Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2023/01

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Verwendung von Textpassagen in einem Buch

Hallo! Ich würde gerne eizelne Textpassagen in einem Bildband verwenden. Muss ich auf jeder Seite auf der ein Text aus Wikipedia verwendet wurde einen Hinweis geben oder genügt es am Ende des Buches bei den Quellangaben "Wikipedia" anzugeben. Vielen Dank im voraus! --Alfred Pertl (Diskussion) 14:15, 3. Jan. 2023 (CET)

Hallo @Alfred Pertl, deine Frage wird hier ausführlich beantwortet: Wikipedia:Weiternutzung. Es ist wichtig, dass du eben nicht nur "Wikipedia" als Quelle angibst, sondern auch die Lizenz und die Autoren der jeweiligen Texte. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:24, 3. Jan. 2023 (CET)
Alles klar, vielen Dank! --Alfred Pertl (Diskussion) 15:43, 3. Jan. 2023 (CET)
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Fotos von Bücher-Covern

Wenn sich Bücher in meinem Besitz befinden, die einen eigenen Wikipedia-Artikel haben, wo aber kein Cover hinterlegt ist, kann ich dann einfach dieses Werk fotografieren und unter freier Lizenz einbinden oder ist die Schöpfungshöhe nicht ausreichend? --Torben Friedrich (Diskussion) 21:32, 6. Jan. 2023 (CET)

Hallo Torben, schau Dir mal die Kategorie:Datei:Buchdeckel an. Da kriegst Du ein Gefühl dafür, was hier als erlaubt angesehen wird. Üblicherweise nur Cover, die aus reinem Text und einfachen Gestaltungselementen bestehen, oder solche, die gemeinfreie Bilder verwenden (z.B. Das Parfum ein Bild von Antoine Watteau), aber nichts, wofür ein zeitgenössischer Grafiker ein Bild entworfen hat, denn darauf besteht ein Copyright. Gruß --Magiers (Diskussion) 21:48, 6. Jan. 2023 (CET)
Lieben Dank @Magiers, die Seite hat geholfen. --Torben Friedrich (Diskussion) 22:12, 6. Jan. 2023 (CET)
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ungenannter Fotograf

Frage mit Anschauungsmaterial

Datei:Joseph and wife.jpg
Datei:Properzia de' Rossi, "Giuseppe e la moglie di Putifarre".jpg

Im Artikel Properzia de’ Rossi hat @Lektor w: aber um den geht es hier nicht im Jahr 2015 das erste hier gezeigte Bild c:File:Joseph and wife.jpg eingefügt. Ich komme jetzt drauf, weil genau diese Abbildung in einem 2022 erschienenen Buch enthalten ist in dem Buch wird Alamy als Bildbesitzer genannt. Bei Commons wurde das Bild von User:Adamt Mitglied des VRT-Teams, das ist aber nur ein untergeordnetes Problem bei http://www.wga.hu/html_m/r/rossi_p/joseph.html abgegriffen, hochgeladen und parametrisiert.

Damit komme ich zum Problem: Wer ist der Urheber? Was sollte bei Commons als Urheber eingetragen sein, und was hat das für Konsequenzen auf die Lizenz? Bei Urheber stand ursprünglich mal Autor/-in unbekannt, inzwischen steht da Properzia de’ Rossi.

Als Lizenz stand da und steht noch: PD-Art|PD-old-100 und in der Legende dazu (Ausschnitt): Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei: ...

Die Plastik ist aber nunmal nicht zweidimensional, der Schatten ist echt, der Reflex des Fotoblitzers auch.

Das Bild ist zur Zeit 13mal in verschiedenen WP eingebunden.

Was nun? Commons:DR? In Zukunft beim Einbinden besser aufpassen? Wer muss da aufpassen?

Und zum Zweiten: Seit 2016 gibt es bei Commons das zweite Foto derselben Plastik: c:File:Properzia de' Rossi, "Giuseppe e la moglie di Putifarre".jpg, diesmal von einem wohlmeinenden Commonseinmalaccount aus der italienischen Zeitschrift STILEarte.it abgegriffen und als CC-BY-SA-4.0 eingestellt, Urheber: Redazione in News.

Das ist imho urheberrechtlich auch keine Lösung. Also ebenfalls Commons:DR?

Und wer besorgt uns nun einen neuen, urheberrechtlich unproblematischen Giuseppe auf der Flucht vor der Frau des Putifarre mit einem passenden Commons-Bildtitel ?

--Goesseln (Diskussion) 18:16, 6. Jan. 2023 (CET)

Hallo Goesseln, wenn ich dich richtig verstehe, wurden beide Fotos "geklaut", das heißt ohne Wissen und Billigung der Fotograf*innen auf Commons hochgeladen. Da es sich um Fotos von dreidimensionaler gemeinfreier Kunst sind, sind sie in der Tat zu löschen. Ich kann gern helfen, Kontakt zu Bologneser Wikipedianer*innen aufzunehmen, um ein neues Foto anzufertigen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:13, 8. Jan. 2023 (CET)
Erstens: Alamy hat das Bild ziemlich sicher aus der Wikipedia entnommen, das ist ein Zweit- (oder besser) Drittverwerter, der freie Inhalte von überall zusammenklaubt und anbietet. Aber zweitens: Die Bilder haben wohl tatsächlich ein Problem mit ihrer Herkunft und sollten gelöscht werden. Wenn Gnom jemanden in Bologna aktivieren kann, wäre das die beste Lösung. Grüße --h-stt !? 15:55, 9. Jan. 2023 (CET)
Voilà: it:Discussioni progetto:Emilia e Romagna#Fotografia di un'opera d'arte nel museo della Basilica di S. Petronio. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:37, 9. Jan. 2023 (CET)

Technische Daten einer HiFi-Box von 1983 als Scan des Prospekts auf Commons?

Die Datei

Ich habe gestern diese Datei rechts auf Commons geladen. Sie stammt von einer Hi-Fi-wiki-Seite, sie ist offensichtlich (obwohl keine Notiz vhd.) vom Hersteller. Es ist ein Crop des Originals, weil der Daten drei verschiedener Boxen umfasst. ME müsste das wegen der Null-Grafikcharakters und des Veröffentlichungscharakters des Originals auf Commons als PD gehen? Der Mängel-Baustein auf Commons kam automatisch, bevor ich den PD-Baustein setzte. Pittigrilli (Diskussion) 15:49, 22. Jan. 2023 (CET)

Der von dir hinzugefügte Baustein {{PD-ineligible}} passt. Diese technischen Daten besitzen keine Schöpfungshöhe. Der Mängel-Baustein kam halt von einem Bot, der aktiv wird, wenn ein Lizenzbaustein komplett fehlt; ich habe ihn nun entfernt. Gestumblindi 15:57, 22. Jan. 2023 (CET)
Danke Dir, genau die Antwort wollte ich hören ;-) Pittigrilli (Diskussion) 20:43, 22. Jan. 2023 (CET)
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Pressebild zum Artikel über Masako Ohta

Ihr Lieben,

ich möchte den Artikel über die Pianistin Masako Ohta um ein Bild bereichern. Frau Ohta hält auf ihrer Homepage verschiedene Pressefotos zum Download bereit https://www.masako-ohta.de/Pressefotos.html.

Meine Frage: Wie finde ich jetzt die passende Lizenzierung (heraus)? Frage ich Frau Ohta? (Sie wird vermutlich keine Expertin für Bildrechte sein). Gibt es ein Prozedere in solchen Fällen?

Danke für Euren support.

