„Politischer Status der Arktis“ – Versionsunterschied

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Einleitung ergänzt, einleitende Abschnitte zum SRÜ in entsprechenden Abschnitt verschoben, Literatur überarbeitet, Zusammenarbeit im Arktischen Rat ergänzt.
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Der '''politische Status der [[Arktis]]''' ist bis heute ungeklärt. Größere [[Liste der Territorialstreitigkeiten|Territorialkonflikte]] gibt es nicht, jedoch unterschiedliche Standpunkte der [[Anrainerstaat]]en des [[Arktischer Ozean|Nordpolarmeeres]] in maritimen Fragen, auch wenn mit wenigen Außnahmen alle [[Staatsgebiet#Seegrenze|Seegrenzen]] in der Arktis rechtlich in Abkommen geregelt wurden.<ref name="Stephen2018s47">{{Literatur |Autor=Kathrin Stephen, Sebastian Knecht, Golo M. Bartsch |Titel=Internationale Politik und Governance in der Arktis: Eine Einführung |Verlag=[[Springer Spektrum]] |Ort=Berlin |Datum=2018 |Kapitel=3.2 Internationale Organisationen und Regime |Seiten=47 |ISBN=978-3-662-57419-5 |DOI=10.1007/978-3-662-57420-1}}</ref>
Der '''politische Status der [[Arktis]]''' ist bis heute ungeklärt.

Nach dem [[Seerechtsübereinkommen]] ''(SRÜ)'' der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] von 1982 haben Staaten mit ozeanischer Küste das Recht auf begrenzte Kontrolle der Wasserfläche bis zu einer Entfernung von 200&nbsp;[[Seemeile]]n (sm) (~370&nbsp;[[Kilometer|km]]) von der [[Basislinie (Seerecht)|Basis-Küstenlinie]] (die sogenannte [[ausschließliche Wirtschaftszone]]).<ref>{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/prt_v/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Kapitel=Teil V: Ausschließliche Wirtschaftszone |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=14–20 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref> Das bedeutet, dass im Rahmen des Abkommens die sechs [[Anrainerstaat]]en des [[Nordpolarmeer]]s mit Gebiet nördlich des [[Polarkreis]]es, [[Norwegen]], [[Island]], [[Dänemark]], [[Russland]], die [[USA]] sowie [[Kanada]] in begrenztem Umfang souveräne Rechte und [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheitsbefugnisse]] in Teilen des Nordpolarmeeres ausüben dürfen.

Der [[Nordpol]] und das ihn umgebende Gebiet sind aber so weit vom Festland entfernt, dass sie nach derzeitiger Rechtslage als [[Hohe See]] nicht der Hoheitsgewalt eines Staates unterliegen können. Allerdings hat jeder Staat die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren nach [[Ratifizierung]] des SRÜ bei der [[Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels]] (CLCS) eine Ausweitung gewisser Rechte über die 200-Seemeilengrenze hinaus zu beantragen.<ref name="SRÜAnl2">{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/app_2/art_4/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Fundstelle=Anlage 2, Artikel 4 |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=84 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref><ref name="SRÜArt76">{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/art_76/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Fundstelle=Artikel 76 |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=21 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref>

Aufgrund dieser Regelung beantragten bisher Russland (2001), Norwegen (2006), Kanada (2013) und Dänemark (2014) eine solche Ausweitung ihres Gebietes.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.un.org/depts/los/clcs_new/commission_submissions.htm |titel=Submissions to the CLCS |werk=un.org |hrsg=Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht, [[Bereich Rechtsangelegenheiten]], [[Vereinte Nationen]] |datum=2019-12-12 |abruf=2020-03-01}}</ref>

== Besitzfrage ==
== Besitzfrage ==
=== Situation im 20. Jahrhundert ===
=== Situation im 20. Jahrhundert ===
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=== Ansprüche nach dem SRÜ im 21. Jahrhundert ===
=== Ansprüche nach dem SRÜ im 21. Jahrhundert ===
Nach dem [[Seerechtsübereinkommen]] (''SRÜ'') der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] von 1982 haben Staaten mit ozeanischer Küste das Recht, Ressourcen der Wassersäule und des darunterliegenden Festlandsockels bis zu einer Entfernung von 200&nbsp;[[Seemeile]]n (~370&nbsp;[[Kilometer|km]]) von der [[Basislinie (Seerecht)|Basis-Küstenlinie]] auszubeuten.<ref name="SRUEArtV">{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/prt_v/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Kapitel=Teil V: Ausschließliche Wirtschaftszone |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=14–20 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref><ref name="Stephen2018s47 /> Dieser sich an die [[Küstenmeer|Hoheitsgewässer]] anschließende Bereich wird nach dem SRÜ als [[ausschließliche Wirtschaftszone]] (AWZ) bezeichnet.<ref name="SRUEArtV" /> Das bedeutet, dass im Rahmen des Abkommens die sechs Anrainerstaaten, [[Norwegen]], [[Island]], [[Dänemark]], [[Russland]], die [[USA]] sowie [[Kanada]], begrenzte souveräne Rechte in Teilen des Nordpolarmeeres ausüben dürfen.<ref name="Stephen2018s47" />
Nach Ratifizierung des [[Seerechtsübereinkommen]] haben Unterzeichnerstaaten zehn Jahre Zeit, um auf Grundlage wissenschaftlicher und technischer Daten einen über die 200-Seemeilen-Begrenzung reichenden, ausgedehnten Festlandsockel nachzuweisen.<ref name="SRÜAnl2" />


Ansprüche auf einen ausgedehnte Festlandsockel geben den Antrag stellenden Staaten Sonderrechte auf den Meeresboden und die Rohstoffquellen unterhalb des Bodens, berühren jedoch nicht den Rechtsstatus der darüber befindlichen Gewässer und des darüber befindlichen Luftraums.<ref name="SRÜArt78">{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/art_78/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Fundstelle=Artikel 78 |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=22 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref>
Der [[Nordpol]] und das ihn umgebende Gebiet sind aber so weit vom Festland entfernt, dass sie nach derzeitiger Rechtslage als [[Hohe See]] nicht der Hoheitsgewalt eines Staates unterliegen können. Allerdings hat jeder Staat die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren nach [[Ratifizierung]] des SRÜ bei der [[Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels]] (CLCS) auf Grundlage wissenschaftlicher und technischer Daten einen über die 200-Seemeilen-Begrenzung der AWZ reichenden, ausgedehnten Festlandsockel nachzuweisen.<ref name="SRÜAnl2">{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/app_2/art_4/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Fundstelle=Anlage 2, Artikel 4 |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=84 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref><ref name="SRÜArt76">{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/art_76/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Fundstelle=Artikel 76 |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=21 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref>

