Zum Inhalt springen

Henri Guisan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
General Henri Guisan (um 1942)

Henri Guisan (* 21. Oktober 1874 in Mézières; † 7. April 1960 in Pully) war während des Zweiten Weltkriegs General und damit Oberbefehlshaber der Schweizer Armee.

Herkunft, Jugend und Studium

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Henri Guisans Vater Charles-Ernest Guisan (1844–1916) war Landarzt. Seine Mutter Louise-Jeanne Bérangier (1849–1875), die lungenkrank war, starb zehn Monate nach seiner Geburt. Mit zehn Jahren ging Guisan auf das Progymnasium in Lausanne, wo er dem der Schule angegliederten Corps des Cadets angehörte. Später wurde er Mitglied des Schweizerischen Zofingervereins.[1] Um sein Deutsch zu verbessern, wurde er für sechs Monate nach Deutschland geschickt. Nach seiner Rückkehr absolvierte er die Matura und begann ein Medizinstudium. Da ihm Medizin nicht zusagte, wechselte er über Naturwissenschaft und Recht auf ein landwirtschaftliches Studium, welches er dann in Lyon beendete.

Militärische Laufbahn

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Postkarte vom 3. Februar 1940
Uniformkäppi von General Guisan

Am 13. Dezember 1893 wurde Henri Guisan der Kavallerie zugeteilt, konnte aber die Sommer-Artillerierekrutenschule 1894 in Bière als Feldartillerist absolvieren. In der Folge machte er im Militär eine steile Karriere. Bis zum Ersten Weltkrieg erreichte er den Grad eines Majors. Während des Krieges war er mehrmals an der deutschen Ostfront, um Kriegstaktik zu erlernen.

Er bekleidete in der Schweizer Armee folgende Dienstgrade:

Oberstbrigadier, Oberstdivisionär und Oberstkorpskommandant sind historische Dienstgrade. Die Bezeichnung «Oberst-» bei den höheren Stabsoffizieren wurde 1977 fallen gelassen.

In den 1930er-Jahren war Guisan auch im Internationalen Olympischen Komitee tätig.

1897 heiratete er Mary Doelker (1875–1964) und liess sich als Landwirt in Chesalles-sur-Oron nieder. Das Ehepaar hatte die Kinder Henry (1899–1990) und Myriam (1900–1993). 1902 übernahm er das Landgut seines Schwiegervaters Verte Rive in Pully bei Lausanne. Guisan war Bürger von Avenches und Mézières.

Am 7. April 1960 verstarb Henri Guisan. Zur Trauerfeier am 12. April siehe unter Ehrungen. Er wurde in Pully beigesetzt.

Villa Cranz, Interlaken, Quartier des Generals 1941–1944
Einschätzung der deutschen Wehrmacht zur Person Guisan
Guisan auf einer Postkarte vom 12. September 1939
Guisan in ziviler Kleidung ca. 1947/48 beim Ausstieg aus einer Swissair-Maschine in Genf-Cointrin

Als sich im Sommer 1939 die Lage in Europa zuspitzte, wurde der Korpskommandant Guisan am 30. August 1939 von der Vereinigten Bundesversammlung zum General der Schweizer Armee gewählt[2] – ein militärischer Dienstgrad, den es in der Schweizer Armee in Friedenszeiten nicht gibt. Auf Grund seiner unbestrittenen Fähigkeiten und weil überdies der französischsprachige Landesteil damals in der Regierung nur mit einem Bundesrat vertreten war, wurde Guisan auf Anhieb mit 204 von 229 gültigen Stimmen gewählt. Guisan wurde dabei stark von seinem Freund Rudolf Minger unterstützt, dem damaligen Chef des Eidgenössischen Militärdepartements (Verteidigungsminister)[3].

