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Das betreffende Bild mit dem unkenntlich gemachten Hinweisschild
Hallo zusammen, auf Commons wurden gerade einige Löschantrage auf Bilder gestellt, die Plakate, Hinweisschilder, etc., bezüglich der COVID-Pandemie in Österreich zeigen. (Diskussion hier). Eines meiner Bilder ist auch davon betroffen und es ist unklar ob es sich dabei jetzt um eine mögliche Urheberrechtsverletzung handelt oder nicht, da die dort abgebildete Hinweistafel nur einen Teil des Gesamtbildes ausmacht und der Text darauf auch von Hand geschrieben ist. Mittlerweile wurde das Hinweisschild auf dem Bild unkenntlich gemacht, ich finde aber das das Schild einen Hintergrund dazu gibt warum da Kreuze im Kirchhof stehen (ursprüngliche Version). Fällt dieser Text unter das Zitierrecht oder muss der auch unkenntlich gemacht werden? (nicht signierter Beitrag vonLiuthalas (Diskussion | Beiträge) 10:53, 2. Okt. 2021 (CEST))
Ich sehe in dem Text auf dem Schild nur Formulierungen, die gemeinfrei sind ("Christus ist auferstanden", "Christus hat den Tod überwunden") und solche ohne Schöpfungshöhe ("Heuer stehen die Kreuze der Fastenzeit noch", "die Corona-Krise dauert an").--Chianti (Diskussion) 12:13, 2. Okt. 2021 (CEST)
Gilt im öffentlichen Raum nicht die Panoramafreiheit? IMHO darf man Plakate, Karten, selbst Kunstwerke o.ä. fotografieren, wenn sie sich im öffentlichen Raum befinden. Allenfalls das Kriterium "bleibend" ist wohl eher nicht erfüllt. --Doc SchneyderDisk.12:35, 2. Okt. 2021 (CEST)
Bezieht sich § 23 Abs. 1 KunstUrhG - Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte eigentlich nur auf Personenaufnahmen, oder auch auf Dinge? --Wuselig (Diskussion) 13:47, 2. Okt. 2021 (CEST)
Vielen Dank schon mal für die Auskünfte. Sofern ich das jetzt richtig verstehe sollte Plakat also wahrscheinlich nicht unter das Urheberrecht fallen? Die Frage auf Commons war auch ob der Text überhaupt als Zitat durchgeht da er ja mehr als drei Sätze mit "Formatierung" umfasst. Sollte aber vermutlich auch kein Problem sein da ja gemeinfrei oder? --Liuthalas (Diskussion) 14:22, 2. Okt. 2021 (CEST)
Wir danken Wikimedia, dass sie Art. 14 in die DSM-RL reingelobbiert haben und können das Ganze behalten (Beiwerk ist das Jesus-Foto aber sicher nicht, das Schild ist ein Hauptgegenstand des Bildes und das Jesus-Foto ist bestimmend für das Schild). sуrcrо.ПЕДИЯ09:40, 4. Okt. 2021 (CEST)
Vielen Dank an alle, die Sache hat sich geklärt. Das Plakat sollte nicht unter das Urheberrecht fallen und die ursprüngliche Versionen meines Bildes wurde wieder hergestellt. --Liuthalas (Diskussion) 14:33, 4. Okt. 2021 (CEST)
Hi, das Bild sollte man doch eigentlich nach Commons exportieren können, oder? Ich sehe nur ein unproblematisches PD-textlogo ohne Schöpfungshöhe. Was meint ihr?--AlanyaSeeburg (Diskussion) 12:36, 3. Okt. 2021 (CEST)
Logos auf Commons sind immer so eine Sache. Ich würde davon grundsätzlich eher abraten. Hier sollte es aber gehen. -- Chaddy · D13:27, 3. Okt. 2021 (CEST)
Ok, danke euch beiden. Jetzt scheitert es nur noch an der Umsetzung - wenn ich oben rechts auf "exportieren" gehe, wird mir auf Commons anzeigt, dass der Import nicht möglich ist, weil die Vorlage:NoCommons eingebunden sei. Aber wo? Habs nicht abstellen können--AlanyaSeeburg (Diskussion) 17:06, 4. Okt. 2021 (CEST)
Ich bin kein Jurist, aber ich sehe bei dem Bild keine rechtlichen Probleme, die für eine Löschung sprechen. Die Privatsphäre dürfte nicht verletzt sein, da das Bild von der Straße aus aufgenommen wurde und man auch Nichts vom Inneren des Gebäudes sehen kann. Damit gilt auch Panoramafreiheit. Das Bild benötigt also keine Einwilligung des Besitzers des Hauses.--Naronnas (Diskussion) 19:13, 2. Okt. 2021 (CEST)
Die Rechtsgrundlage (Panoramafreiheit) für derartige Fotos ist mir schon bekannt. Ich denke aber, dass man den Wunsch von Eigentümern derartiger Gegenstände nach Löschung respektieren sollte und das ggf. Fotos aus Commons wieder entfernt werden sollten, auch wenn der Besitzer keinen Rechtsanspruch auf Löschung hat. Den Hinweis, dass ein Gebäudefoto unerwünscht ist, halte ich dementsprechend auf den Wikipediaseiten auch für zweckmäßig. W.Strickling (Diskussion) 12:44, 3. Okt. 2021 (CEST)
Du kannst es als neue Datei hochladen, aber nicht eine alte Datei überschreiben. Und du kannst auch nicht bestimmen, welche deiner Dateien gelöscht werden sollen. Auch wenn du die Fotos erstellt hast kannst du nicht völlig frei darüber verfügen, da du sie unter einer freien Lizenz hochgeladen hast.
