Geheimhaltungsstufe
Über Geheimhaltungsstufen wird von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung die Schutzbedürftigkeit von Informationen festgelegt.
Dabei wird jedes Objekt (Dokument) gemäß seiner Schutzwürdigkeit und Gefährdung einer Schutzstufe (oder Schutzklasse) zugeordnet. Die einzelnen Schutzklassen bilden eine Ordnungsrelation, das heißt sie unterteilen die Objekte in „Schichten“ (vertikale Gliederung). Jedem Subjekt (Akteur, Benutzer) wird nun, gemäß dem ihm entgegengebrachten Vertrauen, ebenfalls eine Schutzstufe zugewiesen. Ein Subjekt darf nur dann auf ein Objekt zugreifen, wenn die Schutzstufe des Subjektes (die Clearance einer Person) mindestens so hoch ist wie die Schutzstufe des Objektes (z. B. die Geheimhaltungsstufe eines Dokumentes).
Diese Art von Zugriffsbeschränkung ist vor allem beim Militär und anderen staatlichen Institutionen üblich, wird aber auch von vielen Unternehmen benutzt. In den meisten Fällen gibt es vier Geheimhaltungsgrade.
Eine Zugriffskontrolle dieser Art dient vor allem der Geheimhaltung, also dem Erhalt der Vertraulichkeit von Information. In Systemen mit hohen Sicherheitsanforderungen wird zu diesem Zweck das Erzeugen neuer Daten besonders behandelt: Legt ein Subjekt ein neues Objekt an, so hat dieses automatisch die Schutzstufe des Subjektes. So wird verhindert, dass Akteure mit einer hohen Zugangsberechtigung (unbeabsichtigt) Informationen an niedrigere Schutzstufen weitergeben können. Das führt aber dazu, dass es 'hochautorisierten' Personen theoretisch unmöglich ist, überhaupt Informationen an andere Personen weiterzugeben.
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Deutschland 1933–1945 [Bearbeiten]
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden im militärischen Bereich die grundlegenden Anforderungen zur Geheimhaltung in der Verschlusssachen-Vorschrift (H.Dv. 99, M.Dv.Nr. 9, L.Dv.99 – vom 1. Oktober 1935 und vom 1. August 1943) festgelegt. Hierbei wird der Begriff der Verschlusssache wie folgt definiert: „Verschlußsachen im Sinne dieser Vorschrift sind Schriften und Schriftstücke, die zum Wohle des Reiches, insbesondere im Interesse der Landesverteidigung oder aus anderen dienstlichen Gründen eines besonderen Geheimschutzes bedürfen.“
Geheimhaltungsstufen im Militärbereich [Bearbeiten]
Die Verschlusssachen im militärischen Bereich wurden in drei Geheimhaltungsstufen eingeteilt:
- „Geheime Kommandosache“ (g.Kdos.)[1]
- „Geheim“ (g.)
- „Nur für den Dienstgebrauch“ (N.f.D.)
Die Verschlusssachen-Vorschrift regelte genau die Kennzeichnung, die Verteilung, die Vernichtung und das Verhalten bei Verlust.
Geheime Reichssache [Bearbeiten]
Der „Verschlußsachen-Anweisung“ folgend, die Hermann Göring als Reichsinnenminister 1935 erließ, wurden Verschlusssachen sowie die Stufen der Geheimhaltung für die Verwaltung umfassend formuliert: „Verschlußsachen (VS) sind solche Sachen aller Art, deren Kenntnis zum Wohle des Reiches, insbesondere im Interesse der Landesverteidigung oder aus dienstlichen, politischen oder disziplinarischen Gründen auf einen bestimmten Kreis von Personen beschränkt werden muß, und dauernd unter Verschluß zu halten sind.“[2]
- „VS sind ›Geheim‹ (g), wenn ihr Inhalt einen höheren Schutz gegen Bekanntwerden und Verrat erhalten muß, oder
- ›Geheime Reichssache‹ (g. Rs), wenn sie des höchsten Geheimschutzes bedürfen und daher nur zur Kenntnis eines engst begrenzten und jeweils genau zu bezeichnenden Personenkreises gelangen sollen. G. Rs. stehen unter besonderer Sicherung der Verwahrung und Beförderung.“[3]
Bundesrepublik Deutschland [Bearbeiten]
Für Dokumente sind im deutschen und europäischen Recht typischerweise folgende Geheimhaltungsstufen definiert:
- STRENG GEHEIM (abgekürzt: str. geh.; auch: Stufe II): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden.
