Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/12

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Modellautos

Beispiel, nicht von mir (KamAZ-5320)

Hallo an die Experten.

Das Commons ja in Sachen Spielzeug so seine Probleme hat (auf die auch ich schon reingefallen bin), denke ich über ein lokales Upload von einigen wenigen Bildern von Modellautos aus meinem Besitz nach. Im Konkreten geht es um Lastwagen sowjetischer Fabrikate, wie zum Beispiel den Nebenstehenden (ohne Verpackung und Platte). Ich sehe da aufgrund des möglichst originalgetreuen und ganz guten Nachbaus keine schöpferische Eigenleistung. Aber da ich kein Experte bin, wäre mir doch eine weitere Meinung oder gerne auch mehrere sehr lieb.

Gruß und Danke, --Druschba 4 (Diskussion) 12:19, 7. Dez. 2016 (CET)

Hallo Druschba 4, das ist in der Tat nach deutschem Urheberrecht nicht schutzfähig. Und wehe, jemand behauptet etwas anderes. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:43, 10. Dez. 2016 (CET)
Hallo Gnom,
Danke. ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/:-)  Dachte ich mir schon, aber es ist immer schön, wenn da noch einmal jemand drüberschaut der Ahnung hat. Gruß, --Druschba 4 (Diskussion) 11:02, 10. Dez. 2016 (CET)
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Wieder einmal Langzitate, diesmal in Rezeptions- bzw. Kritiken-Abschnitten von Filmartikeln

Meine Entfernung eines Langzitats, das ich für eine URV halte, wurde im Artikel Eiszeit (1975) rückgängig gemacht. Zudem habe ich einige weitere Langzitate entfernt [1], [2], [3], weil sie in keinster Weise als Eigenleistung in den Fließtext eingebunden wurden und zudem vor kurzem in der Redaktion Film und Fernsehen diskutiert wurde, inwieweit solche, Rezeptions- bzw. Kritiken-Abschnitte, die nur aus Zitaten bestehen überhaupt gewünscht sind. Auf beides, also URV und RFF-Disk., hatte ich den Nutzer, der nun bereits in vielen Filmartikeln solche Langzitate und Zitateblöcke eingefügt hatte, hingewiesen. Meine Frage ist nun, ob es bei Langzitaten eine Obergrenze an Sätzen gibt, die an einem Stück hintereinander in Artikel eingebaut werden dürfen? --IgorCalzone1 (Diskussion) 00:02, 7. Dez. 2016 (CET)

Nachtrag: Auch im Artikel Johnny West findet man nach einem Revert nun wieder URV-verdächtige Langzitate. --IgorCalzone1 (Diskussion) 20:39, 7. Dez. 2016 (CET)
Hallo, in dieser Länge und ohne jegliche Einbettung in den Rest des Artikels sehe ich das auch kritisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:52, 10. Dez. 2016 (CET)

Danke für die Meinungen. Nachdem Tsor entsprechend gehandelt hat, ist meine Frage beantwortet.--IgorCalzone1 (Diskussion) 15:07, 12. Dez. 2016 (CET)

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Schöpfungshöhe Flugplan-Cover

Gerne würde ich für den neu anzulegenden Artikel über die ehemalige deutsche Fluggesellschaft DLT im Abschnitt Flugziele dieses Flugplan-Cover von 1974/75 verwenden. Deshalb nun die Frage: Erreicht die rechte Titelseite eine ausreichende Schöpfungshöhe, um einen Upload hier auf de-Wiki zu verhindern, oder ist sie als gemeinfrei einzustufen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße --SafetyCard (Diskussion) 14:35, 12. Dez. 2016 (CET)

Gemeinfrei, denke ich, SafetyCard. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 22:15, 12. Dez. 2016 (CET)
Sehe ich ebenso, die linke Seite ist auch problemlos. --M@rcela 22:29, 12. Dez. 2016 (CET)
Vielen herzlichen Dank Ihr Beiden für die rasche Antwort; da freue ich mich! Viele Grüße und einen schönen Abend --SafetyCard (Diskussion) 22:47, 12. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: SafetyCard (Diskussion) 22:47, 12. Dez. 2016 (CET)

Für den Artikel Sax-Farben habe ich den Inhaber angefragt, wegen der Logos. Er hat mir daraufhin zwei Logo-Varianten zugesandt.

Sehr geehrter Herr W. Ja, wir sind damit einverstanden. Im Anhang sende ich Ihnen unser Hoch- und Querformat-Logo. Mit farbenfrohen Grüssen, André Sax Sax-Farben AG, Lack- und Farbenfabrik, Stationsstrasse 41, Postfach 515, CH-8902 Urdorf, Tel: 044-735 32 32, Fax: 044-735 32 00, eMail: sax-farben@sax.ch, Internet: www.sax.ch

Wie weiter? Gruss bkb (Diskussion) 08:35, 8. Dez. 2016 (CET)

Womit ist Herr Sax einverstanden? Benutzung für die Wikipedia oder mit einer bspw. CC-Lizenz? Bitte genauer beschreiben (im Zweifelsfall wird die Korrespondenz wohl an die Permission-de-Queue im OTRS weitergeleitet werden müssen). Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 11:10, 8. Dez. 2016 (CET)
@Bussakendle, Grand-Duc: Nicht nur im Zweifelsfall:
  • Wenn die Datei eines fremden Rechteinhabers hochgeladen wird und die CC-Freigabe nicht anderen Orts (z.B. auf der Firmenwebsite) glaubhaft dokumentiert ist, muss man immer dafür sorgen, dass der Rechteinhaber eine Freigabe an das Support-Team schickt, die inhaltlich unserer Textvorlage entspricht.
  • Ausgenommen davon sind lediglich Logos, die entweder aus Altersgründen gemeinfrei sind oder nur aus Text und einfachsten geometrischen Formen bestehen und auf Commons unter Template:PD-textlogo fallen; bei denen ist dann aber überhaupt keine Rücksprache mit dem Rechteinhaber mehr nötig.
// Martin K. (Diskussion) 11:17, 8. Dez. 2016 (CET)
@Grand-Duc, Martin Kraft:
-1 Sorry: Anfrage lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren, für den Artikel:https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sax-Farben&stable=1 möchte ich ein LOGO einfügen. Einverständniserklärung möglich? Mit freundlichen Grüssen Wxxxxxx
bkb (Diskussion) 19:52, 8. Dez. 2016 (CET)
@Bussakendle: Das reicht so leider nicht aus, weil daraus für den Rechteinhaber nicht hervorgeht, dass er für die Nutzung in der Wikipedia eine frei Lizenz erteilen müssten, die jedem ein (theoretisch auch kommerzielle) Nutzung des Werkes gestattet. Ich würde Dir empfehlen in solchen Fällen immer die entsprechenden Textvorlagen zu verwenden. // Martin K. (Diskussion) 12:47, 9. Dez. 2016 (CET)
@Martin Kraft: OK. ich werde das Logo hochladen, da ich es nicht als höher in der Schöpfungshöhe einstufe als das Nestlè-Logo. Könnten Sie dann noch mal nachsehen, ob meine Einschätzung richtig ist. In den Erklärungstexten ist allerdings auch die Rede von eingeschränkten Linzenzen, die sind aber in der Textvorlage nicht aufgeführt? 09:15, 11. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 62.202.182.228 11:47, 13. Dez. 2016 (CET)

Jugoslawisches Urheberrechtsgesetz

Moin! Gehe ich recht in der Annahme, dass bei den Fotos Datei:Nadstrešek mariborske železniške postaje 1961 (2).jpg und Datei:Nadstrešek mariborske železniške postaje 1961 (3).jpg die Gemeinfreiheit für uns nicht gilt und die Dateien deshalb hier nicht hochgeladen werden können? NNW 15:20, 2. Dez. 2016 (CET)

Die Bilder sollten eigentlich auf Commons behalten werden, da der LA auf eine Irrtum über das Slowenische Recht beruht. Und wir können sie auch nutzen. Grüße --h-stt !? 16:52, 2. Dez. 2016 (CET)
@H-stt: Wie genau begründest Du Deine Einschätzung, dass wir hier in DACH diese Bilder von 1961 auch ohne Zustimmung des zugehörigen Urhebers nutzen dürfen? Hat etwa irgendwer kürzlich das Schutzlandprinzip abgeschafft? // Martin K. (Diskussion) 17:48, 2. Dez. 2016 (CET)
Das war mein Denkfehler. Ich hatte nur die FoP-Frage berücksichtigt und den Rest völlig ignoriert. Danke für die Nachfrage. --h-stt !? 18:09, 2. Dez. 2016 (CET)

Nachimport der Versionsgeschichten nach Artikelaufspaltung erforderlich?

Ein neu angemeldeten Benutzer:Lu01234 hat gestern zwei ältere Artikel zu Automobilmodellen, die mehrere Fahrzeuggenerationen umfassten, in Einzelartikel zerlegt, teils per Verschiebung, teils per C & P, m. E. eine urheberrechtlich fehlerhafte Artikelaufspaltung.

Kann bitte ein Sachkundiger kurzfristig bei Wikipedia:Importwünsche/Importupload #Nachimporte nach Aufspaltung durch einen neu angemeldeten Benutzer nötig? vorbeischauen (dort sind Verlinkungen auf die betroffenen alten/neuen Artikel und die laufende Disk. im Portal Auto und Motorrad). Ich bin mir nicht sicher, ob hier oder dort die richtige Anlaufstelle ist. Danke im Voraus für jede Hilfe. --Roland Rattfink (Diskussion) 09:42, 13. Dez. 2016 (CET)

Inzwischen hat Doc Taxon die 70 Edits des Neuangemeldeten entwirrt und Versionsgeschichten nachimportiert. Dank an eventuelle Unterstützer auch hier. --Roland Rattfink (Diskussion) 11:07, 14. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Roland Rattfink (Diskussion) 11:07, 14. Dez. 2016 (CET)

William P. Gottlieb Collection

Das Foto c:File:Artie Shaw (Gottlieb 07771).jpg soll hier in Kürze unter WP:SG? auf der Hauptseite erscheinen. Den Artikelautor Benutzer:Freimut Bahlo habe ich gebeten, hier auf dieser Seite die Unklarheiten auszuräumen, er hat dagegen darauf verwiesen: Die Fotos der Williams Gottlieb Collection werden seit mehreren Jahren problemlos vom Projekt:Jazz in zahlreichen Artikeln verwendet. Na schön, dann frage eben ich nach. Unter den Bildattributen findet sich c:Template:PD-Gottlieb. Und im Widerspruch (??!!) dazu c:Template:PD-US-not renewed mit dem Warnhinweis ... Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, .....
Also, was gilt nun und was tun? --Goesseln (Diskussion) 13:04, 4. Dez. 2016 (CET)