Die Panoramafreiheit ist ein wichtiges rechtliches Gut. Sie soll eben gerade verhindern, dass der öffentliche Raum monopolisiert wird. Deshalb kommen wir solchen Zensurwünschen, wie sie der Hauseigentümer hier geäußert hat, grundsätzlich nicht nach. -- Chaddy · D18:47, 3. Okt. 2021 (CEST)
Neben dem verbrieften Recht auf Panoramafreiheit gibt es sicher auch ein unverbrieftes Recht auf Irrtum. Wenn also Benutzer:W.Strickling sich über die Bedeutung seines Fotos geirrt hat, dann sollte er auch sein Foto in der ursprünglichen Fassung zurückziehen dürfen. Ob und wie er das dann ersetzt, das zu entscheiden, das wird man dann sehen. Ansonsten kann sich ja auch jeder andere an den Ort begeben und selbst ein Foto machen. --Goesseln (Diskussion) 23:20, 3. Okt. 2021 (CEST)
Inwiefern hat er sich denn über die Bedeutung des Fotos geirrt? Das Gebäude 10a/b ist laut dieser Liste ein Baudenkmal und damit sogar relevant. Die Bedeutung ist also klar gegeben. Denkmallisten zu bebildern ist übrigens völlig üblich und absolut erwünscht, schau dir mal ein paar solcher Denkmallisten an.
Und was für einen Unterschied macht es, wenn jemand anderes nun ein Foto von exakt demselben Gebäude macht? -- Chaddy · D00:18, 4. Okt. 2021 (CEST)
@Túrelio: Jetzt muss ich dich leider ein zweites Mal dazu auffordern, das Foto wiederherzustellen. Du hast hier einen Fehler gemacht, bitte steh dazu und behebe ihn. Wir löschen nicht einfach auf Zuruf von IPs, die angeblich Gebäudeeigentümer sind, erst Recht nicht, wenn es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gibt und das Foto eine hohe enzyklopädische Relevanz hat. -- Chaddy · D00:18, 4. Okt. 2021 (CEST)
Reine Meinungsäußerung:
Zum Schutz der Wikipedia-Mitarbeiter sollte es möglich sein, Bilder wieder zu löschen, die tatsächlich rechtliche Probleme aufweisen (Verletzen der Privatsphöre o.ä.), auch wenn es keine urheberrechtlichen Probleme gibt. Es ist bekannt, dass etliche Wiipedianer auch solche Löschungen rundweg ablehnen und damit das Problem auf die meist ahnungslosen Uploader abwälzen. Das geht mE gar nicht.
Zum Schutz der Wikipedia-Mitarbeiter sollten aber Bilder, die keine rechtlichen Probleme aufweisen, in solchen Fällen wie dem obigen nicht gelöscht werden. Sonst kann jeder beliebige Außenstehende den Fotografen durch Drohungen dazu bewegen, die Löschung zu beantragen. Wir sollten damit leben und freundlich zu den Mitarbeitern sein, die aus solchem Druck die Löschung beantragen, wir sollten dem Druck aber nicht nachgeben (außer es gibt andere Gründe für die Löschung). So kann ein WP-Fotograf bei solchen Drohungen nachweisen, dass er die Löschung beantragt hat und dass dies nicht erfolgreich war und damit wahrscheinlich häufig einen größeren Streit vermeiden. Ich kenne Fälle, wo das funktioniert hat. --2003:E4:5F3B:A24E:42B0:76FF:FE7B:15B209:25, 4. Okt. 2021 (CEST)
Wie bereits Chaddy auf Commons geantwortet, hatte ich diese Diskussion überhaupt nicht mitbekommen. Auf Commons gab es lediglich den SLA des Hochladers, der ein gewisses Rechtsrisiko für diesen signalisierte. Da ich in solchen Fällen den "Anspruch" derjenigen, die etwas zum Wikiversum beitragen, tendenziell höher gewichte als den einer anonymen Nutzeröffentlichkeit, habe ich das Bild zunächst einmal zügig gelöscht. Auf Chaddys Entlöschverlangen hin habe ich den Hochlader kontaktiert, um dessen Expositionsrisiko abschätzen zu können. Auf die Rückmeldung warte ich noch. --Túrelio (Diskussion) 18:16, 4. Okt. 2021 (CEST)
Der hat sich hier in der Diskussion geäußert. Wenn das Bild dieselbe qualität hat wie das der anderen Haushälfte, kann ich das ganze Bohei nicht im geringsten Nachvollziehen, die Bildqualität ist derartig grausig, dass ich das Bild für völlig verzichtbar halte. Aber hier werden ja Prinzipien geritten... -- Tobias Nüssel (Diskussion) 18:53, 4. Okt. 2021 (CEST)
Wenn du ein qualitativ besseres Foto hast kann das hier meinetwegen gelöscht bleiben. Aber das würde an der Ausgangslage rein gar nichts ändern, denn dann wäre logischerweise immer noch das Haus auf dem Foto zu sehen. ---- Chaddy · D19:16, 4. Okt. 2021 (CEST)
Sorry, dass ich dich unter Druck gesetzt habe. Ich wusste nicht, dass du meine Pings hier nicht mitbekommen hast.
