Portal Diskussion:Recht/Archiv 2020-IV

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Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit

Mir erscheint der Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit in seiner aktuellen Form bedenklich. Insbesondere der penetrante Fokus auf den eigentlich eher unwichtig erscheinenden Staatsangehörigkeitsausweis fällt auf, ein Thema das wohl Favorit der Reichsbürgerbewegung ist. Meine Bedenken habe ich auf der Diskussionsseite ausführlicher formuliert, mir mit meinen Änderungen aber eine ordentliche Abfuhr eingehandelt. Es würde mich freuen, wenn vielleicht noch jemand, der den bisherigen Artikel nicht geschrieben hat, einen Blick darauf werfen könnte und gegebenenfalls auch den Werkstattbaustein ergänzt. Es geht mir nicht um eine Bewertung meiner konkreten Änderungen, die hier nur zur weiteren Erläuterung der Kritik dienen mögen und gerne verworfen werden können, sondern um eine Einschätzung zum Artikel in seiner aktuellen Form. --Matthias Winkelmann (Diskussion) 14:24, 6. Okt. 2020 (CEST)

Wurde bereits ausführlich auf der Artikeldisk. erörtert. Ich setze hier auf erledigt. --Chz (Diskussion) 20:21, 6. Okt. 2020 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 20:22, 6. Okt. 2020 (CEST)

Einladung zu Online-Workshops im Rahmen des Community-Forums von Wikimedia Deutschland

Hallo!

Ich möchte euch sehr herzlich zu den Online-Workshops im Rahmen des Community-Forums von Wikimedia Deutschland einladen. Das Community-Forum hat das Ziel, interessierte Ehrenamtliche aus der Wikimedia-Community und Hauptamtliche von Wikimedia Deutschland zusammenzubringen und den Austausch bzw. die gemeinsame Arbeit rund um Themen und Projekte, die im beiderseitigen Interesse liegen, zu verstetigen.

Bei den nun anstehenden Workshops im Oktober und November wird es um die folgenden Themen gehen:

Alle wichtigen Informationen zum Community-Forum findet ihr auf der Projektseite. Dort folgen auch zeitnah die Informationen zu den Einwahldaten der Online-Workshops. Bei allen Fragen und Anmerkungen rund um das Community-Forum könnt ihr mich sehr gern ansprechen.

Viele Grüße Sandro (WMDE) (Disk.) 13:26, 6. Okt. 2020 (CEST)

Hinweis auf eine Diskussion zu EMRK / EuGH EGMR

Auf Europäische Menschenrechtskonvention und im Diskussionsabschnitt dazu läuft derzeit eine Auseinandersetzung über eine Kritikabschnitt, der sich auf den Gerichtszugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezieht. Ich habe die Diskussion bisher nicht näher verfolgt, denke aber, sie könnte für Experten im Bereich Recht von Interesse sein. --Carolin 09:28, 17. Okt. 2020 (CEST) - P.S.: Sorry, habe den Titel nachkorrigiert, EGMR war gemeint. --Carolin 14:23, 17. Okt. 2020 (CEST)

Ich hab einen kurzes Statement dazu abgegeben. Lustig ist, dass mir genau derselbe Fehler mit EuGH unterlaufen ist. ;-) --Chz (Diskussion) 14:27, 17. Okt. 2020 (CEST)
Ich auch (also ein Statement). --Opihuck 17:50, 17. Okt. 2020 (CEST)
Danke euch beiden, für beide Statements – samt Fehler, da ist man dann zumindest nicht allein ;-). Interessant ist das Thema ja schon. Grüße --Carolin 19:34, 17. Okt. 2020 (CEST)
Aber auch anstrengend. --Opihuck 19:59, 17. Okt. 2020 (CEST)
Diese Anstrengung habe ich bereits vorausgesehen und mich schnell wieder zurückgenommen. --Chz (Diskussion) 20:07, 17. Okt. 2020 (CEST)
Stimmt, ist anstrengend. Aus Fairness habe ich mir nun auch die Hände nass gemacht und dort einen Vorschlag gemacht. Mal sehen. --Carolin 20:41, 17. Okt. 2020 (CEST)
Das nimmt keinen guten Verlauf. Für mich ist heute Ende. --Opihuck 21:41, 17. Okt. 2020 (CEST)

Da könnte man noch einiges im Artikel verbessern. Zum Beispiel die RSpr. des BVerfG zur völkerrechtlichen Auslegung des GG bei dem Inhalt und Entwicklungsstand des EMRK insoweit Berücksichtigung finden wie das mit den Vorgaben des GG selbst vereinbar ist. Da gibts hier glaub ich neuere RSpr. als im Artikel verarbeitet. Und die Individualbeschwerde (Art. 34, 35 EMRK) sowie deren Abhilfe (Art. 46 I EMRK), die nicht mittels Zwangsmittel durchgesetzt werden können, aber durch Art. 1 II GG in Deutschland abgesichert sind, könnte man auch noch was schreiben. Ist aber nicht so dringend, wie ich finde. Aber wenn jemand Interesse hat, kann er es gerne tun. --Chz (Diskussion) 23:18, 18. Okt. 2020 (CEST)

Ist nicht eher die folgende Entscheidung zur Sicherungsverwahrung/Verhältnis zur EMRK gemeint?: BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10, 2 BvR 571/10.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:48, 18. Okt. 2020 (CEST)
Du hast recht, da ist mir ein Fehler unterlaufen, hab den falschen Link kopiert. Okay, ist spät. Danke für den Hinweis, ich ändere schnell in der Disk. ab. --Chz (Diskussion) 00:05, 19. Okt. 2020 (CEST)

Untersuchungshaft (Österreich)

Liebe (Fach-)Leute! Ohne wirklich was davon zu verstehen, beschäftige ich mich gerade mit diesem Thema, warum ich das tue steht auf der Disk-Seite. Nun bin ich Laie und als solcher würde ich den Artikel auch lesen wollen. Was kann ich mit Gesetzeskommentaren schon anfangen? Diese sollte ich aber einbinden, wenn ich die verschiedensten hilfreichen Artikel (es ist so viel zu lesen, nicht nur pur zum Thema...) richtig verstehe, auch wurde mir dazu geraten. Wie mache ich sowas richtig? Das ist sicher nicht der einzig mögliche Kritikpunkt in meinem Entwurf. Bevor ich jetzt irgendwas völlig Unsinniges auch noch falsch verlinke, brauche ich Hilfe, indem Ihr zumindest mal drüberfliegt und den einen oder anderen Tipp da (oder hier) laßt, auch was die Verlinkung von §-, §§-, Art-Vorlagen betrifft (wann, wo, wie - ich blick's nicht wirklich!). Bin ich hier überhaupt richtig gelandet? Soviel erstmal für den Anfang und Danke vorab! Andreas--DerHerborner (Diskussion) 17:53, 19. Okt. 2020 (CEST)