Kennzeichnung: Auf Schriftstücken roter Stempelabdruck oder Druck in der Kopf- und Fußzeile. - GEHEIM (geh.; auch: Stufe I): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Kennzeichnung: Auf Schriftstücken roter Stempelabdruck oder Druck in der Kopf- und Fußzeile. - VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH (VS-VERTRAULICH, VS-Vertr.): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein.
Kennzeichnung: Auf Schriftstücken blauer oder schwarzer Stempelabdruck oder Druck in der Kopfzeile. - VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-NfD): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein.
Kennzeichnung: Auf Schriftstücken blauer oder schwarzer Stempelabdruck oder Druck in der Kopfzeile.
Die Geheimhaltungsstufen STRENG GEHEIM, GEHEIM und VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH sind außerdem mit dem Zusatz amtlich geheimgehalten versehen. Falls Unternehmen eine Verschlusssache im Auftrag einer Behörde bzw. des Staates produzieren, lautet der Zusatz auf amtliche Veranlassung geheimgehalten. Verschlusssachen sind je nach Einstufung in verschlossenen Aktenschränken oder Tresoren zu verwahren. Bei elektronischer Übermittlung sind sie zu verschlüsseln. In Deutschland werden dazu durch das BSI freigegebene Kryptosysteme wie zum Beispiel das Elcrodat-System, die SINA-Produktfamilie, dem Verschlüsselungsverfahren Libelle, die für Notebooks konzipierte GeNUCard oder andere vom BSI zertifizierte Produkte[4] verwendet. "VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" sind für jeden Mitarbeiter einer Behörde im Rahmen seiner Dienstgeschäfte zugänglich. Personen, die Zugang zu Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad „VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH“ oder „GEHEIM“ erhalten sollen, werden vorher einer gesonderten Sicherheitsüberprüfung unterworfen. Bei Personen mit Zugang zu "STRENG GEHEIMEN" Unterlagen werden außerdem so genannte "Referenzpersonen" befragt, also Personen, mit denen der Antragsteller regelmäßig engen Kontakt pflegt. Bei der Bundeswehr werden Sicherheitsüberprüfungen beispielsweise durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchgeführt.
Zu klassifiziertem Material darf nur derjenige Zugang erhalten, dessen Integrität vorher im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung verifiziert wurde. Darüber hinaus wird bei der Ermächtigung unterschieden in die Befugnis, allein Kenntnis von klassifiziertem Material erlangen zu dürfen („eyes only“) oder klassifiziertes Material zu bearbeiten.
Grundsätzlich gilt für die Einstufung, dass eine nachträgliche Höherstufung nicht erfolgen soll. Das ist jedoch beliebte Praxis, um Dritten den Zugang zu erschweren, nachdem die auftraggebende Stelle verspätet die Brisanz von Inhalten wahrgenommen hat. Strafrechtlich ist diese Höherstufung ein wirksames Merkmal, einen Vorwurf angeblicher Verletzung von Geheimhaltungspflichten abzuwehren.
Regelungen zu den Geheimhaltungsstufen finden sich z. B. in § 2 der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 zur GO-BT), in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen – Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung – VSA)[5] und in § 4 SÜG.