LG, Almtiger (Diskussion) 22:30, 23. Jan. 2023 (CET)

Standard-Pressefotos werden als nicht frei genug betrachtet, da sie üblicherweise nur zur Nutzung im Kontext mit einem Ereignis/Person UND für Medienberichte freigegeben sind. D.h., du müsstest eine Freigabe unter einer Wikipedia/Commons-kompatiblen Lizenz (c:COM:L) erfragen. Eine Vorlage für die Genehmigungserklärung seitens des Rechteinhabers findest du z.B. hier: c:Commons:E-Mail-Vorlagen#Einverständniserklärung (Rechte-Inhaber). --Túrelio (Diskussion) 22:35, 23. Jan. 2023 (CET)
Lieber @Túrelio, vielen Dank für die Info. Angenommen, der Rechteinhaber ist dazu bereit, diese Einverständniserklärung zu unterschreiben: heißt das, ich maile ihm die, er unterschreibt sie mir (physisch) - und schickst sie mir (physisch?) unterschrieben zurück - und dann schicke ich Wikipedia einen Brief? (sorry, bin gerade nach Ende der Steinzeit noch im Papierzeitalter verhaftet ...) Almtiger (Diskussion) 11:34, 24. Jan. 2023 (CET)
@Almtiger: Nee, das kann der Rechteinhaber direkt als einfache Text-E-Mail an permissions-commons-de@wikimedia.org schicken. Ausgedruckt werden muss also nichts, es muss auch keine Tinte fließen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:48, 24. Jan. 2023 (CET)
@Gnom: Das ist ja schön, dass ich die Frage jetzt mit einem Berufskollegen diskutieren kann. Mir war bei der ganzen Sache nicht klar, wie sehr oder wenig die Identität des Absenders dieser Erklärung deutlich bzw. überprüft werden muss. Schließlich könnte man die benötigte E-Mail ja sehr leicht faken (wobei man natürlich die Unterschrift unter einem solchen Papier ebenso fälschen könnte). Ich hab jetzt auf jeden Fall bei der betreffenden Fotografin angefragt - und sollte sie zustimmen, weiß ich, wohin sie ihre Zustimmung senden kann. LG, Almtiger (Diskussion) 14:22, 24. Jan. 2023 (CET)
@Almtiger: Wunderbar. Die zuständigen Mitglieder des VTRS-Teams nehmen hier stets eine Plausibilitätsprüfung vor. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:06, 29. Jan. 2023 (CET)
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Lizenzfrage Bilddatei

Hallo, Kollegen - ich melde mich hier auf Anraten von Benutzer: Magiers. Mein Vorhaben ist, einen Artikel zum "Hummertelefon" (genaues Lemma erst noch zu definieren) von Salvador Dalí zu schreiben. Gerne würde ich den Artikel mit einem Exemplar aus der Objektserie (es ist kein einzelnes Kunstwerk im ganz engen Sinn, denn "Original", also Prototyp ist nicht überliefert) illustrieren. Einige Sprachversionen verwenden folgende Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lobster_Telephone_Photo.jpg Ich denke, das wird auf de.Wiki nicht gehen, oder? Wie aber steht es um https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lobster-Phone_(4479669148).jpg? Dürfte man dieses Bild bei uns verwenden und, wenn ja, unter welchen Bedingungen und mit welchen Angaben? (Über die Alternative eines Verweises mit Link zum Bild weiß ich Bescheid.) Gruß und Dank, --Maschdei M (Diskussion) 15:01, 22. Jan. 2023 (CET)

Das Bild zeigt das gleiche urheberrechtlich geschützte Kunstwerk (Offenbar eine andere Version davon, das ist ein anderer Telefonapparat.). Streng genommen müsste man es auf Commons löschen lassen. Geht also nicht. -- Herby 10:31, 23. Jan. 2023 (CET)
Für die Datei File:Lobster Telephone Photo.jpg auf Commons beruft man sich darauf, dass das Objekt in der Tate Modern permanent und kostenlos zugänglich öffentlich ausgestellt sei und im Vereinigten Königreich die Panoramafreiheit auch in Innenräumen gelte... ob das so hinhaut, weiss ich nicht, aber ich stelle jetzt mal keinen Löschantrag. Falls das für das UK wirklich stimmt, glaube ich aber auch nicht, dass wir das Bild hier verwenden können. Bei File:Lobster-Phone (4479669148).jpg ist nicht angegeben, wo es aufgenommen wurde. Darauf werde ich wohl einen Löschantrag stellen. Gestumblindi 10:37, 23. Jan. 2023 (CET)
Hallo @Gestumblindi: Stell gern einen Kombi-LA auf beide Dateien. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die UK-FOP hier greift, die Regelung bezieht sich sicherlich auf Kunst im öffentlichen Raum (z.B. eine Statue in der Eingangshalle einer Behörde) und nicht auf in einer Vitrine ausgestellte Skulpturen in einem Museum. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:39, 23. Jan. 2023 (CET)
Zu dem UK-Bild gab es 2019 eine längere Diskussion, in der die Geltung letztlich bejaht wurde. --Túrelio (Diskussion) 15:05, 23. Jan. 2023 (CET)
Mir gefällt das nicht. Dann könnten wir ja Fotos von allen modernen Skulpturen in öffentlich zugänglichen britischen Museen haben. Und das haben wir ja nicht, zumindest meines Wissens. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:13, 23. Jan. 2023 (CET)
Z.B.: c:Category:Wax figures in the Madame Tussauds London. --Túrelio (Diskussion) 15:43, 23. Jan. 2023 (CET)
@Gnom, Túrelio: Auf COM:FOP UK wird die Panoramafreiheit im UK wirklich sehr weit ausgelegt: The practical effect of the broad Freedom of Panorama provisions in the UK and in other countries with similar laws is that it is acceptable to upload to Commons not only photographs of public buildings and sculptures but also works of artistic craftsmanship which are on permanent public display in museums, galleries and exhibitions which are open to the public. According to Copinger and Skone James, the expression "open to the public" presumably extends the section to premises to which the public are admitted only on licence or on payment. [Als Einzelnachweis: Copinger and Skone James on Copyright (18th edn, Sweet & Maxwell 2021) vol 1, para 9-289.] Again, this is broader than 'public place', which is the wording in many countries. Da hier also anscheinend sogar Bezug auf einen etablierten Gesetzeskommentar aus dem Hause Sweet & Maxwell genommen wird, sieht es so aus, als sei die Panoramafreiheit im UK wirklich so extrem ausgedehnt und erstrecke sich sogar auf Kunstgegenstände in Innenräumen, für die ein Eintrittsgeld erhoben wird? ("presumably extends the section to premises to which the public are admitted only on licence or on payment.") Ein Löschantrag auf Datei:Lobster Telephone Photo.jpg käme also einer Grundsatzdiskussion gleich. Das heisst nicht, dass wir die Fotografie hier in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden sollten/können (siehe Hundertwasserentscheidung). Auf Datei:Lobster-Phone (4479669148).jpg mit seiner ungeklärten Provenienz werde ich aber, wie gesagt, einen LA stellen. Gestumblindi 19:49, 23. Jan. 2023 (CET)
PS: Laut en:Lobster Telephone hat Dalí vier Versionen angefertig und gemäss Kamerakoordinaten in den Metadaten von Datei:Lobster-Phone (4479669148).jpg handelt es sich dabei um die Version im Museum für Kommunikation Frankfurt, wo die Panoramafreiheit sicher nicht anwendbar ist. Die Begründung für meinen nun folgenden Löschantrag auf diese Datei ist also eindeutig. Gestumblindi 20:16, 23. Jan. 2023 (CET)
Danke, dass du da tiefer eingestiegen bist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:46, 23. Jan. 2023 (CET)

Das in Deutschland aufgenommene Foto ist jetzt gelöscht. Und die Frage dürfte beantwortet sein, denke ich. Gestumblindi 22:51, 30. Jan. 2023 (CET)

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Überweisungsschein mit personenbezogenen Patientendaten im QR-Code

file:Überweisungsschein_06BF_kurativ_zur_Mit-_und_Weiterbehandlung_2016.jpg: Bild enthält besonders schützenswerte personenbezogene Patientendaten im QR-Code

So am 18. Januar von einer IP auf WP:LKU gemeldet, siehe [1]. Vermutlich hat er/sie Recht. Das ist aber normalerweise ein Fall für hier. Jedenfalls glaube ich, dass sich hier eher die Personen finden, die das beurteilen können. BG, --Leserättin (Diskussion) 20:53, 29. Jan. 2023 (CET)

