Wachtmeister

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Dieser Artikel erläutert den militärischen oder polizeilichen Dienstgrad; zu anderen Bedeutungen siehe Wachtmeister (Begriffsklärung)

Der Wachtmeister ist ein militärischer Unteroffiziersdienstgrad. Bei der Polizei der Bundesrepublik Deutschland war er bis in die 1980er Jahre der unterste Dienstgrad, in der Volkspolizei der DDR bis 1990 der höchste Mannschaftsdienstgrad.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Militär

[Bearbeiten] Deutschland

In der Deutschen Marine wird der personalbearbeitende Bootsmann an Bord größerer Schiffe als Wachtmeister bezeichnet. Er ist ähnlich einem Kompaniefeldwebel (im Volksmund: Spieß) in den Heereseinheiten und hat den gleichen Dienstgrad im Range eines Unteroffiziers mit Portepee (im Regelfall Hauptbootsmann oder höher).

In den deutschen Landstreitkräften hießen bis 1945 die Feldwebel der Kavallerie und Artillerie Wachtmeister, ebenso in der Nationalen Volksarmee der DDR (1970 einheitlich durch die Bezeichnung Feldwebel ersetzt). In der Kaiserlichen Marine, Reichsmarine und Kriegsmarine wurden die Portepee-Unteroffiziere als Wachtmeister geführt, sofern sie den in See gehenden „Matrosen-Divisionen“ angehörten. Das Äquivalent bei den an Land Dienst tuenden „Werft-Divisionen“ war wiederum der Feldwebel.

siehe: Dienstgrade in der Bundeswehr (Marine)

siehe auch: Dienstgrade in der Wehrmacht, Dienstgrade im Heer des Deutschen Kaiserreichs, Dienstgrade der Kaiserlichen Marine, Dienstgrade in der NVA

[Bearbeiten] Österreich

Dienstgradabzeichen eines österreichischen Wachtmeisters
Dienstgradabzeichen eines österreichischen Wachtmeisters

Im Österreichischen Bundesheer ist der Wachtmeister (Wm) heute der niedrigste Unteroffiziersdienstgrad (Verwendungsgruppe M BUO 2 / Berufsunteroffiziere bzw. M ZUO 2 / Zeitunteroffiziere). Ein Wachtmeister wird üblicherweise als Kommandant einer Gruppe eingesetzt.

Der Dienstgrad ist auf drei Wegen zu erwerben: Allgemein üblich ist der erfolgreiche Besuch des einjährigen Unteroffizierslehrgangs an der Heeresunteroffizierakademie in Enns. Der Dienstgrad kann außerdem verliehen werden zum Abschluss der Nachhollaufbahn. Diese besteht aus der Vorbereitenden Kaderausbildung (VbK) mit den Milizunteroffizierskursen 1 und 2 (MUOK 1/2) sowie einer Beorderten Waffenübung (BWÜ). Darüber hinaus avancieren Einjährig-Freiwillige nach dem ersten Abschnitt der Offiziersausbildung zum Wachtmeister und werden auch, sollten sie im Laufe der weiteren Fähnrichs-Ausbildung scheitern, mit diesem Dienstgrad entlassen.

Der Wachtmeister war ursprünglich ein Kavallerie-Dienstgrad der k.u.k. Armee und entsprach bis 1918 dem Feldwebel bei der Infanterie. Er hatte unter anderem die Aufgabe, die Wachtposten und die Stallungen nach Dienstschluss zu kontrollieren. Bei der Artillerie war die vergleichbare Bezeichnung „Feuerwerker“. Bei der Infanterie war es der Feldwebel und bei den Kaiserjägern die Bezeichnung „Unterjäger“. Bis Mitte der 1970er Jahre war bei der Artillerie und bei der Fliegerabwehrtruppe die Bezeichnung „Feuerwerker“ statt „Wachtmeister“ noch üblich.

siehe: Dienstgrade im Bundesheer

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweizer Armee gehörte er bis zum 31. Dezember 2003 den erfahrenen Gruppenführern, die aufgrund ihres Könnens und ihrer Leistungen zum Zugführer-Stellvertreter wurden.

