„Besoldungsordnung A“ – Versionsunterschied

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* ''Triebwagenführer''
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* ''Amtsmeister''
* ''Amtsmeister'' stimmt nicht

* ''Betriebsmeister''
* ''Betriebsmeister''
<!-- Bundeswehr -->
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Version vom 1. Juni 2011, 13:38 Uhr

Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) enthält die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 der Beamten in Deutschland. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder entsprechenden Regelungen der Länder, soweit die betroffenen Beamten im Dienst des Landes oder einer juristischen Person nach Landesrecht stehen. Die Bundesbesoldungsordnung A ist Anlage I zu diesem Gesetz. Sie enthält neben den Übersichten über die Ämter, die im folgenden wiedergegeben ist, auch Einstufungsvorschriften, Vorschriften über Zulagen und Vorschriften allgemeiner Art zu den Amtsbezeichnungen.

Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsstufen war trotz der Regelung in verschiedenen Gesetzen des Bundes und der einzelnen Länder aufgrund von bundesweiten Absprachen über Jahrzehnte einheitlich. In den letzten Jahren haben sich aufgrund unterschiedlicher Steigerungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie der Abschmelzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) die tatsächlich mit den einzelnen Stufen bezahlten Monats- und Jahresgehälter auseinander entwickelt.

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen:

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen A 6, A 9 und A 13 sind so genannte Verzahnungsämter, da sie jeweils zu zwei Laufbahnen gehören.

Weitere Amtsbezeichnungen des Höheren Dienstes sind in der Besoldungsordnung B ausgebracht.

Die Länder haben teilweise weitere Amtsbezeichnungen in Landesbesoldungsordnungen A ausgebracht.

Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben. Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen, die in der Regel eines Zusatzes (z. B. Regierungs-, Stadt-) bedürfen.

Bundesbesoldungsordnung

Besoldungsgruppe A 2

  • Wachtmeister
  • Schaffner
  • Aufseher
  • Oberamtsgehilfe
  • Oberbetriebsgehilfe

Besoldungsgruppe A 3

Besoldungsgruppe A 4

  • Hauptwachtmeister
  • Hauptschaffner
  • Hauptaufseher
  • Oberwart
  • Triebwagenführer
  • Amtsmeister stimmt nicht

Besoldungsgruppe A 5

Besoldungsgruppe A 6

Besoldungsgruppe A 7

Besoldungsgruppe A 8

Besoldungsgruppe A 9

Besoldungsgruppe A 10

  • Oberinspektor

Besoldungsgruppe A 11

Besoldungsgruppe A 12

Besoldungsgruppe A 13

Besoldungsgruppe A 14

Besoldungsgruppe A 15

Besoldungsgruppe A 16

Landesbesoldungsordnungen

Baden-Württemberg

Besoldungsgruppe A 4

  • Gestütoberwärter (Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 5

  • Gestüthauptwärter (Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 6

  • Gestüthauptwärter (max. 20 % der Planstellen des einfachen Dienstes)

Besoldungsgruppe A 7

  • Hauptsattelmeister

Besoldungsgruppe A 8

  • Hauptsattelmeister
  • Straßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)

Besoldungsgruppe A 9

  • Fachlehrer
  • Hauptstraßenmeister – als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (für 30 % der Planstellen bei allen Straßenmeistereien, Amtszulage)
  • Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater
  • Oberstraßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
  • Weinkontrolleur(in)

Besoldungsgruppe A 10

  • Erster Betriebsinspektor – als Werkdienstleiter bei einer Justizvollzugsanstalt
  • Erster Hauptstraßenmeister – als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (20 % aller Beamten in der Laufbahn der Straßenmeister in den Besoldungsgruppe A 9 und A 10)
  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiter(in) eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
    • als Leiter(in) eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
    • als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern oder als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
  • Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater
  • Technischer Lehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
  • Weinkontrolleur(in)

Besoldungsgruppe A 11

  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
    • als Fachbetreuer
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte
    • an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe
  • Oberweinkontrolleur
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

Besoldungsgruppe A 12

  • Lehrer (an Grund- und Hauptschulen)
  • Notarvertreter
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie als Fachbeauftragter
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Werkstufe
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste als Fachbeauftragter