Ich sehe hier kein Problem. Zunächst gilt offenbar, wie die Library of Congress hier festhält: "In accordance with the wishes of William Gottlieb, the photographs in this collection entered into the public domain on February 16, 2010". Das heisst: Der Fotograf William Gottlieb hat noch selbst den Wunsch geäussert, seine Fotos in die Gemeinfreiheit zu entlassen (was in den USA möglich ist). Persönlichkeitsrechte etc. sind davon natürlich unberührt, wie die LoC auch schreibt. Schon auf dieser Basis kann das Foto wohl problemlos verwendet werden; man könnte sich natürlich fragen, ob selbst ein in den USA auf ausdrücklichen Wunsch des Urhebers für "public domain" erklärtes Werk in Deutschland noch geschützt sein könnte, aber ich denke, man kann dann doch zumindest von einem bedingungslosen Nutzungsrecht für jedermann ausgehen, was aufs gleiche hinausläuft. Das c:Template:PD-US-not renewed wurde der Dateibeschreibung erst kürzlich, Jahre nach dem Upload, hinzugefügt, und wäre in diesem Fall wohl eigentlich nicht nötig. Ich nehme an, dass der Commonsianer, der es hinzugefügt hat, es sozusagen als "Fallback" aus US-Sicht betrachtet, im Sinne von: Auch wenn das Foto nicht in die public domain entlassen worden wäre, wäre es (in den USA) sowieso PD, weil das Copyright nicht erneuert wurde. Gestumblindi 18:17, 4. Dez. 2016 (CET)

Pressetext als Beleg hochladen

Ich habe die Staatlichen Museen in Berlin angeschrieben um Auskünfte über die Zukunft des Standortes Dahlem zu bekommen. Die erhaltenen Auskünfte möchte ich in dem Artikel "Museumszentrum Berlin-Dahlem" benutzen. Mein Problem ist jetzt wie ich das ganze im Artikel belege. Meine Idee: ich Lade das erhaltene PDF Dokument in die Mediathek hoch. Dabei habe ich jedoch das Problem welche Lizenz ich benutzen soll, da das Dokument nicht von mir sondern von den Staatlichen Museen in Berlin erstellt wurde. Ich habe die Staatlichen Museen in Berlin bei meiner Anfrage darauf hingewiesen, dass ich dass ich Ihre Antwort veröffentlichen möchte. In der Rückantwort wurde darauf nicht explizit eingegangen, jedoch habe ich ein Pressetext erhalten, der auf den 2. Dezember 2016 Datiert ist. Ich kann ihn allerdings nicht im Internet finden. Was ist eure Meinung dazu? Oder habt Ihr gute alternativen für mich? --GodeNehler (Diskussion) 21:53, 15. Dez. 2016 (CET)

Gemäß WP:OR ist das eh kein guter Beleg.--Karsten11 (Diskussion) 22:20, 15. Dez. 2016 (CET)
Danke für die Info. --GodeNehler (Diskussion) 18:22, 16. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:23, 17. Dez. 2016 (CET)

Ergänzend noch einer generelle Klarstellung, weil dieses Missverständnis leider immer wieder auftaucht:

@GodeNehler: Commons ist keine Quellensammlung. Nirgendwo steht, dass externe Belege in der Wikipedia hochgeladen werden sollten oder gar müssen. Abgesehen davon, dass das urheberrechtlich so gut wie immer unzulässig ist, ist das auch völlig überflüssig, weil ein vernüftiger Einzelnachweis (ggf. mit Link zur Pressemeldung) völlig ausreicht. WP:Q zu Folge geht es bei Belegen lediglich darum eine grundsätzlich allgemein zugängliche Quelle zu verwenden, sie für andere Autoren und Leser nachvollziebar zu machen. Wie diese dann konkret an die jeweilige Quelle kommen (Fernleihe, Antiquariat, Internetarchiv, Kostenplfichtiger Datenbankzugang) ist deren Problem. // Martin K. (Diskussion) 12:47, 18. Dez. 2016 (CET)

Heidegger (2)

Bei meiner bescheidenen Suche zu Heidegger-1933 habe ich nichts gefunden. Punkt. Aber bei der Gelegenheit einen Personalbogen. Den habe ich nach Commons geladen mit PD ineligible. c:File:Martin Heidegger Personalbogen 1935.jpg. Gut oder schlecht ? --Goesseln (Diskussion) 20:40, 14. Dez. 2016 (CET)

Das ist eine dokumentarische Preziose, aber m. E. nur für die Heidegger/NS-Seite zu verwenden, sonst ist das Dokument zu speziell. Irgendwie komme ich mit den Heidegger-Fotos nicht weiter. Genügt denn der Passus „courtesy of Martin-Heidegger-Archiv Meßkirch“? Offenbar haben die ja die Rechte an den Fotos, die sie mir geschickt haben, und Honorar wollen sie nicht.--BaneshN. (Diskussion) 23:33, 14. Dez. 2016 (CET)

Bevor das hier untergeht, meine Frage an die Urheberrechtsspezialisten ist, ob das Dokument mit PD ineligible bezeichnet werden kann. --Goesseln (Diskussion) 00:53, 15. Dez. 2016 (CET)

@Goesseln : Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:32, 17. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: thx. Goesseln (Diskussion) 13:11, 17. Dez. 2016 (CET)

Please

have a look at this place;-)) --tsor (Diskussion) 16:25, 16. Dez. 2016 (CET)

Hallo tsor, einerseits kann ich nicht nachvollziehen, was deine Frage ist, andererseits geht es in solchen Fällen nur äußerst selten um urheberrechtlich schutzfähige Texte. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:28, 17. Dez. 2016 (CET)
Hallo Gnom, da gehen unsere Ansichten doch auseinander. Natürlich sind hier im Wesentlichen Fakten aneinandergereiht. Aber die Formulierungen auf https://www.sbo-schaumburg.de/das-orchester/der-dirigent/ haben doch gewisse Eigenheiten, die man doch nicht einfach per Copy & Paste übernehemen kann! Beispiele:
  • In der Bundesrepublik, in die er 1969 übersiedelte, war es dann zunächst schwer, eine ihm befriedigende Tätigkeit zu finden - samt Fehler ("eine ihm" müsste heissen "eine ihn")
  • konnte er einen alten Traum verwirklichen
  • Nach seiner Rückkehr aus der russischen Gefangenschaft, wohin er 1944 verschleppt wurde, machte er sein Abitur und begann ein Musikstudium am Konservatorium in Temeswar (Hauptfach Trompete).
Man kann doch nicht einfach ganze Abschnitte samt prägnanten Formulierungen per Copy&Paste übernehmen! Inzwischen wurden die betroffenen Versionen auch versteckt. --tsor (Diskussion) 16:12, 17. Dez. 2016 (CET)
Hm, ob das prägnant genug für urheberrechtlichen Schutz ist, da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls hat es sich ja geklärt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:46, 18. Dez. 2016 (CET)
Das ist weder prägnant noch kann man sonst irgendeine persönliche geistige Schöpfung erkennen. Und eine Versionslöschung wegen sowas ist Kanonen auf Spatzen. --03:35, 18. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 01:46, 18. Dez. 2016 (CET)

Guten Tag, bitte löschen Sie folgenden Eintrag zum tragischen Mordfall einer Kommilitonin von mir. Aus Rücksichtnahme und Schutz der Privatsphäre sollte es einen solchen "Enzyklopädie"-Eintrags (dies sei ja der Anspruch Wikipedias) nicht geben. Ferner besteht die Gefahr, dass der Fall instrumentalisiert wird. Zudem: Es gehört dem Ethos einer seriösen Berichterstattung an, Anonymität eines Opfers zu wahren. Ich kann wirklich nur den Kopf schütteln und bin sehr traurig. Hier nochmals der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_L.

Herzlichen Dank, mit besten Grüßen aus Freiburg i. Br. (nicht signierter Beitrag von 82.212.35.78 (Diskussion) 07:40, 5. Dez. 2016 (CET))

Hallo, die Familie besteht offenbar nicht auf Anonymität: Die Traueranzeige( Link entfernt, der Artikel wurde verschoben. --Ama von und zu (Diskussion) 15:23, 6. Dez. 2016 (CET)) verstehe ich jedenfalls so. Es tut mir auf jeden Fall sehr leid, dass du eine Kommilitonin verloren hast. Und ja, es ist zu hoffen, dass der Fall nicht instrumentalisiert wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:13, 5. Dez. 2016 (CET)
@Gnom: Die Familienanzeige lässt keinen Schluss zu, wie sie zu Tode gekommen ist. Sie könnte an einer Krankheit gestorben sein, bei der Geburt eines Kindes, an den Folgen eines Verkehrsunfalls usw. Aus dieser Anzeige zu schließen, die Familie lege keinen Wert auf Anonymität, finde ich unverantwortlich. Die Nennung des Namens in Wikipedia ist nmM nicht zulässig. Vom postmortalen Persönlichkeitsrecht sind auch die Angehörigen betroffen. --Ama von und zu (Diskussion) 14:44, 6. Dez. 2016 (CET) P.s.: Überschrift und Link geändert. Der Artikel wurde inzwischen verschoben.

Hochladen von Konzertbildern

Ich war gestern beim Konzert von Marianne und Michael und Gäste. Nun weiß ich nicht ob ich die Bilder die ich dort fotografiert habe auf commons.wikimedia hochladen darf. Denn ein Sprecher hat gesagt das Filme drehen aus Urheberrechtlichen Gründen verboten ist, aber fotografieren von ihren Lieblingsstars erlaubt ist. Meine Frage: Darf ich die Bilder hochladen oder nicht? --Auto1234 (Diskussion) 09:45, 5. Dez. 2016 (CET)

Naja, Auto1234, wenn es hieß, dass Fotografieren erlaubt ist, dann ist Fotografieren erlaubt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:08, 5. Dez. 2016 (CET)
Aber die Frage war ja nicht, ob fotografieren erlaubt ist, sondern ob hochladen erlaubt ist. Und das ist ja doch was anderes. --195.200.70.38 12:17, 6. Dez. 2016 (CET)
Ja, das ist erlaubt. --Seewolf (Diskussion) 12:21, 6. Dez. 2016 (CET)

Guten Morgen,

wie kann es eigentlich sein, dass Wikipedia die Unterschriften namhafter Menschen online zur Verfügung stellt, damit kann doch sehr viel gefälscht werden. Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde auch stets darauf geachtet, das die Unterschriften der Geschäftsführer nicht in unbefugte Finger gerieten, um Mißbrauch vorzubeugen. Ausserdem welchen Mehrwert hat eine Unterschrift für den Leser?!