Vielleicht sollte man auch den Betroffenen anpingen: User:Raymond.
Ich würde vorschlagen, den QR-Code zu retuschieren (da kann auch irgendein Muster-QR-Code rein, damit der enzyklopädische Inhalt "da ist ein QR-Code" weiter vermittelt wird). Anschließend kann die dann alte Version mit den personenbezogenen Daten versionsgelöscht werden. Letzteres müsste halt ein Commons-Admin tun, also beispielsweise Raymond selbst. -- Chaddy · D 21:35, 29. Jan. 2023 (CET)
@Chaddy, @Leserättin Danke für den Hinweis, ich kümmere mich da morgen selber drum. --Raymond Disk. 22:19, 29. Jan. 2023 (CET)
@Chaddy@Leserättin Hab's jetzt doch schon heute Abend gemacht. Leider keinen passenden Muster-QR-Code dafür gefunden. Kann ich gerne später noch einfügen, --Raymond Disk. 22:30, 29. Jan. 2023 (CET)
Alles klar, super! -- Chaddy · D 22:39, 29. Jan. 2023 (CET)
Vielen Dank. Bitte entschuldige den Weg über hier. Ich habe versäumt, nach dem Hochlader zu schauen, sonst hätte ich Dich direkt angesprochen. BG, --Leserättin (Diskussion) 08:57, 30. Jan. 2023 (CET)
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Falls sowas für den ANR benötigt wird, kann ich Muster mit einem Fakepatienten drucken. Für Testzwecke haben wir einen Otto Test. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:45, 30. Jan. 2023 (CET)

Das wäre eine Idee. -- Chaddy · D 21:08, 30. Jan. 2023 (CET)
Was wird gebraucht? Überweisung, Privatrezept, Kassenrezept? Otto Test ist für alle bereit. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:32, 30. Jan. 2023 (CET)

Wikiläums-Verdienstorden

Kann man Bilder von Wikiläums Verdienstorden hochladen? Oder von anderen Plattformen übertragen (dortige Lizenz: cc-by-sa-3.0)? --Superikonoskop (Diskussion) 14:59, 27. Jan. 2023 (CET)

Was soll denn darauf zu sehen sein? Sowas? --Magnus (Diskussion) 15:02, 27. Jan. 2023 (CET)
Ja bzw. das habe ich bisher noch nicht gesehen. Danke, damit ist die Frage geklärt.--Superikonoskop (Diskussion) 09:49, 31. Jan. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:15, 1. Feb. 2023 (CET)

Hier noch ein zweites mit der gleichen Frage (Common Upload möglich?) --Calle Cool (Diskussion) 20:46, 31. Jan. 2023 (CET)

Das könnte auf Commons klappen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:14, 1. Feb. 2023 (CET)
Danke für die Einschätzung--Calle Cool (Diskussion) 13:30, 2. Feb. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Calle Cool (Diskussion) 13:30, 2. Feb. 2023 (CET)

Bitte schaut Euch mal die Werke Giacomettis im Artikel an. Die Mitarbeiterin der Stiftung kann offensichtlich die Bilder nicht korrekt lizenzieren, obgleich sie Hinweise erhalten hat. Sind sie daher zu löschen? VG -Alinea (Diskussion) 17:53, 18. Jan. 2023 (CET)