Aufgrund von Guisans Operationsbefehl Nr. 2 vom 4. Oktober 1939 bezog das Gros der Schweizer Armee die Limmatstellung, um einen Angriff aus dem Norden und eine Umgehung der Maginotlinie durch die Schweiz aufhalten zu können. Diese Armeestellung war einseitig gegen Deutschland gerichtet. Neutralitätsrechtlich hätte die Schweiz auch die Westgrenze gegen Frankreich in gleicher Weise besetzen müssen, dazu fehlten jedoch die Truppen.

Mit dem Plan H, einer geheimen Vereinbarung zwischen der französischen und schweizerischen Armee zur Besetzung der vorbereiteten Verteidigungsstellung auf dem Gempenplateau durch französische Truppen, wollte man verhindern, dass die deutsche Wehrmacht die französische Maginotlinie durch die Schweiz hindurch umgehen konnte. Das Abkommen war insofern neutralitätsrechtlich korrekt, weil kein Automatismus bestand und die französischen Truppen erst nach einem deutschen Angriff und einem bundesrätlichen Hilfsgesuch in Marsch gesetzt worden wären.[4]

Während des Zweiten Weltkriegs verstand es Guisan immer wieder, den Wehrwillen der Schweizer Soldaten und der Bevölkerung zu stärken. Im Gegensatz zur damaligen Gepflogenheit suchte General Guisan auch auf zahlreichen Truppenbesuchen den Kontakt zum einfachen Soldaten und zu den Kommandanten der unteren Ränge. So bestellte er alle Kommandanten ab Stufe Truppenkörper (Bataillon und Abteilung) am 25. Juli 1940 an seinen Rapport auf dem Rütli (Rütlirapport), wo er die Réduit-Strategie ankündigte. Am 1. August 1940 hielt er dann eine landesweit in den Sprachen der Schweiz ausgestrahlte Radioansprache, um den Willen der Bevölkerung zur Verteidigung zu erneuern: «Könnten wir Widerstand leisten?»[5] Eine Woche nach dem 25. Juli 1940 folgte ein grossangelegter Inspektionsbesuch auf dem heutigen Guisanplatz bei Arosa. Zusätzlich rief er die Aufklärungsorganisation Heer und Haus ins Leben.

Oberbefehlshaber und Bundesrat

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Teilnahme des Oberbefehlshabers an Bundesratssitzungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Amtszeit Rudolf Mingers nahm der Oberbefehlshaber an sieben Sitzungen des Bundesrats teil.[6] Karl Kobelt als Vorsteher des Militärdepartements lud den Oberbefehlshaber nicht mehr zu den ordentlichen Sitzungen des Bundesrats ein.[7] Allerdings hatte Guisan 64 Besprechungen mit Kobelt, also durchschnittlich eine im Monat. Zuletzt bemängelte Guisan die nicht ausgesprochenen Einladungen in seinem Bericht über den Aktivdienst vom 24. Juni 1946.[8] In seiner Entgegnung auf den Generalsbericht erwiderte der Bundesrat, Guisan wäre jederzeit von Kobelt empfangen worden und habe den Wunsch, an den Sitzungen des Bundesrates teilzunehmen, nie geäußert.[9] Auch heute gibt es kein uneingeschränktes Recht auf Teilnahme des Oberbefehlshabers an Bundesratssitzungen; allerdings ist der General zu allen Entscheidungen zu hören, welche die Landesverteidigung betreffen. Er kann auch eigene Vorlagen einreichen.[10]

Jahresberichte des Oberbefehlshabers an den Bundesrat

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab Ende 1941 erstattete Guisan dem Bundesrat bis 1944[11] regelmäßige Jahresberichte über die Tätigkeit der Armee. Er begründete dies damit, dass er nicht mehr zu Bundesratssitzungen eingeladen worden sei. Er forderte im ersten Jahresbericht vom 26. Dezember 1941, ihm die Zuständigkeit für Truppenaufgebote einzuräumen, damit er die Generalmobilmachung ungestört und rechtzeitig einleiten könne.[12] Der Bundesrat ließ sich nicht darauf ein und bemerkte nur, dass man sich nicht gegenseitig zum Jahresende ein Sündenregister vorhalten könne.[13]

