Erwerbskosten

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Als Erwerbskosten oder Anschaffungskosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet.

Im Allgemeinen spricht man nur bei einem bereits bestehenden Gebäude von Erwerbskosten, bei einem Neubau nennt man diese Herstellungskosten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Höhe der Grunderwerbsteuer

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Standort des Grundstücks, welches man erwerben möchte. Die Steuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises.

  • Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein: 5,0%
  • Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen: 4,5%
  • Saarland: 4,0%
  • alle anderen Bundesländer: 3,5%

[Bearbeiten] Höhe der Maklerprovision

Die Maklerprovision liegt zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises. Wenn ein Makler weitaus mehr verlangen möchte, kann dies unter den gesetzlichen Bestimmungen von "Wucher" fallen. Eine Teilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer kann hierbei nach Absprache auch gemacht werden.

[Bearbeiten] Notargebühren

Die Notargebühren sind bei einem Grundstückserwerb meist von dem Käufer bestellt und demzufolge auch zu zahlen. Der Käufer kann sich allerdings mit dem Verkäufer auf eine Teilung der Gebühr einigen. Die Höhe liegt bei ungefähr 1,6% des Kaufpreises.

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