Bzgl. Gesetze: Das ist zwar theoretisch richtig, wobei da natürlich die Erfahrungsweisheit Vor dem Gericht und auf hoher See ... nicht zu vergessen ist. Praktisch wichtiger ist aber: wenn der Hausbesitzer klagt, muss sich unser Kollege trotzdem einen Anwalt nehmen. Wenn der Kläger dann verliert, muss der nur die gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren des Beklagten erstatten. Anscheinend rechnen aber viele Anwälte nach Stunden ab, was den ges. Kostenrahmen spürbar übersteigt. D.h., obwohl du gegen kein Gesetz verstoßen und "gewonnen" hast, verlierst du Geld (und Zeit und wohl auch Nerven). Momentan noch etwas Geduld bitte.--Túrelio (Diskussion) 21:01, 4. Okt. 2021 (CEST)
In diesem konkreten Fall hat die Beschwerdeführerin meine persönlichen Kontaktdaten ermittelt und mir konkret rechtliche Schritte angedroht. Wenn ich nun erfahren muss, dass auch in so einem Fall selbst ein Bild mit noch so bescheidener Qualität und mit Abbildung sensibler Bereiche (hier: Kinderzimmer) nicht gelöscht bzw. wieder hergestellt wird, dann muss ich mir natürlich überlegen, ob ich noch jemals ein Bild auf Wikimedia hochladen werde, auch wenn ich schon mehrere Tausend hochgeladen habe.
Ich sehe die Sachlage ähnlich wie mit Google-Streetview-Bildern. Dort haben Nutzer die Möglichkeit, Bildinhalte, sogar ganze Hausabbildungen, aus Streetview löschen zu lassen, selbst wenn deren Veröffentlichung formaljuristisch wie hier nicht zu beanstanden ist.
Wenn ich vor Ort beim Fotografieren angesprochen werde und mir mitgeteilt wird, dass ein Foto oder eine Publikation unerwünscht ist, werde ich das als Fotograf respektieren und ggf. sogar entsprechende Bilder von der Speicherkarte löschen, auch wenn darauf kein Rechtsanspruch besteht. Und falls ich in Unkenntnis möglicher Befindlichkeiten der Besitzer ein Bild hochgeladen habe, sollte es bei einer entsprechenden Rückmeldung wie in diesem Fall möglich sein, dass ich meine Publikation zurückziehe. Deshalb bitte ich darum, dass mein Bild Datei:Herne Baudenkmal 455 Siedlg Königsgrube Hannoverstr. 10a 9852.jpg gelöscht bleibt und auch mein Update von Datei:Herne Baudenkmal 455 Siedlg Königsgrube Hannoverstr. 10b 9852.jpg wieder hergestellt wird. W.Strickling (Diskussion) 23:17, 4. Okt. 2021 (CEST)
Hallo, die Hohenzollerische Landesbahn führt seit ihrer Fusion ein neues Logo. Keine große Änderung, "AG" ist weggefallen. Das alte Logo hatte Benutzer:Evilboy im Jahr 2008 wohl selbst nachgestrickt und mit der Lizenz "gemeinfrei" hochgeladen.
Inzwischen täte man sich etwas einfacher, man kann das das neue Logo von der HzL-Homepage als .png herunterladen. Kann man es dann ebenso und ungestraft als "gemeinfrei" auf Commons hochladen?
Mal sehen ob es klappt, sonst müssten wir [1] durchsehen, und Screenshoten, wo er nicht komisch guckt (Dass Leute in Stanbildern von Filmen komisch gucken, ist leider erstaunlich oft der Fall). Habitator terrae23:07, 10. Okt. 2021 (CEST)
Moin, ich hatte mich schon mal aufgrund dieses Bildes schon mal gemeldet. Leider waren darauf Alamy-Wasserzeichen drauf. Deshalb wurde mir folgender Link empfohlen: nämlich dieser hier. Da ich es versäumt habe, die Bilddatei gleich herunterzuladen, gibt es jetzt die Seite jetzt anscheinend nicht mehr. Sie lässt sich bei mir jedenfalls nicht finden. Könntet ihr aus dem Grund einen alternativen Link empfehlen, der urheberrechtskonform ist. Danke im Voraus. --Vive la France2 (Diskussion) 19:02, 15. Okt. 2021 (CEST)
Ist das so konform? Kann da jemand vielleicht bei Commons nochmal drüber gucken? Danke im Voraus.
