„Grauer Markt“ – Versionsunterschied

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Der '''Graue Markt''' (englisch ''grey market'' oder ''gray market'') bezeichnet einen Warenverkehr, der zwar legal zustande kommt, aber [[Vertriebsweg]]e nutzt, die nicht [[Autorisierung|autorisiert]] sind,<ref>{{Internetquelle |autor=Professor Dr. Gert A. Hoepner |url=https://www.wirtschaftswiki.fh-aachen.de/index.php?title=Graumarkt |titel=Graumarkt |werk=Hoepner-Marketing-Lexikon |hrsg=Wirtschaftswiki der FH Aachen |datum= |abruf=2019-08-24 |sprache=de}}</ref> und der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Von ''grauen Märkten'' wird gesprochen, wenn es um [[Arbitragegeschäft]]e geht, bei denen [[Verbraucher|Konsumenten]] länderspezifische Preisunterschiede ausnutzen, insbesondere wenn das Produkt in ein Land eingeführt wird, in dem es nicht hergestellt wurde und dieses Land auch nicht Zielland des Herstellers ist.<ref>{{Literatur |Autor=Heribert Meffert, Christoph Burmann, Manfred Kirchgeorg |Titel=Marketing. Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung. Konzepte – Instrumente – Praxisbeispiele |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage=12 |Verlag=Springer Fachmedien Wiesbaden |Ort=Wiesbaden |Datum=2015 |ISBN= |Seiten=472}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Andreas Mann |Titel=Konzeptionelle Grundlagen und ausgewählte Entscheidungsbereiche der internationalen marktorientierten Unternehmensführung, In: Herausforderungen der internationalen marktorientierten Unternehmensführung |Hrsg=Andreas Mann |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage=1 |Verlag=Springer Fachmedien Wiesbaden |Ort=Wiesbaden |Datum=2011 |ISBN= |Seiten=15}}</ref> Ein häufiger Fall im internationalen Warenverkehr ist der [[Parallelimport]].
= Artikeltext "Graumarktware" =
Unter '''Graumarktware''' versteht man [[Ware]]n, die aus Quellen außerhalb der offiziellen [[Absatzlogistik|Distributionswege]] bezogen werden.

==Definition==

Der Begriff „Graumarktware“ wird meistens im Bereich technischer Geräte oder aber auch in der Parfümerie- und Kosmetikbranche verwendet.
Graumarktware ist in der Regel keine [[Fälschung]] und es handelt sich nicht um [[Produktpiraterie]] im eigentlichen Sinn, sondern in vielen Fällen um [[Parallelimport|Reimporte]]. Dabei werden echte Produkte, für einen nicht etablierten Markt in beispielsweise [[Schwellenland|Schwellenländern]] mit einem geringeren als dem handelsüblichen Preis [[Handelskalkulation|kalkuliert]]. Diese Produkte werden dann nach Europa und den USA importiert und dort deutlich preisgünstiger verkauft.<ref>{{Literatur|Titel=In Luxus Investieren: Wie Anleger Vom Konsumrausch Der Reichen Profitieren|Autor=Hans-Lothar Merten|Verlag=Springer|Jahr=2009|Ort=Berlin, Heidelberg|ISBN=9783834980151|Seiten=52-53|Online={{Google Buch|BuchID=VeV7IHgrSNMC|Seite=52-53}}}}</ref>

==Entstehung==

Ein offizieller [[Lieferant]] ist beispielsweise der Hersteller oder [[Distributor]], der den Vertrieb in einem bestimmten Land übernimmt. Diese Lieferanten beliefern die von ihnen autorisierten Händler. Ein nicht autorisierter Händler gilt somit als Graumarkthändler, der Graumarktware verkauft.

===Beispiel Kosmetik etc.===

Im Bereich der exklusiven/hochwertigen [[Parfümerie]]kosmetik und Marken- und Luxusparfümerie ist der Handel in den allermeisten Fällen durch Depotverträge mit autorisierten Händlerdepots geregelt. Ein Depotvertrag zwischen Hersteller oder Lieferant ist Grundlage für die Belieferung eines Händlers.
Solche Depotverträge werden (mit Ausnahme des [[Versandhandel]]s, inkl. Onlineversand) geschäftsbezogen (also für bestimmte, vertraglich geregelte Standorte) abgeschlossen. Ware, die außerhalb dieser offiziellen Lieferwege zum Kauf angeboten wird, fällt somit in den Bereich der Graumarktware. Gerade im Parfümeriebereich sind die Hersteller und Lieferanten stark daran interessiert ihre Distribution „sauber“ zu halten.
Damit soll ein Verkaufsumfeld gewährleistet werden, dass der Wertigkeit der Luxusartikel und dem Beratungsbedarf beim Kauf gerecht wird.

==Status==

Im Unterschied zu [[Schwarzmarkt]]ware ist Graumarktware aus Sicht des Endkunden legal erworbene Ware. Sie hat aber insofern einen halblegalen Status, da dem Erwerb von Graumarktware in aller Regel ein [[Vertragsbruch]] zwischen Lieferant und Händler vorangeht, der Ware in nicht „handelsüblichen“ Mengen zum Weiterverkauf an anderer Stelle abgegeben hat. Bei dieser Vorgehensweise liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen „Depotbedingungen“ vor.

==Folgen==

Um beim Auftauchen von Graumarktware die Herkunft lokalisieren zu können, ist hochwertige Ware herstellerseitig häufig codiert.
Für autorisierte Händler, die Ware in den Graumarkt verschieben, hat das Auftauchen größerer Warenmengen in Graumarktkanälen
eine Abmahnung oder Kündigung des Depotvertrag zur Folge. Sie verlieren damit das Recht, Ware des Lieferanten zu verkaufen
und werden nicht mehr beliefert.

