Staatsanwaltschaft Augsburg
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist eine Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörde des Freistaats Bayern. Die Behörde hat ihren Sitz in Augsburg im Strafjustizzentrum in der Gögginger Str. 101. Sie ist die drittgrößte der 22 Staatsanwaltschaften in Bayern.
Zuständigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Augsburg zuständig. Dieser umfasst neben der Stadt Augsburg die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen an der Donau, Landsberg am Lech und Donau-Ries. Für die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls zuständig. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen.
Die übergeordnete Behörde ist die Generalstaatsanwaltschaft München.
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Staatsanwaltschaft hat 185 Mitarbeiter (Stand 2013), darunter
- 5 Oberstaatsanwälte
- 45 Staatsanwälte
- 25 Rechtspfleger
Nimbus besonderer Strenge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat in Juristenkreisen den Ruf, Straftaten im Allgemeinen besonders streng und konsequent zu verfolgen. Sie fordert meist vor Gericht, ein besonders hohes Strafmaß gegen den Beschuldigten zu verhängen.[1]
Öffentliche Kritik an der Arbeitsweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Augsburger Staatsanwaltschaft sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, dass die Behörde nicht objektiv arbeite. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.[2][3][4] Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:
- 1996: Bei Ermittlungen gegen Max Strauß, den Sohn des früheren Bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, war Max Strauß vor der Durchsuchung seiner Münchner Wohnung gewarnt worden. Eine bei der Durchsuchung sichergestellte Festplatte war laut eigener Darstellung unmittelbar vorher von einem Computervirus befallen und gelöscht worden. Als die Staatsanwaltschaft Augsburg sie später weiter untersuchen lassen wollte, war diese angeblich nicht mehr auffindbar, ebenso die gleichfalls beschlagnahmten Datensicherungsbänder. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag sprachen offen davon, dass hier ja offenkundig absichtlich Beweismittel beiseite geschafft wurden.[5][6]
- 2000: CDU-Parteispendenskandal / CDU-Spendenaffäre, Verfahren gegen Walther Leisler Kiep, Karlheinz Schreiber und Jürgen Maßmann. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft behindert wurden. Überdies hatte die Staatsanwaltschaft in jener Sache eine Geheimakte angelegt. Der äußerst engagiert ermittelnde Staatsanwalt Winfried Maier wurde plötzlich von dem Fall abgezogen und wechselte sodann, auf massiven Druck hin, vom Staatsanwalt- in den Richterdienst.[7] Der ebenfalls in dem Fall sehr engagiert ermittelnde Augsburger Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger verunglückte während der Ermittlungen im Jahre 1999 bei einem Autounfall tödlich, was Vermutungen hervorrief, wonach dieser durch einen herbeigeführten Unfall ermordet worden sein könnte.[8] Wenige Wochen zuvor hatte Hillinger den Amtschef des bayerischen Justizministeriums Wolfgang Held (CSU) bezichtigt, er habe Ermittlungsergebnisse an die Bayerische Staatsregierung weitergegeben. Zudem hatte er in den Wochen vor seinem Tod geäußert, dass er von dem Münchner Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer (CSU) bei seinen Ermittlungen immer wieder durch nicht nachvollziehbare Weisungen behindert worden war.[8]
- 2006: Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist in die Schottdorf-Affäre verwickelt.[9] Der später wegen Korruption und Geldwäsche verurteilte Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel[10] hatte vor 2006 Strafverfahren gegen den Labor-Arzt Bernhard Schottdorf eingestellt. Die wiederaufgenommenen Verfahren wurden dem zuständigen Münchner Korruptions-Staatsanwalt nach über zweijähriger Ermittlungsarbeit wegen angeblicher Unzuständigkeit entzogen und der Staatsanwaltschaft Augsburg übertragen. Die Verfahren gegen Schottdorf wurden von dieser daraufhin umgehend eingestellt.[11][12][13] Bernhard Schottdorf ließ sich von den Rechtsanwälten Peter Gauweiler und Hermann Leeb vertreten; beide sind ehemalige bayerische CSU-Minister.
