Kabinett Adenauer IV/V

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Kabinett Adenauer IV – 14. November 1961 bis 13. Dezember 1962
Amt Foto Name Partei
Bundeskanzler
Konrad Adenauer
(1876–1967)
CDU
Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
(1897–1977)
parteilos[1]
Auswärtiges
Gerhard Schröder
(1910–1989)
CDU
Inneres
Hermann Höcherl
(1912–1989)
CSU
Justiz Wolfgang Stammberger
(1920–1982)
bis 19. November 1962
FDP
Finanzen Heinz Starke
(1911–2001)
bis 19. November 1962
FDP
Wirtschaft
Ludwig Erhard parteilos
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Werner Schwarz
(1900–1982)
CDU
Arbeit und Sozialordnung
Theodor Blank
(1905–1972)
CDU
Verteidigung
Franz Josef Strauß
(1915–1988)
bis 11. Dezember 1962
danach mit der Wahrnehmung beauftragt
CSU
Verkehr Hans-Christoph Seebohm
(1903–1967)
CDU
Post- und Fernmeldewesen Richard Stücklen
(1916–2002)
CSU
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
Paul Lücke
(1914–1976)
CDU
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Wolfgang Mischnick
(1921–2002)
bis 19. November 1962
FDP
Gesamtdeutsche Fragen
Ernst Lemmer
(1898–1970)
CDU
Angelegenheiten des Bundesrates
und der Länder
Hans-Joachim von Merkatz
(1905–1982)
CDU
Atomkernenergie
Siegfried Balke
(1902–1984)
CSU
Familien- und Jugendfragen
Franz-Josef Wuermeling
(1900–1986)
CDU
Schatz Hans Lenz
(1907–1968)
bis 19. November 1962
FDP
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Walter Scheel
(* 1919)
bis 19. November 1962
FDP
Gesundheitswesen Elisabeth Schwarzhaupt
(1901–1986)
CDU
Besondere Aufgaben Heinrich Krone
(1895–1989)
CDU

Probleme bei der Koalitionsbildung

Die Regierungsbildung zwischen FDP und CDU/CSU im Jahr 1961 war von Auseinandersetzungen um die Nachfolge Adenauers begleitet. Er galt als "Kanzler auf Abruf", konnte sich aber erneut durchsetzen, unter anderem auch, da keine etablierte Nachfolgeregelung vorhanden war. 1961 waren neben den bisherigen Konstellationen auch eine sozial-liberale oder große Koalition im Gespräch, was die Regierungsbildung zusätzlich verkomplizierte. Um eine schwarz-rote Koalition zu verhindern, entschied sich die FDP letztlich für ein christlich-liberales Bündnis.[2]

Ein Jahr nach dieser schwerfälligen Regierungsbildung traten schließlich fünf Minister der FDP und weitere der Union zurück, da Adenauer sich weigerte, die beiden Staatssekretäre Volkmar Hopf (CSU, Verteidigungsministerium) und Walter Strauß (CDU, Justizministerium) zu entlassen. Diese wurden von der FDP beschuldigt, eine polizeiliche Aktion gegen die Redaktion des Spiegels eingefädelt zu haben, die sich später zur sogenannten Spiegel-Affäre entwickeln sollte. Schlussendlich entließ Adenauer die Staatssekretäre Hopf und Strauß, um weitere Rücktritte und eine Ausweitunge der Affäre zu verhindern. Seine Position verstärkte sich ein letztes Mal in den eigenen Reihen, so dass er genügend Rückhalt hatte, um Ende 1962 sein fünftes Kabinett aufzustellen. Voraussetzung hierfür war jedoch unter anderem, dass der in die Affäre verwickelte Verteidigungsminister Franz Josef Strauß kein Ressort mehr übernahm.[3]

Siehe auch: Liste der deutschen BundesregierungenListe der deutschen Bundesminister

Einzelnachweise

  1. Parteiloser Bundeskanzler auf Welt.de (abgerufen am 1. Januar 2010)
  2. Evelyn Schmidtke: Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie. Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls, S. 136ff
  3. ebd.