Landgericht Neuruppin

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Landgericht Neuruppin

Das Landgericht Neuruppin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten in Brandenburg. Es hat seinen Sitz in Neuruppin und wurde 1993 eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Instanzenzug

Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau und Zehdenick. Dem Landgericht Neuruppin ist das Brandenburgische Oberlandesgericht übergeordnet.

[Bearbeiten] Gerichtsgebäude

Neben dem Arbeitsgericht Neuruppin und der Staatsanwaltschaft ist das Landgericht in Gebäuden der ehemaligen preußischen Königstorkaserne untergebracht.

[Bearbeiten] Bekannte Urteile

Das Landgericht Neuruppin urteilte u.a. im Verfahren gegen zwei ehemalige DDR-Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zum Nachteil des Regimekritikers Robert Havemann[1], im Mordfall an Marinus Schöberl[2][3], im Rechtsstreit um die rechtsextreme Bekleidungsmarke Thor Steinar[4] sowie bezüglich der Anklage der Volksverhetzung durch ein Plakat, welches Gerald Asamoah zeigte[5] (Freispruch wegen Volksverhetzung, Beleidigung verjährt[6][7]).

Hinzu kamen im Rahmen der Mauerschützenprozesse 19 Verfahren mit 31 Angeklagten in Neuruppin, die für 19 Todesschützen mit Bewährungsstrafen endeten.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Haftstrafen für Ex-DDR-Staatsanwälte RP Online vom 15. August 2000
  2. Der Tagesspiegel vom 25. Oktober 2003
  3. Die Welt vom 22. Dezember 2004
  4. Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin, 12 Qs 34/04, 17. November 2004
  5. Prozeßbericht in den Potsdamer Neuesten Nachrichten
  6. Bericht über das Urteil in den Potsdamer Neuesten Nachrichten
  7. Asamoah-Beleidigung war keine Volksverhetzung, Spiegel Online vom 18. April. 2008

[Bearbeiten] Weblink

52.91972222222212.803055555556Koordinaten: 52° 55′ 11″ N, 12° 48′ 11″ O

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