Seit dem 1. Januar 2004 ist der Wachtmeister der normale Grad für einen Gruppenführer, der seine Ausbildung abgeschlossen hat.

Küchenchefs die eine Militärküche organisieren und betreiben werden nach abgeschlossener Ausbildung ebenfalls zum Wachtmeister befördert.

Ehemalige Gruppenführer im Grad des Korporals wurden mit dieser Neuerung zum Wachtmeister befördert, ehemalige Wachtmeister werden aber nicht automatisch zum Oberwachtmeister befördert.

In Auslandeinsätzen wird er als Sergeant bezeichnet (Sgt). NATO-Code: OR-6.

[Bearbeiten] Polizei

Im Deutschen Kaiserreich entsprach der Polizei-Wachtmeister dem Vizefeldwebel der Armee. In der Weimarer Republik war er in den meisten Ländern der zweitunterste Dienstgrad der uniformierten Polizei. In Hessen, Bayern und Preußen rangierte er über dem Polizei-Anwärter und dem Unterwachtmeister, aber unter dem Oberwachtmeister. Abhängig von Reichsland und Polizeiorgan (Gendarmerie, Gemeindepolizei etc.) war er entweder der unterste Dienstgrad der Unterführer oder ein höherer Mannschaftsdienstgrad. Im Dritten Reich wurde der Polizei-Wachtmeister ab 1941 reichseinheitlich dem militärischen Dienstgrad Unteroffizier gleichgesetzt (vor den Mannschaftsgraden Rottwachtmeister und Unterwachtmeister). In der Deutschen Volkspolizei der DDR war der Wachtmeister bis 1990 höchste Mannschaftsdienstgrad. In den Landespolizeien der Bundesrepublik Deutschland sank der Wachtmeister zum untersten Dienstgrad des einfachen Dienstes herab und verschwand zeitgleich mit dessen Abschaffung in den 1980er Jahren. Trotzdem hat sich in der deutschen Umgangssprache die Bezeichnung „Wachtmeister“ als Anrede für uniformierte Polizisten, unabhängig von deren tatsächlichen Dienstgrad, bis heute erhalten.

siehe: Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei, Ordnungspolizei (Nationalsozialismus), Polizeivollzugsbeamter

[Bearbeiten] Justiz

Auch die Justiz beschäftigt in Deutschland heute noch dem einfachen Dienst angehörige Justiz-/Gerichtswachtmeister für die Einlasskontrolle in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die Vorführung von Gefangenen im Gericht, die Wahrung von Sicherheit und Ordnung, sowie den Aktentransport. Auch mit der Zustellung von Schriftstücken sind sie gelegentlich befasst.

Einige Bundesländer unterhalten für besonders gefährdete Justizverfahren auch eine spezielle Eingreifgruppe der Justizwachtmeisterei.

[Bearbeiten] Begriffsgeschichte

Die heutige Bezeichnung und Einordnung stammt aus dem Mittelalter. So wurden in Städten wie Regensburg Schutzgemeinschaften gebildet. Die Nachbarschaft half sich gegenseitig bei Feuer, Hochwasser und sonstigem Ungemach. Eine Schutzgemeinschaft (acht in Regensburg) wurde „Wacht“ genannt, der Anführer „Wacht-Meister“.

Der Wachtmeister (siehe: Feldwebel) war in den Heeren des Absolutismus der ranghöchste Unteroffizierdienstgrad. Innerhalb der Kompanie oblag ihm die Kontrolle der Wachtposten und die Erledigung von Verwaltungsaufgaben. (Gleich hinter ihm rangierte im Deutschen Kaiserreich der Vize-Wachtmeister).

Der Feldwachtmeister bzw. Obrist-Wachtmeister bzw. Oberstwachtmeister übernahm als Stabsoffizier diese Aufgaben auf Regimentsebene. Die Bezeichnung wurde allmählich von Major abgelöst.

Der Generalfeldwachtmeister bzw. Generalmajor überwachte bei größeren Truppenverbänden u.a. die Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

Als Wachtmeister-Leutnant wurden bis ins 18. Jahrhundert hinein militärische Adjutanten tituliert.

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