Meinungsverschiedenheiten zu Truppenaufgeboten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Situation nach der Besetzung von Vichy-Frankreich 1942
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ende 1942, als die Westalliierten in Westafrika landeten und Deutschland Vichy-Frankreich besetzten, wünschte Guisan zur Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft acht zusätzliche Infanterieregimenter und Spezialtruppen aufzubieten und die Dienstzeit der leichten Truppen zu verlängern.[14] Hierzu gab es am 23. November 1942 eine Konferenz einer Abordnung des Bundesrates und der Armeeleitung.[15] Walther Stampfli, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, war der Ansicht, dass der rege Handels- und Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland nicht für einen baldigen Überfall auf die Schweiz spräche. Pilet-Golaz meinte, man hätte Mühe, überhaupt eine militärische Bedrohung der Schweiz festzustellen, denn Deutschland würde mit einem Angriff alles verlieren und nichts gewinnen.[16] Guisan ließ sich auf einen Kompromiss ein, und beantragte nur noch das Aufgebot von vier Infanterieregimentern. Dem reduzierten Antrag gab der Bundesrat innerhalb weniger Tage, nämlich am 27. November 1942, statt.[17]

Situation nach der Invasion in der Normandie am 6. Juni 1944
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab Mai 1944 meldete der Schweizer Gesandte in Budapest, dass deutsche Truppen im Elsass zusammengezogen würden, um die Schweiz als Fremdkörper voll alliierter Spione auszuschalten.[18] Am 6. Juni, am Tage der alliierten Invasion in der Normandie, beantragte Guisan bei Bundesrat Kobelt ein zusätzliches Truppenaufgebot.[19] Der Gesamtbundesrat lehnte den Antrag Guisans großenteils ab. Er berief sich darauf, dass wegen der Invasion die Lage der Schweiz wenig bedrohlich sei. Außerdem sei ein größeres Aufgebot nachteilig für die Volkswirtschaft.[20] Am 9. Juni bot der Bundesrat Grenztruppen im Ausmaß von 80.000 Mann auf.[21] Guisan beharrte auf seiner grundsätzlichen Ansicht, dass er, der Oberbefehlshaber das erweiterte Aufgebot verlangt, und der Bundesrat das Aufgebot zu vollziehen hat.[22] Der Stellvertreter Kobelts, Bundesrat Eduard von Steiger, der Rudolf Minger und Guisan nahestand, schrieb betont höflich, dass sich der Bundesrat über die Unterschiede in den Rechtsauffassungen im Klaren sei, aber noch nicht entscheiden könne, ob man diesen mit einer Änderung der Militärordnung abhelfen könne.[23]

Forderungen Guisans im Generalsbericht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Guisan kam in seinem Generalsbericht von 1946 nochmals auf die Zuständigkeit für Truppenaufgebote zurück. Der Bundesrat erwiderte ihm, dass es keine klare gesetzliche Grundlage für Truppenaufgebote gäbe. Da auch volkswirtschaftliche und staatspolitische Belange zu berücksichtigen seien, müsse sich der Bundesrat das Entscheidungsrecht auch in Zukunft vorbehalten. Die gesetzliche Grundlage müsse aber verbessert werden.[24] Heute ist geregelt, dass die Bundesversammlung den Aktivdienst anordnet und die Armee ganz oder teilweise aufbietet, und der Bundesrat in dringlichen Fällen ohne Genehmigung der Bundesversammlung den Aktivdienst anordnen kann und für drei Wochen bis zu 4.000 Armeeangehörige aufbieten kann. In einer schwerwiegenden Notlage kann der Bundesrat anordnen, dass der General über weitere personelle und materielle Mittel des Landes verfügt, die er zur Erfüllung seines Auftrags benötigt.[25] Der Kompetenzstreit hätte sich im Fall eines Angriffs nicht ausgewirkt, denn für den Fall eines plötzlichen Angriffs wäre der Oberbefehlshaber aufgrund einer Vollmacht des Bundesrats vom 18. April 1940 ermächtigt gewesen, die Mobilmachung der ganzen Armee von sich aus sofort anzuordnen.[26]