Mit besten Grüßen anne o. aus Hilden (nicht signierter Beitrag von 77.10.45.77 (Diskussion) 08:28, 5. Dez. 2016 (CET))

Hallo, zunächst ist das keine urheberrechtliche Frage. Dann möchte ich mal das Sicherheitsempfinden deines letzten Arbeitgebers hinterfragen: Was für Mißbrauch meinst du? Der Mehrwert für den Leser ist jedoch auch meiner Ansicht nach in der Tat gering, die Abbildung der Unterschrift ist mehr illustrativ und entstammt einem "Brauch" der englischsprachigen Wikipedia. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 10:07, 5. Dez. 2016 (CET)
Mich erreichen öfter Werbebriefe, die nicht individuell unterschrieben sind. Dafür könnte man so eine Unterschrift mißbräuchlich verwenden. Aber wer glaubt schon, das einem Angela Merkel oder Barrack Obama persönlich eine Anlage empfehlen? --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:32, 7. Dez. 2016 (CET)

Screenshot Hauptseite Wikipedia 2. Millionen

Ich haben einen Screenshot der Hauptseite der deutschen Wikipedia wo der Meilenstein 2 Millionen erwähnt wird gemacht . Darf man das in das Wikipedia:Archiv/Meilensteine/Bildschirmfotos einstellen ich habe die komplette Seite da. Wenn das Wikipedia- Logo stören sollte kann ich es auch problemlos entfernen. Eure Antworten bitte. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:01, 5. Dez. 2016 (CET)

Schau dir mal die Dateiseite des Logos auf Commons an - soweit ich weiß darf das innerhalb der Wikipedia, also auf für solche Screenshots, weiterverwendet werden. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 20:46, 5. Dez. 2016 (CET)
Da ist ja alles gut. Ich habe bloß eine noch Frage, was gebe ich als Lizenz an? Wo finde ich den Baustein? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 19:14, 6. Dez. 2016 (CET)
Dieselbe Lizenz von da, wo auch das Wikimedia Commons-Logo zu finden ist. Außerdem: sind auf dem Screenshot Bilder zu sehen? Wenn ja, musst Du auch die Dateiseite dieser Bilder prüfen und ggf. deren Lizenz(en) erwähnen, wie es ein jeder Nachnutzer außerhalb der WP auch tun muss. Oder dupliziere einfach das Vorgehen den anderen Screenshots aus dem Archiv entsprechend. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:47, 7. Dez. 2016 (CET)
Hallo Fiver, der Hellseher, schau in die Kategorie:Datei:Screenshot (Wikipedia), für alles, wo ein Wikimedia-Logo drauf ist, muss noch zusätzlich {{Bild-WikimediaCopyright}} mit drauf. Viele Grüße, --emha db 10:35, 7. Dez. 2016 (CET)
Das habe ich jetzt auch noch mit eingefügt. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 18:53, 7. Dez. 2016 (CET)

Fotos pakistanischer Regierungsstellen

Gibt es in Pakistan irgendwelche Regelungen wie in den USA? Es gibt zu Pakistan International Airlines - Flug 661 derzeit brauchbare Bilder der Polizei im Netz. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:26, 7. Dez. 2016 (CET)

@Eingangskontrolle: Scheinbar nicht. Außerdem wäre auch bei einem US-Photo erst mal zu klären, ob dies wirklich durch einen Angestellten der Bundesbehörden in Ausübung seines Dienstes erstellt oder nur durch eine solche Behörde veröffentlicht wurde. // Martin K. (Diskussion) 17:41, 7. Dez. 2016 (CET)

Bitte um Review ob...

(Hallo!) ...ich bei dieser "Dateirettung" (Panoramafreiheitsproblem mit Frankreich) von Commons alles richtig gemacht habe. Hier die Commons-Datei - die wird irgendwann gelöscht sein, ich habe dort einen SLA gestellt. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 20:49, 5. Dez. 2016 (CET)

Naja, das kommt darauf an. Persönlich halte ich recht wenig von der hier von einigen vertretenen und tolerierten Praxis, unter Berufung auf das Schutzlandprinzip Fotos "lokal" hochzuladen, die in ihrem Entstehungsland eindeutig nicht der Panoramafreiheit unterliegen, und würde solche "Rettungen" gar nicht erst unternehmen. Schliesslich muss man ja sagen: Selbst wenn man in DACH nicht erfolgreich gegen die Verbreitung dieses und ähnlicher Fotos vorgehen kann, dann doch ganz gewiss in Frankreich, und die de-Wikipedia ist nun auch mal in Frankreich abrufbar. Meine eigene Praxis orientiert sich also an Commons: nur Bilder hochladen, gegen die auch in ihrem Entstehungsland urheberrechtlich nichts einzuwenden ist. Davon abgesehen gehört bei Bildern, bei denen wir davon ausgehen, dass sie nicht commonstauglich sind, noch die Vorlage {{NoCommons}} auf die Beschreibungsseite. Gestumblindi 22:19, 6. Dez. 2016 (CET)
Das Argument der Abrufbarkeit ist analog aber auch auf die ganzen Fair-Use-Bilder (Buchcover, Filmausschnitte / Screenshots, berühmte Pressebilder...) der EN-WP, welche ebenso wie die deutsche Ausgabe weltweit abrufbar ist, anwendbar - und ich kann mich an keinen Pressebericht (c't, SPON...) erinnern, dass diese Praxis des fliegenden Gerichtsstandes außerhalb Deutschlands und dafür innerhalb der EU Anwendung gefunden hätte. Mit dieser Idee zu arbeiten ist also nicht zielführend. Die NoCommons-Vorlage habe ich jetzt eingefügt. @Pajz, Gnom: das wäre wieder mal eine mich interessierende Sachfrage. Habt ihr dazu Material? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 00:43, 7. Dez. 2016 (CET)
Hallo Grand-Duc, ich verstehe deine Frage und teile deine Sorge, kann aber keine Antwort geben. Die Lösung könnte vielleicht in der Gerichtszuständigkeit liegen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 09:49, 7. Dez. 2016 (CET)
Grand-Duc, na ja, an sich ist der Ansatz nicht so abwegig. Die internationale Zuständigkeit ist zunächst sowohl am Handlungs-, als auch der Erfolgsort begründet, wobei letzterer bei der öffentlichen Wiedergabe eines Werkes auf einer Website (überall) dort liegen kann, von wo aus diese zugänglich ist (EuGH, Urt. v. 22.01.2015, C-441/13 – Hejduk, Urt. v. 03.10.2013, C-­170/12 – Pinckney; so im Anschluss in Deutschland nun auch BGH, Urt. v. 21.04.2016, I ZR 43/14 – An Evening with Marlene Dietrich [auch] für einen Unterlassungsanspruch unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, in der noch zusätzlich eine „bestimmungsgemäße Abrufbarkeit“ im Inland vorausgesetzt wurde). Ist die internationale Zuständigkeit bejaht, und wird beispielsweise Schutz für Deutschland begehrt, sodass deutsches Recht zugrunde zu legen ist (Schutzlandprinzip), stellt sich die zusätzliche Frage, ob deutsches Urheberrecht verletzt ist. Das ist umstritten und wird gerade nach der Änderung der BGH-Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit sicherlich auch wieder für Internetsachverhalte bedeutsamer werden. Das LG Hamburg hat kürzlich etwa die Verletzung deutschen Urheberrechts für Fälle verneint, denen ein „besonderer Inlandsbezug“ fehlt, und dabei abgestellt auf „alle Umstände des Einzelfalls […], darunter die Sprache, [den] Inhalt und die Aufmachung des Angebots, die Adresse und die Toplevel-Domain, die Natur der angebotenen Inhalte, etwaige auf das Inland ausgerichtete Liefer- und Zahlungsmethoden, Werbeinhalte, die auf das Inland abzielen, die Existenz einer nicht nur unerheblichen Zahl von im Inland ansässigen Nutzer, die das Angebot nutzen, oder etwa die Bekanntheit des Angebots im Inland“ (LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2016, 308 O 161/13 – Internet-Blog m.w.N. zum Meinungsstand im Schrifttum; im Streitfall: keine Verletzung deutschen Urheberrechts durch ungenehmigte Bildverwertung auf fremdsprachigen Blogs unter nichtdeutscher Domain). Ähnliche Erwägungen führen etwa auch beim Senderecht dazu, dass tatsächlich nicht jede irgendwie in Deutschland empfangbare Satellitensendung in das deutsche Urheberrecht eingreift. Ich weiß nicht, wie dies in Frankreich gehandhabt wird, weise aber nur darauf hin, dass die Sache nach Feststellung der gerichtlichen Zuständigkeit (siehe oben) nicht erledigt ist und jedenfalls in Deutschland an der Stelle der Verletzungsfrage ggf. ein Inlandsbezug abgeprüft wird – in welcher Form auch immer (entsprechend auch in EuGH, Urt. v. 18.10.2012, C-173/11 – Football Dataco für das Datenbankherstellerrecht). Vor diesem Hintergrund lässt sich m.E. durchaus denken, dass man durch Ablegen eines Inhalts auf eine Internetseite mit geringerem Bezug zu einem EU-Staat auch darum herumkommt, sich Ansprüchen aus dem dortigen Urheberrechtsgesetz auszusetzen. Ob es funktioniert, hängt neben allerlei Unwägbarkeiten im Detail (wie etwa der Frage, ob Wikipedia-Sprachversionen überhaupt unterschiedliche Angebote sind …) freilich zunächst einmal vom Willen der jeweiligen nationalen Gesetzgeber/Gerichte ab, hier noch einen Prüfschritt einzuziehen und einem forum shopping nach Belieben Einhalt zu gebieten. — Pajz (Kontakt) 08:34, 8. Dez. 2016 (CET)

Linkhaftung für Gewerbetreibende

Zur Info, jeder Gewerbetreibender der einen Link auf Wikipedia Artiekl setzt, die Bilder im Artikel eingebettet haben, handelt ab sofort Urheberrechtsverletzend, siehe Hamburger Landgerichtsurteil. Ja, wikipedia hält sich selbst nicht an das Urheberrecht, weil es Bilder nutzt ohne die Lizenz und den Urheber zu nennen. Das muß nämlich beim Bild angebracht sein. Dafür gab es ja auch schon mal ein Urteil. --Alchemist-hp (Diskussion) 22:42, 9. Dez. 2016 (CET)