Besoldungsgruppe A 13

  • Bezirksnotar
  • Fachschulrat
    • an der Staatlichen Techniker- und Textilfachschule (Technikum) Reutlingen
    • an einer Kunsthochschule oder an einer Pädagogischen Hochschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Gewerbeschulrat
  • Handelsschulrat
  • Hauswirtschaftsschulrat
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 180 Schülern
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Landwirtschaftlicher Fachschulrat
  • Landwirtschaftsschulrat
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Polizeischullehrer
  • Realschullehrer
  • Regierungsschulrat – bei einer obersten Landesbehörde
  • Seminarschulrat als Bereichsleiter
    • an einem Fachseminar für Sonderpädagogik oder an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Sonderschullehrer
  • Studienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent an der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Studienrat an einer Hochschule als Lehrkraft für besondere Aufgaben
  • Zweiter Konrektor
    • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern

Besoldungsgruppe A 14

  • Bezirksnotar – als Leiter eines Notariats mit 5 und mehr Planstellen für Bezirksnotare und Notarvertreter
  • Fachschulrat – als Abteilungsleiter an einer Heimsonderschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Konrektor – als ständiger Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Oberstudienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Oberstudienrat an einer Hochschule als Lehrkraft für besondere Aufgaben
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Polizeischuloberrat als Schulaufsichtsbeamter bei der Landespolizeischule
  • Polizeischulrektor
  • Professor an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
  • Regierungsschulrat – bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor – einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- oder Hauptschülern
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Seminarschulrat
    • als Bereichsleiter an einem Fachseminar für Sonderpädagogik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
  • Sonderschulkonrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Sonderschulrektor – als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit bis zu 45 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
  • Zweiter Konrektor – einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit insgesamt mehr als 540 Schülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern
    • mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Zweiter Sonderschulkonrektor – an einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 270 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 135 Schülern
    • mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug

Besoldungsgruppe A 15

  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als weiteres Mitglied des Vorstandes
  • Direktor der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Direktor des Fachseminars für Sonderpädagogik
  • Direktor des Internationalen Instituts für Berufsbildung
  • Direktor einer Heimsonderschule
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit bis zu 90 Schülern oder
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern
  • Direktor eines Pädagogischen Fachseminars
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung- als Leiter eines Seminars (Grund- und Hauptschulen)
  • Ephorus – als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Maulbronn
  • Erster Landesbeamter
  • Fachschuldirektor – als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule
    • mit mehr als 90 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern oder mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Parlamentsrat
  • Polizeischuldirektor – als Referent (Dezernent) im Schulaufsichtsdienst bei der Landes-Polizeischule
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung – als Referatsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Fachbereichsleiters
  • Professor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • an einem Seminar (Berufliche Schulen) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors
    • an einem Seminar (Gymnasien) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors
  • Professor an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • als Studiengangsleiter
    • als Studienbereichsleiter
  • Regierungsschuldirektor bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Fachseminars für Sonderpädagogik
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
    • als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik am Pädagogischen Fachseminar Karlsruhe
  • Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum in Schwäbisch Gmünd
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Schulsport
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Studiendirektor an einer Hochschule
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben

Besoldungsgruppe A 16

  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
  • Direktor der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume
  • Direktor der Landesanstalt für Pflanzenschutz
  • Direktor der Landesanstalt für Pflanzenbau Forchheim
  • Direktor der Staatlichen Anlagen und Gärten
  • Direktor der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg
  • Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
  • Direktor der Staatlichen Milchwirtschaftlichen Lehr- und Forschungsanstalt Wangen im Allgäu
  • Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Direktor des Landesinstituts für Schulsport
  • Direktor des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg
  • Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg
  • Direktor einer Heimsonderschule als Leiter einer Heimsonderschule
    • mit mehr als 90 Schülern– und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung als Leiter eines Seminars (Realschulen)
  • Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Ephorus als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Blaubeuren
  • Erster Landesbeamter
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Landoberstallmeister
  • Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als der ständige Vertreter des Verbandsdirektors
  • Oberstudiendirektor als Leiter des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
  • Parlamentsrat
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Fachbereichsleiter
    • als der Stellvertretende Direktor
  • Professor an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • als stellvertretender Direktor
    • als Leiter einer Außenstelle
  • Direktor einer Justizvollzugsanstalt

Berlin

Besoldungsgruppe A 9

  • Gewerbekommissar

Besoldungsgruppe A 14

  • Erster Oberamtsanwalt