Ich habe als Beispiel mal eine Norm eingefügt und verlinkt. Geht mit der Vorlage:§ und der Dokumentennummer aus RIS-B.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:37, 19. Okt. 2020 (CEST)
Kompliment. Sieht gut aus. Ich sehe, dass du deine Informationen nahezu ausschließlich aus offiziellen Quellen zusammengetragen hast, was nicht verkehrt ist. Das gibt dadurch einen guten Überblick, auch wenn die juristischen Details noch ergänzt werden könnten. Ich sehe, wo du zu Hause bist - so ca. 80 km Kilometer nördlich von mir als "Gerade-noch-so-Hesse" - und bewundere deswegen um so mehr deinen Mut, etwas in "österreichisch" zu schreiben, noch dazu als Nichtjurist. Habe ich auch schon versucht - als Jurist - und habe mich dabei nicht immer ganz wohl gefühlt. Aber vielleicht ist es deine Unbedarftheit, solche Grawamina nicht so sehr zu spüren und deswegen mutig zu sein. Vielleicht schaut Plani noch mal drüber, der das besser kann, als alle im Portal:Recht versammelten deutschen Juristen. Wie gesagt: Von mir gibt's ein Kompliment. --Opihuck 20:00, 19. Okt. 2020 (CEST)
Ich schaue mal drüber, würde aber direkt in den Text gehen. @Opihuck, muss schmunzeln, Du spielst auf „angehalten“ und „abgebüßt“ an - vielleicht doch ein native speaker? Schön strukturierte Arbeit ansonsten. Respekt. --Stephan Klage (Diskussion) 20:38, 19. Okt. 2020 (CEST)
Kurze Ergänzung aber noch: Ist das Deine Hauptquelle? Von der solltest Du dann doch sprachlich nicht unerheblichen Abstand nehmen (URV-Gefahr). --Stephan Klage (Diskussion) 21:31, 19. Okt. 2020 (CEST)
: Danke, Leute! - Native speaker? Eher net, aich wor scho emmer en Herwesche! Nur wer wie ich (und meine Frau) beim Wiener Schmäh der Vorstadtweiber, der 4 Frauen oder im Tatort (u. a., wir haben oft extra in Ö bestellen müssen) als Deutscher herrlich kichern kann über die (wunderbare!) Arroganz und Überheblichkeit, mit der dort gesprochen wird, der weiß, wovon ich rede! Mein Lieblingszitat ist aus Der Pass mit Nicholas Ofczarek. Er sagt zum Wirt seiner Kneipe nach dem Einschenken eines zu knapp bemessenen Beiwagens: „Geh - moach em sichtboar!“. Ich bin Fan von Lisa Eckhart und habe Falco geliebt. Die Beschäftigung mit dem Schanigarten hat dann den seriösen Teil vertieft. Nein, mein Hintern hat die heimatliche Couch nur selten verlassen, ich hab' einfach Spaß an der Sprache! Außerdem ist ein Lemma aus dem „Ausland“ hilfreich beim sauberen Arbeiten, man läßt sich mehr Zeit und recherchiert/überlegt genauer. Das Thema selbst ist fast Nebensache, ich hatte nur hier rot gesehen und gedacht: Da fang ich an, „des basst dann scho“! Wo besser kann man üben, als wenn man keine Ahnung hat und unbeeinflußt ist und dann noch gebremst wird, weil der Artikel schon zig-Mal gelöscht wurde. Der Artikel wird (versprochen) vor Veröffentlichung noch reichlich (um-)formuliert und ausgebaut, meine Linkliste ist lang und Vorschläge von @Karsten11 habe ich ja einige. Vorher fragen verhindert aber oftmals großen Frust (Fehler von früher)! Noch mal zu den Gesetzeskommentaren: Ich bin nicht so firm im Einfügen von diesen, ich habe nur im Hinterkopf „Nur was Du selbst gelesen hast...“ und will daher nichts Falsches machen. Habt bitte ein Auge auf mich und helft mir weiter, das Ganze dann auch „fix“ zu machen. - Aber wichtiger: Bleibt gesund! PS @Stephan Klage: Nur die 1. benutzte! - Andreas--DerHerborner (Diskussion) 22:40, 19. Okt. 2020 (CEST)
Sachlich sind in dem bisherigen Artikelentwurf keine Fehler enthalten, was für einen mit der österreichischen Strafprozessordnung nicht Bewanderten jedenfalls schon eine großartige Leistung ist! Ich werde dir bei Gelegenheit noch ein paar Standard-Werke der österreichischen (Straf-)Rechtswissenschaft in den Entwurf bringen, damit interessierte Leserinnen und Leser wissen, wo sie weitergehende, wissenschaftliche Informationen zum Thema finden können – der sog. "Wiener" Kommentar zur Strafprozessordnung wurde ja bereits angesprochen. Recht hilfreich sind außerdem die gängigen Lehrbücher zum Strafprozessrecht (bei mir im Regal steht etwa immer noch meine Ausgabe des kleinen Büchleins von Sailer), in denen für rechtswissenschaftliche Studentinnen und Studenten aufbereitet ist, was diese zum Thema wissen müssen.
Jedenfalls noch im Artikel vorkommen müssen aus meiner Sicht zwei Dinge: Zum einen die Rolle der Haft- und Rechtsschutzrichter, die seit der großen Strafprozess-Novelle 2008 maßgeblich für die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der Untersuchungshaft und die Prüfung der Fortdauer derselben zuständig sind. Zuvor verhängte der Untersuchungsrichter die Untersuchungshaft, nunmehr ist dies Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die nunmehr „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ ist, und entsprechende Anträge beim Haft- und Rechtsschutzrichter zur gerichtlichen Kontrolle einzubringen hat.
Der zweite Punkt, der in den vergangenen Jahren für einige Diskussionen gesorgt hat, ist die Frage der Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft (sowohl im Bereich der Straf- aber wesentlich öfter im Bereich der Untersuchungshaft). Mit dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 gibt es zwar eine gesetzliche Regelung dazu, diese wird aber vielfach als Unzureichend kritisiert in Anbetracht der gravierenden Einschnitte, die mit staatlichem Freiheitsentzug einhergehen.
Letztlich darf ich noch auf einen kleinen Artikel von mir verweisen, der ein Problem deutlich macht, das insbesondere bei der Strafbemessung häufig eine Rolle spielt: Die sog. Vorhaft. Es kommt nämlich relativ häufig vor, dass ein Gericht den Unwert der gesetzten Straftat mit der Dauer der bereits in Untersuchungshaft verbrachten Freiheitsentziehung als abgegolten ansieht – in diesem Fall spielt die Vorhaft-Anrechnung eine entscheidende Rolle für die Frage des Anspruchs auf Entschädigung.
So, das war jetzt mal recht einiges, womit du dich beschäftigen kannst. Der Artikel hat jedenfalls das Potenzial, eine schöne Ergänzung für den hiesigen österreichischen Strafprozessrechts-Teil zu werden, weshalb ich mich jetzt schon für dein diesbezügliches Engagement bedanken möchte! Beste Grüße, Plani (Diskussion) 08:26, 20. Okt. 2020 (CEST)
Guten Morgen! - Der Dinge harre ich gerne und werde mich im Laufe des Tages weiterbilden! Habe eben erstmal etwas umformuliert um @Stephan Klage's Befürchtungen zu evtl. URV die „Luft“ zu nehmen (ich hoffe das ist so besser!). Ich weiß wohl, das der Artikel noch ziemlich „nackerd“ ist, derzeit bemühe ich mich halt vorallem um ein Gerippe, bei dem die Gelenke auch an der richtigen Stelle sitzen... - Servus! --DerHerborner (Diskussion) 08:41, 20. Okt. 2020 (CEST)
@DerHerborner, habe Deine Umbauten schon registriert und Dich das auf der Disk kurz wissen lassen. Wohlan! VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:10, 20. Okt. 2020 (CEST)