Hallo @Alinea, die Angaben, die @Ioana Jimborean, offenbar eine Mitarbeiterin der Alberto Giacometti-Stiftung, auf Commons bei den Lizenzangaben zur Datei:Alberto Giacometti, Portrait G. David Thompson, 1957.jpg gemacht hat, sprechen aus meiner Sicht sehr stark dafür, dass sie hier als Vertreterin der Erben des Künstlers (Succession Alberto Giacometti) auftritt und sich der Bedeutung der Freigabe der Bilder unter der angegebenen CC-Lizenz bewusst ist.
Man müsste die Bilder noch ordentlich lizenzieren und das "©" in den Lizenzangaben entfernen, aber ansonsten sehe ich hier keine Probleme. Was meinst du dazu? Gruß,--Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:19, 18. Jan. 2023 (CET)
Das © ist unangebracht, in der Schweiz gibt es kein Copyright. Allerdings kann die Kennzeichnung damit derart interpretiert werden, daß ein urheberrechtlicher Schutz beansprucht wird. Dies wiederum beißt sich nicht mit CC- Lizenzen. Ob die Stiftung die Urheberrechte hält, müßte geklärt werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:41, 18. Jan. 2023 (CET)
Das ist ja das Problem, dass alle Werke im Artikel nicht korrekt lizenziert sind, das können wir doch nicht korrigieren, sondern die Hochladerin. Daher meine Frage, ob gelöscht werden muss, falls sie nicht reagiert. VG -Alinea (Diskussion) 08:53, 19. Jan. 2023 (CET)
Meinst du, die Bilder aus dem Artikel löschen oder auf Commons? Ersteres wäre sicher nicht falsch, bis die Sache geklärt ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:16, 19. Jan. 2023 (CET)
Hallo @Alinea, ich habe in diesem Edit mal beispielhaft für die Datei:Alberto Giacometti, Portrait G. David Thompson, 1957.jpg die nötigen Änderungen umgesetzt. Man müsste vielleicht noch klarer kennzeichnen, dass die Freigabe durch einen eigenen Upload von einem Nutzerkonto der Institution erfolgte, die die Nutzungsrechte inne hat. Das wäre analog noch für die anderen Dateien zu tun. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:50, 19. Jan. 2023 (CET)
Müsste das nicht ein Commons-Admin entscheiden? Ich möchte keine Korrektur in den Bilddateien vornehmen. VG Alinea (Diskussion) 11:02, 19. Jan. 2023 (CET)
Nach meinem Verständnis fällt das nicht unter Aufgaben, die nur von Commons-Admins erledigt werden dürfen. Ich habe aber den Eindruck, dass es für das Gefühl aller Beteiligten irgendwie besser wäre, wenn wir eine förmliche Freigabe per E-Mail von der Stiftung an das OTRS-Team bekommen. Wenn du einverstanden bist, rufe ich Frau Jimborean in den nächsten Tagen einfach mal an und kläre das mit ihr. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:11, 19. Jan. 2023 (CET)
Gute Idee, vielen Dank. Dann kannst Du ihr auch telefonisch beschreiben, was sie zu tun hat. VG - Alinea (Diskussion) 11:16, 19. Jan. 2023 (CET)
Liebe alle,
herzlichen Dank für diese Diskussion! Entschuldigt bitte die späte Rückmeldung.
Ja, es ist wie Gnom es schildert: ich arbeite für die Alberto Giacometti-Stiftung, die eine der drei Rechteinhaberinnen an allen Werken Alberto Giacomettis ist. Ich habe das Einverständnis aller Rechteinhaberinnen und habe auch die Nutzungslizenz von der Schweizer Agentur ProLitteris, die meine Anfrage mit der französischen Agentur ADAGP koordiniert hat. Wo könnte ich diese Lizenz für Euch/Commos-Admin zur Prüfung hochladen?
Ich stehe telefonsich zur Verfügung unter +41 (0)44 253 84 07 und per Email unter ioana.jimborean@kunsthaus.ch.
Vielen Dank und mit besten Grüssen,
Ioana --Alberto Giacometti-Stiftung (Diskussion) 12:16, 19. Jan. 2023 (CET)
(Bearbeitungskonflikt) @Ralf Roletschek: Ich denke, wir sind doch langsam über die akademische Erbsenzählerei hinweg, bei jeder Verwendung von "Copyright" oder dem ©-Zeichen in Europa "aber wir haben doch kein Copyright, wir haben ein Urheberrecht" anzumerken, denn es ist ja immer klar, was gemeint ist (es wird ein urheberrechtlicher Schutz in Anspruch genommen, wie du selber schreibst). Zumal die USA sich ja inzwischen auch der Berner Übereinkunft angeschlossen haben, wobei das für die nächsten Jahrzehnte noch nicht von praktischer Bedeutung ist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers kommt erst bei Veröffentlichungen ab 1978 zur Anwendung, frühstens werden also 2049 Werke in den USA im "europäischen Stil" gemeinfrei). Dies nur am Rande bemerkt. - Zur Sache: Vielen Dank an Gnom, dass du hier aktiv wirst, eine telefonische Klärung als erster Schritt ist sicher mal ein guter Ansatz! Und danach würde ich zwei Möglichkeiten sehen: Entweder eine Freigabe-Erklärung ans Support-Team (das heisst jetzt nicht mehr OTRS, sondern VRT ;- )) oder Frau Jimborean lässt das Konto verifizieren, womit auch festgehalten würde, dass sie hier als berechtigte Person Lizenzen vergeben kann. Gestumblindi 12:22, 19. Jan. 2023 (CET)
Schön, wenn alle zusammenarbeiten und konstruktiv eine Lösung schaffen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:36, 19. Jan. 2023 (CET)
Ich habe gerade kurz mit Frau Jimborean telefoniert – ich kümmere mich zusammen mit ihr um 1. eine Nutzerkontenverifizierung, 2. eine förmliche Freigabe und 3. um einen Kontakt zu WMCH in Sachen GLAM. Danke für die Geduld aller Beteiligten! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:59, 19. Jan. 2023 (CET)
@Gnom: Verzeih, wenn ich den erledigt-Vermerk hier doch nochmals kurz entferne. Ich schrieb meinen obigen Beitrag zeitgleich mit Frau Jimborean, es kam zu einem Bearbeitungskonflikt und ich hatte ihre Ausführungen zur "Nutzungslizenz von der Schweizer Agentur ProLitteris, die meine Anfrage mit der französischen Agentur ADAGP koordiniert hat" noch nicht gesehen. Ich möchte nur meinem Erstaunen Ausdruck verleihen: Es ist ja toll und ich begrüsse es sehr, wenn Werke von Alberto Giacometti in Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften unter eine freie Lizenz gestellt werden können, aber das scheint mir für Werke eines so berühmten Künstlers ein so unerhört ungewöhnlicher und radikaler Schritt, auch eine ganz ungewöhnliche Bereitwilligkeit der Verwertungsgesellschaften, dass ich doch fragen möchte, ob Frau Jimborean - sie kann sich hier natürlich auch wieder selbst melden - dir im Telefonat bestätigen konnte, dass genau das die Absicht war und geklärt wurde? Es bedeutet ja, dass alle hochgeladenen Bilder wie File:Giacometti, Autoportrait, 1921.jpg, da nun unter CC-BY-SA freigegeben, künftig von jedermann unter dieser Lizenz frei verwendet werden können, auch kommerziell und ohne Abgaben an die Verwertungsgesellschaften. So etwas erlebt man hier wirklich kaum einmal. Daher meine verblüffte Frage: "Ist das wirklich wahr?" Gestumblindi 21:00, 19. Jan. 2023 (CET)
Eine sehr berechtigte Frage, @Gestumblindi, an der ich auch gerade mit @Ioana Jimborean arbeite. Die Rechteinhaber (es gibt drei) haben alle ein Interesse daran, das Werk Giacomettis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, dazu gehört auch fie Veröffentlichung in Wikipedia. Eine mögliche Lösung ist, die Freigaben nur für Fotos mit eher niedrigen Auflösungen zu erteilen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:44, 21. Jan. 2023 (CET)
So macht es ja die :en mit Fair Use-Werken. Fände ich eine gute Idee. Alinea (Diskussion) 10:26, 21. Jan. 2023 (CET)
@Gnom: Aber ist das denn auch bei Fotos von Gemälden oder Zeichnungen (wie sie ebenfalls hochgeladen wurden) möglich, ohne dass sich die Freigabe auf das Gemälde oder die Zeichnung (das Werk) selbst erstreckt? Schliesslich ist die Reproduktion als solche ja eh nicht schutzfähig? Und es ist heute ziemlich einfach, Fotos in niedriger Auflösung mit ziemlich guten Ergebnissen bis zu druckfähiger Qualität hochzuskalieren, wie wäre es denn zu beurteilen, wenn jemand das macht? Wäre ein "Skalierungsverbot" rechtlich möglich? Wenn ja, dann wäre das aber wiederum wohl kaum Commons-kompatibel... @Alinea: Der Vergleich mit fair use scheint mir das Thema zu verfehlen; das wäre bei uns so etwas wie ein Bildzitat, was hier ja allgemein nicht erwünscht ist. Gestumblindi 13:12, 21. Jan. 2023 (CET)
@Gestumblindi: Guter Punkt. Nach meinem Verständnis bezieht sich die Freigabe immer nur auf das konkrete Foto, mit dem sie verbunden ist. Ein "Skalierungsverbot" ist natürlich nicht möglich. Wir müssen mit den Rechteinhabern klären, ob ihnen dieses Risiko etwas wert ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:32, 21. Jan. 2023 (CET)

Urheberrechts Frage: Resemble AI

Guten Tag,

ich verfasse aktuell einen Draft-Artikel über ein Technologie Unternehmen. Ich bin mir unsicher bezüglich der Nutzungsrechte von Logos und Frage deshalb nach.

Ideal wäre es folgendes Logo: https://www.resemble.ai/wp-content/uploads/2021/05/logo.webp

(Des Unternehmen Resemble AI (https://www.resemble.ai/))

dem Artikel über dieses Unternehmen in einem "Infobox Website" Element beizufügen.

Ist das erlaubt? Welchen Weg sollte man beim Upload gehen? (nicht signierter Beitrag von Jorit Vásconez Gerlach (Diskussion | Beiträge) 20:18, 17. Jan. 2023 (CET))

Hallo @Jorit Vásconez Gerlach, ich gehe zumindest auf den ersten Blick nicht davon aus, dass das Unternehmen relevant im Sinne der Wikipedia-Relevanzkriterien ist. Ein Artikel über dieses Unternehmen würde deshalb wahrscheinlich gelöscht werden. Deswegen denke ich, dass wir uns hier die Mühe mit dem Logo sparen können. Aber vielleicht weiß ich auch einfach noch nicht genug über das Unternehmen und halte es deswegen versehentlich für nicht relevant genug. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:17, 18. Jan. 2023 (CET)
Für Wikipedia Deutschland sehe ich den Artikel noch nicht als relevant an. Ich arbeite grade am Englisch sprachigen Artikel, den ich veröffentliche würde, sobald das Unternehmen noch ein Stück relevanter wird. (Aktuell: Werbekooperationen mit bekannten Persönlichkeiten und viele Suchanfragen. Künftig scheint eine intensive Zusammenarbeit mit OpenAI geplant sein, sobald die etwas konkretes veröffentlichen mache ich den Artikel öffentlich) --Jorit Vásconez Gerlach (Diskussion) 21:27, 18. Jan. 2023 (CET)
@Jorit Vásconez Gerlach: Ich verstehe und möchte dir da auf jeden Fall keine Falschen Hoffnungen machen. Du kannst das Logo auf Commons mit der Vorlage "commons:Template:PD-textlogo" hochladen. Es kann aber sein, dass das dort einem Admin nicht passt, ich übernehme also keine Gewähr. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:35, 23. Jan. 2023 (CET)

Ich will kein Spielverderber sein, deshalb frage ich erstmal hier. Die beiden Fotos im Artikel sind als Gemeinfrei gekennzeichnet aber so recht sicher erscheint mir das angesichts des Alters nicht. Was meint ihr? Einfach übersehen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:08, 20. Jan. 2023 (CET)