[[Endkunde]]n, die Graumarktware beziehen, haben mit Einschränkungen bei der Rückgabe und der Gewährleistung zu rechnen.
Auch die Gefahr, einen veralteten Artikel zu bekommen, besteht in erhöhtem Maße beim Bezug aus Graumarktkanälen. Verkaufsstellen, die Graumarktware anbieten, müssen damit rechnen, ins Visier der Rechtsabteilungen der offiziellen Lieferanten zu geraten, die Abmahnungen für unzulässige werbliche Verwendung der Produktabbildungen oder (geschützten) [[Unternehmenslogo|Markenlogo]]s veranlassen können.

== Einzelnachweise ==
<references />

== Quellen ==

* [http://www.parfuemerienachrichten.de/neue-produkte/ihr-platz-graumarktware-zu-sonderpreisen/ Depotverträge aus der Kosmetikindustrie (z.&nbsp;B. der Marken Christian Dior, Chanel, Lancome)].
= Versionsgeschichte Artikel Graumarktware =
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Der '''Graue Markt''' (englisch ''grey market'' oder ''gray market'') bezeichnet einen Warenverkehr, der zwar legal zustande kommt, aber [[Vertriebsweg]]e nutzt, die nicht [[Autorisierung|autorisiert]] sind,<ref>{{Internetquelle |autor=Professor Dr. Gert A. Hoepner |url=https://www.wirtschaftswiki.fh-aachen.de/index.php?title=Graumarkt |titel=Graumarkt |werk=Hoepner-Marketing-Lexikon |hrsg=Wirtschaftswiki der FH Aachen |datum= |abruf=2019-08-24 |sprache=de}}</ref> und der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Von ''grauen Märkten'' wird gesprochen, wenn es um [[Arbitragegeschäft]]e geht, bei denen [[Verbraucher|Konsumenten]] länderspezifische Preisunterschiede ausnutzen, insbesondere wenn das Produkt in ein Land eingeführt wird, in dem es nicht hergestellt wurde und dieses Land auch nicht Zielland des Herstellers ist.<ref>{{Literatur |Autor=Heribert Meffert, Christoph Burmann, Manfred Kirchgeorg |Titel=Marketing. Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung. Konzepte – Instrumente – Praxisbeispiele |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage=12 |Verlag=Springer Fachmedien Wiesbaden |Ort=Wiesbaden |Datum=2015 |ISBN= |Seiten=472}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Andreas Mann |Titel=Konzeptionelle Grundlagen und ausgewählte Entscheidungsbereiche der internationalen marktorientierten Unternehmensführung, In: Herausforderungen der internationalen marktorientierten Unternehmensführung |Hrsg=Andreas Mann |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage=1 |Verlag=Springer Fachmedien Wiesbaden |Ort=Wiesbaden |Datum=2011 |ISBN= |Seiten=15}}</ref> Ein häufiger Fall im internationalen Warenverkehr ist der [[Parallelimport]].


Nach Schätzungen macht der ''Graumarkthandel'' etwa fünf bis sieben Prozent der Güterflüsse innerhalb der [[Europäische Union|Europäischen Union]] aus. Dabei wird unterschieden in ''graue Reimporte'' (wenn das [[Preisniveau]] im Produktionsland höher ist als auf internationalen [[Absatzmarkt|Absatzmärkten]]), ''graue Parallelexporte'' (wenn das Preisniveau der autorisierten Exporte auf dem ausländischen Absatzmarkt höher ist als im Produktionsland) und in ''graue Lateralexporte'' (wenn ein Preisgefälle zwischen den Absatzmärkten einzelner Länder besteht).<ref>{{Literatur |Autor=Arno Schieck |Titel=Internationale Logistik: Objekte, Prozesse und Infrastrukturen grenzüberschreitender Güterströme |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=De Gruyter |Ort=München |Datum=2008 |ISBN=978-3-486-58325-0 |Seiten=106-107 |Online=https://books.google.de/books?id=UsLnBQAAQBAJ&lpg=PA106&dq=graumarkthandel&hl=de&pg=PA106#v=onepage&q=graumarkthandel&f=false |Abruf=2019-08-25}}</ref> Auch das Anbieten von Gütern, die staatlich festgesetzten [[Mindestpreis]]en unterliegen, zu einem unerlaubt niedrigen Preis findet auf ''grauen Märkten'' statt.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19545/grauer-markt |titel=Grauer Markt |werk=Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. |hrsg=Bundeszentrale für politische Bildung |datum=2016 |abruf=2019-08-24 |sprache=de}}</ref> Synonym zu ''grauer Markt'' wird auch die Bezeichnung ''Graumarkt'' verwendet. Im Bereich des Finanzwesens, siehe [[Grauer Kapitalmarkt]], ist das Verständnis des Begriffs etwas anders.<ref>{{Internetquelle |autor=Professor Dr. Gert A. Hoepner |url=https://www.wirtschaftswiki.fh-aachen.de/index.php?title=Graumarkt |titel=Graumarkt |werk=Hoepner-Marketing-Lexikon |hrsg=Wirtschaftswiki der FH Aachen |datum= |abruf=2019-08-24 |sprache=de}}</ref>
Nach Schätzungen macht der ''Graumarkthandel'' etwa fünf bis sieben Prozent der Güterflüsse innerhalb der [[Europäische Union|Europäischen Union]] aus. Dabei wird unterschieden in ''graue Reimporte'' (wenn das [[Preisniveau]] im Produktionsland höher ist als auf internationalen [[Absatzmarkt|Absatzmärkten]]), ''graue Parallelexporte'' (wenn das Preisniveau der autorisierten Exporte auf dem ausländischen Absatzmarkt höher ist als im Produktionsland) und in ''graue Lateralexporte'' (wenn ein Preisgefälle zwischen den Absatzmärkten einzelner Länder besteht).<ref>{{Literatur |Autor=Arno Schieck |Titel=Internationale Logistik: Objekte, Prozesse und Infrastrukturen grenzüberschreitender Güterströme |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=De Gruyter |Ort=München |Datum=2008 |ISBN=978-3-486-58325-0 |Seiten=106-107 |Online=https://books.google.de/books?id=UsLnBQAAQBAJ&lpg=PA106&dq=graumarkthandel&hl=de&pg=PA106#v=onepage&q=graumarkthandel&f=false |Abruf=2019-08-25}}</ref> Auch das Anbieten von Gütern, die staatlich festgesetzten [[Mindestpreis]]en unterliegen, zu einem unerlaubt niedrigen Preis findet auf ''grauen Märkten'' statt.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19545/grauer-markt |titel=Grauer Markt |werk=Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. |hrsg=Bundeszentrale für politische Bildung |datum=2016 |abruf=2019-08-24 |sprache=de}}</ref> Synonym zu ''grauer Markt'' wird auch die Bezeichnung ''Graumarkt'' verwendet. Im Bereich des Finanzwesens, siehe [[Grauer Kapitalmarkt]], ist das Verständnis des Begriffs etwas anders.<ref>{{Internetquelle |autor=Professor Dr. Gert A. Hoepner |url=https://www.wirtschaftswiki.fh-aachen.de/index.php?title=Graumarkt |titel=Graumarkt |werk=Hoepner-Marketing-Lexikon |hrsg=Wirtschaftswiki der FH Aachen |datum= |abruf=2019-08-24 |sprache=de}}</ref>