CC0 geht nicht, das ist gemeinfrei. Ich würde noch den Urheber verlinken und sein Todesdatum nennen. Hab das mal nach bestem Wissen gemacht aber was man da noch nach US-Recht machen soll, vertsehe ich nicht. --M@rcela21:23, 16. Okt. 2021 (CEST)
Dieses "Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. " ist mir unklar. In den USA gelten ja eigentlich auch 70 Jahre pma aber außerdem zahlreiche andere Bedingungen. Darum muß sich jemand kümmern, der sich auskennt, ich verstehe das nicht. --M@rcela21:55, 16. Okt. 2021 (CEST)
Die Migros Bank möchte gerne das neue Logo der Firma hochladen und im Wiki-Eintrag ersetzen. Leider klappt es nicht mal hier, das Logo hochzuladen. Sogar hier wird es geblockt, obwohl die Migros Bank natürlich die Copyrights über ihr eigenes Logo hat. Wie können wir vorgehen?
Auf Wikimedia Commons liegt es daran, dass die Auflösung zu gering ist (unter 2 Megapixel): dann schlägt ein Missbrauchsfilter an, um das Hochladen von Bildern "aus dem Internet" zu verhindern. Lade am besten das Logo in einer höheren Auflösung als 2 MP auf Commons hoch.
Urheberrechtliche Probleme sollte es da eigentlich nicht geben, da das neue Logo der Migros Bank so simpel ist, dass es weder nach Schweizer noch nach US-Recht urheberrechtlich schutzfähig ist. Es liegt wohl daran, dass das verwendete Benutzerkonto noch so neu ist, dass Uploads noch gesperrt sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen!19:39, 5. Okt. 2021 (CEST)
Ach so, okay. 70 Jahre postmortale Schutzfrist ist schon ziemlich viel. Wenn es eine Generation, sprich 30 Jahre wäre, wäre das ja noch verhältnismäßig. --Vive la France2 (Diskussion) 00:46, 20. Okt. 2021 (CEST)
Die Regelschutzfrist in Mexiko ist sogar 100 Jahre, und die 80-Jahre-pma-Frist, die in Spanien von 1880 bis 1987 galt, entzog mit der Schutzdauerrichtlinie 1993 tausenden Fotos die Gemeinfreiheit. Abgesehen davon: warum sollte geistiges Eigentum überhaupt ein Verfallsdatum haben? Körperliches Eigentum hat ja auch keines und kann auf ewig vererbt werden.--Chianti (Diskussion) 01:10, 20. Okt. 2021 (CEST)
Der Vergleich hinkt gewaltig. Beim Urheberrecht geht es nicht um Besitz, sondern um den Schutz geistiger Schöpfung, also um den Schutz von Ideen. Und Ideen sollen eben gerade nicht dauerhaft monopolisiert werden. Ähnlich ist es übrigens z. B. auch beim Patentrecht. ---- Chaddy · D02:24, 20. Okt. 2021 (CEST)
Bei einem Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers geht es aber nicht darum ob der Künstler existieren (im Sinne von "davon leben kann") kann, sondern ob seine Urenkel oder sogar Ururenkel noch etwas davon haben.--Naronnas (Diskussion) 11:09, 20. Okt. 2021 (CEST)
Die Frage ist, ob die Karte rein informatorischen Zwecken dient (dann wäre sie urheberrechtlich geschützt und könnte nur nach vorheriger Freigabe durch die Stadt Leipzig hier hochgeladen werden), oder ob sie einen amtlichen Zweck erfüllt, indem durch die Karte die Geltung bestimmter Vorschriften (Natur- und Wasserschutz) festgelegt wird – nur dann wäre sie nämlich ein amtliches Werk im Sinne von § 5 UrhG. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen!14:57, 12. Okt. 2021 (CEST)
@Frupa: Folgendes tut _nichts_ zur Sache. @Gnom: Also im wortgetreuen Sinne bestände selbst im Falle der informatorischen Zwecken "kein[…] urheberrechtliche[r] Schutz", "mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind." Habitator terrae18:40, 12. Okt. 2021 (CEST)
Was die Naturschutzgebiete nach dem sächsischen Naturschutzgebiet angeht, so sind die jeweiligen Karten Teil der einzelnen Verordnungen (Beispiel Luppeaue). In der Kombination verschiedener Schutzgebiete (incl. Überschwemmungsgebiete und Archäologische Relevanzbereiche) ist die verlinkte Schutzgebietekarte aller Wahrscheinlichkeit nach aber kein Bestandteil eines amtlichen Werks, sondern dient meiner Einschätzung nach informatorischen Zwecken [2].--Chianti (Diskussion) 21:25, 12. Okt. 2021 (CEST)
darf ich von dieser Statistik einen Screenshot machen oder sollte ich mich an die Kartenwerkstatt wenden? Zur Rechtfertigung: Auf der Datengrundlage haben schon Wissenschaftler gearbeitet, siehe hier siehe hier. Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße --Vive la France2 (Diskussion) 10:52, 23. Okt. 2021 (CEST)
