Birgit Hogefeld

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Birgit Elisabeth Hogefeld (* 27. Juli 1956 in Wiesbaden) ist eine ehemalige Terroristin. Sie war Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF) und gilt als eine der Leitfiguren deren dritter Generation. Ab 1985 war sie an verschiedenen Anschlägen beteiligt, wurde 1993 verhaftet und 1996 unter anderem wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, aus der sie im Juni 2011 – als letztes inhaftiertes RAF-Mitglied – auf Bewährung entlassen wurde.

Leben

Birgit Hogefelds Vater Josef[1] hatte in der Zeit des Nationalsozialismus den Kommunisten nahegestanden und sich vom Regime „missbraucht“ gefühlt, aber keinen Widerstand geleistet, was psychoanalytisch von Hans-Jürgen Wirth und Horst-Eberhard Richter als unbewusste Antriebskraft für ihre RAF-Karriere gedeutet worden ist.[2] Michael Sontheimer sieht ihren Lebensweg als „exemplarisch für viele junge Linke“ in der frühen Bundesrepublik.[3] Hogefeld selbst schilderte in rückblickenden Reflexionen, dass sie seit ihrer Kindheit „Sinnentleerung“ gespürt habe angesichts der Dominanz von „materiellen Werten und Konsum“ der Wirtschaftswundergesellschaft und dabei „etwas Unausgesprochenes verborgen werden sollte“, nämlich die deutsche NS-Vergangenheit, was zu einer „Glocke aus Dumpfheit, Enge und Schweigen“, zur generationellen „Abgrenzung zu den Eltern“[4] und zur „Erfahrung von Ohnmacht und dem Gefühl der Unveränderbarkeit“[5] geführte habe. Hogefeld begann sich „in einer diffusen Haltung des ,irgendwas machen‘“ (Jan Philipp Reemtsma) für Schülermitverwaltung, in autonomen Jugendzentren und sozialen Brennpunkten mit türkischen Jugendlichen sowie bei Fahrpreisdemonstrationen zu engagieren.[6] Prägend für ihre Politisierung sei nach der Teilnahme an Protesten gegen den Vietnamkrieg[4] als „eine der zentralen Weichenstellungen für mein Leben“[7] der Tod des RAF-Mitglieds Holger Meins während eines Hungerstreiks in Haft 1974 gewesen. Alle Aktivitäten in sozialen Projekten gab sie auf und begann sich „mit Isolationsfolter, toten Trakts, der systematischen Vernichtung von politischen Gefangenen auseinanderzusetzen“:

„Das Bild des toten Holger Meins werden die meisten, die es kennen, ihr Leben lang nicht vergessen – sicher auch deshalb, weil dieser ausgemergelte Mensch so viel Ähnlichkeit mit KZ-Häftlingen, mit den Toten von Auschwitz hat. … Für mich wurde daraus eine zentrale Herausforderung, mit einer zutiefst moralischen Fragestellung, nämlich der, ob alles, was ich bis dahin über NS-Faschismus wußte und meine tiefe Ablehnung, verbunden mit dem Vorwurf an den Großteil der Generation vor uns, nichts dagegen unternommen zu haben, ob all das bloß hohles Geschwätz war und ich im Grunde genauso ignorant und feige gegenüber solchen Verbrechen bin oder ob ich dagegen Partei ergreife.“[7]

Jan-Philipp Reemtsma nennt diese Parallelisierung in seiner Analyse „klischiert“ und keineswegs naheliegend,[8] Gerd Koenen die „Ersetzung jeder empirischen Realität durch herbeizitierte Bilder, … ein Modell des ganzen eigentümlichen Idealismus/Irrealismus der RAF“.[9] Ihre Überlegung aber wurde für Hogefeld im Rückblick zur „Frage nach meiner eigenen Identität, Glaubwürdigkeit und Verantwortung“.[7] 1975 begann sie deshalb in Frankfurt am Main ein Studium der Rechtswissenschaft, um als Rechtsanwältin gegen diese Haftbedingungen vorgehen zu können,[10] brach es aber 1977 wegen des Umgangs mit den RAF-Anwälten ab.[11] Die musisch Begabte, die eigentlich Musik studieren oder Orgelbauerin hatte werden wollen,[7] gab daraufhin Orgelunterricht.[12] Von nun an engagierte sie sich in der Unterstützung inhaftierter RAF-Mitglieder bei der Wiesbadener Roten Hilfe, die ihr späterer Lebensgefährte Wolfgang Grams mitgegründet hatte und die Alexander Straßner als „Rekrutierungsbecken für RAF-Kader“ bezeichnet.[10]