Version vom 27. August 2019, 16:12 Uhr

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Artikeltext "Graumarktware"

Unter Graumarktware versteht man Waren, die aus Quellen außerhalb der offiziellen Distributionswege bezogen werden.

Definition

Der Begriff „Graumarktware“ wird meistens im Bereich technischer Geräte oder aber auch in der Parfümerie- und Kosmetikbranche verwendet. Graumarktware ist in der Regel keine Fälschung und es handelt sich nicht um Produktpiraterie im eigentlichen Sinn, sondern in vielen Fällen um Reimporte. Dabei werden echte Produkte, für einen nicht etablierten Markt in beispielsweise Schwellenländern mit einem geringeren als dem handelsüblichen Preis kalkuliert. Diese Produkte werden dann nach Europa und den USA importiert und dort deutlich preisgünstiger verkauft.[1]

Entstehung

Ein offizieller Lieferant ist beispielsweise der Hersteller oder Distributor, der den Vertrieb in einem bestimmten Land übernimmt. Diese Lieferanten beliefern die von ihnen autorisierten Händler. Ein nicht autorisierter Händler gilt somit als Graumarkthändler, der Graumarktware verkauft.

Beispiel Kosmetik etc.

Im Bereich der exklusiven/hochwertigen Parfümeriekosmetik und Marken- und Luxusparfümerie ist der Handel in den allermeisten Fällen durch Depotverträge mit autorisierten Händlerdepots geregelt. Ein Depotvertrag zwischen Hersteller oder Lieferant ist Grundlage für die Belieferung eines Händlers. Solche Depotverträge werden (mit Ausnahme des Versandhandels, inkl. Onlineversand) geschäftsbezogen (also für bestimmte, vertraglich geregelte Standorte) abgeschlossen. Ware, die außerhalb dieser offiziellen Lieferwege zum Kauf angeboten wird, fällt somit in den Bereich der Graumarktware. Gerade im Parfümeriebereich sind die Hersteller und Lieferanten stark daran interessiert ihre Distribution „sauber“ zu halten. Damit soll ein Verkaufsumfeld gewährleistet werden, dass der Wertigkeit der Luxusartikel und dem Beratungsbedarf beim Kauf gerecht wird.

Status

Im Unterschied zu Schwarzmarktware ist Graumarktware aus Sicht des Endkunden legal erworbene Ware. Sie hat aber insofern einen halblegalen Status, da dem Erwerb von Graumarktware in aller Regel ein Vertragsbruch zwischen Lieferant und Händler vorangeht, der Ware in nicht „handelsüblichen“ Mengen zum Weiterverkauf an anderer Stelle abgegeben hat. Bei dieser Vorgehensweise liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen „Depotbedingungen“ vor.

Folgen

Um beim Auftauchen von Graumarktware die Herkunft lokalisieren zu können, ist hochwertige Ware herstellerseitig häufig codiert. Für autorisierte Händler, die Ware in den Graumarkt verschieben, hat das Auftauchen größerer Warenmengen in Graumarktkanälen eine Abmahnung oder Kündigung des Depotvertrag zur Folge. Sie verlieren damit das Recht, Ware des Lieferanten zu verkaufen und werden nicht mehr beliefert.

Endkunden, die Graumarktware beziehen, haben mit Einschränkungen bei der Rückgabe und der Gewährleistung zu rechnen. Auch die Gefahr, einen veralteten Artikel zu bekommen, besteht in erhöhtem Maße beim Bezug aus Graumarktkanälen. Verkaufsstellen, die Graumarktware anbieten, müssen damit rechnen, ins Visier der Rechtsabteilungen der offiziellen Lieferanten zu geraten, die Abmahnungen für unzulässige werbliche Verwendung der Produktabbildungen oder (geschützten) Markenlogos veranlassen können.