Aufgrund dieser Regelung beantragten bisher Russland (2001), Norwegen (2006), Kanada (2013) und Dänemark (2014) eine solche Ausweitung ihres Gebietes.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.un.org/depts/los/clcs_new/commission_submissions.htm |titel=Submissions to the CLCS |werk=un.org |hrsg=Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht, [[Bereich Rechtsangelegenheiten]], [[Vereinte Nationen]] |datum=2019-12-12 |abruf=2020-03-01}}</ref> Eine Gesamtübersicht der diversen Ansprüche hat das Centre for Borders Research der [[University of Durham|Durham University]] erstellt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.dur.ac.uk/ibru/resources/arctic/ |titel=Arctic maps |werk=durc.ac.uk |hrsg=Centre for Borders Research, Durham University |abruf=2020-05-18 |sprache=en}}</ref>
Ansprüche auf einen ausgedehnte Festlandsockel geben den Antrag stellenden Staaten das Recht, den Meeresboden und die Rohstoffquellen unterhalb des Bodens auszubeuten, beziehen sich jedoch nicht auf die darüber befindlichen Gewässer („Wassersäule“) und den darüber befindlichen Luftraum.<ref name="SRÜArt78">{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/art_78/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Fundstelle=Artikel 78 |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=22 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref><ref name="Stephen2018s47" />


==== Russland ====
==== Russland ====
Russland hat das SRÜ am 12.&nbsp;März 1997<ref name="SRÜ">{{Internetquelle |url=https://treaties.un.org/pages/ViewDetailsIII.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXI-6&chapter=21&Temp=mtdsg3&lang=en |titel=Status of Treaties – Chapter XXI: Law of the Sea |werk=treaties.un.org |hrsg=United Nations Treaty Collection |datum=2020-03-01 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> ratifiziert und konnte somit bis 2007 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 20.&nbsp;Dezember 2001 beantragte Russland offiziell bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels die Festlegung neuer Außengrenzen für den russischen Kontinentalschelf jenseits der 200 Seemeilen weiten ausschließlichen Wirtschaftszone.<ref name="UN-RUS">{{Internetquelle |url=https://www.un.org/depts/los/clcs_new/submissions_files/submission_rus.htm |titel=Continental Shelf - submission to the Commission by the Russian Federation |werk=un.org |hrsg=Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht, [[Bereich Rechtsangelegenheiten]], [[Vereinte Nationen]] |datum=2009-06-30 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> Das hierdurch von Russland beanspruchte Gebiet mit einer Fläche von etwa 1,2 Millionen Quadratkilometern umfasst einen großen Teil der Arktis, inklusive des Nordpols.<ref>[https://www.un.org/depts/los/clcs_new/submissions_files/rus01/RUS_CLCS_01_2001_LOS_2.jpg Karte der von Russland vorgeschlagenen Erweiterung des Kontinentalschelfs.] Die Grenze der ausschließlichen Wirtschaftszone ist rot markiert, darüber hinausgehendes Gebiet ist schwarz schraffiert, abgerufen am 1. März 2020 (englisch).</ref>
Russland hat das SRÜ am 12.&nbsp;März 1997<ref name="SRÜ">{{Internetquelle |url=https://treaties.un.org/pages/ViewDetailsIII.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXI-6&chapter=21&Temp=mtdsg3&lang=en |titel=Status of Treaties – Chapter XXI: Law of the Sea |werk=treaties.un.org |hrsg=United Nations Treaty Collection |datum=2020-03-01 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> ratifiziert und konnte somit bis 2007 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 20.&nbsp;Dezember 2001 beantragte Russland offiziell bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels die Festlegung neuer Außengrenzen für den russischen Kontinentalschelf jenseits der 200 Seemeilen weiten AWZ.<ref name="UN-RUS">{{Internetquelle |url=https://www.un.org/depts/los/clcs_new/submissions_files/submission_rus.htm |titel=Continental Shelf - submission to the Commission by the Russian Federation |werk=un.org |hrsg=Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht, [[Bereich Rechtsangelegenheiten]], [[Vereinte Nationen]] |datum=2009-06-30 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> Das hierdurch von Russland beanspruchte Gebiet mit einer Fläche von etwa 1,2 Millionen Quadratkilometern umfasst einen großen Teil der Arktis, inklusive des Nordpols.<ref>[https://www.un.org/depts/los/clcs_new/submissions_files/rus01/RUS_CLCS_01_2001_LOS_2.jpg Karte der von Russland vorgeschlagenen Erweiterung des Kontinentalschelfs.] Die Grenze der ausschließlichen Wirtschaftszone ist rot markiert, darüber hinausgehendes Gebiet ist schwarz schraffiert, abgerufen am 1. März 2020 (englisch).</ref>


