Generalinspekteur der Bundeswehr

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Dienstflagge des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Der Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInspBw) ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr, truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Streitkräfte sowie deren höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater des Bundesministers der Verteidigung sowie der Bundesregierung. Zu seinem Verantwortungsbereich zählen die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung einschließlich der Planung und der Weiterentwicklung sowie die Führung der Streitkräfte. Ihm unterstehen der Inspekteur des Heeres, der Luftwaffe, der Marine, des Sanitätsdienstes und der Streitkräftebasis unmittelbar.

Position und Befugnisse

Dienstsitz des Generalinspekteurs ist das Verteidigungsministerium in Berlin.

Der Generalinspekteur wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesverteidigungsministers ernannt, seine Amtszeit ist jedoch nicht von der des Bundesministers der Verteidigung abhängig.

Der Generalinspekteur ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Streitkräfte und Teil der Leitung des BMVg. Zur Leitung des Verteidigungsministeriums gehören unter dem Bundesminister zwei parlamentarische und zwei beamtete Staatssekretäre. Diesen ist der Generalinspekteur jedoch aufgrund des Primats der Politik untergeordnet.

Seit 1970 steht dem Generalinspekteur ein Brigadegeneral als Beauftragter für Erziehung und Ausbildung zur Seite, der das Inspektionsrecht des Generalinspekteurs in der Truppe in Fragen der Erziehung, Ausbildung und Inneren Führung vollzieht.

Geschichte

Blankeneser Erlass 1970

Am 21. März 1970 verabschiedete Verteidigungsminister Helmut Schmidt anlässlich einer Tagung an der Führungsakademie der Bundeswehr den Blankeneser Erlass. Dieser regelte erstmals die Stellung und Befugnisse des Generalinspekteurs und definierte[1] ihn als „Gesamtverantwortlichen für die Bundeswehrplanung im Verteidigungsministerium“.

Berliner Erlass 2005

Am 21. Januar 2005 wurde der Blankeneser Erlass vom Bundesverteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass ergänzt, der die militärische Spitzengliederung im Verteidigungsministerium neu geordnet und die Stellung der Staatssekretäre erheblich gestärkt hat. Er war bis zum 31. März 2012 in Kraft. Der Generalinspekteur war unterhalb der zivilen Leitung, also dem Verteidigungsminister und in seiner Abwesenheit den Staatssekretären als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, in „herausgehobener Stellung“ die „zentrale militärische Instanz“ (§ 1.2 Berliner Erlass). Nachgeordnet waren die fünf Inspekteure mit ihren Führungsstäben. Noch heute ist er ranghöchster Soldat der Bundeswehr, ihr höchster militärischer Repräsentant und somit Vertreter der Bundeswehr in den internationalen Gremien, in denen die Chefs der Stäbe der Gesamtstreitkräfte verbündeter oder befreundeter Staaten zusammenkommen. Damit ist er vergleichbar, hat jedoch nicht dieselbe Entscheidungsgewalt wie die Generalstabschefs anderer Nationen, etwa der Vorsitzende der US-amerikanischen Joint Chiefs of Staff.

Eine weitere Neuerung war die Verantwortlichkeit des Generalinspekteurs für die Bundeswehrplanung und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Dementsprechend wurden die Befugnisse der einzelnen Inspekteure verringert. Die Inspekteure waren zwar weiterhin verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der ihnen unterstellten Verbände, allerdings „im Rahmen der ihnen hierfür zugeteilten Kräfte und Mittel und gebilligten Strukturen“ (§ 2.2.2 Berliner Erlass). Dies bedeutet, dass der Generalinspekteur entscheidet, welche Ressourcen den einzelnen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen zur Verfügung standen.

Die Stellung der Inspekteure der drei Teilstreitkräfte als truppendienstliche Vorgesetzte ihrer Befehlsbereiche blieb zwar bestehen, jedoch war der Generalinspekteur nun verantwortlich für „streitkräftebezogene ministerielle Fachaufgaben“ und gab die „streitkräftegemeinsamen Grundsätze“ vor. „Dies schließt grundsätzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Führung, der Ausbildung, der Inneren Führung und der politischen Bildung, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Wahrnehmung der Materialverantwortung ein“ (§ 2.1.2 Berliner Erlass). Durch diese Neuordnung der Befugnisse war es dem Generalinspekteur möglich, durch Ausbildung und Innere Führung entscheidend den Charakter der Streitkräfte zu prägen.

Zudem war der Generalinspekteur durch den Erlass seit 2005 verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung aller Einsätze der Bundeswehr.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hatte zwei Stellvertreter, von denen einer zugleich Inspekteur der Streitkräftebasis war (§ 2.1.4 Berliner Erlass).