Einzelnachweise

  1. Hans-Lothar Merten: In Luxus Investieren: Wie Anleger Vom Konsumrausch Der Reichen Profitieren. Springer, Berlin, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-8349-8015-1, S. 52–53 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Quellen

Versionsgeschichte Artikel Graumarktware

Artikel Grauer Markt

 Der Graue Markt (englisch grey market oder gray market) bezeichnet einen Warenverkehr, der zwar legal zustande kommt, aber Vertriebswege nutzt, die nicht autorisiert sind,[1] und der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Von grauen Märkten wird gesprochen, wenn es um Arbitragegeschäfte geht, bei denen Konsumenten länderspezifische Preisunterschiede ausnutzen, insbesondere wenn das Produkt in ein Land eingeführt wird, in dem es nicht hergestellt wurde und dieses Land auch nicht Zielland des Herstellers ist.[2][3] Ein häufiger Fall im internationalen Warenverkehr ist der Parallelimport.

Nach Schätzungen macht der Graumarkthandel etwa fünf bis sieben Prozent der Güterflüsse innerhalb der Europäischen Union aus. Dabei wird unterschieden in graue Reimporte (wenn das Preisniveau im Produktionsland höher ist als auf internationalen Absatzmärkten), graue Parallelexporte (wenn das Preisniveau der autorisierten Exporte auf dem ausländischen Absatzmarkt höher ist als im Produktionsland) und in graue Lateralexporte (wenn ein Preisgefälle zwischen den Absatzmärkten einzelner Länder besteht).[4] Auch das Anbieten von Gütern, die staatlich festgesetzten Mindestpreisen unterliegen, zu einem unerlaubt niedrigen Preis findet auf grauen Märkten statt.[5] Synonym zu grauer Markt wird auch die Bezeichnung Graumarkt verwendet. Im Bereich des Finanzwesens, siehe Grauer Kapitalmarkt, ist das Verständnis des Begriffs etwas anders.[6]

Definition

Im Unterschied zum illegalen Warenverkehr auf einem Schwarzmarkt, der in erster Linie mit verbotenen, gefälschten oder gestohlenen Gütern handelt, befasst sich der graue Markt in der Regel mit Originalwaren, die über nicht autorisierte Vertriebskanäle verkauft werden; somit fehlen ihnen die für sie verbindlichen Genehmigungs- oder Kontrollverfahren. Da illegales Markthandeln nicht abgetrennt von der legalen Wirtschaft stattfindet, sondern sich legale und illegale Marktsegmente miteinander verbinden, sind die Grenzen zwischen grauem Markt und dem Schwarzmarkt fließend.[7] Grau- und Schwarzmarkt werden der Schattenwirtschaft zugerechnet. Eine rechtssichere Abgrenzung ist schwierig.

Graumarktware

Unter Graumarktware versteht man Waren, die aus Quellen außerhalb der offiziellen Distributionswege bezogen werden. Es handelt sich nicht um Produktpiraterie im eigentlichen Sinn, sondern in vielen Fällen um Reimporte. Dabei handelt es sich in der Regel um echte Produkte, die für einen nicht etablierten Markt (beispielsweise in Schwellenländern) produziert und mit einem dort marktüblich niedrigen Preis kalkuliert wurden. Diese Produkte werden dann allerdings nach Europa und die USA importiert und dort deutlich unter dem Marktpreis angeboten.[1] Aus Sicht des Endkunden handelt es sich um legal erworbene Ware; sie hat aber insofern einen halblegalen Status, da dem Erwerb von Graumarktware in aller Regel ein Vertragsbruch zwischen Lieferant und Händler vorangeht, der Ware in nicht „handelsüblichen“ Mengen zum Weiterverkauf an anderer Stelle abgegeben hat. Bei dieser Vorgehensweise liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen „Depotbedingungen“ vor.

Um beim Auftauchen von Graumarktware die Herkunft lokalisieren zu können, ist hochwertige Ware herstellerseitig häufig codiert. Für autorisierte Händler, die Ware in den Graumarkt verschieben, hat das Auftauchen größerer Warenmengen in Graumarktkanälen eine Abmahnung oder Kündigung des Depotvertrag zur Folge. Sie verlieren damit das Recht, Ware des Lieferanten zu verkaufen und werden nicht mehr beliefert.

Endkunden, die Graumarktware beziehen, haben mit Einschränkungen bei der Rückgabe und der Gewährleistung zu rechnen. Auch die Gefahr, veraltete oder qualitativ minderwertige Artikel zu bekommen, besteht in erhöhtem Maße beim Bezug aus Graumarktkanälen. Verkaufsstellen, die Graumarktware anbieten, müssen damit rechnen, ins Visier der Rechtsabteilungen der offiziellen Lieferanten zu geraten, die Abmahnungen für unzulässige werbliche Verwendung der Produktabbildungen oder (geschützten) Markenlogos veranlassen können.

Arzneimittel

Graumarkt weist auf den Handel mit Medikamenten, die ursprünglich aus einer legalen Behandlung stammen, während der Schwarzmarkt ausschließlich illegale Waren handelt. Von Graumarktgeschäften wird ebenfalls gesprochen, wenn beispielsweise Apotheker Ware, die sie von Pharmaherstellern zweckgebunden zu besonders günstigen Konditionen beziehen, an den Großhandel verkaufen; oder wenn rabattierte Arzneimittel, die für Hilfszwecke vorgesehen sind, nicht in Entwicklungsländer geliefert sondern in Deutschland vertrieben werden.[8][9] Dass solche Fälle vor Gericht landen und zu Verurteilungen führen[10], zeigt, dass die Geschäfte im konkreten Fall illegal sind, aber im einen Umfeld stattfinden, das legale Handelswege systematisch zweckentfremdet:

"Eine ganze Branche hat sich inzwischen darauf spezialisiert, Medikamente innerhalb Europas hin- und herzuverschieben. Unternehmen kaufen Pillen oder Säfte in jenen EU-Ländern, in denen sie wenig kosten, und verkaufen sie dort weiter, wo sie besonders teuer sind. So kommt ein Medikament von einem Zwischenhändler zum nächsten. [...] Es kann sein, dass es mehrmals umgepackt oder umetikettiert wird. Ob es richtig gelagert und gekühlt wird, weiß niemand. Das System ist intransparent und unübersichtlich und macht es Kriminellen einfach, gestohlene oder gefälschte Ware einzuschleusen."[11]

Niederlande

In den Niederlanden bezeichnet grauer Markt in Anlehnung an die niederländische Bezeichnung grijze markt eine illegale Abgabe von Arzneimitteln, vor allem in der Drogenszene.[12] Hauptsächlich handelt es sich dabei um Substitutionsmittel wie Methadon, Subutex oder Codein und Schlaf- und Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine (z. B. Rohypnol), aber auch zunehmend um Stimulanzien wie Methylphenidat oder Amphetaminpräparate zum Zwecke des sogenannten Gehirndoping. In Amsterdam ist der Graumarkt für Betäubungsmittel ein lang bekanntes Phänomen. Er ist lokalisierbar, in der Nähe des Schwarzmarktes gelegen und bietet durchgängig Methadon an. Es gibt Stimmen, die dem Graumarkt eine positive und sinnvolle Funktion zuweisen; er sei ein „Glück im Unglück“ und stelle eine Ausweitung und Flexibilisierung der staatlichen Substitution dar. Es können sich Gruppen, die nicht in der Substitution aufgenommen sind, hier selbst versorgen.[13] Als weiterer positiver Einfluss wird angeführt, dass der Graumarkt als zusätzlicher Handelsplatz mit dafür verantwortlich sei, dass die Qualität der Schwarzmarktprodukte durchgängig und gleichmäßig gut sei und dies wiederum einen positiven Einfluss auf die Vermeidung von Überdosierungen auf Grund unerkannter Stoffschwankungen habe. Den wegen seiner Infektionsgefahr riskanten intravenösen Methadonkonsum habe man – weitgehend erfolgreich – durch das Angebot von Methadontabletten ausgeschlossen.[14] Allerdings wird durch jede Weitergabe verordneter Substitutionsmittel das Ziel einer geordneten und kontrollierten Abgabe auch bezüglich der gesundheitlichen Konsequenzen ad absurdum geführt.

USA

In den USA haben die hohen Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente einen grauen Markt geschaffen, da die Arzneimittelpreise von Land zu Land erheblich variieren und der Preisunterschied die Transportkosten übersteigt.[15] Dort ist die Anzahl der Todesfälle durch den Missbrauch verordneter Medikamente massiv angestiegen. 2017 starben mehr als 72.000 Personen an den Folgen ihrer Drogen-Abhängigkeit, darunter etwa 30.000 an legal käuflichen Schmerzmitteln.[16] Opioide, die für gewöhnlich zur Schmerztherapie verordnet werden, sind die häufigste Ursache für Todesfälle durch Überdosierung – und von den Opioiden ist das wieder Methadon.[17]

Entwicklungsländer

Zu den Graumarktgeschäften zählt der Reimport von Arzneimitteln in die Europäische Union, welche für die Krankheitsbekämpfung in Entwicklungsländern bestimmt sind. Hierbei handelt es sich vor allem um hochpreisige Medikamente zur Behandlung von HIV/ AIDS, Malaria und Tuberkulose.[18]

Waffen

Der 2014 in Kraft getretene multilaterale UNO-Vertrag zum internationalen Waffenhandel verpflichtet die Vertragsstaaten[19] bei jedem Rüstungsgeschäft abzuklären, ob mit den gehandelten Waffen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Im Gegensatz zu allen europäischen Staaten unterzeichneten die Waffenexportländer China und Russland den Vertrag nicht, somit sind sie auch nicht an die Vertragsbedingungen gebunden.[20] 2019 kündigte US-Präsident Trump den Ausstieg der USA aus dem von seinem Amtsvorgänger Obama unterzeichnete Abkommen an.[21]

Europa

Innerhalb der Europäischen Union ist für Privatpersonen der Erwerb sowie der Besitz von Schusswaffen und Munition durch das jeweils geltende Waffenrecht weitestgehend untersagt bzw. streng reglementiert.[22] Damit ist ein legaler Waffenkauf außerhalb der autorisierten und lizenzierten Vertriebskanäle nahezu ausgeschlossen. Graumarktstrukturen betreffen in der EU folglich nicht die Binnennachfrage, sondern die Exportbeziehungen. Aufgrund der 2009 erlassenen Verteidigungsgüterrichtlinie[23] der Europäischen Union, die darauf abzielt, für den Verteidigungssektor einheitliche und transparente Regelungen zu schaffen, um die Genehmigungsverfahren für Verbringungen innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen, gelten Rüstungsgeschäfte innerhalb der EU nicht mehr als genehmigungspflichtige Exporte. Dies ermöglicht es, Waffen grenzüberschreitend arbeitsteilig herzustellen und über Drittstaaten zu exportieren.[24] Unter den sechs größten Abnehmern genehmigter deutscher Rüstungsgüter finden sich mit Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten auch Länder mit unmittelbarer Kriegsbeteiligung,[25][26] obwohl der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Waffenlieferungen an Staaten, die in den Krieg im Jemen involviert sind, explizit ausgeschlossen hat.[27]