Google behält sich laut ihrem Nutzungsbedingungen alle Rechte vor, d.h. die grafische Aufbereitung der Daten unterliegt dem Urheberrecht (Nachtrag: Einschränkung siehe weiter unten im anderen Beitrag). Das unterliegt gesetzlichen Schranken, zu welchen auch das Zitatrecht gehört. Auf dessen Basis können solche Darstellungen in (wissenschaftlichen) Arbeiten verwendet werden, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung damit stattfindet. Auf das Zitatrecht kann sich eine reine Bilddatenbank wie Wikimedia Commons aber nicht berufen, da auf der Seite, auf der die Grafik eingebunden ist, eine solche inhaltliche Auseinandersetzung nicht stattfindet und die Grafik rein illustrativ ist. Aus dem Grund ist auch die Einbindung eines Screenshots auf der de-WP nicht erlaubt, siehe WP:Bildrechte#Bildzitate, Es ist aber erlaubt, die Rohdaten abzutippen (also 0,0002151883% für 1945 usw.) oder aus dem Quelltext zu extrahieren, falls möglich, und aus diesen Daten selbst eine Grafik zu erstellen (wie z.B. im Abschnitt COVID-19-Pandemie in Deutschland/Statistik#Neue Infektionsfälle pro Tag (zusammenfassende monatliche Darstellung) geschehen).--Chianti (Diskussion) 18:57, 23. Okt. 2021 (CEST)
SH = Schöpfungshöhe. Generell sind nach § 2 (1) 7. UrhG (D) auch "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen" schützbare Werke.
Schöpfungshöhe ist hier aber der falsche Einwand, der korrekte basiert auf § 2 (2) UrhG (D): "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." (Hervorhebung von mir). Die verlinkte Grafik ist aber keine persönliche, d.h. durch einen Menschen gefertigte Schöpfung, sondern eine von einer Software aus einer Datenbank automatisiert erstellte Darstellung. Da es auf Commons keine entsprechende Vorlage gibt, kannst du hilfsweise {{PD-chart}} verwenden, wenn du den Screenshot hochlädst.--Chianti (Diskussion) 01:15, 25. Okt. 2021 (CEST)
Und das kann wegen Schöpfungshöhe auch hier bleiben ohne diese Lizenz. Ich traue den Löschtrollen auf Commons da nicht. So neu ist die übrigens nicht. Die anderen Dateien sind längst schon wieder auf Commons. --JPFjust another user18:52, 26. Okt. 2021 (CEST)
Wenn du die Meinung von Syrcro teilst, kannst du ja gleich selbst einen SLA auf die Lizenzvorlage stellen. --Leyo18:32, 27. Okt. 2021 (CEST)
DAss die Dateien Commonstauglich sind, ja. Aber Commons ist leider nur bedingt bildertauglich. ;-) Aber der Umzug ist vollzogen. Die Vorlage kann also gelöscht werden. --JPFjust another user20:29, 27. Okt. 2021 (CEST)
"Einfachste geometrische Formen oder Text" ist das wegen der individuellen Schrift schon nicht mehr; in Österreich genösse das eindeutig Urheberschutz (siehe WP:BR#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht). Auf de-WP hochzuladen ginge also eher nicht, auch wenn ich keinen Löschantrag darauf stellen würde. Auf Commons solltest du die Möglichkeit eines solchen quasi immer einkalkulieren. Angesichts der relativ hohen Schwelle der Schöpfungshöhe in den USA (siehe Beispiele auf c:Commons:Threshold of originality#Unied States) würde es mich aber sehr wundern, wenn das dort jemand löschte.--Chianti (Diskussion) 17:45, 18. Okt. 2021 (CEST)
Das betreffende Logo, bereits hochgeladen Ich bin mir beim Datum und dem Urheber (unbekannt, den Club kann man wohl schlecht angeben) nicht sicher, kann das bitte jemand checken/korrigieren? Der Club eröffnete 2010, aber wann das Logo entstand ist natürlich im Dunkeln. Pittigrilli (Diskussion) 20:04, 18. Okt. 2021 (CEST)
Unterwasseraufnahmen
Hallo, könnte mir bitte jemand helfen bei den (Urheber-)Rechten an Unterwasseraufnahmen. Die Panoramafreiheit kommt wohl dafür nicht in Betracht, da die Aufnahmen nicht ohne Hilfsmittel hergestellt werden können. Wer kann dann beispielsweise die Freigabe geben, wenn ich in einem See einerseits Fische oder andererseits Bauwerke (z. B. eine Kirche) oder Kunst im See fotografiere oder filme und diese Aufnahmen hier hochladen möchte. Mir fehlt einfach die Erfahrung bei solchen Unterwasseraufnahmen. Vielen Dank --Hejkal (Diskussion) 20:44, 18. Okt. 2021 (CEST)
Ich glaube, das ist eine Frage, die tatsächlich noch nie jemand nach deutschem Recht gestellt hat. Nach den Rechtsgedanken der Urteile Aida-Kussmund und Lahntalbrücke würde ich aber sagen: Das geht in Ordnung, wenn auch kein klarer Fall. Magst du den konkreten Fall nennen, der dich interessiert? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen!01:17, 19. Okt. 2021 (CEST)
Viele Gewässer zur Ausübung des Tauchsports sind für die Allgemeinheit zugänglich, also öffentlich. Die oft gegebene Vorbedingung einer Tauchausrüstung, wenn man nicht gerade Apnoetauchen praktiziert, sollte nach Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“, wie Gnom sagte, aber eher kein Hemmnis sein. Die Frage ist spannend, danke, dass Du sie gestellt hast. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:06, 19. Okt. 2021 (CEST)
Zu deinen konkreten Fragen:
1. Fische. Keine Werke, kein Urheberschutz. Kannst du ohne Freigabe fotografieren - beachte aber, dass das Tauchen selbst recht schnell illegal ist, wie das Schwimmen. Wie sich illegaler Aufenthalt auf Rechte am Bildnis auswirkt, ist immer schwierig, der BGH weiß das wohl selbst noch nicht.
