„Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ – Versionsunterschied

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Version vom 26. November 2012, 09:26 Uhr

GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.
(GVU)
Logo
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 27. Februar 1985[1] in Hamburg
Sitz Berlin, Deutschland
Vorstand Vincent de la Tour
(Vorsitzender)
Geschäftsführer Matthias Leonardy
(Geschäftsführer)
Website www.gvu.de

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Er arbeitet im Auftrag der Spiele- und Filmindustrie und trägt nach eigener Aussage dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung illegaler Kopien einzudämmen.[2] Zu diesem Zweck kooperiert der Verein mit dem Dachverband Motion Picture Association of America (MPAA).

Die Tätigkeit der GVU erstreckt sich vor allem auf Ermittlungen gegen sogenannte „Raubkopierer“, die sich zum Beispiel in Release-Gruppen organisieren oder Tracker und illegale Streams anbieten. Der Verein unterstützt die Strafverfolgungsbehörden in den betreffenden Verfahren. Außerdem betreibt der Verein Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und vertritt die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber der Politik.

Geschichte

Bürogebäude des Vereins in Berlin-Mitte

Gründung

Vor dem Hintergrund einer rasant steigenden Nachfrage nach Kinofilmen auf VHS-Kassette und der damit gleichzeitig zunehmenden „Piraterie“ haben Vertreter der Filmindustrie im Frühjahr 1984 vereinbart, eine eigene Gesellschaft zur Bekämpfung der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ins Leben zu rufen. Der Beschluss wurde vor allem von der Motivation der Branche getrieben, sich von der International Federation of the Phonographic Industry (kurz IFPI) zu lösen. Federführend bei der Vorbereitung der GVU war der langjährige Vorsitzende des Bundesverbands Audiovisuelle Medien (BVV) und Geschäftsführer der deutschen Niederlassung von Twentieth Century Fox Home Entertainment, Bodo Schwartz.

Offiziell wurde die Gründung der GVU in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins dann im Herbst 1984 auf der Messe HiFi Düsseldorf verkündet und die erste Satzung am 17. Dezember 1984 beschlossen. Die erste Eintragung im Vereinsregister der Stadt Hamburg ist am 27. Februar 1985 erfolgt, womit der Verein zu diesem Tag rechtskräftig entstanden ist. Mitglieder des Gründungsvorstands waren neben Bodo Schwartz noch Paul Miller von der Cinema International Corporation (kurz CIC) sowie Manfred Goller vom Verband der Filmverleiher (kurz VDF).[3]

Software-Ära

Nachdem die GVU in den ersten Jahren ihres Bestehens ausschließlich von der Filmindustrie getragen wurde, weitete sich ihr Aufgabenspektrum im Jahr 1997 auch auf Computerspiele aus. Grund dafür waren einerseits die Parallelen zwischen illegalen Kopien von Filmen und Spielen – sowohl in der Herstellung als auch Distribution – andererseits aber auch die einfachere Verbreitung unberechtigt erstellten Materials über das aufkommende Internet. Nachdem 1997 mit Sony Computer Entertainment das erste Unternehmen der GVU beigetreten war, das nicht aus der Filmindustrie stammte, wurde im darauf folgenden Jahr der gesamte Verband der Unterhaltungssoftware e.V. Mitglied des Vereins.[4]

Im Jahr 2000 ist Microsoft Deutschland als erstes Mitglied der Software-Industrie in den Verein eingetreten, was eine breitere Öffentlichkeit auf den Verein aufmerksam machte. Gleichzeitig erweiterte sich dadurch sein Aufgabenspektrum noch einmal. Bereits 2001 übernahm die GVU die Administration der Organisation SAFE, die für die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in der Schweiz zuständig war.[5] Zu dieser Zeit hat sich die Zusammenarbeit mit dem österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) intensiviert, sodass der gesamte deutschsprachige Raum umfassend abgedeckt wird.

