Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2023/05

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URV-Gedichte

Hi, ich habe in zwei Artikeln Gedichte gelöscht, die mit ziemlicher Sicherheit URV waren, beide auch überhaupt nicht ordentlich bequellt: 1, 2. Nun frage ich mich allerdings, ob ich da nicht den offiziellen URV-Weg hätte gehen müssen und ob da noch Versionslöschungen erforderlich sind. Kann mal jemand gucken, der/die sich auskennt? Danke, --87.150.13.31 21:06, 5. Mai 2023 (CEST)

Das passt so, danke dir. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:13, 6. Mai 2023 (CEST)
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Verlinkung zu Buch-pdf

Ich habe eben ein Buch online als pdf gefunden und bei der Quellenangabe verlinkt (EN 10). Nun kommen mir im Nachhinein aber Zweifel, denn das Buch ist ja sicher urheberrechtlich geschützt. Was ist von dieser Plattform zu halten, darf man nach dorthin verlinken? --2003:C0:8F17:C900:7C12:1248:EE88:F82D 23:07, 2. Mai 2023 (CEST)

Wir versuchen, direkte Links auf klare Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Zitiere bitte in der Fußnote einfach die fragliche Buchstelle genau, ohne den Link. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:19, 6. Mai 2023 (CEST)
Ist erledigt, danke. --2003:C0:8F2C:3800:B418:B127:896F:E997 09:21, 11. Mai 2023 (CEST)
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Passfoto von 1949

Ich vermute mal, dass das hier ein neuer Abschnitt werden sollte? (Überschrift eingefügt.) --87.150.13.31 21:01, 5. Mai 2023 (CEST)

Ein Passfoto von ca. 1949. Urheber unbekannt. Das Foto befindet sich im Besitz des Bundesarchives, das die Erlaubnis zur Verwendung auf Wikpipedia erteilt hat. Kann es hochgeladen werden? DANKE! (nicht signierter Beitrag von Elendolx (Diskussion | Beiträge) 20:00, 4. Mai 2023 (CEST))

Die Frage wäre, ob der Passbild-Fotograf der abgebildeten Person die umfassenden Nutzungsrechte übertragen hat, der (oder dessen Erben) sie wiederum an das Bundesarchiv übertragen hat, welches die Freigabe erteilen kann. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:18, 6. Mai 2023 (CEST)
Der Fotograf des Passbildes ist nicht ermittelbar. --Elendolx (Diskussion) 14:33, 7. Mai 2023 (CEST)
Richtig, man muss also überlegen, ob man die genannten Fragen anderweitig beantworten kann. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:06, 7. Mai 2023 (CEST)
Das Foto gelangte an einem Dokument klebens ins Bundesarchiv. Das Bundesarchiv erteilt die Nutzungserlaubnis. Daraus folgt, diese Erlaubnis erteilt es ohne den Richtlinien Wikipedias zu entsprechen. Hier müsste lückenlos der Erbfolge nach die Nutzungserlaubnis von Urheber dieses alten Passbildes, bzw. seiner Erben vorgelegt werden, andernfalls kann es nicht veröffentlicht werden? --Elendolx (Diskussion) 22:05, 7. Mai 2023 (CEST)

Verwirrt: Urheberrecht EU-Kommission / CC.BY 4.0

Auf dieser Webseite wird die ganze Website generell unter Copyright gestellt, aber dann wird CC-BY 4.0 eingräumt für alles, was nicht "individuell" unter Copyright stehend gekennzeichnet wird ("Sofern nicht anders (z. B. in individuellen Copyright-Vermerken) angegeben"). So weit so gut.

Was ist ein individueller Copyrightvermerk? Steht also diese Seite unter CC-BY, mit Ausnahme der Karte, weil auf der Karte unten rechts steht: © European Union, 2023. Map produced by the JRC. Wobei noch zu erwähnen wäre, daß das JRC die Gemeinsame Forschungsstelle ist, ein Direktorat mit lächerlichen 3000 Beschäftigten im Kommissariat für Bildung und Kultur. also die Kommission selbst. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 09:16, 13. Mai 2023 (CEST)

In der Tat ist die Frage, ob das ein "individueller Copyright-Vermerk" ist. Am besten fragen wir mal nach – ich kann gern helfen, eine entsprechende E-Mail zu formulieren. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:11, 13. Mai 2023 (CEST)
Dann sollte man sie auch darauf hinweisen, daß es im Raum der EU überhaupt kein Copyright gibt. Ralf Roletschek (Diskussion) 13:16, 13. Mai 2023 (CEST)
Ich weiss schon, was du meinst (historisch unterschiedliche Entwicklung, die zu den Begriffen "Urheberrecht" und "Copyright" geführt hat, mit einem ursprünglich im Kern unterschiedlichen Ansatz), aber ich denke, diese Erbsenzählerei (sorry) bringt schon lange nichts mehr, da das Urheberrecht/Copyright inzwischen ja international längst angeglichen ist und die Begriffe austauschbar geworden sind - so gibt es im englischen Sprachraum keinen anderen Begriff dafür als "Copyright", auch in der EU nicht - vergleiche etwa den irischen Copyright and Related Rights Act, 2000 -, und die USA haben sich auch längst der Berner Übereinkunft angeschlossen, womit auch dort, obwohl die Rede von "Copyright" ist, (mit Ausnahmen für ältere Veröffentlichungen) kein Unterschied mehr zu dem, was wir unter "Urheberrecht" verstehen, besteht. Kurz, ich denke, das ist veraltetes "Nitpicking", das uns nicht weiterbringt. Gestumblindi 18:53, 13. Mai 2023 (CEST)
Du hast natürlich Recht. Irland und Malta haben Copyright, mein Fehler. Uns ist auch bekannt, daß es, wenn man Copyright beansprucht, bedeutet, daß Urheberrecht gemeint ist. Man kann aber erwarten, daß eine Europäische Behörde da bitte etwas sorgfältiger vorgeht und keine Interpretationsspielräume läßt. Meine Bemerkung vorhin am Telefon getippt war zugegebenermaßen etwas sarkastisch. Irgendwie wirkt das Ganze wie "Sie wissen nicht, was sie tun". Oder beschäftigen sie sich einfach nicht mit der Thematik? Ach ja, "freie Lizenz ist cool und angesagt, machen wir mal so, das machen ja viele Andere auch so" vs. "Das ist aber unser Produkt". Reine Vermutung: dort in der Europäischen Kommission weiß keiner, was sie da auf die Homepage geschrieben haben und niemand hat sich mit der Tragweite beschäftigt. Julia Reda ist nicht mehr da und sonst weiß keiner so richtig Bescheid. Ein Brief vom Gnom ist sicher eine gute Idee auch für die Zukunft, vielleicht reist mal jemand hin und erklärt es ihnen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:26, 13. Mai 2023 (CEST)
Irland und Malta nennen das Urheberrecht Copyright, aber einen prinzipiellen Unterschied zum z.B. deutschen Urheberrecht gibt es da längst nicht mehr; das ist es, was ich sagen wollte. Es ist also egal, welchen Begriff man verwendet. Aber wir kommen vom Thema ab. Ich würde den Urheberrechtshinweis auf der Website der EU-Kommission so verstehen, dass sie die Rechte an den Inhalten hat (darum © Europäische Union, 1995–2023), diese Inhalte aber unter CC BY 4.0 freigibt (das ist kein Widerspruch; die Basis einer freien Lizenz ist ja immer ein existierendes Urheberrecht), ausgenommen Inhalte, die nochmals extra mit einem Urheberrechtsvermerk versehen sind. Aber Nachfragen würde sicher nicht schaden. Gestumblindi 12:18, 14. Mai 2023 (CEST)
Nur zur Information, bevor hier um des Kaisers Bart gestritten wird: die englische Version der verlinkten Seite verwendet den Titel Copyright notice, die französische Déclaration concernant les droits d’auteur, für die Kommission handelt es sich offenbar um dasselbe.
Inzwischen habe ich auf Commons Commons:Template:PD-European-Commission gefunden, leider nur auf Englisch und Chinesisch. Demzugrunde liegt der Beschluß 2011/833/EU der Kommission, das war vor Julia Reda. Und nach Konsultierung dieses Beschlusses scheint es mir doch so, daß die Formulierung "individueller Copyright-Vermerkt" sich bezieht auf Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses. Buchstabe a.) ist wohl unkritisch, weil durch BY abgedeckt. Entscheidend ist wohl Punkt b.), die Kommission hat die Problematik der Fake News wohl früher erkannt als sie durch Trump erstmals allgemeinbekannt wurden. CC-BY oder wie in der WP CC-BY-SA verbietet Fake News nicht, und das könnte noch zu einem Problem werden. Andererseits verzichtet die Kommission ja bewußt und ausdrücklich auf ND, siehe dort Absatz 1.
Aber wäre das nicht eine denkbare Aufgabe für den Verein, die Entsprechung des Wortlautes des Commonsbapperls mit der Richtlinie einerseits und oben verlinkter "Nachnutzungsregel" andererseits anwaltlich überprüfen zu lassen, und wenn man schon dabei ist, für eine hieb- und stichfeste Übersetzung zu sorgen? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 02:26, 15. Mai 2023 (CEST)