Einschätzung von Bearbeitungen bezüglich der geplanten Opferschutz-Gesetzesänderungen (Deutschland)

Schadubinsky hat die geplanten Änderungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht in mehrere Artikel eingearbeitet. Ein nicht angemeldeter Benutzer hat deshalb eine Vandalismusmeldung gestellt, die ich sanktionslos erledigt habe. Im Nachgang bitte ich das Portal um eine Bewertung, inwieweit dieses Gesetzesvorhaben in den Artikeln dargestellt werden soll. Es geht dabei um diese Änderungen:

Verletzter_(Strafprozessrecht)
Christine_Lambrecht
Gewaltschutzgesetz
Strafprozessordnung_(Deutschland)
Zeuge
Beschlagnahme
Gesetz_zur_Reform_der_strafrechtlichen_Verm%C3%B6gensabsch%C3%B6pfung
Personenfahndung
Ermittlungsverfahren
Zeugenschutzgesetz

Danke für eure Einschätzung! --Count Count (Diskussion) 17:47, 21. Okt. 2020 (CEST)

Der Gesetzentwurf betrifft in der Tat ein sehr breites Spektrum von Gesetzten, Rechtsverordnungen usw. zu denen es jeweils eigene WP-Artikel gibt. Somit ist es zwangsläufig notwendig diese alle zu ergänzen. Als zufällig bei der besagten VM Aufschlagender schrieb ich dort noch ergänzend: "Fraglich ist höchstens, ob es nicht besser gewesen wäre, abzuwarten, bis das Gesetz "durch" ist"' Nun diese Einschätzung ziehe ich nunmehr zurück, nachdem ich inzwischen feststellte, dass Gesetzentwürfe / Gesetzesentwürfe in über 3200 WP-Artikeln eine Rolle spielen. Auf Grund der bisher gefahrenen Linie im Abstimmungsverhalten des Bundestags bei Gesetzen /Gesetzesänderungen im Hinblick des Opferschutzes u.ä. ist auch keine Ablehnung in diesem Fall zu erwarten--Ciao • Bestoernesto 18:31, 21. Okt. 2020 (CEST)

Das halte ich noch für zu verfrüht, dass in der Tragweite in die einzelnen Artikel einzubeziehen, die sich im Wesentlichen auf geltendes Recht beziehen. Dieser Referentenentwurf wird ja zunächst mal auf politischer Ebene diskutiert und findet dann, vermutlich entsprechend geändert und ergänzt, Eingang in das Gesetzesrecht. Das hier ist quasi eine "Newstickeritis" auf juristischer Ebene. Wenn sollte der Entwurf zitiert werden [1] - Ich bin dafür die entsprechenden Abschnitte zunächst zu entfernen, und ggf. einen eigenen Artikel (sofern Relevanz gegeben) zu erstellen. --Chz (Diskussion) 18:41, 21. Okt. 2020 (CEST)

Ich habe den Benutzer schon vor der VM beobachtet, insbesondere seine höchst seltsame Eigendarstellung, und frage mich gerade, ob das, was ich sehe (die beackerten Themen), auch die anderen Kollegen sehen. Ou ne je comprends rien? --Opihuck 18:44, 21. Okt. 2020 (CEST)
Ah, okay, nun wird mir einiges klar. Ich denke die Indizien deuten darauf hin, dass wir es mit dem wiederkehrenden Phänomen eines bestimmten gesperrten Benutzers zu tun haben könnten. --Chz (Diskussion) 18:50, 21. Okt. 2020 (CEST)
Beim Verletzten finde ich die Ergänzung sinnvoll, bei einem anderen Reformgesetz jedenfalls nicht. Referentenentwurf fehlt wie oben gesagt (BK).--Pistazienfresser (Diskussion) 18:55, 21. Okt. 2020 (CEST)
Ich verteidige gerne eine konservative Auffassung von einer Enzyklopädie. Dazu gehört, dass dargestellt wird was ist, denn das was nicht ist, sondern werden soll, ist in der Regel reichhaltig den Presseorganen zu entnehmen. Die Brücke zwischen diesen beiden Medien zu schlagen hat allerdings auch seinen Sinn und sollte dort verankert sein, wo die Quelle ist - also beim Justizministerium/ Frau Lamprecht, denn dort schlagen zukunftsgewandte Themen unter Rubriken wie „Gesetzesentwürfe“ aus dem Amt heraus, „politische Positionen“, „Kontroversen“, „Kritik“, „Wirken“ und „Rezeption“ auf die Gegenwart einer solchen Person. Das geht aus meiner Sicht i.O. Unenzyklopädisch und taktisch schon unfein finde ich die Idee, einen Vorstoß in einem Lemma vorzunehmen, das in Teilen davon betroffen wäre, dieses dann aber wieder löschen zu müssen, wenn das Gesetz nicht angenommen wurde. Darin erkenne ich Aktionismus eines unserer User und der Strickart nach, habe ich auch einen Verdacht, um wen es sich handelt. Also: Nein. Aus denktaktischen Gründen. --Stephan Klage (Diskussion) 21:47, 21. Okt. 2020 (CEST)