- 2008: Der Speditionskaufmann Uwe N. zeigte Polizeibeamte wegen Misshandlungen an. Fest steht, dass die Polizei, nachdem am 19. Juli 2008 ein Notruf bei ihr eingegangen war, irrtümlich zur falschen Adresse gefahren war, nämlich zu der von Uwe N. Dieser behauptet, er sei von den Polizisten daraufhin grundlos verprügelt und gequält worden. Er war zu jenem Zeitpunkt frisch an der Schulter operiert und habe bei dem Einsatz vor Schmerzen laut geschrien. Das Verfahren gegen die Polizisten wurde eingestellt. Hingegen klagte die Staatsanwaltschaft Augsburg dann Uwe N. wegen angeblicher Falscher Verdächtigung an. Dass er daraufhin in erster Instanz freigesprochen wurde, hinderte die Staatsanwaltschaft nicht daran, weiter gegen ihn vorzugehen. Doch auch in der Berufungsinstanz wurde Uwe N. erneut freigesprochen.[14]
- 2009: Die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte einen Durchsuchungsbeschluss, weil ein Bürger im Internet zwei MP3-Dateien im Wert von jeweils 1,29 Euro illegal heruntergeladen hatte. In der Begründung heißt es „Die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ sowie „Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes und ist für die Ermittlungen notwendig“.[15]
- 2009: Der Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel hatte die Geldbuße eines Anlagebetrügers auf eine Stiftung einzahlen lassen, die auf den Namen seiner Mutter eingetragen war. Zudem hatte der Laborunternehmer Bernd Schottdorf Huchel Geld geliehen. Schottdorf wurde deswegen verdächtigt, dass er an den Staatsanwalt Bestechungsgelder gezahlt habe. Denn Huchel hatte als Staatsanwalt auch die anonymen Anzeigen gegen Schottdorf bearbeitet (vgl. Schottdorf-Affäre), eine Bestechung war jedoch nicht nachzuweisen. Es blieb somit nur beim Vorwurf der Vorteilsgewährung. Schottdorf akzeptierte dazu einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen in Höhe von je 5000 Euro, mithin eine Geldstrafe von 450 000 Euro.[16][17] Das aus dem Vorgang resultierende Verfahren gegen den Staatsanwalt Uwe Huchel wurde unter kuriosen Umständen beendet. In einem Prozess, der kurzfristig anberaumt und nicht öffentlich angekündigt worden war, verurteilte ihn das Landgericht München I zu drei Jahren und drei Monaten Haft, wegen Geldwäsche, Betrugs und Vorteilsannahme.[10] Der Vorwurf der Rechtsbeugung wurde von der Staatsanwaltschaft hingegen fallen gelassen, laut Aussage des ermittelnden LKA-Beamten auf Weisung der Bayerischen Justizministerin Beate Merk und der Generalstaatsanwaltschaft München.[2] Uwe Huchel wurde als Staatsanwalt aus dem Dienst entfernt.
- 2010: Ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb wörtlich in eine Anklageschrift den Satz „Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen“.[18]
- 2011: Anklage gegen den Strafverteidiger und TV-Darsteller Stephan Lucas (Sat.1-Gerichtsshow Richter Alexander Hold) sowie späterer Freispruch. Lucas sollte nach Einschätzung des Verbands Deutscher Strafverteidiger dadurch offensichtlich mundtot gemacht werden.[19][20]
- 2012: Unter der Überschrift „Die merkwürdige Logik des Landgerichts Augsburg in Sachen Untersuchungshaft“ hatte der Strafverteidiger Rainer Pohlen in einem Internet-Blog, unter Weglassung des Rubrums und der Namen der beteiligten Firmen (also in anonymisierter Form), aus einem Haftbeschwerde-Beschluss des Landgerichts Augsburg zitiert und diesen inhaltlich kritisiert. Tatsächlich war der Beschluss und der zugrunde liegende Haftbefehl dann auch im Rahmen der weiteren Beschwerde vom Oberlandesgericht München aufgehoben worden, so dass der Beschuldigte im Ergebnis aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Wegen dieses Blogbeitrags leitete die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren gegen Pohlen ein. Der Vorwurf lautete auf Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§ 353d StGB).[21]