Russland

Moskau gilt als das Zentrum eines weltweit operierenden grauen Waffenmarktes, auf dem private Firmen mit Unterstützung des russischen Militärgeheimdienstes GRU verdeckte Waffenverkäufe tätigen. Ein bekanntes Beispiel ist der mittlerweile in den USA inhaftierte russische Transportunternehmer und Waffenhändler Wiktor Anatoljewitsch But. Er soll nach Ansicht der Vereinten Nationen insbesondere in Afrika Waffen im Millionenwert in Konfliktgebiete verschoben und damit Embargobestimmungen unterlaufen haben.[28] Bereits in der UdSSR war für Waffenlieferungen an Rebellengruppen die GRU zuständig. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks blieben deren Netzwerke aktiv. Während Moskau offizielle Waffenverkäufe über die staatliche Rüstungsagentur Rosoboronexport abwickelte, wurden Lieferungen an die Palästinenser also über graue Kanäle realisiert, um die Beziehungen zu Israel nicht zu gefährden. Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge nahmen die Geschäfte in der russischen Hauptstadt ein solches Ausmaß an, dass der russische Auslandsgeheimdienst SWR vor dem Image-Schaden wegen des grauen Waffenmarktes in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion warnte.[29] Neben dem Verkauf großer Mengen von Gewehren, Munition, leichter Artillerie und Hubschraubern mit größtenteils gebrauchter Technik wurden auch hochwertige Waffensysteme an Regierungen verkauft. Hier zeigt der als "Angolagate" bekannt gewordene Waffenskandal um den israelischen Milliardär Arcadi Gaydamak, wie stark legale und illegale Waffengeschäfte durch Bestechung und Korruption miteinander verzahnt sind und einen grauen Markt eröffnen. Die Geheimhaltung aus Gründen der nationalen Sicherheit, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgegeheimnissen sowie der Selbstschutz der beteiligten staatlichen Institutionen vor öffentlicher Kritik tragen dazu bei, dass Rüstungsgeschäfte vor politischer wie öffentlicher Kontrolle und Transparenz besonders gut geschützt sind.[30] Andrew Feinstein spricht von einem Drehtür-Phänomen, bei dem die Bewegung von wenigen Personen zwischen Positionen in der Regierung, Politik, dem Militär, Geheimdiensten und Waffenfabriken, die zu einem enormen politischen Einfluss derjenigen führen, die mit dem Waffenhandel zu tun haben.[31]

Uhren

Uhren im Luxuspreissegment können in der Regel ausschließlich von Händlern und Juwelieren mit gültiger Konzession erworben werden. Dennoch hat sich ein grauer Markt entwickelt, in dem Uhren von Händlern ohne Konzession deutlich günstiger verkauft werden. So werden exklusive Uhren auf Online-Plattformen in der Regel 20 bis 30 Prozent unter den regulären Preisen angeboten. Die Anbieter erwerben die Uhren aus unterschiedlichen Quellen, zumeist aber aus dem Ausland, um z. B. aus Differenzen bei der Mehrwertsteuer zu profitieren. Zu den Quellen für Graumarktuhren zählen Juweliere und offizielle Einzelhändler, die die vertraglich fest vereinbarten Absatzziele der Markenhersteller verfehlen und deren Uhren an nichtlizenzierte Uhrenhändler weitergeben oder versuchen, schlecht laufende Modelle über Onlineplattformen loszuwerden. Von der Luxusuhrenindustrie wird diese Praxis sehr kritisch gesehen und kann zum Entzug der Konzession führen. Mitunter arbeiten Hersteller hinter den Kulissen aber auch mit Graumarkthändlern zusammen, um sich einen gewissen Einfluss auf diesen parallelen Vertriebskanal zu sichern.[32] Wichtige Absatzmärkte für High-End-Uhren sind Hong Kong, Japan und die USA. Sinkt dort die Nachfrage, muss die Ware reimportiert werden. Einem Bericht des Wall Street Journal zu Folge stammen rund 40 Prozent aller Schweizer Uhrenimporte ursprünglich aus der Schweiz.[33][34] Dort belief sich der Anteil des Graumarktes für Uhren über 5.000 Euro zwischen 2014 und 2016 nach Schätzungen auf 20 Prozent am globalen Markt, welcher mit einem Volumen von rund 50 Milliarden Euro beziffert wird.[35]

Kosmetik

Im Bereich der exklusiven, hochwertigen Parfümeriekosmetik und der Luxusparfümerie ist der Handel zumeist durch Depotverträge mit autorisierten Händlerdepots geregelt. Solche Verträge werden (mit Ausnahme des Versandhandels) geschäftsbezogen (also für bestimmte, vertraglich geregelte Standorte) abgeschlossen und diktieren, was ein Händler leisten muss, um einen Luxusduft verkaufen zu dürfen. Gerade im Parfümeriebereich sind die Hersteller und Lieferanten stark daran interessiert, ihre Distribution exklusiv zu halten. Damit soll ein Verkaufsumfeld gewährleistet werden, das der Wertigkeit der Luxusartikel und dem Beratungsbedarf beim Kauf gerecht wird. 80 % des Umsatzes im europäischen Beauty-Markt werden von den acht großen Marken L´Oréal, Coty, Estée Lauder, Chanel, Groupe Clarins, LVMH, Shiseido und Puig erwirtschaftet, die im stationären Handel zumeist parallel vertrieben werden. Kartellrechtlich sind Absprachen darüber, welche Händler von der Belieferung ausgeschlossen werden, nicht vorgesehen, weshalb die Selektion über strenge Depotvertragsrichtlinien stattfindet. Ware, die außerhalb dieser offiziellen Lieferwege zum Kauf angeboten wird, fällt in den Bereich der Graumarktware und umgeht diese die Auflagen der Industrie.[36]

