemäß Art. 110 Grundgesetz (GG) im Rahmen des Haushaltsgrundsätzegesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom Deutschen Bundestag für das kommende Haushaltsjahr oder die kommenden zwei Haushaltsjahre beschlossen und gliedert die Einnahmen und Ausgaben des Bundes nach Ressorts und Fallgruppen (§ 1 bis § 4 BHO).
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[Bearbeiten] Bundeshaushaltsplan
[Bearbeiten] Aufgabe
Durch den Haushaltsplan soll der voraussichtliche Finanzbedarf des Bundes festgestellt werden (§ 2 BHO). Er ist jedoch nur eine Prognose der zukünftigen tatsächlichen Verhältnisse. Dies erklärt das Auftauchen von Haushaltslöchern. Häufig werden geringere Steuer- und Verwaltungseinnahmen durch zusätzliche Neuverschuldung ausgeglichen.
Die Planung des Haushaltes und die Erstellung eines Haushaltsentwurfs sind besonders wichtig in der Finanzpolitik. Der Staatshaushalt ist im Parlament zwischen der regierenden Partei und der Opposition in der Regel strittig, denn meist sind die Ausgaben zu hoch und fordern eine Neuverschuldung.
Der Haushaltsplan lässt zu, dass die Bundesregierung Ausgaben leisten und Verpflichtungen eingehen kann (§ 3 Abs. 1 BHO). Er entfaltet somit keine unmittelbare Außenwirkung, die es Dritten ermöglichte, Ansprüche aus dem Bundeshaushaltsplan abzuleiten (§ 3 Abs. 2 BHO). Ansprüche lassen sich nur aus den entsprechenden Gesetzen mit Außenwirkung (wie im Sozialgesetzbuch) ableiten.
Für jede Art von Ausgaben und Einnahmen einer jeden Bundesdienststelle gibt es eine eigene Haushaltsstelle im Haushaltsplan. In diesem ist festgelegt, wie hoch die Ausgaben für die Haushaltsstelle im Haushaltsjahr sind und wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen sein werden. So lässt sich leicht ermitteln, wie viel Geld der Dienststelle (zum Beispiel dem Bereich eines Ministeriums) im laufenden Haushaltsjahr (beispielsweise für die Neuanschaffung von Büromaterialien) zur Verfügung steht.
Eine Haushaltsstelle ist eine zehnstellige Zahl, die nach der vierten Stelle durch einen Bindestrich getrennt ist. Die zehnte Stelle ist eine Prüfziffer und wird im Haushaltsplan nicht mit angegeben. Hinzu kommt eine Funktionskennziffer. Die ersten beiden Stellen stellen den Einzelplan dar. Zusammen mit den zwei folgenden Stellen bilden sie das sogenannte Kapitel, die Haushaltsstelle der Behörde. Die folgenden fünf Stellen bilden den sogenannten Titel und beschreiben die Art der Ausgaben und Einnahmen und bilden die Buchungsstelle. Haushaltsstellen lassen sich vom Bewirtschafter (Sachbearbeiter oder Abteilung, die diese Haushaltsstelle bewirtschaftet) beliebig in Objekte unterteilen. So lassen sich beispielsweise die Kosten für Büromaterialien noch in „Papier“, „Stifte“ oder ähnliches unterteilen. Diese Unterteilung wird nicht im Haushaltsplan vermerkt.
Jeder Bewirtschafter hat eine eigene Bewirtschafternummer und aus Bewirtschafternummer sowie Haushaltsstelle ergibt sich das jeweilige Sachbuchkonto. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Bewirtschafter eine Haushaltsstelle bewirtschaften. Sie bekommen in diesem Fall jeweils Teilbeträge zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise lässt sich theoretisch der Verbrauch an Kugelschreibern für jede Abteilung aus dem Haushaltsplan ablesen (nur theoretisch, in der Praxis wird Büromaterial zentral beschafft).
- Bedeutung der ersten Ziffer des Titels
- Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen
- Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
- Sonstige Finanzeinnahmen
- Einnahmen aus Zuweisungen für investive Zwecke
- Personalausgaben
- Verwaltungs- und Betriebsaufwand
- Zuweisungen und Zuschüsse für nichtinvestive Zwecke
- Baumaßnahmen
- Sonstige Ausgaben für Investitionen
- Allgemeine Finanzierungsausgaben
- Beispiel für eine Haushaltsstelle
- 3006 - 683 02 -176 Bauen und Wohnen[1]
- 30 steht für den Einzelplan Bundesministerium für Bildung und Forschung.
- 30 06 steht für das Kapitel Information und Kommunikation, Neue Technologien.