Deutsche Demokratische Republik [Bearbeiten]
In der DDR wurde in der Nationalen Volksarmee in Staats- und Dienstgeheimnisse unterschieden. Für Staatsgeheimnisse gab es die Geheimhaltungsgrade
- Geheime Kommandosache (GKdos)
- Geheime Verschlußsache (GVS)
- Vertrauliche Verschlußsache (VVS).
Für Dienstgeheimnisse waren die Geheimhaltungsgrade
- Nur für den Dienstgebrauch (NfD)
- Vertrauliche Dienstsache (VD)
- Besondere Dienstsache (BDS, erst seit etwa 1989).
Hauptsächlich wurde NfD benutzt.
Einstufen und die Vervielfältigung anordnen durften für Geheime Kommandosachen die Stellvertreter des Ministers, der Hauptinspekteur der NVA und die Kommandeure mit Dienstgrad Generalmajor und Gleichgestellte, für Geheime Verschlußsachen die Kommandeure mit Dienstgrad Oberst und Gleichgestellte und die Direktoren der volkseigenen Betriebe im Geschäftsbereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung und für Vertrauliche Verschlußsachen die Leiter von Struktureinheiten mit Oberstleutnant und Gleichgestellte. Die Berechtigten und ihre Stellvertreter durften jeweils auch gleichzeitig die niedrigeren Geheimhaltungsstufen anordnen.
Eingestuft wurde als
- Geheime Kommandosache: Informationen von höchster politischer, ökonomischer, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder technologischer Bedeutung, deren Geheimhaltung für die Sicherung der Grundlagen der DDR bzw. der sozialistischen Staatengemeinschaft entscheidend ist oder deren Offenbarung diese Grundlagen gefährden kann.
- Geheime Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen von gesamt staatlicher Bedeutung, deren Geheimhaltung der DDR oder der sozialistischen Staatengemeinschaft in sehr hohem Maße nutzt oder einen bedeutenden Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung schwere Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für die Innen- und Außenpolitik des sozialistischen Staates, die Volkswirtschaft, die Verteidigungskraft bzw. die innere Sicherheit herbeiführen kann.
- Vertrauliche Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen mit Bedeutung für gesellschaftliche Bereiche und Prozesse bzw. den sozialistischen Staat, deren Geheimhaltung einen Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für diese herbeiführen kann[6]
Vereinigte Staaten [Bearbeiten]
Die staatlichen Geheimhaltungsstufen in den Vereinigten Staaten sind:
- Top secret (Streng Geheim)
- Secret (Geheim)
- Confidential (Vertraulich)
- Restricted (Eingeschränkt)
Top secret ist die höchste der Allgemeinheit bekannte Geheimhaltungsstufe. Sie wird für Informationen angewendet, die „außerordentlich schweren Schaden“ für die nationale Sicherheit mit sich bringen, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt werden. Für mehr als 850.000 Menschen in den USA gilt die höchste Geheimhaltungsstufe.[7][8]
Nur außerordentlich schützenswerte Informationen fallen darunter:
- Waffenentwicklung
- Informationen, die die Sicherheit des Präsidenten betreffen
- Nuklearprojekte
- verschiedene Geheimdienstinformationen
Auch unwichtige oder nichtssagende Informationen können als „top secret“ eingestuft werden, wenn die Art der Informationsgewinnung geheim bleiben soll. Dies kann beispielsweise für abgefangene Kommunikationssignale (Signal Intelligence - SIGINT) oder menschliche Quellen (Human Intelligence - HUMINT) gelten.
Die Geheimhaltungsstufe Secret ist die zweithöchste. Mit ihr werden Informationen deklariert, deren Veröffentlichung „schweren Schaden“ für die nationale Sicherheit bedeuten würde. Die meisten klassifizierten Informationen tragen diese Geheimhaltungsstufe.
Die Geheimhaltungsstufe Confidential ist die niedrigste. Sie ist definiert als Information, die bei ihrer Veröffentlichung einen nicht näher definierten Schaden für die nationale Sicherheit anrichtet.