Die Angaben bei beiden Fotos sind etwas wacklig. File:MariaBrayansBanyolesSpain1928.jpg gibt als Urheberin Maria Branyas selbst an. Das kann ja sein, wenn sie das Foto mit einem Stativ mit Selbstauslöser aufgenommen hat. Dazu passt aber die vergebene Lizenz {{PD-old-auto}} nicht, die von einem seit über 70 Jahren verstorbenen Urheber ausgeht. Das ist ein Widerspruch. Und auch wenn Maria Branyas die Urheberin wäre, kann man, nur weil sie oder ihre Enkel das Foto getwittert haben, nicht davon ausgehen, dass sie es unter eine freie Lizenz gestellt hat. Ich bin geneigt, auf dieses Foto einen Löschantrag zu stellen. Auch bei File:MariaBranyaswithherfamily1914.jpg ist Maria Branyas angegeben und in diesem Fall ist das natürlich noch unwahrscheinlicher, da sie 1914 erst sieben Jahre alt war. Als Lizenz wird in diesem Fall aber {{PD-US-expired}} verwendet - da beruft man sich also darauf, das Foto sei in den USA vor 1928 veröffentlicht worden. Das scheint aber ein Foto aus einem privaten Familienalbum zu sein, bei dem ich nicht davon ausgehen würde, dass die Familie es damals veröffentlicht hat. Auch hier sehe ich einen Löschantrag daher eigentlich als angebracht an. Ausserdem reicht PD-US-expired für uns nicht, das Foto müsste für eine Einbindung in der deutschsprachigen Wikipedia auch in DACH gemeinfrei sein. Andere Meinungen? Gestumblindi 23:57, 20. Jan. 2023 (CET)
Was @Gestumblindi sagt, klingt (wie stets) sehr richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:45, 23. Jan. 2023 (CET)

Fällt das Firmenlogo von Straub-Verpackungen (siehe https://www.straub-verpackungen.de/wp-content/uploads/2021/03/straub-verpackungen-logo.svg ) noch unter "Logos, die nur aus Text und einfachsten geometrischen Formen bestehen", oder hat das Bäumchen als an der Längsachse gespiegeltes Siebeneck bereits eine Schöpfungshöhe? Danke! -- 08:08, 29. Jan. 2023 (CET) --Plateosaurus engelhardti (Diskussion) 08:08, 29. Jan. 2023 (CET)

Hallo @Plateosaurus engelhardti, nach deutschem Recht sollte das gehen, würde ich sagen, auf Commons würde das aber meines Wissens nicht akzeptiert werden. Also solltest du das Logo lokal hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:33, 29. Jan. 2023 (CET)
Hallo @Gnom, vielen Dank! Das heißt in diesem speziellen Fall kann ich genau das machen, was man laut Wikipedia:Bildrechte#Logos nicht mehr machen soll, also lokal hochladen und die Vorlage {{Bild-LogoSH}} verwenden? Oder dann mit einer anderen Vorlage? Viele Grüße, Plateosaurus engelhardti (Diskussion) 07:54, 31. Jan. 2023 (CET)
@Plateosaurus engelhardti: Genau. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:00, 31. Jan. 2023 (CET)
Hallo @Gnom, hab ich nun so gemacht, auch mit einem weiteren alten Logo von 1961 (gilt für dieses dasselbe, oder ist da die Schöpfungshöhe anders zu beurteilen?); siehe auf Straub-Verpackungen. Der Xqbot hat (bisher nur bei dem neuen Logo) {{Dateiüberprüfung}} eingetragen. Muss ich dazu irgendetwas unternehmen? Vielen Dank, Grüße, Plateosaurus engelhardti (Diskussion) 10:00, 31. Jan. 2023 (CET)
P.S.: War vielleicht nur, weil ich die {{Bild-LogoSH}} nicht schnell genug eingebaut hatte? Kann ich also nun den Dateiüberprüfungs-Baustein entfernen? -- Plateosaurus engelhardti (Diskussion) 10:05, 31. Jan. 2023 (CET)
Passt, da geht ein etablierter Prozess seinen Gang. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:35, 31. Jan. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:49, 7. Feb. 2023 (CET)

Wieviel Umformulierung ist ausreichend?

Hallo Urheberrechts-Experten, ich bin nicht sicher, ob hier eine offizielle URV-Meldung angebracht oder überzogen ist... und zwar gleich aus zwei Gründen: Erstens habe ich erhebliche Zweifel, ob der Artikel angesichts seiner Qualität überhaupt erhalten bleiben wird. Zweitens wurde die Quelle schon etwas umformuliert, ist aber noch gut erkennbar. Wieviel Umformulierung braucht es, um keine URV mehr zu sein, reicht das hier? Danke, --87.150.5.231 23:49, 31. Jan. 2023 (CET)

Der Artikel wird ohnehin demnächst gelöscht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 1. Feb. 2023 (CET)
Das wäre zu hoffen. Allerdings könnte es auch auf eine WL hinauslaufen. In dem Fall wäre die Frage nach Versionslöschungen noch nicht vom Tisch. Das würde ggf. dann auch für die drei weiteren in diesem Zusammenhang entstandenen und zwischenzeitlich schnellgelöschten Artikel (INFP, ENTJ, ISFJ) gelten, falls die zu diesem Zweck wiederhergestellt werden sollten. --87.150.4.207 10:40, 6. Feb. 2023 (CET)
Bei mutmaßlichen Textplagiaten nehmen wir in der Regel keine Versionslöschung vor. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:47, 7. Feb. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 20:59, 9. Feb. 2023 (CET)

AutoQS-Fall Magisch (Lied)

Seit Monaten umschleichen wir von der AutoQS-Truppe diesen Prüffall: Magisch (Lied). Wir bitten um Unterstützung bei der Beurteilung. Das ist die Bot-Meldung: Ein automatischer Textvergleich ergab mit 48% Wahrscheinlichkeit identische Inhalte mit https://genius.com/Olexesh-magisch-lyrics Check: (Gecheckte Version / Aktuelle Version)

Rechtfertigt die kurze Diskussion des Texts im Abschnitt Inhalt die ausführliche Wiedergabe des Liedtexts oder nicht? BG, --Leserättin (Diskussion) 10:04, 29. Jan. 2023 (CET)

Hallo @Leserättin, der Artikeltext setzt sich hier nicht mit den konkreten Formulierungen (Wortwahl, Reimaufbau, wasweißich) des Zitats auseinander. Damit ist kein Zitierrecht gegeben und der Text muss entfernt werden. Eine Versionslöschung brauchen wir hier aber im Regelfall nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:31, 29. Jan. 2023 (CET)
Hallo @Gnom: Erst einmal vielen Dank für die Beratung. Du hast mit Deiner Antwort aber eine andere Frage aufgeworfen: Wann braucht es eine Versionslöschung, wann nicht? Laut WP:LKU-Vorgaben machen wir das nämlich praktisch immer bei gemeldeten Fällen. Wann braucht es eine Versionslöschung, wann nicht? BG, --Leserättin (Diskussion) 15:02, 29. Jan. 2023 (CET)
@Leserättin: So etwas in der Versionsgeschichte zu belassen, löst schlicht kein nennenswertes Risiko einer Klage gegen die WMF aus. Das ist also einfach eine Risikoabwägung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:23, 29. Jan. 2023 (CET)
@Gnom: Eine URV ist ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, das ab §97 UrhG behandelt wird. Eine Veröffentlichung von urheberrechtsverletzenden Material ist eine Veröffentlichung von urheberrechtsverletzenden Material, egal, ob man es jetzt in der aktuellen Version aufrufen kann oder zwei Mausklicks weiter in einer vorherigen Version. Worin siehst Du den Unterschied zwischen dem aktuellen Text eines Artikels und dem Text einer archivierten aber immer noch für jedermann nach zwei Mausklicks öffentlich lesbaren Version? – Doc TaxonDisk. 19:03, 29. Jan. 2023 (CET)
Die "Löschung" einer Version ist ja nur ein stärkeres Verstecken - auch "gelöschte" Versionen können schliesslich von den aktuell 186 Benutzern mit Adminrechten immer noch eingesehen werden (es sei denn, sie werden oversighted, was bei URVs nicht gemacht wird). De facto macht es für einen Grossteil unseres Publikums keinen Unterschied, ob eine alte Version noch in der Versionsgeschichte zu finden oder "gelöscht" ist, da wohl 99% der Wikipedia-LeserInnen das Feature der Versionsgeschichte nicht kennen bzw. wenn sie es kennen, trotzdem nicht nach einem möglicherweise darin enthaltenen Liedtext suchen werden. Darum wäre es für mich, wenn ich ein Rechteinhaber wäre, ganz egal, ob so ein Liedtext nun in der Versionsgeschichte oder durch "Löschen" versteckt wird - und ich denke, das ist es, worauf Gnom hinauswill (keinen administrativen Aufwand für minimales Risiko treiben). Gestumblindi 22:30, 29. Jan. 2023 (CET)
Genau, vielen Dank. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:27, 30. Jan. 2023 (CET)

Veröffentlichungsverbot für Facebook, Twitter und Youtube

Einige Creative Commons-Mitwirkende versehen ihre CC-Werke mit einem Veröffentlichungsverbot für Facebook, Twitter und Youtube. Hier ein Beispiel.

