Kreis Lüben

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Landkreis Lüben, 1905
Rittergut Kaltwasser um 1860, Sammlung Alexander Duncker
Rittergut Dittersbach um 1860, Sammlung Duncker

Der Landkreis Lüben war ein preußischer Landkreis in Schlesien, der von 1816 bis 1945 bestand.

Der Landkreis Lüben umfasste am 1. Januar 1945:

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress gehörte mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 der Kreis Lüben in der Provinz Schlesien weiterhin zum Regierungsbezirk Liegnitz.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Kotzenau und Lüben.

Das Landratsamt war in Lüben.

Am 1. Januar 1818 wurden die Dörfer Herrndorf, Merschwitz und Polack aus dem Kreis Steinau in den Kreis Lüben eingegliedert.

Am 1. Mai 1818 wurde das Landratsamt nach Schwarzau bei Lüben verlegt.

Zum 1. Januar 1820 erfolgte die endgültige Abgrenzung des Kreises Lüben:

  • Eingliederung der Dörfer Bienowitz, Briese, Grünthal, Herrndorf, Hummel, Kuchelberg, Merschwitz, Mittel Langenwaldau, Nieder Langenwaldau, Ober Langenwaldau, Panthen, Pfaffendorf, Pohlschildern, Rüstern, Schönborn, Sechshufen-Langenwaldau, Schwarzvorwerk, Thiergarten und Töpferberg aus dem Kreis Lüben in den Kreis Liegnitz,
  • Eingliederung der Dörfer Böcken, Eisemost, Friedrichswalde, Gühlichen, Heinzendorf, Herbersdorf, Neudorf, Neuguth, Nieder Gläsersdorf, Ober Gläsersdorf, Parchau und Petersdorf aus dem Kreis Glogau in den Kreis Lüben,
  • Eingliederung der Dörfer Buchwald und Fuchsmühl aus dem Kreis Goldberg-Haynau in den Kreis Lüben,
  • Eingliederung des Dorfes Jacobsdorf aus dem Kreis Bunzlau in den Kreis Lüben,
  • Eingliederung des Dorfes Wengeln aus dem Kreis Sprottau in den Kreis Lüben.

Der Landrat hatte seinen Sitz wieder in Lüben.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Lüben entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Oktober 1932 traten die Stadtgemeinde Raudten und die Landgemeinden Alt Raudten, Brodelwitz, Gaffron, Queissen, Mlitsch, Ober Dammer, Töschwitz und Zedlitz vom Kreis Wohlau zum Kreis Lüben.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Lüben entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Landräte

1801–1821: Ernst von Nickisch
1821–1840: Sigismund von Nickisch
1840–1842: Graf von Schmettau (kommissarisch)
1842–1866: Julius Bieß
1866–1876: Julius von Rother
1876–1886: Ernst Louis von Uechtritz und Steinkirch (1820–1891)
1886–1899: Johann von Dallwitz (1855–1919)
1899–1906: Georg Freiherr von Tschammer und Quaritz
1906–1915: Wilhelm von Lieres und Wilkau
1915–1919: von Lucke
1919–1933: Hermann Freiherr von Stosch
1933–1942: August Pfeiffer
1942–9999: Möllenhoff (vertretungsweise)
1943–9999: Pawlowski (auftragsweise)
1943–1945: Friedrich Bourwieg

Kommunalverfassung

Der Kreis Lüben gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Kotzenau und Lüben, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Kotzenau und Lüben führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Weblinks

Commons: Kreis Lüben – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien