Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2016

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(Übertrag aus der QSM, da juristisches Thema)

Artikel aus der allg. QS, dort mit dem Wunsch den Vorschriftauszug etwas zu erweitern, danke --Crazy1880 19:20, 5. Okt. 2011 (CEST)

Scheint erledigt zu sein. -- Liliana 00:09, 11. Jan. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 00:09, 11. Jan. 2016 (CET)

Der Artikel wurde neu angelegt und hat erstmal einen Schnelllöschantrag bekommen. Ich denke, die Verordnung ist aber durchaus relevant, und habe den SLA daher entfernt. Allerdings sollte der Artikel noch deutlich ausgebaut und formal korrigiert werden. ireas (Diskussion) 14:41, 27. Feb. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ireas (Diskussion) 15:02, 28. Feb. 2016 (CET)

gelber Kreis Das Lemma ist zwar für den unkundigen Leser hinreichend erklärt, doch fehlen durch Zitate und Quellen belegbare spezifische Unterschiede z.B. gegenüber dem Betriebsrat und zwischen den einzelnen Bundesländern. Teilweise sind die Aussagen nicht nachvollziehbar. Es werden hauptsächlich Quellen der Gewerkschaft verdi angeführt, die aber keinesfalls als neutral und unabhängig gelten. Unter der Literatur ist kein allgemein gültiges Standardwerk genannt, sondern nur eine "Handlungsanleitung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz" und ein bundeslandspezifisches Buch "Personalratswahlen Nordrhein-Westfalen, Köln 2004" genannt. Ich hatte den Vorschlag gemacht, aus einzelnen Landesgesetzen zu zitieren, was aber einem selbsternannten Fachmann (offenbar von verdi) nicht gefällt. --House1630 (Diskussion) 20:53, 1. Mär. 2016 (CET)

Der Benutzer House1630 hat falsche Informationen und gefühlte "Tatsachen" publiziert. Als ich die korrigiert habe, fing er einen völlig wirren Streit an. Kann man diesen Menschen im Interesse der Wahrheit entfernen? --Hennerjordan (Diskussion) 22:12, 1. Mär. 2016 (CET)
Die "Handlungsanleitung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz" von Klimpe-Auerbach ist das einzige nennenswerte Buch das speziell zu dem Thema, nunmehr schon in der 3. Auflage, erschienen ist. Die "Standardwerke" zum Personalvertretetungsrecht finden sich unter Personalvertretung und wurden von mir dort auch aktualisiert. Die Beschränkung auf das Bundespersonalvertretungsgesetz und Nennung der LPVG nur bei Abweichung ist Standard in diesem Rechtsgebiet, auch die Entscheidungen der oberen Verwaltungsgerichte (BVerwG, OVG, VGH) ortientieren sich immer am Bezug zum BPersVG. Quellen sind für mich immer zuerst die Gesetzestexte, das muss man nicht einzeln begründen. Sie sind jedermann zugänglich und überprüfbar. Der "selbsternannte Fachmann" (langjähriger Autor zum Thema) ist zwar ver.di Mitglied, wie 2.064.540 andere Menschen, aber nicht "offenbar von ver.di", z.B. dort nicht angestellt oder Funktionär. Ich forder Herrn House1630 auf, seine fragwürdigen Meldungen zurückzunehmen und ernsthaft mitzuarbeiten - oder die Finger davon zu lassen, wenn er keine Ahnung hat. --Hennerjordan (Diskussion) 08:33, 2. Mär. 2016 (CET)
Es spielt hier keine Rolle, ob und von was ich Ahnung habe. Ich finde den Artikel teilweise schwer verständlich und kann einiges nicht nachvollziehen. Wikipedia ist für Durchschnittsleser und nicht für Juristen und andere Akademiker geschrieben. Kommt doch einfach mal von eurem elitären Denken runter und begebt euch auf das Niveau eines normalen Menschen. Sonst sehe ich bald ziemlich schwarz für die Zukunft dieser Enzyklopädie. --House1630 (Diskussion) 19:35, 3. Mär. 2016 (CET)
Die Kritik von House1630 ist .E. ungerechtfertigt. Wenn es um den Unterschied zwischen einem Betriebsrat und einem Personalrat geht, hat das mit dem Lemma "Personalratswahl" nur soweit etwas zu tun, als es bei Personalräten noch das im Betriebsverfassungsgesetz abgeschaffte Gruppenprinzip (Arbeitnehmer/Beamte) gibt. Das steht im Lemma drin. Zur Literatur verweise ich auf den Beitrag von Hennerjordan. Zu den "belegbaren" Unterschieden in Landesbestimmungen: macht es wirklich Sinn, auf jeden abweichenden Paragraphen einer Landbestimmung zu verweisen, dadurch wird m.E. der Text doch nur mit weiteren Paragraphenlinks überfrachtet und führt gerade dazu, dass die Lesbarkeit, die House kritisiert, weiter erschwert wird. Wer ganz konkrete landesrechtliche Abweichungen sucht, wird in die jeweilige Wahlordnung schauen, die Verlinkung dazu ist im Lemma vorhanden. Und zu den Weblinks: das sind einige ganz hilfreiche und gut lesbare Arbeitshinweise für Wahlvorstände (und sicher keine Wahlwerbung). Ich beantrage daher, die QS-Hinweise wieder zu löschen.

HDeinert2002 (Diskussion) 12:27, 8. Mär. 2016 (CET)

Noch ein Nachtrag: Der Hinweis auf Wahlvorschläge durch den Beamtenbund und ver.di, der kürzlich eingefügt wurde, ist tatsächlich nicht ganz korrekt. Neben diesen kommen oft auch die Gewerkschaft der Polizei und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Betracht, bei öffentlichen Krankenhäusern auch der Marburger Bund. Und wahrscheinlich fehlen dabei noch einige, sodass es sinnvoller wäre, Gewerkschaftsnamen hier zu streichen. HDeinert2002 (Diskussion) 12:38, 8. Mär. 2016 (CET)

Ich habe das schon geändert. Diese Dsikussion sollten wir aber beim Stichwort führen. --Hennerjordan (Diskussion) 14:37, 8. Mär. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hennerjordan (Diskussion) 16:55, 8. Mär. 2016 (CET)

Ehemals gelöschter Artikel, der über den BNR wieder zu uns kam. Außer dem Gesetzeswortlaut steht da eigentlich nichts. Infobox wäre auch nicht schlecht. -- Liliana 12:03, 3. Jan. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 23:13, 26. Mär. 2016 (CET)

Ziemlich wirr geschrieben, größtenteils listenhaft, teilweise auch fachlich falsch. -- Liliana 13:12, 1. Jan. 2016 (CET)

QS Deutschland betreffend im wesentlichen erl. Weiterer Ausbau nicht ausgeschlossen. Österreich noch offen. R2Dine (Diskussion) 12:57, 5. Apr. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:05, 7. Apr. 2016 (CEST)

Zusammenhangloses Sammelsurium ohne irgendwelche Belege. -- Liliana 17:47, 14. Feb. 2016 (CET)

Das ist wohl kein juristisches Problem. Ich empfehle einen Löschantrag ! --House1630 (Diskussion) 00:23, 1. Apr. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 91.11.81.2 21:29, 7. Mai 2016 (CEST)

oranger Kreis Das Lemma wird nicht definiert, es wird nur ein Beispiel für ein Strafrechtsänderungsgesetz genannt. In der aktuellen Fassung ist das kein ausreichender Artikel. -- kh80 ?! 05:19, 28. Feb. 2016 (CET)

Anmerkung. Das Lemma war zunächst StrÄndG, als Abkürzung mit kurzer Erläuterung. Dann: (AHZ verschob die Seite StrÄndG nach Strafrechtsänderungsgesetz). Ob das beim Stand der Dinge sinnvoll war, frage ich mich (auch). --Haigst-Mann (Diskussion) 12:18, 1. Mär. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 91.11.81.2 21:29, 7. Mai 2016 (CEST)

Bitte Definition und Erklärungsansatz überprüfen und ggf. ausbauen. Der Gesetzestext ist nur bedingt (unter grossem Hintergrundwissen) anschaulich (was heisst "Annahme" in "banktechnischem" Sinne und was nicht? Wer kann/darf das? etc.). Siehe auch Diskussionsunterseite. Danke. --ProloSozz (Diskussion) 12:37, 2. Mai 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:40, 8. Mai 2016 (CEST)

oranger Kreis Ebenso wie der Löschkandidat Beweisfälschung schon etliche Jahre ohne Quellen und mit fragwürdigen Inhalten. Eine Formulierung wie "kann...erfüllen" macht zudem deutlich, dass der einzige Bezug auf einen Beleg bzw. in diesem Fall eine Rechtsquelle (§ 263 StGB) allein völlig unzureichend ist. Außerdem ist der Artikel massiv lückenhaft. Wie oft kommt sowas vor, zu welchen Konsequenzen kann sowas führen, wie kann das den Ausgang der eigentlichen Prozesse beeinflussen, gibt es öffentliche Rezeption, evtl. durch prominente Personen oder andere viel beachtete Prozesse? Das allein ist zwar kein Löschgrund, aber so völlig belegfrei wäre das ebenso ein Löschkandidat wie der andere Artikel. --H7 (Diskussion) 13:23, 1. Jan. 2016 (CET)

Die Quellenlage ist nicht allzu üppig, in der jetzigen Form und Ausführlichkeit sollte der Artikel aber zumindest kein Löschkandidat mehr sein.R2Dine (Diskussion) 12:38, 3. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:38, 3. Jun. 2016 (CEST)

Es fehlt eine allgemeinverständliche Definition des Lemmas. --gdo 09:00, 3. Jun. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 18:23, 4. Jun. 2016 (CEST)

Na ja, da liegt aber m.E. doch (noch) einiges im Argen. Der Einleitungssatz leuchtet nicht ganz ein: Was ein „Lichtbildwerk im Sinne der Berner Übereinkunft“ ist, bestimmt sich jedenfalls nicht „gem. Erwägungsgrund 17 der EU-Schutzdauerrichtlinie“, denn diese konkretisiert den Werkbegriff der (allgemeiner gehaltenen) RBÜ aus, ist mithin also mindestens mal eine Interpretation. Was im ersten Satz gesagt wird, ist insofern nicht wirklich eine Beschreibung des Begriffs des Lichtbildwerks „im Sinne der Berner Übereinkunft“. Der zweite Satz ist soweit ersichtlich redundant. Konzeptionell erschließt sich mir der zentrale EU-Bezug in der Kerndefinition ohnehin nicht ganz; die Konstellation, dass manche Fotografien Werkschutz genießen, ist keine Spezialität des europäischen Rechts. Näher würde m.E. liegen, hier einfach nur „Lichtbildwerk“ als österreichischen und deutschen Rechtsbegriff für solche Lichtbilder zu definieren, die urheberrechtlich als Werke geschützt werden.
Die historischen Ausführungen sind zum Teil fehlerhaft. Lichtbildwerke haben in Deutschland nicht schon 1965, sondern erst mit der UrhG-Novelle im Jahr 1985 die Regelschutzfrist zugesprochen bekommen. Kaum sagen lässt sich m.E., dass die Schutzdauer-RL den „Schutz von Fotografien“ vereinheitlich hätte; Leistungsschutzrechte zugunsten von Lichtbildern sind davon nämlich nicht erfasst, die Vereinheitlichung betrifft also nur den Bereich der „fotografischen“ Werke. Die Umsetzung der Schutzdauer-RL führte weiters nicht zur „Neufassung“ der UrhG – anders als suggeriert haben sich in Deutschland bei den lichtbild(werk)spezifischen Regelungen soweit erinnerlich noch nicht einmal Gesetzesänderungen, geschweige denn eine Neufassung des Gesetzes ergeben. Die vollständige Unterordnung des Lichtbildwerks unter den Begriff „Fotografie“, wenn auch hin und wieder anzutreffen, halte ich für unglücklich (man denke an Film-Einzelbilder, die auch unter den Lichtbildwerkschutz fallen können). Die Abgrenzung von Vervielfältigungsstücken iSv § 16 UrhG fällt etwas aus dem Rahmen; auch Lichtbildwerke sind oftmals Vervielfältigungen vorbestehender Werke (gemeint dürften hier „reine/bloße Vervielfältigungen“ sein – mit dieser Begrifflichkeit werden aber nur bisweilen die „nicht geschützte Abbildungen“ umschrieben: Bezugspunkt ist hier nicht der Vervielfältigungscharakter, sondern das Fehlen einer darüber hinausgehenden (geistigen bzw. eigenschöpferischen) Leistung des Lichtbildners). Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:28, 4. Jun. 2016 (CEST)

gelber Kreis ? Noch etwas Wikifizieren - Bitte auch kritische inhaltliche Durchsicht, auch unter dem Aspekt, dass der Artikel wenige Stunden vor der Neuerstellung als vermutete URV gelöscht wurde. Das dürfte jetzt vielleicht nicht mehr der Fall sein, allerdings ist der Text eine überwiegende Darstellung von Rechtsvorschriften (der eigentliche Mangel dieses Artikels), die eigentliche Erklärung des recht komplexen Sachverhalts, die Hauptaufgabe einer Enzyklopädie, kommt leider zu kurz (eindrucksvoll visualisiert durch fünf(!) Belege für einen Satz in der Einleitung). Hier kommt der Verdacht auf, dass da noch manches zum Verständnis (vgl. WP:OMA) fehlt. Ein bisschen zum Hintergrund, nicht nur was, sondern auch welche Umstände bzw. Mängel in der Rechtsprechung haben zu dieser Entscheidung geführt, wäre schön. Etwas konkretes, fassbares, auch für Laien nachvollziehbares. --H7 (Diskussion) 13:58, 10. Aug. 2016 (CEST)

Ist IMHO vollständig redundant zu Tennessee Eisenberg. Im Zweifel in die Tonne damit. -- 217.236.182.8 14:44, 11. Aug. 2016 (CEST)

roter Kreis Der Artikel ist unmöglich. Bei der beschriebenen Entscheidung handelt es sich um einen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts, in welchem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, weil sie „offensichtlich keine grundsätzliche Bedeutung“ habe. Der Artikel gaukelt in wichtigtuerischer Weise unter Verstoß gegen Wikipedia:Keine Theoriefindung vor, es handele sich um eine Grundsatzentscheidung. --Zipfelheiner (Diskussion) 09:47, 12. Aug. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 217.236.182.8 19:33, 19. Aug. 2016 (CEST)

roter Kreis Übertrag aus allg. QS: Lässt man die Hinweise zur Versorgungszusage und zum Versorgungsausgleich weg, bleibt ein (!) Satz übrig. Das ist für einen Artikel zu wenig. Forevermore (Diskussion) 06:00, 28. Jul. 2016 (CEST)}}

Es gibt Versorgungsämter und ähnliche Institutionen in den Bundesländern und auch auf Bundesebene. Die sind nicht auf die Beamten beschränkt. --House1630 (Diskussion) 11:02, 8. Aug. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 217.236.182.8 10:28, 24. Aug. 2016 (CEST)

Begründung: Syntaxtechnisch fehlerhafte, sowie formal, strukturell, formell und sachlich falsche Überarbeitung. Wiederholtes Entfernen von belegten Aussagen. Hinzufügen von Informationen die wegen fehlender Relevanz → gelöscht wurden. Einfügen von Falschbehauptungen. Gruß, --Quaestio Iuris 20:00, 15. Sep. 2016 (CEST)

Es gab eine umfangreiche Diskussion auf der zuständigen Artikeldiskussion, an der sich der Bausteinschubser leider nicht beteiligt hat. Er war es unter anderem, der den Artikel vorher durch einen Edit War in die Sperre getrieben hatte. Einer Diskussion hat er sich trotz mehrfacher Aufforderung verweigert, dafür setzt er jetzt hier, wieder ohne jegliche Diskussion am angemessenen Platz, den Bauklotz. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 20:08, 15. Sep. 2016 (CEST)
Meckert der, der zur Qualität des Artikels bisher nicht das Geringste beigetragen hat und vermutlich auch in Zukunft nichts beitragen wird. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 20:37, 15. Sep. 2016 (CEST)
Was hast du zur Verbesserung des Artikels beigetragen, Benutzer:Quaestio Iuris? Belege bitte, welcher Teil der Überarbeitung syntaxtechnisch fehlerhaft, formal, strukturell, formell und sachlich falsch ist. Belege bitte, welche Aussagen nicht relevant sind. Belege bitte, wo im Artikel Falschbehauptungen aufgestellt werden. Wenn dir dies nicht möglich ist, entferne bitte den QS-Baustein. --Forevermore (Diskussion) 21:43, 15. Sep. 2016 (CEST)
Wie ich in der Versionsgeschichte des Artikels bereits schrieb, dienen die Fragezeichen lediglich dazu, den Referenzfehler auch im Artikel sichtbar zu machen. Außerdem tragen sie den Artikel in eine Wartungskategorie ein. Sie selbst erzeugen also keinen Syntaxfehler, sondern rote Warnhinweise die das Auffinden und Beheben des Fehlers erleichtern sollen. Das Entfernen dieser Warnhinweise stellt somit Vandalismus dar, der von jedem mit entsprechenden Rechten kommentarlos zurückgesetzt werden darf. Und nein, nicht ich, sondern → Du musst die Richtigkeit deiner Überarbeitung belegen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 23:47, 15. Sep. 2016 (CEST)
Du hast eine fehlerhafte Syntax in den Artikel eingefügt, die die korrekte Quellenangabe unbrauchbar gemacht hat. Das hast Du auch noch per Edit War ohne jede Argumente versucht in den Artikel "reinzuprügeln", gegen viele andere mit Argumenten. Du bist hier in der Belegpflicht, nicht andere. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 23:56, 15. Sep. 2016 (CEST)
Der QS-Baustein ist aus meiner Sicht unberechtigt und sollte deswegen entfernt werden. --Opihuck 21:49, 15. Sep. 2016 (CEST)
Für Deine Behauptungen bist Du selbst beweispflichtig. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 23:47, 15. Sep. 2016 (CEST)
Du bist in der Belegpflicht, Du hast hier niemandem anders dieses vorzuschreiben. Wer glaubst Du eigentlich, das Du bist, dass Du hier derart arrogant auftrittst? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 23:56, 15. Sep. 2016 (CEST)

QS-Baustein entfernt, kein QS-Grund ersichtlich, Bausteinsetzer verweigert die Diskussion. --Forevermore (Diskussion) 08:43, 16. Sep. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Forevermore (Diskussion) 08:44, 16. Sep. 2016 (CEST)

gelber Kreis Ausbau gewünscht. -- ColdCut (Diskussion) 08:07, 30. Sep. 2016 (CEST)

M. E. erledigt. --H.Parai (Diskussion) 22:51, 30. Sep. 2016 (CEST)

Nun unter Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole. --Leyo 10:46, 8. Nov. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 10:46, 8. Nov. 2016 (CET)

oranger Kreis da gibt's bestimmt noch mehr Grundlagen: Wann kann/muss es Übergangsfristen geben, wann nicht (bspw. bei der Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr)? —Ulz Bescheid! 21:55, 1. Okt. 2016 (CEST)}}

Is ja nich so, dass der Artikel nicht schon ne Woche in der normalen QS war. Der jetzige Definitionsversuch stammt von Beamterthomas77, nicht von der erstellenden IP. Nach wie vor komplett quellenlos, so eindeutig Löschkandidat. —Ulz Bescheid! 21:21, 7. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 79.251.138.246 12:55, 21. Dez. 2016 (CET)

Bitte den Artikel Unterbindungsgewahrsam inhaltlich prüfen. Die Darstellung zur Dauer von Gewahrsam und maximaler Dauer des Unterbindungsgewahrsam widerspricht regelmäßigen Auskünften von Anwälten und Presse. Insbesondere der Punkt zur zeitlichen Addierung von Gewahrsam und Unterbindungsgewahrsam, wonach z.B. in Berlin maximal 72 Stunden möglich sein. --Häuslebauer (Diskussion) 11:27, 21. Jan. 2014 (CET)

Dafür braucht es keinen QS-Baustein und auch keine ganze Artikelüberarbeitung. Nach Recherchierung der ggf. abweichenden Zeitspanne kann diese einfach im text korrigiert werden, bitte mit Quelle. QS-Baustein entfernt. --Edoe (Diskussion) 23:47, 13. Aug. 2016 (CEST)

grüner Kreis Ich habe die dort aufgeführte Kritik entfernt, da sie weder durch Quellen belegt ist, noch eine angemessene Begründungstiefe aufweist. Angemessen bedeutet hier, dass ein verständiger Dritter in der Lage sein muss, rechtlich nachvollziehen zu können, worauf diese Kritik basiert. Aktuell scheint das eher eine Meinung, d.h. die subjektive Darstellung einer Überzeugung zu diesem Thema zu sein. - Darüber hinaus ist das Thema sachlich, unter Nennung der Rechtsquellen, ausreichend dargestellt. Eine ausführlichere Darstellung wäre wünschenswert, ist aber nicht unbedingt erforderlich. Die QS kann daher als erledigt angesehen werden. --Chz (Diskussion) 14:15, 14. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 23:57, 15. Jun. 2017 (CEST)

Der Artikel beschreibt Erforderlichkeit aus deutscher Perspektive, er macht das aber nicht deutlich. Im Gegenzug fehlen Artikel zu dem Begriff in anderen Rechtsordnungen. Danke und Gruß, --S.K. (Diskussion) 05:50, 14. Jul. 2016 (CEST)

grüner Kreis Der Artikel ist i.O. Ich habe den Baustein des Deutschlandbezugs gesetzt, etwa griffiger die verwaltungsrechtliche Herleitung der Erforderlichkeit aus der Dogmatik gestaltet und den QS-Bapperl rausgemacht. Den braucht's hier nicht.--Stephan Klage (Diskussion) 19:06, 7. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 23:56, 15. Jun. 2017 (CEST)

Mehr als die Hälfte des Artikels beschreibt lediglich in großer Ausführlichkeit und mehrfach wiederholt das Sorgerecht bei unehelichen Kindern. Noch dazu sind diese Ausführungen seit einem BVerfG-Urteil von 2010 und einer damit verbundenen Gesetzesänderung völlig veraltet, spiegeln also noch nicht einmal den derzeitigen Rechtsstand wieder. -- Liliana 19:08, 26. Mär. 2016 (CET)

Dafür ist dann aber nicht die QS zuständig, sondern wäre eher ein Fall für "Überarbeiten" und notwendige Ergänzungen. Also sei doch so gut und erzähle anderen nicht sie müssten lernen wie QS funktioniert, solange du diese selbst nicht wirklich verstanden hast. --Label5 (L5) 21:41, 26. Mär. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 00:34, 9. Aug. 2017 (CEST)

Altlast aus den Anfängen der Wikipedia (2003!), die im Wesentlichen nur aus einer riesigen Liste besteht. Braucht man das noch? -- 91.11.81.2 21:26, 7. Mai 2016 (CEST)

Ich als Student der Rechtswissenschaft denke die Übersicht über die Rechtsgebiete in Deutschland kann den Einstieg in die Thematik "Recht" erleichtern, gerade die Hyperlinks sind eine gut vernetzte Quelle Wissen quer-zulesen. Von meiner Warte aus, bitte so lassen. Danke!

Kann als Übersichtsseite dienlich sein. Ist aber dann kein materieller QS Fall! --Chz (Diskussion) 12:02, 27. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 00:35, 9. Aug. 2017 (CEST)

offensichtlich von einem juristischen Laien geschrieben, Terminologie daher zu überarbeiten. Außerdem steht nicht die konkrete Entscheidung im Vordergrund (es wird nicht einmal dargelegt, was genau der EGMR entschieden hat (Tenor)), sondern auf die Folgen der Entscheidung abgehoben. Ob dabei bereits eine unmittelbare Wirkung im konkreten Einzelfall oder gar (wie suggeriert) im Allgemeinen vorlag, ist nicht dargelegt und nicht belegt. Im Übrigen wäre auch WP:BIO zu prüfen, selbst wenn -wie üblich am dortigen Gericht- Namen und weitere persönliche Daten im Urteil genannt wurden. --gdo 11:34, 17. Dez. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:11, 31. Jan. 2018 (CET)

Der Artikel gibt weitestgehend lediglich den Gesetzestext wieder, und selbst das noch nicht mal richtig ("wenn absehbar ist, dass der Verurteilte durch andauernden Vollzug schwer erkrankt" - eine solche Kausalität zwischen Vollzug und Erkrankung verlangt das Gesetz gerade nicht). Das Thema ist hochspannend und umstritten und es gab mehrere Entscheidungen des BVerfG, die man einarbeiten könnte. -- 217.236.184.3 13:20, 13. Nov. 2016 (CET)

Das Gröbste ist behoben. Weiterer Ausbau nicht ausgeschlossen, insbesondere zu § 455 Abs. 3 StPO. Grüße, R2Dine (Diskussion) 13:43, 19. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:43, 19. Feb. 2018 (CET)

Wenn mein Eindruck mich nicht täuscht, beschreibt dieser Artikel ausschließlich das österreichische Recht. Das ist schlecht, denn auf diesen Artikel wird von Deliktsrecht (Deutschland) verwiesen, er müsste also zumindest verschoben werden nach Sachverständigenhaftung (Österreich) o. ä. Außerdem täte eine Wikifizierung gut. -- 217.236.184.3 15:58, 2. Nov. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:35, 24. Feb. 2018 (CET)

oranger Kreis Belege fehlen, viel zu kurz. Klingt nach Artikelwunsch! --Nhfflkh (Diskussion) 14:45, 26. Dez. 2016 (CET)

gelber Kreis Die Definition gibt es. Allerdings fehlt Autonomie des Steuerrechts als Abgrenzung zum Zivilrecht. --Chz (Diskussion) 21:14, 14. Jun. 2017 (CEST)

Die autonome Auslegung steuerrechtlicher Tatbestandsmerkmale im Verhältnis zum Zivilrecht (Autonomie des Steuerrechts) ist etwas anderes als autonomes Recht im Sinne der Rechtsquellenlehre. Die Autonomie des Steuerrechts sollte deshalb im Artikel Steuerrecht (Deutschland) erläutert werden ohne Verweisung zum Artikel Autonomes Recht (und umgekehrt). Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:52, 21. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:52, 21. Jan. 2018 (CET)

Woher kommt dieser Begriff und inwiefern ist er in der Fachliteratur relevant? Es scheint mir doch eher umgangssprachlich zu sein. --House1630 (Diskussion) 10:05, 19. Jul. 2016 (CEST)

Heghmanns benutzt ihn in seinem Lehrbuch, setzt ihn aber selbst in Anführungszeichen, gänzlich verpönt scheint der Begriff also nicht zu sein. Bei einer ersten Recherche konnte ich ihn allerdings auch nirgendwo sonst finden...--Carolus requiescat (Diskussion) 15:37, 29. Jul. 2016 (CEST)
Sicherlich auch eine seriöse Quelle: Erfolgreich Vernehmen: Kompetenz in der Kommunikations-, Gesprächs- und Vernehmungspraxis, Klaus Habschick, KHK a.D., C.F. Müller Verlag Heidelberg 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2012 S. 335, Habe sie dort mal eingefügt--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 02:48, 2. Aug. 2016 (CEST)
Ich denke auch brauchbar: Juristische Rhetorik, Prof. Dr. Wolfgang Gast, C.F. Müller Lehr- und Handbuch Heidelberg 2006 S. 153 ISBN: 9783811419094
Oder: Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren: ... Axel Wendler, (Richter am OLG Stuttgart a. D und Lehrbeauftragter a. d. Uni Tübingen) / Dr. Helmut Hoffmann (Richter am OLG Stuttgart a.D.), Kohlhammer Verlag Stuttgart 2009, S. 122, ISBN 978-3-17-023341-6
Habe noch ein halbes Dutzend weitere gefunden, aber keine Lust sie hier alle aufzuführen. Es ist jedenfalls kein großes Kunststück da zu recherchieren. Frage mich schon, warum House1630 da nicht selbst mal geguckt hat, statt den Stubs mit einem hingeknallten Satz in Frage zu stellen. Habe den Artikel versucht, etwas verständlicher umzuschreiben und noch zwei Kategorien hinzugefügt, bin aber juristisch null versiert, also bitte mal gucken (Die Kategorie "Straßenverkehrsrecht" scheint mir übrigens nicht so passend)--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 05:21, 2. Aug. 2016 (CEST)
Bin auch kein Jurist. --House1630 (Diskussion) 09:20, 2. Aug. 2016 (CEST)

Keine enzyklopädische Relevanz. Lemma Zeuge ausreichend. Ist eine einfache Wortdefinition aus dem Alltagssprachgebrauch. Ich werde einen Löschantrag erstellen und hierauf verweisen. --Chz (Diskussion) 20:26, 15. Jun. 2017 (CEST)

Habe den Löschantrag zurückgezogen. Die Argumentation in der Löschdiskussion war überzeugend für das Beibehalten des Artikels, da eine gewisse Relevanz überzeugend nachgewiesen wurde. Hier zur diskutieren und zu prüfen wäre aber eine Weiterleitung / Redundanz, da es thematisch im Lemma Zeuge besser aufgehoben wäre. --Chz (Diskussion) 12:49, 16. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 14:06, 25. Feb. 2018 (CET)

Sammelsurium mit recht fragwürdigen Belegen. Den gröbsten Mist hab ich bereits gelöscht, aber hier gibt es viel zu tun. -- Liliana 12:41, 20. Jan. 2016 (CET)

Ich frag mich, ob die Definition nicht schon notleidend ist. Eine sittliche Pflicht ist Ausfluß der objektiven Moralvorstellungen (vgl. Palandt/Sprau, 814 Rn. 8, 76. Aufl. 2017), deren Durchsetzung dann zivilrechtlich in den §§ 534, 814 Alt. 2 BGB Niederschlag gefunden hat. Hier wären, sofern man die Relevanz des Artikels bejahen sollte auch Beispiele hilfreich, wie z.B. die Gewährung eines Trinkgeldes für § 814 Alt. 2 BGB etc. - Ich muss ehrlich sagen, dass das für mich eher etwas für ein Wörterbuch sprich Wiktionary ist. Auch die Sache mit der uneingeschränkten sittlichen Pflicht der Eltern ihre Kinder zu unterhalten, ist familienrechtlich zumindest nicht haltbar. --Chz (Diskussion) 15:17, 27. Jul. 2017 (CEST)

 Info: gelöscht --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:22, 3. Aug. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:22, 3. Aug. 2018 (CEST)

gelber Kreis Keine Quellen angegeben. --House1630 (Diskussion) 12:16, 18. Jul. 2016 (CEST)

Ich habe nun diverse Fachpublikationen im Artikel ergänzt, hinzu kommen zahlreiche Artikel in renommierten Presseerzeugnissen, die den Begriff verwenden. Das reicht mE, um von einer tatsächlichen Verwendung ausgehen zu können.--Carolus requiescat (Diskussion) 13:16, 23. Jun. 2017 (CEST)

Fehlende Quellen sind kein Grund für eine QS, allenfalls für die Vorlage "Belege fehlen". Ich werde mich um die Neufassung des Artikels kümmern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 12:20, 12. Sep. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 10:44, 17. Okt. 2018 (CEST)

Unter diesem Lemma sollen zwei grundverschiedene Leistungen, die nur rein zufällig den selben Namen haben, in einem Artikel erklärt werden. Das kann nur schiefgehen. Der Artikel sollte daher aufgeteilt werden in einen Artikel zum Pflegegeld für Pflegebedürftige und einen Artikel zum Pflegegeld für Pflegekinder. -- 91.11.86.222 01:03, 11. Mai 2016 (CEST)

Da es bereits zu den unterschiedlichen Pflegegeldern Einzelartikel gibt bzw. Unterabschnitte in den Artikeln zu den entsprechenden Versicherungszweigen, halte ich eine Beibehaltung des Lemmas "Pflegegeld" mit entsprechenden Verweisen für sinnvoller. Ergänzungsbedürftig ist allerdings noch das nur in der Praxis der Jugendämter so bezeichnete Pflegegeld, u.U. auch das Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung. R2Dine (Diskussion) 11:54, 4. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:35, 21. Okt. 2018 (CEST)

Ich vermisse eine Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen. Vielleicht kennt sich hier jemand aus? --House1630 (Diskussion) 12:09, 31. Mär. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 00:07, 21. Okt. 2018 (CEST)

Werbeartikel eines Selbstdarstellers. Es wird schön und detailliert beschrieben, wie toll Integrationsfachdienste denn sind, was die aber nun tatsächlich tun, erfährt man (abgesehen von einer Kopie des Gesetzestextes) nicht. -- 217.236.185.186 18:51, 14. Jun. 2016 (CEST)

sie ermöglichen Behinderten am Arbeitsmarkt teilzunehmen (da Behinderungen sehr unterschiedlich sind, wird es da viele Formen der konkreten Tätigkeit geben). Im Text wird ja alles genau beschrieben (Aufgaben). Gesetzestexte (aus D) abzuschreiben, halte ich auch nicht für sinnvoll. --Hannes 24 (Diskussion) 20:27, 14. Jun. 2016 (CEST)
Ich sehe da nur, was die machen für schwerbehinderte Menschen, die schon im Betrieb sind. Was ich komplett vermisse ist, was die nun machen, damit der schwerbehinderte Mensch überhaupt erstmal eine Anstellung bekommt, damit dann anschließend die Hilfen zum Tragen kommen. Denn gerade da, so zumindest meine Erfahrung, hapert es doch sehr, weil viele Betriebe den Aufwand scheuen und lieber einen Gesunden einstellen; ich habe es auch erlebt dass der Integrationsfachkraft schon im Vorfeld ein Hausverbot erteilt wurde (!). -- 217.236.185.186 20:38, 14. Jun. 2016 (CEST)
na zaubern können die nicht. Viele Betriebe zahlen lieber die „Strafe“, als einen Behinderten aufzunehmen. Das ist aber ein Problem der Gesellschaft (oder der Wirtschaft) und nicht des IFD. Der allgemeine (Umgangs)Ton/die Stimmung in vielen Betrieben ist auch nicht sehr gut (Mobbing...), da werden auch Gesunde einfach gekündigt (um Kosten zu sparen). Schon gar nicht hat dies mMn mit dem Artikel zu tun. --Hannes 24 (Diskussion) 21:33, 14. Jun. 2016 (CEST)

 Info: Integrationsfachdienste sind in jedem Bundesland in Deutschland vertreten. Sie sind Vermittler zwischen Betroffenen, sie vermitteln zwischen ihm, Arbeitgeber und Behörden. --JARU69 (Diskussion) 13:38, 8. Jun. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:29, 21. Okt. 2018 (CEST)

Der Artikel widerspricht sich komplett mit und ist redundant zu Falsche Namensangabe. Ist hier ein eigener Artikel sinnvoll? -- 217.236.182.8 21:32, 10. Sep. 2016 (CEST)

 Info: Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben. Artikel müsste umgearbeitet werden, oder brauchen wir einen neuen Artikel? --JARU69 (Diskussion) 07:17, 11. Jun. 2018 (CEST)

Zu personenbezogenen Daten gibt es schon einen Artikel. R2Dine (Diskussion) 12:32, 11. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:21, 21. Okt. 2018 (CEST)

ein Tummelplatz für Linkspammer und abgemahnte Hobby-Juristen. Müsste entworben, fachlich geprüft und hinsichtlich der Quellen auf solide Beine gestellt werden. --gdo 10:11, 20. Jun. 2016 (CEST)

Bei einigen Textstellen ist nicht klar, ob es sich um wörtliche Zitate aus den angegebenen Quellen handelt. --House1630 (Diskussion) 13:17, 18. Jul. 2016 (CEST)

Aus meiner (Schweizer) Sicht fehlt noch einen Abschnitt der die Situation in der Schweiz erläutert und warum es dort keine eigentliche Abmahnindustrie gibt. --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 22:54, 12. Sep. 2016 (CEST)

Hier wären dann auch noch Inhalte aus der Schutzrechtsberühmung einzupflegen. --Chz (Diskussion) 20:24, 15. Jun. 2017 (CEST)

 Info: Die Diskussion zur Frage, ob Inhalte aus dem Artikel Schutzrechtsberühmung in den Artikel zur Abmahnung eingepflegt werden sollen, findet hier statt --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:40, 21. Okt. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 08:10, 27. Nov. 2018 (CET)