RAF

Zu ihrer RAF-Karriere sind nur wenige Details bekannt; sie tauchte 1984 ebenso wie ihr Lebensgefährte Wolfgang Grams in den Untergrund ab[13] und wird für die folgenden neun Jahre bis zur Festnahme 1993 der sogenannten Kommandoebene der RAF zugerechnet.[14] Damit wählte sie laut Jan-Philipp Reemtsma „eine Lebensform, die Machterfahrungen mit sich brachte wie keine andere“.[15] Über die dritte Generation der RAF, der Hogefeld als eine der „Leitfiguren“[16] angehörte, ist weit weniger bekannt als über ihre in den 1970er Jahren aktiven Vorgänger;[17] auch der Umfang der Beteiligung Hogefelds ist unklar. Sie erwähnte in einem öffentlichen Brief an Eva Haule, Wolfgang Grams habe „zu denen gehört, die im Sommer 1984 nach den Verhaftungen von 7 Genossinnen und Genossen, und als die RAF faktisch zerschlagen war, sie neu aufgebaut haben.“[18] Hogefeld selbst war im August 1985 Mittäterin bei der Ermordung des US-Soldaten Edward Pimental und bei dem Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main Air Base und in der Folgezeit an verschiedenen weiteren Anschlägen beteiligt (siehe zu Details den Abschnitt #Gerichtsverfahren). Ab dem Ende der 1980er Jahre und insbesondere nach dem Zusammenbruch des Ostblocks 1989 begannen in der RAF laut Aussagen Hogefelds Überlegungen zu einer Umorientierung und zu einer „Annäherung an die legale Linke“, die im April 1992 in einer Absage an Gewalt gegen Personen mündete,[11] als deren Mitautorin Hogefeld gilt.[19]

Festnahme

Am 27. Juni 1993 wurde sie gemeinsam mit Wolfgang Grams im Verlauf des GSG-9-Einsatzes in Bad Kleinen von der Polizei gestellt. Hogefeld wurde festgenommen. Der GSG-9-Beamte Michael Newrzella wurde bei einem anschließenden Schusswechsel von Grams erschossen, Grams verübte laut dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen Suizid.[20] Die daraufhin in Hogefelds Rucksack in einem Schließfach im Bahnhof Wismar gefundenen Briefe und Tonbänder belegen den Kontakt mit einer Reihe von Personen, die teilweise nur dadurch dem Umfeld der RAF bzw. ihrer Kommandoebene zugeordnet werden konnten.[21]

Gerichtsverfahren

Nachdem die Staatsanwaltschaft Schwerin im Januar 1994 ihre Ermittlungen zum GSG-9-Einsatz abgeschlossen und die Bundesregierung im März 1994 einen Abschlussbericht vorgelegt hatte, wurde der Prozess gegen Hogefeld beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 15. November 1994 eröffnet. In der Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wurde ihr zur Last gelegt:

  • Mittäterschaft beim Mord am US-Soldaten Edward Pimental 1985: Hogefeld hatte den jungen Soldaten mit der Aussicht auf ein Liebesabenteuer aus einer Wiesbadener Diskothek gelockt. Er wurde nachts im Wiesbadener Stadtwald durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass das einzige Motiv der Mörder gewesen sei, seinen Ausweis zu bekommen. Birgit Hogefeld schwieg zur eigenen Beteiligung, nannte die Tat in ihrem Prozess-Schlusswort aber „grauenhaft und zutiefst unmenschlich“.[5]
  • Mittäterschaftlicher Mord in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei Fällen sowie Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main Air Base mit zwei Toten und 23 Verletzten, darunter zwei Schwerverletzten, 1985). Mit dem wenige Stunden zuvor erlangten Ausweis Edward Pimentals habe ein männliches RAF-Mitglied am folgenden Tag ein Auto mit 126 Kilogramm Sprengstoff auf dem Gelände des Stützpunktes abgestellt und gezündet. Bei der Explosion wurden einem Soldaten Gesicht und Bauch und einer US-Zivilangestellten der Schädel von Splittern aufgerissen; beide starben wenig später. Eine deutsche Zivilangestellte und ein weiterer US-Soldat überlebten verstümmelt. Den Kaufvertrag für das benutzte Auto unterschrieb Hogefeld laut einem Schriftgutachten unter einem falschen Namen. Die Unterschrift und die Zeugenaussage des Autoverkäufers bewiesen ihre Mittäterschaft, so der Senat.
  • Mittäterschaftlich versuchter Mord in zwei Fällen (Attentat auf den damaligen Finanzstaatssekretär Hans Tietmeyer und seinen Fahrer 1988).
  • Mittäterschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Zerstörung von Bauwerken (Sprengstoffanschlag gegen die JVA Weiterstadt 1993).
  • Mittäterschaft bei der Erschießung des GSG-9-Beamten Michael Newrzella durch Wolfgang Grams, da ihr – obwohl zum Zeitpunkt des Schusses bereits verhaftet – Grams’ Tatbeitrag zuzurechnen sei, weil beide verabredet hätten, sich im Fall eines Festnahmeversuchs den Fluchtweg freizuschießen und damit ein gemeinsamer Tatplan bestanden habe (§ 25 Abs. 2 StGB).[22]
  • Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Anders als die meisten anderen RAF-Mitglieder wählte Hogefeld keine „politische“ Verteidigungsstrategie,[23] sondern hielt sich an die Konventionen der Strafprozessordnung und ließ sich nicht zu den Vorwürfen ein.[11] Während des Prozesses gab Hogefeld einige Erklärungen ab, in denen sie sich mit der RAF und ihrer eigenen Person und Situation auseinandersetzte.[24] Sie begann noch während des Prozesses, ihre eigene Vorgeschichte zu hinterfragen, benannte im Schlusswort „vieles in unserer Geschichte [der RAF] als Irrweg“, sah „katastrophale Fehler“ und forderte die noch aktiven RAF-Mitglieder auf, die Auflösung zu erklären.[5] Ihre Erklärung hat nach allgemeiner Ansicht der Forschung die 1998 folgende Auflösungserklärung der RAF „maßgeblich befördert“.[19]

Im November 1996 sprach das Gericht Hogefeld in allen Anklagepunkten schuldig – bis auf den Vorwurf der Mittäterschaft bei der Tötung Michael Newrzellas in Bad Kleinen. Aus den Einzelstrafen für die Taten wurde als Gesamtstrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe gebildet, wobei der Senat in Zusammenhang mit dem Mord an Pimental von „menschenverachtender Gesinnung“ sprach und die „besondere Schwere der Schuld“ feststellte.[25]

Das Urteil wurde im Februar 1998 teilweise – hinsichtlich des Tatvorwurfs des Anschlags auf die JVA Weiterstadt – aufgehoben.[26] Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwies das Verfahren insoweit zur erneuten Verhandlung und zur Bildung einer neuen Gesamtstrafe zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dort wurde das Verfahren hinsichtlich des Weiterstadt-Anschlags eingestellt und eine Gesamtstrafe in gleicher Höhe wie bisher ausgesprochen.[27]

Haftzeit

Während ihrer Haft begann Hogefeld ein Studium der Literaturwissenschaft und Sozialpsychologie[28] an der Fernuniversität in Hagen, das sie 2007 abschloss. Ihre Magisterarbeit beschäftigte sich mit dem Roman Der Vorleser von Bernhard Schlink.[29] Anschließend begann sie, an einer Dissertation zum Thema „Groteske Strukturen und kulturelles Gedächtnis in der deutschsprachigen Literatur der dritten Generation“ zu arbeiten.[3]

Im Mai 2007 lehnte Bundespräsident Horst Köhler es ab, einem Gnadengesuch Birgit Hogefelds zu entsprechen, und kündigte an, darüber später zu entscheiden.[30] Sie befand sich zu dieser Zeit in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim.[31] Im Juli 2008 lehnte das Oberlandesgericht Frankfurt einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung ab. Eine reguläre Haftentlassung sei frühestens 2011 möglich.[32] Bei der Wahl des Zeitpunktes spielte eine Rolle, dass Birgit Hogefeld sich in der Haft von der RAF distanziert hatte. So schrieb der sie betreuende Psychiater Horst-Eberhard Richter 2004: „Aus der wahnhaften Selbstentfremdung ist sie voll erwacht. Realitätsbewusstsein und Gefühlswelt sind längst wieder intakt.“[33] Die Aussagekraft und Bedeutung ihrer selbstreflektierenden Distanzierung von der RAF ist allerdings umstritten; Jan Philipp Reemtsma hat Hogefelds Wandlung kritisch hinterfragt, die Bewertungen Richters als zu empathisch und zu persönlich involviert abgelehnt und Hogefelds Einlassen auf Richter so gedeutet, dass sie in ihm „ihren wahren Richter“ sehe.[34]