Bericht über den Aktivdienst

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Guisan übergab den von ihm geschuldeten 276-seitigen Bericht über den Aktivdienst an die Vereinigte Bundesversammlung dem Nationalratspräsidenten, der zugleich auch Präsident der Bundesversammlung ist, und gleichzeitig dem Bundeskanzler, dem Stabschef des Bundesrats.[27] Der Bericht nahm zu vielen militärischen Einzelfragen Stellung, teilweise in bisher nicht üblicher Offenheit. Der Journalist Hermann Böschenstein nannte den Generalsbericht eine Mischung aus überzeugenden Feststellungen, höchst subjektiven Urteilen, offensichtlichen Irrtümern und leicht nachweisbaren Widersprüchen.[28] Im Januar 1947 erschien im Bundesblatt eine ausführliche Stellungnahme von 108 Seiten des Bundesrates zu Guisans Abschlussbericht.[29] Der Bundesrat erwiderte in nüchterner Sachlichkeit und ohne polemische Schärfe.[30] Der Bundesrat bemängelte aber, dass der Bericht dem Bundesrat nur einen Tag früher als den Mitgliedern der Bundesversammlung zugestellt wurde. Hätte er den Bericht vor der Veröffentlichung erhalten, hätte er verhindern können, dass einzelne Angaben über den Stand der Rüstung bekannt geworden wären.[31]

Die Leitung der Armee im Frieden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1939 beschloss der Bundesrat nach einer längeren Diskussion, die auch in der Öffentlichkeit geführt wurde, die Landesverteidigungskommission, um einen Ausbildungschef und einen Armeeinspektor zu erweitern. Der Armeeinspektor, ein „Friedensgeneral“, sollte als Beauftragter des Vorstehers des Militärdepartements ein umfassendes Inspektionsrecht ausüben und kontrollieren, ob angeordnete Grundsätze eingehalten würden. Diese Lösung entsprach den Vorstellungen Guisans,[32] sie war aber wegen des Kriegsausbruchs und der Wahl eines Oberkommandierenden hinfällig geworden.[33] 1945 schaffte der Bundesrat das bisher noch nicht besetzte Amt wieder ab. In militärischen Fachkreisen wurde die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidung diskutiert. Darüber hinaus wurde sogar die Wahl des Oberbefehlshabers durch die Bundesversammlung in Frage gestellt; vielmehr solle der Bundesrat den General wählen, alles andere sei bei drohender Kriegsgefahr zu langwierig.[34] Guisan blieb bei der Ansicht, dass ein Armeeinspektor erforderlich sei. Die Bundesversammlung sei nicht gezwungen, den Armeeinspektor zum Oberbefehlshaber wählen. Wenn sie einen anderen wähle, könnte der nicht gewählte Armeeinspektor den vom gewählten Oberbefehlshaber freigeräumten Posten übernehmen.[35] Der Bundesrat schloss sich der Auffassung jüngerer Offiziere an. Hans Hausamann und Alfred Ernst lehnten in Denkschriften den Armeeinspektor ab. Der Eingang fortschrittlicher Ideen sei in der Armee nur gewährleistet, wenn der Träger einer Idee die Möglichkeit habe, zu einer zivilen Spitze der Armee vorzudringen.[36] Ein Armeeinspektor wurde in der Militärordnung von 1947 nicht mehr vorgesehen. Allmählich kehrte aber der Gedanke wieder zurück, dass eine Oberinstanz in Friedenszeiten zwingend notwendig sei, und nicht mit dem Hinweis auf demokratische Traditionen wegdiskutiert werden könne.[37] Im Zuge der Reform Armee XXI wurde ein Chef der Armee vorgesehen.[38] Statt bisher sieben gibt es nach dieser Reform drei Korpskommandanten, nämlich den Chef der Armee, den Kommandanten Heer und den Kommandanten Luftwaffe. Es entfallen die Funktionen des Ausbildungschefs und der Kommandanten der Armeekorps. Dem Chef der Armee obliegt die Führung der Armee und deren Verwaltung bis zur Wahl eines Oberbefehlshabers. Er soll das Bindeglied zwischen dem zivilen politischen Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der Armee bilden. Ausserdem soll er die Interessen der Armee auch vor den Kommissionen des Parlaments vertreten und den Bundesrat im Rahmen des sicherheitspolitischen Dialogs beraten. Er ist für die Ressourcenplanung und -zuweisung innerhalb der Armee zuständig.[39]