 Info: Benutzer gesperrt. Und wer macht das alles jetzt rückgängig? Seufz. --Opihuck 15:58, 22. Okt. 2020 (CEST)

Aha gesperrt, klar. Ich räume gerne die Count Count-Nennungen auf. Soweit ich sehe, hatte er das auch nur per copy&paste veranstaltet. Bei Lamprecht lasse ich mal stehen. Das ganze mache ich morgen, damit ggf. evidenter Widerspruch noch folgen kann. Im Moment sehe ich die Verhältnisse geklärt. --Stephan Klage (Diskussion) 16:59, 22. Okt. 2020 (CEST)
Ich fang gleich mal an. Du kannst dann den Rest machen. --Chz (Diskussion) 17:12, 22. Okt. 2020 (CEST)
So alles weg. Bei StPO habe ich den historischen Aufriss mal gelassen, das könnte ggf. brauchbar sein. Die Einfügung beim Rechtsbegriff Verletzter habe ich auch entfernt, dafür sehe ich keine Relevanz, solange es noch ein Referentenentwurf ist. Bitte ggf. nochmal drüberschauen ob nichts vergessen wurde. --Chz (Diskussion) 17:22, 22. Okt. 2020 (CEST)
Danke für deine viele Mühe. Wir sollten uns überlegen, ob wir künftig ähnlich konsequent verfahren. Vielleicht verliert er dann die Lust, neue Socken anzulegen. Unknown Polish chessplayer, tssssss... --Opihuck 17:31, 22. Okt. 2020 (CEST)
Ja. Sobald sich vom Muster ein Verdacht erhärtet, sollte man ab sofort wie geschehen VM stellen und danach die Beiträge zeitlich nah löschen. Sonst näht er seine Änderung auch quasi in die Versionsgeschichte ein und es ist anstrengender aufzuräumen. Das mit dem unbekannten polnischen Schachspieler war natürlich eine neue "Qualität". --Chz (Diskussion) 17:35, 22. Okt. 2020 (CEST)
Nicht unbedingt, eher eine Variation. Demnächst ist er dann Русский космонавт (russischer Kosmonaut) oder 中国春卷生产商 (chinesischer Frühlingsrollenproduzent). Die Würde des Menschen ist unfassbar (Art. 1 Abs. 1 GG). --Opihuck 17:47, 22. Okt. 2020 (CEST)
Er hatte sich doch mal mit einer Zusammenstellung seiner Nicks offenbart und lustig gemacht, vielleicht ließe sich daraus ein Namensgestaltungsmuster ableiten. Weiß noch einer von Euch, wo dieser diff.link auffindbar ist? Es gäbe sicherlich noch weit mehr aufzuräumen, dazu wären die Namen auch eine Hilfe. --Stephan Klage (Diskussion) 19:31, 22. Okt. 2020 (CEST)
Na klar, den Link gibt's. Genau zwei drüber :-) --Opihuck 19:59, 22. Okt. 2020 (CEST)
Das ist aber nur das Selbstbekenntnis. Vermutlich gibts da sogar noch mehr. Der polnische Schachspieler wurde ja auch über einige Wochen aufgebaut. --Chz (Diskussion) 20:39, 22. Okt. 2020 (CEST)
Diese IPs gehören wohl auch zu diesem User: [2] [3] [4] [5] [6] --Legatorix (Diskussion) 08:26, 23. Okt. 2020 (CEST)
Bei manchen Socken war er cleverer, bei manchen weniger. Letztlich muss man nur die von ihm beackerten Lemmata auf der beo haben. Ist nur eine Frage der Zeit, wann der Alarm angeht. --Opihuck 20:47, 22. Okt. 2020 (CEST)

Ist ja schon interessant, dass es hier im wesentlichen darum geht, einer möglichen Socke eins über zu braten und Beiträge zu löschen, weil sie von dieser oder einer verwandten Socke stammen. (Belegte) Inhalte und Artikelqualität und das historische WP-Prinzip, Leser*innen mit Wissen zu versorgen, spielen bei den Diskutanten hier anscheinend keine Rolle. Nun ja passt, ganz in die Entwicklungsrichtung, die ein Großteil der WP-Autoren seit einiger Zeit verfolgt, Grabenkriege um abgesteckte Artikel-Claims nach persönlichen Autoren-Präferenzen und nicht mehr um das Informationsbedürfnis der Leser*innen. Setzt euren Löscheifer doch gleich mal bei den von mir oben bereits erwähnten über 3200 WP-Artikeln fort, bei denen Gesetzentwürfe / Gesetzesentwürfe in eine Rolle spielen.--Ciao • Bestoernesto 04:25, 23. Okt. 2020 (CEST)