Präsident Obama hat mit seiner "Executive Order 13526 - Classified National Security Information" vom 29. Dezember 2009 in Sektion 1.7 festgelegt, dass keine Information geheim gehalten werden
- um Rechtsverstöße, Ineffizienz oder Verwaltungsfehler zu verbergen
- um zu vermeiden, dass Personen, Organisationen oder Behörden „in Verlegenheit kommen“[9]
NATO [Bearbeiten]
Die Geheimhaltungsstufen der NATO sind:
- COSMIC TOP SECRET (CTS), wird in Deutschland behandelt wie STRENG GEHEIM
- NATO SECRET (NS), wird in Deutschland behandelt wie GEHEIM
- NATO CONFIDENTIAL (NC), wird in Deutschland behandelt wie VS-VERTRAULICH
- NATO RESTRICTED (NR), wird in Deutschland behandelt wie VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Bei internationalen Einsätzen, wie z.B. dem Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan, erfolgt die Einstufung z.B. als "NATO SECRET releasable to ISAF SECRET".
Einen speziellen Stellenwert hat auch die Geheimhaltungsstufe NATO UNCLASSIFIED (NU). Informationen und Dokumente mit dieser Geheimhaltungsstufe sind geistiges Eigentum der NATO (Copyright) und dürfen nicht ohne die Zustimmung der NATO veröffentlicht werden. Generell sind derart klassifizierte Informationen nicht für die Übertragung über das Internet freigegeben, außer sie sind klar mit dem Zusatz RELEASABLE FOR INTERNET TRANSMISSION gekennzeichnet.
Informationen oder Dokumente, die öffentlich zugänglich sind, werden mit dem Zusatz NON SENSITIVE INFORMATION RELEASABLE TO THE PUBLIC gekennzeichnet.
Vergleichbare Geheimhaltungsstufen anderer Länder [Bearbeiten]
Quelle:[10]
| Staat |
Streng Geheim
|
Geheim
|
VS – Vertraulich
|
VS – Nur für den Dienstgebrauch
|
|---|---|---|---|---|
| Ägypten | Sirri Lilghayeh | SirriKhas | Mehoud | Jidden |
| Argentinien | Estrictamente Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Äthiopien | Yemiaz Birtou Mistir | Mistir | Kilkil | |
| Australien | Top Secret | Secret | Confidential | Restricted |
| Belgien (Flämisch) | Zeer Geheim | Geheim | Vertrouwelijk | Beperkte Verspreiding |
| Bolivien | Supersecreto oder Muy Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Brasilien | Ultra Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Bulgarien | Строго секретно | Секретно | Поверително | За служебно ползване |
| Chile | Secreto | Secreto | Reservado | Reservado |
| China[11] | 绝密, Juémì | 机密, Jīmì | 秘密, Mìmì | |
| Costa Rica | Alto Secreto | Secreto | Confidencial | |
| Dänemark | Yderst Hemmeligt | Hemmeligt | Fortroligt | Til Tjenestebrug; dipl. Dienst: Fortroligt (dünner schwarzer Rahmen) |
| DDR | GVS (geheime Verschlußsache) | VVS (vertrauliche Verschlußsache) | VS (Verschlußsache) | |
| Deutschland | Streng Geheim | Geheim | VS – Vertraulich | VS – Nur für den Dienstgebrauch |
| Ecuador | Secretisimo | Secreto | Confidencial | Reservado |
| El Salvador | Ultra Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| EU/Europol (für Europol mit dem Zusatz Europol)[12] | TRES SECRET UE/EU TOP SECRET | SECRET UE | CONFIDENTIEL UE | RESTREINT UE |
| EURATOM | EURA STRENG GEHEIM | EURA GEHEIM | EURA VERTRAULICH | EURA NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH |
| Finnland | Erittäin salainen (TTL I) | Salainen (TTL II) | Luottamuksellinen (TTL III) | Viranomaiskäyttöön (TTL IV)¹ |
| Frankreich | Très secret défense | Secret défense | Confidentiel défense | Diffusion restreinte |
| Griechenland | Άκρως Απόρρητον | Απόρρητον | Εμπιστευτικόν | Περιορισμένης Χρήσης |
| Großbritannien | Top Secret | Secret | Confidential | Restricted |
| Guatemala | Alto Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Haiti | Top Secret | Secret | Confidential | Reserve |
| Honduras | Super Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Hongkong | Top Secret, 高度機密, Gāodù jīmì | Secret, 機密, Jīmì | Confidential, 保密, Bǎomì | Restricted, 內部文件, Nèibù wénjiàn |
| Indien | Param Gupt | Gupt | Gopniya | Pratibanhst/seemit |
| Indonesien | Sangat Rahasia | Rahasia | Agak Rahasia | Terbatas |
| Irak | Sirri Lil-ghayah | Sirri | Khass | Mehdoud |
| Iran | Bekoliserri | Serri | Kheil Mahramaneh | Mahramaneh |
| Irland | An-sicreideach | Sicreideach | Runda | Srianta |
| Island | Algjorti | Trunadarmal | ||
| Israel | Sodi Beyoter סודי ביותר |
Sodi סודי |
Shamur שמור |
Mugbal מוגבל |
| Italien | Segretissimo | Segreto | Riservatissimo | Riservato |
| Japan | Kimitsu, 機密 | Gokuhi, 極秘 | Hi, 秘 | Toriatsukai chūi, 取り扱い注意 |
| Jordanien | Maktum Jiddan | Maktum | Sirri | Mahdud |
| Kambodscha | Sam Ngat Bamphot | Sam Ngat Roeung | Art Kambang | Ham Kom Psay |
| Kanada | Top Secret | Secret | Confidential | |
| Kolumbien | Ultrasecreto | Secreto | Reservado | Confidencial |
| Kroatien | Vrlo tajno | Tajno | Povjerljivo | Ograničeno |
| Laos | Lup Sood Gnod | Kuam Lup | Kuam Lap | Chum Kut Kon Arn |
| Libanon | Tres Secret | Secret | Confidentiel | |
| Mexiko | Ultra Secreto | Secreto | Confidencial | Restringido / Reservado |
| Luxemburg | Très secret | Secret | Confidentiel | Diffusion restreinte |
| Neuseeland | Top Secret | Secret | Confidential | Restricted |
| Nicaragua | Alto Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Niederlande | Stg. Zeer Geheim | Stg. Geheim | Stg. Confidentieel | Dep. Vertrouwelijk |
| Norwegen | Strengt Hemmelig | Hemmelig | Konfidensiell | Begrenset |
| Österreich[13] | Streng Geheim | Geheim | Vertraulich | Eingeschränkt |
| Pakistan (Urdu) | Intahai Khufia | Khufia | Sigh-E-Raz | Barai Mahdud Taqsim |
| Paraguay | Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Peru | Estrictamente Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Philippinen | Top Secret | Secret | Confidential | Restricted |
| Polen | Ściśle tajne | Tajne | Poufne | Zastrzeżone |
| Portugal | Muito Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| Russland | Особой важности | Совершенно секретно | Секретно | Для служебного пользования |
| Saudi-Arabien | Saudi Top Secret | Saudi Very Secret | Saudi Secret | Saudi Restricted |
| Schweden | Kvalificerat Hemlig (KH) (dicker roter Rahmen mit schwarzem Rand) | Hemlig (H) (einfacher roter Rahmen) | Förtrolig | |
| Schweiz | Geheim/secret | Vertraulich/confidentiel | Armee intern od. dienstlich/Interne au service | |
| Spanien | Máximo Secreto | Secreto | Confidencial | Difusión Limitada |
| Südafrika (English) | Top Secret | Secret | Confidential | Restricted |