Geschäftsführung

Die Satzung der GVU sieht vor, dass der Vorstand des Vereins aus einem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Personen besteht. Die GVU wird gemeinschaftlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Derzeit (Stand November 2012) gehören Vincent de La Tour (Vorsitzender), Dr. Holger Enßlin, Violetta Psofiou, Jan Rickers, Ralph Tübben und Dr. Bernd Fakesch dem Gremium an. Es existieren laut Handelsregister Ausschüsse für Finanzen, Recht und Technik. Neben dem Vorstand besitzt der Verein einen hauptamtlichen Geschäftsführer, der für das Tagesgeschäft zuständig ist und dem Vorstand berichtet. Im Moment ist das Matthias Leonardy[6], der zuvor als Chefsyndikus für die deutsche eBay-Gruppe tätig war.

Prägend für Arbeit und Struktur der GVU war vor allem Bodo Schwartz, der über 20 Jahre dem Vorstand angehörte und ihn lange als Vorsitzender anführte. Er vertrat die GVU auch gegenüber Medien und prägt das Bild des Vereins in der Öffentlichkeit, unter anderem durch diverse Interviews.[7] Nachdem Schwartz bereits 2002 seinen Ruhestand als Geschäftsführer von 20th Century Fox antrat, legte er im Oktober 2006 auch seine Tätigkeit bei der GVU nieder.[8] Die Rede zu seiner Verabschiedung Ende Januar 2007 hielt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.[9]

Mitglieder

Theoretisch kann jede natürliche oder juristische Person ein Mitglied des Vereins werden, jedoch sind praktisch durch die bisherige Struktur der Mitglieder und den Zweck der GVU klare Grenzen gesetzt. Der Verein wirbt nicht öffentlich um neue Mitglieder. Über einen konkreten Aufnahmeantrag entscheiden der Vorstand beziehungsweise im Einzelfall die Mitgliederversammlung.

Quelle: Offizielle Mitteilungen des Vereins

Derzeit sind etwa 50 Unternehmen und Organisationen Mitglied der GVU. Im Bereich der Filmindustrie gehören dazu praktisch alle großen Hollywood-Studios, zum Beispiel Sony Pictures, 20th Century Fox, Paramount Pictures, Warner Bros. und Walt Disney Studios. Aus der Spieleindustrie stammen Mitglieder wie Ubisoft, Microsoft, Activision, Konami oder Koch Media sowie die jeweiligen Schwestergesellschaften der großen Filmstudios. Daneben werden im Jahresbericht 2011 die Dienstleister arvato, Cinram und OpSec sowie Rovi als Mitglied ausgewiesen.[10]:32

Eine besondere Rolle spielt die Mitgliedschaft zahlreicher Branchenverbände, wodurch die Interessen und Positionen bestimmter Branchen gebündelt werden. Derzeit gehören zum Beispiel der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) der GVU an. Die Motion Picture Association of America (MPAA), die vor allem in der englischsprachigen Welt für „Antipiraterie“ zuständig ist, stellt ebenfalls ein ordentliches Mitglied dar.

Insgesamt haben im Jahr 2011 neun Verbände, 21 Film- und 15 Spieleanbieter sowie fünf andere Unternehmen die GVU unterstützt. Im Verlauf der letzten fünf Jahre ist die Zahl der Mitglieder größtenteils konstant geblieben, lediglich während der Wirtschafts- und Finanzkrise hat der Verein einige Unternehmen aus der Filmindustrie verloren. Prominentestes Beispiel ist die Produktions- und Verleihgesellschaft Metro-Goldwyn-Mayer, die 2007 noch als Mitglied der GVU aufgeführt wurde, jedoch nicht mehr im darauf folgenden Jahr. Schließlich hat Metro-Goldwyn-Mayer 2010 Insolvenz angemeldet und ist auch aus anderen Branchenverbänden ausgetreten.[11]

Seit dem Jahr 2007 veröffentlicht die GVU jährlich eine Liste ihrer Mitglieder.[12]:20 Nicht explizit ausgewiesen werden darin solche Organisationen und Unternehmen, die über einen dritten Verband indirekt an der GVU beteiligt sind.