Es geht nicht darum, einer Socke "eins über zu braten", sondern Artikel, die fast durchweg gegen WP:POV verstoßen, zu löschen. Das entspricht den allgemeinen Qualitätsstandards der WP. Was nicht POV ist - du hast das ja oben an Chzs Bemerkung gesehen, kann stehen bleiben. Im Übrigen ist es wenig hilfreich, diesem Benutzer, der aus guten Gründen mehrfach und dauergesperrt worden ist, zur Seite zu treten. --Opihuck 07:58, 23. Okt. 2020 (CEST)
@Bestoernesto, leider kann ich Deinen Zeilen nicht entnehmen, dass Du Dich (nur beispielsweise) mal mit der stattgehabten Diskussion um „Klagerzwingungsverfahren“ beschäftigt hättest. B:EL hatte dort eine Mehrzahl von WP-Autoren gegen sich aufgebracht (mich persönlich nicht einmal explizit, weil ich die Vorgänge nur beobachtet habe). U.a. führte diese Streitigkeit zur infiniten Sperre des Accounts. Ursprung der Sperre war ein Teppich unterschwelliger POVs und Theoriefindungen, phantasievoll in durchaus intelligente Darreichungsformen verpackt. Auf diese POV-Taktiken rekurrierten wir hier zuletzt, sie waren Vorgabe für die Diskussionserweiterung. TF/POV verstoßen – dies zur Kenntnisnahme – gegen WP-Regeln.
Ob Gesetzesvorhaben andererseits mit aller Konsequenz in Artikel eingebaut werden sollten, oder ob man nicht besser wartet, bis das Gesetz verabschiedet ist und ggf. nur einen Anker an der „Quelle“ des Gesetzes setzt, wird im Portal mehrheitlich im Sinne der zweiten Alternative befürwortet, verstieße andererseits in beiderlei Hinsicht nicht gegen WP-Regeln, weshalb ich mit meiner „Vertagung“ der Löschungen (s.o.) auch Raum noch für überzeugende Kritik einräumen wollte. Eine solche sehe ich nicht.
Wikipedia feiert in Kürze 20-jähriges Bestehen und wir schauen auf den Bestand, den eine Mehrzahl von Autorengenerationen geschaffen hat. Klar ist doch, dass insbesondere in der Frühphase eine Aufbruchstimmung unter „Goldgräbern“ bestand, eine revolutionäre Schaffensstimmung, wie sie mich für den Augenblick mal an die tribunizisch-plebiszitären Schaffensausbrüche in Zeiten der frühen/mittleren Römischen Republik erinnern (Volkstribunat). Irgendwann aber sollte es WP gelingen, dadurch entstandene Aktionsergebnisse so wieder einzufangen, dass eine systematische Einheit entsteht. Machen wir uns nichts vor. Die Autoren, die hier (viel) beitragen, sind vornehmlich von den Vorbildern Brockhaus, Meyers und Konsorten geleitet, worauf sonst sollte auch das wikipedianische Regelwerk gründen? Einen plausiblen Grund, davon abzuweichen, sehe ich zudem nicht. Auch in den haptisch verfügbaren Enzyklopädien konnte ich bisher keine redaktionelle Tätigkeit feststellen, die sich mit bloßen (damit stets erst einmal unsicheren) Gesetzesentwürfen befasst, soweit es nicht um die Begriffsbestimmung für Gesetzesentwurf selbst ging. Man kann doch nicht von Löschhölle reden, wenn verantwortungsbewusste Mitarbeiter versuchen, diesem tragfähigen Vereinheitlichungsgedanken Rechnung zu tragen. --Stephan Klage (Diskussion) 10:56, 23. Okt. 2020 (CEST)

 Info: EL war mal wieder da. To be continued... --Opihuck 16:12, 28. Okt. 2020 (CET)

Ich nehme mir die Artikel wohl auch mal auf die Beo. --Chz (Diskussion) 17:08, 28. Okt. 2020 (CET)

Ich denke, der Entwurf wird zumindest in dem Punkt, in dem "Verletzter" legaldefiniert werden soll, auch ziemlich bald Gesetz werden. (Wer sollte schon gegen eine Legaldefinition auf der Grundlage einer ständigen Rechtsprechung etwas einzuwenden haben?) Ich würde deshalb gerne bei "Verletzter (Strafprozessrecht)" folgende Einfügung vornehmen wollen:

"Geplant ist, in § 373b StPO n.F. den Begriff des Verletzten zu definieren mit folgendem Wortlaut:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verletzte diejenigen, die durch die Tat, ihre Begehung unterstellt oder rechtskräftig festgestellt, in ihren Rechtsgütern unmittelbar beeinträchtigt worden sind oder unmittelbar einen Schaden erlitten haben.

(2) Verletzten im Sinne des Absatzes 1 gleichgestellt sind

1. der Ehegatte beziehungsweise der Lebenspartner,

2. der in einem gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte,

3. die Verwandten in gerader Linie,

4. die Geschwister und

5. die Unterhaltsberechtigten

einer Person, deren Tod eine direkte Folge der Tat, ihre Begehung unterstellt oder rechtskräftig festgestellt, gewesen ist.“

(mit Link auf den Referentenentwurf). Der Artikel behandelt nämlich im Moment relativ ausführlich, wo überall der "Verletzte" eine Rolle spielt, ist aber relativ knapp in der Beschreibung, was überhaupt ein "Verletzter" sein soll. Was haltet Ihr davon?--Thomas Müller-Poltawa (Diskussion) 15:33, 10. Nov. 2020 (CET)

Je ne comprends rien du tout. --Opihuck 17:48, 10. Nov. 2020 (CET)
Für die Einfügung einer geplanten Legaldefinition gibt es keine Relevanz. Aktuell wird mit einem weiten Verletztenbegriff gearbeitet. EL? --Chz (Diskussion) 18:09, 10. Nov. 2020 (CET)
Man könnte bis zur Gültigkeit des genannten Opferschutzgesetzes mehr Entscheidungen der Rechtsprechung einbauen, z. B. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 21. April 2010 – 2 Ws 147/08, NJW 2011, 691.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:44, 10. Nov. 2020 (CET)
Das halte ich für eine gute Idee. --Chz (Diskussion) 18:46, 10. Nov. 2020 (CET)
Erledigt.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:22, 10. Nov. 2020 (CET)
+1 Danke dir. --Opihuck 19:26, 10. Nov. 2020 (CET)

Auch von meiner Seite aus einverstanden, wenn auch aus einem anderen Grund: Hätte man den neuen Gesetzestext im vollen Wortlaut übernommen, hätte der Artikel dann doch zuviel Schlagseite in Richtung der Beschreibung, was ein "Verletzter" ist, bekommen.--Thomas Müller-Poltawa (Diskussion) 08:38, 11. Nov. 2020 (CET)

 Info: Schadubinskys Socke Thomas Müller-Poltawa ebenfalls abgeklemmt. --Opihuck 21:57, 12. Nov. 2020 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 16:54, 15. Nov. 2020 (CET)

Wenn ich mir die verbliebenen auf die BKS Restitution anschaue, fehlt aus meiner Sicht fehlt noch ein Link auf die Restitution von Sachen, die keine Kunst sind. Hilfreich wäre auch ein Link, zur Restitution in Tschechien nach 1989. Gibt es schon Artikel die sich mit dieser Thematik beschäftigen? --Vfb1893 (Diskussion) 16:32, 1. Nov. 2020 (CET)

Ich habe noch Naturalrestitution unter Siehe auch ergänzt. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:59, 1. Nov. 2020 (CET)

Infobox-Link zur konsolidierten Fassung

Der Link zur konsolidierten Fassung in der Infobox von Richtlinie 67/548/EWG führt auf eine Liste mit 51 Treffern statt auf die letzte konsolidierte Fassung. Kann das geändert werden? --Leyo 12:08, 28. Okt. 2020 (CET)