| Südafrika (Afrikaans) | Uiters Geheim | Geheim | Vertroulik | Beperk |
| Südkorea | I-Kup Bi Mil 1급비밀 | II-Kup Bi Mil 2급비밀 | III-Kup Bi Mil 3급비밀 | Dae Woi Bi 대외비 |
| Taiwan | Chichimi | Chimi | ||
| Thailand | Lup Tisud | Lup Maag | Lup | Pok Pid |
| Tschechien | Přísně tajné | Tajné | Důvěrné | Vyhrazené |
| Türkei | Çok Gizli | Gizli | Özel | Hizmete Özel |
| Ungarn | Szigorúan Titkos | Titkos | Bizalmas | |
| Uruguay | Ultra Secreto | Secreto | Confidencial | Reservado |
| USA | Top Secret | Secret | Confidential | Restricted |
| Vietnam | Toi-Mat | Mat | Kin | Pho Bien Han Che |
Siehe auch [Bearbeiten]
- Geheimnis
- Geheimschutz
- Amtsgeheimnis
- Bell-LaPadula-Modell
- Mandatory Access Control
- Sperrfrist (Archivwesen)
Weblinks [Bearbeiten]
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) vom 31. März 2006
- "US National Industrial Security Program Operating Manual" (englisch)
- NATO SECURITY PROCEDURES + COSMIC bei fas (englisch)
- Marking Classified National Security Information ISOO-Buch PDF (englisch; 576 kB)
- The National Security Archive -Nach dem a Freedom of Information Act (FOIA) freigegebene Dokumente (Sammlung) (englisch)
- Sehr ausführliche Klassifizierungsliste bei rr0.org (französisch)
- Geheimschutzhandbuch - Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, 2004 PDF
- Defence Vetting Agency bei mod.uk (englisch)
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich: Band I; 30. Januar 1933 bis 2. August 1934. Harald Boldt Verlag in der R. Oldenbourg Verlag GmbH 1998, S. XII
- ↑ Berward Dörner: Die Deutschen und der Holocaust. Was niemand wissen wollte, aber jeder wissen konnte. Berlin 2007, ISBN 978-3-549-07315-5, S. 638 mit Anm. 90.
- ↑ Berward Dörner: Die Deutschen und der Holocaust ... Berlin 2007, ISBN 978-3-549-07315-5, S. 638 mit Anm. 90.
- ↑ BSI zertifizierte Produkte
- ↑ BMI-IS-20060329-KF-A002 Text. Siehe dazu Antrag Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag "Demokratie durch Transparenz stärken - Deklassifizierung von Verschlusssachen gesetzlich regeln" (BT-Drs. 17/6128) (PDF; 89 kB)
- ↑ DV 010/0/009, Schutz der Staatsgeheimnisse in der Nationale Volksarmee [1]
- ↑ Behördenchaos: Amerikas Geheimdienste vergeuden Zeit und Geld. Spiegel Online, 19. Juli 2010, archiviert vom Original am 19. Juli 2010, abgerufen am 19. Juli 2010.
- ↑ Top Secret America: A hidden world, growing beyond control. The Washington Post, 19. Juli 2010, archiviert vom Original am 30. Oktober 2010, abgerufen am 30. Oktober 2010.
- ↑ Executive Order 13526 des Weissen Hauses über "Classified National Security Information"
- ↑ Geheimhaltungsstufen anderer Länder bei NISPOM app. B dss.mil. Archiviert vom Original am 25. September 2010, abgerufen am 17. Mai 2008.
- ↑ 中华人民共和国保守国家秘密法 ‚Gesetz über die Bewahrung von Staatsgeheimnissen der Volksrepublik China‘ vom 5. September 1988, Online
- ↑ Beschluss 2009/968/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Annahme der Vertraulichkeitsregeln für Europol-Informationen
- ↑ § 2 Abs. 2 - Informationssicherheitsgesetz. Abgerufen am 27. März 2013.
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