Aktivitäten

Die Tätigkeit des Vereins konzentriert sich ganz allgemein darauf, wirtschaftlichen Schaden von seinen Mitgliedern abzuwenden, der durch unberechtigte Kopien und deren Verbreitung entsteht. Die GVU beziffert den Verlust auf mehrere Hundert Millionen Euro jährlich. Neben den in der Satzung definierten Aufgaben stützt sich der Verein bei seiner Arbeit vor allem auf das geltende Urheberrecht.[2]

Ermittlungstätigkeit

Einen großen Teil seiner Ressourcen wendet der Verein auf die eigentliche Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen auf. Das Handeln ist von der Ansicht getrieben, dass alleine staatliche Stellen den gesamten Markt für Raubkopien nicht überblicken können, weshalb die GVU diese Lücke zu füllen versucht. Die Mitarbeiter des Vereins, zu denen auch ehemalige Polizisten und insbesondere Kommissare gehören, durchforsten systematisch die einschlägigen Bezugsquellen für Raubkopien, insbesondere im Internet. Im Gegensatz zu anderen Organisationen zielt die GVU nicht primär auf Endanwender ab,[13] sondern verfolgt nach eigener Aussage nur die „großen Fische“.[12]:9 Dazu zählen neben denjenigen Personen, die einen Film zum Beispiel im Kino aufnehmen oder den Kopierschutz eines Computerspiels knacken, zunehmend auch die Betreiber sogenannter Tracker oder Portale mit Links zu Raubkopien.

Die GVU konzentriert sich vor allem auf große und weltweit operierende Release-Gruppen, in denen Raubkopien arbeitsteilig hergestellt und vertrieben werden, insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht oder vor dem Hintergrund eines internen Wettkampfes. Dabei nimmt der Verein – soweit möglich – unter anderem auch Einsicht in öffentliche Register, um zum Beispiel die wahren Hintermänner einer Briefkastenfirma zu enttarnen. Abfragen von IP-Adressen sind der GVU aufgrund ihrer privatrechtlichen Tätigkeit nicht direkt möglich, stattdessen leitet sie diese als Beweismittel an die zuständigen Behörden weiter. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines Strafantrags, der dann zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führt. Sofern daraufhin tatsächlich ein Strafverfahren eröffnet wird, treten Mitarbeiter des Vereins häufig als sachverständiger Zeuge auf. Nicht jeder Strafantrag führt automatisch zu einem erfolgreichen Verfahren, zum Beispiel hat die GVU im Fall Kino.to insgesamt drei Anträge gestellt.

Soweit bislang bekannt, werden von der GVU keine zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen an „Raubkopierer“ gestellt. Stattdessen überlässt der Verein es seinen Mitgliedern, mögliche Forderungen geltend zu machen, kommuniziert seine Rechtsauffassung im Einzelfall aber deutlich.[14] Insbesondere beim sogenannten Streaming illegal vervielfältigter Inhalte ist die juristische Bewertung bis heute umstritten.

Öffentlichkeitsarbeit

Neben der Ermittlungstätigkeit betreibt die GVU seit ihrer Gründung eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, mit der das Bewusstsein für Urheberrechtsverletzungen gestärkt werden soll. Allein in den Jahren 2009 bis 2011 haben Mitarbeiter des Vereins an nahezu 100 Veranstaltungen teilgenommen und durch ihre Vorträge etwa 2.000 Teilnehmer erreicht.[10]:28 Darüber hinaus bietet die GVU bereits seit Ende der 80er Jahre Seminare für Polizisten und Staatsanwälte an, in denen sie sich über die Konsequenzen von Raubkopien und speziell auch die Aktivitäten des Vereins informieren können.