2. Bauwerke und Kunst im See; hier wird die Frage nach dem öffentlichen Zugang relevant. Weil Tauchen in vielen Gewässern genehmigungspflichtig und ansonsten verboten ist (s. Nr. 1), folgt daraus die Frage, ob diese Genehmigungspflicht die Öffentlichkeit aufhebt. Wirklich interessant! (ich würde eher dahin tendieren, dass Tauchverbote zum Zwecke der Zugangsverhinderung (etwa aus Eigentum event. gar mit Zaun im Fischteich oder im militärischen Sperrgebiet) die öffentliche Zugänglichkeit hindern, solche Tauchverbote zur reinen Gefahrabwehr (etwa in Bundeswasserstraßen) nicht.
Tauchgenehmigung braucht man - wenn überhaupt - nur beim Flaschentauchen. ABC ist überall genehmigungsfrei. Es sei denn neben dem Rechstag, Militärobjekten usw. --M@rcela10:40, 19. Okt. 2021 (CEST)
Das glaubst auch nur du; in sehr vielen Gewässern ist bereits das Baden/betreten verboten. Etwa großflächig in Wasserstraßen, Häfen, bei Brücken, in (Trinkwasser-)Talsperren, Naturschutzgebieten, Schifffahrtskanälen, den meisten Gewässern in Berlin einfach so. sуrcrо.ПЕДИЯ10:52, 19. Okt. 2021 (CEST)
Das scheint dann nicht einheitlich geregelt zu sein. In Brandenburg gibt es sogar Badestellen an Bundeswasserstraßen, in Naturschutzgebieten sowieso. --M@rcela11:31, 19. Okt. 2021 (CEST)
Auch wenn das Baden z.B. im Rhein verboten ist, so ist doch die Wasserfläche ein "öffentlicher Platz", den man z.B. mit einem Ausflugsdampfer. einer Fähre oder dem eigenen Boot legal erreichen kann. Eine bestimmte Nutzungseinschränkung bedeutet nicht, dass der Ort dadurch nichtöffentich wird (analog zum Bade- oder Tauchverbot: auch wenn das Befahren der Autobahn mit dem Fahrrad verboten ist, gilt für von der Autobahn aus gemachte Fotos trotzdem generell die Panoramafreiheit – selbst wenn man verbotenerweise mit dem Fahrrad dort zum Fotografieren war).
Bei einem Privatgewässer könnte Eigentümer (nicht der Besitzer, Hausrecht reicht nicht!) das Fotografieren verbieten (analog zu Reiss-Engelhorn) oder das Veröffentlichen von Fotos von einer kostenpflichtigen Erlaubnis abhängig machen (analog zu Sanssouci [3]). Das gilt allerdings nur für Fotos von Kunstwerken oder Objekten, die 1. sich auf dem Privatgrundstück befinden und 2. auch vom selben Privatgrundstück aus fotografiert wurden.