Ende des Aktivdienstes

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 19. August 1945 wurde das Ende des Aktivdienstes mit einer militärischen Zeremonie auf dem Bundesplatz in Bern gefeiert, 1.000 offizielle Gäste waren geladen. Dabei verabschiedete Guisan sich von seiner Truppe. Gegen Abend fand bei Guisans Kommandoposten im Schloss Jegenstorf[40] ein letzter Armeerapport statt, bei dem er zu rund 400 Offizieren sprach. Der Aktivdienst und Guisans Dienst endeten offiziell am folgenden Tag.[41]

Denkmal für Guisan in Avenches
Denkmal auf der Allmend in Zollikon

Die Trauerfeier für Guisan am 12. April 1960 war ein eigentliches Staatsbegräbnis, welches in der Eidgenossenschaft so gar nicht vorgesehen ist. Im ganzen Land läuteten um 13:30 Uhr die Kirchenglocken, und circa 300'000 Personen erwiesen Guisan neben dem Gesamtbundesrat, vielen ehemaligen Bundesräten und weiteren Honorablen die letzte Ehre.

Noch heute erinnern neben vielen Strassen, Plätzen, Gedenksteinen oder Reiterdenkmalen auch die in älteren Wirtschaften an der Wand hängenden Porträtfotografien an General Guisan.

Nach Guisan benannt wurden die Kaserne auf dem Waffenplatz Bern sowie eine in Bure im Kanton Jura. Ebenfalls nach ihm benannt ist der Asteroid (1960) Guisan.

Guisan selbst hielt öffentliche Anerkennung für vergänglich. Bei seinem letzten Armeerapport sagte er zu seinen Offizieren: «Wenn auch die öffentliche Meinung Ihre Verdienste um die Erhaltung der Freiheit heute noch würdigt, kann doch diese Anerkennung bald verblassen.»[41]

Historische Einordnung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Guisan erklärte im Juli 1940: «Solange in Europa Millionen von Bewaffneten stehen und solange bedeutende Kräfte jederzeit gegen uns zum Angriff schreiten können, hat die Armee auf ihrem Posten zu stehen.»[42] Die Generation der Zeitzeugen (Arbeitskreis Gelebte Geschichte) und die traditionellen Historiker (Walther Hofer, Herbert Reginbogin, Jürg Stüssi-Lauterburg) sind sich einig, dass Guisan und der Réduit-Strategie das Hauptverdienst zukommt, Hitler von einer Besetzung der Schweiz abgehalten zu haben. Das Kleine Orientierungsheft Schweiz des Oberkommandos des deutschen Heeres vom 1. September 1942 bestätigt aus Gegnersicht: «Die Entschlossenheit von Regierung und Volk, die schweizerische Neutralität gegen jeden Angreifer zu verteidigen, steht bisher ausser Zweifel.»[43]

Bundesrat Hermann Obrecht hatte am 15. März 1939 erklärt: «Wir Schweizer werden nicht […] ins Ausland wallfahrten gehen.» Dieser Ausspruch besagte, dass kein Schweizer Politiker oder Militär nach Nazi-Deutschland reisen werde und die Schweiz nie zur Kollaboration bereit sein werde. Auch nach dem Bekanntwerden von Guisans Kontakten mit französischen und deutschen Militärs bestand für das Schweizer Volk kein Zweifel an Guisans Willen, die schweizerische Unabhängigkeit mit allen Mitteln zu verteidigen. Guisans Réduit gab den Schweizern das Gefühl, auch aus eigener Kraft den Krieg glücklich überstanden zu haben.[42]