Die CC-Lizenzen selbst kennen keine Verpflichtung der Urhebernennung "direkt am Bild", vielmehr heisst es beispielsweise in der CC-BY-SA 3.0 Deutschland im Abschnitt 4.c) viel allgemeiner, dass die Angaben "in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form" gemacht werden müssen. Als solche könnte man durchaus auch eine Urhebernennung per "Klick aufs Bild" sehen, wie es hier praktiziert wird. Das frühere Urteil, das du meinst, bezog sich meiner Erinnerung nach auf einen Fall, in dem der Urheber selbst ausdrücklich festgeschrieben hat, dass die Urhebernennung direkt am Bild zu erfolgen habe. Es ging also nicht um eine Forderung der Lizenz selbst, sondern um eine von einem bestimmten Urheber erhobene Plazierungsforderung, die von den allermeisten Bildurhebern in der Wikipedia bzw. auf Commons nicht erhoben wird (die meisten Uploader beschränken sich auf die Standardlizenz ohne irgendwelche weiteren Festlegungen). Und höchstrichterlich war das Urteil sowieso nicht; beim aktuellen Fall handelt es sich nur um einen Beschluss im Rahmen eines Verfügungsverfahrens. Ich finde die Reaktion von Heise darauf übrigens sehr schön ;-) Gestumblindi 23:05, 9. Dez. 2016 (CET)

Mehrere Versionen des Artikels Santee_Sioux_Reservation

Hallo, ich habe vor einem halben Jahr festgestellt, dass in dieser Version des Artikels Santee Sioux Reservation der Bearbeiter den Inhalt per Cut & Paste eingefügt hat. Ich habe den Inhalt daraufhin gelöscht und den Bearbeiter auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Heute fügt er denselben Text nur äußerst geringfügig geändert wieder ein. Meine Frage: Ist das noch ein URV oder fällt das unter "Geringfügigkeit" (keine Schöpfungshöhe oder ähnliches)? --Edmund (Diskussion) 21:36, 9. Dez. 2016 (CET)

Was für eine URV? Eine von mir selber? Ja. Ich habe mir die Genehmigung erteilt meinen eigenen Text zu kopieren. Ohne dich zu fragen! Der Text den ich kopiert habe mit Copy Paste ist 100% mein Eigener! Persönlichen Angriff entfernt. --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 09:56, 10. Dez. 2016 (CET) Dl4gbe (Diskussion) 04:44, 10. Dez. 2016 (CET)
Hallo Dl4gbe, danke für deinen Beitrag. Bitte beachte, dass persönliche Angriffe auf Wikipedia unter gar keinen Umständen toleriert werden. Stattdessen solltest du immer von guten Absichten anderer Wikipedianer ausgehen. --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 09:56, 10. Dez. 2016 (CET)
Hallo Gnom. Das tue ich normallerweise. Aber dieser Fall ist besonders. Edmund Ferman wirft mir alles Mögliche vor, obwohl ich nie mit ihm Streit suche. Jetzt diese URV Veranstaltung. Ich weiss beim besten Willen nicht, was er damit erreichen will. Der Abschnitt Geschichte kommt teilweise aus dem Artikel Sioux-Aufstand und zwar aus dem Abschnitt Hintergrund. Gut Copy Paste, gebe ich zu. Das Problem ist nur, dass ich diesen Abschnitt selber geschrieben habe. Ich werde den doch in anderen Artikeln verwenden können, meinen eigenen Text. Eigentlich ein Grund für eine VM Dl4gbe (Diskussion) 10:39, 10. Dez. 2016 (CET)
Wenn es sich so verhält, wie Dl4gbe hier schreibt (d.h. es handelt sich um eigene Texte), muss man ihm zustimmen (also, in Bezug auf die Sachfrage - nicht auf den PA): Selbstverständlich kann man eigene Texte per cut&paste kopieren/verschieben, das ist kein Problem, Schöpfungshöhe hin oder her. Gestumblindi 22:22, 10. Dez. 2016 (CET)

Bayerischer Staatsanzeiger

Sind Bekanntmachungen von Staatsministerien im Bayerischen Staatsanzeiger urheberrechtlich geschütz oder nicht?--Ratzer (Diskussion) 13:50, 8. Dez. 2016 (CET)

Das kommt darauf an. Viele werden amtliche Werke sein, ich kann aber nicht ausschließen, dass das im Einzelfall auch mal anders zu sehen sein wird. Also wäre es sinnvoll zu wissen, welche Bekanntmachung du konkret meinst. Grüße --h-stt !? 19:28, 8. Dez. 2016 (CET)
Im Augenblick:
  • Bekanntm. des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 26. November 1954 Nr. I B 1 - 3000 - 45 a/58 über die besondere Benennung eines Gemeindeteils der Gemeinde Karlstein, Landkreis Berchtesgaden ausgegraben (BStAnz. Nr. 49/1954) (Artikel Thumsee (Bad Reichenhall))
  • StAnz. 1970 / Nr. 20: Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 6. Mai 1970 Nr. I B 3 — 3000 — 47 a/5 (über die Eingemeindung von gemeindefreien Gebieten in die Gemeinden Jachenau, Kochel am See und Lenggries, Artikel Jachenau, künftig auch Lenggries Kochel am See und weitere noch anzulegende Artikel)
Künftig noch weitere über Änderungen von Gemeindegrenzen und Erteilung von Ortsnamen u.ä.
--Ratzer (Diskussion) 20:52, 8. Dez. 2016 (CET)
Und worauf bezieht sich deine Frage? Sind da Karten abgedruckt und du willst die übernehmen? Grüße --h-stt !? 21:15, 8. Dez. 2016 (CET)
Meine Frage bezieht sich auf das Einscannen und Hochladen der Zeitungsausschnitte, meistens (immer?) nur Text.--Ratzer (Diskussion) 21:42, 8. Dez. 2016 (CET)
Auch dazu: In der Regel werden das amtliche Werke sein, Ausnahmen sind denkbar. Aber wo ist der enzyklopädische Nutzen eines solchen Scans? Warum willst du sowas hochladen? Grüße --h-stt !? 18:01, 9. Dez. 2016 (CET)
Uploads auf Commons brauchen keinen „enzyklopädischen Nutzen“, sondern müssen in irgendeiner Art „edukativ“ sein. Nur Text enthaltendes ist zwar oft trotzdem ausgeschlossen, das hier Beschriebene dürfte aber mEn gemäss c:COM:SCOPE erwünscht sein. --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:40, 9. Dez. 2016 (CET)
Diese Frage gehört wohl nicht hierher (Wikipedia:Urheberrechtsfragen), aber na gut. Schau dir mal die Einzelnachweise im Artikel Thumsee (Bad Reichenhall) an. Alle sind online vorhanden und sofort überprüfbar. Bis auf den ersten. Versuch das mal zu überprüfen. Da könnte jeder ein Fantasiedatum und ein Fantasie-Aktenzeichen reinschreiben, und die Falschinformation bleibt womöglich lange Zeit unentdeckt. Nicht im Sinne der Qualität der WP. Da ist es doch naheliegend, auch diesen Beleg online verfügbar zu machen, zumal es um urheberrechtsfreies Material geht, das auf Commons geladen werden kann.--Ratzer (Diskussion) 22:10, 9. Dez. 2016 (CET)
Ich schreibe oft oder sogar überwiegend zu Themen, die praktisch nur in Büchern abgehandelt werden, da habe ich auch nur Belege, die sich ohne Zugang zu einer großen Bibliothek nicht überprüfen lassen. Nur zu Belegezwecken würde ich also nie auf die Idee kommen, irgendwelche Amtsblätter oä hochzuladen. Grüße --h-stt !? 22:26, 9. Dez. 2016 (CET) PS: Schöner kleiner Artikel, den See und den Wirt und den Antoniberg kenne ich übrigens gut.
Urheberrechtsfreie Bücher, die nicht schon irgendwo online sind, gehören sowieso auf commons. Auch wenn das saubere Einscannen durchaus Arbeit macht. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 09:21, 10. Dez. 2016 (CET)

Mal angefangen. Ich finde, diese Zeitungsausschnitte sind nicht nur Belege, sondern auch nützliche Illustrationen für die einschlägigen WP-Artikel.--Ratzer (Diskussion) 10:57, 11. Dez. 2016 (CET)

ich habe eine Postkarte in England gekauft, es ist ein Bild von 1813 dort abgedruckt. Darf ich diese scannen und in Wikipedia benutzen ?

--Juergen Beer (Diskussion) 22:20, 12. Dez. 2016 (CET)

Es hört sich erstmal problemlos an, man kann das aber erst bei der vorliegenden konkreten Karte einschätzen. --M@rcela 22:27, 12. Dez. 2016 (CET)
Ich sehe da keine Probleme. Bei Postkarten entfällt editio princeps, selbst gescannt bedeutet, daß kein Museum Rechte an der Reproduktion behaupten kann. Hat jemand Einwände? Urheber und Lizenz müssen noch angepaßt werden. --M@rcela 10:39, 13. Dez. 2016 (CET)
nach BK - sehe ich anders:
Du hast als Urheber eingetragen: By kind permission of the Mayor of Winchester. c City of Winchester. Das ist höherer Unsinn, der wohl der (nicht nur für dich) unverständlichen Benutzerführung bei Commons geschuldet ist. Und natürlich bist auch nicht du der Rechtevergeber, nur weil du einen Scanner bedienen kannst. Es braucht also eine PD-Angabe, zum Beispiel PD-Old. Dafür braucht es den Zeichner/Maler/Stecher, der das Werk geschaffen hat. Und, wenn es für Dritte schwierig ist, die Lebensdaten dieses Schöpfers nachzuschlagen, dann eben auch ein Hinweis auf die von dir dazu gefundene Quelle. Wenn aber auf der Postkartenrückseite vom Postkartenvertreiber der Text steht: John Brown (1777-1833), dann würde es völlig genügen, diesen Text in Commons einzufügen. Steht da allerdings Emmy Smith (1910-1970) (weil sie 1955 die Ansicht im Biedermeierstil nachempfunden hat), dann hättest du verloren.
Steht allerdings auf der Postkartenrückseite nichts, was auf den ursprünglichen Schöpfer hinweist, dann ist der Urheber unknown, und du könntest im Verein mit dem Mayor of Winchester davon ausgehen, dass es sich um eine zeitgenössische Zeichnung handelt, also PD-Old oder eine ähnliche PD.
--Goesseln (Diskussion) 11:18, 13. Dez. 2016 (CET)

also, er https://de.wikipedia.org/wiki/Samuel_Prout hat es erschaffen .... watercolour by Samuel Prout ... und nun ??? (nicht signierter Beitrag von JuergenBeer (Diskussion | Beiträge) 22:48, 13. Dez. 2016 (CET))

Ich versuch's mal:

  • |description= x{de|1= xxxxxx ; Vermerk auf der Postkartenrückseite: yyyyy
  • |date=1813
  • |source=Postkarte (2016) nach einem Aquarell von de:Samuel Prout. By kind permission of the Mayor of Winchester. c City of Winchester.
  • |author=Samuel Prout
  • |permission=
  • ==Lizenz==
  • x{PD-Old}}
  • c:Category:Samuel Prout

und so weiter --Goesseln (Diskussion) 23:20, 13. Dez. 2016 (CET)

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Attribute wurden geändert. Goesseln (Diskussion) 16:57, 26. Dez. 2016 (CET)