Begründet wird dies damit, dass eine Unterlizenzierung verboten sei, aber auf dieser Wikimedia-Seite wird das Gegenteil behauptet, dass das Hochladen von CC Werken bei korrekter Namensnennung erlaubt sei. Das einzige Problem sei, dass "[w]enn ich die CC-lizenzierte Arbeit einer anderen Person auf Facebook hochlade, verstoße ich möglicherweise gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook (weil Facebook mich auffordert, ihnen Nutzungsrechte zu gewähren, die ich nicht habe), aber damit verstoße ich nicht gegen die CC Lizenz, solange ich die erforderliche Namensnennung liefere. Mit anderen Worten: Nichts in der CC-Lizenz hindert mich daran, CC-lizenzierte Werke auf Facebook hochzuladen, nur die Nutzungsbedingungen von Facebook könnten das tun, aber das ist ein Problem zwischen Facebook und mir und nicht zwischen mir und dem Fotografen. Oder im Juristenjargon: Wir müssen verwirrende Beschränkungen vermeiden, die nur zwischen den Parteien greifen.“ (Gnom)

Nun zu meinen Fragen zu diesen CC-Werken und zum Hochladen auf Social-Media-Seiten - unter der Annahme, dass ein Hochladen von diesen verboten sei:

1. Kann ich Werke mit diesen spezifischen Lizenzen auf Youtube hochladen, da die Nutzungsbedingungen von Youtube keine Unterlizenzierung erwähnen – sodass ich besipielweise das oben genannte Bild verwenden könnte?

2. Wenn das Posten dieser CC-Werke auf Social-Media-Seiten wie Facebook und Twitter verboten ist – kann ich diese CC-Werke bearbeiten und sie dann als Teil meiner eigenen Arbeit auf Facebook posten? Beispielweise den Hintergrund im obigen Beispiel verändern und ihn dann mit korrekter Nennung auf Facebook hochladen - so z.B.

Foto: Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de, VW Karmann-Ghia DSCF8200, Hintergrund verändert von Mikonoss, CC BY-SA 4.0

3. Verletzen diese Verbote für Facebook, Twitter und YouTube – wie das oben erwähnte Wikimedia-Bild – nicht die Markenrichtlinien von Creative Commons? - da sie nämlich dies besagen: "Um Verwirrung zu vermeiden und Konsistenz zu wahren, ist es Ihnen nicht gestattet, CREATIVE COMMONS, CC, das CC-Logo oder andere Creative Commons-Marken mit modifizierten Versionen unserer Rechtsinstrumente oder Commons-Urkunden zu verwenden."

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! (nicht signierter Beitrag von Mikonoss (Diskussion | Beiträge) 23:06, 28. Jan. 2023 (CET))

Zu 3.: "Creative Commons licenses the use of its public copyright license marks, which include the CC Logo, on the conditions that you use the marks solely to describe the Creative Commons license that applies to a particular work and, in a manner reasonable to the medium and context, include the URI or a hyperlink to the corresponding Commons deed on the Creative Commons server." (@Gnom: Da vorligend relevant, lässt sich hier eine Rechtslücke zwischen deed und legalcode schließen?)
Zu der allgemeinen Unterlizensierung, wollte ich da Gnom auf den ersten Blick in Hinblick auf 6(a) i.V.m. 2(a)(1) widersprechen, auf den zweiten Blick jedoch mit § 305c BGB zustimmen, während mir auf den dritten wieder Zweifel in Hinblick auf rein theoretisch mögliche Verstöße seitens eines von einer Unterlizenz ausgehenden Facebook und Störer#Urheberrecht aufkommen, die sich aber, falls Facebook sich an alle Bedingungen hält, in Luft auflösen könnten. @Gnom: Was meinst Du? habitator terrae erde 23:43, 28. Jan. 2023 (CET)
Ohne jetzt konkret auf deine Fragen einzugehen, möchte ich aber dennoch auf Legal/CC BY-SA licenses and social media verweisen, bei der die Rechtsabteilung der WMF sich mit der Frage beschäftigt hat. --Raymond Disk. 09:27, 29. Jan. 2023 (CET)
@Mikonoss, @Habitator terrae, @Raymond:
Dass die Verwendung von CC-lizenzierten Inhalten(1) auf Social Media-Plattformen(2) gegen die CC-Lizenz verstoße, ist eine weit verbreitete, aber letztlich schlicht grundfalsche Annahme.
Der Grund dafür ist ein mangelndes Verständnis zweier Rechtsprinzipien, nämlich der Relativität der Schuldverhältnisse und nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet. Beide Prinzipien sind nicht trivial (es fängt schon damit an, dass die entsprechenden Links zu Lemmata auf Latein führen...), deswegen habe ich großes Verständnis dafür, dass viele hier falsche Schlüsse ziehen.
Ich wollte dazu schon lange mal ein Erklärvideo machen, vielleicht ist das wirklich eine gute Idee (ich bräuchte dazu aber Hilfe von jemandem, der sich mit Erklärvideos auskennt).
(1) egal, welche CC-Lizenz
(2) völlig egal, welche Plattform (Facebook, Tiktok, Youtube...)
--Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:00, 29. Jan. 2023 (CET)
Das hab ich ja schon verstanden, was, wenn nun aber Facebook von einer Unterlizenz ausgehend gegen die CC verstoßen würde. Könnte dann in diesem theoretischen Fall nicht der Uploader direkt (ohne den Umweg über Facebook) als Störer in Haftung genommen werden? habitator terrae erde 19:15, 29. Jan. 2023 (CET)
Nein – wenn der Uploader die CC-Bedingungen eingehalten hat (Namensnennung und Lizenzangabe) ist er fein. Ein Nachnutzer haftet nicht für Lizenzverstöße etwaiger weiterer Nachnutzer. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:34, 30. Jan. 2023 (CET)
Warum würde, wenn wir diese Interpretation streng zuende denken, nicht dann jeglicher schlichte Upload die CC-Bedingungen einhalten, weil das öffentlich machen ja die Platform übernimmt? habitator terrae erde 15:56, 30. Jan. 2023 (CET)
Weil jemand, der ein CC-lizenziertes Foto auf Facebook hochlädt, selbst eine Nutzungshandlung vornimmt, die den Pflichten aus der Lizenz unterliegt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:05, 30. Jan. 2023 (CET)

Hi - wie ist eure Meinung - Kann man das auf Commons hochladen? --Calle Cool (Diskussion) 19:03, 31. Jan. 2023 (CET)

Nein, glaube ich nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:14, 1. Feb. 2023 (CET)