Löschung der Datei:Klassenfoto mit Hans Marburger Collage I.jpg

Hallo, zur Löschung der o.g. Datei (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei%3AKlassenfoto_mit_Hans_Marburger_Collage_I.jpg ) am 27.04.2023 (eingestellt am 02.04.2023) wollte ich noch etwas weiter ausführen: Ich hatte hier an permissions-de@wikimedia.org geschrieben, dass das gezeigte Foto ursprünglich wohl von "Foto Walter" in Peine als Klassenfoto im Jahr 1935 (vor 88 Jahren) geschossen worden ist. Das Fotogeschäft gibt es gemäß Auskunft des Peiner Stadtarchivs nicht mehr. Wer genau das Foto - im Auftrag für das Fotostudio - einst geschossen hat, ist dort und auch nach weiterer Recherche nirgends bekannt, auch das Peiner Stadtarchiv weiss nicht, wer der Urheber ist. Das Foto ist - in einem Schaukasten - an der Stelle der abgebrannten Synagoge (Mahnmal) der Öffentlichkeit zugänglich.

Eine Veröffentlichungsgenehmigung vom Stadtarchiv Peine habe ich als E-Mail vorliegen und kann diese zur Verfügung stellen. Der Urheber des Bildes kann nicht mehr ermittelt werden. Ob es sich bei einem Klassenfoto zudem um ein „Werk“ (persönlich geistige Schöpfung) handelt, ist zumindest anzuzweifeln. Veröffentlicht worden ist das Bild schon öfter in regionalen Zeitungsartikeln (da es das einzig bekannte Bild ist, auf dem Hans Marburger zu sehen ist … und daher für den Artikel auch so wichtig) und in einem Buch, Herausgegeben von dem Hannoveraner Historiker Dr. Jens Binner (Die jüdische Gemeinde in Peine). Eine Schutzfrist wäre 70 Jahre nach Schaffung abgelaufen. Die Dargestellten sind sicherlich größtenteils bereits verstorben. Dem Peiner Stadtarchivar ist trotz der immer wieder stattgefundenen Veröffentlichungen über eine Zeitraum von etwa 30-40 Jahren (wo als Quelle stets "Stadtarchiv Peine" angegeben wurde)kein Fall bekannt, wo sich jemand wegen der Urherber- oder Nutzungsrechte gemeldet hätte.

Das Bild ist für den von mir verfassten Artikel von fundamentaler Bedeutung, da es das einzige bekannte Bild ist, dass das im Artikel beschriebene Opfer des Protagonisten zeigt. Ich hatte nun zu urheberrechtlichen Fragen im www. weiter recherchiert und gelesen, dass ein Bild ohne Einwilligung veröffentlicht werden kann, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, eine Einwilligung nicht eingeholt werden kann oder die abgebildeten Person eine Person des Zeitgeschehens ist. Eine Einwilligung kann nicht eingeholt werden, da der Urheber nicht bekannt und wahrscheinlich bereits verstorben ist, wenn er das Foto im Jahre 1935 gemacht hat. Für die regionale Geschichte und auch für die Öffentlichkeit (im Raum Peine) ist die Person des Hans Marburger wichtig, da sie damit die Unmittelbarkeit des Unbeschreiblichen zu dieser Zeit verbindet. Hans Marburger ist - als Opfer - stellvertretend für so viele, eine Person des Zeitgeschehens, die selbst im jüdischen Museum in Berlin Erwähnung findet (und auch im www.)