Der Antrag wurde unter anderem damit begründet, dass sowohl der [[Lomonossow-Rücken|Lomonossow-]] als auch der [[Mendelejew-Rücken]] unterseeische Fortsetzungen der [[Eurasien|eurasischen Landmasse]] seien.<ref name="UN-RUS" /> Der Antrag wurde von der Kommission zurückgewiesen; die technischen und fachlichen Gründe hierfür blieben auf Wunsch Russlands vertraulich.<ref>{{Literatur |Autor=[[Karl Hinz]] |Titel=Wem gehört die zentrale Arktis um den Nordpol und wer ist zuständig für den Festlandsockel der Antarktis? Wichtige Aspekte des Artikels 76 des Internationalen Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |Seiten=60 |Sammelwerk=[[Polarforschung (Zeitschrift)|Polarforschung]] |Band=77 |Nummer=2–3 |Datum=2008-12-09 |Online=https://epic.awi.de/id/eprint/28776/1/Hin2008a.pdf |Abruf=2020-03-09}}</ref> In den Jahren 2007 und 2008 wurden Forschungen als Teil des russischen Beitrags zum [[Internationales Polarjahr|4. Internationalen Polarjahr]] durchgeführt. Durch die ''Arktika 2007'' genannte Expedition wurde die Struktur und Entstehung der Erdkruste in der Arktis nahe Eurasiens, unter anderem durch Forschung am Mendelejew-, am Lomonossow- und am [[Alpha-Rücken]], untersucht. Die Gruppe von 50 russischen Wissenschaftlern kam dabei nach der Expedition zu dem Ergebnis, dass zumindest der Lomonossow-Rücken mit russischem Territorium verbunden sei, was jedoch von anderen Wissenschaftlern in Zweifel gezogen wurde.<ref name="time">{{Internetquelle |url=https://content.time.com/time/world/article/0,8599,1642905,00.html |autor=Yuri Zarakhovich |titel=Russia Claims the North Pole |hrsg=[[TIME]] |datum=2007-07-12 |abruf=2020-03-02 |sprache=en}}</ref><ref name="Guardian">{{Internetquelle |url=https://www.theguardian.com/world/2007/jun/28/russia.oil |titel=Kremlin lays claim to huge chunk of oil-rich North Pole |hrsg=[[The Guardian]] |datum=2007-07-28 |abruf=2020-03-02 |sprache=en}}</ref> Unter dem Meeresboden der fraglichen Gebiete könnten nach Angaben der russischen Wissenschaftler bis zu zehn Milliarden Tonnen Öl und Gas lagern.<ref name="time" />
Der Antrag wurde unter anderem damit begründet, dass sowohl der [[Lomonossow-Rücken|Lomonossow-]] als auch der [[Mendelejew-Rücken]] unterseeische Fortsetzungen der [[Eurasien|eurasischen Landmasse]] seien.<ref name="UN-RUS" /> Der Antrag wurde von der Kommission zurückgewiesen; die technischen und fachlichen Gründe hierfür blieben auf Wunsch Russlands vertraulich.<ref>{{Literatur |Autor=[[Karl Hinz]] |Titel=Wem gehört die zentrale Arktis um den Nordpol und wer ist zuständig für den Festlandsockel der Antarktis? Wichtige Aspekte des Artikels 76 des Internationalen Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |Seiten=60 |Sammelwerk=[[Polarforschung (Zeitschrift)|Polarforschung]] |Band=77 |Nummer=2–3 |Datum=2008-12-09 |Online=https://epic.awi.de/id/eprint/28776/1/Hin2008a.pdf |Abruf=2020-03-09}}</ref> In den Jahren 2007 und 2008 wurden Forschungen als Teil des russischen Beitrags zum [[Internationales Polarjahr|4. Internationalen Polarjahr]] durchgeführt. Durch die ''Arktika 2007'' genannte Expedition wurde die Struktur und Entstehung der Erdkruste in der Arktis nahe Eurasiens, unter anderem durch Forschung am Mendelejew-, am Lomonossow- und am [[Alpha-Rücken]], untersucht. Die Gruppe von 50 russischen Wissenschaftlern kam dabei nach der Expedition zu dem Ergebnis, dass zumindest der Lomonossow-Rücken mit russischem Territorium verbunden sei, was jedoch von anderen Wissenschaftlern in Zweifel gezogen wurde.<ref name="time">{{Internetquelle |url=https://content.time.com/time/world/article/0,8599,1642905,00.html |autor=Yuri Zarakhovich |titel=Russia Claims the North Pole |hrsg=[[TIME]] |datum=2007-07-12 |abruf=2020-03-02 |sprache=en}}</ref><ref name="Guardian">{{Internetquelle |url=https://www.theguardian.com/world/2007/jun/28/russia.oil |titel=Kremlin lays claim to huge chunk of oil-rich North Pole |hrsg=[[The Guardian]] |datum=2007-07-28 |abruf=2020-03-02 |sprache=en}}</ref> Unter dem Meeresboden der fraglichen Gebiete könnten nach Angaben der russischen Wissenschaftler bis zu zehn Milliarden Tonnen Öl und Gas lagern.<ref name="time" />
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=== Nordwestpassage ===
=== Nordwestpassage ===
Der Rechtsstatus der [[Nordwestpassage]] ist ebenso umstritten. Kanada sieht sie als Teil des [[Kanadisch-arktischer Archipel|Kanadisch-arktischen Archipels]] und damit gemäß dem Seerechtsübereinkommen als Binnengewässer.<ref>{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/prt_iv/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Kapitel=Teil IV: Archipelstaaten |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=12–14 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref> Die Vereinigten Staaten<ref>{{Internetquelle |url=https://www.star.nesdis.noaa.gov/star/documents/2007IceSymp/FinalArcticReport_2001.pdf#page=35 |titel=Naval Operations in an Ice-free Arctic |werk=star.nesdis.noaa.gov |hrsg=Office of Naval Research |datum=2001-04-17 |abruf=2020-03-02 |format=PDF; 817&nbsp;KB |sprache=en}}</ref> und andere Seefahrernationen<ref>{{Internetquelle |url=http://www.canada.com/ottawacitizen/news/story.html?id=6d4815ac-4fdb-4cf3-a8a6-4225a8bd08df&k=73925 |titel=Northwest Passage gets political name change |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160402114448/http://www.canada.com/ottawacitizen/news/story.html?id=6d4815ac-4fdb-4cf3-a8a6-4225a8bd08df&k=73925 |archiv-datum=2016-04-02 |datum=2006-04-09 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> betrachten die Gewässer als internationale Meeresstraße, was fremden Schiffen das Recht auf Durchfahrt gewähren würde. Nach diesem Verständnis hätte Kanada das Recht, Fischerei- und Umweltschutzregelungen zu beschließen, ferner Steuer- und Anti-Schmuggelgesetze, aber nicht das Recht, die Passage zu schließen.<ref>{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/prt_iv/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Kapitel=Teil III: Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=9–12 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref> Auch die Umweltschutzregelungen wären weniger streng, wenn die Nordwestpassage nicht zu den internen Gewässern Kanadas zählen würde.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.parl.gc.ca/Content/LOP/ResearchPublications/prb0561-e.htm |autor=Matthew Carnaghan, Allison Goody |titel=Canadian Arctic Sovereignty |werk=parl.gc.ca |hrsg=Library of Parliament – Parliamentary Information and Research Service |datum=2006-01-26 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20120304003939/http://www.parl.gc.ca/Content/LOP/ResearchPublications/prb0561-e.htm |archiv-datum=2012-03-04 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> Zwar sind die betroffenen Gewässer, zu denen auch die Nordwestpassage zählt, aufgrund der weitgehenden Vereisung über neun Monate des Jahres nicht sehr attraktiv für die zivile und militärische Schifffahrt, doch sollte die [[globale Erwärmung]] anhalten, würde die Nordwestpassage für viele Schiffe mit bis zu 7000 Seemeilen eine deutliche Abkürzung gegenüber der Fahrt über den gebührenpflichtigen [[mittelamerika]]nischen [[Panamakanal]] darstellen.
Der Rechtsstatus der [[Nordwestpassage]] für die [[transarktische Schifffahrt]] ist ebenso umstritten. Kanada sieht sie als Teil des [[Kanadisch-arktischer Archipel|Kanadisch-arktischen Archipels]] und damit gemäß dem Seerechtsübereinkommen als Binnengewässer.<ref>{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/prt_iv/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Kapitel=Teil IV: Archipelstaaten |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=12–14 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref> Die Vereinigten Staaten<ref>{{Internetquelle |url=https://www.star.nesdis.noaa.gov/star/documents/2007IceSymp/FinalArcticReport_2001.pdf#page=35 |titel=Naval Operations in an Ice-free Arctic |werk=star.nesdis.noaa.gov |hrsg=Office of Naval Research |datum=2001-04-17 |abruf=2020-03-02 |format=PDF; 817&nbsp;KB |sprache=en}}</ref> und andere Seefahrernationen<ref>{{Internetquelle |url=http://www.canada.com/ottawacitizen/news/story.html?id=6d4815ac-4fdb-4cf3-a8a6-4225a8bd08df&k=73925 |titel=Northwest Passage gets political name change |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160402114448/http://www.canada.com/ottawacitizen/news/story.html?id=6d4815ac-4fdb-4cf3-a8a6-4225a8bd08df&k=73925 |archiv-datum=2016-04-02 |datum=2006-04-09 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> betrachten die Gewässer als internationale Meeresstraße, was fremden Schiffen das Recht auf Durchfahrt gewähren würde. Nach diesem Verständnis hätte Kanada das Recht, Fischerei- und Umweltschutzregelungen zu beschließen, ferner Steuer- und Anti-Schmuggelgesetze, aber nicht das Recht, die Passage zu schließen.<ref>{{Literatur |Online=http://data.europa.eu/eli/convention/1998/392/prt_iv/oj |Titel=Seerechtsübereinkommen (SRÜ) |Kapitel=Teil III: Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen |Sammelwerk=[[Amtsblatt der Europäischen Union|Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]] L |Band=179 |Seiten=9–12 der PDF-Datei |Datum=1998-06-23 |Abruf=2020-03-01}}</ref> Auch die Umweltschutzregelungen wären weniger streng, wenn die Nordwestpassage nicht zu den internen Gewässern Kanadas zählen würde.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.parl.gc.ca/Content/LOP/ResearchPublications/prb0561-e.htm |autor=Matthew Carnaghan, Allison Goody |titel=Canadian Arctic Sovereignty |werk=parl.gc.ca |hrsg=Library of Parliament – Parliamentary Information and Research Service |datum=2006-01-26 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20120304003939/http://www.parl.gc.ca/Content/LOP/ResearchPublications/prb0561-e.htm |archiv-datum=2012-03-04 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> Zwar sind die betroffenen Gewässer, zu denen auch die Nordwestpassage zählt, aufgrund der weitgehenden Vereisung über neun Monate des Jahres nicht sehr attraktiv für die zivile und militärische Schifffahrt, doch sollte die [[globale Erwärmung]] anhalten, würde die Nordwestpassage für viele Schiffe mit bis zu 7000 Seemeilen eine deutliche Abkürzung gegenüber der Fahrt über den gebührenpflichtigen [[mittelamerika]]nischen [[Panamakanal]] darstellen.


