Kreis Bunzlau (Schlesien)

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Landkreis Bunzlau (1885)

Der Landkreis Bunzlau war ein preußischer Landkreis in Schlesien. Er bestand von 1816 bis 1945. Das Landratsamt befand sich in Bunzlau.

Der Landkreis Bunzlau umfasste am 1. Januar 1945 die Städte Bunzlau und Naumburg a. Queis, 70 weitere Gemeinden sowie zwei Gutsbezirke (Forsten).

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Der Kreis Bunzlau wurde zum 1. Mai 1816 im Zuge der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress gebildet. Er gehörte zum drei Jahre zuvor gebildeten Regierungsbezirk Liegnitz der Provinz Schlesien.

Am 1. Juni 1816 trat die früher sächsische, jetzt preußische Oberlausitz vom Regierungsbezirk Merseburg zum Regierungsbezirk Liegnitz. Aus ihr wurde vom Bezirk Lauban die „Von den Graf Solmsschen Erben besessene Herrschaft Wehrau“ mit den zu ebendieser Erbmasse gehörigen Gütern Altenhan, Binitz, Ganz Siegersdorf, Heide Gersdorf, Neudorf, Neu Gersdorf, Ober- und Nieder Waldau samt Eichert, Tzschirna und das Kgl. Domänengut Ullersdorf in den Kreis Bunzlau eingegliedert.

Die endgültige Abgrenzung des Kreisgebietes erfolgte am 1. Januar 1820 durch folgende Änderungen der Kreisgrenze:

  • Eingliederung der Dörfer Alt Jäschwitz, Alt Warthau, Groß Hartmannsdorf, Liebichau, Mittlau und Neu Warthau aus dem Kreis Löwenberg in den Kreis Bunzlau,
  • Eingliederung der Dörfer Brockendorf, Grüßiggrund, Merzdorf, Perschkendorf, Scheidewigsdorf und Woitsdorf aus dem Kreis Bunzlau in den Kreis Goldberg-Haynau,
  • Eingliederung des Dorfes Jacobsdorf aus dem Kreis Bunzlau in den Kreis Lüben,
  • Eingliederung des Dorfes Haugsdorf aus dem Kreis Bunzlau' in den Kreis Lauban.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis als Teil Preußens zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Bunzlau entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien wiederum zur Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Heiligensee, Mühlbock, Schnellfurt und Tiefenfurt aus dem Landkreis Görlitz und die Gemeinde Heiligensee aus dem Kreis Landkreis Sprottau in den Kreis Bunzlau eingegliedert.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Bunzlau entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Am 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Es fiel unter polnische Verwaltung. Die Einwohner wurden fast gänzlich Flucht und vertrieben. Heute gehört das Gebiet zum Powiat Bolesławiecki in der Woiwodschaft Niederschlesien in Polen.

Landräte

1816–9999: von Skal (kommissarisch)
1816–1840: Ernst Albrecht von Kölichen
1840–1849: Friedrich Graf von Frankenberg
1849–1874: Karl von Reichenbach
1874–1880: von Lösch
1880–9999: von Rittberg (vertretungsweise)
1880–1889: Constantin Graf zu Stolberg-Wernigerode (1843–1905)
1889–1890: Johann Viktor Ferdinand Eckard (1838–1907)[1] (kommissarisch)
1890–1910: Conrad von Rosenstiel († 1910)
1910–1928: Hans von Hoffmann
1928–1929: Ulrich Burmann (kommissarisch)
1929–1933: Wilhelm Köhne (* 1883)[2]
1933–1944: Wilhelm Eckmann
1942–1944: Siemionowski
1944–1945: Siegfried Kampf

Kommunalverfassung

Der Kreis Bunzlau gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Bunzlau und Naumburg a. Queis, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Der Ortsname Tschirne wurde 1937 in Tonhain geändert.

Persönlichkeiten

Siehe auch

Literatur

  • Eduard Dewitz: Geschichte des Kreises Bunzlau. Bunzlau 1885, 702 S. (Digitalisat - ca. 200 MB)

Weblinks

Commons: Kreis Bunzlau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Rheinland-Pfälzische Personendatenbank - Viktor Eckard
  2. In: DNB, Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Abgerufen am 31. Mai 2015.