Anfang Oktober 2009 wurde Birgit Hogefeld in den offenen Vollzug verlegt. Sie nahm eine Tätigkeit als Volontärin auf.[28] Hogefelds Gnadengesuch lehnte Präsident Köhler im Mai 2010 endgültig ab.[35] Im Juni 2011 wurde Hogefeld – als letztes inhaftiertes RAF-Mitglied – aus der Haft entlassen.[36] Der Rest ihrer Freiheitsstrafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.[37] Sie schweigt weiterhin über die konkrete Ausführung der Taten und die daran Beteiligten.[38]

Rezeption

In Frank Witzels Roman Die Erfindung der Roten Armee Fraktion durch einen manisch-depressiven Teenager im Sommer 1969 von 2015 hat der Protagonist als Jugendlicher eine ähnliche Prägung erfahren wie die etwa gleichaltrige Birgit Hogefeld. Im Sinne eines „spekulativen Realismus“[39] wird dieser in einer Episode über seine vermutete Bekanntschaft mit Hogefeld befragt, da beide zur gleichen Zeit als Jugendliche Orgelunterricht an der Herz-Jesu-Kirche in Wiesbaden-Biebrich genommen haben sollen. Dabei wird die intensive Beschäftigung beider mit dem Foto des aufgebahrten Toten Holger Meins und seine Nähe zur religiösen Kunst thematisiert.[40]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans Holzträger: Josef Hogefeld (16.1.1921 – 25.7.1990). In: Neue Wege. Bd. 85, 1991, Heft 6, S. 182 f. (PDF).
  2. Anne-Kathrin Griese: Der familiäre Blick. Andres Veiel Black Box BRD & Christoph Hein In seiner frühen Kindheit ein Garten. In: Inge Stephan, Alexandra Tacke (Hrsg.): NachBilder der RAF. Böhlau, Köln u. a. 2008, ISBN 978-3-412-20077-0, S. 165–180, hier S. 168 f.
  3. a b Stefan Berg, Michael Sontheimer: Terroristen: Letzte Chance. In: Der Spiegel, 13. Februar 2010.
  4. a b Birgit Hogefeld: Zur Geschichte der RAF. In: Versuche, die Geschichte der RAF zu verstehen. Das Beispiel Birgit Hogefeld. Psychosozial, Gießen 1996, S. 19–58, Auszug in der Onlinezeitung „trend“.
  5. a b c Birgit Hogefeld: „Vieles in unserer Geschichte ist als Irrweg anzusehen“. Das Schlußwort der Angeklagten. In: Hans-Jürgen Wirth (Hrsg.): Hitlers Enkel oder Kinder der Demokratie? Die 68er-Generation, die RAF und die Fischer-Debatte. Psychosozial, Gießen 2001, ISBN 3-89806-089-6, S. 195–236; Online-Auszug auf Nadir (Internetportal). Eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesem Text liefert Gudrun Schwibbe: „Wir müssen die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte endlich selbst anpacken“ – Rechtfertigung und Verantwortung im Kontext der „Geschichte der RAF“. In: Rolf Wilhelm Brednich (Hrsg.): Erzählkulturen. Beiträge zur kulturwissenschaftlichen Erzählforschung. Hans-Jörg Uther zum 65. Geburtstag. Campus, Berlin / New York 2009, S. 85–99.
  6. Jan Philipp Reemtsma: Was heißt die Geschichte der RAF verstehen? In: Rudi Dutschke, Andreas Baader und die RAF. 2. Auflage. Hamburger Edition, Hamburg 2007, ISBN 978-3-936096-54-5, S. 100–142, hier S. 106 (PDF).
  7. a b c d Birgit Hogefeld: Prozesserklärung vom 21. Juli 1995. In: Nadir, 20. November 1996.
  8. Jan-Philipp Reemtsma: Was heißt die Geschichte der RAF verstehen? In: Rudi Dutschke, Andreas Baader und die RAF. 2. Auflage. Hamburger Edition, Hamburg 2007, ISBN 978-3-936096-54-5, S. 100–142, hier S. 103 f. (PDF).
  9. Gerd Koenen: Das rote Jahrzehnt. Unsere kleine deutsche Kulturrevolution 1967–1977. 5. Auflage. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2011, S. 407.
  10. a b Alexander Straßner: Die dritte Generation der „Roten Armee Fraktion“. Entstehung, Struktur, Funktionslogik und Zerfall einer terroristischen Organisation. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-531-14114-7, zugleich Dissertation, Universität Passau, S. 96.
  11. a b c Gerd Rosenkranz: Wir waren sehr deutsch. In: Der Spiegel, 13. Oktober 1997.