- 2013: Weil sich der CSU-Politiker und Ordnungsreferent der Stadt Augsburg, Volker Ullrich, von einem Nutzer des Online-Meinungsforums der Augsburger Allgemeinen Zeitung beleidigt fühlte, forderte er von der Zeitungs-Redaktion die Herausgabe des Klarnamens bzw. der Verbindungsdaten (IP-Adresse) des Nutzers. Die betreffende Äußerung in dem Forum lautete: Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht. Damit hatte der Foren-Nutzer kritisiert, dass Ullrich gegen den Verkauf von Alkohol an Tankstellen nach 20 Uhr vorgegangen war. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Durchsuchungsbeschluss für die Redaktionsräume der Zeitung, der von einer Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Augsburg erlassen wurde. Die Aktion wurde unter anderem vom Bayerischen Journalisten-Verband als völlig überzogen kritisiert. Es sei damit die Pressefreiheit und das Grundrecht auf Freie Meinungsäußerung ausgehebelt worden. Überdies hätte die betreffende Foren-Äußerung gar keinen strafrechtlichen Gehalt, da diese erkennbar eine reine Meinungsäußerung gewesen sei. Im Nachhinein wurde der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses, auf eine Beschwerde der Zeitung hin, vom Landgericht Augsburg als rechtswidrig tituliert. Das Landgericht bemängelte, dass dem Durchsuchungsbeschluss die Rechtsgrundlage fehle, denn die Äußerung des Users, durch die sich der Ordnungsreferent beleidigt fühlte, sei bei einer Gesamtbetrachtung eindeutig als nicht strafbar anzusehen.[22][23]
- 2013: Beim Auffinden von NS-Raubkunst in München (Bestand von 1280 Kunstwerken aus dem Besitz von Cornelius Gurlitt, siehe Schwabinger Kunstfund) wurde die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Augsburg kritisiert,[24] beispielsweise die Beschlagnahme der Sammlung Gurlitt,[25] oder die fehlende Anklage trotz Ermittlungen seit 20 Monaten[26][27]
- 2013: Die Staatsanwaltschaft Augsburg entschied, keine Ermittlungen gegen den Facharzt für Forensische Psychiatrie Klaus Leipziger und den Amtsrichter Armin Eberl einzuleiten. Gegen Leipziger und Amtsrichter Eberl hatte der Rechtsanwalt Gerhard Strate, der das Justizirrtum-Opfer Gustl Mollath vertritt, im Januar 2013 eine Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung gestellt. Diese Entscheidung („kein Ermittlungsverfahren“) wurde in der juristischen Fachwelt sehr kritisiert.[28]
- 2014: Der RTL-Reporter Wolfram Kuhnigk hatte mit einer versteckten Kamera gefilmt, wie Eltern aus der fundamental-christlichen Sekte Zwölf Stämme ihre Kinder in einem verdunkelten Raum mit Ruten und Rohrstöcken auf das Gesäß schlugen. Er stellte diese Aufnahmen den Behörden zur Verfügung. Daraufhin wurde allen Eltern vorläufig das Sorgerecht entzogen. Die Kinder wurden an Pflegeeltern und Kinderheime übergeben. Gegen den Enthüllungsjournalisten Wolfram Kuhnigk wurde hingegen von der Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingeleitet.[29] Das Verfahren wurde später eingestellt.
- 2014: Der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde vorgeworfen, dass hunderte betrügerischer Ärzte straffrei blieben, weil die Staatsanwaltschaft die Verfahren durch Untätigkeit verjähren ließ, obwohl einer der beschuldigten Ärzte in einem Pilotverfahren rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt worden war. Es ging dabei um die Abrechnungspraxis im Zusammenhang mit dem Augsburger Labor Schottdorf (Schottdorf-Affäre). Dabei sollen ferner die ermittelnden Beamten des Landeskriminalamtes bewusst ausgebremst worden sein. Es soll ihnen verboten worden sein, weitere Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken. Letztlich wurde sogar gegen die betreffenden Kriminalhauptkommissare wegen angeblicher Verfolgung Unschuldiger ermittelt.[30] Der Fall hatte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag zur Folge.[2][31] Der „Untersuchungsausschuss Labor“ vernahm zahlreiche Zeugen an insgesamt 41 Sitzungstagen, konnte jedoch keine Beweise für politische Einflussnahme auf das Verfahren finden.[32][33]
- 2017: Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelte und beantragte Durchsuchungsbeschlüsse aufgrund eines anonymen, datumslosen Schreibens. Der zuständige Ermittlungsrichter wies dies jedoch zurück. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Augsburg wurde aufgrund der nichtssagenden Angaben und der damit fehlenden objektiven Erkenntnisse verworfen.[34]
- 2018 wurden Ermittlungen in einer als Goldfinger bezeichneten Steuerstrafsache bekannt. Die StA Augsburg ging gegen zwei Steuerberater und Rechtsanwälte vor und ermittelte gegen insgesamt über 110 Personen wegen eines Steuersparmodells, das der Bundesfinanzhof bereits 2017 als zulässig erachtet hatte. Die Ermittlungen führten zu Untersuchungshaft und der Auflösung der gemeinsamen Kanzlei der beiden Beschuldigten. Das Strafverfahren wurde nach wenigen Verhandlungstagen durch den Vorsitzenden Richter als „Ressourcenverschwendung“ bezeichnet, zu einer Einstellung nach 153 II StPO kam es jedoch erst im Januar 2021. Gegen die leitende Staatsanwältin wird wegen der Sicherstellung von besonders geschützten Kanzleiunterlagen wegen Verstößen gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz ermittelt, ein Anspruch auf Staatshaftung wurde dem Grundsatz nach als berechtigt anerkannt.[35] Ende 2021 berechneten die Anwälte der ehemals Beschuldigten Ansprüche in Höhe von bis zu 100 Mio. EUR gegen den Freistaat Bayern.[36]