Altes Problem, da ist die Vorlage noch nicht perfekt. @Bcoh kann das bestimmt lösen. --Opihuck 12:26, 28. Okt. 2020 (CET)
Wäre kein Problem, aber: das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union hat leider überhaupt keine konsolidierte Fassung für die Richtlinie 67/548/EWG. vgl hier im vergleich zu hier Abschnitt "Verbindungen zu anderen Dokumenten" Unterabschnitt "Alle konsolidierten Fassungen". Ich sähe zwei Möglichkeiten
  1. KonsolidiertAus = True
    also keine konsolidierte Fassung anzeigen.
  2. KonsolidiertManuell = <link>
    und man sucht sich eine konsolidierte Fassung außerhalb von EurLex.
bG --Bcoh (Diskussion) 13:04, 28. Okt. 2020 (CET)
Äääh, ja. Stimmt. Es gibt keine offizielle konsolidierte Fassung. Habe auch gerade noch mal nachgesehen. Erstaunlich eigentlich, bei den extrem vielen Änderungen. Da es nicht nur "eine" konsolidierte Fassung geben dürfte, würde ich fast vorschlagen, Variante 1 zu wählen. Ob es außerhalb von eur-lex konsolidierte Fassungen gibt (und wenn ja, dann welche?) kann ich nicht beurteilen; ich denke, sie dürften dann zumindest nicht frei zugänglich sein und damit für unsere Zwecke ausscheiden. Danke jedenfalls fürs Korrigieren! Gruß --Opihuck 13:42, 28. Okt. 2020 (CET)
Für mich wären beide vorgeschlagenen Varianten eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. --Leyo 23:34, 29. Okt. 2020 (CET)
dto. --Chz (Diskussion) 01:22, 30. Okt. 2020 (CET)
Zumindest ohne Anhänge gibts hier eine konsolidierte Fassung. --Bcoh (Diskussion) 12:38, 7. Nov. 2020 (CET)

Redundanzdiskussion beim Schweizer Sozialversicherungsrecht

Zum Schweizer Sozialversicherungsrecht gibt es einen Artikel Sozialversicherung (Schweiz) und einen Artikel Sozialversicherungen (Schweiz). Weil ich ein Neuling bin, will ich zuerst eure Meinung einholen, wie das Problem am besten gelöst wird, bevor ich irgendetwas unternehme. --PatrikUlmann (Diskussion) 16:23, 9. Nov. 2020 (CET)

Der Baustein in beiden Artikeln weist bereits darauf hin, dass sich beide "überlappen". Wenn du eine Möglichkeit siehst, beide Artikel besser voneinander abzugrenzen, bekommst du dafür sicher die Unterstützung des Portals. Soweit du dir bei der Abgrenzung in Einzelfragen unsicher bist, helfen wir gerne. Ansonsten: Fang einfach an. Wird schon schief gehen... --Opihuck 00:23, 18. Nov. 2020 (CET)

Dort ist die SE & Co. KG nicht genannt. Ist die vergleichbar mit SE & Co. KGaA --79.205.198.104 21:57, 17. Nov. 2020 (CET)

Eher nein, weil KG eine Personengesellschaft und KGaA eine Kapitalgesellschaft ist. Aber bevor ich mich hierzu näher auslasse, sollten unsere Gesellschaftsrechtler hierzu Stellung nehmen. --Opihuck 23:51, 17. Nov. 2020 (CET)
Nein, da besteht keine Vergleichbarkeit, wie Opihuck schon aus richtigem Grund sagt. Eine SE&Co.KG ist eine KG, mithin Personenhandelsgesellschaft. Komplementär ist die SE, die, wollte sie nicht nach europäischen Rechtsprinzipien behandelt werden, regelmäßig eine AG wäre. Für den Transformationsakt zu einer SE, bedarf es nämlich der Voraussetzung des Bestehens einer AG, die ggf. im Vorfeld bereits dem Transformationsakt aus einer GmbH zu einer AG unterlag. Kern aber: Personenhandelsgesellschaft in Form der KG. Anders ist es bei der SE&Co.KGaA. Sie ist im Kern eine Kapitalgesellschaft, eine AG (trotz des Mischwesens aus KG und AG). Vergleichbarkeit besteht insoweit also eher mit der AG. Diese (doppelt modifizierte) AG wählt die SE zum Komplementär, der nicht nur die Aufgaben des Vorstandes erfüllt (typisch für börsennotierte Familienunternehmen mit einem Großaktionär), sondern auch unbeschränkt haftet und Kommanditisten in Form von Kommanditaktionären mit Haftungsbeschränkung auf die zerlegten Aktienanteile. Einziger gemeinsamer Punkt der beiden Gesellschaften im Vergleich, ist die SE als Komplementär. --Stephan Klage (Diskussion) 09:14, 18. Nov. 2020 (CET)
+1, Danke für die Ausführungen. Dem ist nichts hinzuzufügen. --Chz (Diskussion) 11:10, 18. Nov. 2020 (CET)

Beschulungspflicht

Ich habe im Artikel Schulpflicht (Deutschland) Abschnitt Beschlungspflicht den Bezug zum GG hergestellt. Nun fehlt noch die Darlegung der konkreten organisatorischen Zuständigkeit zur Umsetzung der Beschulungsflicht. Wo/ wie ist die Zuständigkeit geregelt? --Nfhrfh (Diskussion) 14:12, 24. Nov. 2020 (CET)

Was genau meinst Du damit? Schulrecht ist ausschließlich Landesrecht. Die Gesetzgebungskompetzenz liegt beim Land. Die Schulpflicht ist ja dementsprechend in den Landesschulgesetzen näher ausgestaltet. Im Hessischen Schulgesetz ist das z.B. der vierte Teil (§§ 56 ff.). In § 56 Abs. 2 HessSchulG heißt es: „Die Schulpflicht ist durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen.“ Und § 60 Abs. 1 bestimmt: „Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch einer öffentlichen Schule der Grund- und Mittelstufe (Primar- und Sekundarstufe I) erfüllt“. So etwas gibt es in den anderen Landesgesetzen auch. Das ist aber wahrscheinlich nicht das, was Du hören wolltest, oder? Oder ging es um Verwaltungszuständigkeiten?-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 14:27, 24. Nov. 2020 (CET)

Pärchen Parameter und Alias

Hallo! Die Vorlage:CELEX hat 4 Einbindungen wo der Parametername und das Alias des Parameters gleichzeitig verwendet werden. Kann sich das bitte jemand angucken? Danke! --Wurgl (Diskussion) 22:24, 17. Dez. 2020 (CET)