  12. Majid Sattar: RAF: Birgit Hogefeld und die „dritte Generation“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. Mai 2007.
  13. So die Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft und der DDR-Staatssicherheit, auch wenn Hogefeld im Prozess bestritt, im Februar 1984 zur RAF gekommen zu sein. Alexander Straßner: Die dritte Generation der „Roten Armee Fraktion“. Entstehung, Struktur, Funktionslogik und Zerfall einer terroristischen Organisation. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-531-14114-7, zugleich Dissertation, Universität Passau, S. 97.
  14. Steffen Kailitz: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14193-7, S. 115–118.
  15. Jan Philipp Reemtsma: Was heißt die Geschichte der RAF verstehen? In: Rudi Dutschke, Andreas Baader und die RAF. 2. Auflage. Hamburger Edition, Hamburg 2007, ISBN 978-3-936096-54-5, S. 100–142, hier S. 113 (PDF). Gerd Koenen nennt Hogefelds nachträgliche Rechtfertigung einen typischen Fall der „immer auch ,zutiefst moralische[n]‘ Selbstermächtigungen“ der RAF; ders.: Das rote Jahrzehnt. Unsere kleine deutsche Kulturrevolution 1967–1977. 5. Auflage. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2011, S. 408.
  16. Gudrun Schwibbe: „Wir müssen die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte endlich selbst anpacken“ – Rechtfertigung und Verantwortung im Kontext der „Geschichte der RAF“. In: Rolf Wilhelm Brednich (Hrsg.): Erzählkulturen. Beiträge zur kulturwissenschaftlichen Erzählforschung. Hans-Jörg Uther zum 65. Geburtstag. Campus, Berlin / New York 2009, S. 85–99, hier S. 85.
  17. Alexander Straßner: Die dritte Generation der „Roten Armee Fraktion“. Entstehung, Struktur, Funktionslogik und Zerfall einer terroristischen Organisation. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-531-14114-7, zugleich Dissertation, Universität Passau (Vorschau).
  18. Alexander Straßner: Die dritte Generation der „Roten Armee Fraktion“. Entstehung, Struktur, Funktionslogik und Zerfall einer terroristischen Organisation. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-531-14114-7, zugleich Dissertation, Universität Passau, S. 97.
  19. a b Gudrun Schwibbe: „Wir müssen die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte endlich selbst anpacken“ – Rechtfertigung und Verantwortung im Kontext der „Geschichte der RAF“. In: Rolf Wilhelm Brednich (Hrsg.): Erzählkulturen. Beiträge zur kulturwissenschaftlichen Erzählforschung. Hans-Jörg Uther zum 65. Geburtstag. Campus, Berlin / New York 2009, S. 85–99, hier S. 86.
  20. Steffen Kailitz: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14193-7, S. 117;
    Alexander Straßner: Perzipierter Weltbürgerkrieg. Rote Armee Fraktion in Deutschland. In: ders. (Hrsg.): Sozialrevolutionärer Terrorismus. Theorie, Ideologie, Fallbeispiele, Zukunftsszenarien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15578-4, S. 209–236, hier S. 226 f.;
    Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Hoffmann und Campe, Hamburg 2008 (Neuausgabe), ISBN 978-3-455-50029-5, S. 877.
  21. Alexander Straßner: Die dritte Generation der „Roten Armee Fraktion“. Entstehung, Struktur, Funktionslogik und Zerfall einer terroristischen Organisation. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-531-14114-7, zugleich Dissertation, Universität Passau, S. 99; Terroristen: Feldpost aus dem Untergrund. In: Der Spiegel, 30. August 1993.
  22. Ingo Preißler: Der Prozeß gegen das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld rückt erneut die ungeklärten Fragen zu Bad Kleinen ins Licht: Alles spricht für lebenslänglich. In: Berliner Zeitung, 15. November 1994.
