Kabinett Adenauer IV/V
Probleme bei der Koalitionsbildung
Die Regierungsbildung zwischen FDP und CDU/CSU im Jahr 1961 war von Auseinandersetzungen um die Nachfolge Adenauers begleitet. Er galt als "Kanzler auf Abruf", konnte sich aber erneut durchsetzen, unter anderem auch, da keine etablierte Nachfolgeregelung vorhanden war. 1961 waren neben den bisherigen Konstellationen auch eine sozial-liberale oder große Koalition im Gespräch, was die Regierungsbildung zusätzlich verkomplizierte. Um eine schwarz-rote Koalition zu verhindern, entschied sich die FDP letztlich für ein christlich-liberales Bündnis.[2]
Ein Jahr nach dieser schwerfälligen Regierungsbildung traten schließlich fünf Minister der FDP und weitere der Union zurück, da Adenauer sich weigerte, die beiden Staatssekretäre Volkmar Hopf (CSU, Verteidigungsministerium) und Walter Strauß (CDU, Justizministerium) zu entlassen. Diese wurden von der FDP beschuldigt, eine polizeiliche Aktion gegen die Redaktion des Spiegels eingefädelt zu haben, die sich später zur sogenannten Spiegel-Affäre entwickeln sollte. Schlussendlich entließ Adenauer die Staatssekretäre Hopf und Strauß, um weitere Rücktritte und eine Ausweitunge der Affäre zu verhindern. Seine Position verstärkte sich ein letztes Mal in den eigenen Reihen, so dass er genügend Rückhalt hatte, um Ende 1962 sein fünftes Kabinett aufzustellen. Voraussetzung hierfür war jedoch unter anderem, dass der in die Affäre verwickelte Verteidigungsminister Franz Josef Strauß kein Ressort mehr übernahm.[3]
Siehe auch: Liste der deutschen Bundesregierungen – Liste der deutschen Bundesminister
Einzelnachweise
- ↑ Parteiloser Bundeskanzler auf Welt.de (abgerufen am 1. Januar 2010)
- ↑ Evelyn Schmidtke: Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie. Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls, S. 136ff
- ↑ ebd.