Steuerrecht (Schweiz)

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Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit der in der Schweiz geltenden steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Geprägt wird das schweizerische Steuerrecht durch eine föderalistische Staatsstruktur und das weitgehende Fehlen einer einheitlichen, für das ganze Staatsgebiet geltenden, gesetzlichen Regelung der direkten Steuern.

Seit dem Jahr 2001 gilt das Steuerharmonisierungsgesetz (kurz StHG). Der Zweck des StHG ist es, eine formelle Steuerharmonisierung unter den 26 verschiedenen kantonalen Steuergesetzen zu erreichen. Jeder Kanton hat ein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen und Vermögen. Zusätzlich gibt es auf Ebene der Gemeinden noch eine abgeleitete Steuerhoheit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verfassungsmässige Grundsätze

Die Bundesverfassung (BV) statuiert in Art. 127 Grundsätze der Besteuerung, welche für Bund und Kantone gelten:

  • Legalitätsprinzip: Der Gegenstand einer Steuer, der Kreis der Steuerpflichtigen und die Steuerbemessung sind in einem Gesetz im formellen Sinn festzulegen.
  • Allgemeinheit der Besteuerung, Gleichmässigkeit der Besteuerung, Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Diese Grundsätze sind eine Konkretisierung der in Art. 8 BV verankerten Rechtsgleichheit.
  • Verbot interkantonaler Doppelbesteuerung

[Bearbeiten] Steuern des Bundes

Die schweizerische Eidgenossenschaft erhebt sowohl direkte Steuern als auch indirekte Steuern.

Als direkte Steuern werden erhoben:

Steuerart
Einkommensteuer der natürlichen Personen und als Gewinnsteuer bei den juristischen Personen
Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer im Sinne der Kapitalertragsteuer
Spielbankenabgabe
Militärpflichtersatz als Ausgleichsleistung von militärdienstuntauglichen Männern für die nichterfüllte Wehrpflicht

Als indirekte Steuern werden erhoben:

Steuerart
Mehrwertsteuer als Mehrwertsteuer mit Normalsatz 7,6%, reduziertem Satz 2,4% und Mischsatz 3,6% (Stand: 2005)
Stempelabgaben als Rechtsverkehrssteuern (z.B. Emissionsabgabe auf die Ausgabe von Aktien)
Tabaksteuer
Biersteuer
Gebrannte Wasser als Steuer auf Spirituosen
Mineralölsteuer
Automobilsteuer
Zölle

[Bearbeiten] Steuern der Kantone

Die 26 Kantone und Halbkantone der Schweiz erheben ebenfalls direkte und indirekte Steuern:

Als direkte Steuern werden erhoben:

Als indirekte Steuern werden erhoben:

[Bearbeiten] Steuern der Gemeinden

Die rund 2600 Gemeinden in der Schweiz haben ebenfalls eine abgeleitete Steuerhoheit. Sie erheben ebenfalls direkte und indirekte Steuern:

Als direkte Steuern werden erhoben:

Als indirekte Steuern werden erhoben:

Die obige Aufstellung soll und kann nicht abschliessend sein. Es bleibt zu erwähnen, dass manche oben genannten Steuern nicht in allen Kantonen erhoben werden. Als Beispiel sei hier die Erbschaft- und Schenkungsteuer genannt, welche in manchen Kantonen exzessiv (z.B. Genf) und in manchen Kantonen gar nicht (z.B. Schwyz) erhoben werden.

[Bearbeiten] Steuerdisparitäten in der Schweiz

Das föderalistische Steuersystem bewirkt einen enormen Steuerwettbewerb und daraus resultierend eine sehr unterschiedliche Steuerbelastung in den verschiedenen Kantonen, aber auch zwischen den Gemeinden. Die Kantone und Gemeinden unterscheiden sich in den Steuersätzen, aber auch in der Berechnung des steuerbaren Einkommen. Dazu kommen unterschiedliche indirekte Steuern und Gebühren.

Während in den Kantonen Uri[1],, Zug, Nidwalden, Tessin und Schwyz wenig Steuern bezahlt werden müssen, liegen am anderen Ende der Skala die Kantone Jura und Wallis. Die Steuerbelastung im Kanton Obwalden hat sich in den letzten Jahren total verändert. Vom teuersten ist er durch eine massive Senkung der Steuersätze und der Einführung der Degressiven Besteuerung per 1. Januar 2006 zum tendenziell steuergünstigsten Kanton der Schweiz geworden, bevor das Bundesgericht die degressive Steuer am 7. Juni 2007 für verfassungswidrig erklärte, da sie dem in Art. 127 Abs. 2 BV verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche.