Ich bitte Sie daher, hier noch einmal zu prüfen, ob es hier nicht doch eine Möglichkeit gibt, dass Bild zu in meinem Artikel auf Wikipedia zu veröffentlichen. Ich habe sehr lange für den Artikel in verschiedenen Archiven recherchieren müssen - dies um auch eine Beitrag zur Peiner Stadtgeschichte zu leisten und der Öffentlichkeit eine Möglichkeit zu verschaffen, sich über dieses so eigene Kapitel der Stadtgeschichte zu informieren.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!! Macmatrix (nicht signierter Beitrag von Macmatrix (Diskussion | Beiträge) 20:40, 5. Mai 2023 (CEST))

Man müsste in der Tat prüfen, ob das Foto ein Lichtbild (also kein Lichtbildwerk) ist und dessen Schutzfrist abgelaufen ist. Ich bin aber leider nicht besonders gut darin. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:16, 6. Mai 2023 (CEST)
Wer das Foto als Nicht-Admin sehen will: [1] (Abschnitt 1938 in Peine suchen, dann Abschnitt "Die Ereignisse im November 1938" erweitern, das Klassenfoto unten im Abschnitt). Zum Thema Lichtbild/Lichtbildwerk: waren die Fotografen damals nicht auch verantwortlich, wie konkret die Schüler dort standen (allgemein wars zwar vorgegeben, aber konkret wer in welcher Reihe etc musste man dann ja doch schauen)? Ebenso die Auswahl der Perspektive und wie versetzt man steht sprechen m.E.n. als Gesamtschau aus Fotografie und Abbildungsgegenstandgestaltung für mehr als eine reine handwerkliche Leistung. Mehr, als wenn man beispielsweise das Gebäude "nur" fotografieren wollte. Aber ich bin da kein Experte.
Inhaltlich stellt sich mir jedoch die Frage, wie ein Foto einer Klasse eine fundamentale Bedeutung für den Artikel haben soll. Dieses Klassenfoto kann keinen Umstand / Tat / Zusammenhang beweisen, ist nach Macmatrix' Worten rein regionaler Bedeutung und die Person keine der Zeitgeschichte ist (stellvertretend für so viele). Zumal das Bild von 1935 in einem Abschnitt von 1938 steht und es keinen Zusammenhang zwischen Bild und Text im Artikelentwurf gibt. -- Quedel Disk 21:47, 10. Mai 2023 (CEST)
Das Bild ist das einzig bekannte , das Hans Marburger zeigt … er ist (neben anderen Opfern, die von Paul Szustak misshandelt wurden) das Opfer, das durch seine Hand zu Tode gekommen ist, und dies 1938 … ich gebe Ihnen recht, dass ein Klassenfoto hier nicht direkt im Bezug zum genannten Abschnitt besteht … aber es ist eben das einzige, dass Hans Marburger zeigt und daher von hoher Bedeutung… Nachfahren der Familie sind keine bekannt … weder dem Peiner Stadtarchiv noch dem VVN, der sich auch für den Fall interessiert hatte … --Macmatrix (Diskussion) 13:48, 15. Mai 2023 (CEST)
Ich frage mich wie Gnom, ob das nicht ein einfaches Lichtbild ist. Voraussetzung für ein Lichtbildwerk ist die schöpferische Leistung des Fotografen, die ich hier nicht als gegeben sehe. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:39, 13. Mai 2023 (CEST)

Gerichtsurteil: Lidl-Logo ist nach britischem Recht urheberrechtlich schutzfähig

Das Lidl-Logo

Um mal wieder etwas Spaß in die hiesige Runde zu bringen: Der britische High Court of Justice hat geurteilt, dass das Lidl-Logo urheberrechtlich schutzfähig ist. Das Urteil wird viel diskutiert – hier kann man eine Zusammenfassung der Kanzlei lesen, die Lidl vertreten hat: Lidl claims long-awaited victory in battle with Tesco over Clubcard logo. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:55, 15. Mai 2023 (CEST)

Da das Logo ja schon etliche Jahrzehnte alt ist, kann man vermuten, daß Lidl seinerzeit, als das noch möglich und erforderlich war, Copyright angemeldet und immer wieder verlängert hat. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:53, 15. Mai 2023 (CEST)
ja. Und wenn man in das Urteil hineinliest, spielen da nicht nur urheberrechtliche, sondern auch Marken- und Wettbewerbsrechtliche Aspekte eine Rolle. Unter letzterem Aspekt musste imho das Urteil so ergehen, selbst wenn man das Logo allein nicht für schutzfähig hält - und das ist in D nicht anders. Wenn man als direkter Wettbewerber ein zum Verwechseln ähnliches Logo benutzt, ist das unlauterer Wettbewerb.--Tobias Nüssel (Diskussion) 17:54, 15. Mai 2023 (CEST)
@Ralf Roletschek: Warum so USA-fixiert? ;-) Hier geht es um britisches Recht, und im Vereinigten Königreich ist das Copyright/Urheberrecht (wie oben gerade diskutiert, die Begriffe sind eben oft austauschbar!) schon seit 1911 automatisch, ohne Registrierung siehe en:Copyright Act 1911 - "The 1911 Act abolished the need for registration at the Stationers' Hall and provided that copyright is established upon the creation of a work", also genau schon so, wie wir es heute kennen. So alt ist Lidl doch nicht ;-) Gestumblindi 20:29, 15. Mai 2023 (CEST)
@Gnom: Danke für den Hinweis. Was heisst das nun für uns und für Commons (wo die Datei aktuell liegt)? Die markenrechtlichen Aspekte berühren uns nicht, aber wie gehen wir damit um, wenn das Logo nach britischem Recht urheberrechtlich schutzfähig ist? Commons hat ja eigentlich die pragmatische Regel, dass Werke in ihrem Ursprungsland und in den USA (als Sitz der WMF) gemeinfrei sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen; Drittstaaten werden nicht berücksichtigt. Das Lidl-Logo stammt wohl ursprünglich aus Deutschland. Wenn es also nach deutschem und US-Recht urheberrechtlich weiter nicht schutzfähig wäre, könnte Commons das britische Urteil theoretisch ignorieren...? Gestumblindi 20:36, 15. Mai 2023 (CEST)
Das heißt gar nichts, denn nach UK Recht gilt Sweat of the Brow als Merkmal für Copyright, nicht "Originality". Das seit 1908 immer und immer wieder zitierte Prinzip heißt: "Was es wert ist zu kopieren, ist es wert zu schützen." Dort ist jedes Logo, das ein professioneller Grafiker erstellt hat, schutzfähig. Für uns hat das keinerlei Auswirkungen. Grüße --h-stt !? 23:22, 15. Mai 2023 (CEST)
Das Logo kann auf Commons bleiben und wir können es auch problemlos weiter nutzen. En-WP kann es nun aber womöglich nur noch per fair use verwenden. -- Chaddy · D 12:03, 16. Mai 2023 (CEST)

Umfangreiche Zitate

Hallo Urheberrechtsexperten, ich bin gerade auf diesen Artikel gestoßen, dessen Definition und Intro im Wesentlichen aus zwei Langzitaten und deren mehr oder minder wörtlichen Übersetzung besteht. Ist das so zulässig? --2003:C0:8F2C:3800:B418:B127:896F:E997 09:17, 11. Mai 2023 (CEST)