Mit Bild-LogoSH versehene Logos von Videospielen

Hallo zusammen,
meine Anfrage betrifft vor allem Dateien in der Kategorie:Datei:Logo (Computerspiel), die überwiegend mit {{Bild-LogoSH}} versehen sind. Meines Verständnisses nach gilt diese Vorlage nur für Logos, die nach gängiger Auffassung keine Schöpfungshöhe erreichen, dies ist aber in dieser Kategorie für den überwiegenden Teil der Dateien definitiv nicht der Fall, Beispiele siehe unten. Wie schätzt Ihr diese Fälle ein, sollte man hier einmal Großreinemachen?
Vielen Dank! —viciarg414 12:12, 9. Dez. 2016 (CET)

Beispiele

Die Beispiele dürften unstrittig oberhalb der SH-Grenze liegen, und müssten gelöscht werden, sobald sich jemand findet, der sich darum kümmert. Falls Du das machen möchtest, würde ich vorschlagen, die Logos _langsam_ in die Dateiüberprüfung zu bringen (Lizenz, Freigabe), so dass man sich evtl. noch um eine Freigabe bemühen kann. Bitte möglichst nicht zu viele Logos auf einmal, damit der Prozess beherrschbar bleibt! --Krd 12:18, 9. Dez. 2016 (CET)
Die ersten beiden Logos haben mMn keine höhere Schöpfungshöhe als viele Vereinswappen und Firmenlogos, die auf Wikipedia ebenfalls mit {{Bild-LogoSH}} versehen sind. Bei dem von Diablo III bin ich mir auch nicht sicher, ob es oberhalb der SH-Grenze liegt, auf den ersten Blick schaut es recht kunstvoll aus, aber wenn man die einzelnen Bestandteile betrachtet, ist es doch einfach: in der Mitte sind einfache geometrische Objekte und die Schrift ist auch nicht so besonders. --MrBurns (Diskussion) 04:26, 14. Dez. 2016 (CET)
Dass es noch mehr Beispiele gibt, bei denen die SH fragwürdig ist, heißt ja nicht, dass man diese als Positivbeispiele heranziehen kann. Das Problem ist die generelle Verwendung der Vorlage {{Bild-LogoSH}}, die eben keine Lizenzvorlage ist, sondern schlichtweg einen zusätzlichen Hinweis darauf gibt, dass die hochgeladene Grafik über ihre generelle Freigabe hinaus als Logo marken- oder namensrechtlich geschützt sein kann und deswegen nicht auf Commons gepackt werden sollte. Siehe auch den in der Vorlage vorhandenen Hinweis, in dem in Fettschrift davon abgeraten wird, derartige Logos überhaupt in Wikipedia zu verwenden. —viciarg414 15:34, 15. Dez. 2016 (CET)
@Krd: Danke für den Hinweis auf die DÜP. Ich werde dort einmal nachfragen, wie wir am besten an das Thema herangehen. Anlass war, dass Blizzard sich lt. Ozz1303 explizit dagegen ausgesprochen hat, dass Logos ihrer Produkte in der deutschsprachigen Wikipedia verwandt werden. Um also die Logos von Diablo & Co. weiter zu verwenden, müsste auf unserer Seite definitiv festgestellt werden, dass diese Logos keine Schöpfungshöhe besitzen, und zwar so sicher, dass die Foundation oder irgendwer einen etwaigen Prozess zu diesem Thema gewinnen würde. Die bisher stillschweigend bzw. konkludent angenommene nicht vorhandene Schöpfungshöhe bei Dateien, die mit {{Bild-LogoSH}} gekennzeichnet sind, ist mithin nicht mehr ausreichend. —viciarg414 15:34, 15. Dez. 2016 (CET)
Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle#Massenhafte Verwendung von Bild-LogoSH anstelle einer Lizenzvorlage. —viciarg414 15:57, 15. Dez. 2016 (CET)

Espenlaub (Automobile) – Frage zur geplanten Auslagerung

Im Jahr 2010 habe ich den Artikel Espenlaub (Automobile) angelegt. Er war von Beginn an recht umfangreich, gleichwohl waren und sind Ergänzungen/Verbesserungen stets willkommen. Nun löschte Benutzer:Buch-t innerhalb des Markenartikels die Infobox zum Modell Espenlaub 1000 mit der (zutreffenden) Begründung, dass diese Infobox zu fehlerhaften automatisierten Kategorien führt. Um diesen Informationsverlust zu verhindern bzw. eine klarere Trennung von Hersteller und Einzelmodell herbeizuführen, würde ich gerne die Unterabschnitte Espenlaub (Automobile) #Modell „1000“ (1952) und Espenlaub (Automobile) #Modell „1000“ (1953) zu einem neuen Modellartikel Espenlaub 1000 auslagern. Mit Buch-t als einem der Mitarbeiter, die im Portal „Auto und Motorrad“ maßgeblich bei der Artikelarbeit und der Kategorisierung tätig sind, ist die Auslagerung als grundsätzlich sinnvoll abgestimmt, siehe Benutzer Diskussion:Buch-t #Espenlaub (Automobile). Die Frage ist nun, wie: Einfaches C & P möglich oder Duplizierung der Versionsgeschichte erforderlich?

Wenn ich mir die Änderungen des Artikels seit 2010 – auch mit Hilfe des einschlägigen Tools – ansehe, so sehe ich – jedenfalls bei den beiden betroffenen Abschnitten – zwar durchaus sinnvolle, willkommene Änderungen, die sich aber m. E. auf Rechtschreibung/Formalien etc. beschränken, mithin keine eigene Schöpfunghöhe haben. Ich tendiere daher dazu, die beabsichtigte Auslagerung einfach per Copy & Paste der betreffenden Abschnitte des von mir ursprünglich initiierten Artikels vorzunehmen und dies im Bearbeitungsvermerk sowie auf der neuen Artikel-Disk. entsprechend zu vermerken. Gleichwohl hätte ich hierzu bzw. zu der Frage, ob doch eine förmliche Duplizierung der Versionsgeschichte erforderdlich/angemessen ist, vorsorglich gerne weitere Einschätzungen aus erfahrenerer Hand. Danke vorab, --Roland Rattfink (Diskussion) 00:32, 21. Dez. 2016 (CET)

Make it so, Roland Rattfink. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:41, 23. Dez. 2016 (CET)
Danke, Benutzer:Gnom, dann werde ich das so machen. --Roland Rattfink (Diskussion) 17:14, 27. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Roland Rattfink (Diskussion) 17:14, 27. Dez. 2016 (CET)

Bild aus Buch erreicht Schöpfungshöhe?

Erreicht die folgende Auflistung der Auflager:
http://i373.photobucket.com/albums/oo174/jokalliauer/30782256544_97dd284a68_o.png
die Schöpfungshöhe (ist aus einem Buch)?
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:05, 29. Dez. 2016 (CET)

Nein, das sind Normdarstellungen, an denen keine Urheberrechte bestehen. Aber unsere WP:Grafikwerkstatt kann dir die sicher besser zeichnen. Grüße --h-stt !? 19:08, 29. Dez. 2016 (CET)
Danke, hab soeben bei der Grafikwerkstatt angefragt.
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 19:35, 29. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 19:35, 29. Dez. 2016 (CET)

Schöpfungshöhe bei Wertpapierscans

Hallo, im Archiv kann ich folgenden Beitrag finden: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/10#Wertpapier_.28Aktie_aus_von_1955.29

In den letzten Wochen habe ich viele Wertpapierscans hochgeladen, die eine ähnliche Gestaltung hatten, wie die in diesem Archivbeitrag erwähnte Aktie. Als Lizenz hatte ich PD-ineligible verwendet. Trotzdem wurde ein Löschungantrag für diese Dateien gestellt und die Löschung vor ein paar Tagen auch durchgeführt. Hat sich seit dem Archivbeitrag aus dem Jahre 2011 die Meinung bezüglich der Schöpfungshöhe geändert oder is PD-ineligible nicht die richtige Lizenz für solche Wertpapiere? Kann ich die Reaktivierung unberechtigt gelöschter Dateien verlangen?
Edhac-Edham (Diskussion) 17:28, 11. Dez. 2016 (CET)

Las mich raten auf commons? Nun ja, die sehe das durchaus anderes. --Bobo11 (Diskussion) 17:39, 11. Dez. 2016 (CET)
Hallo Edhac-Edham, die Guillochen sind wohl das Problem. Gruß, --Gnom (Diskussion) Für eine grüne Wikipedia! 22:16, 12. Dez. 2016 (CET)
Hallo, kann man die Bilder anstatt in common noch irgendwo anders ablegen, wo die Regeln laxer sind? Eueren Antworten nach gibt es wohl keine eindeutige Vorstellung darüber, was PD-ineligible beinhalten muss. Das hätte ich mir anders gewünscht. Gruß Edhac-Edham (Diskussion) 22:01, 14. Dez. 2016 (CET)
Wie gesagt glaube ich, dass die Bordüren und Guillochen urheberrechtlich schutzfähig sind. Rechteinhaber sind gemäß den Urhebervermerken offenbar eine Firma Stämle & Friedel aus Stuttgart beziehungsweise eine Gebr. Parcus AG aus München oder deren Rechtsnachfolgerinen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:05, 18. Dez. 2016 (CET)
Danke für die Antwort, wenngleich ich mir eine andere Aussage gewünscht hätte. Somit sind also auch die diesbezüglichen Aussagen bzw. Annahmen im oben aufgeführten Archiv-Link falsch.

Gruß, Edhac-Edham (Diskussion) 16:20, 18. Dez. 2016 (CET)

Hallo zusammen, auf diesem derzeit auf der HS verlinkten Bild hält eine Demonstrantin ein Photo von Aslı Erdoğan in der Hand. Das ist so prominent, daß es kaum als Beiwerk durchgeht, oder? LG von -- Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 13:01, 30. Dez. 2016 (CET)

Leider, LA auf Commons gestellt. --h-stt !? 15:15, 30. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:00, 30. Dez. 2016 (CET)

Ich bin der Person selbe und möchte Bitte meine seite die unerlaubt ist von meiner seits Gelöscht haben!!

Da der Name "Amokalex" auch urheberrechtlich geschutzt ist gibt es wieder eine Gesetzt verstoß gegen meine Person!!

Ich bitte freundliche weise dies zu korregieren, ansonsten muß ich den Rechtlichen weg nehmen über mein Anwalt der schon hierüber informiert worden ist!

Danke!!


