Karl Heinrich Ludwig von Ingersleben

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Karl Heinrich Ludwig Freiherr von Ingersleben (* 1. April 1753 in Potsdam; † 13. Mai 1831 in Koblenz) war Oberpräsident der preußischen Provinzen Pommern, Großherzogtum Niederrhein, Jülich-Kleve-Berg und der Rheinprovinz.

Inhaltsverzeichnis

Familie [Bearbeiten]

Er war das fünfte Kind des preußischen Generalmajors und Kommandeurs der Leibgarde Freiherr Johann Ludwig von Ingersleben (1703–1757) und seiner Gemahlin Charlotte Dorothea Eva, Witwe des Majors Ernst Friedrich von Platen, geborene von Herold (1712–1777). Ingersleben heiratete am 26. Oktober 1783 Ulrika Albertine Sophia Ottilie Adamine von Brause (* 23. März 1765 in Wusterhausen/Dosse; † 28. April 1846 in Berlin), Tochter des preußischen Generalmajors Karl Wilhelm von Brause (1722–1801) und der Ottilie Dorothea Sophie Elisabeth von Platen. Der Ehe entstammte ein in der Schlacht von Großbeeren gefallener Sohn und eine Tochter, Wilhelmine Johanna Louise Freiin von Ingersleben (1784–1850). Diese heiratete 1805 den Oberlandesgerichtspräsidenten zu Frankfurt (Oder) Karl Friedrich August von der Recke (1773–1851).

Leben [Bearbeiten]

Ingersleben schlug zwischen 1764 und 1786 die Militärlaufbahn in der Preußischen Armee ein. 1769 wurde er Fahnenjunker im Kürassierregiment „von Manstein“ Nr. 7. Während des Bayerischen Erbfolgekriegs war er Adjutant von General von der Marwitz. 1786 schied er aus eigenem Wunsch als Rittmeister aus dem militärischen Dienst.

1787 wurde er Landrat in Tangermünde. 1795 wechselte er nach Halberstadt, wo er Präsident der Kriegs- und Domänenkammer wurde. 1798 wurde er Präsident der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer in Stettin, welches Amt er bis 1806 bekleidete.

1806 erhielt er den Vorsitz der Administrationskommission für Hannover und wurde im gleichen Jahre zum Staatsminister ernannt. Zwischen 1806 und 1812 blieb er aber ohne Amt und Besoldung.

1812 wurde er zum Präsidenten der Regierung in Stargard in Pommern ernannt. Schon drei Jahre später wurde er Oberpräsident der preußischen Provinz Pommern in Stettin, wechselte aber bereits 1816 in das gleiche Amt der Provinz Großherzogtum Niederrhein, das er bis 1824 innehatte. Zusätzlich war er von 1822 bis 1824 auch Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg. 1824 wurde er schließlich Oberpräsident der Rheinprovinz und blieb dies bis zu seinem Tod.

Für seine Verdienste wurde Ingersleben 1828 zum Ritter des Schwarzen Adlerordens geschlagen.[1]

Literatur [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Kurt von Priesdorff: Soldatisches Führertum, Band 2, Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg, S. 198