Im Juli 2007 fasste die kanadische Regierung den Beschluss, sechs bis acht [[Patrouillenboot|Hochsee-Patrouillenboote]] ([[Harry-DeWolf-Klasse]]) bauen zu lassen, um die territorialen Ansprüche zu unterstreichen.<ref name="reuters">{{Internetquelle |url=https://www.reuters.com/article/worldNews/idUSN0929956620070709 |autor=Allan Dowd, David Ljunggren |titel=Canada plans ships to assert Arctic sovereignty |hrsg=[[Reuters]] |datum=2007-07-09 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> Weiterhin wurden Pläne zum Bau eines [[Tiefseehafen|Tiefsee]]-[[Marinestützpunkt|Militärhafens]] in [[Resolute Bay]] gefasst. Der damalige Premierminister [[Stephen Harper]] rückte aber von seinem Wahlversprechen ab, die Nordwestpassage das ganze Jahr über durch [[Eisbrecher]] der [[Canadian Forces Maritime Command|Marine]] schiffbar zu halten.<ref name="reuters" /><ref>{{Literatur |Autor=Bernadette Calonego |Titel=Die machtlosen Hüter der Nordwestpassage |Sammelwerk=Süddeutsche Zeitung |Nummer=181 |Datum=2007-08-07 |Seiten=6}}</ref>
Im Juli 2007 fasste die kanadische Regierung den Beschluss, sechs bis acht [[Patrouillenboot|Hochsee-Patrouillenboote]] ([[Harry-DeWolf-Klasse]]) bauen zu lassen, um die territorialen Ansprüche zu unterstreichen.<ref name="reuters">{{Internetquelle |url=https://www.reuters.com/article/worldNews/idUSN0929956620070709 |autor=Allan Dowd, David Ljunggren |titel=Canada plans ships to assert Arctic sovereignty |hrsg=[[Reuters]] |datum=2007-07-09 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> Weiterhin wurden Pläne zum Bau eines [[Tiefseehafen|Tiefsee]]-[[Marinestützpunkt|Militärhafens]] in [[Resolute Bay]] gefasst. Der damalige Premierminister [[Stephen Harper]] rückte aber von seinem Wahlversprechen ab, die Nordwestpassage das ganze Jahr über durch [[Eisbrecher]] der [[Canadian Forces Maritime Command|Marine]] schiffbar zu halten.<ref name="reuters" /><ref>{{Literatur |Autor=Bernadette Calonego |Titel=Die machtlosen Hüter der Nordwestpassage |Sammelwerk=Süddeutsche Zeitung |Nummer=181 |Datum=2007-08-07 |Seiten=6}}</ref>


== Weitere politische Fragen ==
== Weitere politische Fragen ==
Angesichts weiterer offener Fragen, die den politischen Status der Arktis betreffen, wurde 1996 der [[Arktischer Rat|Arktische Rat]] gegründet. Darüber hinaus gibt es seit 1993 den [[Barentskooperation#Euro-arktischer Barentssee-Rat|Euro-arktischen Barentssee-Rat]]. Neben den territorial-völkerrechtlichen Fragen bleibt vor allem die Umweltschutzpolitik ein umstrittenes Thema. Kanada hat für seine Arktisgebiete spezielle Umweltschutzgesetze erlassen. Für die übrigen Staaten fehlen vergleichbare Gesetze weitgehend. Diskutiert wird auch eine Ergänzung der Seerechtskonvention um Bestimmungen zum Umweltschutz und zum Fischfang für die internationalen Arktis-Gewässer, die dann von der [[Internationale Seeschifffahrts-Organisation|Internationalen Seeschifffahrts-Organisation]] der Vereinten Nationen oder vom Arktisrat überwacht werden könnten. Seit 2015 gibt es Bestrebungen eines Moratoriums für unregulierten kommerziellen Fischfang in den internationalen Gewässern der Arktis, die 2018 in einem Abkommen mündeten.<ref name="dfo">{{Internetquelle |url=https://www.dfo-mpo.gc.ca/international/arctic-arctique-eng.htm |titel=International Agreement to Prevent Unregulated High Seas Fisheries in the Central Arctic Ocean |werk=dfo-mpo.gc.ca |hrsg=Fisheries and Oceans Canada |datum=2019-05-15 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref> Dieses tritt in Kraft, wenn alle 10 Unterzeichner das Abkommen ratifiziert haben.<ref name="dfo" /> Die Seenotrettung in arktischen Gewässern ist seit Mai 2011 in einem Abkommen zwischen den Ländern des arktischen Rates geregelt.<ref>{{Internetquelle |url=https://oaarchive.arctic-council.org/bitstream/handle/11374/531/EDOCS-3661-v1-ACMMDK07_Nuuk_2011_SAR_Search_and_Rescue_Agreement_signed_EN_FR_RU.PDF?sequence=5&isAllowed=y |titel=Agreement on Cooperation on Aeronautical and Maritime Search and Rescue in the Arctic |werk=ooarchive.artic-council.org |hrsg=[[Arktischer Rat]] |datum=2011-05-12 |abruf=2020-03-01 |format=PDF; 2,4&nbsp;MB |sprache=en}}</ref>
Angesichts weiterer offener Fragen, die den politischen Status der Arktis betreffen, wurde 1996 von den „Arktischen Acht“, den Staaten mit Gebiet nördlich des Polarkreises, der [[Arktischer Rat|Arktische Rat]] als Forum für zwischenstaatliche Zusammenarbeit gegründet.<ref name="Stephen2018s55">{{Literatur |Autor=Kathrin Stephen, Sebastian Knecht, Golo M. Bartsch |Titel=Internationale Politik und Governance in der Arktis: Eine Einführung |Verlag=[[Springer Spektrum]] |Ort=Berlin |Datum=2018 |Kapitel=3.2 Internationale Organisationen und Regime |Seiten=55 |ISBN=978-3-662-57419-5 |DOI=10.1007/978-3-662-57420-1}}</ref> Neben der politischen Einbindung der [[Indigene Völker|indigenen Völker]] des Polarkreises spielen Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung eine zentrale Rolle.<ref name="Stephen2018s55" /> Die Zusammenarbeit im arktischen Rat führte im Mai 2011 zum Abschluss des Abkommens zu Such- und Rettungsoperationen in der Arktis,<ref>{{Internetquelle |url=https://oaarchive.arctic-council.org/bitstream/handle/11374/531/EDOCS-3661-v1-ACMMDK07_Nuuk_2011_SAR_Search_and_Rescue_Agreement_signed_EN_FR_RU.PDF?sequence=5&isAllowed=y |titel=Agreement on Cooperation on Aeronautical and Maritime Search and Rescue in the Arctic |werk=ooarchive.artic-council.org |hrsg=[[Arktischer Rat]] |datum=2011-05-12 |abruf=2020-03-01 |format=PDF; 2,4&nbsp;MB |sprache=en}}</ref> 2013 zum Abkommen zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr bei marinen Ölverschmutzungen und 2017 zum Abkommen zur Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der Arktis.<ref name="Stephen2018s61">{{Literatur |Autor=Kathrin Stephen, Sebastian Knecht, Golo M. Bartsch |Titel=Internationale Politik und Governance in der Arktis: Eine Einführung |Verlag=[[Springer Spektrum]] |Ort=Berlin |Datum=2018 |Kapitel=3.3 Regionale Institutionen |Seiten=61 |ISBN=978-3-662-57419-5 |DOI=10.1007/978-3-662-57420-1}}</ref> Darüber hinaus besteht seit 1993 der [[Barentskooperation#Euro-arktischer Barentssee-Rat|Euro-arktische Barentssee-Rat]] für Zusammenarbeit in der Barentsregion.

