Kreis Grottkau

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Landkreis Grottkau, 1905

Der Landkreis Grottkau war ein preußischer Landkreis in Oberschlesien, der von 1816 bis 1945 bestand.

Der Landkreis Grottkau umfasste am 1. Januar 1945:

  • die beiden Städte Grottkau und Ottmachau
  • sowie 65 weitere Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern
  • und 1 Gutsbezirk (Staubecken Ottmachau).

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Grottkau in der Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungsbezirk Oppeln. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Grottkau und Ottmachau. Das Landratsamt war in Grottkau.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Grottkau entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Einzig das am 1. April 1935 gebildete Staubecken Ottmachau behielt kommunalrechtlich als Gutsbezirk seine Selbständigkeit.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Grottkau entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien abermals aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Landräte

Kommunalverfassung

Der Kreis Grottkau gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Grottkau und Ottmachau, in Landgemeinden und selbständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

1936 fanden im Kreis Grottkau umfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Ellguth: Neuensee
  • Gauers: Gauwald,
  • Koppitz: Schwarzengrund,
  • Laßwitz: Höhendorf,
  • Matzwitz in Mühlrain,
  • Mogwitz: Breitenfeld, später: Breitenfeld (Oberschlesien),
  • Nitterwitz: Lindenberg O.S., später: Nittersdorf,
  • Osseg: Auwaldau, später: Auenrode,
  • Pillwösche: Weißach,
  • Sarlowitz: Stranddorf (1935 auf die Stadt Ottmachau und den neuen Gutsbezirk Staubecken Ottmachau aufgeteilt),
  • Starrwitz: Waldreuth,
  • Tschauschwitz: Hohenau, später: Hochdorf (Oberschlesien),
  • Woitz: Eichenau O.S.

Weblinks