- 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Augsburg, Abteilung „Staatsschutz“, das Zimmer einer 15-jährigen Schülerin durchsuchen, fünf Monate nach einer konsumkritischen Sprühkreide-Aktion, mit der Begründung „Gefahr im Verzug“. Sie erlitt dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Das Verfahren wurde später still eingestellt[37][38]. 2022 ließ ebenfalls der Augsburger „Staatsschutz“ die Wohnung eines 26-jährigen Mathematik-Studenten durchsuchen. Er hatte auf Facebook unter seinem vollen Namen einen Link zu einem Zeitungsfoto des Hamburger Pimmelgate-Skandals gepostet und dies nicht bestritten[39][40]. Das Verfahren wurde 2024 eingestellt. 2022 bekam eine Augsburgerin als Versammlungsleiterin einen Strafbefehl über 1.200 Euro auf Betreiben der Abteilung „Staatsschutz“, weil sie zwei Musikstücke abgespielt hat, die der Ordnungsbehörde missfielen. Der Vorwurf: Abspielen zu Unterhaltungszwecken und Aufruf zu Gewalt & Störung des öffentlichen Friedens. Das Verfahren wurde vom Augsburger Amtsgericht eingestellt[41]. Alle drei Sachverhalte erregten bundesweit Aufmerksamkeit und werden überwiegend als „überzogen“ rezipiert.
Weitere prominente Fälle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1981: Entführung von Ursula Herrmann
- 1996: Entführung, sexueller Missbrauch und Mord an der 7-jährigen Natalie Astner aus Epfach[42]
- 2000: Verfahren wegen betrügerischer Anleger-Falschinformation zum Zwecke des Insiderhandels bei der Firma Infomatec
- 2000 bis 2010: Verfahren gegen den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichem Betrug und Steuerhinterziehung
- 2002: Mord an der 12-jährigen Vanessa Gilg aus Gersthofen[43]
- 2011: Polizistenmord in Augsburg 2011
- 2014: Ermittlungen und Sorgerechtsentzug wegen Kindesmisshandlung innerhalb der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme
- 2014: Anklage gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Georg Schmid, genannt „Schüttelschorsch“, wegen Sozialversicherungs-Betrug im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag[44]
Leiter der Staatsanwaltschaft Augsburg (Leitender Oberstaatsanwalt)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- bis 1994: Wilma Resenscheck
- 1994–1999: Jörg Hillinger
- 1999–2014: Reinhard Nemetz
- 2015–2024: Rolf Werlitz
- Seit März 2024: Thomas Weith[45]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz der Staatsanwaltschaft Augsburg. Abgerufen am 26. März 2021.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Schottdorfs Gegner positionieren sich.; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 30. Mai 2014
- ↑ a b c Polizist kritisiert Generalstaatsanwalt.; in: Süddeutsche Zeitung online vom 9. März 2015
- ↑ Die Arschloch-Affäre 2.0 der Augsburger Justiz.
- ↑ So manche Altlast wird die CSU nicht los. ( vom 2. April 2015 im Internet Archive); in: Schwäbische Zeitung vom 27. Oktober 2011
- ↑ Daten verschwunden: Peinliche Panne bei Ermittlungen gegen Strauß-Sohn; in: Spiegel Online vom 12. April 2000
- ↑ Widersprüche um die Festplatte von Max Strauß. ( vom 1. März 2014 im Internet Archive); in: Berliner Zeitung vom 22. April 2000
- ↑ Winfried Maier – In den Richterstand geflohener bayerischer Staatsanwalt; in: Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2001
- ↑ a b Bankrott der Justiz.; in: Der Spiegel, Heft 19/2000 vom 8. Mai 2000
- ↑ „Fall Schottdorf“ in TV und Uni; in: Bürgerblick Passau vom 19. November 2013
- ↑ a b Ex-Staatsanwalt als Geldwäscher; in: Merkur Online vom 24. Mai 2009
- ↑ Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 14. Juli 2011 auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl; in: Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache Nr. 16/8832, Seite 3/4, vom 21. April 2011
- ↑ Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Februar 2010 auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Tausendfreund, Christine Kamm, Theresa Schopper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; in: Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache Nr. 16/4001, Seite 3/4, vom 24. Februar 2010
- ↑ Wilhelm Schlötterer: Wahn und Willkür. Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt, München 2013, S. 234 ff.