Wie sieht es mit dem Urheberrecht des Films Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens aus? Wer ist der maßgebliche Faktor? Der am 11. März 1931 verstorbene Regisseur Friedrich Wilhelm Murnau oder der am 30. Juli 1949 verstorbene Drehbchautor Henrik Galeen, oder gar eine andere Person/Gruppe? Spielt in diesem Zusammenhang das im Artikel des Films erwähnte Gerichtsurteil zum Urheberrechtsstreit von 1922, das die Vernichtung aller Filmkopien anordnete, was aber - glücklicherweise - nicht vollstänidg durchgesetzt wurde, eine Rolle? Ich freue mich auf Eure Einschätzungen. --Bullenwächter (Diskussion) 15:32, 30. Jan. 2023 (CET)

In Deutschland ist das zum Glück ganz klar und unmissverständlich geregelt, siehe § 65 UrhG: "Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik." Bei "Nosferatu" sind die entsprechenden Todesjahre:
  • Hauptregisseur: Murnau, gestorben 1931.
  • Urheber des Drehbuchs: Galeen, gestorben 1949.
  • Urheber der Dialoge: Soweit man bei diesem Film überhaupt von Dialogen sprechen kann (Zwischentitel des Stummfilms): Wohl ebenfalls Galeen.
  • Komponist: Hans Erdmann, gestorben 1942.
Da der Längstlebende dieser Beteiligten, Galeen, somit auch schon vor mehr als 70 Jahren gestorben ist, ist der Film in Deutschland inzwischen gemeinfrei. Das heisst auch, dass ich selber falsch lag, als ich den Film aus dem Artikel entfernte, da er ja nun schon seit 2020 frei ist. Ich habe mich daher selbst revertiert. Man könnte sich höchstens fragen, ob vielleicht die englische Übersetzung der Zwischentitel in dieser Version von 1947 noch geschützt ist. Dafür wird auf Commons aber mit {{PD-anon-70-EU}} argumentiert und ausserdem könnte man sich auch fragen, ob die Übersetzung der kurzen Zwischentitel überhaupt Schöpfungshöhe besitzt. - In der Schweiz berechnet sich die Schutzdauer nach Art. 30 URG übrigens sogar nur nach dem Todesjahr des Regisseurs. Gestumblindi 23:09, 30. Jan. 2023 (CET)
Ah, und noch zum Thema "Urheberrechtsstreit von 1922": Da ging es um das Urheberrecht von Bram Stoker bzw. seiner Witwe als Erbin. Das ist jetzt egal, da Stoker selbst schon längst vor mehr als 70 Jahren gestorben ist (1912) und die Romanvorlage Dracula somit ebenfalls gemeinfrei ist. Gestumblindi 23:11, 30. Jan. 2023 (CET)
Danke Gestumblindi für deine ausführliche und klare Rückmeldung. Vielleicht sollten wir diese Angaben auf die Diskusionsseite des Artikles verschieben? Bullenwächter (Diskussion) 10:51, 31. Jan. 2023 (CET)
Dagegen spricht nichts. Vielleicht wäre es sogar sinnvoll, den urheberrechtlichen Status des Films im Artikel selbst kurz zu erwähnen? Ohne geeigneten Beleg könnte das aber vielleicht, obwohl angesichts des UrhG (und URG) sonnenklar, eventuell als Verstoss gegen WP:KTF gewertet werden... Gestumblindi 21:50, 31. Jan. 2023 (CET)

Hab die relevanten Teile dieser Diskussion nach Diskussion:Nosferatu_–_Eine_Symphonie_des_Grauens#Urheberrechtlicher_Status kopiert. Vielen Dank. Bullenwächter (Diskussion) 08:37, 1. Feb. 2023 (CET)

nachgesenft: wenn ihr das alles schon so gut erklärt habt, dann hätte ich gerne noch einen kleinen Ausflug zu dem, was von dem Film hier in unserer „Enzyklopädie der Filmschauspieler und Filme“ am meisten interessiert: die Fotos und vielleicht auch die Filmplakate. Bei den Filmplakaten haben die Graphiker das Urheberrecht (die in der Regel ihr Werk auch signiert haben, auch wenn das vielleicht nicht so einfach zu lesen ist), also gilt da PD-old-70. Bei Fotos auf den Filmplakaten hat der Fotograf (!) das Urheberrecht. Bei den Filmstills hat der Filmstill-Fotograf das Urheberrecht, also gilt PD-old-70, es sei denn... ... ???

Bleiben noch die Einzelfotos aus dem Filmmaterial. Da der Kameramann oben nicht genannt wurde, kommt er vielleicht hier noch zu seinem Recht? --Goesseln (Diskussion) 14:13, 7. Feb. 2023 (CET)

Bei den Filmplakaten und Filmstills würde ich dir zustimmen. Einzelbilder (Frames) aus dem Film: Einer der beiden Kameramänner, Fritz Arno Wagner, wäre tatsächlich vor weniger als 70 Jahren gestorben. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein einzelnes Bild aus einem Film, der als Ganzes nicht mehr geschützt ist, weil der Kameramann für die Berechnung der Schutzdauer ja ausdrücklich keine Rolle spielt, dann plötzlich geschützt ist. Zumal dieser Film zwei Kameramänner hatte, der andere ist schon vor über 70 Jahren gestorben, und man wüsste gar nicht, von welchem welches Einzelbild ist...? Wirklich beantworten kann ich diese spezifische Frage nicht - vielleicht Gnom? Daher entferne ich den Archivierungsbaustein vorerst doch mal. Gestumblindi 20:58, 9. Feb. 2023 (CET)
Einzelbilder (Frames) aus einem Film sind nach meinem Verständnis parallel zum Film selbst geschützt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:53, 10. Feb. 2023 (CET)
Sieht der BGH auch so: (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, I ZR 86/12, Rndr. 20) Die Einzelbilder eines Filmes sind unabhängig vom Schutz des Filmes als Filmwerk oder Laufbildfolge, wenn nicht als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, so doch jedenfalls als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt sуrcrо.педія 14:17, 10. Feb. 2023 (CET)
Dann stehen wir vor der leicht paradoxen Situation, dass wir den Film als Ganzes (der jederzeit pausiert werden kann, dann sieht man auch ein "Einzelbild" ;-) ) als Video im Artikel zeigen dürfen, da er nicht mehr geschützt ist, aber Einzelbilder möglicherweise noch bis zum 1. Januar 2029 nicht, da Fritz Arno Wagner erst 1958 gestorben ist? Wobei dieser Film ja zwei Kameramänner hatte und der andere, Günther Krampf, ist schon 1950 gestorben. Wenn sich nicht feststellen lässt, welcher der beiden ein bestimmtes Einzelbild aufgenommen hat, gilt dann jedes als Gemeinschaftswerk der beiden? Gilt in diesem Fall eines Spielfilms mit Regisseur überhaupt ein Kameramann als Urheber? Ich habe mir das von Syrco zitierte Urteil angeschaut und dort ging es offenbar um dokumentarische Aufnahmen, bei denen als Urheber eh nur zwei Kameramänner und sonst niemand in Frage kam. Gestumblindi 20:48, 10. Feb. 2023 (CET)
Ja, das meint es wohl. Nach der amtlichen Begründung bezieht sich § 65 Abs. 2 UrhG nur auf die Schutzfrist des Filmwerkes, die anderen Vorschriften des deutschen Urheberrechts bleiben unberührt (BT-Drs. 13/781, 9). In der ZUM von dieser Woche ist ein ganz interessanter Aufsatz, der zwar hauptsächlich sich mit dem Urheberrecht an Porno-Laufbildern bzw. Porno-Filmwerken und deren Abgrenzung beschäftigt, aber auch die Grundlagen davor ganz gut darstellt: Claudius Pflüger, Die urheberrechtliche Schutzgrenze bei Filmen: Konkretisierungen am Beispiel des pornografischen Films, ZUM 2023, 80ff. (Wikimailwünsche für eine Privatkopie nehme ich zur Prüfung gerne entgegen) sуrcrо.педія 09:27, 15. Feb. 2023 (CET)
Wenn es im zitierten Urteil um einen Dokumentarfilm ohne Regisseur, nur mit Kameraleuten, geht, dann bekommen die das Urheberrecht. Das kann man doch aber nicht auf einen Film anwenden, der einen Regisseur hat, oder? Wer hat das Urteil noch gelesen? Hekerui (Diskussion) 13:43, 20. Feb. 2023 (CET)
Nicht wirklich, der BGH macht recht deutliche Ausführungen, dass dies für jedes Laufbild bzw. Filmwerk gilt (hier der Volltext:) [Rdnr. 24]: bb) Der Lichtbildschutz aus § 72 UrhG erstreckt sich nicht nur auf die Verwertung der Einzelbilder in Form von Fotos, sondern auch auf die Verwertung der Einzelbilder in Form des Films.[Rdnr. 25]: Das folgt zum einen daraus, dass jede urheberrechtliche Nutzung der Bildfolge zwangsläufig eine urheberrechtliche Nutzung der einzelnen Bilder umfasst. Es kommt daher nicht darauf an, dass die Bilder - wie die Beklagte geltend macht - bei einer Ausstrahlung des Films nicht als einzelne Bilder sinnlich wahrnehmbar sein mögen. Es ergibt sich zum anderen daraus, dass der Film-19 hersteller zur filmischen Verwertung der bei Herstellung eines Filmwerks entstehenden Lichtbilder und Lichtbildwerke die Rechte des Lichtbildners benötigt (§ 89 Abs. 4 UrhG, § 91 UrhG aF; zum Begriff der "filmischen Verwertung" vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 128/07, GRUR 2010, 620 Rn. 15 bis 18 = WRP 2010, 933 - Film-Einzelbilder). Dieser Rechte bedürfte er nicht, wenn der Lichtbildschutz nicht das Recht zur Verwertung der Einzelbilder in Form des Films umfasste (vgl. Schulze, GRUR 1994, 855, 860 mwN). sуrcrо.педія 20:20, 20. Feb. 2023 (CET)