Unter dem Einfluss der 68er-Generation wurden auch die Wichtigkeit Guisans und der Mythos, der sich um seine Person rankt, durch Historiker wie Jakob Tanner und Hans Ulrich Jost in Frage gestellt und die Bedeutung des Réduits relativiert.[44] Eine Rolle spielte um diese Zeit herum und später auch, dass sehr viele wichtige Dokumente der Kriegszeit erst damals, nach einer 35-jährigen Sperrfrist, der Forschung zugänglich wurden.[45] Und auch der erste Guisan-Biograph, der Bundesarchiv-Akten verwendete, Willi Gautschi, relativierte die Leistung des Rütli-Rapports insofern, als er auf die unmittelbar danach folgende Anregung des Generals an den Bundesrat verwies, eine diplomatische Vermittlungs-Mission nach Berlin zu entsenden – was die Landesregierung jedoch ablehnte.

Im Bergier-Bericht waren die militärischen Sachzwänge, das Réduit und der General kein Forschungsthema. Man forschte über die wirtschaftliche Kooperation und die Frage, ob Hitler ohne die Schweizer Wirtschaft keinen Krieg hätte führen können. Der Schlussbericht besagt gemäss Interpretation von Markus Somm, dass der Beitrag der schweizerischen Wirtschaft an die deutsche Kriegswirtschaft vernachlässigbar gewesen sei.[46]

Der Autor der aktuellen Guisan-Biografie, Markus Somm, geht davon aus, dass Guisan ab Frühling 1942 im Bilde gewesen sein dürfte, was im Osten den Juden von Deutschen angetan wurde. Für die Flüchtlingspolitik war allerdings der Bundesrat verantwortlich, während Guisan für die Sicherheitslage zuständig war. Für Guisan stand auch in der Lösung der Flüchtlingsfrage die Rücksicht auf die Sicherheit des Landes an erster Stelle. Nach dem Fall Frankreichs mussten zusätzlich zu den zivilen Flüchtlingen rund 50'000 besiegte Franzosen, Polen und Nordafrikaner interniert, ernährt und militärisch bewacht werden. Trotzdem urteilte Guisan zu jener Zeit differenziert: «Es ist klar, dass die Frage der Kinder anders beurteilt werden muss, als jene der erwachsenen Zivilflüchtlinge.»[47]

Hinsichtlich der politischen Haltung Guisans sagte Markus Somm in einem Interview: «Es gab im Bürgertum Kräfte, die der Meinung waren, man müsse die revolutionär denkende politische Linke stoppen, sie propagierten dazu einen sogenannten Ständestaat. Das Parlament hätte eine weniger einflussreiche Rolle gespielt, und von einem mächtigen Bundespräsidenten träumte man. Auch Guisan erlag diesem Zeitgeist.»[48]