Da sehe ich kein Problem, das sind Definitionen einer führenden Fachgesellschaft, deren Inhalt im weiteren Verlauf des Artikels zum Gegenstand der Darstellung werden. Das halte ich vom Zitatzweck für gedeckt. Grüße --h-stt !? 20:57, 11. Mai 2023 (CEST)
Ausserdem sind die Definitionen doch recht kurz und nüchtern-technisch, haben wohl eh keine Schöpfungshöhe? Eine Einleitung so mit zwei hervorgehobenen Zitaten zu gestalten, sieht in einem Wikipedia-Artikel allerdings ungewohnt aus und ich frage mich, ob man das nicht irgendwie anders lösen könnte/sollte, aber das ist dann keine urheberrechtliche Frage mehr. Gestumblindi 23:10, 11. Mai 2023 (CEST)
Ob die SH haben, könnte ich erst einschätzen, wenn das übersetzt wäre. Allein von der Länge her würde ich nicht von Großzitaten ausgehen. Unübersetzte Zitate haben nichts in Artikeln verloren, erst recht nicht in Einleitungen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:31, 13. Mai 2023 (CEST)
Ähm... der deutsche Teil der Intro ist praktisch eine wörtliche Übersetzung dieser Zitate. War (und ist) nur nicht als solche gekennzeichnet, daher die Frage nach URV. Aber erstmal danke fürs beherzte Zupacken und Entfernen der englischsprachigen Passagen. --2003:C0:8F38:F00:898D:DDAB:AA2F:B896 20:55, 18. Mai 2023 (CEST)

Fotos von Alltagsgegenständen

Auch Alltagsgegenstände wie Autos, Schreibmaschinen, Rasierapparate oder auch Gebäudebausätze geniessen einen urheberrechtlichen Schutz. Trotzdem haben wir von all diesen Dingen unbeanstandet Foto auf Commons. Nun hat sich jemand ein Bild rausgepickt. Wenn das weg ist kann die Category:Faller toys und sämtliche Neben- und Unterkategorien gleich folgen. --Bahnmoeller (Diskussion) 17:14, 22. Mai 2023 (CEST)

Alltagsgegenstände genießen in den wenigsten Fällen urheberrechtlichen Schutz. Bei Autos und Gebäuden kommt dann auch noch Panoramafreiheit hinzu. -- Chaddy · D 18:32, 22. Mai 2023 (CEST)
Autos sind nicht permanent an einem Ort. --Bahnmoeller (Diskussion) 20:08, 22. Mai 2023 (CEST)
Es gibt dazu Urteile und Kommentare, Fahrzeuge fallen unter die Panoramafreiheit. Auf Commons meinen einige, daß alles geschützt ist, was Spielzeug ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:18, 22. Mai 2023 (CEST)
Ralf, die Aussage, dass Autos unter Panoramafreiheit fallen, ist in dieser Pauschaltät schlicht falsch. Man denke nur an das Gewese, dass um die Fotos von falsch parkenden Autos gemacht wird. Bin gespannt, wie ein letztinstanzliches Gericht entscheiden wird. --77.1.9.40 16:28, 23. Mai 2023 (CEST)
Du irrst. Die Fragen, bei den Falschparkern beziehen sich auf den Datenschutz personenbezogener Daten (Kennzeichen), nicht um Urheberrechte. Die urheberrechtliche Situation ist eindeutig, Fahrzeuge unterliegen der Panoramafreiheit. Grüße --h-stt !? 17:58, 23. Mai 2023 (CEST)
Nur zur Sicherheit: Eben im Rahmen der Panoramafreiheit an öffentlichen Orten, dazu gehören auch auffällig gestaltete Schiffe (siehe das unten von Ralf verlinkte Urteil "AIDA-Kussmund"). Nicht anwendbar also z.B., wenn das Auto Bestandteil einer Sammlung in einem Innenraum ist und dort fotografiert wird. Und wohl auch nicht für Modelle von urheberrechtlich geschützten Autos. Gestumblindi 20:30, 23. Mai 2023 (CEST)
Nach US-Recht ist Spielzeug in der Regel geschützt, nach deutschem in der Regel nicht. Grüße --h-stt !? 22:11, 22. Mai 2023 (CEST)
Aber auch in den USA (jedenfalls laut Darstellung auf Commons) offenbar nicht, wenn es "an exact replica of an automobile, airplane, train, or other useful article where no creative expression has been added to the existing design" ist. Wäre der originale Pilzkiosk nicht mehr geschützt oder nicht schützbar, dann wäre wohl auch eine Pilzkiosk-Nachbildung als Modell in den USA nicht geschützt. Aber wir müssen ja eben wohl davon ausgehen, dass der Pilzkiosk selbst noch geschützt ist, und damit auch das Modell. Gestumblindi 22:30, 22. Mai 2023 (CEST)
Ich habe in den letzten 20 Jahren so viele Löschanträge auf Quietscheentchen gesehen, die auch oft ausgeführt wurden... Die Spielzeugregel auf Commons ist reine Glückssache, wie auch andere Regeln wie "scope". --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:52, 22. Mai 2023 (CEST)
Ein Quietscheentchen kann ja auch ganz schön schöpferisch sein... ;-) Gestumblindi 22:56, 22. Mai 2023 (CEST)
:-) --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:07, 22. Mai 2023 (CEST)
@Bahnmoeller: BGH- Urteil "Kussmund" --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:04, 22. Mai 2023 (CEST)
Bahnmoeller, du vermengst hier Unterschiedliches. "Autos, Schreibmaschinen, Rasierapparate" sind auf Commons in den allermeisten Fällen kein Problem; Spielzeug/Modelle hingegen werden oft als problematisch gesehen, siehe dazu hier. Abschliessend steht dort, dass beim Hochladen von Spielzeug (wozu ich mal auch ein solches Modell zählen würde) dargestellt werden muss, dass es sowohl im Herkunftsland als auch in den USA gemeinfrei ist. Wahrscheinlich ist das beim Modell eines Pilzkiosks nicht der Fall, da ich dem zugrundeliegenden Original-Design Schöpfungshöhe zusprechen würde, und laut unserem Artikel Pilzkiosk stammt das Design aus den 1950er Jahren - der Urheber ist also vermutlich noch nicht vor mehr als 70 Jahren verstorben. Das Modell seinerseits ist ein abgeleitetes Werk (d.h. Faller muss wohl die Rechte beim Rechteinhaber des Pilzkiosks eingeholt haben), und das Foto bräuchte auch eine Genehmigung. Aber nicht alle Faller-Modelle müssen problematisch sein. Gestumblindi 20:28, 22. Mai 2023 (CEST)
Um das noch zu verdeutlichen: Aur der verlinkten Commons-Seite heisst es Ein Spielzeugmodell, das eine exakte Nachbildung eines Automobils, Flugzeugs, Zuges oder eines anderen nützlichen Artikels ist, bei dem dem bestehenden Design kein kreativer Ausdruck hinzugefügt wurde“, kommt in den Vereinigten Staaten nicht für den Urheberrechtsschutz in Frage. Davon unberührt ist allerdings der Urheberrechtsschutz des Originals, wenn dieses kreativ genug gestaltet ist. D.h. in diesem Fall würde ich sagen, dass nicht das Modell als Modell geschützt ist (da es das existierende Design eines Pilzkiosks nachbildet), aber der Pilzkiosk als solcher. Gestumblindi 20:34, 22. Mai 2023 (CEST)
Zur grundsätzlichen Frage: Ja, Alltagsgegenstände wie Autos oder Spielzeug können urheberrechtlich geschützt sein (damit beschäftige ich mich in meiner Doktorarbeit an mehreren Stellen). Löschanträge auf Faller-Modelle kann ich gut nachvollziehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:43, 22. Mai 2023 (CEST)