Steuersystem und Steuerbelastung spielen entsprechend eine wichtige Rolle in der öffentlichen Diskussion, denn der Steuerwettbewerb wirkt als einnahmenseitiges Regulativ für die verschiedenen ausgabenseitigen Wettbewerbe (um das kulturelle Angebot, die Infrastruktur, den Verkehr, die Bildung, etc.), wie Steuersystematiker und Befürworter des Steuerwettbewerbs betonen. Kritiker wenden ein, dass der Druck zu niedrigeren Steuern irgendwann die wichtigen Aufgaben des Staates gefährde. Insbesondere Städte, die mit besonderen Kosten, sog. Zentrumslasten, Leistungen auch für das Umland erbringen, sehen im Steuerwettbewerb eine gefährliche Entwicklung.

[Bearbeiten] Natürliche Personen

Kleines Einkommen - Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997-2007
Mittleres Einkommen - Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997-2007
Grosses Einkommen - Steuerwettbewerb der Gemeinden und Kantone 1997-2007

Natürliche Personen werden in den unterschiedlichen Gemeinden und Kantonen ungleich besteuert. Von 1997 bis 2007 haben von den 28 Kantonen insgesamt 18 Kantone die Belastungen für kleine Einkommen von ca. 45K Fr. gesenkt. Die tiefste Rate aller Hauptorte kennt Genf mit einer Belastung von 1.7%. Die höchste Rate kennt der Glarus mit 6.87%. Der Unterschied innerhalb der Schweiz beträgt also 5.2% Punkte.

Für die mittleren Einkommen von ca. 90K Fr. wurde im gleichen Zeitraum von 1997 bis 2007 die Steuerrate auch in 18 von 28 Kantonen gesenkt. Das grösste Steuergeschenk und somit mehr Netto vom Brutto gab es in der Stadt Genf mit einer Reduktion um 2.9%. Am wenigsten bezahlt man in Schwyz mit 7.3% oder 6500 Fr., am meisten muss die natürliche Person in Delsberg abliefern mit 13.25% ist dies ca. 12000 Fr. und somit beinahe das Doppelte. Hier spielt der Wettbewerb schon stärker mit einer Spread von 8.7% Punkten.

Die grossen Einkommen von ca. 180'000 Fr. werden minimal in Zug besteuert mit 8.17% oder ca. 15'000 Fr. Im Vergleich dazu bezahlt man für das gleiche Einkommen in Neuenburg 35'000 Fr. Kantons und Gemeindesteuern. Dies entspricht einem Unterschied von 20'000 Fr. oder 11.3% Punkten. Somit ist der Steuerwettbewerb um die grössten Einkommen am stärksten.[2]

[Bearbeiten] Juristische Personen

[Bearbeiten] Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft Kapital und Reserven 100K Franken - Reingewinn- und Kapitalbelastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer insgesamt in Prozenten des Reingewinnes 2007
Aktiengesellschaft Kapital und Reserven 2000K Franken - Reingewinn- und Kapitalbelastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer insgesamt in Prozenten des Reingewinnes 2007

Der Reingewinn- und Kapitalbelastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer insgesamt in Prozenten des Reingewinnes ist nicht überall gleich.

Für kleinere Aktiengesellschaften mit einem Kapital und Reserven von 100K Fr. wird abhängig vom erzielten Gewinn zwischen 12.9% und 34.3% für die Steuern abgeführt. Spitzenreiter ist die Stadt Zug, welche im Durchschnitt 6.7% Punkte weniger vom Gewinn verlangt. Schlusslicht bildet die Stadt Genf mit einem 6.7% Punkte mehr vom Unternehmensgewinn verlangt. Diese Stadt ist somit sehr interessant, sie verlangt am wenigsten Steuern von kleinen Einkommen aber am meisten von kleinen AGs. Verantwortlich für diese Entwicklung war die heutige Bundesrätin Frau Calmy-Rey.