Im Jahr 1990 hat die GVU ein Präventionsprogramm zum Thema Holografie ins Leben gerufen, das es dem Einzelhandel und Verbrauchern einfacher macht, unberechtigt kopierte Medien zu erkennen. Daneben wurde der Verein durch die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Diese wurde von einer Tochtergesellschaft des Hauptverbands Deutscher Filmtheater produziert, in deren Beirat die GVU sitzt. Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde eine Aktion des Dachverbands MPAA mit Pelé unterstützt.[15]

Seit 2008 führt die GVU gemeinsam mit VAP und SAFE jährlich das sogenannte DACH-Branchenforum durch, das zuletzt in der Berliner Kalkscheune stattgefunden hat. Auf der Veranstaltung werden Juristen, Vertreter der Spiele- und Filmindustrie mit Verbänden und anderen Interessenvertretern unter dem Motto „Prävention und Aufklärung“ zusammengebracht.[16] Im Jahr 2011 erfuhr die Studie zur Digitalen Content-Nutzung (kurz DCN-Studie) große Aufmerksamkeit, da sie erstmals über die Nutzung legaler und illegaler Online-Angebote Auskunft gab.[17] Die Untersuchung wurde von der GVU zusammen mit dem Bundesverband Musikindustrie sowie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels erarbeitet und auch im Jahr 2012 fortgesetzt.[18]

Interessenvertretung

Zu den Aufgaben des Vereins gehört es auch, seine Interessen gegenüber politischen Entscheidungsträgern zu vertreten, was die GVU unter dem Oberbegriff „Politikberatung“ zusammenfasst. Zum Beispiel fordert der Verein — wie andere Verbände auch — seit Jahren die Einführung eines Warnhinweises. Dieser soll einem Internet-Nutzer angezeigt werden, sobald dieser erstmals eine Raubkopie aufrufen möchte, ist in der deutschen Politik jedoch umstritten. Die GVU kritisierte im Zuge dessen insbesondere die Position des Bundesjustizministeriums.[19] Ferner bemängelt der Verein seit Jahren, dass bei Urheberrechtsverletzungen zwar ein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider bestehe, dieser an der fehlenden Speicherung von Verbindungsdaten scheitern würde („Webfehler“).[10]:30

Die GVU fordert auch, den fehlenden dritten Korb der Reform des Urheberrechtsgesetzes endlich auszuführen. Ebenso wird der Trend zur Verharmlosung von Urheberrechtsverletzungen durch einzelne Politiker immer wieder kritisiert, zuletzt im Rahmen eines Beitrags von Frank-Walter Steinmeier und Paul van Dyk in der ZEIT.[20]

Verfahren

Die Ermittlungen des Vereins wurden im Laufe der Jahre maßgeblich durch den technischen Fortschritt beeinflusst: Nachdem zu Beginn der 80er Jahre vor allem gegen illegal kopierte VHS-Kassetten vorgegangen wurde, betrafen viele Verfahren in den 90er und folgenden Jahren die Verbreitung von Filmen und Spielen über P2P-Netzwerke. Seit 2010 nimmt das Streaming einen immer größeren Raum ein.

Quelle: Offizielle Mitteilungen des Vereins

Die Zahl der eingeleiteten Verfahren ist in den Jahren 2007 bis 2011 von 576 auf 204 gesunken. Der Rückgang ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass sich zahlreiche Staatsanwaltschaften seit 2008 auf solche Verfahren konzentrieren, in denen mehr als 200 Kopien eines Werkes hergestellt wurden. Die GVU fügt sich nach eigener Aussage diesem Trend und richtet ihre Ermittlungstätigkeit selbst immer stärker auf bedeutende Fälle.[21]:10

Neben den Verfahren, die direkt auf Ermittlungen der GVU zurückgehen, wirkt der Verein auch in durch die Behörden eingeleiteten Verfahren mit. Außerdem werden jährlich mehrere Verfahren offiziell ausgewiesen, die gemeinsam von den Strafverfolgungsbehörden und der GVU initiiert werden. Von allen bearbeiteten Fällen führen etwa ein Viertel zu einem Urteil oder Strafbefehl.[22]

Bedeutende Fälle

In den letzten Jahren hat die GVU zahlreiche Release-Gruppen und andere Netzwerke aufgedeckt, von denen einige aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung besonders herausstechen. Insbesondere dann, wenn im Zuge der Ermittlungen eine Hausdurchsuchung stattfindet, haben die jeweiligen Fälle und die Tätigkeit des Vereins erhöhte mediale Aufmerksamkeit erfahren. In den Jahresberichten der GVU genannte wichtige Verfahren sind zum Beispiel folgende:

  • Im September 2007 wurden gleichzeitig 50 Objekte in Deutschland, Holland, Frankreich und Belgien durchsucht. Ziel der Aktion, die durch das GVU-Projekt Herbstgewitter ins Leben gerufen wurde, war primär die Sicherstellung von Beweismaterial. Laut Medienberichten wurden insgesamt 60 PCs und 15 Festplatten beschlagnahmt.[23] Die GVU selbst wertet die Aktion als Erfolg, da zum Beispiel von Keinohrhasen bis Ende 2007 keine unberechtigte Kopie im Umlauf war.
  • Außerdem konnte im selben Jahr eine Person festgestellt werden, die als sogenannter First Seeder für die Verbreitung der ersten illegalen Version von Spiderman 3 verantwortlich war. Sie war gleichzeitig hochrangiges Mitglied einer Release-Gruppe, die sich noch für zahlreiche andere Raubkopien verantwortlich zeichnet.[12]:12
  • Im März 2008 führte eine Anfrage des Dachverbands MPAA dazu, dass die GVU Ermittlungen gegen den Betreiber einer Portalseite aufgenommen hat, auf der vornehmlich neueste Filme wie Rush Hour 3 angeboten wurden. Im Zuge des Verfahrens wurde deutlich, dass hinter dem Angebot ein weit verzweigtes Netzwerk stand, das Verbindungen bis in die USA und nach Australien unterhielt.[21]:17 Nach einem Strafantrag der GVU beschlagnahmte die Kriminalpolizei Frankfurt am Main insgesamt zehn Server der Gruppe, die in einem Rechenzentrum ebenda gehostet wurden.[24]
  • Ebenfalls in diesem Jahr ging die GVU verstärkt gegen einen Payserver-Ring vor, der Nutzern gegen Gebühr Zugriff auf Raubkopien gewährt hatte. In besagtem Fall wurden 13 Terabyte an Daten für insgesamt mehr als 10.000 angemeldete Nutzer zur Verfügung gestellt. Außerdem führte der Verein ein Sammelverfahren gegen Betreiber sogenannter Tracker im BitTorrent-Netzwerk.[21]:16
  • Im Frühjahr 2009 führten diese zu einem weiteren spektakulären Verfahren: Nach Hausdurchsuchungen in Lüneburg, Wolfenbüttel und Braunschweig wurden drei Männer festgenommen, die einen Tracker mit 24.500 kopierten Filmen, TV-Serien, Spielen, Hörbüchern, eBooks, Musik und Software betrieben haben. Dieser zeichnete sich besonders dadurch aus, dass jeder Nutzer eine Gebühr entrichten musste, um auf den Tracker zuzugreifen. Außerdem wurden umfangreiche Anleitungen zur Verfügung gestellt, um den Abruf der Raubkopien auch für weniger versierte Personen möglichst einfach zu gestalten.[25]
  • Der Jahresbericht 2009 weist außerdem auf einen anderen wichtigen Fall hin[26]:23: Bereits 2005 hatte die Schweizer Organisation SAFE einen Hinweis erhalten, der Aufschluss über einen großen Payserver-Ring gab. Da der physische Standort in Deutschland war, wurde die Verfolgung an den hiesigen Verein übergeben. Die GVU stellte schließlich 2009 einen Strafantrag gegen den Kopf des Servers.[22]
  • Im März 2010 stellte die GVU einen Strafantrag, der sich gegen einen Filmvorführer aus Nordrhein-Westfalen richtete. Dieser gehörte einer der aktivsten Cinegruppen an und beschaffte für die Herstellung von Raubkopien hochwertiges Tonmaterial. Die Ermittlungen des Vereins haben ergeben, dass diese sogar bis auf das Audio-Wasserzeichen mit dem Originalmaterial identisch waren. Die betreffende Gruppierung stellte ihre Aktivitäten nach Festnahme des Tonmanns zunächst vollständig ein.[27]:25
  • Ein weiterer Strafantrag im selben Jahr richtete sich gegen den Streaming-Hoster clickandload, auf dem über 20 Terabyte an Raubkopien bereitgestellt wurden. Nach Ermittlungen der GVU haben war die Plattform als weit verzweigte Release-Gruppe organisiert und insbesondere wurden diejenigen, die ein illegal kopiertes Werk bereitgestellt haben, an den Einnahmen aus Werbung auf der Website beteiligt. Noch während der polizeilichen Ermittlungen wurde das Portal komplett vom Netz genommen, gegen den maßgeblichen Uploader von clickandload ebenfalls ein Verfahren eingeleitet.[27]:26