Dann liegt es also am 1:1 Vorbild? Oder müssen konsequenterweise alle Fallermodelle weg? --Bahnmoeller (Diskussion) 00:41, 23. Mai 2023 (CEST)

Ja, das Vorbild bedingt den Modellschutz. Ein generisches Fachwerkhaus oder ein Hügelmodell wäre meinem Verständnis nach nicht geschützt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:10, 23. Mai 2023 (CEST)
Das Fachwerkhaus m.E. vielleicht schon, wenn es kein bestimmtes (altes, nicht mehr geschütztes) Fachwerkhaus zum Vorbild hat, sondern eine eigene, kreative "Vision" eines Fachwerkhauses darstellt...? Ich glaube, ich sollte mal Gnoms Dissertation lesen :-) Gestumblindi 12:01, 23. Mai 2023 (CEST)

Der Faller-Pilzkiosk wurde auf Commons jetzt gelöscht. Gestumblindi 20:41, 1. Jun. 2023 (CEST)

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Offizielle Abstimmungsvideos

Unter welcher Lizenz stehen die offiziellen Abstimmungsvideos? Ich habe keine Angaben dazu gefunden. --Leyo 14:12, 21. Mai 2023 (CEST)

Spontan wollte ich sagen "gesetzlich geschützt", wenn nichts dransteht. Aber ich sehe hier §5 c als gegeben an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:33, 21. Mai 2023 (CEST)
Hm, Videos als „Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen“?
Früher war doch die Lizenz bei YouTube angegeben. (Zumindest) bei diesen Videos finde ich aber nichts. --Leyo 15:39, 21. Mai 2023 (CEST)
Wenn der Bundesrat die Videos veröffentlicht? @Gestumblindi: was meinst du? --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:44, 21. Mai 2023 (CEST)
Für mich ist das nicht klar genug. So ein Video ist weder eine "Entscheidung" noch ein "Protokoll" noch ein "Bericht". Und Werke sind nicht automatisch gemeinfrei oder frei lizenziert, weil der Bundesrat sie veröffentlicht - jedenfalls noch nicht; das da ist noch am Laufen (ping an Hadi, dem das Thema nicht fremd ist ;-) ). Vorerst würde ich von einem Hochladen hier bzw. auf Commons absehen. Es gibt auf Commons auch noch {{Swiss Government Portrait}}, dem ich zwar nie so recht getraut habe, und das sich ausserdem sowieso nur auf die offiziellen Bundesratsporträts bezieht. Wie Leyo anmerkt, ist bei diesen Videos zudem auf YouTube keine freie Lizenz angegeben. Gestumblindi 20:13, 21. Mai 2023 (CEST)
Danke für die Stellungnahme. Auf YouTube finde ich gar keine Lizenzinformation, auch nicht bezüglich einer unfreien Lizenz. --Leyo 22:25, 21. Mai 2023 (CEST)
@Leyo: Ich glaube, YouTube gibt inzwischen nur noch dann explizit eine Lizenz unter dem Video an, wenn eine freie Lizenz (d.h. CC-BY, die einzige auf YouTube auswählbare freie Lizenz) vorhanden ist, willkürliches Beispiel eines CC-BY-Videos. Alle Videos ohne solche explizite Angabe stehen unter der "YouTube-Standardlizenz", die keine freie Weiternutzung erlaubt. Gestumblindi 23:10, 21. Mai 2023 (CEST)
Danke. Das ist eine ziemlich doofe neue Praxis. --Leyo 23:14, 21. Mai 2023 (CEST)
@Gestumblindi und @Leyo: bezüglich Fotos des Bundes ist im Juni ein Entscheid des Ständerates zu erwarten (die oben unter "das da" verlinkte Motion ist, ist dann dort traktandiert). Zu Videos des Bundes weiss ich leider nichts von einer Freigabe oder freien Lizenzierung. --HaDiDiskussion22:27, 21. Mai 2023 (CEST)
Hm, eigentlich wäre es sinnvoll, Videos gleich zu behandeln wie Fotos. Aber dies ist halt nicht Gegenstand der Motion. --Leyo 23:14, 21. Mai 2023 (CEST)

Gedichte

Hallo Urheberrechtsexperten, in diesen Artikel hatten sich mehrere Gedichte der Lemmaperson verirrt, die inzwischen entfernt wurden. Nun bin ich nicht sicher, wären da evtl. noch Versionslöschungen erforderlich? Das wäre dann wohl von Anfang an bis zu dieser Bearbeitung. --2003:C0:8F38:F00:898D:DDAB:AA2F:B896 20:59, 18. Mai 2023 (CEST)

Eine Versionslöschung ist nicht erforderlich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:16, 18. Mai 2023 (CEST)
Jetzt sicherlich nicht mehr, weil der Artikel am 23. Mai 2023 gelöscht worden ist. --Karsten Schulze (Diskussion) 11:58, 1. Jun. 2023 (CEST)
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Verlinkung

Darf ich eine Seite von Wiki zu einem bestimmten Thema auf meiner Homepage verlinken. Da ich täglich ein Kalenderplatt herausgebe, handelt es sich sporadisch jeweils um 1 Tag. Mit freundlichen Grüßen Christina Telker (nicht signierter Beitrag von 2A02:2454:845C:BF00:B06D:9E72:27:8DD8 (Diskussion) 10:39, 23. Mai 2023 (CEST))