Der Generalinspekteur wurde bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch folgende Instanzen unterstützt (§ 2.1.3 Berliner Erlass):
Der Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) unterstand ihm als ministerieller Stab direkt und wurde von einem Chef des Stabes im Dienstgrad Generalmajor oder Konteradmiral koordiniert. Der Führungsstab der Streitkräfte war zugleich militärische Kommandobehörde, da er truppendienstliche und organisationsbereichsspezifische Angelegenheiten der Streitkräftebasis bearbeitete. Außerdem wurde er von den Inspekteuren und ihren Führungsstäben unterstützt und von drei Gremien beraten. Dies waren der Militärische Führungsrat, der Einsatzrat und der Rüstungsrat (§ 3 Berliner Erlass).

Der Militärische Führungsrat setzt sich aus dem Generalinspekteur, der den Vorsitz führt, und den Inspekteuren zusammen. Zusätzlich nehmen der Stellvertreter des Generalinspekteurs sowie vom Vorsitzenden herangezogene Fachleute an den Sitzungen teil. Der Militärische Führungsrat befasst sich mit streitkräfteweiten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, wobei der Generalinspekteur letztlich in eigener Verantwortung abschließend entscheidet.

Als weiteres Gremium wurden im Einsatzrat Angelegenheiten des Einsatzes der Bundeswehr erörtert, für das Ministerium koordiniert und ansprechend der Leitung vorgetragen. Hier konnte also bei gegebener Unstimmigkeit über den Kopf des Generalinspekteurs hinweg entschieden werden. Im Einsatzrat waren die Inspekteure, der Hauptabteilungsleiter Rüstung, die Leiter der zivilen Abteilungen und der IT-Direktor gleichberechtigte Mitglieder.

Als drittes Gremium fungierte der Rüstungsrat, in dem Fragen der Rüstung, Material- und Ausrüstungsplanung und Vorschläge zum Haushalt und Finanzplanung des Ministeriums erörtert wurden.

Dresdner Erlass 2012

Die Befugnisse des Generalinspekteur wurden im Dresdner Erlass mit Wirkung vom 1. April 2012 neu geregelt.[2] Er steht in der Nachfolge des Blankeneser Erlasses aus dem Jahr 1970. Der Berliner Erlass vom 21. Januar 2005 und andere wurden aufgehoben.

Mit dem Dresdner Erlass erhielt der Generalinspekteur die operativen Mittel und hierarchischen Befugnisse, mit denen er tatsächlich führen kann. Insgesamt sind die Befugnisse des Generalinspekteur heute mit denen oberster Soldaten der NATO-Verbündeten (Generalstabschefs) vergleichbar. [3]

Die Streitkräfte sind dem Generalinspekteur „in jeder Hinsicht unterstellt“. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter der Soldaten der Streitkräfte nach §1 Vorgesetztenverordnung. (II. 3. Dresdner Erlass)

Der Generalinspekteur ist Vorsitzender des Militärischen Führungsrates, in dem streitkräftegemeinsame Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung behandelt werden. Er dient der Willensbildung und der Entscheidungsvorbereitung für den Generalinspekteur. Ihm stehen jedoch keine formalen Entscheidungskompetenzen zu. (II. 5. Dresdner Erlass)

Für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von Einsätzen der Bundeswehr ist der Generalinspekteur ebenso verantwortlich. Er führt die Einsätze über die Abteilung „Strategie und Einsatz“ im Verteidigungsministerium sowie über das Einsatzführungskommando der Bundeswehr. Alle Abteilungsleiter des Verteidigungsministeriums sind zur Zusammenarbeit mit dem Generalinspekteur verpflichtet. (III. 1. Dresdner Erlass)

Dokumente zur Geschichte des Generalinspekteurs

Besoldung

Der Generalinspekteur erhält gemäß Bundesbesoldungsordnung (BBesO) zusätzlich zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe B10 (General bzw. Admiral, 4 Sterne) eine Amtszulage. Seit 1. März 2014 beläuft sich das monatliche Grundgehalt in B10 (vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages) auf brutto 12.377,48 €. Die monatliche Amtszulage des Generalinspekteurs beträgt brutto 453,22 €.