- ↑ Ein Polizeieinsatz mit Folgen; in: Augsburger Allgemeine Zeitung vom 16. November 2012
- ↑ Bayern: drei Hausdurchsuchungen wegen eines Werkes ( vom 9. Juli 2013 im Webarchiv archive.today)
- ↑ Augsburger Ärztekrieg; in: Der Spiegel, Heft 6/2009 vom 2. Februar 2009
- ↑ Laborarzt-Affäre - Neues im Fall Schottdorf. In: Bayerischer Rundfunk. 8. Dezember 2014, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 6. November 2018 .
- ↑ Staatsanwalt nennt Angeklagten ein Arschloch; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 11. Mai 2010
- ↑ Wenn der Richter nichts mehr weiß; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 23. März 2011
- ↑ Fehler nicht absichtlich begangen. in: Süddeutsche Zeitung Online vom 1. April 2011
- ↑ Bloggen kann gefährlich sein – Staatsanwaltschaft Augsburg leitet ein Verfahren wegen eines Blogbeitrags ein
- ↑ Journalistenverbände kritisieren Beschlagnahmeaktion.; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 29. Januar 2013
- ↑ Beschlagnahme bei der Augsburger Allgemeinen: Anordnung der Durchsuchung war rechtswidrig; in: Spiegel Online vom 20. März 2013
- ↑ Leutheusser-Schnarrenberger zum Fall Gurlitt – Rechthaberei hilft hier nicht weiter; in: Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2013
- ↑ Münchner Kunstfund: Wo bleibt der Rechtsstaat?; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. November 2013
- ↑ Mann für brisante Fälle; in: Süddeutsche Zeitung vom 19. November 2013
- ↑ Pannenserie: Zu viele Fragen sind offen ( vom 16. November 2013 im Internet Archive); in: B5 aktuell vom 20. November 2013
- ↑ Fall Mollath: Staatsanwaltschaft Augsburg' – Si tacuisses!
- ↑ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen TV-Reporter.; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 31. Januar 2014
- ↑ Zwei gegen den Freistaat; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 16. Mai 2014
- ↑ Ärzte-Betrugsverfahren: Landtag erwägt eine Soko Justiz; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 18. Mai 2014
- ↑ Untersuchungsausschuss Labor | Bayerischer Landtag. Abgerufen am 3. Januar 2019.
- ↑ Viele Fragen in der Affäre Schottdorf. Abgerufen am 3. Januar 2019.
- ↑ LG Augsburg, Beschluss vom 12. September 2017, Az. 1 Qs 339/17
- ↑ Legal Tribune Online: Nach Ermittlungen zu Steuertricks Die unendliche Goldfinger-Geschichte, 1. Februar 2021
- ↑ Handelsblatt: Teures Nachspiel um Justizdesaster: Anwälte und Steuerberater fordern bis zu 100 Millionen Euro, 6. Dezember 2021
- ↑ Aktivistin Janika Pondorf: "Ich war wegen dieses Polizeieinsatzes in der Klinik" (stern+). In: stern.de. 25. Mai 2022, abgerufen am 1. Februar 2024.
- ↑ Florian Fuchs: Augsburg: Ton zwischen Klimaaktivisten und Stadt wird schärfer. In: sueddeutsche.de. 22. Mai 2022, abgerufen am 28. Januar 2024.
- ↑ https://netzpolitik.org/2022/augsburg-pimmel-kommentar-fuehrt-zu-razzia-bei-klimaaktivisten/
- ↑ Thomas Balbierer: Augsburger "Pimmelgate": Warum die Polizei Klimaaktivisten durchsucht. In: sueddeutsche.de. 14. April 2022, abgerufen am 28. Januar 2024.
- ↑ https://netzpolitik.org/2022/augsburg-gegen-demonstrationsfreiheit-mit-einer-liberalen-demokratie-nicht-zu-vereinbaren/
- ↑ 18 Jahre nach dem Verbrechen: Natalies Mörder will in Freiheit.; in: Augsburger Allgemeine vom 6. März 2014
- ↑ Sicherungsverwahrung im Mordfall Vanessa.; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. November 2012
- ↑ Die Akte Schüttelschorsch; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 12. November 2014
- ↑ https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/staatsanwaltschaft-augsburg-der-neue-leiter-ist-thomas-weith-id70181291.html