Das ist überhaupt kein Problem, du darfst Seiten aus der Wikipedia nach Belieben verlinken. Deine E-Mail-Adresse habe ich zum Spamschutz mal entfernt. Gestumblindi 12:03, 23. Mai 2023 (CEST)
Aber ja, sehr gerne sogar. --Karsten Schulze (Diskussion) 11:48, 1. Jun. 2023 (CEST)
@Karsten Schulze: Du musst nicht unbedingt in jedem Abschnitt, der schon beantwortet ist, noch etwas dazuschreiben... sorry, war von deiner etwas hektisch wirkenden Aktivität hier am 1. Juni nur etwas irritiert ;-). Der erste Abschnitt z.B. wäre ja ohne deinen Beitrag schon im Archiv gelandet und das wäre auch in Ordnung gewesen; ich habe ihn nun als erledigt markiert, damit er nicht noch zwei Wochen hier rumhängt... - Das mach ich hier nun auch. Gestumblindi 12:16, 6. Jun. 2023 (CEST)
Nicht wenige Leute sind nur gelegentlich im Internet tätig. Für solche Leute könnte es frustrierend sein, wenn ihre Frage scheinbar verschwunden ist. Nach meiner Meinung ist auf dieser Seite keine Eile geboten. Aber ich respektiere dich und will dich nicht kränken. --Karsten Schulze (Diskussion) 21:53, 6. Jun. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 12:16, 6. Jun. 2023 (CEST)

URV auf Archivseite

Hier hat jemand im Relevanzcheck einen Text eingestellt, der eine 1:1-Übersetzung dieser Website ist. Nun ist die Seite natürlich längst archiviert, und oben drüber prangt der Satz "Ihr Inhalt sollte daher nicht mehr verändert werden." Daher traue ich mich nicht, da nun ein URV-Bapperl reinzupflanzen. Aber was macht man nun mit sowas? --2003:C0:8F28:D600:1D39:3BF8:AE2C:DB75 21:53, 26. Mai 2023 (CEST)

Schöpfungshöhe scheint mir bei dem kurzen Text, der bloss die Stationen seines Lebens aufzählt, zweifelhaft. Ich glaube, ich würde mir da nicht den Kopf zerbrechen. Gestumblindi 21:59, 26. Mai 2023 (CEST)

Urheberrecht Foto

Hallo Wiki;

erstmal vorab, Kompliment für eure supertolle Arbeit.

Jetzt eine Frage: ich möchte ein Foto von Sigmund Freud ( aus eurer Bildergalerie ) auf meiner Homepage ( Heilpraktiker für Psychotherapie ) verwenden.

Wie sieht das mit dem Urheberrecht aus?

Es handelt sich um das folgende Bild

https://www.google.de/search?q=sigmund+freud&sxsrf=APwXEdfkzArfY_EAxpCuyBEUYtUDUEPLCQ:1685181408191&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwj96t35nZX_AhUY8LsIHSb5Ct4Q_AUoAXoECAEQAw&biw=1920&bih=880&dpr=1#imgrc=OgiidyZlSz70JM


Wien Geschichte Wiki - Stadt Wien

Wäre nett, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Gruß und dankeschön

Hans K.

E-Mail: ...@gmx.de Tel. 0170 ... (nicht signierter Beitrag von 2A02:3038:201:2796:909F:22CF:5D69:8488 (Diskussion) 12:01, 27. Mai 2023 (CEST))

(Kontaktdaten zum Schutz vor Spam anonymisiert)
Hallo Hans, das berühmte Foto mit der Zigarre kannst du problemlos weiter verwenden, da das Urheberrecht in diesem Fall schon abgelaufen ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:11, 27. Mai 2023 (CEST)

Versionslöschungen?

Hi, ich habe eben entdeckt, dass die hier eingefügte Werbe-Einblendung 1:1 von dieser Website stammt. Sie wurde allerdings inzwischen weitgehend entfernt. Sind da Versionslöschungen erforderlich?
Meine Befürchtung, dass uns jemand wegen URV verklagen könnte, hält sich in überschaubaren Grenzen; das wird ja ein Firmenaccount gewesen sein, der das eingefügt hat. --2003:C0:8F4A:4B00:193B:7A27:745B:856F 17:10, 27. Mai 2023 (CEST)

Es ist keine Versionslöschung erforderlich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:03, 27. Mai 2023 (CEST)

Nutzungsgrenzen von "panoramafreien" Bildern aus der Schweiz?

Gesamtansicht

Auf Commons beschwert sich der ursprüngliche Urheber einiger Zeichnungen/Gemälde, die in der Schweiz auf im öffentlichen Raum permanent installierten Infotafeln angebracht sind (siehe unteres Foto) und von einem unserer Kollegen, gemäß Panoramafreiheit#Schweiz, abfotografiert und auch als Ausschnitt (z.B. oberes Foto) auf Commons hochgeladen wurden, dass letzteres eine urheberrechtlich unrechtmäßige Nutzung sei; siehe c:Commons:Deletion requests/File:Rekonstruktion Hütte.jpeg.
Kommentare von Kennern der schweizerischen Urheberrechts-Rechtsprechung in der LD auf Commons (Diskussion läuft auf deutsch) wären willkommen. --Túrelio (Diskussion) 09:06, 19. Mai 2023 (CEST)

Nach dem Geist der Panoramafreiheit sollen Dinge, die mehr oder weniger zwangsläufig auf ein Bild kommen, wenn man beispielsweise Freunde fotografiert, kein Hinderniss sein. Das Heraustrennen eines urheberrechtlich geschützten Werkes aus einer Panoramaufnahme, die man als solche nicht mehr identifizieren kann, ist zumindest grenzwertig. --Bahnmoeller (Diskussion) 17:20, 22. Mai 2023 (CEST)

Gemäss Commons-Diskussion habe ich die betroffenen Bilder gelöscht. Eine hier wichtige Besonderheit des Schweizer Urheberrechts ist Art. 27 Abs. 2 des URG, wonach die Panoramafreheit insofern eingeschränkt ist, als die Abbildung "nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein“ darf, wie auch unter Panoramafreiheit#Schweiz nachzulesen. Es kommt also nicht einmal darauf an, ob die Abbildung bereits "zum gleichen Zweck wie das Original" verwendet wird, sie darf gar nicht dafür verwendbar sein, d.h. die Reproduktion zweidimensionaler Werke aus dem öffentlichen Raum ist tabu, wenn man die Reproduktion danach auch wieder irgendwo auf die gleiche Weise anbringen/ausstellen könnte. Gestumblindi 21:14, 30. Mai 2023 (CEST)
Nachtrag: Die hier eingebundene Gesamtansicht habe ich aber belassen, obwohl man auch darüber diskutieren könnte. Die Bilder könnten ja aus der Gesamtansicht ausgeschnitten werden - allerdings sind sie in diesem Fall so klein und z.T. auch etwas verschwommen, dass ich da eher nicht "zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar" sagen würde. Gestumblindi 21:16, 30. Mai 2023 (CEST)
Ich bezweifle, dass dieses Abbild von der Panoramafreiheit erfasst wird, obwohl es verwackelt ist. Grund: Die Formulierung „zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar“ fordert nicht ähnliche Bildqualität, sondern nur Erkennbarkeit. Und wenn die gegeben ist, na ja... --Karsten Schulze (Diskussion) 12:16, 1. Jun. 2023 (CEST)