Liste der Generalinspekteure der Bundeswehr

Nr. Dienstgrad und Name Bild Amtsbeginn Amtsende unter Minister
15 General Volker Wieker (Heer) 21. Januar 2010 --- Ursula von der Leyen (CDU)
Thomas de Maizière (CDU)
Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
14 General Wolfgang Schneiderhan (Heer) 1. Juli 2002 26. November 2009 Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
Franz Josef Jung (CDU)
Peter Struck (SPD)
Rudolf Scharping (SPD)
13 General Harald Kujat (Luftwaffe) 1. Juli 2000 30. Juni 2002 Rudolf Scharping (SPD)
12 General Hans-Peter von Kirchbach (Heer) 1. April 1999 30. Juni 2000 Rudolf Scharping (SPD)
11 General Hartmut Bagger (Heer) 8. Februar 1996 31. März 1999 Rudolf Scharping (SPD)
Volker Rühe (CDU)
10 General Klaus Naumann (Heer) 1. Oktober 1991 8. Februar 1996 Volker Rühe (CDU)
Gerhard Stoltenberg (CDU)
9 Admiral Dieter Wellershoff (Marine) 1. Oktober 1986 30. September 1991 Gerhard Stoltenberg (CDU)
Rupert Scholz (CDU)
Manfred Wörner (CDU)
8 General Wolfgang Altenburg (Heer) 1. April 1983 30. September 1986 Manfred Wörner (CDU)
7 General Jürgen Brandt (Heer) 12. Dezember 1978 31. März 1983 Manfred Wörner (CDU)
Hans Apel (SPD)
6 General Harald Wust (Luftwaffe) 21. Dezember 1976 11. Dezember 1978 Georg Leber (SPD)
5 Admiral Armin Zimmermann (Marine) 1. April 1972 30. November 1976 Georg Leber (SPD)
4 General Ulrich de Maizière (Heer) 25. August 1966 31. März 1972 Helmut Schmidt (SPD)
Gerhard Schröder (CDU)
Kai-Uwe von Hassel (CDU)
3 General Heinz Trettner (Heer) 1. Januar 1964 25. August 1966 Kai-Uwe von Hassel (CDU)
2 General Friedrich Foertsch (Heer) 1. April 1961 31. Dezember 1963 Kai-Uwe von Hassel (CDU)
Franz Josef Strauß (CSU)
1 General Adolf Heusinger (Heer) 1. Juni 1957 31. März 1961 Franz Josef Strauß (CSU)

Die Generalinspekteure Heusinger, Altenburg, Naumann und Kujat wurden nach ihrer Amtszeit noch Vorsitzende des NATO-Militärausschusses.

Stellvertreter

Dienstflagge des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr (seit 2004)

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat einen Stellvertreter im Rang eines Generalleutnants oder Vizeadmirals, der ihn vertritt, jedoch keine eigene ministerielle Instanz darstellt. (II. 2. Dresdner Erlass)

Er war seit seiner Einrichtung 1964 bis zum Jahr 2003 zugleich Inspekteur der Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr.

Nachdem der Führungsstab der Streitkräfte und der Führungsstab der Streitkräftebasis 2003 fusioniert wurden, gab es mit dem Inspekteur der Streitkräftebasis einen zweiten Stellvertreter des Generalinspekteurs mit der Dienstbezeichnung Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der Streitkräftebasis. In seiner Eigenschaft als Stellvertreter stellte er ebenso keine ministerielle Instanz dar. Er war zugleich Inspekteur der Streitkräftebasis und damit truppendienstlicher Vorgesetzter der Streitkräftebasis und vertrat den Generalinspekteur bei der Führung der Streitkräfte. Ihm unterstanden u. a. das Referat für Rechtsberater und Universitäten der Bundeswehr. Zudem ist er Beauftragter für Reservistenangelegenheiten.

Liste der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Nr. Dienstgrad und Name TSK Amtsbeginn Amtsende
20 Generalleutnant Markus Kneip Heer Oktober 2015[4] -
19 Generalleutnant Peter Schelzig Luftwaffe Mai 2013 September 2015[4]
18 Generalleutnant Günter Weiler Heer September 2010 April 2013
17 Generalleutnant Johann-Georg Dora Luftwaffe April 2005 September 2010
16 Generalleutnant Dirk Böcker Luftwaffe Oktober 2002 März 2005
15 Vizeadmiral Rainer Feist Marine Oktober 2000 September 2002
14 Generalleutnant Hartmut Moede Luftwaffe 1999 2000
13 Vizeadmiral Hans Frank Marine 1994 1999
12 Generalleutnant Jürgen Schnell Luftwaffe 1991 1994
11 Generalleutnant Siegfried Storbeck Heer 1987 1991
10 Generalleutnant Horst Jungkurth Luftwaffe 1985 1987
9 Generalleutnant Walter Windisch Luftwaffe 1982 1985
8 Generalleutnant Helmut Heinz Luftwaffe 1979 1982
7 Generalleutnant Johannes Poeppel Heer 1978 1979
6 Generalleutnant Rüdiger von Reichert Heer 1976 1978
5 Generalleutnant Harald Wust Luftwaffe 1975 1976
4 Generalleutnant Karl Schnell Heer 1973 1975
3 Generalleutnant Bernd Freytag von Loringhoven Heer 1971 1973
2 Generalleutnant Herbert Büchs Luftwaffe 1967 1971
1 Generalleutnant Gustav-Adolf Kuntzen Heer 1964 1967

Literatur

Siehe auch

Commons: Berliner Erlass – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bild:Seiten aus BLANKENESER ERLASS 1970.pdf.
  2. Der Dresdner Erlass. (PDF; 5,6 MB) In: www.bmvg.de. Der Bundesminister, 21. März 2012, abgerufen am 30. März 2012.
  3. Rede des Bundesministers der Verteidigung zum Dresdner Erlass. In: www.bmvg.de. 21. März 2012, abgerufen am 20. Juni 2014.
  4. a b Bundesministerium der Verteidigung, Presse- und Informationsstab: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen trifft richtungsweisende Personalentscheidungen. (PDF) Bundeswehr, 9. Juli 2015, abgerufen am 13. Juli 2015.