Hans Herbert von Arnim

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Hans Herbert von Arnim (* 16. November 1939 in Darmstadt) ist ein deutscher Verfassungsrechtler und Parteienkritiker, Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiter der Sektion I (Modernisierung von Staat und Verwaltung) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Er veröffentlichte verschiedene Bücher zu Grundfragen von Staat und Gesellschaft.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Familie

Hans Herbert von Arnim wurde als Sohn eines Berufsoffiziers in Darmstadt geboren, wuchs aber nach 1945 in Heidelberg auf. Er entstammt einem Zweig der Adelsfamilie Arnim aus der Mark Brandenburg. Seine Ururgroßmutter Malwine von Bismarck war die Schwester von Otto von Bismarck.

[Bearbeiten] Leben

Von Arnim begann nach dem Abitur 1958 das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg. Er schloss das Studium 1962 mit dem ersten und 1967 dem zweiten juristischen Staatsexamen ab, und erwarb zudem 1966 das Diplom in Volkswirtschaftslehre[1]. Im Jahr 1970 promovierte er "summa cum laude" mit der Dissertation Die Verfallbarkeit von betrieblichen Ruhegeldanwartschaften in Heidelberg, welche 1972 zu einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu Gunsten betroffener Arbeitnehmer führte und in das Betriebsrentengesetz von 1975 Eingang fand.

Von 1968 bis 1978 war von Arnim Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. 1976 habilitierte er sich mit der Schrift Gemeinwohl und Gruppeninteressen. Die Durchsetzungsschwäche allgemeiner Interessen in der pluralistischen Demokratie. Ein Beitrag zu verfassungsrechtlichen Grundfragen der Wirtschaftsordnung für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Regensburg.

1978 nahm von Arnim eine Professur in Marburg (Lahn) an (Philipps-Universität Marburg). Seit 1981 hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) inne. 1988 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Universität Göttingen, den er aber ablehnte. Von 1993 bis 1996 war er zudem Mitglied des Verfassungsgerichts Brandenburg sowie von 1993 bis 1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den Jahren 2000 und 2001 war von Arnim als Gastprofessor an der Medizinischen Universität Lübeck tätig; er ist seit dem 1. April 2005 im Ruhestand.

Seit den 1980er Jahren ist von Arnim vor allem als Parteienkritiker in Erscheinung getreten, der in einer Reihe populärwissenschaftlicher Publikationen und Beiträgen eine Instrumentalisierung des Staates durch die „politische Klasse“ für ihre Zwecke konstatiert und mehr direkte Demokratie in der Form von Volksbegehren und Volksentscheiden fordert.[2] Mit 30 weiteren Verfassungsrechtlern legte von Arnim 2010 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Europawahl 2009 ein. Darin kritisiert er die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament als verfassungswidrig, weil damit Wählerstimmen nicht berücksichtigt würden.[3] Das Bundesverfassungsgericht entschied am 9. November 2011 zugunsten dieser Klage und stufte die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ein.[4]

Von Arnim schreibt regelmäßig für die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit.

In einem Anfang 2012 in der Online-Ausgabe Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) veröffentlichten Aufsatz vertrat von Arnim die Ansicht, dass ein Rücktritt eines Bundespräsidenten aufgrund persönlichen (Fehl-)Verhaltens, also aus persönlichen Gründen und nicht aus politischen Gründen, dazu führen kann, dass kein Rechtsanspruch auf den ansonst üblichen Ehrensold besteht.[5]

[Bearbeiten] Kritik an von Arnim

Die von Arnim vorgetragene Kritik an der Parteienfinanzierung und der finanziellen Ausstattung von Politikern stößt auf Kritik. Die Politik erscheine bei von Arnim als Daseinsform, der es nur um Geldgier und Eigennutz geht. Damit habe, so Mathias Krupa in der Wochenzeitung Die Zeit, von Arnim nicht recht: Zwar sei die Kritik im Detail richtig, in der Gesamtschau wirke sie grotesk. Von Arnims Thesen seien radikal, er nähere sich gefährlich dem Duktus der Verächter der Weimarer Republik an und propagiere „mehr Volk und mehr Führung“.[6] Brandenburgische Politiker warfen von Arnim 2006 im Zusammenhang mit Äußerungen zur Neugestaltung der Abgeordnetenversorgung im Land Brandenburgein offensichtlich gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz und zur ... repräsentativen Demokratie in Deutschland“ vor.[7]

Einige der Thesen von von Arnim werden von Teilen der Wissenschaft als reißerisch bezeichnet.[8]

[Bearbeiten] Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Staat ohne Diener: was schert die Politiker das Wohl des Volkes., Kindler, München 1993
  • Demokratie ohne Volk: Plädoyer gegen Staatsversagen, Machtmißbrauch und Politikverdrossenheit. Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München 1993
  • Der Staat als Beute: Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen. Knaur Verlag, München 1993, ISBN 978-3426800140
  • Fetter Bauch regiert nicht gern. Die politische Klasse – selbstbezogen und abgehoben., Kindler, München 1997
  • Das Europa-Komplott. Wie EU-Funktionäre unsere Demokratie verscherbeln. Hanser Verlag, München 2006 (4. Aufl.)
  • Das System. Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001
  • Korruption. Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft. Knaur Verlag, München 2003
  • Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung. LIT-Verlag, Münster September 2004
  • Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun. C.Bertelsmann Verlag, München 2008
  • Volksparteien ohne Volk. Das Versagen der Demokratie. C.Bertelsmann Verlag, München 2009
  • Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Online - Extra, Ausgabe 4/2012, S. 1-4

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Kurzdarstellung der Vita
  2. Hans Herbert von Arnim: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? München 1993, S. 337; Hans-Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung, am Volk vorbei. München 2000, S. 272ff.
  3. Wahl angefochten. In: Der Spiegel 37/2010 (13. September 2010)
  4. Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig. In: Spiegel Online vom 8. November 2011
  5. Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Online - Extra, Ausgabe 4/2012, S. 1-4 (PDF)
  6. Mathias Krupa: Ein deutscher Professor. Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim radikalisiert sich und befördert die Demokratieverachtung. Die Zeit Nr. 23/2008 vom 29. Mai 2008.
  7. An die Fakten halten. Märkische Allgemeine vom 15. Februar 2006.
  8. Hans Hugo Klein: Kommentierung zu Artikel 21 Grundgesetz. In: Theodor Maunz, Günter Dürig: Grundgesetz. Kommentar. Loseblattwerk. 63. Ergänzungslieferung. Verlag C.H. Beck, München 2011, Randnummer 195.
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