Unternehmensregister

Im Unternehmensregister können seit 1.8.2022 u.A. Abschlüsse von Unternehmen kostenlos eingesehen werden. Kann man / wie kann man in Artikeln auf diese Dokumente verlinken?Harald Koschinski (Diskussion)(CEST)}}

Überhaupt kein Problem. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:42, 25. Mai 2023 (CEST)
Weil du nach dem „Wie“ gefragt hast: In D könnte ein Link auf den Suchbegriff Wikimedia so aussehen: Unternehmensregister Ich bin gespannt, ob er pemanent nutzbar bleibt. Dies ist ein Test. Also bitte nicht voreilig archivieren! --Karsten Schulze (Diskussion) 11:51, 1. Jun. 2023 (CEST)
@Karsten Schulze: Scheint nicht der Fall. Zumindest ich sehe heute bei dem Link keine Suchergebnisse. Hätte mich auch gewundert, da eine SessionID im Link ist, die sind in der Regel nicht permanent. --Windharp (Diskussion) 13:26, 5. Jun. 2023 (CEST)
Danke für die Erinnerung. Damit ist durch meinen kleinen Test bewiesen, dass es so einfach nicht funktioniert. Das bedeutet, dass die Frage noch nicht beantwortet ist. Nun sind die Spezialisten gefragt. --Karsten Schulze (Diskussion) 17:21, 5. Jun. 2023 (CEST)

Zitate aus Diagnoserichtlinien

Moin, ich würde gerne die DSM-5-Diagnose „Geschlechtsdysphorie bei Kindern“ (einsehbar hier) komplett in einen Artikel einbauen, bin mir aber wegen der nicht unerheblichen Textlänge unsicher, inwiefern das möglich ist. Eine Paraphrase ist naturgemäß bei so kompakten Texten schwierig und vielleicht auch nicht unbedingt sinnvoll. Deute ich die Existenz entsprechender Absätze in anderen Artikeln (z.B. hier oder hier) richtig als „das geht“? --Polibil (Diskussion) 11:31, 29. Mai 2023 (CEST)

Also ich sehe in diesen trockenen 8 Punkten keine Schöpfungshöhe, und da hier die genaue Definition wohl wichtig ist, denke ich auch, dass eine Paraphrase nicht sinnvoll wäre. Wenn sie ausserdem in einen Artikel eingebaut wird, der sich umfassender mit dem Thema auseinandersetzt (wie etwa dein Beispiel Dissoziale Persönlichkeitsstörung), würde sie m.E. ausserdem wohl als gerechtfertigtes Zitat durchgehen, selbst wenn man Schöpfungshöhe bejahen wollte. Gestumblindi 21:22, 30. Mai 2023 (CEST)
Ich würde die Schöpfungshöhe nicht bezweifeln und den Autor oder den Verlag um Lizensierung bitten. Weil sie klug sind, werden sie vermutlich die Zusammenfassung lizensieren und den ausführlichen Text für sich vorbehalten. So habe zumindest ich das Angebot zur Zusammenarbeit mit der Wikipedia verstanden. Ein Irrtum ist jedoch möglich. --Karsten Schulze (Diskussion) 15:14, 1. Jun. 2023 (CEST)
Das würde ich viel zu aufwendig finden, zumal Schöpfungshöhe für solche fachliche Definitionen m.E. wie gesagt sehr unwahrscheinlich ist, da ist ja medizinische Präzision und eben gerade nicht Kreativität gefragt; ein Gedicht gleicher Länge dürfte selbstverständlich geschützt sein, aber das? Schöpfungshöhe hängt eben nicht nur von der Textlänge ab. Wir würden also unter Umständen um eine Lizenz für etwas nachsuchen, wofür es gar keine braucht, und uns damit eher selber schaden. Und wie ebenfalls schon gesagt, scheint mir die Verwendung als Zitat in einem umfangreicheren Artikel, der sich mit dem Thema auseinandersetzt, selbst dann in Ordnung, wenn man Schöpfungshöhe annehmen wollte. Gestumblindi 20:36, 1. Jun. 2023 (CEST)
Das klingt für mich einleuchtend, vielen Dank! --Polibil (Diskussion) 09:07, 3. Jun. 2023 (CEST)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der (ermüdenden) Lektüre einschlägiger Quellen revidiere ich meine Einschätzung. Zwar hat jeder von einem Menschen geschriebene Text (im Gegensatz zu einem von einer Maschine geschriebenen Text) eine Schöpfungshöhe; aber gemäß bundesdeutscher Rechtsprechung ist für nicht-literarische Texte ein „deutliches Überragen der Gestaltungstätigkeit“ für einen eigenständigen Urheberrechtsschutz notwendig. Also wenn man diese bundesdeutsche Rechtsprechung, die ich für unausgewogen, aber pragmatisch halte, als maßgeblich für die deutschsprachige Wikipedia ansieht, dann weisen nicht-literarische Texte nur in den Ausnahmefällen überragender Gestaltungen die für einen eigenständigen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe auf. Demnach dürfte man in den übrigen Fällen uneingeschränkt kopieren. Dennoch halte ich es aus Gründen der Fairness und der Methodik für empfehlenswert, ein Zitat als ein solches (mit Autor und Quelle) zu kennzeichnen. Dann sind hoffentlich alle relevanten Interessen befriedigt. Mit freundlichen Grüßen, Karsten Schulze (Diskussion) 01:47, 9. Jun. 2023 (CEST)

BOS-Privileg bei Drohnenaufnahmen?