  • Bericht an die Bundesversammlung über den Aktivdienst 1939–1945. Lausanne/Bern 1946.
  • Gespräche. Zwölf Sendungen von Radio Lausanne, geleitet von Major Raymond Gafner. Mit einem Vorwort von alt Bundesrat Rudolf Minger. Scherz, Bern 1953.
  • Hermann Berger: Wie der General Guisan-Marsch entstand. In: Oltner Neujahrsblätter. Bd. 19, 1961, S. 80–83.
  • Willi Gautschi: General Henri Guisan: die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 1989.
  • Willi Gautschi: Guisan und Wille im gefährlichen Sommer 1940. Gautschi, Baden 1988. Sonderdruck aus: Neue Zürcher Zeitung vom Samstag/Sonntag, 20./21. August 1988, Nr. 193.
  • Jon Kimche: General Guisans Zweifrontenkrieg. Die Schweiz zwischen 1939 und 1949. Ullstein, Frankfurt/Main, 1962 (englischer Originaltitel: Spying for Peace, Weidenfels and Nicolson, London, 1961).
  • Hans Rudolf Kurz: General Henri Guisan. Reihe Persönlichkeit und Geschichte 37. Muster-Schmidt, Göttingen 1967.
  • Silvano Pezzoli: La visita del Generale. In: Bollettino della Società Storica Locarnese. Nr. 3, Tipografia Pedrazzini, Locarno 2000, S. 101–104.
  • Markus Somm: General Guisan: Widerstand nach Schweizerart. Zum 50-jährigen Todestag. Verlag Stämpfli, Bern 2010, ISBN 978-3-7272-1346-5.
  • Hervé de Weck: Henri Guisan. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Commons: Henri Guisan – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Hervé de Weck: Henri Guisan. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  2. Bundesversammlung: Rede des Bundespräsidenten und ausserordentliche Sitzung der Eidgenössische Räte und Wahl des Generals. Schweizerische Nationalphonothek, 28. August 1939, abgerufen am 26. Oktober 2019.
  3. Jon Kimche: General Guisans Zweifrontenkrieg. Die Schweiz zwischen 1939 und 1949. Ullstein, Frankfurt/Main 1962, S. 41 f.
  4. Jürg Stüssi-Lauterburg: Freier Fels in brauner Brandung. Rede zum 70. Jahrestag der Kriegsmobilmachung, Jegenstorf, 2. September 2009.
  5. Suisse Liberté: Grosse Reden: Henri Guisan – Könnten wir Widerstand leisten? auf YouTube, 4. Juli 2018, abgerufen am 23. Januar 2026 (deutsch; Film zu Guisans Rede im Radio am 1. August 1940; Laufzeit: 11:02 min).
  6. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 425
  7. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 428.
  8. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 429.
  9. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 692.
  10. Art. 87 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vom 3. Februar 1995, AS 1995, 4093.
  11. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 437.
  12. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 434.
  13. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 434.
  14. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 433.
  15. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 433 Fn. 47.
  16. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 433.
  17. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 433 Fn. 47.
  18. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 587.
  19. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 590.
  20. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 592.
  21. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 594.
  22. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 598.
  23. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 598.
  24. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 692.
  25. Art. 77 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vom 3. Februar 1995, AS 1995, 4093
  26. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Bericht des Generals über den Aktivdienst 1939—1945 vom 7. Januar 1947, Bundesblatt 1947, S. 473 – 480 [505, 575.]
  27. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 679 und 693 f.
  28. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 680.
  29. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Bericht des Generals über den Aktivdienst 1939–1945. (Vom 7. Januar 1947.) In: Bundesblatt, 23. Januar 1947 (Download PDF).
  30. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 681.
  31. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 691 f.
  32. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 51.
  33. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 719.
  34. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 721
  35. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 723.
  36. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 722.
  37. Willi Gautschi: General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg. 2. Auflage Zürich 1989, S. 723.
  38. (Art. 2 lit. a der 513.1 Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO) vom 18. März 2016)
  39. Botschaft zur Armeereform XXI und zur Revision der Militärgesetzgebung vom 24. Oktober 2001, S. 884; BBl 2002 858
  40. Murielle Schlup: General Guisan und das «Frauenkorps» Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 8. Mai 2025
  41. a b Vor 70 Jahren: Aktivdienst endet mit Zeremonie auf dem Bundesplatz. In: Berner Zeitung. 12. August 2015.
  42. a b Markus Somm: General Guisan, S. 12 ff.
  43. Jürg Stüssi-Lauterburg: Dramatischer Sommer 1942. Rede an der Museumsnacht 2010 in der Bibliothek am Guisanplatz, Bern.
  44. Martin Beglinger: Markus Somm: «Widerstand nach Schweizerart» (Memento vom 23. November 2010 im Internet Archive). In: Das Magazin. 3. April 2010.
  45. Reglement für das Bundesarchiv, Ausgabe vom 1. August 1966.
  46. Markus Somm: Der freundliche Kommandant. In: Weltwoche. 7. April 2020.
  47. Markus Somm: General Guisan. S. 211 ff.
  48. Schweizerische Akademiker- und Studentenzeitung. Juni 2010.