Kreis Beuthen-Tarnowitz

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Der Landkreis Beuthen-Tarnowitz (bis 1939 Kreis Beuthen-Tarnowitz) war von 1927 bis 1945 ein preußischer Landkreis in Oberschlesien. 1941 wurde der Landkreis um Gebiete aus dem besetzten Polen vergrößert.

Verwaltungsgeschichte

Als Folge des Ersten Weltkriegs wurde 1922 wurde ein kleinerer Teil des Landkreises Beuthen und der größte Teil des Kreises Tarnowitz an Polen abgetreten und dort wie folgt organisiert:

  • der Kreisteil Beuthen wurde der neue polnische Powiat Świętochlowice,
  • der Kreisteil Tarnowitz wurde der neue polnische Powiat Tarnogórski.

Sie waren Bestandteil der neuen polnischen Autonomen Wojewodschaft Śląsk (Schlesien). 1938 wurde der Powiat Świętochlowice aufgelöst und auf die Powiat Katowice und Tarnowskie Góry aufgeteilt.

Zum 1. Januar 1927 wurden die Landgemeinde und der Gutsbezirks Roßberg aus dem Landkreis Beuthen in den Stadtkreis Beuthen eingegliedert. Die bei Deutschland gebliebenen Reste des Landkreises Beuthen und des Kreises Tarnowitz wurden zu einem neuen Kreis Beuthen-Tarnowitz zusammengeschlossen. Das Landratsamt befand sich in Beuthen.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Beuthen-Tarnowitz entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Beuthen-Tarnowitz entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Nach dem deutschen Überfall wurde zum 26. November 1939 der polnische Landkreis Tarnowskie Góry unter dem Namen Landkreis Tarnowitz Teil des neugebildeten Regierungsbezirks Kattowitz in der Provinz Schlesien. Nach der Umgliederung des Landkreises Beuthen-Tarnowitz aus dem Regierungsbezirk Oppeln in den Regierungsbezirk Kattowitz wurden beide Landkreise einheitlich von Tarnowitz aus verwaltet. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Zum 1. Juni 1941 erfolgte dann auch die förmliche Vereinigung der beiden Landkreise Beuthen-Tarnowitz und Tarnowitz zum neuen Landkreis Beuthen-Tarnowitz mit dem Sitz des Landrates in Tarnowitz. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und gehört seitdem vollständig zu Polen.

Landräte

Landräte im Kreis Beuthen

  • 1818–1840: Karl Graf Henckel von Donnersmarck
  • 1840–1860: von Tieschowitz
  • 1860–1874: Hugo Solger (1818–1898)
  • 1874–1886: Edmund von Wittken
  • 1886–1887: Elsner (kommissarisch)
  • 1887–1892: Konrad von Sydow (kommissarisch)
  • 1892–1893: Wilhelm Wiesand
  • 1893–1908: Arnold Lenz
  • 1908–0000: Erwin William Theodor Trappenberg

Landräte im Kreis Tarnowitz

  • 1873–1884: Bernhard Barchewitz
  • 1884–1891: Axel von Varnbühler
  • 1891–1898: Arthur von Falkenhayn
  • 1898–1905: Friedrich Ernst Gustav von Schwerin
  • 1905–1914: Friedrich Wilhelm Graf zu Limburg-Stirum gen. Ebers
  • 1914–1922: Waldemar von Brockhusen († 1927)
  • 1922–1933: Kurt Urbanek (1884–1973)

Landräte im Kreis Beuthen-Tarnowitz

Kommunalverfassung

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Zum 1. April 1935 wurden die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet.

Alle Gemeinden des Landkreises Tarnowitz wurden am 1. Februar 1940 der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung unterstellt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Diese wurde mit Wirkung vom 1. April 1942 aufgehoben und zwar mit Ausnahme der Bestimmungen über die Amtsbezirke und Amtsvorsteher. Von diesem Zeitpunkt an galt für das gesamte Kreisgebiet das in den eingegliederten Ostgebieten geltende Kreisrecht.

Ortsnamen

In den Jahren 1935/1936 fanden im Kreis Beuthen-Tarnowitz umfangreiche Eindeutschungen von Ortsnamen statt. Das waren lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Broslawitz mit Ptakowitz: Dramatal,
  • Mikultschütz: Klausberg,
  • Rokittnitz: Martinsau, später: Martinau,
  • Miechowitz: Mechtal,
  • Stollarzowitz: Stillersfeld, (Stolarzowice)
  • Wieschowa: Randsdorf.

Zu einer endgültigen Vergabe rein deutscher Ortsbezeichnungen im bis 1939 polnisch gewesenen Ostteil des Kreises ist es bis Kriegsende nicht mehr gekommen. Diese war aber bis ins Einzelne bereits vorbereitet. Es handelte sich dabei um „Verbesserungen“ der seit 1939 vorläufig gültigen Namen von 1918, zum Beispiel:

  • Boruschowitz: Waldborn,
  • Brzesowitz-Kamin: Steinruppertsdorf,
  • Georgenberg: Georgenberg O.S.,
  • Groß Dombrowka: Frankenrode,
  • Groß Zyglin: Zügeln,
  • Klein Zyglin: Zügelwalde,
  • Mikoleska: Hohenforst,
  • Oppatowitz: Kraftfelde,
  • Pniowitz: Stockwalde O.S. bzw. Stockwalde (Kr. Beuthen-Tarnowitz).

Weblinks