Hallo, laut https://www.lawblog.de/archives/2023/05/24/drohnenvideos-und-urheberrecht/ gilt es da ja recht eindeutig, die Grenzen der Panoramafreiheit zu beachten. Wie ist das bei z.B. Aufnahmen durch "offizielle" Stellen der BOS? Gibt es dazu bereits Rechtsprechung?
Beispiel: Im Einsatzfall schaut sich die Feuerwehr bei einer Schadenslage die Einsatzstelle per Drohne an. Urheberrechte an einem zufällig in der Gegend herumstehenden Kunstwerk sind irrelevant. Auch bekommt ein Rechte-Inhaber davon ja kaum etwas mit. Später wird ein Videoclip dazu in den Nachrichten gesendet, inklusive des herumstehenden Kunstwerks. Ist das dann zulässige Berichterstattung, verursacht das ggf. kostenpflichtige Ansprüche des Urhebers des Kunstwerks? Weiß jemand was dazu? --PCP (Disk) 12:48, 29. Mai 2023 (CEST)

@Pentachlorphenol: Dieses Problem regelt § 50 UrhG (den wir uns auf Wikipedia leider nicht zunütze machen können). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:58, 31. Mai 2023 (CEST)
Das Gesetz § 50 UrhG - Einzelnorm nennt kein BOS-Privileg, sondern eine Zweckbindung für die Berichterstattung über Tagesereignisse. Das BOS-Privileg bezieht sich auf die Flugerlaubnis (wegen der Gefahrenabwehr), nicht auf die Verwertungsrechte der gewonnenen Bilder, die nachrangig sind. Theoretisch dürfte auch der NDR seine Drohnen ausschwärmen lassen, wenn er denn die Erlaubnis dazu hätte. Tipp: Der Kollege Maximilian Schönherr kennt sich mit dem Thema aus. --Karsten Schulze (Diskussion) 18:54, 1. Jun. 2023 (CEST)
mit juristischen dingen kenne ich mich nicht aus. bei drohnenaufnahmen respektiere ich die rechtlichen regelungen, die den flug betreffen. denen liegt mein A2-drohnenflugschein zugrunde. was ich immer beachte, ist: das okay der behörde, die mir die flugerlaubnis erteilt. und: keine privatpersonen sollen zu erkennen sein. letzteres ist leicht, weil die drohne bereits bei weniger als 10 m höhe keine gesichtsdetails mehr sieht. Maximilian (Diskussion) 21:36, 1. Jun. 2023 (CEST)
Vorsicht! Die Erkennbarkeit einer Person ist nicht durch Abbildung des Gesichts allein gegeben. BGH, Urteil vom 26.06.1979 - VI ZR 108/78 Wenn die äußeren Umstände eine Person erkennbar machen, ist KUG 22 einzuhalten. Allerdings dürfte bei Luftaufnahmen in den meisten Fällen Beiwerk gelten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 08:27, 7. Jun. 2023 (CEST)
Ja, danke, Ralf, das ist, obwohl es die ursprüngliche Frage nicht beantwortet, durchaus relevant. --Karsten Schulze (Diskussion) 04:06, 9. Jun. 2023 (CEST)

Frage bzgl. Zitate

Eine eher grundsätzliche Frage, aber durch Die Mama und die Hure veranlasst: Ist es nur stilistisch fragwürdig, so viele Zitate in einem Artikel zu haben oder ist das dann auch schon rechtlich problematisch, weil ja der eigens geschaffene Text um die Zitate herum so minimal ist, dass der Zitatzweck nicht mehr ausreichend vorhanden ist? Allgemein gibt es immer wieder Fälle auf WP:LKUA, bei denen ich mir nicht so sicher bin... Aber ich bin aktuell dort eher alleine und auch ich habe gerade wenig Zeit, weshalb mittlerweile über 160 Fälle nicht abgearbeitet sind. MfG --CaroFraTyskland (Diskussion) 21:10, 27. Mai 2023 (CEST)

Das ist aus genau den von dir beschriebenen Fällen in der Tat nicht ideal. Ich persönlich würde da kein Fass aufmachen, aber man kann das auch kritischer sehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:08, 28. Mai 2023 (CEST)
Ok, danke für deine Einschätzung. --CaroFraTyskland (Diskussion) 01:18, 28. Mai 2023 (CEST)
Eigentlich ganz einfach, Handlung fehlt. Durch Baustein kenntlich machen. Die Zitate sind teilweise Kritik, dann dorthin, oder Nachweis, dann als Fußnote. --Hachinger62 (Diskussion) 13:41, 11. Jun. 2023 (CEST)

Bitte um Beurteilung der Schöpfungshöhe

Bild zur Frage

Hallo, ich habe gerade über Datei:Alexandra Poesiealbum 1956.jpg nachgedacht. Wie sieht es mit der Schöpfungshöhe der Kinderzeichnung aus? Ich würde vermuten, dass sie ausreichend hoch für eine Anwendung des UrhG ist (Stichwort Kleine Münze), insofern müsste formal wohl ein Beschnitt erfolgen. Natürlich dürfte die Lebenserfahrung zeigen, dass dieser Fall nicht verfolgt werden wird; wenn, dann wäre sicherlich nur unser Anspruch auf soweit es geht sauberes urheberrechtliches Arbeiten zu befriedigen. Muss was getan werden? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:06, 21. Mai 2023 (CEST)

Wenn wir diesen unseren Anspruch befriedigen wollen, was wir ja üblicherweise tun, dann würde ich sagen: Ja, zumindest die Zeichnung wegschneiden, der Rest mag durchgehen. Immerhin erklären wir ja bei jedem Bild, auch bei diesem, dass es frei weiternutzbar sei - und das sollte dann schon stimmen. Gestumblindi 23:32, 21. Mai 2023 (CEST)
+1 Das sehe ich ebenso. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:05, 22. Mai 2023 (CEST)
Ja, nur die Erben der 1969 verstorbenen Zeichnerin können eine freie Lizenz für die Zeichnung erteilen. Anderenfalls muss die Zeichnung aus dem Foto entfernt oder unkenntlich gemacht werden. --Karsten Schulze (Diskussion) 13:40, 1. Jun. 2023 (CEST)
Ich halte die Veröffentlichung überhaupt für grenzwertig. Der Eintrag wurde von einem Kind für das private Poesiealbum erstellt. Daher gibt es wohl keine Rechte des Besitzers, den Eintrag zu veröffentlichen. Persönlichkeitsschutz ist hier höher, insbesondere bei Minderjährigen. --Hachinger62 (Diskussion) 13:37, 11. Jun. 2023 (CEST)
Die betreffende Person ist bereits 1969 verstorben. Da sind Persönlichkeitsrechte kein so großes Problem mehr. -- Chaddy · D 14:19, 11. Jun. 2023 (CEST)
Das sehe ich wie Chaddy, siehe Postmortales Persönlichkeitsrecht: sowieso stark beschränkt, nach dem Tod erlöschen die meisten Persönlichkeitsrechte, es scheint vor allem noch "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" in Frage zu kommen, was hier kaum anwendbar ist. Also persönlichkeitsrechtlich kein Problem, würde ich sagen. Aber urheberrechtlich halt schon. Gestumblindi 16:09, 15. Jun. 2023 (CEST)
@Grand-Duc: Ist deine Frage damit beantwortet? Das Foto wäre zu beschneiden; einen Löschantrag, der das erzwingen würde, hat aber bislang niemand gestellt. Ich setze hier mal den erledigt-Baustein.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:51, 25. Jun. 2023 (CEST)