Tickets

Bei ausverkauften Veranstaltungen entsteht ein Zweitmarkt für Eintrittskarten, obwohl die Weiterveräußerung in den meisten AGB der Veranstalter nicht oder nur bis zum ehemaligen Kaufpreis zulässig ist.[37] Diese Geschäfte werden dann auf einem grauen Markt abgeschlossen, da einerseits das zivilrechtliche Geschäft vom Veranstalter nicht gewünscht ist, aber andererseits bei nicht personalisierten Eintrittskarten der Zugang vom Veranstalter mit dem im Zweitmarkt erworbenen Tickets nicht sanktioniert werden kann. Als Reaktion auf den nicht autorisierten Ticketweiterverkauf führte die Deutsche Fußball Liga zusammen mit den Clubs einen "Offiziellen Ticket-Zweitmarkt" ein.[38] In der Schweiz lancierte der Marktführer Ticketcorner eine Informationskampagne gegen den Ticket-Graumarkt und bietet nun eine eigene Wiederverkaufsplattform an.[39]

Pflegekräfte

In Deutschland führt die steigende Nachfrage nach pflegerischen und haushaltsnahen Dienstleistungen (Care-Arbeit)[40] zu einem Anstieg der Arbeits- und Pendelmigration ausländischer Haushaltshilfen. So werden von den rund 2,86 Millionen Menschen mit bewilligten Leistungen aus der Pflegeversicherung über 1,8 Millionen Menschen (71 %) zuhause versorgt.[41] Können oder wollen die Angehörigen die häusliche Pflege nicht selbst übernehmen, kann das staatliche Pflegegeld dazu genutzt werden, einen ambulanten Pflegedienste zu finanzieren oder eine private Haushaltshilfe zu beschäftigen. Dabei sind die Grenzen zwischen Hauswirtschaft und grundpflegerischen Tätigkeiten häufig fließend. Während eine 24-Stunden-Betreuung durch einen regulären Pflegedienst monatlich 10.000 bis 20.000 Euro kosten kann, erhält eine mittel- und osteuropäische Haushaltshilfe zwischen 1.200 und 2.400 Euro.[42] Auf diese Weise werden die Versorgungslücken in Privathaushalten durch Migrantinnen geschlossen und dabei die geltenden Tariflöhne für qualifizierte Arbeit in Pflegeberufen unterlaufen. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung beschäftigt knapp jeder zehnte Pflegehaushalt eine solche Hilfskraft.[43][44] So hat sich ein grauer Markt entwickelt, der nicht vom Staat kontrolliert wird.[45]