- 683 02 steht für den Titel. Die erste Ziffer, die Hauptgruppennummer (6), verweist auf den Verwendungszweck Zuschüsse.
- 176 ist eine Funktionskennziffer.
[Bearbeiten] Budgetprinzipien
Für die Erstellung des Haushaltsplans bei Bund, Ländern und Gemeinden sind die gesetzlich verankerten Haushaltsgrundsätze (Budgetprinzipien) zu beachten.
| Einzelpläne | 2008 in Mio. € | 2009 in Mio. € (+/−%) | 2010 in Mio. € (+/−%) | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Bundespräsident und Bundespräsidialamt | 24,88 | 27,63 (+11,0) | 28,72 (+4,0) | |
| Deutscher Bundestag | 632,50 | 677,09 (+7,0) | 681,30 (+0,6) | |
| Bundesrat | 21,70 | 21,28 (−1,9) | 21,38 (+0,4) | |
| Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | 1.749,41 | 1.809,63 (+3,4) | 1.844,15 (+1,9) | |
| Auswärtiges Amt | 2.858,93 | 3.028,00 (+5,9) | 3.193,82 (+5,5) | |
| Bundesministerium des Innern | 5.065,76 | 5.620,45 (+10,9) | 5.491,89 (−2,3) | |
| Bundesministerium der Justiz | 468,49 | 500,50 (+6,8) | 489,36 (−2,2) | |
| Bundesministerium der Finanzen | 4.648,05 | 4.868,30 (+4,7) | 4.860,09 (−0,2) | |
| Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | 6.191,87 | 6.163,35 (−0,5) | 6.123,82 (−0,6) | |
| Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | 5.280,31 | 5.290,89 (+0,2) | 5.836,06 (+10,3) | |
| Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 124.041,04 | 127.949,56 (+3,2) | 143.197,44 (+11,9) | a) |
| Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | 24.390,57 | 26.690,24 (+9,4) | 26.316,25 (−1,4) | |
| Bundesministerium der Verteidigung | 29.450,47 | 31.179,48 (+5,9) | 31.110,83 (−0,2) | |
| Bundesministerium für Gesundheit | 2.898,60 | 11.626,36 (+301,1) | 16.126,05 (+38,7) | b) |
| Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | 846,97 | 1.474,45 (+74,1) | 1.590,19 (+7,8) | |
| Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 6.209,53 | 6.389,23 (+2,9) | 6.543,09 (+2,4) | |
| Bundesverfassungsgericht | 21,59 | 22,93 (+6,2) | 23,21 (+1,2) | |
| Bundesrechnungshof | 111,22 | 116,64 (+4,9) | 117,37 (+0,6) | |
| Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 5.134,59 | 5.813,78 (+13,2) | 6.070,12 (+4,4) | |
| Bundesministerium für Bildung und Forschung | 9.350,64 | 10.204,21 (+9,1) | 10.863,69 (+6,5) | |
| Bundesschuld | 42.936,65 | 43.902,50 (+2,2) | 38.858,60 (−11,5) | c) |
| Allgemeine Finanzverwaltung | 10.866,24 | 9.930,51 (−8,6) | 10.112,60 (+1,8) | |
| Sonstige | – | – | – | |
| gesamt | 283.200,01 | 303.307,00 (+7,1) | 319.500,00 (+5,3) |
a) 2008 Zuschuss zu Rentenversicherung 78.500 Mio. €; Leistungen und Kosten für Hartz IV ca. 20.500 Mio. €; 2010 circa 30 Mrd. € Mehrausgaben im Bereich des Arbeitsmarktes b) 2010: rund 6,3 Milliarden entfallen auf den höheren Bundeszuschuss zu den Gesundheitsfonds c) Bundesschuld 2008: 960.000 Mio. € (die einzelnen Beträge pro Jahr beziffern die Ausgaben für die durch die Bundesschuld hervorgerufenen Kreditzinsen, sie beziffern nicht die Jährliche Neuverschuldung)
[Bearbeiten] Weblinks
- Einführung in das System der öffentlichen Haushalte (PDF; 572 kB)
- Entstehung eines Bundeshaushaltes, Aufgaben des Deutschen Bundestags
- Bundeshaushalt 2011, Bundesfinanzministerium
- Bundeshaushaltsentwurf 2012
- Offener Haushalt Bund: Variable Gliederung der Einzelposten mit Suchfunktion
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Bundeshaushaltsplan 2007 – Einzelpläne. Bundesministerium der Finanzen. Abgerufen am 7. März 2009.
- ↑ Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2009 (pdf) S. 4. Bundesministerium der Finanzen. Abgerufen am 7. März 2009.
- ↑ konsolidierter Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2009
- ↑ Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2010