Plattform Kino.to

Hinweis der Behörden auf Kino.to

Das wichtigste Verfahren der GVU in den letzten zehn Jahren war Kino.to. Das Angebot bildete im Juni 2011 eine der 50 am häufigsten besuchten Websites in Deutschland und war daher einer breiten Öffentlichkeit bekannt.[28] Nach Angaben der Filmindustrie stammten über 96 Prozent aller Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auf Kino.to konnten zehntausende Videos als sogenannter Stream angesehen werden, darunter zahlreiche hochwertige Kinofilme und Fernsehserien.[29]

Seit der Verfügbarkeit von Kino.to im März 2008 ermittelte die GVU gegen die Hintermänner. Nach eigenen Angaben gestaltete sich das Verfahren dabei aber als schwierig, da diese ihre Identität gezielt verschleiert hatten. So wurde zum Beispiel die Top-Level-Domain .to gewählt, deren Vergabestelle in Tonga keinerlei Informationen über den jeweiligen Inhaber veröffentlicht. Erst der dritte Strafantrag des Vereins, der am 28. April 2011 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gestellt wurde, brachte den gewünschten Erfolg: Anfang Juni wurden bei Razzien in mehreren europäischen Ländern Personen festgenommen, die maßgeblich an Kino.to beteiligt waren – darunter auch der Eigentümer Dirk B.[30]

Federführend bei der Aktion war die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (kurz INES). Sie hat im Zuge des Verfahrens die Plattform selbst aufgrund des Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß offiziell abgeschaltet, ein entsprechender Hinweis ist auf Kino.to zu sehen. Was in der Filmindustrie als großer Erfolg gewertet wird, wird von einer Mehrheit der Nutzer kritisch gesehen.[31]

Als direkte Folge der Schließung von Kino.to startete das Kollektiv Anonymous einen Angriff auf den Webserver der GVU, der schließlich zu dessen Überlastung und einem Ausfall der Website führte.[32] Außerdem entstand unter dem Namen KinoX.to ein Portal, das als direkter Nachfolger von Kino.to eingestuft wird und gegen das die GVU allerdings bereits ebenfalls vorgeht.[33] Zusätzlich ermitteln Verein und Behörden gegen die Werbevermarkter von Kino.to und KinoX.to.[34]

Trojaner

Ein Trojaner, der am 20. März 2012 zum ersten Mal entdeckt wurde, benutzt unberechtigt das Logo des Vereins. Er infiziert nur PCs mit dem Betriebssystem Microsoft Windows XP oder neuer und behauptet, den Rechner im Auftrag der GVU gesperrt zu haben, da auf diesem Raubkopien entdeckt wurden. Tatsächlich wird aber keine einzige Datei auf der Festplatte überprüft, sondern der Anwender lediglich zur Zahlung einer Gebühr aufgefordert, um den Zugriff auf seinen PC wieder zu erhalten. Üblicherweise liegt der angeforderte Betrag zwischen 50 und 100 Euro und soll per Paysafe-Card oder Ukash entrichtet werden.

Mittlerweile sind zahlreiche Varianten des GVU-Trojaners im Umlauf, die sich teilweise auch als Programm des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder der GEMA ausgeben.[35] Aufgrund der hohen Verbreitung des Trojaners äußerste sich die GVU im August 2012 erstmals direkt zu der Malware, insbesondere zu deren Autoren.[36] Im Zuge dessen wurden Vermutungen angestellt, der Trojaner wurde von Betreibern illegaler Streaming-Portale geschrieben, um sich eine neue Finanzierungsquelle zu erschließen. Die Seite KinoX.to, die starke Ähnlichkeiten zu Kino.to aufweist, wurde laut GVU für die massenhafte Verbreitung neuer Varianten der Malware verwendet.[37]