Einzelbelege

  1. Professor Dr. Gert A. Hoepner: Graumarkt. In: Hoepner-Marketing-Lexikon. Wirtschaftswiki der FH Aachen, abgerufen am 24. August 2019.
  2. Heribert Meffert, Christoph Burmann, Manfred Kirchgeorg: Marketing. Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung. Konzepte – Instrumente – Praxisbeispiele. 12. Auflage. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2015, S. 472.
  3. Andreas Mann: Konzeptionelle Grundlagen und ausgewählte Entscheidungsbereiche der internationalen marktorientierten Unternehmensführung, In: Herausforderungen der internationalen marktorientierten Unternehmensführung. Hrsg.: Andreas Mann. 1. Auflage. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2011, S. 15.
  4. Arno Schieck: Internationale Logistik: Objekte, Prozesse und Infrastrukturen grenzüberschreitender Güterströme. De Gruyter, München 2008, ISBN 978-3-486-58325-0, S. 106–107 (google.de [abgerufen am 25. August 2019]).
  5. Grauer Markt. In: Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. Bundeszentrale für politische Bildung, 2016, abgerufen am 24. August 2019.
  6. Professor Dr. Gert A. Hoepner: Graumarkt. In: Hoepner-Marketing-Lexikon. Wirtschaftswiki der FH Aachen, abgerufen am 24. August 2019.
  7. Jens Beckert: Grauzone Schwarzmarkt. Kultur & Gesellschaft – Illegale Märkte. In: MaxPlanckForschung Heft 4/2014. Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, 2014, S. 71, abgerufen am 24. August 2019.
  8. Markus Grill: Pharmaskandal um Sanofi-Aventis, Schiffbruch in Panama. In: Spiegel Online. 17. Oktober 2012, abgerufen am 25. August 2018.
  9. PanamaPapers bestätigen Graumarkt-Geschäfte von Sanofi-Aventis. In: Deutsche Apotheker Zeitung. 16. April 2016, abgerufen am 25. August 2019.
  10. "Grauer Markt": Drastische Strafe für krankenhausversorgenden Apotheker. In: Deutsche Apotheker Zeitung. 16. September 2002, abgerufen am 25. August 2019.
  11. Michaela Schwinn: Arzneimittelmarkt immer anfälliger für Fehler und Betrug. In: Süddeutsche Zeitung. Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH, 13. August 2018, abgerufen am 25. August 2019.
  12. Thorsten Schmidt: Drogenhilfe und Graumarkt - Beispiele Amsterdam und Bremen. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 978-3-8100-3403-8, S. 13 (google.de).
  13. Thorsten Schmidt: Drogenhilfe und Graumarkt - Beispiele Amsterdam und Bremen. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 978-3-8100-3403-8, S. 14 (google.de).
  14. Christina Hartwig: Die Situation der substituierten und nicht substituierten Opiatabhängigen. Ein Vergleich der Städte Amsterdam und Hamburg. In: Diplomarbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg im Fachbereich Ökotrophologie, Studiengang Gesundheit. 8. Februar 2007, abgerufen am 24. August 2019.
  15. Will Kenton: Grey Market. 12. August 2019, abgerufen am 24. August 2019 (englisch).
  16. Charlotte Voß: Opioid-Krise in den USA: Sucht auf Rezept. In: DW Deutsche Welle. 14. April 2019, abgerufen am 24. August 2019.
  17. Prescription Drug Overdose: State Health Agencies Respond (PDF; 1,2 MB)
  18. Arzneimittel für Entwicklungsländer: Bundesrat will Reimporte besser verhindern. In: Deutsche Apotheker Zeitung. 23. Februar 2003, abgerufen am 25. August 2019.
  19. 8. Arms Trade Treaty – Status of Treaties. In: treaties.un.org. Office of Legal Affairs - United Nations, 24. Dezember 2014, abgerufen am 26. August 2019 (englisch).
  20. Vereinte Nationen: UN beschließen Waffenhandelsabkommen. In: Zeit Online (AFP, dpa und Reuters). 2. April 2013, abgerufen am 26. August 2019.
  21. US-Unterschrift zurückgezogen - Trump will UN-Waffenvertrag verlassen. In: zdf.de. 26. April 2016, abgerufen am 26. August 2019.
  22. Richtlinie (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017, zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, 17. Mai 2017, abgerufen am 26. August 2019.
  23. Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 6. Mai 2009, abgerufen am 26. August 2019.
  24. Tillmann Elliesen: Das undurchsichtige Geschäft mit dem Tod. In: Welt-Sichten.org. Verein zur Förderung der entwicklungspolitischen Publizistik e.V., 2012, S. 7, abgerufen am 26. August 2019.
  25. Marcel Pauly, Vanessa Steinmetz: Rüstungsexporte - Deutschlands Geschäft mit dem Krieg. In: Spiegel Online. 25. Januar 2017, abgerufen am 26. August 2019.
  26. Deutsche Rüstungsexporte steigen stark. In: tagesschau.de. ARD-aktuell, 11. Juli 2019, abgerufen am 26. August 2019.
  27. Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, 2. Juli 2018, S. 149, abgerufen am 26. August 2019.
  28. Benjamin Bidder: Tummelplatz der Waffenschieber. In: Spiegel Online. 4. Mai 2011, abgerufen am 24. August 2019.
  29. Benjamin Bidder, Matthias Schepp und Thilo Thielke: „Sagenhafte Gewinne“. DER SPIEGEL 46/2010. In: Spiegel Online. 15. November 2010, abgerufen am 24. August 2019.
  30. Otfried Nassauer, Christopher Steinmetz: Dinge ins Laufen bringen ... In: Wie geschmiert. Deutsche Rüstungsexporte nach Griechenland und die Korruption. Otfried Nassauer, Christopher Steinmetz (Hrsg.), 2015, S. 6, abgerufen am 24. August 2019.
  31. Andrew Feinstein: Korruption und Waffenhandel. In: Internationale der KriegsdienstgegnerInnen. 12. Januar 2016, abgerufen am 24. August 2019.
  32. Silke Koltrowitz: Hintergrund-Uhrenfirmen entdecken Graumarkt als notwendiges Übel. In: Reuters.com. Thomson Reuters Germany GmbH, 20. April 2017, abgerufen am 24. August 2019.
  33. Schweizer Firmen importieren eigene Uhren aus dem Ausland zurück. In: Spiegel Online. SPIEGEL ONLINE GmbH & Co. KG, 9. Dezember 2016, abgerufen am 24. August 2019.
  34. Jorgos Brouzos: Exportierte Luxusuhren kommen im grossen Stil zurück. In: Tages-Anzeiger. Tamedia AG, 12. Dezember 2016, abgerufen am 24. August 2019.
  35. Markus Böhm: Umstrittene Online-Schnäppchenjagd. In: DerStandard.at. STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H., 10. Mai 2018, abgerufen am 24. August 2019.
  36. Steffen Gerth: Die Wahrheit hinter dem ersten Beauty-Store von Zalando. In: etailment.de. dfv Mediengruppe, 3. August 2018, abgerufen am 25. August 2019.
  37. Fußball & Konzert. Vorsicht beim Ticketkauf! In: test.de. Stiftung Warentest, 16. Juni 2017, abgerufen am 24. August 2019.
  38. Elmar Neveling: Wider den Wucher. In: Bundesliga-Magazin 01/15. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, S. 34-36, abgerufen am 24. August 2019.
  39. Matthias Schmid: Kampf gegen Viagogo und Co. - Ticketverkäufer lancieren eigene Wiederverkaufsplattformen. In: Espresso Radiobeitrag. SRF Schweizer Radio und Fernsehen, 8. April 2019, abgerufen am 24. August 2019.
  40. Deutschland fehlen mehr als 25.000 Pfleger. In: Spiegel Online. 25. April 2018, abgerufen am 25. Oktober 2018.
  41. Interview mit Prof. Dr. Helma Lutz: Ausländische Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten. Bundeszentrale für politische Bildung, 18. August 2015, abgerufen am 25. Oktober 2018.
  42. Lothar Knopp, Geschäftsführender Direktor des GPPLEN: Pflegesituation in Deutschland - "Wer nicht ins Altenheim will, driftet in die Illegalität ab". ZDF, 7. August 2018, abgerufen am 25. Oktober 2018.
  43. Hildegard Theobald, Holger Andreas Leidig: Pflegearbeit in Deutschland, Japan und Schweden. Hans-Böckler-Stiftung, abgerufen am 25. April 2019.
  44. Frank Specht: Agnieszka, übernehmen Sie! – Warum ausländische Pflegekräfte aus der rechtlichen Grauzone heraus müssen. In: Handelsblatt. 7. August 2018, abgerufen am 25. Oktober 2018.
  45. Ursula Dallinger, Antje Eichler: Der graue Markt für Altenpflege, Institutionelle Voraussetzungen und Ambivalenzen transnationaler Pflege. In: Unsichere Zeiten: Herausforderungen gesellschaftlicher Transformationen: Verhandlungen des 34. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Jena 2008. Bd. 1 u. 2. Mit CD-ROM (pp.169-182). VS Verl. für Sozialwissenschaften, Januar 2010, abgerufen am 25. Oktober 2018.