Das bedeutet, dass einen niemand daran hindern kann, ein von einem öffentlich zugänglichen Privatgrundstück oder -gewässer aus gemachten Foto eines Kunstwerks, das sich bleibend und außerhalb dieses Grundstücks befindet, zu veröffentlichen. Alles was der Besitzer (nicht Eigentümer) tun könnte, wäre, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten (in AUT: Besitzstörungsklage) oder privat wegen Besitzstörung abzumahnen (was aber, falls das Grundstück öffentlich zugänglich war, mit einer negativen Feststellungsklage mit guten Erfolgsaussichten angegriffen werden kann – und Bayern ist wegen Artikel 141 (3) seiner Verfassung und § 27 BayNatSchG noch ein Sonderfall).--Chianti (Diskussion) 17:12, 19. Okt. 2021 (CEST)
Danke an alle Beteiligten für die vielen interessanten Hinweise. Gnom hat mich nach dem konkreten Fall befragt, hier mein Problem im Detail. Ich bin Gerätetaucher und habe beim gebührenpflichtigen Besuch einer Tauchbasis zahlreiche Unterwasseraufnahmen gemacht, von denen ich einige hier veröffentlichen wollte. Eine Fotoerlaubnis kann man dort nicht erwerben. Gleich beim ersten Bild einer unter Wasser befindlichen Statue eines Fotografen, die ich fotografiert und hier hochgeladen habe, gab es Probleme mit den Rechten, so dass ich gestern das Foto vorsichtshalber wieder gelöscht habe. Die Statue gehört zur sogenannten Kunst im See. Das zweite Bild einer Unterwasserkirche habe ich gar nicht erst hochgeladen, denn diese befindet sich in 13 m Tiefe unter der Wasseroberfläche. Ich habe also nicht vom Wasser aus fotografiert, sondern unter Wasser. Mit den Fotos von Fischen gibt es sicherlich keine Probleme, bei denen, auf denen anderer Taucher im Bild sind (keine Staffage), wahrscheinlich schon, obwohl man unter der Ausrüstung eigentlich kaum jemanden erkennt. --Hejkal (Diskussion) 18:18, 19. Okt. 2021 (CEST)
Das hört sich eher so an, als ob die Kunstwerke und auch die Unterwasserkirche in einem privatrechtlich betrieben Tauchparadies eigens zur Beglückung der bezahlenden Kundschaft drapiert worden sind. D.h. in diesem Fall hast Du Dich auch unter Wasser nicht im Öffentlichen Raum aufgehalten. --Wuselig (Diskussion) 20:04, 19. Okt. 2021 (CEST)
Somit kann ich also Wikipedia nicht mit Bildern von dort beglücken, lediglich Fotos von Fischen wären wohl erlaubt oder geht das auch nicht? --Hejkal (Diskussion) 20:27, 19. Okt. 2021 (CEST)
Wenn das Seegelände dem Inhaber der Tauchschule, Herrn Wolfgang Tröger, gehört, kann er (wie die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten) das Verbreiten von Bildern, die auf seinem (Unterwasser-)Grundstück gemacht wurden, das nur gegen Entgelt zugänglich ist, untersagen. Bei der Reiss-Engelhorn-Entscheidung hat der BGH den Unterlassungsanspruch schon aus dem Fotografierverbot des Besichtigungsvertrags hergeleitet und musste die eigentumsrechtliche Seite gar nicht betrachten (Rdnr. 37). Was die eigentumsrechtliche Seite betrifft, hat der BGH bereits 1974 in der "Schloss-Tegel-Entscheidung" festgehalten, "daß es das natürliche Vorrecht des Eigentümers ist, den gewerblichen Nutzen, der aus seinem nur gegen seine Erlaubnis zugänglichen Eigentum gezogen werden kann, für sich zu beanspruchen. [...] Daß mit dem üblichen Eintrittsgeld eine solche Sondernutzung abgegolten sein sollte, wie die Revision meint, kann kein Besucher ernstlich annehmen, erst recht nicht ein Berufsfotograf oder ein Postkartenverleger ..." Auf die gleiche Art hat der BGH bei der Sanssouci-Entscheidung den Unterlassungsanspruch hergeleitet.
Aaaaber ... das Gelände gehört ja gar nicht Herrn Tröger, sondern Herrn Axel Heck bzw. der Seenlandschaft Südharz GmbH und Herr Tröger ist nur der Pächter des Tauchsportgeländes. Aber nur der Eigentümer hat einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB (Rdnr. 32). Will jemand von der Tauchsportschule also die kommerzielle Verbreitung der Bilder verhindern, dann muss er den Eigentümer des Geländes dazu bringen, den Fotografen auf Unterlassung abzumahnen.
Einen davon unabhängigen Anspruch auf Unterlassung hätte der Urheber, der die Unterwasserkunst geschaffen hat. Das gilt natürlich nur für Werke mit Schöpfungshöhe. Ein Dach wie hier abgebildet weist keine Schöpfungshöhe auf, auch die Außenansicht der Unterwasserkirche nicht (hier viele Fotos). Dagegen genießen die Wandgemälde, Reliefs und das Kruzifix (unabhängig ihrer künstlerischen Qualität) sehr wahrscheinlich urheberrechtlichen Schutz. Die Verbreitung von Abbildungen davon kann Herr Tröger (oder Herr Heck) aber nur untersagen bzw. abmahnen, wenn ihm die Nutzungsrechte daran übertragen wurden, ansonsten müssen das die Garnbacher Kettensägekünstler Krüger und Frau Barth bzw. die Schöpfer der Betonskulpturen selber machen. Auch Unterwasserbrunnen, -galgen und -häuschen haben keine Schöpfungshöhe.