Neben den territorial-völkerrechtlichen Fragen bleibt vor allem die Umweltschutzpolitik ein umstrittenes Thema. Kanada hat für seine Arktisgebiete spezielle Umweltschutzgesetze erlassen. Für die übrigen Staaten fehlen vergleichbare Gesetze weitgehend. Diskutiert wird auch eine Ergänzung der Seerechtskonvention um Bestimmungen zum Umweltschutz und zum Fischfang für die internationalen Arktis-Gewässer, die dann von der [[Internationale Seeschifffahrts-Organisation|Internationalen Seeschifffahrts-Organisation]] der Vereinten Nationen oder vom Arktisrat überwacht werden könnten. Seit 2015 gibt es Bestrebungen eines Moratoriums für unregulierten kommerziellen Fischfang in den internationalen Gewässern der Arktis, die 2018 in einem Abkommen mündeten.<ref name="dfo">{{Internetquelle |url=https://www.dfo-mpo.gc.ca/international/arctic-arctique-eng.htm |titel=International Agreement to Prevent Unregulated High Seas Fisheries in the Central Arctic Ocean |werk=dfo-mpo.gc.ca |hrsg=Fisheries and Oceans Canada |datum=2019-05-15 |abruf=2020-03-01 |sprache=en}}</ref><ref name="Stephen2018s63">{{Literatur |Autor=Kathrin Stephen, Sebastian Knecht, Golo M. Bartsch |Titel=Internationale Politik und Governance in der Arktis: Eine Einführung |Verlag=[[Springer Spektrum]] |Ort=Berlin |Datum=2018 |Kapitel=3.3 Regionale Institutionen |Seiten=63 |ISBN=978-3-662-57419-5 |DOI=10.1007/978-3-662-57420-1}}</ref> Dieses tritt in Kraft, wenn alle 10 Unterzeichner das Abkommen ratifiziert haben.<ref name="dfo" />


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Politischer Status der Antarktis]]
* [[Politischer Status der Antarktis]]
* [[Transarktische Schifffahrt]]


== Literatur ==
== Literatur ==
* Keith Battarbee, John Erik Fossum (Hrsg.): ''The Arctic Contested.'' Peter Lang, Brüssel 2014, ISBN 978-2-87574-206-3.
* Keith Battarbee, John Erik Fossum (Hrsg.): ''The Arctic Contested.'' Peter Lang, Brüssel 2014, ISBN 978-2-87574-206-3.
* {{Literatur |Autor=Michael Byers |Titel=Who owns the Arctic? Understanding sovereignty disputes in the North |Verlag=Douglas & McIntyre |Ort=Vancouver, Kanada |Datum=2009 |ISBN=978-1-55365-499-5 |Sprache=en}}
* Heinz Brill: ''Machtdemonstrationen im Eismeer. Die Arktis und die Interessen der Anrainerstaaten'', In: Österreichische militärische Zeitschrift, Mai/Juni 2008.
* {{Literatur |Autor=Michael Byers |Titel=International Law and the Arctic |Verlag=[[Cambridge University Press]] |Ort=Cambridge |Datum=2013 |ISBN=978-1-107-04275-9 |Sprache=en}}
* Matthias Hannemann: ''Pole Position – Wo bleibt die europäische Debatte zur künftigen Arktis-Politik'', In: Vierteljahreshefte Liberal, 2/2009, S. 46–50, ausführlicher ders., ''Der neue Norden. Die Arktis und der Traum vom Aufbruch'', Bad Vilbel 2010, ISBN 3-942073-02-1.
*{{Literatur |Autor=[[Karl Hinz]] |Titel=Wem gehört die zentrale Arktis um den Nordpol und wer ist zuständig für den Festlandsockel der Antarktis? Wichtige Aspekte des Artikels 76 des Internationalen Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |Sammelwerk=[[Polarforschung (Zeitschrift)|Polarforschung]] |Band=77 |Nummer=2–3 |Datum=2008-12-09 |Online=https://epic.awi.de/id/eprint/28776/1/Hin2008a.pdf |Abruf=2020-03-09}}
* Christoph Humrich: ''Ressourcenkonflikte, Recht und Regieren in der Arktis.'' In: [[Aus Politik und Zeitgeschichte]], 5–6/2011, S. 6–13, [http://www.bpb.de/files/E7FLFE.pdf online bei der Bundeszentrale für Politische Bildung] (PDF; 5,3&nbsp;MB).
* Christoph Humrich: ''Ressourcenkonflikte, Recht und Regieren in der Arktis.'' In: [[Aus Politik und Zeitgeschichte]], 5–6/2011, S. 6–13, [http://www.bpb.de/files/E7FLFE.pdf online bei der Bundeszentrale für Politische Bildung] (PDF; 5,3&nbsp;MB).
*{{Literatur |Autor=Kathrin Stephen, Sebastian Knecht, Golo M. Bartsch |Titel=Internationale Politik und Governance in der Arktis: Eine Einführung |Verlag=[[Springer Spektrum]] |Ort=Berlin |Datum=2018 |ISBN=978-3-662-57419-5 |DOI=10.1007/978-3-662-57420-1}}
* Sinah Marx: ''Die Macht am Nordpol. Warum ein Krieg wahrscheinlich ist.'' In: Internationale Politik und Gesellschaft (IPG), 1/2010, S. 96–111. [http://library.fes.de/pdf-files/ipg/ipg-2010-1/07_marx_d.pdf pdf online]
* Eberhard Sandschneider: ''Die Zukunft der Arktis'', DGAP aktuell, Deutsche Gesellschaft für auswärtige Politik, April 2009.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 18. Mai 2020, 18:18 Uhr

Politische Grenzen in der Arktis (2010)

Der politische Status der Arktis ist bis heute ungeklärt. Größere Territorialkonflikte gibt es nicht, jedoch unterschiedliche Standpunkte der Anrainerstaaten des Nordpolarmeeres in maritimen Fragen, auch wenn mit wenigen Außnahmen alle Seegrenzen in der Arktis rechtlich in Abkommen geregelt wurden.[1]

Besitzfrage

Situation im 20. Jahrhundert

1925 erweiterte Kanada als erster Staat seine Grenzen nach Norden zum Pol hin. Der Anspruch auf den Meeressektor zwischen 60°–141° W wurde aber international nicht anerkannt (der kürzeste Abstand zwischen kanadischem Territorium und dem Nordpol beträgt knapp 770 km). Dennoch folgten andere Staaten dem kanadischen Beispiel und beanspruchten jeweils bestimmte Sektoren des Nordpolarmeeres für sich (analog zur „Aufteilung“ der Antarktis): Russland (35° E–170° W), Norwegen (5°–35° E) sowie die USA (170°–141°W). Nach der Anerkennung der Souveränität Dänemarks über Gesamt-Grönland durch die USA 1916 und durch den Ständigen Internationalen Gerichtshof 1933 konnte außerdem Dänemark den arktischen Sektor zwischen 60°–10° W für sich beanspruchen.[2]

Am 15. April 1926 wurde das Gebiet zwischen 35° E und 170° W durch einen Beschluss des Allrussischen Sowjetkongresses als der Sowjetunion zugehörig festgelegt. Dies entspricht einem Dreieck zwischen Murmansk, dem Nordpol und der Tschuktschen-Halbinsel und somit einem Großteil des Nordpolarmeeres.[3]

In den 1950er Jahren, im Kontext des Kalten Krieges, schickte die kanadische Regierung im Rahmen einer Umsiedlung (High Arctic Relocation) Inuit-Familien in den hohen Norden, teilweise um territoriale Ansprüche zu begründen.[4]

Eine bindende internationale Entscheidung bezüglich des betroffenen Gebiets gab es allerdings nie. Der Nordpol selbst und der größte Teil des Nordpolarmeeres wurden bis zum Jahre 1999 von den meisten Staaten als internationale Gewässer angesehen. Am Ende des 20. Jahrhunderts begann der polare Eisschild aufgrund der globalen Erwärmung immer schneller (und vor allem schneller als erwartet) zu schmelzen. Somit schien die Nutzung des sonst von ewigem Eis bedeckten Meeres für kommerzielle- und wissenschaftliche Zwecke immer näher zu rücken. Einige Staaten griffen ihre alten Ansprüche wieder auf oder erarbeiteten neue Vorschläge zur Aufteilung des Polargebietes. Auch die immer konkreter werdenden Hinweise auf eine möglicherweise bevorstehende globale Rohstoffknappheit führten zu einer Intensivierung der Arbeit an entsprechenden Projekten: 2007 berichtete die ZEIT, dass bis zu 25 % der globalen Erdöl- und Erdgasvorräte unter dem arktischen Meeresgrund lagern könnten.[5] Ebenso rechne man mit Zinn-, Mangan-, Gold-, Nickel-, Blei-, Platin- und Rohdiamantenvorkommen.[5] Von wirtschaftlicher Bedeutung sind auch die Fischvorkommen der Arktis.

Ansprüche nach dem SRÜ im 21. Jahrhundert

Nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen von 1982 haben Staaten mit ozeanischer Küste das Recht, Ressourcen der Wassersäule und des darunterliegenden Festlandsockels bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen (~370 km) von der Basis-Küstenlinie auszubeuten.[6][1] Dieser sich an die Hoheitsgewässer anschließende Bereich wird nach dem SRÜ als ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet.[6] Das bedeutet, dass im Rahmen des Abkommens die sechs Anrainerstaaten, Norwegen, Island, Dänemark, Russland, die USA sowie Kanada, begrenzte souveräne Rechte in Teilen des Nordpolarmeeres ausüben dürfen.[1]

Der Nordpol und das ihn umgebende Gebiet sind aber so weit vom Festland entfernt, dass sie nach derzeitiger Rechtslage als Hohe See nicht der Hoheitsgewalt eines Staates unterliegen können. Allerdings hat jeder Staat die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren nach Ratifizierung des SRÜ bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (CLCS) auf Grundlage wissenschaftlicher und technischer Daten einen über die 200-Seemeilen-Begrenzung der AWZ reichenden, ausgedehnten Festlandsockel nachzuweisen.[7][8]

Aufgrund dieser Regelung beantragten bisher Russland (2001), Norwegen (2006), Kanada (2013) und Dänemark (2014) eine solche Ausweitung ihres Gebietes.[9] Eine Gesamtübersicht der diversen Ansprüche hat das Centre for Borders Research der Durham University erstellt.[10] Ansprüche auf einen ausgedehnte Festlandsockel geben den Antrag stellenden Staaten das Recht, den Meeresboden und die Rohstoffquellen unterhalb des Bodens auszubeuten, beziehen sich jedoch nicht auf die darüber befindlichen Gewässer („Wassersäule“) und den darüber befindlichen Luftraum.[11][1]

Russland

Russland hat das SRÜ am 12. März 1997[12] ratifiziert und konnte somit bis 2007 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 20. Dezember 2001 beantragte Russland offiziell bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels die Festlegung neuer Außengrenzen für den russischen Kontinentalschelf jenseits der 200 Seemeilen weiten AWZ.[13] Das hierdurch von Russland beanspruchte Gebiet mit einer Fläche von etwa 1,2 Millionen Quadratkilometern umfasst einen großen Teil der Arktis, inklusive des Nordpols.[14]

Der Antrag wurde unter anderem damit begründet, dass sowohl der Lomonossow- als auch der Mendelejew-Rücken unterseeische Fortsetzungen der eurasischen Landmasse seien.[13] Der Antrag wurde von der Kommission zurückgewiesen; die technischen und fachlichen Gründe hierfür blieben auf Wunsch Russlands vertraulich.[15] In den Jahren 2007 und 2008 wurden Forschungen als Teil des russischen Beitrags zum 4. Internationalen Polarjahr durchgeführt. Durch die Arktika 2007 genannte Expedition wurde die Struktur und Entstehung der Erdkruste in der Arktis nahe Eurasiens, unter anderem durch Forschung am Mendelejew-, am Lomonossow- und am Alpha-Rücken, untersucht. Die Gruppe von 50 russischen Wissenschaftlern kam dabei nach der Expedition zu dem Ergebnis, dass zumindest der Lomonossow-Rücken mit russischem Territorium verbunden sei, was jedoch von anderen Wissenschaftlern in Zweifel gezogen wurde.[16][17] Unter dem Meeresboden der fraglichen Gebiete könnten nach Angaben der russischen Wissenschaftler bis zu zehn Milliarden Tonnen Öl und Gas lagern.[16]

Anfang August 2007 tauchten zwei russische U-Boote vom Typ Mir in eine Tiefe von 4261 Metern unter dem Meeresspiegel und setzten am geografischen Nordpol eine russische Flagge in den Erdboden. Während die kanadische Regierung scharfe Kritik übte, sah die dänische Regierung dies nur als „bedeutungslosen Gag für die Medien“. Der Sprecher des dänischen Außenministeriums, Peter Taksøe-Jensen, sagte: „Das nehmen wir sehr gelassen und mit Humor. Für die juristische Durchsetzung völkerrechtlicher Ansprüche hat das nicht die geringste Bedeutung.“[5] Am 3. Mai 2007 hielt Präsident Putin eine Rede auf dem nuklearen Eisbrecher 50 Let Pobedy, in der er zu größeren Bestrebungen drängte, um die „strategischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und Schutzinteressen“ Russlands im arktischen Raum zu schützen.[18]

Im August 2015 reichte Russland auf Grundlage der zwischenzeitlichen Forschungen einen aktualisierten Antrag bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels ein.[19]