Hm, *hüstel*, ich will diese Diskussion doch noch einmal beleben, bevor sie im Archiv landet. Als langjähriger Fan des Films – langjährig ist noch untertrieben, er hat mich schon vor Jahrzehnten in Jugendjahren beeindruckt – stelle ich mir die Frage, welche Versionen des ganzen Films denn nun urheberrechtlich unbedenklich nach Commons hochgeladen werden könnten, seit er 2020 in die Gemeinfreiheit eingetreten ist. Gegenwärtig ist auf Commons mit File:Nosferatu (1922, English titles 1947).webm nur eine qualitativ unzureichende Version von 1947 mit englischen Zwischentiteln vorhanden; es ist diese Version, die in unserem Artikel eingebunden ist. In den letzten Jahrzehnten sind verschiedene restaurierte Fassungen entstanden. Ich selber verfüge über zwei davon:

  • Einerseits die ZDF-Fernsehfassung von 1988, die auf einer seit 1981 entstandenen Restaurierung basiert, nähere Beschreibung siehe hier. Ich habe sie bei einer Ausstrahlung zu Beginn der 1990er Jahre auf VHS aufgezeichnet und inzwischen für mich persönlich von dieser VHS-Kassette auch digitalisiert. Trotz der niedrigen VHS-Auflösung finde ich, dass sie der englischen 1947er Fassung klar überlegen ist, u.a. durch die Wiederherstellung der originalen Viragierung und korrigierte Geschwindigkeit.
  • Andererseits auf DVD die 2005-2006 aufwendig restaurierte Fassung, die von Transit Film 2007 veröffentlicht wurde. Wie ebenfalls hier zu lesen, wurde dafür "jedes Einzelbild bearbeitet (...), um es zu säubern, von Altersschäden zu befreien, Klebungen zu retuschieren und den Bildlauf zu stabilisieren".

Ziel beider Fassungen war es natürlich, dem Original möglichst nahe zu kommen; es ging um getreue Restaurierung und gerade nicht darum, irgendwelche kreativen Eigenleistungen zu erbringen. Darum frage ich mich: Sind auch diese Fassungen jetzt gemeinfrei und könnten (abgesehen natürlich vom neu aufgenommenen bzw. im Fall der Fernsehfassung 1988 sogar neu komponierten Soundtrack, der auf jeden Fall geschützt ist) frei kopiert und auch für Commons und die Wikipedia verwendet werden? Also stumm, ohne die Musik. Meine Vermutung ist, dass für die 2007 veröffentlichte Fassung eventuell noch der Schutz wissenschaftlicher Ausgaben in Anspruch genommen werden könnte. Ich weiss zwar nicht, ob sich für eine Filmrestaurierung schon überhaupt jemals jemand darauf berufen hat, aber theoretisch scheint es mir möglich - schliesslich ist es eine akribische, sicher auch filmwissenschaftlich fundierte Restaurierung. Wenn wir das annehmen wollen, wäre diese Fassung noch bis 2032 (Schutz wissenschaftlicher Ausgaben: 25 Jahre) geschützt. Aber wie steht es um die vom ZDF 1988 erstmals ausgestrahlte Fassung? Selbst wenn diese ebenfalls filmwissenschaftlich fundiert ist, so sind die 25 Jahre des Schutzes wissenschaftlicher Ausgaben seither längst verstrichen. Könnte an dieser, wenn die Musik von Hans Posegga entfernt wird, noch irgendjemand Ansprüche haben - oder könnten wir sie unbesorgt auf Commons hochladen? Hierzu würde mich besonders die Meinung von Gnom, Syrcro, aber natürlich auch aller anderen Kenntnisreichen interessieren. Gestumblindi 01:19, 3. Mär. 2023 (CET)

Als Ergänzung, nur um der Klarheit willen: Der Komponist der originalen Filmmusik, Hans Erdmann, der für die Berechnung der Schutzdauer des Films zu berücksichtigen ist, ist ja eben schon 1942 gestorben. Die neu eingespielte Musik von Erdmann für die Fassung von 2007 ist natürlich trotzdem geschützt (Schutz des ausübenden Künstlers nach §§ 73 ff. UrhG), und die Musik von Hans Posegga von 1988 sowieso, aber das alles lässt ja den abgelaufenen Schutz des Films als Werk nicht wieder aufleben, wenn er ohne diese Musik kopiert wird, oder? Gestumblindi 21:38, 3. Mär. 2023 (CET)
1) Ich wage mich da mal ein bisschen vor, in Bezug auf die oben diskutierten "Einzelbilder". Ich denke, dass das Gerichtsurteil sich tatsächlich ausschließlich auf das Filmmaterial bezieht, nicht auf VHS und DVD, wo durch die Komprimierungsverfahren gar keine Einzelbilder mehr existieren, sondern aus dem Material erst extrahiert werden müssen. Das ist jedoch eine Interpretationsfrage.
2) Bei Youtube ist es so: wenn jemand sein selbst gemachtes Video mit urheberrechtlich geschützter Musik aus anderer Quelle unterlegt, kann die Tonspur bei Beschwerden durch Youtube entfernt werden. Das Video existiert dann ungehindert ohne Ton weiter (was allerdings auch selbstproduzierte O-Töne, die mit der Musik gemischt wurden, umfasst). MfG --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 23:50, 3. Mär. 2023 (CET)
Danke für die Antwort, die mir allerdings nicht gross weiterhilft. Mich würden ja konkretere Einschätzungen zum urheberrechtlichen Status der restaurierten Fassungen von Nosferatu von 1988 und 2007 interessieren und ob es da noch irgendeinen Ansatzpunkt dafür gibt, dass jemand noch Rechte daran haben könnte. Ich hätte ja kein Interesse an einem Konflikt mit dem ZDF, Transit-Film oder der Murnau-Stiftung. (Der Idealfall wäre wohl eine Zusammenarbeit mit der Murnau-Stiftung im GLAM-Stil, in der sie den Film dann gleich selbst auf Commons hochlädt bzw. das mit ihrem "Segen" geschieht). Gestumblindi 15:24, 11. Mär. 2023 (CET)