Der Anwalt wird sich freuen... Wo ist der Urheberrechtsverstoß? --Magnus (Diskussion) 15:08, 15. Dez. 2016 (CET)
Hi Alexander, ich habe die e-mail versteckt, um Mißbrauch zu vermeiden. Sie sind im Quelltext der Seite zu finden. Wenn ich mir den kurzen Artikel ansehe, liegt keine erkennbare Urheberrechtsverletzung vor. Auch die Erwähnung des Spitznamens bzw. Sendungsnamens ist über das Urheberrecht nicht zu beanstanden.--Karsten11 (Diskussion) 15:12, 15. Dez. 2016 (CET)
Naja, Relevanz sehe ich jetzt nicht direkt, die Radiosender sind mir nicht bekannt und wohl recht klein. Daher könnte der ganze Artikel jetzt schon ein Eingriff ins Privatleben sein. --195.200.70.50 16:07, 19. Dez. 2016 (CET)

Fahndungsplakate

Mag mal bitte jemand mit einen Blick auf meinen Löschantrag c:Commons:Deletion requests/File:Fahndungsplakat Amri.png werfen? Soweit ich mich erinnere, sind Fahndungsplakate bzw. die Fotos der gesuchten Person nicht automatisch gemeinfrei/unter freier Lizenz nur weil die Polizei/das BKA diese veröffentlicht. Ich mag mich aber durchaus irren. Danke. — Raymond Disk. 09:44, 22. Dez. 2016 (CET)

gdo stellt auch ständig SLA auf ein von mir hochgeladenens Foto [4]. Dem Schricker S. 533 entnehme ich, daß Fahndungsfotos als gemeinfrei gelten (Amtliche Werke), wenn sie im Kontext genutzt werden. --M@rcela 12:29, 23. Dez. 2016 (CET)
M@rcela: (Wie) können wir diese Einschränkung garantieren? --emha db 13:14, 23. Dez. 2016 (CET)
Das gilt auch bei allen relativen Personen des Zeitgeschehens. Garantieren können wir nichts. Bei Porträts gibt es auch prinzipiell ein Änderungsverbot. --M@rcela 13:20, 23. Dez. 2016 (CET)
was schreibt Schricker denn genau? "Im Kontext" ist etwas unpräzise und ich würde vermuten, dass er bei Fahndungsbildern den Kontext der Fahndung meinte, was sich auf die laufende(sic!) Fahndung beziehen kann. Muss ich das erst über eine Wikipedia:Bibliotheksrecherche anfordern oder gibt es jetzt mal Klartext? --gdo 13:26, 23. Dez. 2016 (CET) @Pajz: Du hattest 2015 zu dieser Thematik eine längere Stellungnahme mit Literaturnachweisen verfasst (weiter unten verlinkt). Hast du den aktuellen Schricker zur Hand? --gdo 13:34, 23. Dez. 2016 (CET)
Giraldillo, S. 533 der aktuellen 4. Aufl. des Schricker/Loewenheim entstammt der Kommentierung von Vogel zum Zugangsrecht aus § 25 UrhG; ein Bezug zur hiesigen Thematik besteht nicht. Zu Vorauflagen kann ich von dieser Stelle nichts sagen. Auf die Schnelle sehe ich in der aktuellen Kommentierung zum § 5 II UrhG keine Äußerung zum amtlichen Charakter sog. Fahndungsplakate. — Pajz (Kontakt) 11:12, 25. Dez. 2016 (CET)

Fahndungsfoto Anis Amri

es geht um dieses Bild.

Der Uploader behauptet, Fahndungsfotos gelten als "amtliche Werke" im Sinne von § 5 UrhG und damit sei das Bild (unwiderruflich) "public domain" und in jeder Hinsicht über die WP einsetzbar und verbreitbar. Löschanträge auf Commons werden von ihm herausvandaliert. Im Artikel, in dem er das Bild verwenden will, läuft eine Diskussion hier.

In der Vergangenheit wurde dies weder hier Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/03#Fahndungsplakat_.3D_Amtliches_Werk.3F, noch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/03#Fahndungsplakat, noch in der überwiegenden Teil der mir ersichtlichen Urheberrechtsliteratur so gesehen. Insofern halte ich auch die Darstellung in Bildrechte#Fahndungsfotos für korrekt.

Sofern sich die Verbreitung des Fahndungsfotos lediglich auf § 45 Abs. 2 UrhG stützen konnte, wäre jedenfalls mit dem Wegfall der Fahndung durch den Tod der Person m.E. eine ordnungsgemäße Lizenzierung und Freigabe erforderlich, die offensichtlich nicht vorliegt.

Meinungen? --gdo 12:31, 23. Dez. 2016 (CET)

dasselbe gilt natürlich auch für das Fahndungsplakat, welches zwei Fotos enthält. --gdo 12:35, 23. Dez. 2016 (CET)
Wenn schon deine Löschanträge auf Artikel abgelehnt werden, willst du nun maximal schaden. Dein Verhalten hier ist einfach nur...--M@rcela 12:49, 23. Dez. 2016 (CET)
blabla dummschwatz bla - mehr iss nich, oder? Du hattest zur Stützung deiner Ansicht auf Schricker zu § 5 UrhG verwiesen. Wo ist denn jetzt das Zitat? Dürften im Normalfall wohl nicht mehr als drei Sätze und ggf. etwas Rechtsprechungsnachweise sein. Also: wo ist Deine Quelle? Gib wenigstens die Randnummer an, damit jemand der das Werk hat, es nachprüfen kann! Oder war das alles nur gelogen? --gdo 13:09, 23. Dez. 2016 (CET)
gdo: Mäßige umgehend Deinen Tonfall! Diese Diskussion kann sachlich verlaufen, oder? --emha db 13:14, 23. Dez. 2016 (CET)
maßt Du dir hier gerade eine Rolle an, die dir nicht zusteht? --gdo 13:18, 23. Dez. 2016 (CET)
1. Kann bitte mal jemand erklären, wie ein Fahndungsplakat ein amtliches Werk und gemeinfrei sein soll, wenn es Fotos verwendet, die von Privatpersonen gemacht wurden und die an diesen Fotos Urheberrechte besitzen? Verliert der Fotograf seine Urheberrechte, wenn sich eine Behörde seiner Fotos bemächtigt?
2. Was für ein Kontext ist in „daß Fahndungsfotos als gemeinfrei gelten (Amtliche Werke), wenn sie im Kontext genutzt werden“? Mit Sicherheit nicht jeder beliebige Kontext, sondern der einer Fahndung (sodass Zeitungen die Plakate nachdrucken dürfen). Nachdem nach der fraglichen Person nicht mehr gefahndet wird, gibt es diesen Kontext nicht mehr. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:32, 23. Dez. 2016 (CET)
Die Bilder wurden von Beamten im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung angefertigt, das sind keine Privatfotos. Im Kontext bedeutet, im Kontext mit der Person. Ob lebend oder tot spielt keine Rolle. --M@rcela 13:34, 23. Dez. 2016 (CET)
Im Kontext bedeutet, im Kontext mit der Person [und nicht lediglich im Kontext mit der Fahndung]. und genau das steht so (zumindest sinngemäß) im Schricker? --gdo 13:39, 23. Dez. 2016 (CET)
Die Bilder wurden von Beamten im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung angefertigt Das weißt du woher? Zumindest das rechte Foto sieht mir durch die Struktur sehr nach einem Scan aus einem Ausweisdokument aus. Wir wissen einfach nicht, wer die Urheber der beiden Fotos sind. Und der erste Löschantrag auf das Plakat stammte schon gestern von mir: c:Commons:Deletion requests/File:Fahndungsplakat Amri.png. — Raymond Disk. 13:43, 23. Dez. 2016 (CET)
§ 45 Abs. 2 UrhG ist auf Wikipedia nicht anwendbar. Wir sind weder ein Gericht noch eine Behörde. Das Bild ist zu löschen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:39, 23. Dez. 2016 (CET)

Dann fasse ich mal zusammen: es gibt keinen nachvollziehbaren Hinweis aus der Fachwelt, dass Fahndungsfotos oder Fahndungsplakate deutscher Behörden in einer Weise verbreitet und genutzt werden dürfen, wie die WP Lizenzbedingungen es verlangen. Als Folge können sie nicht auf Grundlage von 5 UrhG hochgeladen oder verwendet werden. Sie sind dann ggf. zu löschen. Davon unberührt sind Fälle, in denen für ein solches Foto eine anderweitige Lizenz oder ein anderweitiges gesetzliches Nutzungsrecht vorliegt, wofür aber im Falle Amri keine Anzeichen erkennbar sind. Korrekt? --gdo 13:11, 25. Dez. 2016 (CET)

