Die Liga – Fußballverband

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Die Liga – Fußballverband e. V. (meistens kurz als Ligaverband bezeichnet) ist der Zusammenschluss der deutschen Profi-Fußballvereine (beziehungsweise deren Kapitalgesellschaften) und vertritt deren Interessen – insbesondere gegenüber dem Deutschen Fußball-Bund (DFB).

Der Ligaverband hat sein gesamtes operatives Geschäft an seine hundertprozentige Tochter DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (kurz DFL) abgetreten; sein Vorstand bildet jedoch in Personalunion auch den Aufsichtsrat der DFL.

Seit dem 1. Juli 2001 veranstaltet der Ligaverband beziehungsweise die DFL gemeinsam mit dem DFB die Bundesliga und die 2. Bundesliga der Männer.[1]

Inhaltsverzeichnis

Rechtliches [Bearbeiten]

Die DFL wurde am 18. Dezember 2000 als eigenständige GmbH gegründet. Seitdem ist der einzige Gesellschafter der DFL der Ligaverband, der das Stammkapital in Höhe von 1 Million Euro erbracht hat.

Der Ligaverband ist seit 2001 ordentliches Mitglied des DFB, während die Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga seit 2001 nicht mehr Mitglied im DFB sind. Die gemeinsame Geschäftstätigkeit der beiden Verbände ist in folgenden Rechtsdokumenten geregelt:

  • Satzung des DFB
  • Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband
  • Satzung des Ligaverbandes

Organe [Bearbeiten]

Aufsichtsrat der DFL/Vorstand des Ligaverbandes
Name seit Funktion Funktion im
In der DFL Ligaverband
Reinhard Rauball 2007 Vorsitzender Präsident
Peter Peters 2007 Stv. Vorsitzender Vizepräsident
Harald Strutz 2001 Stv. Vorsitzender Vizepräsident
Heribert Bruchhagen 2007 Mitglied Vorstand
Karl Hopfner 2010 Mitglied Vorstand
Ansgar Schwenken 2010 Mitglied Vorstand
Helmut Hack 2010 Mitglied Vorstand
Christian Seifert 2007 Vorsitzender der Geschäftsführung Vorstand
Andreas Rettig 2013 Stv. Vorsitzender der Geschäftsführung Vorstand
Tom Bender 2007 Geschäftsführung Vorstand
Reinhard Rauball 2007 Aufsichtsratsvorsitzender Aufsichtsrat
Peter Peters 2007 Stv. Aufsichtsratsvorsitzender Aufsichtsrat
Stefan Schippers 2010 Mitglied Aufsichtsrat
Erwin Staudt 2010 Mitglied Aufsichtsrat
Heinrich Breit 2007 Mitglied Aufsichtsrat
Roland Kentsch 2007 Mitglied Aufsichtsrat


Organe der DFL sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführer und der Aufsichtsrat.[2] Der Präsident des Ligaverbandes gehört dem Präsidium und Vorstand des DFB an.

Erster Präsident des Ligaverbandes war bis zu seinem Tod im Januar 2007 Werner Hackmann aus dem Vorstand des HSV. Bis zur Wahl des gegenwärtigen Präsidenten Reinhard Rauball im August 2007 hatte Wolfgang Holzhäuser von Bayer 04 Leverkusen das Amt kommissarisch inne.

Aufgaben der DFL [Bearbeiten]

Die DFL selbst unterteilt ihr operatives Geschäft in die Bereiche Spielbetrieb, Lizenzierung und Vermarktung. Zum Geschäftsbereich „Spielbetrieb“ gehören insbesondere die Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen und die Durchführung der weiteren Wettbewerbe des Ligaverbandes.

Der Geschäftsbereich „Vermarktung“ umfasst die Vergabe der Übertragungsrechte für die Lizenzligen in Fernsehen, Hörfunk und Internet.

Der dritte Geschäftsbereich („Lizenzierung“) besteht in einer Umsetzung und Weiterentwicklung des früheren DFB-Lizenzierungsverfahrens. Die DFL wendet das Verfahren für die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie per Geschäftsvertrag auch für die Klubs der Regionalliga an. Dabei überprüft die Liga, inwiefern die einzelnen Klubs die Anforderungen zur Teilnahme an einem Profi-Fußball-Wettbewerb erfüllen. Zum Anforderungskatalog gehören sportliche, finanzielle, rechtliche, infrastrukturelle, personelle, administrative, medientechnische und sicherheitstechnische Kriterien. Größte Bedeutung hat dabei das finanzielle Kriterium der Liquidität; dadurch soll sichergestellt sein, dass alle Klubs der jeweiligen Liga über eine bis zum Saisonende ausreichende Liquidität verfügen, um den Spielbetrieb solange aufrechterhalten zu können.

Grundlagenvertrag [Bearbeiten]

Da DFB und Ligaverband die Wettbewerbe der Bundesliga gemeinsam veranstalten, gilt seit Beginn der Saison 2004/2005 ein Grundlagenvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien bestimmt. Insbesondere gewährt er dem Ligaverband das Recht, die dem DFB gehörenden Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga zu organisieren. Darüber hinaus spricht er dem Verband die vollständigen Vermarktungsrechte an den Bundesligen zu. Nicht im Grundlagenvertrag geregelt sind die Wettbewerbe, die vom Ligaverband autonom ausgerichtet werden können (wie z. B. der DFL-Ligapokal und das ehemalige Hallenmasters).

Darüber hinaus beinhaltet der Grundlagenvertrag konkrete Fixierungen bezüglich Anstoßzeiten und Übertragung der Zusammenfassungen im Free-TV.

Der Grundlagenvertrag kann sowohl vom DFB als auch dem Ligaverband erstmals 2012 gekündigt werden.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. www.dfb.deStartseite>>Die Ligen>>Bundesliga>>Ligaverband/DFL
  2. Bundesliga.de: Organe der DFL; abgerufen am 15. Mai 2012