Kritik

Im Januar 2006 war die GVU selbst Gegenstand von Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen beschuldigte den Verein, selbst die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials gefördert zu haben. Der Verein habe einen Administrator des sogenannten IOH-Servers bezahlt, über den zahlreiche Release-Gruppen kopierte Medien gesammelt und verteilt hätten. Außerdem wurde dem Verein vorgeworfen, direkt Hardware für den Betrieb des Servers bereitgestellt zu haben.[38]

Im Zuge der Ermittlungen wurden auch die Geschäftsräume der GVU in Hamburg sowie die Wohnung eines hochrangigen Mitarbeiters durchsucht.[39] Die GVU hat die Durchsuchung offiziell bestätigt und nach eigenen Angaben den Behörden alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der besonderen Brisanz des Falls erfuhr die Aktion eine größere mediale Aufmerksamkeit, jedoch hat sich der Tatverdacht gegen den Verein im Anschluss nicht erhärtet – die Ermittlungen wurden eingestellt. Nachträglich stellte die Staatsanwaltschaft Ellwangen klar, dass die GVU keine Urheberrechtsverletzungen begangen hat und nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge durchsucht wurde.[40]

Auch in einem anderen Verfahren wurde die Rolle der GVU kritisch betrachtet: Die Große Strafkammer des Landgerichts Kiel erklärte im Zuge eines Verfahrens gegen einen mutmaßlichen „Raubkopierer“, die Unabhängigkeit polizeilicher Ermittlungsarbeit sei unbedingt zu gewährleisten.[41] Konkret wurde bemängelt, dass ein Mitarbeiter der GVU als Sachverständiger im Verfahren gewirkt habe und freie Hand bei der Auswertung beschlagnahmter Computer hatte. Das Gebot der Unparteilichkeit, das nicht nur für Richter, sondern auch für Staatsanwälte und Polizei gelte, sei dadurch nicht vollständig gewährleistet worden. Den Ermittlungsbehörden wurde eine Privatisierung ihrer Arbeit ausdrücklich untersagt.[42]

Die Strategie der GVU, Raubkopierer durch einen sogenannten Honeypot anzulocken, steht ebenfalls immer wieder in der Kritik. So gab es zum Beispiel im Rahmen einer Razzia im Herbst 2007 den Verdacht, die GVU und andere Organisationen hätten gezielt offene FTP-Server ans Netz gebracht, damit diese von Release-Gruppen genutzt werden und sich so deren Mitglieder anhand ihrer IP-Adresse ermitteln lassen.[43] Bislang konnte das Vorgehen dem Verein jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, nach einhelliger Meinung von Experten wäre es jedoch auch juristisch nicht zu beanstanden.

Von einzelnen Medien wird die Nähe der GVU zu Anwälten, Staatsanwaltschaften, Polizisten und Internet-Service-Providern negativ beurteilt, obwohl diese naturgemäß zur Arbeit eines Interessenverbands gehört. Insbesondere im Zuge des jährlichen Branchenforums des Vereins wird immer wieder Kritik an der engen Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen geäußert.[44]