Für grössere Aktiengesellschaften mit einem Kapital und Reserven von 2000K Fr. war im Jahre 2007 Sarnen im Durchschnitt der günstigste Standort mit einer Ersparnis von 6.9% Punkten im Vergleich zum Rest der Schweiz. Am anderen Ende der Skala findet sich Genf, welches 5.2% Punkte teuerer und somit ca. 12% mehr Steuern erhebt.[3]


[Bearbeiten] Schweizer Holding

Die Holding-Besteuerung ist eine Geldquelle für die Kantone mit ca. drei Milliarden Franken (1,84 Milliarden Euro) Steuereinnahmen pro Jahr.[4] Dank den Doppelbesteuerungsabkommen sind im Mutter-Tocherverhältnis Dividenden Quellensteuer frei, ausser es liegt ein Missbrauch vor. [5] Beteiligungsgewinne aus der Holdingstruktur sind an verschiedenen Standorten in der Schweiz faktisch steuerfrei (siehe " Steuerwettbewerb in der Schweiz: Holding - Kapitalbelastung durch Kantonssteuer in Prozenten 2007"). Die Gewinnsteuerbelastung liegt bei 8.5%.

Die Schweizer Holding wird, z.B. um die Steuervorteile zu realisieren, als aktive Konzernleitungsgesellschaft gegründet und betrieben. Dies wird in Deutschland als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gesehen und somit dürfen die Gewinne in der Schweiz versteuert werden. Gleichzeitig wird diese Aktivität nach Schweizer Recht nicht als aktive Geschäftstätigkeit interpretiert. Für die meisten Doppelbesteuerungsabkommen existieren solche Konstrukte um die Holding als Steuersparvehikel zu verwenden.[6]


Steuerwettbewerb in der Schweiz: Holding - Kapitalbelastung durch Kantonssteuer in Prozenten 2007

[Bearbeiten] Vergleich mit Deutschland

Schon lange gibt es Probleme mit Deutschland in Bezug auf das attraktivere Besteuerungsniveau der Schweiz. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt jedoch, dass um 1950 beide Länder ungefähr auf einem ähnlichen Niveau der Besteuerung waren. 50 Jahre später im Jahre 2001 sind die Unterschiede in den Belastungen, speziell die Unternehmenssteuern, gross und in der Schweiz viel geringer. Dies ging einher mit einer starken Zentralisierung der öffentlichen Aufgaben und Besteuerung in Deutschland. 1950 waren die zentral erhobenen Steuern und Abgaben in beiden Ländern identisch bei ca. 60%. In der Schweiz hat sich dieser Anteil um 10% verringert auf 50%. Im Vergleich dazu entwickelte sich diese Quote auf 93% in Deutschland und hat somit die lokalen Steuern auf Gemeinde oder Bundeslandebene faktisch verdrängt. Obschon die Schweiz weniger Steuern verlangt, scheint es nicht der Fall zu sein, dass die Infrastruktur oder die öffentlichen Dienste auf einem niederigen Niveau sind als in den umliegenden Hochsteuerländer. Dies trifft auch auf die Hohe der öffentlichen Investitionen zu. Somit scheint die Schweiz das Steuersubstrat effizienter und besser einzusetzen. Mögliche Gründe sind der Steuerwettbewerb in der Schweiz zwischen den Gemeinden, Kantonen und dem Bund.[7]


[Bearbeiten] Literatur

  • Peter Mäusli-Allenspach, Mathias Oertli; Das schweizerische Steuerrecht
  • Ernst Höhn, Robert Waldburger; Steuerrecht
  • Francis Cagianut, Ernst Höhn; Unternehmungssteuerrecht
  • Daniel R. Gygax, Thomas L. Gerber; Die Steuergesetze des Bundes
  • Blumenstein/ Locher, System des Schweizerischen Steuerrechts

[Bearbeiten] Referenzen

  1. Steuerverwaltung des Kantons Uri (19.12.2007): Neues Steuertarifsystem für den Kanton Uri (Medienmitteilung)
  2. http://www.estv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/dok/steuerbelastung/2007/kh/ganz.pdf Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte - Kantonsziffern 2007
  3. www.estv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/steuerbelastung_k_2007.htm
  4. http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/bruessel-wettert-aber-bei-steuern-bleibt-die-schweiz-hart;1225330
  5. www.vischer.com/fileadmin/redaktion/BurHLUWirtschaft_11_2008.pdf Wie schafft man den Spagat zwischen Holdingprivileg und aktiver Teilnahme am Wirtschaftsverkehr?
  6. http://www.dnbswitzerland.ch/german/News/Medienmitteilung%20Holdinggesellschaften%20in%20der%20Schweiz.pdf Spezialstudie: Holdinggesellschaften in der Schweiz: Ist die Schweiz mit ihren Holdinggesellschaften ein Steuerparadies für Firmen?
  7. http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/knowledge_center/fokusarchiv/tiefere/dieschweiz.html Die Schweiz im internationalen Steuervergleich

[Bearbeiten] Weblinks

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