Kanada

Die Nordwestpassage im Norden Amerikas

Kanada hat das SRÜ am 7. November 2003[12] ratifiziert und konnte somit bis 2013 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 6. Dezember 2013[20] reichte Kanada zunächst Ansprüche auf einen erweiterten Festlandsockel beginnend südlich von Nova Scotia über die Neufundlandbank bis zur Labradorsee ein.[21] Diese wurden 2019 um umfassende Ansprüche im Nordpolarmeer, unter anderem über einen großen Teil des Lomonossow-Rückens, ergänzt.[22]

Dänemark

Dänemark hat das SRÜ am 16. November 2004[12] ratifiziert und konnte somit bis 2014 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 15. Dezember 2014[23] erhob Dänemark formell Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel nördlich der Insel Grönland, die sich dänischen Angaben zufolge im Lomonossow-Rücken bis über den Nordpol hinaus weiter fortsetze.[24] Die dänischen Forschungen zur Stützung dieses Anspruchs begannen im Frühjahr 2006 mit der Expedition LORITA-1.[25] Sie wurden im Rahmen des 4. Internationalen Polarjahres 2007/2008 mit der Expedition LOMROG an Bord des schwedischen Eisbrechers Oden und mit Unterstützung des russischen Atom-Eisbrechers 50 Let Pobedy fortgesetzt.[26] Weitere Expeditionen folgten 2009 mit LOMROG II und 2012 mit LOMROG III.[27][28] Die meisten Expeditionen wurden in Kooperation mit Schweden und Kanada durchgeführt.[29]

Norwegen

Norwegen hat das SRÜ am 24. Juni 1996[12] ratifiziert und konnte somit bis 2006 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 27. November 2006[30] reichte Norwegen einen Antrag bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels ein, der in drei Gebieten Abweichungen von der 200-Seemeilen-Begrenzung vorsah: beim sogenannten „Loophole“ in der Barentssee, beim westlichen Nansen-Becken nördlich von Spitzbergen im Nordpolarmeer sowie beim sogenannten „Banana Hole“ im Europäischen Nordmeer.[31] Am 15. September 2010 einigte sich Norwegen mit Russland über den strittigen Abschnitt der Barentssee („Loophole“).[32][33]

Ansprüche außerhalb des SRÜ

USA

Für die US-Regierung spielen mögliche Gebietsgewinne durch den Anrainerstatus des nördlichsten Bundesstaats Alaska eine untergeordnete Rolle, weil ihr durch die vergleichsweise kurze Küstenlinie bei sämtlichen Verfahren nur eine geringe Fläche zufallen würde. Der Blickpunkt der US-amerikanischen Arktispolitik ist vielmehr auf die Nordost- und die Nordwestpassage gerichtet. Diese Gewässer sollten nach Ansicht der Regierungen unter Bill Clinton und George W. Bush so weit wie möglich internationalisiert werden, um eine möglichst ungehinderte Schifffahrt und die weitere wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Dies stieß auf Widerstand in Kanada, Russland und im amerikanischen Senat, der eine Ratifizierung des SRÜ seit 1994 verzögert.[34]

[veraltet] Nach Beschluss des 116. amerikanischen Kongresses verstärken die USA ihre militärischen Aktivitäten in der Arktis. So wurden für den Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 750 Millionen US-Dollar (2019: ca. 681 Millionen Euro) bereitgestellt, mit denen der Bau eines Eisbrechers finanziert werden soll.[35] Darüber hinaus hat der Senatsausschuss für die Streitkräfte einen Zusatz für das Haushaltsgesetz 2020 des Pentagons (NDAA) eingefügt, mit denen ein oder mehrere militärische Häfen in der Arktis finanziert werden sollen.[veraltet][36] Die Vorherrschaft der USA in der Arktis müsse unterstrichen werden, um so den Einfluss von Russland, aber auch den von China zurückdrängen zu können, so der damalige amerikanische Sicherheitsberater John Bolton.[37]

Europäische Union

Auch die Europäische Union hat damit begonnen, ihre eigenen Interessen an der Arktis zu definieren. Sie verweist besonders auf die Bedeutung der Handelsschifffahrt in eisfreien Gebieten und erhofft sich „stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten der Europäischen Kommission an der Arbeit des Arktischen Rates durch Zuerkennung des Status eines ständigen Beobachters“.[38]

Territoriale Konflikte

Auch nach Verabschiedung des Seerechtsübereinkommens 1983 bestehen weiterhin verschiedene territoriale Konflikte zwischen den Anrainerstaaten.

Hans-Insel

Die Lage der Hans-Insel in der Nares-Straße

Der Streit zwischen Kanada und Dänemark um die Hans-Insel in der Nares-Straße ist nur vorläufig beigelegt. 1984, 1988, 1995 und 2003 wurden dänische Flaggen auf der Hans-Insel gehisst. Die kanadische Regierung protestierte ausdrücklich gegen diese Aktivitäten. Im Juli 2005 schließlich besuchte der damalige kanadische Verteidigungsminister Bill Graham während einer Fahrt durch die Arktis die Insel unangemeldet. Dies löste einen neuen diplomatischen Streit zwischen den beiden Regierungen aus, der im September des gleichen Jahres beigelegt werden konnte. Kanada beanspruchte das Gebiet, da nach Karten, die bei der Koordinatenbestimmung der Inseln benutzt worden waren, die gesamte Insel an der kanadischen Seite der Abgrenzungslinie lag. Allerdings überprüften Bundesbeamte die letzten Satellitenbilder von Juli 2007 und gestanden ein, dass die Linie ungefähr quer über die Mitte der Insel führt. Seitdem ist der territoriale Status der Insel umstritten. Ansprüche auf Fischgründe und zukünftiger Zugang zur Nordwestpassage stehen dabei auch auf dem Spiel.[39] Am 23. Mai 2018 kündigten Kanada und Dänemark die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe an, die die Grenze zwischen beiden Ländern, Hans Island eingeschlossen, endgültig festlegen soll.[40]

Beaufortsee

Das umstrittene Gebiet (fett schraffiert)

Es gibt einen Streit über ein keilförmiges Stück der Grenze in der Beaufortsee zwischen dem kanadischen Territorium Yukon und dem US-amerikanischen Bundesstaat Alaska.[41] Nach Meinung Kanadas umfasse die Festlegung auf den 141. Längengrad, die im Vertrag von St. Petersburg (1825) vorgenommen wurde, sowohl die Land- als auch die Seegrenze.[42] Aus US-amerikanischer Sicht gelte dies jedoch nur für die Landgrenze, die Seegrenze dehne sich entlang einer Linie aus, die von den Küsten beider Nationen gleich weit entfernt sei.[42] Das umstrittene Gebiet enthält möglicherweise große Rohstoffreserven, deren Ausbeutung 2016 aufgrund hoher Kosten und technologischer Herausforderungen mittel- bis langfristig als nicht machbar eingeschätzt wurde.[42] Es wurde seitens des amerikanischen Bureau of Ocean Energy Management (BOEM) für die Verpachtung zur Suche nach Öl- und Gasreserven und deren Vermarktung vorgesehen, was Kanada als Verletzung seiner Souveränität betrachtete. Frühere Versuche, diesen Streit beizulegen, sind bisher ins Leere gelaufen (Stand: 2016).[42]

Am 20. August 2009 kündigte der US-amerikanische Handelsminister Gary Locke ein Moratorium für die Fischerei in der Beaufortsee nördlich von Alaska samt den umstrittenen Gewässern an.[43] Gegen diese Entscheidung legte Kanada diplomatischen Protest ein.[44]

Nordwestpassage

Der Rechtsstatus der Nordwestpassage für die transarktische Schifffahrt ist ebenso umstritten. Kanada sieht sie als Teil des Kanadisch-arktischen Archipels und damit gemäß dem Seerechtsübereinkommen als Binnengewässer.[45] Die Vereinigten Staaten[46] und andere Seefahrernationen[47] betrachten die Gewässer als internationale Meeresstraße, was fremden Schiffen das Recht auf Durchfahrt gewähren würde. Nach diesem Verständnis hätte Kanada das Recht, Fischerei- und Umweltschutzregelungen zu beschließen, ferner Steuer- und Anti-Schmuggelgesetze, aber nicht das Recht, die Passage zu schließen.[48] Auch die Umweltschutzregelungen wären weniger streng, wenn die Nordwestpassage nicht zu den internen Gewässern Kanadas zählen würde.[49] Zwar sind die betroffenen Gewässer, zu denen auch die Nordwestpassage zählt, aufgrund der weitgehenden Vereisung über neun Monate des Jahres nicht sehr attraktiv für die zivile und militärische Schifffahrt, doch sollte die globale Erwärmung anhalten, würde die Nordwestpassage für viele Schiffe mit bis zu 7000 Seemeilen eine deutliche Abkürzung gegenüber der Fahrt über den gebührenpflichtigen mittelamerikanischen Panamakanal darstellen.

Im Juli 2007 fasste die kanadische Regierung den Beschluss, sechs bis acht Hochsee-Patrouillenboote (Harry-DeWolf-Klasse) bauen zu lassen, um die territorialen Ansprüche zu unterstreichen.[50] Weiterhin wurden Pläne zum Bau eines Tiefsee-Militärhafens in Resolute Bay gefasst. Der damalige Premierminister Stephen Harper rückte aber von seinem Wahlversprechen ab, die Nordwestpassage das ganze Jahr über durch Eisbrecher der Marine schiffbar zu halten.[50][51]

Weitere politische Fragen

Angesichts weiterer offener Fragen, die den politischen Status der Arktis betreffen, wurde 1996 von den „Arktischen Acht“, den Staaten mit Gebiet nördlich des Polarkreises, der Arktische Rat als Forum für zwischenstaatliche Zusammenarbeit gegründet.[52] Neben der politischen Einbindung der indigenen Völker des Polarkreises spielen Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung eine zentrale Rolle.[52] Die Zusammenarbeit im arktischen Rat führte im Mai 2011 zum Abschluss des Abkommens zu Such- und Rettungsoperationen in der Arktis,[53] 2013 zum Abkommen zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr bei marinen Ölverschmutzungen und 2017 zum Abkommen zur Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der Arktis.[54] Darüber hinaus besteht seit 1993 der Euro-arktische Barentssee-Rat für Zusammenarbeit in der Barentsregion.

Neben den territorial-völkerrechtlichen Fragen bleibt vor allem die Umweltschutzpolitik ein umstrittenes Thema. Kanada hat für seine Arktisgebiete spezielle Umweltschutzgesetze erlassen. Für die übrigen Staaten fehlen vergleichbare Gesetze weitgehend. Diskutiert wird auch eine Ergänzung der Seerechtskonvention um Bestimmungen zum Umweltschutz und zum Fischfang für die internationalen Arktis-Gewässer, die dann von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation der Vereinten Nationen oder vom Arktisrat überwacht werden könnten. Seit 2015 gibt es Bestrebungen eines Moratoriums für unregulierten kommerziellen Fischfang in den internationalen Gewässern der Arktis, die 2018 in einem Abkommen mündeten.[55][56] Dieses tritt in Kraft, wenn alle 10 Unterzeichner das Abkommen ratifiziert haben.[55]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d Kathrin Stephen, Sebastian Knecht, Golo M. Bartsch: Internationale Politik und Governance in der Arktis: Eine Einführung. Springer Spektrum, Berlin 2018, ISBN 978-3-662-57419-5, 3.2 Internationale Organisationen und Regime, S. 47, doi:10.1007/978-3-662-57420-1.
  2. T. E. M. McKitterick: JSTOR:754556. In: Journal of Comparative Legislation and International Law, Third Series. Jg. 21, Nr. 1 (1939), S. 89–97.
  3. George Ginsburgs: The Soviet Union and International Cooperation in Legal Matters. Martinus Nijhoff, Dordrecht 1988, ISBN 0-7923-3094-3.
  4. Royal Commission on Aboriginal Peoples: The High Arctic Relocation. A Report on the 1953–55 Relocation. Canada Communication Publishing Group, Ottawa 1994, ISBN 0-660-15544-3, S. 115–133 (Volltext als Digitalisat [PDF; abgerufen am 1. März 2020]).
  5. a b c Rohstoffe: Russische Flagge unter dem Nordpol. In: zeit.de. 2. August 2007, abgerufen am 1. März 2020.
  6. a b Seerechtsübereinkommen (SRÜ). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L. Band 179, 23. Juni 1998, Teil V: Ausschließliche Wirtschaftszone, S. 14–20 der PDF-Datei (europa.eu [abgerufen am 1. März 2020]).
  7. Seerechtsübereinkommen (SRÜ). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L. Band 179, 23. Juni 1998, S. 84 der PDF-Datei, Anlage 2, Artikel 4 (europa.eu [abgerufen am 1. März 2020]).
  8. Seerechtsübereinkommen (SRÜ). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L. Band 179, 23. Juni 1998, S. 21 der PDF-Datei, Artikel 76 (europa.eu [abgerufen am 1. März 2020]).
  9. Submissions to the CLCS. In: un.org. Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht, Bereich Rechtsangelegenheiten, Vereinte Nationen, 12. Dezember 2019, abgerufen am 1. März 2020.
  10. Arctic maps. In: durc.ac.uk. Centre for Borders Research, Durham University, abgerufen am 18. Mai 2020 (englisch).
  11. Seerechtsübereinkommen (SRÜ). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L. Band 179, 23. Juni 1998, S. 22 der PDF-Datei, Artikel 78 (europa.eu [abgerufen am 1. März 2020]).
  12. a b c d Status of Treaties – Chapter XXI: Law of the Sea. In: treaties.un.org. United Nations Treaty Collection, 1. März 2020, abgerufen am 1. März 2020 (englisch).
  13. a b Continental Shelf - submission to the Commission by the Russian Federation. In: un.org. Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht, Bereich Rechtsangelegenheiten, Vereinte Nationen, 30. Juni 2009, abgerufen am 1. März 2020 (englisch).
  14. Karte der von Russland vorgeschlagenen Erweiterung des Kontinentalschelfs. Die Grenze der ausschließlichen Wirtschaftszone ist rot markiert, darüber hinausgehendes Gebiet ist schwarz schraffiert, abgerufen am 1. März 2020 (englisch).
  15. Karl Hinz: Wem gehört die zentrale Arktis um den Nordpol und wer ist zuständig für den Festlandsockel der Antarktis? Wichtige Aspekte des Artikels 76 des Internationalen Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. In: Polarforschung. Band 77, Nr. 2–3, 9. Dezember 2008, S. 60 (awi.de [PDF; abgerufen am 9. März 2020]).
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