Im August 2010 stand die GVU unter Verdacht, unberechtigt die Löschung mehrerer Beiträge auf der Videoplattform Vimeo veranlasst zu haben, obwohl diese unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden und damit für jedermann frei verfügbar sind. Zu den betroffenen Inhalten gehörten unter anderem auch Du bist Terrorist und der Elektrische Reporter.[45] Im Zuge der Diskussion um den Fall stellte sich heraus, dass für die Entfernung der Videos nicht der Verein, sondern die Firma OpSec Security mit Sitz in München verantwortlich war. Die Autoren Alexander Lehmann und Mario Sixtus haben gegen das Unternehmen eine Unterlassungserklärung erwirkt und die GVU hat sich ausdrücklich von ihm distanziert.[46] Nach eigenen Angaben hatte die GVU die Firma OpSec Security zu keinem Zeitpunkt damit beauftragt, in ihrem Namen Videos von Vimeo löschen zu lassen.[47]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Registergericht der Hansestadt Hamburg. Amtsgericht Hamburg, abgerufen am 5. November 2012 (VR 10576).
  2. a b Mission Statement. In: Offizielle Website des Vereins. GVU, abgerufen am 2. November 2012.
  3. Registergericht der Stadt Berlin. Amtsgericht Charlottenburg, abgerufen am 4. November 2012 (VR 28888).
  4. Meilensteine der GVU-Arbeit. (PDF) GVU, 3. April 2007, abgerufen am 5. November 2012.
  5. Allgemeine Informationen über die Organisation. In: Offizielle Website. SAFE, abgerufen am 5. November 2012.
  6. Geschäftsführer der GVU. In: Offizielles Blog. GVU, abgerufen am 5. November 2012.
  7. Dr. Volker Zota: (Un)schuldbewusstsein – Tauschbörsianer kontra Filmindustrie. In: Heise Online. Abgerufen am 5. November 2012 (Beitrag aus c't 06/2002).
  8. Christian Sommer neuer Vorsitzender des Vorstands. GVU, 13. Oktober 2006, abgerufen am 1. November 2012 (Pressemitteilung).
  9. Rede auf dem Neujahrsempfang der GVU. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, 30. Januar 2007, abgerufen am 5. November 2012.
  10. a b c Jahresbericht 2011. (PDF) GVU, 24. April 2012, abgerufen am 30. Oktober 2012 (3,6 MB groß).
  11. MGM meldet Insolvenz an. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 3. November 2010, abgerufen am 4. November 2012.
  12. a b c JahresJahresbericht 2007. (PDF) GVU, 17. Juni 2008, abgerufen am 30. Oktober 2012 (1,4 MB groß).
  13. Stefan Krempl: Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften durch die Musikindustrie kritisiert. In: Heise Online. 12. September 2007, abgerufen am 6. November 2012.
  14. Kino.to: GVU will Nutzer verfolgen und bestrafen. In: Chip Online. 12. Juni 2011, abgerufen am 6. November 2012.
  15. Trailer zeigt den 'King' zum Thema Raubkopien. GVU, 4. Juli 2006, abgerufen am 6. November 2012 (Pressemitteilung).
  16. Flyer zum 1. DACH-Branchenforum. (JPG) GVU, 10. Juni 2008, abgerufen am 6. November 2012 (518 KB).
  17. Achim Sawall: Legale Film-Streaming-Plattformen vor Kino.to. In: Golem. 30. August 2011, abgerufen am 6. November 2012.
  18. Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012. (PDF) 29. August 2012, abgerufen am 24. November 2012 (318 KB groß).
  19. Matthias Leonardy: Vom Schiedsrichter und der Ministerin. In: GVU Blog. 8. Juni 2012, abgerufen am 13. November 2012.
  20. Zum Beitrag von Dr. Frank-Walter Steinmeier in der ZEIT. In: GVU Blog. 11. September 2012, abgerufen am 13. November 2012.
  21. a b c Jahresbericht 2008. (PDF) 16. November 2009, abgerufen am 7. November 2012 (1,6 MB groß).
  22. a b GVU: Verfahren gegen digitale Hehler und Dealer. In: ComputerBild. 3. November 2010, abgerufen am 7. November 2012.
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  42. Stefan Krempl: Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen. In: Heise Online. 31. Oktober 2006, abgerufen am 4. November 2012.
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  44. Lars Sobiraj: Die Wellenmacher: Das DACH-Branchenforum der GVU. In: Gulli. 6. November 2009, abgerufen am 4. November 2012.
  45. Markus Beckedahl: GVU läuft Amok und läßt unberechtigt Videos löschen. In: netzpolitik.org. 9. August 2010, abgerufen am 3. November 2012.
  46. Udo Vetter: Raublöscher geben Unterlassungserklärung ab. In: lawblog. 12. August 2010, abgerufen am 4. November 2012.
  47. Andreas Sebayang: Die GVU gibt sich unschuldig. In: Golem. 13. August 2012, abgerufen am 3. November 2012.
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Koordinaten: 52° 31′ 26,3″ N, 13° 19′ 41,2″ O