Ja, ich sehe das im Prinzip nach Einarbeitung in die Problematik wie du. Das Problem bei Bildern ist immer, dass es keine absolute urheberrechtliche Einordnung und Bewertung gibt, die für jeden Verwendungszweck gleich ist. Das scheint mir M@rcela zu übersehen.
Wer der Urheber der Portraitbilder ist, wissen wir nicht. Wir wissen, wer das Fahndungsplakat gemacht hat (= BKA). Das BKA als Behörde ist gemäß § 45 Abs. 2 und 3 UrhG für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit berechtigt, Bildnisse zu vervielfältigen und sie zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Für das BKA kommt es nicht darauf an, wer der Fotograf der Bilder war; es darf die Bilder für den in § 45 Abs. 2 UrhG genannten Zweck ohne Zustimmung des Urhebers und ohne ihn zu vergüten verwenden. Für Bildnisse gilt noch eine Spezialregelung des Kunsturheberrechtsgesetzes, die dem Persönlichkeitsschutz des Abgebildeten dient: Gemäß § 24 KUG dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. Trotz dieser Ermächtigung sind öffentliche Fahndungsaufrufe unter Verwendung von Bildern nur sehr eingeschränkt zulässig, zumeist nur bei schweren Straftaten. Dazu gibt es viele Gerichtsentscheidungen, auf die ich aber jetzt nicht weiter eingehe.
Wenn Zeitungen das Bild nachdrucken, muss man schauen, ob das für ihren Zweck (Tagesberichterstattung) möglich ist. Hier gibt es die Sonderregelung des § 50 UrhG, die auch Bilder erfasst. Die Verwendung von Bildern, an denen dritte Personen das Urheberrecht haben, ist aber nur zulässig, wenn das urheberrechtlich geschützte Werk „nicht aus dem Bericht ausgespart werden kann“ (Rehbinder, Urheberrecht, 16. Auflage 2010, Rdnr. 512), weil es gerade der Gegenstand der Berichterstattung ist. Dies trifft auf einen Presseartikel, der mit Fotos ausgeschmückt wird, nur selten zu, denn die Fotos könnte man ja theoretisch weglassen, ohne dass das Verständnis des Textbeitrages darunter leiden würde. Deswegen werden die Fotos selbstständiger Fotografen, die z. B. Fotos von Sportereignissen herstellen, im Allgemeinen vergütet, wenn die Presse das Bild zur Tagesberichterstattung über das Sporteignis verwenden möchte. Die Presse bezahlt für das vom Fotografen eingeräumte Nutzungsrecht am Bild.
Bei Fahndungsbildern der Polizei ist die urheberrechtliche Situation unklar. Wie es scheint, wird es als ein Recht der Behörde gesehen, einen Fahndungsaufruf an die Presse mit der Bitte einer Veröffentlichung weiterzugeben. Wanckel, Foto- und Bildrecht, 4. Aufl. 2012, Rdnr. 255 schreibt dazu:
Unabhängig hiervon muss die Initiative zur Öffentlichkeitsfahndung mit Bild von der Behörde ausgehen. § 24 KUG berechtigt ausdrücklich nur Behörden. Dies hat zur Folge, dass Medien nicht aus eigenem Antrieb Personenfotos zu Fahndungsmaßnahmen veröffentlichen dürfen, aber auf Veranlassung und in Kooperation mit der Polizei. Auch dürfen offizielle Fahndungsfotos nach § 24 KUG nicht zur Bebilderung späterer Ereignisse, z. B. bei der Prozessberichterstattung nach Ergreifung des Täters, genutzt werden.
Die urheberrechtliche Genehmigung liegt hier wohl in einer Art „Verlängerung“ des Rechts nach § 45 Abs. 2 und 3 UrhG, das als Veröffentlichungsforum nicht nur eigene Räumlichkeiten (Polizeireviere), sondern auch dritte Orte, also auch die Printmedien, zulässt.
Jetzt kommen wir zu uns – zur Wikipedia: Wir betreiben keine Tagesberichterstattung, wir sind auch keine Behörde, die nach Personen fahndet. Für uns gilt das normale Urheberrecht. Wir brauchen grundsätzlich die Genehmigung des Urhebers.
Der Wikipedianer, der Urheber des Bildes ist, könnte es veröffentlichen; er müsste nur die Regelungen des Kunsturheberrechtsgesetzes für Bildnisse beachten (§§ 22 bis 24 KUG): Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung Bildnisse verbreitet und zur Schau gestellt werden, wenn sie Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte zeigen. Tja. Ist Amri, der der Tat an der Berliner Gedächtniskirche dringend verdächtig ist, schon eine Person der Zeitgeschichte?
Die Frage kann unbeantwortet bleiben, denn niemand von uns dürfte der Fotograf der hochgeladenen Bilder sein. Wir müssten also nach einer anderen urheberrechtlichen Grundlage suchen. § 5 Abs. 1 UrhG in der Variante der „amtlichen Bekanntmachung“ dürfte ausscheiden, da nur Werke „regelnden Charakters“ wie Gesetze und Verordnungen gemeint sind (Rehbinder, Urheberrecht, 16. Aufl. 2010, Rdnr. 500). Ein Fahndungsaufruf regelt jedoch nichts. Die Lizenzbausteine der zur Löschung stehenden Bilder sind also in jedem Falle falsch.
Aus meiner Sicht bliebe als Rechtsgrundlage nur § 5 Abs. 2 UrhG. Dann müsste es ein amtliches Werk sein, das im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden ist. Dazu gehören üblicherweise Gesetzesentwürfe, Bundestags- und Bundesratsdrucksachen, Denkschriften, Protokolle, deren Urheber in der Regel eine Behörde ist.
Fahndungsaufrufe mit Bildern, die von dritten Personen angefertigt worden sind, die an den Bildern ein eigenes Urheberrecht besitzen, dürften nicht unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, weil die Schranken des Urheberrechts regelmäßig eng auszulegen sind. Die in § 5 Abs. 2 UrhG immer mitzulesende Voraussetzung, dass eine Weiterverwendung wie bei Gesetzen und Verordnungen uneingeschränkt gewollt und gebilligt ist, dürfte hier nicht vorliegen, da das Bundeskriminalamt inzwischen selbst nicht mehr berechtigt ist, das Bildnis des mutmaßlichen Attentäters weiter zu verbreiten, da er ums Leben gekommen ist und die Fahndung sich erledigt hat. Konsequenterweise hat das BKA die Seiten, von denen die Bilder stammen, und auch die Seite mit dem Fahndungsaufruf inzwischen gelöscht.
Eine Entscheidung aus der Rechtsprechung habe ich trotz intensiver Recherche zu diesem Thema leider nicht gefunden. Auch die mir vorliegende Literatur sagt dazu leider nicht viel. Es wird immer nur die Frage diskutiert, ob Bilder, die sich in amtlichem Besitz befinden, zur Öffentlichkeitsfahndung genutzt werden dürfen. Wegen der Schranken des Urheberrechts kommt es dabei nicht darauf an, wer das Urheberrecht an den Bildern besitzt; diese Frage – die hier aber gerade interessiert – wird ausgeklammert.
Da eine Lizenz für mich nicht ersichtlich ist, sind Fahndungsaufruf und Bilder aus meiner Sicht zu löschen. --Opihuck 17:12, 25. Dez. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 00:19, 4. Jan. 2017 (CET)

Filmposter vor einem Kino

Beiwerk oder nicht?

Moin, unter Commons:Commons:Deletion requests/File:HL Kino - Hoffnung.jpg würde ich mich über Meinungen freuen. Danke und Gruß, --Flominator 15:37, 28. Dez. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 00:18, 4. Jan. 2017 (CET)

EI2

Die Bibliothek der Universität Teheran hat die komplette EI2 als PDF ins Netz gestellt. Der Verlag selbst lässt sich den Online-Zugriff teuer bezahlen. Kann das Erstere verlinkt werden? Für den Leser wäre es ja ein Mehrwert ... --Baba66 (Diskussion) 11:55, 23. Dez. 2016 (CET)

Eigentlich ja - nur gibt esda ein Urteil von LG Hamburg, was genau solche Links unter Strafe stellt. Das wird zwar als Justizirrtum angesehen aber es ist ein aktuelles Urteil. --M@rcela 12:26, 23. Dez. 2016 (CET)
Geschickt, dein Link funktioniert nicht aber das Urteil findet man trotzdem. Demnach wären Links auf die Uni Teheran möglich, weil Wikipedia keine Gewinnabsicht verfolgt. Und jetzt kommt das dicke Aber: Wenn jemand unsere Inhalte mit Gewinnabsicht verwendet (was ja explizit zulässig ist), müsste er alles überprüfen oder wir werfen alle externen Links raus. Üble Vorstellung. --Baba66 (Diskussion) 17:10, 23. Dez. 2016 (CET)

Globushälfte

Hallo zusammen, ich hab 2006 diese Globushälfte fotografiert und hier hochgeladen. Seit nunmehr 10 Jahren hat sich niemand daran gestört. Jetzt wurde auf Commons ein Löschantrag gestellt. Der Antragsteller geht dabei davon aus, das es eine Karte zeigt, und deshalb gelöscht werden muss. Hier möchte ich nochmal konkret nachfragen. Das Bild soll ja den Herstellungsprozess von Globen zeigen und eignet sich nicht zum Vervielfältigen des Globus. Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus. Muss das Bild gelöscht werden? Wäre dann im Umkehrschluss nicht auch jedes Foto von einem Auto zu löschen, da ja die Herstellerfirmen ein Urheberrecht drauf haben? Vielen Dank für eine Aufklärung. -- sk (Diskussion) 06:45, 27. Dez. 2016 (CET)

Diese Kartendarstellung ist m. E. gar nicht nutzbar und auch völlig veraltet. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 12:10, 27. Dez. 2016 (CET)
Ein Auto ist in der Regel kein urheberrechtlich geschütztes Werk, Kartenmaterial hingegen schon. Nutzbarkeit oder Aktualität kommen nicht als Kriterien im Urheberrecht vor. --Krd 13:14, 27. Dez. 2016 (CET)
Das dargestellte Kartenmaterial ist nach vorliegenden Angaben wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt. Die Karte ist zentrales Bildmotiv, d.h. de minimis nicht anwendbar. In diesem Zusammenhang gibt es auch keine Ersitzung - Die 10 Jahre können ein Hinweis sein, dass auf commons potentielle URVs lange unerkannt bleiben - dieser Punkt hat aber in Bezug zu diesem LA keine Bedeutung.
Mögliche Abhilfe: Es scheint im Zusammenhang nicht um die Karte zu gehen sondern um die Herstellung von Globen. Wären Aufnahmen von dem Herstellungsprozess machbar, wo kein urheberrechtliches Kartenmaterial verwendet wird? (im einfachsten Fall nur monochrome Oberfläche statt Karte, eventuell nur Gitterlinien welche Längen/Breitengrade andeuten - oder die Verwendung von hinreichend alten oder freien Kartenmaterial wie openstreetmap. Im Prinzip wäre das auch mit einem guten Grafikprogramm mit der bestehenden Aufnahme machbar, in dem man die Oberfläche der Halbkugel optisch ansprechend "austauscht")--wdwd (Diskussion) 22:29, 27. Dez. 2016 (CET)
Hallo sk: +1 zu Krd und wdwd. Gruß,
Die Alternative zur digitalen Bearbeitung wäre, dass man sich beim Karten-Hersteller (nicht beim Globen-Hersteller falls nicht der selbe) um eine Veröffentlichungsfreigabe bemüht. Aber ansonsten wie die Vorredner, es gilt bei Karten die Regel, dass sie aus Urheberrechtssicht schutzfähig sind. --Bobo11 (Diskussion) 10:54, 28. Dez. 2016 (CET)

Kann man dieses Bild in die Wikipedia übertragen?

Ich hab nur den Link. Es müsste als "Amtliches Werk" gemeinfrei sein. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:59, 27. Dez. 2016 (CET)

Hallo Nightflyer, das ist zwar kein amtliches Werk, aber einfach nicht schutzfähig. Du kannst es also auf Commons hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:12, 28. Dez. 2016 (CET)

Wie komme ich zu einem Bild ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen?

Hallo zusammen,

ich versuche seit einiger Zeit, einen Artikel über „Lana Rhoades“ (US-amerikanisch-slowenische Pornodarstellerin) zu verfassen. Leider ist es mir nicht möglich, ein Bild der Darstellerin auf die entsprechende Seite zu stellen, ohne eine wie auch immer geartete Urheberrechtsverletzung zu begehen. Die Möglichkeit in die USA zu fliegen, um selbst ein Foto von der Dame zu machen, erscheint mir recht aufwändig und kostenintensiv. Kann mir jemand einen Tipp geben?