Fazit: das Hochladen der Bilder unter einer die gewerbliche Nutzung gestattenden Lizenz von auf dem Tauchgelände installierten Unterwasserbauten ohne Schöpfungshöhe kann dir untersagt werden, aber nur vom Eigentümer, nicht vom Pächter der Tauchschule. Und was die anderen Taucher angeht: das Recht am eigenen Bild setzt voraus, dass die Person erkennbar ist. Das ist z.B. bei dem Foto im verlinkten Focus-Artikel nicht der Fall.--Chianti (Diskussion) 21:13, 19. Okt. 2021 (CEST)
Nicht gemeinfreies Kunstwerk in Inneren eines öffentlichen Gebäudes: Abbildung bzw. Verbreitung nur als Beiwerk zulässig, wenn es sich wie bei Wikipedia nicht um tagesaktuelle Berichterstattung handelt
Ein wohl nach 1960 geknüpfter Wandteppich (der Künstler ist 1993 gestorben) hängt frei zugänglich, zumindest aber problemlos im Gebäudeinneren sichtbar, in einem öffentlichen Gebäude in Deutschland. Darf ich nach deutschem UrhR & Wikipedia-Regeln ein Foto davon hochladen? Brunswyk (Diskussion) 15:25, 26. Okt. 2021 (CEST)
Nicht wenn das Foto nur das Werk zeigt, siehe Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“: "Nicht von der Schrankenbestimmung erfasst sind nach einhelliger Auffassung des Schrifttums Aufnahmen und Darstellungen von Werken in Innenräumen auch von öffentlichen Gebäuden wie Museen, öffentlichen Sammlungen, Kirchen oder Behörden." (Quellen siehe dort). Nur als Beiwerk wäre das bei entsprechender Bildgestaltung möglich, dann muss auf Commons die Vorlage {{De minimis}} verwendet werden [4].--Chianti (Diskussion) 18:49, 26. Okt. 2021 (CEST)
Der betreffende Artikel wird auf dieser Seite vollständig wiedergegeben. Aufgrund deines Querlesens der Versionsgeschichte gehe ich davon aus, dass aus der Wikipedia abgeschrieben wurde. Wie ist das weitere Vorgehen? Gruß--LW-Pio (Diskussion) 10:02, 28. Okt. 2021 (CEST)
Hallo Kollegen, ich bin mir unsicher, ob ich eine Abbildung mit der Lizenzangabe CC BY-NC-ND 4.0 in WikiCommons hochladen und in der de:WP verwenden kann. Es handelt sich um eine Buchcoverabbildung (hier auf uni-wuerzburg.de). Auf idw-online.de findet sich der Hinweis: "Das Bildmaterial darf nur in Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemitteilung verwendet werden." Und ich verstehe nicht ganz die Angabe zur Lizenz auf /deed.de creativecommons.org, wo es heisst: "Keine Bearbeitungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder darauf anderweitig direkt aufbauen, dürfen Sie die bearbeitete Fassung des Materials nicht verbreiten." Soll das heißen, dass das Bildmaterial nicht in unserer Enzyklopädie verwendet werden kann? Kann mir da jemand mit seinem Rat weiterhelfen? Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 21:22, 30. Okt. 2021 (CEST)
@Anglo-Araneophilus: Aber in doi:10.25972/WUP-978-3-95826-163-1 scheint es ein paar zulässige Inhalte geben zu können "This document – excluding the cover – is licensed under the Creative Commons License Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0 This CC license does not apply to third party material (attributed to another source) in this publication." D.h. Alle Bilder im Dokument, die vom Autor selbst stammen und nicht das Cover sind, können in der WP verwendet werden. Habitator terrae21:36, 30. Okt. 2021 (CEST)
Hallo, ich habe neulich den Artikel Orchestra Hit überarbeitet. Am Ende ist mir aufgefallen, dass sich ein großer Teil des Artikels mit einer Quelle [[5]] deckt – auch schon vor mir. Ist das noch ok? Ich würde mich sehr über eine Überprüfung freuen, dankesehr! --Fan-von-mir (Diskussion) 15:03, 31. Okt. 2021 (CET)
Danke fürs Überarbeiten der Einleitung. Ich hab was auf die Artikeldisk. geschrieben, dass Geschichte noch überarbeitet werden sollte. --Fan-von-mir (Diskussion) 12:19, 1. Nov. 2021 (CET)
ich habe von den Verantwortlichen des Gymnasiums ein neues Logo zugesandt bekommen, mit der Bitte es hochzuladen und einzubinden. Muss ich da etwas wegen des Urheberrechts und sonstigen Rechten beachten oder ist die Schöpfungshöhe zu niedrig? --mw (Diskussion) 18:20, 27. Okt. 2021 (CEST)
Es ist näher an Schöpfungshöhe als das alte, da es keine Brotschrift, sondern eine mit künstlerischer Ausgestaltung verwendet. MMn kannst du es trotzdem mit den gleichen Lizenzen hochladen. Beobachte die Seite, falls ein Löschantrag kommt oder eine fehlende Rechtefreigabe moniert wird ("no permission since"), so dass du evtl. eine Freigabe des Inhabers der Nutzungsrechte brauchst.--Chianti (Diskussion) 18:13, 29. Okt. 2021 (CEST)
Grundsätzlich ist Scratch kein Problem, weil sie unter einer BSD-Lizenz steht (drei-Klausel-Variante), die hat aber kein Copyleft: Derivate und Bearbeitungen können daher unfrei sein. Gerade wenn Bilder eingebunden werden, muss man die einzeln prüfen. sуrcrо.ПЕДИЯ14:38, 25. Okt. 2021 (CEST)