  23. Dazu Andreas Mehlich: Der Verteidiger in den Strafprozessen gegen die Rote Armee Fraktion. Politische Justiz und politische Strafverteidigung im Lichte der Freiheit der Advokatur. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-8305-3101-2, zugleich Dissertation, Universität Hannover, 2011/12, besonders S. 88–90, und Pieter Bakker Schut: Stammheim. Der Prozess gegen die Rote Armee Fraktion. Neuer Malik, Kiel 1986, ISBN 3-89029-010-8, zugleich Dissertation, Universität Utrecht, 1986, unter dem Titel Politische Verteidigung in Strafsachen.
  24. Auflistung der Prozesserklärungen bei Alexander Straßner: Die dritte Generation der „Roten Armee Fraktion“. Entstehung, Struktur, Funktionslogik und Zerfall einer terroristischen Organisation. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-531-14114-7, zugleich Dissertation, Universität Passau, S. 409, mit Abdrucknachweis.
  25. Dreimal Lebenslang und ein Freispruch. In: Rhein-Zeitung, 6. November 1996, zuletzt aktualisiert am 12. Juni 1998.
  26. Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen die RAF-Terroristin Birgit Hogefeld teilweise auf. Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 24/1998. In: Juristisches Internetprojekt Saarbrücken.
  27. Neue Gesamtstrafenbildung im Strafverfahren gegen Frau Birgit Hogefeld. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. April 1998. In: Juristisches Internetprojekt Saarbrücken. Siehe auch die Mitteilung Urteil gegen Birgit Hogefeld rechtskräftig.
  28. a b Wolfgang Gast: Ex-RAF-Mitglied Hogefeld: Über Nacht weiter in die Zelle. In: taz.de, 11. April 2010.
  29. Thorsten Winter: Gießen: Verleger will frühere Terroristin Hogefeld anstellen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. Juni 2007.
  30. RAF: Gnadengesuch abgelehnt. In: Die Zeit, 7. Mai 2007.
  31. Tanja Stelzer: RAF: Die Waffen der Frauen. In: Die Zeit, 1. Oktober 2007.
  32. Hogefeld bleibt mindestens bis 2011 in Haft. In: Stern, 29. Juli 2008.
  33. Horst-Eberhard Richter: Was bedeutet es, die RAF zu verstehen? In: die tageszeitung, 27. Oktober 2004.
  34. Jan Philipp Reemtsma: Was heißt die Geschichte der RAF verstehen? In: Rudi Dutschke, Andreas Baader und die RAF. 2. Auflage. Hamburger Edition, Hamburg 2007, ISBN 978-3-936096-54-5, S. 100–142, Zitat S. 101 (PDF). Dazu wiederum kritisch Gudrun Schwibbe: Erzählungen vom Anderssein. Linksterrorismus und Alterität. Waxmann, Münster 2013, ISBN 978-3-8309-2892-8, S. 266 f. Alexander Straßner nimmt zwischen beiden Positionen eine „Mittelstellung“ ein: „zwischen systematischer Ausblendung der Realität und eigener Einsicht in die Verfehltheit des praktizierten Aktionismus“ sieht er Hogefelds nachträgliche Reflexion. Biographisches Porträt Birgit Hogefeld. In: Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Bd. 15, 2003, S. 209–222, hier S. 217.
  35. Köhler lehnt Begnadigung von Hogefeld erneut ab. In: HAZ.de, 17. Mai 2010 (DPA-Meldung).
  36. Johannes Korge mit Material der DPA: Ex-RAF-Mitglied Hogefeld aus Haft entlassen. In: Spiegel Online, 21. Juni 2011.
  37. Frank Jansen: Reststrafe zur Bewährung: Frühere RAF-Terroristin Hogefeld kommt auf freien Fuß. In: Der Tagesspiegel, 10. Juni 2011.
  38. Butz Peters: Dritte RAF-Generation: Rückkehr der Untoten. In: Spiegel Online, 23. Januar 2016.
  39. Claudia Paul, Thomas Koch: Frank Witzel erhält den Deutschen Buchpreis 2015 für seinen Roman „Die Erfindung der Roten Armee Fraktion durch einen manisch-depressiven Teenager im Sommer 1969“. Pressemitteilung mit Begründung der Jury. In: Deutscher-Buchpreis.de, 12. Oktober 2015 (PDF, 134 kB).
  40. Frank Witzel: Die Erfindung der Roten Armee Fraktion durch einen manisch-depressiven Teenager im Sommer 1969. Roman. Matthes & Seitz Berlin, Berlin 2015, ISBN 978-3-95757-077-2, S. 39–43. Siehe dazu und zum unaufgelösten Schwebezustand zwischen Fakt und Fiktion etwa Leo Postl: Lesung mit Frank Witzel: Messdiener, Keilriemen und RAF. In: Frankfurter Neue Presse, 19. Januar 2016.