Danke im Voraus. (nicht signierter Beitrag von Meilerkarl (Diskussion | Beiträge) )

@Meilerkarl: Schreib diese Lana Rhoades oder Ihr Management einfach mal an und bitte Sie darum, eines ihrer Photos unter CC-BY-SA freizugeben. Auf Commons findest Du entsprechende englischsprachige Textvorlagen. // Martin K. (Diskussion) 13:52, 28. Dez. 2016 (CET)

Vielen Dank für die Antwort, Martin! Ähnliches habe ich bereits getan, doch die Dame hat kein Management (sie managt sich sozusagen selbst) und erwidert meine (mehrfache) E-Mail-Anfrage leider nicht. Gibt es nicht noch eine Möglichkeit durch die „Hintertür“? Ich habe den Artikelentwurf eigentlich fertig, und es scheitert „nur“ am Bild. Alle Bilder, die ich bislang hochgeladen habe wurden nicht freigegeben. Und einen diesbezüglichen Artikel ohne Bild ins Netz zu stellen, na ja, das wäre nix ... (nicht signierter Beitrag von Meilerkarl (Diskussion | Beiträge) 18:09, 28. Dez. 2016 (CET))

Wenn ich mir Benutzer:Meilerkarl/Artikelentwurf ansehen, fehlt neben dem Bild vor allem auch enzyklopädische Relevanz--Karsten11 (Diskussion) 18:19, 28. Dez. 2016 (CET)
Es gibt keine "Hintertür", weder im deutschen Urheberrecht, noch in den hiesigen WP-Regularien. Google mal nach "Schranken des Urheberrechts", dann siehst Du das selber. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 18:21, 28. Dez. 2016 (CET)
Es bestünde natürlich die Möglichkeit ein Bild zu nutzen, das anderenorts unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde. Durchforste mal Flickr - vielleicht hat ja irgendwer die Dame auf einer Messe o.ä. abgelichtet und die Bilder unter CC gestellt. //Martin K. (Diskussion) 18:36, 28. Dez. 2016 (CET)

Verwendung von Zitaten in Diskussion:Olympiastadion München

Auf der Diskussionsseite zum Artikel Olympiastadion München bestehen unterschiedliche Ansichten inwieweit Zitate aus einem Buch auf der Artikeldiskussionsseite als Diskussionsgrundlage verwendet werden dürfen. Ich hatte gemäß der Bitte des Kollegen Doc Taxon ([5]) mehrere Zitate in eine Tabelle eingefügt, mit der von mir vorgenommene Artikeländerungen diskutiert werden sollen. Meiner Ansicht nach sind hier die als Beleg angegebenen Passagen aus dem Buch im Artikel inhaltlich nicht korrekt wiedergegeben worden, sodass es sinnvoll erscheint die Buchpassagen hier zu zitieren. Die Tabelle sowie die Diskussion über die Rechtslage sind hier ersichtlich, die Zitate finden sich links in der Tabelle unter "Steigi" in der Spalte "Beleg", Titel und Autor des Buchs sind ganz unten in der besagten Tabelle angegeben. Ist es aus Sicht des Urheberrechts korrekt wie ich bei den Zitaten vorgegangen bin? Meiner Ansicht nach ist dies durch §51 UrhG gedeckt, der Kollege Wikiolo ist jedoch anderer Ansicht. Ich bitte um Information. Vielen Dank!--Steigi1900 (Diskussion) 11:19, 18. Dez. 2016 (CET)

WP:Zitate besagt: Zitate sind nur dann nach Zitatrecht zulässig, wenn sie einem erkennbaren Zitatzweck dienen, etwa um eine Aussage im Artikeltext zu untermauern, siehe dazu auch dieses Urteil. Entsprechend unerwünscht sind aufgelistete Zitate ohne Einbindung in den Artikeltext, beispielsweise aus Rezensionen.. Also nochmal: Entsprechend unerwünscht sind aufgelistete Zitate ohne Einbindung in den Artikeltext. Daher ist es auf dieser Art und Weise leider unzulässig. --Wikiolo (D) 11:58, 18. Dez. 2016 (CET)
Ihr dürft auf der Diskussionsseite aus den Quellen zitieren, wenn ihr gerade über diese Zitate diskutiert. Dann sind sie nämlich in die Diskussion eingebunden. Die Formulierung auf WP:Zitate ist insofern missverständlich. Was diese Formulierung verhindern will, sind zum Beispiel Artikel über Filme, die im Abschnitt "Kritiken" nur aus aufgereihten Zitaten ohne Einordnung bestehen. Also alles im grünen Bereich, vielleicht sollte man bei Gelegenheit mal WP:Zitate dahingehend klarstellen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:03, 18. Dez. 2016 (CET)
@Gnom: In dem Fall werden die aber auch tabellarisch aneinandergereiht und nicht (direkt) diskutiert. --Wikiolo (D) 13:52, 18. Dez. 2016 (CET)
Wikiolo, nach meinem Verständnis dient die Tabelle aber doch als Kern einer konkreten Auseinandersetzung mit diesen Quellen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:02, 18. Dez. 2016 (CET)
Sehe ich auch so und kann damit auch kein Problem erkennen. Der Zitatzweck ist hier gegeben, da es darum geht, sich mit bestimmten Behauptungen auseinanderzusetzen. Mit den "aufgelisteten Zitaten ohne Einbindung in den Artikeltext" sind auf WP:Zitate die typischen unschönen "Kritiken"-Abschnitte von z.B. Filmartikeln gemeint, wo die Zitate - im Gegensatz zu dieser Diskussionsseite - keine Grundlage für eine inhaltliche Auseinandersetzung bilden, sondern einfach unkommentiert dastehen. Gestumblindi 14:29, 18. Dez. 2016 (CET)
Okay, vielen Dank für eure Einschätzung. --Wikiolo (D) 21:34, 18. Dez. 2016 (CET)
senf: dann müssten allerdings die Langzitate, wenn der Diskussionszweck erreicht ist, von der Diskussionsseite verschwinden, denn sonst könnte sich hier jedermann gemeinfrei bedienen, oder sehe ich das zu eng? --Goesseln (Diskussion) 17:03, 19. Dez. 2016 (CET)
Ich denke Du siehst das tatsächlich ein wenig zu eng. Die Zitate dienen hier ja nur dem konkreten Zweck der Artikelverbesserung, gemeinfrei sind sie dadurch ja nicht geworden.--Steigi1900 (Diskussion) 23:46, 2. Jan. 2017 (CET)

Datei:BUGA1991 Dortmund.jpg [6]

Hallo, ich habe die Datei hochgeladen. Ich hatte mich an der hier orientiert: [7]. Bei dieser Datei steht nicht mehr in der Lizenz drin, als bei meiner hochgeladenen. Wieso wird das jetzt bemängelt? Ursprünglich hier angefragt und dann nach hierher veriesen worden. Zum Hinweis von @Martin Kraft:; wenn ich das richtig lese, dann dürfte in der Kategorie Datei:Logo (Bundesgartenschau) gar keine Datei stehen, oder sehe ich das falsch? --mw (Diskussion) 13:10, 28. Dez. 2016 (CET)

@Michael w: Theoretisch ja, praktisch hat sich aber noch keiner der Admins aufraffen können, im Logobereich mal aufzuräumen und tausende Dateien zu löschen. Da die riesigen ungelösten Altbestände aber kein Grund sein dürfen, bei Neuuploads genauso weiterzumachen steht in {{Bild-LogoSH}} ausdrücklich ein ausführlicher Warnhinweis drin.
@all: Da der Warnhinwies offensichtlich ständig überlesen wird und so im DÜP-Bereich für unnötig Arbeit sorgt, würde ich vorschlagen, einen Bearbeitungsfilter anzulegen, der das Einfügen von {{Bild-LogoSH}} bei allen Neuuploads sperrt. @Seewolf: wäre sowas technisch realisierbar? // Martin K. (Diskussion) 13:48, 28. Dez. 2016 (CET)
Ah, gerade gesehen. Vom gleichen Schlag ist dann wohl meine Frage nach der Datei:ISEAL-Alliance-Logo.gif. Es ist mir gar nicht aufgefallen, dass über die Jahre ein Warnhinweis angebracht wurde. Aber weiß jemand, wie es um die Schöpfungshöhe der Datei bestellt ist? --Christian140 (Diskussion) 19:02, 2. Jan. 2017 (CET)
Auch bei diesem Logo müssen wir wohl von Schöpfungshöhe ausgehen. // Martin K. (Diskussion) 19:08, 2. Jan. 2017 (CET)

Copyright von Heidegger-Fotos

Hallo, für Fotos der Seite Davoser Disputation habe ich das Heidegger-Archiv Meßkirch angeschrieben und um Fotos des jungen Heidegger gebeten, die gemäß common rights verwendet werden können. Die wurden mir dann auch zugesandt und auf Nachfrage wurde mir gesagt, ich solle „copyright Heidegger-Archiv Meßkirch“ angeben. Meine Frage ist jetzt: Genügt das? Ein ähnliches Problem besteht für das kleine Foto rechts unten, das ich von it.wikipedia auf wikimedia commons geladen und dann auf der oben genannten Seite verwendet habe. Der italienische Benutzer, der das Foto vor Jahren heruntergeladen hatte, teilte mir inzwischen aber mit, dass er nicht begründen könne, warum es unter common rights fällt (der Fotograf, mithin sein Sterbedatum ist unbekannt). Wie soll ich nun in diesen Fällen vorgehen? Ich wäre froh, wenn mir das jemand sagen könnte.Grüße--BaneshN. (Diskussion) 14:50, 14. Dez. 2016 (CET)

Wegen der fehlenden Attribute bei c: habe ich auch mal bei Diskussion:Martin Heidegger und der Nationalsozialismus angefragt.
--Goesseln (Diskussion) 20:11, 14. Dez. 2016 (CET)
Offen gestanden wäre ich überrascht, wenn von dort etwas käme. Ich habe inzwischen ein Dossier zu Mängeln der Seite Heidegger/NS und es nur nicht zur Diskussion gestellt, weil es Monate an Diskussionenen etc. bedeuten würde. Die von Dir dort erwähnte Stelle gehört dazu. Sauber gearbeitet ist die Seite nun gerade nicht, und es gibt dort nur ein Foto von Heidegger, obwohl sie Platz 12 der längsten Artikel bei WP belegt. Die beiden Hauptautoren haben sich mehr oder weniger von dort verabschiedet. Aber mal sehen .... --BaneshN. (Diskussion) 23:27, 14. Dez. 2016 (CET)
Bedenkzeit vorbei. Zu dem Foto habe ich heute auf Commons einen Überprüfungsauftrag gestellt, der wird wohl, wenn sich nicht irgendwo etwas tut, mit der Löschung enden, denke ich mal. --Goesseln (Diskussion) 16:51, 26. Dez. 2016 (CET)
wie befürchtet wurde das Foto c:File:Heidegger Leipzig 1933.jpg wegen fehlender Attribute gelöscht.
Frage 2 ist damit (vorläufig) erledigt.
Was ist der Stand bei Frage 1 ?
--Goesseln (Diskussion) 14:28, 5. Jan. 2017 (CET)