@S.K.: Könntest du dich bitte um die Anfrage kümmern? Danke und Gruß --Opihuck 22:47, 17. Dez. 2020 (CET)
@Opihuck, Wurgl: Danke für den Hinweis. Die Fälle sind korrigiert. --S.K. (Diskussion) 23:39, 17. Dez. 2020 (CET)
Klasse! Danke! --Wurgl (Diskussion) 23:44, 17. Dez. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 23:50, 17. Dez. 2020 (CET)

Fachfragen zu Bundesgerichten

Ist ein Vizepräsident eines deutschen Bundesgerichtes auch weiterhin Vorsitzender eines Senats? Am Beispiel Silvia Schuster fällt mir auf, das die Konkurrentenklagen bisher eher ungenügend in den Biographien eingearbeitet sind. Hat davon jemand Ahnung?--scif (Diskussion) 14:34, 3. Dez. 2020 (CET)

Die Frage kann man klar mit ja beantworten. Präsident und Vizepräsident sind zwar von richterlichen Aufgaben stark oder jedenfalls erheblich entlastet, leiten aber im Allgemeinen einen Senat, sind also dessen Vorsitzender. Das ist übrigens eine Ebene (Obergerichte) und zwei Ebenen tiefer (Untergerichte) auch so. --Opihuck 14:48, 3. Dez. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:24, 19. Dez. 2020 (CET)

Sind Gesetze und gesetzliche Verordnungen und Richtlinien relevant?

Ich persönlich meine ja, aber ... die Relevanzkriterien geben das nicht wirklich her. Ich habe in den letzten Monaten eine Reihe an neuen und aus meiner Sicht sicher relevanten Artikeln zu Europäischen Richtlinien erstellt, bevor ich mir diese Frage gestellt habe. Aber, während z. B. Europapolitiker in den Relevanzkriterien explizit erwähnt sind, tauchen die von diesen Politikern verabschiedeten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die das Leben von mehr als 400 Millionen Europäer beeinflussen können, in den Relevanzkriterien nicht auf. Kann und sollte man die Richtlinien der Redaktion Recht, die sich z. Z. nur auf die allgemeinen Relevanzkriterien beziehen, nicht anpassen? Analog zu den Relevanzkriterien der Redaktion Chemie könnte man festlegen, dass alle (europäische) Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die veröffentlicht wurden/in Kraft getreten sind relevant sind. Gruß --Bert (Diskussion) 20:55, 18. Dez. 2020 (CET)

Soweit ich weiß, wurden Gesetze schon immer als relevant angesehen, aber für die Artikel benötigt man Sekundärlitertur. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 21:27, 18. Dez. 2020 (CET)
Berechtigte Frage, auf die ich im Moment keine Antwort weiß. Was ich dir sagen kann, ist, dass es bisher keine Meinungsverschiedenheiten darüber gab, dass Gesetze, Verordnungen einschl. EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien aufgenommen werden. Diskussionen wurden allein darüber geführt, wie sie aufzunehmen sind (Lemmawahl), siehe gerade zu EU-Rechtsquellen hier. Aber ich gebe dir Recht: Erstens gehört das in die allgemeinen Relevanzkriterien, zweitens kann man sich durchaus Gedanken darüber machen, ob z. B. die Europäische Verordnung über die Mindestvermarktungsgröße von Taschenkrebsen eine messbare Relevanzschwelle erreicht oder man hier Abstufungen vornehmen sollte. Die dritte Frage wäre dann, welcher Maßstab an Relevanz anzulegen ist. Und da wird's dann richtig schwierig. Also werden wir möglicherweise viertens am Ende bei der Antwort landen, dass Rechtsquellen immer relevant sind und wären wieder bei der bereits von Der-Wir-Ing („DWI“) ohne so viele Umschweife gegebenen Antwort. --Opihuck 22:19, 18. Dez. 2020 (CET)

Es spricht letztlich nichts dagegen jedes formelle aber auch materielle Gesetz auf supranationaler und nationaler Ebene sowie auf der Ebene der Bundesländer als relevant anzusehen. Kaum einer wird sich die Mühe machen ein Gesetz auf der Ebene mit geringer Anwendungsbandbreite hier zu etablieren, somit gibt es schon einen inzidenten Schutz vor Irrelevanz. Und wenn doch dürfte es sich um einen Einzelfall handeln. - Das könnte man auch in Relevanzkriterien etablieren, sofern es notwendig sein sollte. Allerdings wäre bei untergesetzlichem Regelwerk irgendwo eine Grenze ziehen: Unterhalb der Bundesländer sollte daher im Einzelfall eine LD respektive Relevanzdiskussion geführt werden. --Chz (Diskussion) 11:22, 19. Dez. 2020 (CET)

Naja, lieber Chz, es gibt auch Verordnungen, die superwichtig sind (oder meintest du das mit materielles Gesetz?), und ich kann nicht ausschließen, dass auch Rechtsnormen auf lokaler Ebene (Verordnungen oder Polizeiverordnungen der Städte und Kreise - so was gibt es ja auch) gelegentlich im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen und man darüber Informationen wünscht. Wie halten wir es im internationalen Bereich, wo Rechtsquellen über Staatsverträge, Konventionen, Übereinkommen usw. generiert werden? Die sind wohl gefühlsmäßig relevant. Ich stimme dir zu, dass sich die Relevanz oft durch das Interesse selbst begrenzt. Auf einen Artikel über die von mir als äußerst wichtig aufzunehmende Europäische Verordnung über die Mindestvermarktungsgröße von Taschenkrebsen werde ich wohl warten müssen, wenn ich ihn nicht selbst anlege. Und wenn ich es dann täte, würde auch kein Hahn danach krähen. Rechtsnormen, die irgendwie das Leben bestimmen, werden eben immer als relevant angesehen, auch wenn nur ein winzig kleiner Teil der Menschheit davon betroffen ist. --Opihuck 14:13, 19. Dez. 2020 (CET)
Lieber Opihuck, Danke nochmal für die Klarstellung: Genau das meine ich mit materiellen Gesetzen (abstrakt generelle Rechtsnormen der Exekutive). Internationaler Bereich für Deutschland zumindest dann relevant, wenn ratifiziert. Allg. Völkerrecht ist Bestandteil des Bundesrechtes und damit eh relevant. -- Wie gesagt, ansonsten macht sich eh keiner die Mühe einen Artikel über Rechtsnormen anzulegen, die eine sehr geringe Anwendungsbreite haben, wie es bei vielen EU-VO der Fall ist. Ich denke wenn sollte man nur regeln, was sicher relevant ist. Und untergesetzliches Regelwerk auf kommunaler Ebene oder im Bereich der unteren Staatsverwaltung ist m.E. nur dann relevant, wenn ein weiteres äußeres Ereignis von zumindest enzyklopädischer Relevanz dazu gekommen ist. --Chz (Diskussion) 14:53, 19. Dez. 2020 (CET)
nicht ganz +1, aber ziemlich (es gibt viele Konventionen, die international bereits gelten, und die in Deutschland noch nicht ratifiziert sind, aber dennoch relevant sein dürften). Um auf die Frage des Fragestellers zurückzukommen: Erscheint es dir sinnvoll, etwas Entsprechendes in die Relevanzkriterien aufzunehmen? Dass ist dort gänzlich fehlt, mutet schon etwas komisch an. Oder sollen wir es weiterhin als WP-Gewohnheitsrecht „draußen“ lassen? --Opihuck 15:12, 19. Dez. 2020 (CET)
Stimmt, das war zu stark zentriert: Völkerrecht, Internationale Verträge und Vereinbarungen sollten insgesamt relevant sein. --Chz (Diskussion) 10:09, 20. Dez. 2020 (CET)

WP:QR wenn die Relevanzkriterien entsprechend geändert wurden, erstelle ich gerne den Artikel zur Mindestvermarktungsgröße von Taschenkrebsen, auch wenn ich denke, dass das eigentlich nicht sehr interessant ist, da diese Regelung durch die Verordnung (EG) Nr. 148/2009 bereits vor 11 Jahren aufgehoben wurde. ein lächelnder Smiley  --Bert (Diskussion) 10:20, 21. Dez. 2020 (CET)

@Bert: LOL, ganz LOL. Jetzt hast du aber ein Problem. Momentan begeistern sich noch nicht so viele vom Portal dafür, die Relevanzkriterien zu ergänzen. Mit deiner angebotenen Gegenleistung schreckst du sie möglicherweise alle ab ("OMG, bloß das nicht"). Ich hingegen bin tief betrübt, dass meine Lieblingsverordnung, die ich vor Jahren (oder waren es Jahrzehnte?) mal beim Schmökern im L-Amtsblatt entdeckt habe, bereits das zeitliche gesegnet hat und würde es dann, damit der Haussegen hier nicht schief hängt, bei diesem schlichten Seufzer belassen. Ich bedanke mich trotzdem für dein Angebot. Wir solten jetzt abwarten, was die anderen im Portal zu deinem Vorschlag meinen. --Opihuck 15:50, 21. Dez. 2020 (CET)
Na dann sage ich mal einen Gruß in die Runde. Vielleicht habe ich es im allgemeinen Relevanzkatalog – auf den sich das Portal:Recht bezieht – überlesen. Aber ich kann nicht erkennen, dass dort eine Leitlinie für das, sagen wir es husserl’sch, Phänomen „Gesetz“ formuliert wäre. Ein Fehlen kann in zweierlei Hinsicht ausgelegt werden; entweder sind Gesetze an sich irrelevant oder sie sind uneingeschränkt relevant. Durch allein die stets unwidersprochene Existenz der Apparate GG oder BGB, lege ich nun so aus, dass auch dahin geweitert werden kann, dass für die Relevanz der Frage nach der Relevanz der Unterscheidung nach formellen und materiellen Gesetzen kein Platz ist (Fehlen einer Ansage). Wenn, dann müssten umgekehrt Kriterien formuliert werden, die die Abfassung von VOen (kategoriale Unterscheidbarkeit) ausschließen. Das wiederum ist nicht das aktuelle Ansinnen. Insoweit sehe ich weder die Veranlassung zur Modifikation der Regeln unseres Portals, noch sehe ich ein durchsetzbares Interesse an der Verhinderung der Formulierung einer Taschenkrebs-VO oder anderer Spezialitäten. Um auf die Eingangsfrage noch einzugehen: „Gesetze“ als Relevanzkriterium sind auch nicht derivativer Ausdruck der Relevanz der sie verabschiedenden Amtsträger. Da besteht keinerlei Konnex. Aufpassen sollte man nur darauf, dass nicht allein das Gesetz abgeschrieben wird und die Gesetzesquelle den Nachweis liefert. WP:QR, WP:WWNI (WP:NEW) und WP:UB setzen natürliche Grenzen.--Stephan Klage (Diskussion) 17:55, 21. Dez. 2020 (CET)
Opihuck, wie du gesehen hast, war das ein Angebot, das nicht so ganz ernst gemeint war. Sehr ernst gemeint war aber der Vorschlag die Relevanzkriterien anzupassen. Denn ich habe aus den oben genannten Gründen (EU-Politiker sind per Definition relevant, die von denen verabschiedeten Richtlinien, die mehr als 400 Millionen EU-Bürger über Jahrzehnte betreffen können, aber möglicherweise nicht!?!) eigentlich keine Lust, bei jedem erstellten Artikel zu EU-Verordnungen und EU-Richtlinien mit dem einen oder anderen Exklusionisten ewig über dessen Relevanz zu diskutieren. Eine klare Definition der Relevanz, wie für Schauspieler, Bauwerke, Plansprachen oder Fluhäfen ist mir lieber, als ein WP:Gewohnheitsrecht. Vielen Dank für diese und kommende Rückmeldungen von den Portalmitarbeitern und weiterhin frohes Schaffen. Gruß --Bert (Diskussion) 18:15, 21. Dez. 2020 (CET)
@Bert, aus meiner Sicht hast Du derzeit die volle Entfaltungsfreiheit. Bei der Erstellung der Kriterien für die Relevanz von Gesetzen hatte offenbar niemand an Einschränkungsmöglichkeiten gedacht. Man kann das WP:Gewohnheitsrecht nennen, aber man kann es auch WP:Verfassungsgrundsatz nennen, denn im GG ist das Rechtsstaatsprinzip​ auch nirgendwo kodifiziert, gleichwohl - außerhalb jeden Gewohnheitsrechts - tragendes und anerkanntes Prinzip der deutschen Alltagswirklichkeit. Das sagt übrigens jemand, der dem Herzen nach Exklusionist ist. ;-) Schranken mehrheitsfähig zu formulieren, ist der eigentlich schwierige Job. Da wirst Du uns doch nicht in Versuchung bringen wollen... Das soll es von meiner Seite gewesen sein. VG --Stephan Klage (Diskussion) 18:48, 21. Dez. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 13:17, 9. Jan. 2021 (CET)